INHALTSVERZEICHNIS
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0. EINFÜHRUNG IN DIE HAUSARBEIT 1
1. STATUS QUO DES ORGANISATIONS- UND KOLLEKTIVEN VERTRAGSRECHTS IN DER
GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) 2
1.1. ORGANISATIONSRECHT DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN 2
1.1.1. AUFBAUORGANISATION 2
1.1.2. ABSCHLUSS VON KOLLEKTIVVERTRÄGEN ALS AUFGABE DER KRANKENKASSEN 4
1.2. DER GEMEINSAME BUNDESAUSSCHUSS (G-BA) 5
1.3. INSOLVENZFÄHIGKEIT UND HAFTUNGSVERBÜNDE VON KRANKENKASSEN 7
2. VERÄNDERUNGEN DURCH DIE REFORM 7
2.1. BILDUNG EINES SPITZENVERBANDES BUND DER KRANKENKASSEN UND SEINE
AUFGABEN 7
2.2. REFORM DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES (G-BA) 8
2.3. INSOLVENZFÄHIGKEIT ALLER KRANKENKASSEN UND AUFLÖSUNG DER
HAFTUNGSVERB ÜNDE 10
3. AUSWIRKUNGEN DER REFORM 10
3.1. BILDUNG EINES SPITZENVERBANDES BUNDE DER KRANKENKASSEN 10
3.2. REFORM DES GEMEINSAMEN BUNDESAUSSCHUSSES (G-BA) 11
3.3. INSOLVENZFÄHIGKEIT UND AUFLÖSUNG DER HAFTUNGSVERBÜNDE DER
KRANKENKASSEN 12
4. ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT 14
LITERATURVERZEICHNIS 16
Darst. 1: Kassenarten in der gesetzlichen Krankenversicherung 2
Darst. 2: Federführungsbereiche der Spitzenverbände der Krankenkassen 3
Darst. 3: Zusammensetzung des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses 6
Darst. 4: Wechselnde Besetzung des Ausschusses auf der Leistungserbringerseite 6
Darst. 5: Zusammensetzung des Plenums des Gemeinsamen Bundesausschusses nach Gesundheitsreform laut Gesetzesentwurf 8
Reza Fathollah Nejad GKV-WSG - Organisations- und kollektives Vertragsrecht
0. EINFÜHRUNG IN DIE HAUSARBEIT
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Auswirkungen der bevorstehenden Gesundheitsreform 2007 auf das Organisations- und Kollektivvertragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gegenstand der Arbeit bilden drei Reformvorhaben des Bundesgesetzgebers: Zum einen die Bildung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, dann die Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses und schließlich die Erweiterung der Insolvenzfähigkeit auf alle Krankenkassen und der damit verbundenen Auflösung der bisherigen kassenartensinternen Haftungsverbünde.
Die Arbeit ist grob in drei Abschnitte untergliedert. Im ersten Abschnitt erfolgt die Darlegung des aktuell geltenden Rechts des gesetzlichen Krankenversicherungssystems. Der zweite Abschnitt widmet sich den geplanten Veränderungen durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) der Großen Koalition. Als Vorlage werden dabei im Wesentlichen die vom Bundeskabinett im Sommer 2006 verabschiedeten Eckpunkte der Gesundheitsreform und zudem der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG) herangezogen. Der letzte Abschnitt beschäftigt sich schließlich mit der Frage, welche Auswirkungen diese Reformschritte auf den Wettbewerb innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Reza Fathollah Nejad GKV-WSG - Organisations- und kollektives Vertragsrecht
1. STATUS QUO DES ORGANISATIONS- UND KOLLEKTIVEN VERTRAGSRECHTS IN DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG
Im folgenden Abschnitt wird zuerst das derzeit geltende Organisationsrecht der gesetzlichen Krankenkassen dargelegt. Der Schwerpunkt liegt hierbei bei der Beschreibung ihrer Aufbauorganisation sowie ihrer Aufgaben. Dann werden die Aufgaben und die Funktionsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses erläutert. Schließlich erfolgt die Beschreibung der derzeitigen Rechtslage zur Insolvenzfähigkeit und der Haftungsverbünde der Krankenkassen.
