- 2 -
1. Inhaltsverzeichnis
0. Deckblatt
S.1
1. Inhaltsverzeichnis
S.2-4
2. Vorwort und Aufgabenstellung
S.5-6
2.1 Vorwort
S.5
2.2 Aufgabenstellung
S.6
3. Rahmenbedingungen
S.7- 24
3.1 Gesetzliche Grundlagen
S.7-22
3.1.1 EG-Wasserrahmenrichtlinie
S.7-12
3.1.1.1 Einleitung
S.7
3.1.1.2 Umsetzung und Gültigkeitsbereich der Wasserrahmenrichtlinie
S.7
3.1.1.3 Zustandsdefinition nach der Wasserrahmenrichtlinie
S.8-9
3.1.1.4 Reduzierung von Schadstoffeinleitungen (,,Guter chemischer Zustand")
S.10-11
3.1.1.5 Wichtige Paragraphen und Regelungen der Wasserrahmenrichtlinie
S.11-12
3.1.2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
S.13-15
3.1.2.1 Einleitung
S.13
3.1.2.2 Gewässernutzung
S.14
3.1.2.3 Gewässerrandstreifen
S.15
3.1.3 Niedersächsisches Naturschutzgesetz
S.16-20
3.1.3.1 Einleitung
S.16
3.1.3.3 Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen
S.16-17
3.1.3.4 Schutzgebiete
S.17-20
3.1.4 Niedersächsisches Fischereigesetz
S.21-22
3.1.4.1 Einleitung
S.21
3.1.4.2 Fischwege
S.22
3.2 Lokale Randbedingungen
S.23-24
3.2.1 Allgemeines
S.23
3.2.2 Flächennutzung
S.23-24
4. Konfliktdarstellung
S.25-52
4.1 Durchgängigkeit
S.26-35
4.1.1 Verrohrungen
S.26-28
4.1.2 Sohlbauwerke
S.29-30
4.1.3 Brückenbauwerke
S.31-32
4.1.4 Größere Höhenunterschiede
S.33-34
4.1.6 Teichanlagen im Fließgewässerverlauf
S.35
4.2 Einleitungen durch Schad- oder Nährstoffe
S.36-40
4.2.1 Verunreinigungen durch Teichkläranlagen
S.36
4.2.2 Einleitungen aus Agrarnutzung
S.37-40
4.3 Strukturgüte
S.41-52
4.3.1 Mäanderverlauf
S.42-45
4.3.2 Querschnittsprofil
S.46-49
4.3.3 Randstreifen und Ufervegetation
S.50-52
5. Zukünftige Gewässerunterhaltung
S.53-62
5.1 Erstellung eines Unterhaltungszeitplanes
S.53
5.2 Methoden und Geräte zur Gewässerunterhaltung
S.54
5.3 Anfallende Arbeiten an einem Gewässer
S.55
5.4 Maßnahmen zur schonenden Gewässerunterhaltung
S.56-59
5.5 Vor und Nachteile einer natürlichen Gewässerentwicklung auf die Unterhaltung
S.60
5.6 Zuständigkeitsbereich und derzeitige Finanzierung der Unterhaltungsverbände
S.61
5.7 Mögliche zukünftige Art der Finanzierung eines Unterhaltungsverbandes
S.62
6. Hochwasserschutz
S.63-64
- 3 -
7. Gewässerentwicklungsplan Kuhbach
S.65-173
7.1 Allgemeine Beschreibung des Gewässers
S.65-69
7.2 Leitbild für den Kuhbach
S.70-71
7.3 Ermittlung des IST-Zustandes
S.72-129
7.3.1 Gewässergüte und Gewässerstruktur
S.72-77
7.3.2 Ermittlung der Fischvorkommen aus einem Fischkataster
S.78-79
7.3.3 Örtliche Begehung
S.80-129
7.3.3.1 Abschnitt I (Zeichnung 01/KB)
S.82-88
7.3.3.1 Abschnitt II (Zeichnung 02/KB)
S.89-93
7.3.3.1 Abschnitt III (Zeichnung 03/KB)
S.94-97
7.3.3.1 Abschnitt IV (Zeichnung 04/KB)
S.98-103
7.3.3.1 Abschnitt V (Zeichnung 05/KB)
S.104-107
7.3.3.1 Abschnitt VI (Zeichnung 06/KB)
S.108-111
7.3.3.1 Abschnitt VII (Zeichnung 07/KB)
S.112-116
7.3.3.1 Abschnitt VIII (Zeichnung 08/KB)
S.117-121
7.3.3.1 Abschnitt IX (Zeichnung 09/KB)
S.122-129
7.4 Ermittlung des SOLL-Zustandes
S.130-145
7.4.1 Maßnahmenkatalog
S.130-144
7.4.3.1 Abschnitt I (Zeichnung 01/KB-SOLL)
S.136
7.4.3.2 Abschnitt II (Zeichnung 02/KB-SOLL)
S.137
7.4.3.3 Abschnitt III (Zeichnung 03/KB-SOLL)
S.138
7.4.3.4 Abschnitt IV (Zeichnung 04/KB-SOLL)
S.139
