Danksagung
Für die Unterstützung möchte ich Frau Gegenfurtner vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg, Frau Boßler vom Dezernat 2 des Landratsamtes Reutlingen sowie dem Thüringer Landesamt für Statistik danken. Sie haben mich mit zahlreichen Daten versorgt.
Mein besonderer Dank gilt den Entleihunternehmen und Leiharbeitnehmern im Landkreis Reutlingen und in Erfurt, die an meiner schriftlichen Befragung teilgenommen haben. Ebenfalls möchte ich mich bei den Interviewpartnern bedanken, die sich die Zeit nahmen, an meiner mündlichen Befragung teilzunehmen und mit mir über das Thema Leiharbeit diskutiert haben.
Weiterhin möchte ich mich besonders bei Agnes, Christian D., Sandra, Edgar sowie Christian S. und meiner Mutter für ihr Verständnis, Durchhaltevermögen, Korrekturlesen und ihre Stresstoleranz im Umgang mit mir als Magistrand bedanken.
Ein Dankeschön gilt ebenso Prof. Dr. Josef Schmid und den Teilnehmern des Magistrandenkolloquiums, die mich bei der Vorbereitung der Arbeit mit kritischen Anmerkungen unterstützt haben.
Vielen Dank!
II
Abstract
Leiharbeit ist eine flexible Beschäftigungsform, die in Deutschland immer mehr zu einer festen Größe am Arbeitsmarkt wird.
Mit der vorliegenden Untersuchung konnten eine Fülle von praxisnahen Informationen zum Einsatz der Leiharbeit im Landkreis Reutlingen und in der kreisfreien Stadt Erfurt gewonnen werden.
Leiharbeit erlaubt den Unternehmen ihren Personalbedarf an die Konjunkturlage anzupassen, d. h. in Zeiten des wirtschaftlichen Aufschwungs den Personal-bestand durch Leiharbeitnehmer zu erhöhen, ohne sich an das Personal binden und somit die Arbeitgeberpflichten übernehmen zu müssen. Dieser Flexibilitätsaspekt ist der größte Vorteil der Leiharbeit für die hier befragten Entleihunternehmen.
Weitere wesentliche Ergebnisse der vergleichenden empirischen Untersuchung sind:
• Der Dienstleistungssektor gewinnt an Bedeutung.
• Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist für einen Großteil der Erfurter (50 Prozent) und Reutlinger (63,6 Prozent) Entleihunternehmen nicht mehr aus ihren Unternehmen wegzudenken.
• Der Einsatz der Leiharbeit wird in den nächsten Jahren in diesen Regionen weiter wachsen.
• Leiharbeitnehmer werden überwiegend für Routine- und Hilfsarbeiten eingesetzt.
• Leiharbeit wird weiblicher.
• Der Gleichstellungsrundsatz hat die Unterschiede zwischen Leiharbeitnehmern und Beschäftigten im Normalarbeitsverhältnis in Bezug auf die Entlohnung nicht gleichgestellt.
