Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
S.3/4
II. Hauptteil
S.4 -50
Charta der Vereinten Nationen 1 und Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
1.
der UNO vom 10.12.1948 2
S.4 -7
2. Flucht, Vertreibung und Aussiedlung der deutschen Bevölkerung aus den
Gebieten östlich der Oder- Neiße
S.8
2.1 Die Erste Phase: Flucht der deutschen Bevölkerung vor der Roten Armee S.8
2.1.1 Der Bevölkerungsstand in den betroffenen Gebieten östlich von Oder und
Nei ße vor Beginn der Fluchtbewegung
S.8-10
2.1.2 Die Einstellung der deutschen Behörden im Hinblick auf die Evakuierung
S.11
2.1.3 Überblick über die Fluchtbewegungen in den Provinzen seit 1944
S.12-16
2.2 Die Endphase: Die Ausweisung als Zentralereignis im Vertreibungsschicksal
S 1 6
2.2.1 Alliierte Entscheidungen zur Umsiedlung: Jalta und Potsdam
S.17-22
2.2.2 Die Frühphase 1945: Die „wilden“ Vertreibungen
S 2 3 - 2 8
2.2.3 Die zweite Phase: 1946, die Hauptperiode der Ausweisung („Operation
Schwalbe “)
S 2 8 - 3 0
2.2.4 Die Wende Anfang 1947: Abflauen der Ausweisungstransporte bis zum Jahr
1951
S 3 0 / 3 1
3. Die Verluste der deutschen Bevölkerung im Lauf der Vertreibung
S.31/32
4. Vertreibung und dann?
S 3 2
4.1 Was geschah mit den Deutschen, die in Polen zurückblieben?
S.32/33
4.2 Entgermanisierung und Polonisierung
S 3 3 - 3 5
5. Bezug auf die Charta der Vereinten Nationen und die Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte vom 10.12.1948
S 3 5 - 5 0
III. Schlussbemerkung
S 5 0
IV. Literaturliste
S 5 1 / 5 2
1 Entnommen aus: http://www.unric.org/Charter.html, Zugriff erfolgte am 04.08.2006, um 15:01 Uhr
2 Entnommen aus: Sartorius, Carl, Sartorius II., Internationale Verträge - Europarecht, Textsammlung, München, 2005, Nr.
19
2
I. Einleitung
Bereits über sechzig Jahre ist es nun her, dass die damalige ostdeutsche Bevölkerung, jenseits von Oder und Neiße das bittere Schicksal der Vertreibung erleiden musste. Vielen der Betroffenen brachten die Jahre 1945 bis 1951, auf welche sich die Arbeit hauptsächlich beziehen wird, unerträgliches Leid, zeitweilige oder aber dauerhafte Verluste von nahe stehenden Menschen und nicht selten sogar den eigenen Tod. Für die meisten Betroffenen sollte das Verlassen der Heimat nur eine „Übergangslösung“ darstellen, keiner glaubte, wie es dann doch gezwungenermaßen geschehen musste, der Heimat für immer den Rücken kehren zu müssen. Lange Zeit konnte und wollte man sich daher mit dem bitteren Schicksal nicht abfinden, zu tief saßen die Peinigungen, zu arg schmerzte der Heimatverlust. So bildete der Rechtsstatus der Ostgebiete vor der Wiedervereinigung 1990 einen großen Teil der offenen deutschen Frage. Die Ostpolitik der westdeutschen Verfassungsorgane zielte unter Adenauer noch bis Mitte der 1960er Jahre auf eine Revision von Vertreibung und Abtrennung ab. Vehement berief man sich auf das Völkerrecht und diverse völkerrechtliche Verträge, wie die Haager Landkriegsordnung und die Atlantik - Charta. Ein Wandel durch Annäherung vollzog sich erst mit der neuen Ostpolitik der großen Koalition unter Willy Brandt von 1966 und später verstärkt durch die sozialliberale Koalition ab 1969, bedingt vor allem durch den biologischen Prozess (Sterben der älteren Betroffenengenerationen) sowie durch die Integration der Vertriebenen und ihrer Nachkommen in die Gesellschaft ihrer neuen Heimat.
