Gliederung
Gliederung 2
1. Einleitung 3
2. Die geschichtliche Entstehung des US Supreme Courts 3
3. Die Funktion des Supreme Court innerhalb des Regierungssystems der USA 5
4. Konflikte und die Konkurrenz zwischen Legislative und Judikative im Regierungssystem
der USA 8
5. Politische Umbrüche am Beispiel des „New Deal“ 10
6. Gesellschaftliche Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Supreme Court, aufgezeigt
an ausgewählten revolutionären Urteilen zur Rassentrennung 12
7. Fazit 15
Bibliographie 16
1. Einleitung
„Der Supreme Court ist das oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten von Amerika. Er ist gleichzeitig das einzige Bundesgericht, dessen Bestand von der Verfassung garantiert wird (Art III Section 1).“ 1
Im Gegensatz zu vielen anderen Gerichten hat der Supreme Court nur einen einzigen Spruchkörper. Anfänglich bestand dieser aus 6 Richtern und wurde dann im Jahre 1869 gesetzliche auf neun Richter festgelegt. 2 1789 wurde die Richterbank das erste Mal besetzt. 3 Seitdem hat sich vieles geändert. Der Supreme Court trug viel zum gesellschaftlichen Wandel in Amerika bei.
Wichtige Eckpunkte der amerikanischen Geschichte wurden durch ihn beeinflusst, wie die politischen Umbrüche während der Ära des „New Deal“ und gesellschaftlichen Veränderungen zur Zeit der Bewegung um die Rassentrennung. Diese Hausarbeit soll sich damit beschäftigen, wie sich der Supreme Court über die Jahrzehnte, durch verschiedene Ereignisse, verändert und entwickelt hat und was seine Funktion innerhalb des Regierungssystems der USA ist. Außerdem soll näher auf die Konkurrenz und das Konfliktpotential zwischen Legislative und Judikative innerhalb des Regierungssystems der USA eingegangen werden.
2. Die geschichtliche Entstehung des US Supreme Courts
Innerhalb der amerikanischen Gesellschaft ist ein starkes bürgerrechtliches Empfinden verankert. Dieses ist sehr viel stärker als in anderen Kulturen und verbindet die Amerikaner untereinander auf ganz besondere Weise. Dieses Gemeinschaftsgefühl nährt und fördert die Interessen jedes Einzelnen innerhalb dieser nationalen Gemeinschaft und wird sogar im konstitutionellen System Amerikas institutionalisiert, in Form des Supreme Courts. 4 „Die einzigartige Position des Obersten Gerichtshofes ruht in großem Maße auf der tiefen Bindung des amerikanischen Volkes zur Rechtsstaatlichkeit und zur verfassungsmäßigen Regierungsgewalt. Die Vereinigten Staaten haben eine beispiellose Entschlossenheit bewiesen, ihre schriftliche Verfassung zu erhalten und zu schützen, und geben damit dem
1 Vgl. Stoevesandt, Martin, „Aktivismus und Zurückhaltung im United States Supreme Court.“, Berlin, 1999, S.21
2 Stoevesandt, Martin, „Aktivismus und Zurückhaltung im United States Supreme Court.“, Berlin, 1999, S.21
3 Stoevesandt, Martin, „Aktivismus und Zurückhaltung im United States Supreme Court.“, Berlin, 1999, S.125
4 Semonche, John E., “Keeping the Faith. A Cultural History of the U.S. Supreme Court.”, Maryland, 1998, S.1
amerikanischen „Versuch mit der Demokratie“ die älteste schriftliche Verfassung, die ihre Gültigkeit bis heute behalten hat.“ 5
Der U.S. Supreme Court ist die Spitze des amerikanischen Rechtssystems und spielt eine zentrale Rolle beim Verstärken, Erweitern und Umsetzen des Bürgerrechtsempfindens. 6 Doch wie entstand dieses bedeutsame Gericht? Welche Überlegungen hatten die Gründerväter als sie es in der amerikanischen Verfassung verankerten?
Eine der größten Sorgen der Gründerväter war es, das durch unüberlegtes Handeln oder falsche Entscheidungen, wieder eine Monarchie entstehen könnte, wie diejenige aus der sie einst geflüchtet waren. Einwanderer aus England fürchteten diese Entwicklung besonders. Das Regierungssystem der USA basiert deshalb auf der Idee der „checks und balances“. Das bedeutet, das sich die einzelnen Verfassungsorgane eines Staates gegenseitig kontrollieren. Im Wesentlichen soll dadurch sicher gestellt werden, das keine Diktatur entsteht. 7 „Durch Checks and Balances kann das System der Gewaltenteilung aufrecht erhalten werden. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es nicht ausreicht, die Gewalten nur zu trennen und ihnen ihre Unabhängigkeit zu garantieren, sondern den verschiedenen Gewalten auch die Machtmittel in die Hand zu geben, die eigenen (egoistischen) Interessen gegen äußere Einmischung zu verteidigen. So hat einerseits der Präsident das Recht, sein Veto gegen Gesetze des Kongresses einzulegen, das Oberste Gericht wiederum kann diese Gesetze oder Direktiven des Präsidenten für verfassungswidrig erklären und der Kongress schließlich kann sowohl die Richter des Federal Supreme Court als auch den Präsidenten ihrer Ämter entheben sowie Untersuchungsausschüsse einrichten.“ 8
Im Art. III Sec. 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten 1787 hielten die Gründerväter fest, das es eine Einrichtung eines obersten Bundesgerichts geben soll um die judikative Gewalt zu repräsentieren. 9 Zusammen mit anderen Bundesgerichten die vom Kongress einzurichten sind, soll bei diesem die richterliche Gewalt der Vereinigten Staaten nach Art. III Sec. 2 liegen.