7.4.3.5 Abschnitt V (Zeichnung 05/KB-SOLL)
S.140
7.4.3.6 Abschnitt VI (Zeichnung 06/KB-SOLL)
S.141
7.4.3.7 Abschnitt VII (Zeichnung 07/KB-SOLL)
S.142
7.4.3.8 Abschnitt VIII (Zeichnung 08/KB-SOLL)
S.143
7.4.3.9 Abschnitt IX (Zeichnung 09/KB-SOLL)
S.144
7.4.2 Hochwasserschutz
S.145
7.5 Ermittlung des Fließgewässerverlaufes
S.146-173
7.5.1 Abschnitt I
S.147-149
7.5.2 Abschnitt II
S.150-152
7.5.3 Abschnitt III
S.153-155
7.5.4 Abschnitt IV
S.156-158
7.5.5 Abschnitt V
S.159-161
7.5.6 Abschnitt VI
S.162-164
7.5.7 Abschnitt VII
S.165-167
7.5.8 Abschnitt VIII
S.168- 170
7.5.9 Abschnitt IX
S.171-173
8. Gewässerentwicklungsplan Kalber Bach
S.174-204
8.1 Allgemeine Beschreibung des Gewässers
S.174-177
8.2 Leitbild für den Kalber Bach
S.178
8.3 Ermittlung des IST-Zustandes
S.179-195
8.3.1 Gewässergüte und Gewässerstruktur
S.179-180
8.3.2 Ermittlung der Fischvorkommen aus einem Fischkataster
S.180-181
8.3.3 Örtliche Begehung
S.181-195
8.3.3.1 Abschnitt I (Zeichnung 01/KaB)
S.182-190
8.3.3.2 Abschnitt II (Zeichnung 02/KaB)
S.191-195
8.4 Ermittlung des SOLL-Zustandes
S.196-198
8.4.1 Maßnahmenkatalog
S.196-197
8.4.1.1 Abschnitt I (Zeichnung 01/KaB-SOLL)
S.196
8.4.1.2 Abschnitt II (Zeichnung 02/KaB-SOLL)
S.197
8.4.2 Hochwasserschutz
S.198
8.5 Ermittlung des Fließgewässerverlaufes
S.199-204
8.5.1 Abschnitt I
S.199-201
8.5.2 Abschnitt II
S.202-204
- 4 -
9. Gewässerentwicklungsplan Alpershausener Mühlenbach
S.205-266
9.1 Allgemeine Beschreibung des Gewässers
S.205-208
9.2 Leitbild für den Alpershausener Mühlenbach
S.209
9.3 Ermittlung des IST-Zustandes
S.210-245
9.3.1 Gewässergüte und Gewässerstruktur
S.210-211
9.3.2 Ermittlung der Fischvorkommen aus einem Fischkataster
S.212-213
9.3.3 Örtliche Begehung
S.214-245
9.3.3.1 Abschnitt I (Zeichnung 01/AMB)
S.215-222
9.3.3.2 Abschnitt II (Zeichnung 02/AMB)
S.223-228
9.3.3.3 Abschnitt III (Zeichnung 03/AMB)
S.229-233
9.3.3.4 Abschnitt IV (Zeichnung 04/AMB)
S.234-240
9.3.3.5 Abschnitt V (Zeichnung 05/AMB)
S.241-245
9.4 Ermittlung des SOLL-Zustandes
S.246-251
9.4.1 Maßnahmenkatalog
S.246-250
9.4.1.1 Abschnitt I (Zeichnung 01/AMB-SOLL)
S.246
9.4.1.2 Abschnitt II (Zeichnung 02/AMB-SOLL)
S.247
9.4.1.3 Abschnitt III (Zeichnung 03/AMB-SOLL)
S.248
9.4.1.4 Abschnitt IV (Zeichnung 04/AMB-SOLL)
S.249
9.4.1.5 Abschnitt V (Zeichnung 05/AMB-SOLL)
S.250
9.4.2 Hochwasserschutz
S.251
9.5 Ermittlung des Fließgewässerverlaufes
S.252-266
9.5.1 Abschnitt I
S.252-254
9.5.2 Abschnitt II
S.255-257
9.5.3 Abschnitt III
S.258-260
9.5.4 Abschnitt IV
S.261-263
9.5.5 Abschnitt V
S.264-266
10. Umsetzungskonzepte
S.267-271
10.1 Ausgleichs und Ersatzmaßnahmen
S.267-270
10.2 Bachpatenschaften
S.271
10.3 Sponsorenverträge
S.271
11. Quell und Literaturverzeichnis
S.272-275
12. Begleitende Unterlagen
- 5 -
2. Vorwort und Aufgabenstellung
2.1 Vorwort
In den letzten Jahrhunderten fand eine weit reichende landschaftliche Umgestaltung des norddeutschen Raumes
statt. Heideflächen wurden in Ackerland umgewandelt, Sumpfgebiete entwässert und Bäche und Flüsse aus
ihrem natürlich mäandrierenden Verlauf heraus begradigt. Eine Vielzahl ursprünglich häufig anzutreffender Tier
und Pflanzenarten sind dadurch sehr selten geworden oder sogar vollständig aus der Region verschwunden.
