Wintersemester 2004/ 2005
Friedrich- Alexander- Universität Erlangen- Nürnberg
Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte
Proseminar : Zwischen Mittelalter und Moderne: Die Herrschaftszeit
Maximilians I.
Hausarbeit aus der Mittelalterlichen Geschichte
Der Reichstag zu Worms von 1495 -
Ein Vergleich zwischen dem tatsächlichen Ablauf,
den Verhandlungspunkten und Ergebnissen und den von
Maximilian I. im Reichstagsausschreiben erwogenen Absichten
Verfasserin : Eva Ortegel
Fächerverbindung : Lehramt Gymnasium,
Deutsch, Geschichte
Semesterzahl : 3. Semester
Abgabedatum : 18. März 2005
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Inhaltsverzeichnis
I.
Einleitung: Anmerkungen zu Vorgehensweise und Zielen der Arbeit
II.
Hauptteil:
1.
Erschließung des Wormser Reichstages mit Hilfe ausgewählter
Sekundärliteratur
1.1
Allgemeines: Grober Verlauf, Hintergrundsituation
1.2 Teilnehmende
Gruppierungen und deren Rangordnung
1.3 Anstehende
Verhandlungspunkte der verschiedenen Gruppen
1.4
Schriftliche und nichtschriftliche Ergebnisse des Reichstages und deren
tatsächliche Realisierung
1.5
Positive und Negative Auswirkungen des Wormser Reichstages für die
Folgezeit des Reiches
2.
Beschäftigung mit der Quelle:
Angermeier, Heinz, Deutsche Reichstagsakten, Mittlere Reihe, Bd. 5,
Deutsche Reichstagsakten unter Maximilian I., hrsg. durch die Historische
Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Reichstag
von Worms 1495, Bd. 1, Teil 1, Akten, Urkunden und Korrespondenzen,
Göttingen, 1981, Nr. 27, Seiten 124- 129
2.1. Zusammenfassung
des
Quelleninhaltes und Vorstellung der Quellenart
sowie der Edition
2.2.
Darstellung der Umstände, die zur Überlieferung der Quelle geführt haben
und Klärung des historischen Kontextes
3.
Vergleich der beiden Befunde aus Kapitel II.1. und II.2.
III.
Schlussbemerkung
IV.
Literaturverzeichnis
3
I.
Einleitung: Anmerkungen zu Vorgehensweise und Zielen der Arbeit
Als Ziel dieser Arbeit habe ich angesetzt, zu vergleichen inwiefern sich die im
Reichstagsausschreiben zum Wormser Reichstag von 1495, durch Maximilian geäußerten
Anliegen mit den tatsächlich realisierten Ergebnissen decken. Infolgedessen werde ich auf
den Erfolg oder Misserfolg der Maximilianschen Reformpolitik schließen.
Zunächst werden hierfür der genaue Verlauf des Wormser Reichstages, die Beteiligten
Gruppen, und deren differente Forderungen, die Hintergrundsituation sowie die Ergebnisse,
deren Umsetzung und Folgen für das Reich näher mit Hilfe ausgewählter Sekundärliteratur
beleuchtet.
Anschließend werde ich den Inhalt der Quelle des Ausschreibens zum Wormser Reichstag
untersuchen, die Maximilian I. am 24. November 1494, aus Antwerpen an die
verschiedenen Stände erließ.
1
Auch die Analyse der Quellenart und der Edition sind hier
darzulegen. Nach einer Erläuterung der Umstände, die zur Überlieferung der Quelle geführt
haben und der Klärung des historischen Kontextes der Quelle werde ich die in den Kapiteln
II.1. und II.2. gewonnen Ergebnisse miteinander vergleichen, um so letztendlich eine
Antwort auf die Frage deren Übereinstimmung geben zu können.
II. Hauptteil:
1.
Erschließung des Wormser Reichstages mit Hilfe ausgewählter
Sekundärliteratur
1.1
Allgemeines: Grober Verlauf, Hintergrundsituation
Am 24. November 1494 schrieb Maximilian den Wormser Reichstag für den 2.Februar
1495 aus. Er galt bis dato als der Höhepunkt aller bisherigen Reformbewegungen und war
als ,,"Debut" eines neuen Herrschers besonders gut besucht."
2
Maximilian glaubte die
Verhandlungen innerhalb von vierzehn Tagen hinter sich bringen zu können, aufgrund der
prekären Lage in Italien, das von Frankreich belagert war. Doch bald zeigte ihm der
Widerstand der Stände, dass an ein rasches Ende der Verhandlungen nicht zu denken war.