Seit 1970 erkannte die Bundesrepublik Deutschland mit dem Warschauer Vertrag von 1970 faktisch die Zugehörigkeit der Gebiete östlich von Oder und Neiße zu Polen an. Formalrechtlich vollzog sich die Abtrennung der Ostgebiete von Deutschland erst im Zuge der deutschen Wiedervereinigung. Erst jetzt, über vierzig Jahre später waren die Polen dazu bereit, die deutschen Vertriebenen für die Gewalttaten während der Austreibung um Verzeihung zu beten. Die Deutschen taten dies umgekehrt für die Unmenschlichkeiten während der nationalsozialistischen Besatzungszeit. Um diese Gewalttaten, welche Polen und Russen während der Flucht und Vertreibung der Deutschen aus ihrer Heimat verübten, besser einschätzen zu können, wird der Versuch unternommen, die Ereignisse während Flucht, Vertreibung und auch danach mit der Charta der Vereinten Nationen und der Menschenrechtserklärung der UNO
3
vom 10.12.1948 in Verbindung zu bringen, um Verstöße gegen geltendes Menschen-und Völkerrecht herauszuarbeiten. Generell sind völkerrechtliche Lösungsansätze leider recht stark auf den deutschen Sprachraum beschränkt: Länder, deren Volksgruppen nie gezwungen waren, ihre Heimat zu verlassen, tangiert der Problemkreis, mit dem es sich anschließend zu beschäftigen gilt eher nicht. Auch die Sowjetunion mit ihren Satellitenstaaten wird wohl kaum mit derartigen Lösungsansätzen dienen können. „Positiven Entwicklungen steht hier heute ein monokausales, auf die Produktionsverhältnisse und den Klassencharakter der Staaten und Völker gerichtetes Denken der marxistisch- leninistischen Ideologie entgegen, welches Volksgruppenrecht und ethnische Minderheiten meist gar nicht oder nur unvollständig erfasst.“ 3 Die „Breschnew- Doktrin“ sowie die Interventionen in der ČSSR 1968 oder in Afghanistan Ende 1979 zeigten, dass die Sowjetunion auch künftig in der Praxis an ihrer Staatraison festhalten wird und es somit weiterhin zu Vertreibung, Flucht und Verschleppung kommen kann.
II. Hauptteil
Charta der Vereinten Nationen 4 und Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 1.
der UNO vom 10.12.1948 5
Die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945 zielte darauf ab, die Welt vor "der Geißel des Krieges zu bewahren". Des Weiteren bekräftigte sie ihren Glauben an die Würde des Menschen und versprach bessere Lebensbedingungen in Freiheit für alle Menschen zu fördern. Wenig später trat ein Ausschuss von Vertretern der damaligen Mitgliedstaaten zusammen, mit der Absicht einen gemeinsamen Wertekatalog zu erarbeiten. Als Leitfragen wurden unter anderem festgesetzt: Welche Lebensbedingungen braucht ein Mensch für ein würdevolles Dasein? Welche Rechte muss ein Staat garantieren? Am 10. Dezember 1948 konnte nach mehr als zweijähriger Arbeit die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" verkündet werden. Die 30 Artikel dienen bis heute im weltweiten Kampf um die Würde des Menschen als
3 Blumewitz, Dieter (Hg.), Flucht und Vertreibung, München, 1987
4 Entnommen aus: http://www.unric.org/Charter.html, Zugriff erfolgte am 04.08.2006, um 15:01 Uhr
5 Entnommen aus: Sartorius, Carl, Sartorius II., Internationale Verträge - Europarecht, Textsammlung, München, 2005, Nr. 19
4
gemeinsame Orientierung und Ideal fast aller Völker. Im Folgenden wird nur eine Auswahl zitiert werden.
Charta der Vereinten Nationen
- Auszug - Präambel
WIR, DIE VÖLKER DER VEREINTEN NATIONEN - FEST ENTSCHLOSSEN, künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsagbares Leid über die Menschheit gebracht hat, unseren Glauben an die Grundrechte des Menschen, an Würde und Wert der menschlichen Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie von allen Nationen, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen,
Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und die Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Völkerrechts gewahrt werden können,
den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern, UND FÜR DIESE ZWECKE
Duldsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben, unsere Kräfte zu vereinen, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, daß Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse angewendet wird, und
internationale Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker zu fördern - HABEN BESCHLOSSEN, IN UNSEREM BEMÜHEN UM DIE ERREICHUNG DIESER ZIELE ZUSAMMENZUWIRKEN.