Weitestgehend sind diese durchgeführten Veränderungen derzeitig unumkehrbar da die gewonnen Flächen einer
meist intensiven Nutzung unterliegen, hinsichtlich der begradigten Flüsse bietet es sich jedoch aus mehreren
Gründen an eine Entwicklung in Maßen zuzulassen. In der Vergangenheit fand hier oft eine aus heutiger Sicht
übertriebene Regulierung statt, die Biologie des Gewässers blieb dabei meist völlig unbeachtet.
Mit vergleichsweise geringem Aufwand kann in diesem Bereich oftmals schon sehr viel erreicht werden, wie
weit die Entwicklungen dabei von einem naturfernen Kanal zu einem natürlichen Bachlauf gehen können ist
im wesentlichen Teil von der Auennutzung abhängig. Desto intensiver diese stattfindet und je höher die
Bedenken hinsichtlich des Hochwasserschutzes eingestuft werden müssen, desto weniger Entwicklungspotential
kann schließlich umgesetzt werden. Ein Gewässerentwicklungsplan dient dazu dieses Potential abzuschätzen und
Maßnahmen aufzuzeigen das Fließgewässer und seine Aue so weit wie möglich in die Richtung seiner
natürlichen Form zu entwickeln. Das Ergebnis wird dabei in den meisten Fällen ein naturnahes Gewässer sein,
welches zwar nicht das ökologische Optimum darstellt, jedoch weiterhin eine Nutzung der Auenlandschaft
zulässt und in den Rahmen einer finanziellen Umsetzbarkeit fällt.
Diese Diplomarbeit wird einen solchen Gewässerentwicklungsplan aufstellen.
Gegenstand der Betrachtung sind dabei drei Nebenflüsse der oberen Oste, der Kuhbach, der Kalber Bach sowie
der Alpershausener Mühlenbach. Alle drei Gewässer weisen eine starke Ähnlichkeit in ihrer Auennutzung auf
und sind über den größten Teil ihres Laufes begradigt, zudem liegt teils eine kritische Belastung der
Gewässergüte durch Nähr und Schadstoffeinträge vor.
Die Abwicklung der Diplomarbeit teilt sich dabei in zwei wesentliche Bereiche auf, im ersten Teil werden
allgemeingültig die Rahmenbedingungen, die zukünftige Unterhaltungspraxis sowie der Hochwasserschutz
behandelt. Eine Erläuterung über Störeinflüsse und das aufzeigen von Möglichkeiten zu ihrer Behebung fällt
ebenfalls in diesen ersten Bereich.
Im zweiten Teil der Anfertigung findet dann eine praktische Anwendung dieser Lösungsvorschläge auf die
untersuchten Gewässer statt, dieser wird die Formulierung eines Leitbildes und eine örtliche Untersuchung der
einzelnen Fließgewässer vorausgehen. Eine umfangreiche Fotodokumentation, einzelne Videoaufnahmen, sowie
die Anfertigung begleitender Zeichnungen sollen diesen zweiten und wesentlichen Teil der Arbeit ergänzen und
abrunden helfen.