III
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Danksagung. II
Abstract. III
Inhaltsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VII
Tabellenverzeichnis VIII
Abk ürzungsverzeichnis XI
1 Einleitung 1
1.1 Motivation und Zielsetzung der Arbeit. 1
1.2 Leitfragen der Untersuchung 4
1.3 Gang der Untersuchung. 4
2 Die Beschäftigungsform Leiharbeit 5
2.1 Definition und begriffliche Abgrenzung 5
2.2 Struktur und Ausmaß der Leiharbeit in Deutschland 7
2.2.1 Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland vor 1972 8
2.2.2 Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland nach 1972. 9
Exkurs : Baden-Württemberg und Thüringen im Vergleich 10
2.2.2.1 Leiharbeit in Baden-Württemberg und Thüringen, 1994 bis 2005. 11
2.3 Die besondere Dreiecksbeziehung der Akteure an der Leiharbeit unter
dem Aspekt zweier Organisationstheorien. 16
2.3.1 Die Transaktionskostentheorie 17
2.3.1.1 Die Make-or-Buy-Entscheidung der Entleihunternehmen 18
2.3.2 Die Principal-Agent-Theorie 20
2.3.2.1 Die Principal-Agent-Beziehung zwischen Entleihunternehmen und
Verleihunternehmen 22
2.3.2.2 Die Principal-Agent-Beziehung zwischen Verleihunternehmen und
Leiharbeitnehmer. 24
2.3.2.3 Die Principal-Agent-Beziehung zwischen Entleihunternehmen und
IV
Inhaltsverzeichnis
Leiharbeitnehmer. 25
2.4 Das Interessendreieck der Leiharbeit 26
2.4.1 Nutzungsmotive der Entleihunternehmen 26
2.4.2 Motive der Verleihunternehmen 27
2.4.3 Angebotsmotive der Leiharbeitnehmer 27
3 Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz 29
3.1 Die Novellierung des AÜG zum 1. Januar 2004 31
3.1.1 Der Gleichstellungsgrundsatz 32
3.1.2 Ausnahme vom Gleichstellungsgrundsatz: Der Tarifvertrag 32
3.1.3 Folgen der Neuregelungen des AÜG. 33
3.1.3.1 Bedeutung der Neuregelungen des AÜG für die Verleihunternehmen
33
3.1.3.2 Bedeutung der Neuregelungen des AÜG für die Entleihunternehmen
34
3.1.3.3 Bedeutung der Neuregelungen des AÜG für die Leiharbeitnehmer. 35
4 Empirische Untersuchung in vergleichender Sicht 36
Exkurs : Charakterisierung des Landkreises Reutlingen und der Stadt Erfurt
anhand ausgewählter statistischer Daten 38
4.1 Die Datenerhebung. 41
4.1.1 Die Konstruktion der Fragebögen 41
4.1.2 Stichproben. 42
4.2 Die Datenanalyse. 44
4.3 Die empirischen Ergebnisse 45
4.3.1 Betrachtung der Entleihunternehmen 45
4.3.1.1 Strukturmerkmale der Entleihunternehmen 46
4.3.1.2 Nutzungsmotive der Entleihunternehmen 57
4.3.1.3 Vorteile der Leiharbeit für Entleihunternehmen. 62
4.3.1.4 Nachteile der Leiharbeit für Entleihunternehmen 62
4.3.1.5 Zufriedenheit der Entleihunternehmen mit den Leiharbeitnehmern 63
4.3.1.6 Zufriedenheit der Entleihunternehmen mit den Verleihunternehmen 65
4.3.2 Betrachtung der Verleihunternehmen 67
V
Inhaltsverzeichnis
4.3.2.1 Unternehmensgrößen der Verleihunternehmen. 67
4.3.2.2 Tätigkeitsbereiche der Verleihunternehmen 68
4.3.2.3 Überlassungsdauer. 68
4.3.2.4 Probleme für Verleihunternehmen 70
4.3.3 Betrachtung der Leiharbeitnehmer. 73
4.3.3.1 Sozio-ökonomische Merkmale der Leiharbeitnehmer 73
4.3.3.2 Die Tätigkeit als Leiharbeitnehmer. 84
4.3.3.2.1 Angebotsmotive der Leiharbeitnehmer 87
4.3.3.2.2 Vorteile der Leiharbeit für Leiharbeitnehmer 93
4.3.3.2.3 Nachteile der Leiharbeit für Leiharbeitnehmer 95
4.3.3.3 Zufriedenheit der Leiharbeitnehmer mit den Entleihunternehmen 96
4.3.3.4 Zufriedenheit der Leiharbeitnehmer mit den Verleihunternehmen 100
5 Zusammenfassung und Ausblick 104
Literaturverzeichnis 107
Anhang 114
Anhang 1 Fragebogen Entleihunternehmen 115
Anhang 2 Leitfaden Interviews Verleihunternehmen 121
Anhang 3 Fragebogen Leiharbeitnehmer. 125
VI
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Überlassene Leiharbeitnehmer absolut und deren Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Prozent in Deutschland, 1994 bis