Dementsprechend haben unsere Regierungen durch ihre in der Stadt San Franzisko versammelten Vertreter, deren Vollmachten vorgelegt und in guter und gehöriger Form befunden wurden, diese Charta der Vereinten Nationen angenommen und errichten hiermit eine internationale Organisation, die den Namen “Vereinte Nationen“ führen soll.
Kapitel I
Ziele und Grundsätze
Artikel 1
Die Vereinten Nationen setzen sich folgende Ziele:
1. den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten oder Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen;
2. freundschaftliche, auf der Achtung vor dem Grundsatz der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker beruhende Beziehungen zwischen den Nationen zu entwickeln und andere geeignete Maßnahmen zur Festigung des Weltfriedens zu treffen; 3. eine internationale Zusammenarbeit herbeizuführen, um internationale Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art zu lösen und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten für alle ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder der Religion zu fördern und zu festigen; 4. ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Nationen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.
5
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10.12.1948 - Auszug - Präambel
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet,
da Verkennung und Missachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist,
da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird,
da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Satzung ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen,
da eine gemeinsame Auffassung über diese Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung
die vorliegende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereiche ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
6
Die Erste Phase: Flucht 6 der deutschen Bevölkerung vor der Roten Armee 2.1
2.1.1 Der Bevölkerungsstand in den betroffenen Gebieten östlich von Oder und Neiße vor Beginn der Fluchtbewegung
Als Ausgangspunkt der folgenden Untersuchung gilt es zunächst, den Bevölkerungsstand in den Gebieten östlich von Oder und Neiße zu Beginn der Fluchtbewegung einer näheren Betrachtung zu unterziehen, um einschätzen zu können, wie viele Personen in das Flucht- und anschließende Vertreibungsschicksal hineingerissen wurden. Des Weiteren wird dieser erste Ausgangspunkt auch im Hinblick auf die abschließende, unter 3. folgende Verlustberechnung eine wichtige Rolle spielen, indem die Verlustquote aus der Differenz der Personen errechnet wird, die vor der Vertreibung östlich von Oder und Neiße lebten und derer, die als Vertriebene im Gebiet der BRD und der Sowjetzone registriert wurden oder die sich noch im Jahre 1984 7 in der Heimat aufhielten. Noch in den letzten Jahren des Kriegsgeschehens gab es auf deutscher Seite eine Reihe von kriegsbedingten Bevölkerungsverschiebungen, die sich alle samt auf die deutschen Ostgebiete jenseits der Oder und Neiße auswirkten. Zum einen wurden von Kriegsbeginn bis in die Jahre 1942/43 Millionen von deutschen Männern in den Kriegsdienst eingezogen. Ihr Fehlen, vor allem im wirtschaftlichen Bereich sollte dadurch ausgeglichen werden, dass etliche Kriegsgefangene und Zivilarbeiter, vor allem aus Polen, Frankreich und Russland, ihre Stellen einnahmen. Speziell in den ostdeutschen Gebieten, welche zum Teil sehr stark agrarisch geprägt waren, war der Anteil der zum Wehrdienst einberufenen Männer deutlich höher als in den industriellen Gegenden des Reiches, aufgrund dessen, dass Freistellungen vom Kriegsdienst in der Landwirtschaft im Gegensatz zur Industrie eher selten waren. Denn Bauern und Landarbeiter konnten einfacher als Facharbeiter durch ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden. Als Folge bestand die arbeitsfähige Bevölkerung Ostpreußens, Ostpommerns, Ostbrandenburgs und Niederschlesiens vorwiegend aus Frauen und ausländischen Arbeitern, ein Aspekt,
6 Von „Flucht“ spricht man, wenn die angestammte Bevölkerung durch Tun oder Unterlassen der örtlichen Machtinhaber gezwungen wird ihre Heimat zu verlassen