Während meiner Diplomarbeit habe ich von vielen Seiten und unterschiedlichen Personen hilfreiche Ratschläge
und Unterlagen erhalten. Ohne diese wäre eine Umsetzung der Aufgabenstellung in die sich schließlich
ergebende Form schwieriger und in Teilen nicht möglich gewesen, hierfür möchte ich mich ausgiebig bedanken.
Ein besonderer Dank geht dabei an Herrn Meyer vom Unterhaltungsverband obere Oste sowie Herrn
Baumgärtner und Herrn Rebehn vom NLWKN Stade für die Bereitstellung verschiedener Unterlagen sowie den
Hinweis auf weiterführende Quellen. Auch für die Bereitstellung des Fischkatasters des Angelvereins Sittensen
durch Herrn Frank möchte ich mich genauso bedanken wie für ein informatives Gespräch mit Herrn Goldmann
von der Börde Sittensen. Herrn Dr.Tent möchte ich für die Beantwortung einer Vielzahl von wichtigen Fragen
und den Hinweis auf weitere Veröffentlichungen danken. Meinen Prüfern Herrn Prof.Dipl.Ing. Reincke und
Herrn Dipl.Ing. Seidel danke ich für die Möglichkeit diese Diplomarbeit anzufertigen und die Betreuung
während der Ausarbeitungszeit. Hinzu kommt noch ein Dank an weitere Beteiligte deren Anzahl zu ausgiebig
wäre sie hier alle beim Namen zu nennen.
- 6 -
2.2 Aufgabenstellung
- 7 -
3.1 Gesetzliche Grundlagen
3.1.1 EG-Wasserrahmenrichtlinie
3.1.1.1 Einleitung
Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (kurz EG-WRRL oder vereinfacht auch WRRL) wurde am 22.12.2000 im
Amtsblatt der EU veröffentlicht und trat damit im Bereich der Mitgliedsstaaten und darüber hinaus in Kraft.
Ziel der WRRL ist es die Wassergesetze der Europäischen Union zu vereinheitlichen und besonders den
ökologischen Zustand der Gewässer langfristig zu verbessern. Da viele Gewässer über die Landesgrenzen
hinweg verlaufen war eine solche Regelung dringend notwendig. Die rechtliche Umsetzung der WRRL in
Deutschland erfolgte durch Änderungen der Wasserhaushaltsgesetze, der Landesgesetze und durch den Erlass
von Verordnungen.
Hinsichtlich der Biologie des Gewässers fordert die WRRL bis zum Jahr 2015 den ,,guten Zustand" aller
Gewässer, dieser setzt sich aus dem ,,guten ökologischen" sowie dem ,,guten chemischen Zustand" zusammen.
Da voraussichtlich nicht alle Gewässer bis zum Jahr 2015 diese Vorgaben erreichen werden, sind in der WRRL
mehrere Verlängerungen vorgesehen, langfristig soll das Ziel des ,,guten Zustandes" aber umgesetzt werden.
Charakteristisch für die Richtlinie ist das sie eine sehr starke Orientierung der Flüsse nach ihrem Einzugsgebiet
vornimmt was die Gewässer von der Quelle bis zur Mündung als Einheit betrachtet und die landesübergreifende
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsstaaten fördert.
Positiv anzumerken ist auch das die Wasserrahmenrichtlinie ein weit reichendes Mitspracherecht dem einzelnen
Bürger und verschiedenen Interessengruppen gegenüber einräumt.
3.1.1.2 Umsetzung und Gültigkeitsbereich der Wasserrahmenrichtlinie
Die Umsetzung soll in mehreren Stufen bis zum Jahr 2015 stattfinden, dieser Zeitplan sowie der
Gültigkeitsbereich der WRRL sind in den Darstellungen unten aufgeführt. Teils findet eine Anwendung auch
über die Grenzen der Europäischen Union statt.
Bild 1: Gültigkeitsbereich der EG-WRRL
(Quelle[15])
Bild 2: Zeitplan zur Umsetzung der EG-WRRL (Quelle [6] S.65)
- 8 -
3.1.1.3 Zustandsdefinition nach der Wasserrahmenrichtlinie
Bei der Bestimmung des guten Zustandes findet zunächst eine Unterscheidung nach der Art des Gewässers statt.
Nachfolgend wird dann aufgrund verschiedener Kriterien darüber entschieden ob sich der jeweils betrachtete
Gewässerkörper in einem sehr guten Zustand, guten Zustand oder einem mäßigen Zustand befindet.