2004 ................................................................................................................... 2
Abbildung 2: Beschäftigung und relative Entlohnung in der Leiharbeit, 1973 bis
2004 ................................................................................................................... 7
Abbildung 3: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pro Leiharbeitnehmer . 11
Abbildung 4: Anteil der Leiharbeitnehmer an den sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten (Leiharbeitsquote)...................................................................... 13
Abbildung 5: Anzahl der Verleihunternehmen .................................................. 14
Abbildung 6: Anzahl der Leiharbeitnehmer pro Verleihunternehmen ............... 15
Abbildung 7: Beziehungsdreieck zwischen den Akteuren ................................ 16
Abbildung 8: Die Grundidee der Principal-Agent-Theorie auf die Beziehung zwischen dem Entleihunternehmen und dem Verleihunternehmen übertragen 22
Abbildung 9: Die Grundidee der Principal-Agent-Theorie auf die Beziehung zwischen dem Verleihunternehmen und dem Leiharbeitnehmer übertragen ... 24
Abbildung 10: Die Grundidee der Principal-Agent-Theorie auf die Beziehung zwischen dem Entleihunternehmen und dem Leiharbeitnehmer übertragen.... 25
VII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Charakterisierung des Landkreises Reutlingen und der Stadt Erfurt anhand ausgewählter statistischer Daten......................................................... 38
Tabelle 2: Unternehmensgröße der Entleihunternehmen................................. 46
Tabelle 3: Branchenzugehörigkeit der Entleihunternehmen............................. 48
Tabelle 4: Anteil der Leiharbeitnehmer an der Gesamtbelegschaft der
Entleihunternehmen ......................................................................................... 49
Tabelle 5: Übernahme der Leiharbeitnehmer in die Stammbelegschaft der
Entleihunternehmen ......................................................................................... 50
Tabelle 6: Zusammenhang zwischen Vorhandensein eines Betriebsrats und der
Nutzung von Leiharbeit .................................................................................... 51
Tabelle 7: Zusammenhang zwischen Vorhandensein eines Betriebsrats und der
Nutzung von Leiharbeit .................................................................................... 52
Tabelle 8: Zusammenhang zwischen Vorhandensein einer Personalabteilung
und der Nutzung von Leiharbeit ....................................................................... 53
Tabelle 9: Zusammenhang zwischen Vorhandensein einer Personalabteilung
und der Nutzung von Leiharbeit ....................................................................... 54
Tabelle 10: Zusammenhang zwischen Tarifbindung und der Nutzung von
Leiharbeit.......................................................................................................... 55
Tabelle 11: Zusammenhang zwischen Tarifbindung und die Nutzung von
Leiharbeit.......................................................................................................... 56
Tabelle 12: Motive für den Einsatz von Leiharbeitnehmer................................ 57
Tabelle 13: Die Bedeutung der Anpassungsgeschwindigkeit für die
Entleihunternehmen ......................................................................................... 59
Tabelle 14: Vergleichsrechnung ....................................................................... 60
VIII
Tabellenverzeichnis