7 1984 ist das Erscheinungsjahr des Buches, aus dem die Zahlen entnommen wurden, nämlich aus: Bundesministerium für Vertriebene (Hg.), Die Vertreibung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder- Neiße, Bd. 1, München,
1984
8
der sich auf das Schicksal der geflohenen und zurückgebliebenen Frauen noch sehr negativ auswirkte, weil diese ohne ihre Männer erst recht ein wehrloses Opfer darstellten. Daneben dürfen Bevölkerungsverlagerungen anderer Art nicht vernachlässigt werden: Neue Industrien wurden errichtet, kriegswichtige Anlagen und Einrichtungen wurden verlegt und das dafür notwendige Personal zog dementsprechend mit um. Des Weiteren ist das Kontingent derer zu berücksichtigen, die in die während der ersten Kriegsjahre eroberten und besetzten Gebiete außerhalb des Deutschen Reiches geschickt wurden, um diese zu verwalten sowie zuletzt „Hunderttausende von Volksdeutschen, die im Zuge der „Rücksiedlung“ verstreuter deutscher Volksgruppen aus Osteuropa [„heim ins Reich“ geholt] wurden.“ 8 Noch tiefer greifende Veränderungen des Bevölkerungsstandes kündigten sich mit der Verschärfung des Luftkrieges im Jahr 1943 an: Es folgten Evakuierungen oder der freiwillige Abzug von Frauen und Kindern aus den Großstädten, den Gebieten im Nordwesten des Reiches, welche als am stärksten Bomben gefährdet galten, sowie aus Berlin. Gerade die Evakuierung der Reichshauptstadt wirkte sich auf Ostdeutschland am gravierendsten aus: 1,5 Millionen Menschen strömten infolgedessen nach Brandenburg, Ostpreußen, Schlesien und ins Reichsgau Wartheland. 9 Zusammen mit den Evakuierten aus den gefährdeten ostdeutschen Großstädten strömten zudem Hunderttausende von Bombenflüchtlingen aus dem mittleren und westlichen Reichsgebiet in die ländlichen Gegenden Ostdeutschlands, welche bevorzugt wurden, weil sie noch relativ lange vom Kriegsgeschehen entfernt lagen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer „Fluchtbewegung aufs Land“, die eingesetzt hatte. Die Umgebung der Großstädte und landschaftlich begünstigte Gegenden wie das Riesengebirge oder die Ostseeküste können hierbei als bevorzugte Zielorte genannt werden. 10 Wie die einheimische Ostbevölkerung wurden auch die Bombenevakuierten, die sich in Ostdeutschland aufhielten, in die Ereignisse der Vertreibung hineingerissen…, wenngleich sie hierbei nicht, wie die einheimischen Ostdeutschen ihre angestammte Heimat verloren haben und deshalb in keiner Statistik der Vertriebenen [verzeichnet] sind. 11
8 a.a.O., S.1
9 Vgl. a.a.O., S.4
10 Vgl. a.a.O., S. 3
11 a.a.O., S.6
9
Wohingegen die Zivilbevölkerung des Deutschen Reiches in den letzten Kriegsjahren bereits um viele Millionen dezimiert war, stieg die Zahl derer, die im Reichsgebiet östlich von Oder und Neiße lebten, in den letzen Kriegsjahren sogar stark an. Trotz des Fehlens der in den Kriegsdienst einberufenen Männer, stieg die dortige Bevölkerungszahl um 138.000 12 Personen gegenüber 1939 an. Zusammenfassend kann man festhalten, dass sich am Ende des Krieges 9,75 13 Millionen Personen deutscher Staatsangehörigkeit in den ostdeutschen Gebieten aufhielten. Sie setzten sich aus verschiedenen Gruppen zusammen, darunter echte Minderheiten fremden Volkstums, Gruppen, die nicht oder nur teilweise zur deutschen Sprachgemeinschaft gerechnet werden können, Personen, die zur Kategorie „schwebenden Volkstums“ gehörten (Masuren in Ostpreußen, wasserpolnisch sprechende Oberschlesier) und außerdem nicht deutsch sprechende oder doppelsprachige Volksgruppen (450.000). Nicht vergessen werden darf zudem die Anzahl der 2,14 Millionen 14 Deutschen, die außerhalb der deutschen Ostgrenzen lebten: Die fast rein deutsche Bevölkerung Danzigs, die zahlreichen deutschen Memelländer und die 1,5 Millionen Personen deutscher Volkszugehörigkeit, die in den Gebieten des polnischen Staates lebten (im Reichsgau Wartheland oder im polnischen Teil Oberschlesiens). Berücksichtigt man ihre Existenz, so lebten insgesamt fast 12 Millionen Menschen deutscher Volkzugehörigkeit in den betroffenen Gebieten, welche allesamt die Ereignisse im Zusammenhang mit der Vertreibung erleiden mussten.