Die genaue Definition wann es sich unter welchen Voraussetzungen um einen bestimmten Gewässerkörper
handelt sind insgesamt sehr umfangreich und werden daher hier nicht wiedergegeben. Eine genaue Erläuterung
dieser findet sich zwischen den Seiten 38 bis 51 der EG-WRRL. Auf der nachfolgenden Seite wird lediglich eine
allgemeine Darstellung der S.38 aufgeführt welche einen kurzen Einblick geben soll. Zunächst soll die folgende
Darstellung die Aufteilung in die verschiedenen Gewässerkörper anschaulicher machen.
Bild 3: Aufteilung Gewässerkörper
Alle Gewässerkörper werden nach der Aufteilung hinsichtlich derselben Qualitätskomponenten untersucht.
Die einzelnen zu untersuchenden Punkte innerhalb der Qualitätskomponenten sind größtenteils gleich,
unterscheiden sich jedoch in ihrer Art der Bewertung.
Zur besseren Veranschaulichung wurde die Darstellung der Qualitätskomponenten noch um die einzelnen bei
Flüssen zu untersuchenden Punkte ergänzt. Zu beachten ist das diese nur für Flüsse in der aufgeführten Form
gelten, für andere Gewässerkörper ergeben sich abweichende Punkte. Bei Seen muss beispielsweise die
Durchgängigkeit nicht untersucht werden und in Übergangsgewässern spielt der Gezeiteneinfluss dagegen eine
Rolle.
Bild 4: Bewertung nach Qualitätskomponenten
-
9
-
B
il
d
5
:
(Q
u
el
le
[
3
2
]
S
.3
8
)
-10-
3.1.1.4 Reduzierung von Schadstoffeinleitungen (,,Guter chemischer Zustand")
Unter dem in der WRRL erwähnten ,,guten chemischen Zustand" ist unter anderem auch zu verstehen das
bestimmte Stoffe welche als besonders schädlich gelten und auch für den Menschen eine Gefahr darstellen, im
Gewässer nicht mehr vorgefunden werden sollen. Von dieser Regelung ist besonders die derzeitige punktuelle
Einleitungssituation aus unzureichend reinigenden Teichkläranlagen als auch die flächenhafte Einleitung (diffuse
Einleitung) aus Agrarflächen betroffen.
Im Anhang VIII der Richtlinie werden hier bereits allgemeingültig einige Schadstoffe aufgeführt, eine genaue
Definition im Anhang X nach besonders prioritären Stoffen fand im Jahr 2000 während der Herausgabe der
WRRL jedoch noch nicht statt.
Im November 2001 wurde dann durch das Europäische Parlament eine Verabschiedung von 33
verschiedenen so genanten prioritären Stoffen durchgeführt. Am 28.Juni 2007 fand durch den Europäischen Rat
eine Einigung auf einen Richtlinienvorschlag statt welcher für diese Stoffe einheitliche Umweltqualitätsnormen
vorsieht (Quelle [47] Homepage Themen A-Z Gewässerschutz)
Im nachfolgenden wird zunächst ein Auszug aus den entsprechenden Anhängen der EG-WRRL gegeben, auf der
nachfolgenden Seite werden dann die einzelnen Schadstoffe in einer Tabelle aufgeführt, dabei findet eine
Unterscheidung zwischen prioritären gefährlichen Stoffe und prioritären Stoffen statt, wobei erstere als
wesentlich schädlicher einzustufen sind.
ANHANG VIII
NICHTERSCHÖPFENDES VERZEICHNIS DER WICHTIGSTEN SCHADSTOFFE
1. Organohalogene Verbindungen und Stoffe, die im Wasser derartige Verbindungen bilden können
2. Organische Phosphorverbindungen
3. Organische Zinnverbindungen
4. Stoffe und Zubereitungen oder deren Abbauprodukte, deren karzinogene oder mutagene Eigenschaften bzw.
steroidogene, thyreoide, reproduktive oder andere Funktionen des endokrinen Systems beeinträchtigenden
Eigenschaften
im oder durch das Wasser erwiesen sind
5. Persistente Kohlenwasserstoffe sowie persistente und bioakkumulierende organische toxische Stoffe
6. Zyanide
7. Metalle und Metallverbindungen
8. Arsen und Arsenverbindungen
9. Biozide und Pflanzenschutzmittel
10. Schwebstoffe
11. Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate)
12. Stoffe mit nachhaltigem Einfluss auf die Sauerstoffbilanz (und die anhand von Parametern wie BSB, CSB
usw.gemessen werden können).
Anhang X Prioritäre Stoffe
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