Tabelle 15: Die Bewertung der Aussage „Der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist
sehr kostengünstig“ 61
Tabelle 16: Vorteile der Leiharbeit. 62
Tabelle 17: Nachteile der Leiharbeit. 63
Tabelle 18: Bewertung einzelner Attribute von Leiharbeitnehmern 64
Tabelle 19: Bewertung einzelner Attribute von Leiharbeitnehmern 65
Tabelle 20: Zufriedenheit der Entleihunternehmen. 66
Tabelle 21: Unternehmensgrößen der Verleihunternehmen 67
Tabelle 22: Einsatzdauer der Leiharbeitnehmer im Entleihunternehmen 69
Tabelle 23: Einsatzdauer der Leiharbeitnehmer im Entleihunternehmen 69
Tabelle 24: Einsatzdauer der Leiharbeitnehmer im Entleihunternehmen 69
Tabelle 25: Einsatzdauer der Leiharbeitnehmer im Entleihunternehmen 69
Tabelle 26: Einsatzdauer der Leiharbeitnehmer im Entleihunternehmen 69
Tabelle 27: Spezifische Probleme der Leiharbeit für die Verleihunternehmen 71
Tabelle 28: Verteilung der Leiharbeitnehmer nach Geschlecht 74
Tabelle 29: Zusammenhang zwischen Geschlecht und Ausbildung. 75
Tabelle 30: Zusammenhang zwischen Geschlecht und Ausbildung. 76
Tabelle 31: Verteilung der Leiharbeitnehmer nach Alter 78
Tabelle 32: Familienstand und Anzahl der Kinder der Leiharbeitnehmer 79
Tabelle 33: Jährliches Netto-Haushaltseinkommen der Leiharbeitnehmer 80
Tabelle 34: Beschäftigung vor Aufnahme der Tätigkeit als Leiharbeitnehmer. 82
Tabelle 35: Dauer der Arbeitslosigkeit vormals arbeitsloser Leiharbeitnehmer 83
Tabelle 36: Dauer der Arbeitslosigkeit vormals arbeitsloser Leiharbeitnehmer 84
Tabelle 37: Beschäftigungsdauer der Leiharbeitnehmer beim
Verleihunternehmen 85
IX
Tabelle 38: Beschäftigungsdauer der Leiharbeitnehmer beim
Verleihunternehmen ......................................................................................... 86
Tabelle 39: Qualifikationsgruppen der Leiharbeitnehmer ................................. 87
Tabelle 40: Angebotsmotive der Leiharbeitnehmer .......................................... 88
Tabelle 41: Zusammenhang zwischen Ausbildung und Angebotsmotiv
„Arbeitslosigkeit beenden“ ................................................................................ 90
Tabelle 42: Zusammenhang zwischen Ausbildung und Angebotsmotiv
„Arbeitslosigkeit beenden“ ................................................................................ 91
Tabelle 43: Zusammenhang zwischen Alter und Angebotsmotiv „Flexibilität“.. 92
Tabelle 44: Zusammenhang zwischen Alter und Angebotsmotiv „Flexibilität“.. 93
Tabelle 45: Hauptvorteil der Leiharbeit gegenüber einem
Normalarbeitsverhältnis.................................................................................... 94
Tabelle 46: Hauptnachteil der Leiharbeit gegenüber einem
Normalarbeitsverhältnis.................................................................................... 95
Tabelle 47: Zufriedenheit der Leiharbeitnehmer mit den Entleihunternehmen . 97
Tabelle 48: Begründung für die Zufriedenheit bzw. Unzufriedenheit ................ 98
Tabelle 49: Zufriedenheit der Leiharbeitnehmer............................................. 100
Tabelle 50: Begründung für die Zufriedenheit bzw. Unzufriedenheit .............. 101
X
Abkürzungsverzeichnis
AL Arbeitslosigkeit Anm. d. Verf. Anmerkung des Verfassers AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Bd. Band BfA Bundesagentur für Arbeit BGB Bürgerliches Gesetzbuch BZA Bundesverband Zeitarbeit Personaldienstleistungen e. V. bzw. beziehungsweise d. h. das heißt EF Erfurt f. folgende (Seite) ff. folgende (Seiten) FAZ Frankfurter Allgemeinen Zeitung Hrsg. Herausgeber i. d. R. in der Regel k. A. keine Angabe o. g. oben genannte(n) o. J. ohne Jahresangabe RT Reutlingen S. Seite(n) s. g. so genannte(n) TzBfG Teilzeit- und Befristungsgesetz u. a. unter anderem Vgl. Vergleiche www. world wide web z. B. zum Beispiel