1.1. ORGANISATIONSRECHT DER GESETZLICHEN KRANKENKASSEN
1.1.1. AUFBAUORGANISATION
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Krankenkassen. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts. 1 Man unterscheidet folgende acht Kassenarten: Darstellung 1: Kassenarten in der gesetzlichen Krankenversicherung (Anzahl; Stand: 2006):
Quelle: Die gesetzlichen Krankenkassen, GKV (2006): www.g-k-v.de.
Die Kassenartenvielfalt ist auf die Zeit vor der Gründung der GKV im Jahr 1883 zurückzuführen, als noch eine Vielzahl von berufsgruppenspezifischen und örtlichen so genannter Hilfseinrichtungen für den Krankheitsfall existierten. Die Zahl der Kassen reduzierte sich kontinuierlich - heute zählt man etwa 250 Krankenkassen. 2 Die Organisation der Krankenkassen in der GKV orientiert sich an einer föderalen Hierarchie. Die einzelnen Kassenarten sind auf Landes- und Bundesebene organisiert. Alle Kassenarten bilden jeweils einen Spitzenverband auf Bundesebene.
Landesunmittelbare Kassen, d.h. jene deren Zuständigkeitsbereich sich nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt, bilden jeweils Landesverbände. Als solche gelten die Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen. Sie werden durch das zuständige Sozialministerium des Landes beaufsichtigt. Die Ersatzkassen, die landwirtschaftlichen
1 Vgl. § 4 SGB V.
2 Vgl. Rosenbrock, R. / Gerlinger, T. (2006): S. 110.
Reza Fathollah Nejad GKV-WSG - Organisations- und kollektives Vertragsrecht
Krankenkassen, die Knappschaft sowie die Seekrankenkasse sind so genannte bundesunmittelbare Krankenkassen. Sie sind bundesweit tätig und unterliegen somit der Aufsicht des Bundesversicherungsamts (BVA). Diese Kassenarten verfügen über Landesvertretungen. 3
Zur Koordination gesundheitspolitischer Positionen mit anderen Kassenverbänden bilden die Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 129 SGB V eine so genannte Arbeitsgemeinschaft. Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände setzt sich in drei Gremien zusammen: Arbeitskreis der Vorsitzenden der Selbstverwaltungsorgane (AK I), Arbeitskreis der Geschäftsführungsorgane (AK II) und das Beschlussgremium nach § 213 Abs. 2 SGB V. 4 Nach kassenverbandsinterner Meinungsbildung findet in diesen Gremien der Interessensausgleich statt. Dieser ist vor allem im Hinblick auf die im § 213 Abs. 2 SGB V vom Gesetzgeber geforderten „gemeinsam und einheitlich zu treffenden Entscheidungen“ notwendig. 5 Diese sind beispielsweise die Festsetzung von Arzneimittelfestbeträgen oder die Erstellung und Fortschreibung des Heilmittelverzeichnisses. 6 Zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Spezialisierung in die einzelnen Themengebiete teilen sich die Spitzenverbände die Aufgaben in so genannte Federführungsbereiche. Nachfolgend aufgeführt sind ausgewählte Leistungsbereiche, für welche jeweils ein Verband zuständig ist: Darstellung 2: Federführungsbereiche der Spitzenverbände der Krankenkassen:
Quelle: Betriebs- und Personalräte der Spitzenverbände der Krankenkassen (2006), S. 2.
3 Vgl. Simon, M. (2005): S. 98 f. und § 90 SGB IV.
4 Vgl. GKV (2006b): http://www.g-k-v.de/gkv/index.php?id=73.
5 Vgl. Betriebs- und Personalräte der Spitzenverbände der Krankenkassen (2006): S. 3.
Arbeit zitieren:
Reza Fathollah Nejad Asl, 2007, Organisations- und kollektives Vetragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung, München, GRIN Verlag GmbH
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