1
Angermeier, Heinz, Deutsche Reichstagsakten, Mittlere Reihe, Bd. 5, Deutsche Reichstagsakten unter
Maximilian I., hrsg. durch die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften,
Reichstag von Worms 1495, Bd. 1, Teil 1, Akten, Urkunden und Korrespondenzen, Göttingen, 1981,
Nr. 27, Seite 124
2
Moraw, Peter, Hoftag und Reichstag von den Anfängen im Mittelalter bis 1806, in: Parlamentsrecht und
Parlamentspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, Ein Handbuch, hrsg. von Schneider, Hans- Peter und Zeh,
Wolfgang, Berlin, New York, 1989, Seite 16
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Nachdem Maximilian am 18.03.1495 in Worms eintraf, begannen nach einem Zeitraum von
acht Tagen die Verhandlungen im Wormser Rathaus. Am 7.08. 1495, also fast fünf Monate
später wurden die Beschlüsse verkündet. Die Hintergrundsituation des Reichstages ist vor
allem geprägt von außenpolitischen Bedrohungen. 1453 überrannten die Osmanen das
byzantinische Reich und rückten scheinbar unaufhaltsam donauaufwärts vor. Frankreich
hatte den Hundertjährigen Krieg gegen England gewonnen und musste sein Heer
weiterbeschäftigen. Bereits 1494 begann der französische König Karl VIII. seinen
Eroberungszug durch Italien, um das Anjou-Erbe, Mailand und Neapel, zurückzugewinnen.
Damit war die Vorherrschaft der Habsburger in Italien gefährdet. Nach hinhaltenden
Verhandlungen Mit Karl VIII. trat Maximilian im März 1495 in ein Bündnis mit dem Papst,
Spanien, Venedig und Mailand ein, die so genannte ,,Heilige Liga von Venedig". Dieses
Bündnis schreckte Karl VIII. dermaßen ab, dass er sich aus Italien nach Frankreich
zurückzog. Dies wäre Maximilians Chance gewesen, Frankreich zu schlagen. Doch die
Stände hinderten ihren König am Aufbruch, aus Furcht, er könne noch mächtiger und ihnen
damit noch gefährlicher werden.
1.2 Teilnehmende
Gruppierungen und deren Rangordnung
Der Hauptteil der Besucher reiste aus dem Süden und Südwesten des Reiches an. Im Grunde
waren die Teilnehmer in vier Gruppen gegliedert, nämlich in drei Kurien und Maximilian.
Sie waren alle verschieden alt und berechtigt aber gemeinsam dem König, der legitimen
Gewalt verpflichtet. Die älteste, ranghöchste Kurie stellten die Kurfürsten. Die mittlere
Kurie, mit dem zweitgrößten Einfluss wurde von den Fürsten, also den Grafen, Herzögen,
Bischöfen etc. vertreten. Die 100 freien Städte und Reichsstädte bildeten die letzte Kurie mit
dem geringsten Einfluss. Bis 1648 hatten sie nur beratende Funktion. Dennoch war auf sie
am meisten Verlass, was zum Beispiel die Zahlungen des Gemeinen Pfennigs anbelangte.
Obwohl alle Mitglieder zu ,,Rat und Hilfe", das heißt zum Kommen und Zahlen verpflichtet
waren und die Zustimmung der Kurien zwar wünschenswert aber keinesfalls notwendig
war, konnte sich Maximilian nicht gegen den Widerstand der Stände ( Reichsfürstlicher
Widerstand) durchsetzen, der ihn immer wieder zum Entgegenkommen zwang. Dies
5
verärgerte Maximilian einerseits: Die Deutschen sind ,,Bestien, mehr als Bestien"
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,
andererseits kostete es wertvolle Zeit, die man in Italien besser hätte nutzen können.
1.3 Anstehende
Verhandlungspunkte der verschiedenen Gruppen
Als ein weiterer Grund für die lange Dauer des Reichstages ist die Unstimmigkeit zwischen
den Forderungen des Königs mit denen der Stände anzubringen. Beide Seiten erhoben
Maximalforderungen. Für Maximilian schien eindeutig die Außenpolitik des Reiches
Priorität zu haben. Als sein Hauptanliegen ist der Romzug, verbunden mit der
Kaiserkrönung zu nennen. Auch die baldige Durchführung eines Türkenkrieges der
gesamten Christenheit bringt er an. Eine ,,eylende hilff", also eine sofortige und intensive
finanzielle Beteiligung der Stände sollte zur Rettung Reichsitaliens beitragen, die
,,bestendige hilff" lästige Steuerbitten für die nächsten zehn bis zwölf Jahre ein für alle Mal
aufheben und dabei helfen, Feinde wie die Türken, Franzosen und Ungarn auch dauerhaft
abwehren zu können. Innenpolitisch standen die Wahrung des Friedens und des Rechts und
die spanische Heiratsfrage an.