XI
1 Einleitung
Ein globales Phänomen breitet sich aus. In den Volkswirtschaften scheint die Konjunkturentwicklung instabiler, zwischen den Branchen zeigen sich Wachstumsdivergenzen, der technologische Wandel ist beschleunigt und der internationale Wettbewerb ist verschärft. Diese Entwicklungen schüren Unsicherheiten, die eine „genaue Prognostizierung des Personalbedarfs“ erschwert (Wierlemann 1995, 2). Jedem Unternehmen stellt sich das Problem der bedarfsgerechten Personalbeschaffung und -freisetzung. Die Ausstattung der Unternehmen mit der optimalen Anzahl von qualifizierten Arbeitskräften, zum richtigen Zeitpunkt, für die richtige Dauer und am richtigen Ort, gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Ruf nach Flexibilität ertönt weltweit ständig lauter. Die Unternehmen sind an einer stärkeren Flexibilisierung ihrer Personalbestände interessiert. Sie möchten ihre Arbeitsnachfrage flexibel gestalten können, um sich schneller einer geänderten Nachfrage anpassen zu können. Diesen Wunsch können ihnen atypische Beschäftigungsverhältnisse erfüllen. Demzufolge wird dem Konzept der Leiharbeit für die Zukunft eine stark ansteigende Bedeutung prognostiziert.
Neben der wachsenden Bedeutung einer flexiblen Personalbedarfsdeckung für die Unternehmen verändern sich auch die Bedürfnisse der Arbeitnehmer. Projektarbeit, d. h. befristetes Arbeiten, gewinnt immer mehr an Bedeutung.
Zeitarbeits- und Personaldienstleistungs-Unternehmen wie beispielsweise Adecco, Manpower, Randstad, persona service und DIS AG können diese Flexibilität bieten.
1.1 Motivation und Zielsetzung der Arbeit
„Langsam wirft die Leiharbeit ihr schlechtes Image ab und verlässt die Schmuddelecke am Arbeitsmarkt. Heute gelten Leiharbeitsplätze bei Arbeitsvermittlern wie Arbeitssuchenden durchaus nicht mehr als Zumutung“ (Promberger/Theuer/Bellmann 2005, 18). Die Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der BfA
1
bescheinigt der Leiharbeit ein stetiges Wachstum. Deshalb ist sie als Gegens-tand wissenschaftlicher Arbeiten zunehmend interessant.
Der zentrale Motivationsgrund für diese Magisterarbeit ist die Tatsache, dass die Leiharbeit in den letzten Jahren einen erheblichen Bedeutungszuwachs verzeichnet. Abbildung 1 zeigt diese stark steigende Tendenz.
Abbildung 1: Überlassene Leiharbeitnehmer absolut und deren Anteil an den sozialversiche-
Quelle: BfA/Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen - iGZ e. V. Laut Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BfA) lag die durchschnittliche Zahl der überlassenen Leiharbeitnehmer bei 134.443 im Jahr 1994 und 385.256 im Jahr 2004. Ein Leiharbeitnehmer kommt i. d. R. mehrmals pro Jahr zum Einsatz, so dass die Zahl der Überlassungsfälle etwa um ein Vierfachen höher als die in der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik ausgewiesene Bestandszahl (Vgl. Rudolph/Schröder 1997, 106). Der Anteil der Leiharbeit an den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen stieg innerhalb von 10 Jahren von 0,48 Prozent im Jahr 1994 auf 1,44 Prozent
2
im Jahr 2004. Im Zeitraum zwischen 1995 und 2004 verdoppelte sich die Anzahl der Verleihunternehmen von 7.513 auf 15.070.
Ein weiterer wesentlicher Grund sind die zahlreichen Regulierungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die die Entwicklung der Leiharbeit seit 1972 bis heute bestimmen. Den Wandlungsprozess der Leiharbeit kann man wie folgt beschreiben: vom Verbot zur Legalisierung, von der Legalität zur gesetzlichen Duldung, von der Duldung zu ersten Reformen, von Reformen zum Jobmotor, vom Jobmotor zum Herzstück von Hartz, von Hartz zum Tarifvertrag.