12 a.a.O., S.5
13 a.a.O., S.8
14 a.a.O., S.8
10
2.1.2 Die Einstellung der Deutschen Behörden im Hinblick auf die Evakuierung
Um der Siegeszuversicht der Bevölkerung zum Ende des Krieges keinen Abbruch zu tun, verdrängten die Parteiorgane zunächst jede Beschäftigung mit Räumungsplänen. Erst im Sommer 1944, als es eigentlich bereits zu spät für die Evakuierung war, wurden zaghafte Erwägungen angestellt, was mit der Zivilbevölkerung geschehen sollte, wenn die sowjetischen Armeen in die östlichen Provinzen des Reiches vordringen würden. 15 Dies verdeutlicht jedoch, dass man zumindest eine Ahnung davon hatte, welches Leid das Eindringen der Roten Armee in die erwähnten Gebiete für die Zivilbevölkerung bedeuten würde. Das große Problem der Tatenlosigkeit bestand in den Differenzen zwischen den verantwortlichen Behörden: Wohingegen die zivilen Verwaltungsbehörden und die Wehrmachtsbefehlshaber in der Regel zeitiger eine Räumung in Betracht zogen und intensiver auf die Evakuierung drängten, hielt sich die Gau- und Kreisleitung dezent und anhaltend zurück. Die Kompetenz lag jedoch bei den Leitern der NSDAP, so dass die Evakuierung „erfolgreich“ aufgeschoben werden konnte. Darüber hinaus taten sich Differenzen in der Ansicht über die zur Evakuierung notwendige Zeit auf, indem die Gau- und Kreisleitung die notwendige Zeit, zum Nachteil der Bevölkerung, viel zu gering bemaß. Außerdem lagen die für die Evakuierung geplanten Aufnahmegebiete zu nahe an der Front, so dass sie in absehbarer Zeit selbst Kampfzone werden sollten und das Problem allenfalls aufgeschoben, nicht jedoch gelöst worden wäre. Somit verhinderte der Zwang der Parteibefehle fast in allen Gegenden einen rechtzeitigen Beginn der Flucht. Die amtlichen Anordnungen zur Flucht blieben dementsprechend weitgehend ohne Bedeutung, weil eine geregelte Evakuierung aufgrund der verzögerten Anordnung meist nicht mehr möglich war. Kritisiert werden muss daher das Unvermögen der Parteibehörden, sich die wirkliche Lage einzugestehen, was ein rechtzeitiges Entkommen für Teile der ostdeutschen Bevölkerung ermöglicht hätte.
15 a.a.O., S. 12
11
Arbeit zitieren:
Eva Ortegel, 2006, Flucht, Vertreibung und Aussiedlung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße aus völker – und menschenrechtlicher Sicht, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die Kindfrau in der Werbung - zu einer Phänomenologie und Psychologie
Medien / Kommunikation - Public Relations, Werbung, Marketing
Diplomarbeit, 137 Seiten
„Worin existiert der Unterschi...
BWL - Marketing, Unternehmenskommunikation, CRM, Marktforschung
Seminararbeit, 41 Seiten
"Flucht und Vertreibung" im Diskurs der Erinnerungen - Die K...
Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung
Hausarbeit (Hauptseminar), 13 Seiten
Eva Ortegel hat den Text Flucht, Vertreibung und Aussiedlung der deutschen Bevölkerung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße aus völker – und menschenrechtlicher Sicht veröffentlicht
Eva Ortegel hat einen neuen Text hochgeladen
Zwangsmigrationen im mittleren und östlichen Europa
Völkerrecht - Konzeption - Pra...
Ralph Melville, Jiri Pesek, Claus Scharf
Die Ansiedlung in der Batschka, Flucht und Vertreibung am Beispiel mei...
Peter Hirschenberger
Texte, Themen und Strukturen. Abiturvorbereitung Deutsch. Östliche Bun...
Arbeitsheft mit eingelegtem Lö...
Bernd Schurf, Andrea Wagener
0 Kommentare