„Im Jahre 1789 wurde diese Vorgabe von der Judiciary Act erfüllt, indem der Supreme Court als oberster Gerichtshof an der Spitze des aus drei Instanzen bestehenden Zuges der Bundesgerichte geschaffen wurde.“ 10
5 http://www.supremecourtus.gov/visiting/foreigntranslations/germantranslation.pdf
6 Semonche, John E., “Keeping the Faith. A Cultural History of the U.S. Supreme Court.”, Maryland, 1998, S.1
7 http://de.wikipedia.org/wiki/Checks_and_balances
8 http://de.wikipedia.org/wiki/Checks_and_balances
9 Stoevesandt, Martin, „Aktivismus und Zurückhaltung im United States Supreme Court.“, Berlin, 1999, S.124
10 Stoevesandt, Martin, „Aktivismus und Zurückhaltung im United States Supreme Court.“, Berlin, 1999, S.125
Zu diesem Zeitpunkt entsprach das Konzept des Supreme Courts dem eines Rechtsmittelgerichtes und nicht dem eines Verfassungsgerichtes. Im Gegensatz zu einem Verfassungsgericht ist ein Rechtsmittelgericht für die Entscheidung über ein Rechtsmittel zuständig. Das Rechtsmittelgericht wird auch als zweite oder dritte Instanz, als Berufungs-, Beschwerde- oder Revisionsgericht bezeichnet. 11 Außerdem fehlte dem Gericht ein sehr wichtiges und essentielles Merkmal zur Verfassungsgerichtsbarkeit – die Kompetenz zur Normenkontrolle. 12
3. Die Funktion des Supreme Court innerhalb des Regierungssystems der USA
Die Funktion des Supreme Courts, entspricht heutzutage dem eines Verfassungsgerichts. Er ist allerdings, im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht, kein ausschließlicher Verfassungsgerichtshof. Er ist ein Kotrollorgan, der über die Arbeit der anderen zwei Gewalten (Exekutive und Legislative) wacht. Deshalb wird er auch oft als „Hüter der Verfassung“ bezeichnet. 13
Die komplexe Funktion des Obersten Gerichtshofes im Regierungssystem der USA leitet sich davon ab, dass der Gerichtshof die Gewalt hat, Gesetze oder Entscheidungen der Exekutive als ungültig abzulehnen, falls sie nach Meinung des Gerichtshofes gegen die Verfassung verstoßen. Diese „richterliche Nachprüfung“ hat dem Gerichtshof eine entscheidende Rolle in der Sicherung der bürgerlichen Freiheiten gegeben, wie auch in der Wahrung einer „lebendigen Verfassung“, da die allgemeinen Klauseln fortgehend neuen Situationen angepasst werden. 14
Seit den Anfängen des Supreme Court hat er, allerdings in eingeschränktem Maße, immer wieder Verfassungsfragen entschieden. Eine „inzidente Normenkontrolle“ (Normenkontrolle: „gerichtliches Verfahren, mit dem die Gültigkeit einer Rechtsnorm überprüft wird.“ 15 ) oder auch judicial review, wurde auch damals schon vorgenommen, obwohl dies in der Verfassung noch nicht vorgesehen war.
Viele Gründer der Nation erwarteten einfach, dass der Gerichtshof die Funktion der richterlichen Nachprüfung für die Bundesverfassung übernehmen würde. So hatten Alexander
11 http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsmittelgericht
12 Stoevesandt, Martin, „Aktivismus und Zurückhaltung im United States Supreme Court.“, Berlin, 1999, S.125
13 Stoevesandt, Martin, „Aktivismus und Zurückhaltung im United States Supreme Court.“, Berlin, 1999, S.17
14 http://www.supremecourtus.gov/visiting/foreigntranslations/germantranslation.pdf
15 Alpmann, Brockhaus, „Fachlexikon Recht.“, Mannheim, 2004, S.939
Arbeit zitieren:
Felicia Krause, 2007, Das U.S. Supreme Court, München, GRIN Verlag GmbH
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