Der vorerst letzte bedeutende Wandel in der Leiharbeit fand im Jahr 2004 statt. Das AÜG wurde vom Gesetzgeber wesentlich neu geregelt. Dadurch wurden die Rahmenbedingungen der Leiharbeit grundlegend verändert. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände von Verleihunternehmen reagierten mit dem Abschluss eines flächendeckenden Tarifvertrags für die Leiharbeit. Dieser Paradigmenwechsel schüttelte den Leiharbeitsmarkt kräftig durch.
Bei der Literaturrecherche fiel auf, dass die Meinungen bezüglich der Leiharbeit sehr stark differieren. Weder die Arbeitnehmer vertreten eine einheitliche Position noch die Arbeitgeber. Die Meinungen der Regierung und Gewerkschaften sollen hier keine Berücksichtigung finden.
Die vorliegende Arbeit hat sich daher zur Aufgabe gemacht, empirisch zu untersuchen, ob und inwieweit Leiharbeit von den Akteuren, den Entleihunternehmen, den Verleihunternehmen und den Leiharbeitnehmern im Landkreis Reutlingen (Baden-Württemberg) und in der kreisfreien Stadt Erfurt (Thüringen) ökonomisch genutzt wird. Dabei werden die Meinungen derer zwischen Oktober 2005 und März 2006 widergespiegelt. Wo liegen also die Möglichkeiten und Grenzen der Leiharbeit, als Beschäftigungsform am Arbeitsmarkt, aus Sicht der Leiharbeitnehmer, Verleihunternehmen und Entleihunternehmen im Landkreis Reutlingen und in der kreisfreien Stadt Erfurt?
3
1.2 Leitfragen der Untersuchung
Durch die Literaturrecherche haben sich zahlreiche Hypothesen herausgebildet. Für jede Hypothese wurde eine Frage im Fragebogen gestellt. Es wurden drei Fragebögen entwickelt, mit deren Hilfe die Akteure an der Leiharbeit befragt wurden.
Folgende Fragen stehen im Mittelpunkt der Untersuchung: Wie verbreitet ist die Leiharbeit im Landkreis Reutlingen und in Erfurt? Wer sind die Akteure der Leiharbeit? Was sind ihre Strukturmerkmale? Warum beteiligen sich die Akteure an dem dreidimensionalen Konstrukt Leiharbeit? Aus welchen Anlässen heraus werden Leiharbeitnehmer im Entleihunternehmen eingesetzt? Wie zufrieden sind die Leiharbeitnehmer in Ihrer Rolle als Leiharbeitnehmer? Welche soziale Stellung haben die Leiharbeitnehmer in Erfurt und Reutlingen inne? Wo liegen bezüglich der Leiharbeit die Gemeinsamkeiten und wo die Unterschiede zwischen den beiden Regionen? Wie sieht die Zukunft der Leiharbeit im Landkreis Reutlingen und in Erfurt aus?
1.3 Gang der Untersuchung
Die vorliegende Arbeit gliedert sich in fünf Kapiteln. Nach Darstellung der Problemstellung und Zielsetzung, verbunden mit der Darlegung des Aufbaus der Arbeit in Kapitel 1, werden in Kapitel 2 die Grundlagen der Beschäftigungsform Leiharbeit erläutert, die für die zugrunde liegenden Strukturen, Wirkungsweise und zum Verständnis wichtig sind. Im darauf folgenden 3. Kapitel wird das AÜG (AÜG) vorgestellt, wobei auf die seit
1. Januar 2004 geltenden rechtlichen Neuerungen des AÜG besonders eingegangen wird. Die vergleichende empirische Datenanalyse ist Gegenstand von Kapitel 4 - dem Hauptteil der vorliegenden Arbeit. In Kapitel 5 schließt eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse die Arbeit ab.
4
2 Die Beschäftigungsform Leiharbeit
2.1 Definition und begriffliche Abgrenzung
In diesem Abschnitt werden die nachfolgend verwendeten Begriffe erläutert.