Die Gegenforderungen der Stände zielten vor allem auf größere Selbstständigkeit und mehr
Mitspracherecht, vor allem bei Gerichtsdingen und finanziellen Betreffen ab. Sie forderten
ein dauerhaftes Gericht, Friede, Recht und Ordnung. Zudem sollte bereits zu diesem
Zeitpunkt Erzbischof Berthold v. Mainz ein Reichsregiment eingerichtet werden, was
Maximilian jedoch ablehnte, aus Angst, dass er durch diesen abgelöst werden könnte. ,,An
der Reaktion des König Maximilians auf das ständische Reichsregimentsprojekt ist vor
Allem bemerkenswert, dass er zwar dieses ständische Projekt ablehnte, aber sich nicht
grundsätzlich gegen den Regimentsgedanken verschloss."
4
1.4
Schriftliche und nichtschriftliche Ergebnisse des Reichstages und deren
tatsächliche Realisierung
,,Die vier Grundurkunden des Wormser Reichstags verdienen als Beispiele des endlich doch
gelungenen Zusammenwirkens von König und Ständen Aufmerksamkeit."
5
Sie beinhalteten
die Errichtung des ,,ewigen Landfriedens", der die Fehde als erlaubtes Rechtsverfahren zur
3
Wiesflecker, Hermann, Maximilian I.: Die Fundamente des habsburgerischen Weltreiches, Wien, München,
1991, Seite 264
4
Angermeier, Heinz, Die Reichsreform 1410- 1555, die Staatsproblematik in Deutschland zwischen Mittelalter
und Gegenwart, München, 1984, Seite 172
5
Moraw, Peter, Hoftag und Reichstag von den Anfängen im Mittelalter bis 1806, Seite 19
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Friedensherbeiführung zu Gunsten der ordentlichen Gerichtsbarkeit ablösen sollte.
Realisiert wurde dieser Beschluss, aus Geldmangel, erst eine Generation später. Die
Rechtsgemeinschaft des Reiches aber nahm deutlich zu oder wurde vielfach oft erst
errichtet. ,,Die partielle Umorganisierung des königlichen Kammergerichts war das
wichtigste dauernde schriftlich fixierte Zugeständnis des Herrschers."
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Es sah einen von
König und Reichsständen gemeinsam besetzten Gerichtshof, mit festem Sitz, vor. Obwohl
die Stände den größten Teil der Sitze innehatten, lag die legitime Gewalt beim König, der
den Kammerrichter stellte. Auch die Auswirkungen dieses Beschlusses blieben gering.
Dennoch wurde trotz der territorialen Zersplitterung des Reiches eine gewisse
Rechtseinheit gewahrt. Zudem ,,verabschiedete der Reichstag von Worms die Ordnung des
Gemeinen Pfennigs. Er setzte damit formell eine Steuerordnung in Kraft, derzufolge die
nächsten vier Jahre lang jeder Einwohner des Reiches ab dem 15. Lebensjahr, gleichgültig
welchen Geschlechtes und Standes, alljährlich bis zum Neujahrstag eine Kopfsteuer von
1/24 Rh.fl. bzw. ab einem Vermögen von 500 Rh.fl. eine Vermögenssteuer von ½ Rh.fl.
respektive 1 Rh.fl. zu zahlen hatte."
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Sie ist als erste Reichsteuer zu nennen und sollte der
Rückzahlung der, dem König bereits gewährten ,,Eilenden Hilfe" sowie der Unterhaltung
des Kammergerichtes dienen. Doch die Zahlungsbereitschaft der Stände, die Städte
ausgenommen, war sehr begrenzt, so dass Maximilian von den insgesamt bewilligten 4
Millionen Gulden tatsächlich lediglich 250.000 zugesprochen bekam.
Als letztes wurde der Beschluss der Handhabung des Friedens und des Rechts urkundlich
verankert. Die Stände finanzierten, also wollten sie auch mitbestimmen. Daher gab es ,,eine
Art de facto- Legitimierung des Reichstages"
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, da ohne dessen Zustimmung kein Krieg
mehr geführt, kein Bündnis mit fremden Nationen eingegangen und keine Steuern erhoben
werden konnten. Auch die jährliche Einberufung des Reichstages zur Sicherung des
Landfriedens stellte einen wichtigen Pfeiler da. Doch keine dieser Festlegungen wurde
letztendlich in die Tat umgasetzt.
So waren es vor allem die nichtschriftlichen Ergebnisse des Wormser Reichstages, die
Wirkung zeigten und denen deshalb besondere Aufmerksamkeit gebührt: Erstens wurde das
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Moraw, Peter, Der Reichstag zu Worms von 1495, in: 1495- Kaiser Reich Reformen, Der Reichstag zu
Worms, Ausstellung des Landeshauptarchivs Koblenz in Verbindung mit der Stadt Worms zum 500jährigen
Jubiläum des Wormser Reichstags von 1495, hg. Von der Landesarchivverwaltung Rheinland- Pfalz, Koblenz,
1995, Seite 33
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Schmid, Peter, Der Deutsche Orden und die Reichssteuer des Gemeinen Pfennigs, Neustadt a.d. Aisch, 2000,
Seite 19
8
Moraw, Peter, Der Reichstag zu Worms von 1495, Seite 33
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