Leiharbeit wird häufig auch als Zeitarbeit, Personalleasing oder Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. Leiharbeit zählt zu den atypischen Beschäftigungsverhältnissen, weil die zentralen Charakteristika, die ein Normalarbeitsverhältnis auszeichnet, wie beispielsweise das Einkommen, die Beschäftigungsstabilität, der Kündigungsschutz, die betriebliche Interessenvertretung, die soziale Sicherung sowie die Arbeitszeit abweichen (Vgl. Rudolph/Schröder 1997, 104).
Das Verleihunternehmen verleiht sein externes Personal 1 . Das Unternehmen, welches dieses Personal entleiht, soll hier Entleihunternehmen genannt werden. Das verliehene Personal sind die Leiharbeitnehmer.
Demzufolge ist für die Leiharbeit ein Dreiecksverhältnis zwischen einem selbstständigen Unternehmen (Verleihunternehmen) kennzeichnend, das sein externes Personal (Leiharbeitnehmer), in der Regel kurzfristig, an einen Dritten (Entleihunternehmen) zur Arbeitsleistung überlässt. Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem Verleihunternehmen und dem Leiharbeitnehmer abgeschlossen. Die vertragliche Beziehung zwischen dem Entleihunternehmen und dem Verleihunternehmen regelt der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜV). Der Leiharbeitnehmer wird im Entleihunternehmen in den Betriebsablauf eingegliedert. Das aufgabenbezogene Weisungsrecht geht auf das Entleihunternehmen über und der Leiharbeitnehmer muss seinen Weisungen Folge leisten. Ist der Einsatz im Entleihunternehmen beendet, so wird der Leiharbeitnehmer an ein anderes Entleihunternehmen verliehen. Sollte dies, aus mangelnder Nachfrage, kurzfristig
1 Die vorliegende Untersuchung bezieht sich ausschließlich auf den Begriff des externen Mitarbeiters bei den Verleihunternehmen. Die internen Mitarbeiter in den Verleihunternehmen mangelt es an der Eigenschaft zur „Überlassung an Dritte“ vorgesehen zu sein.
5
nicht der Fall sein, so erhält der Leiharbeitnehmer weiterhin seinen Lohn von seinem Arbeitgeber, dem Verleihunternehmen.
Kurz zusammengefasst, besteht der wesentliche Unterschied zu anderen Be-schäftigungsformen zum einen darin, „dass der Leiharbeitnehmer nicht von dem Unternehmen bezahlt wird, in dem er arbeitet“ und zum anderen, dass er die Arbeitsanweisungen nicht von seinem Arbeitgeber, dem Verleihunternehmen, sondern vom Entleihunternehmen erhält (Elghahwagi 2006, 21).
Den rechtlichen Rahmen für die Leiharbeit bildet das AÜG, im Folgenden AÜG genannt, von 1972 mit seinen nachhaltigsten Novellierungen im Jahr 1997, 2002 und 2003.
Mit Sicht auf die Leiharbeit werden die Landkreise Reutlingen und Erfurt verglichen. Reutlingen liegt im Bundesland Baden-Württemberg im Südwesten der BRD. Erfurt ist die Landeshauptstadt von Thüringen. Thüringen zählt zu den ostdeutschen Bundesländern und liegt in der Mitte der BRD.
6
2.2 Struktur und Ausmaß der Leiharbeit in Deutschland
Abbildung 2 zeigt den Bestand an Leiharbeitnehmern und das relative Lohndifferential gegenüber Normalarbeitnehmern als Trendlinie.
Abbildung 2: Beschäftigung und relative Entlohnung in der Leiharbeit, 1973 bis 2004
Quelle: Burda, M. / Kvasnicka, M. (2005): Zeitarbeit in Deutschland: Trends und Perspektiven, S. 12.
In der Abbildung sieht man deutlich, dass seit Mitte der 1970er Jahre die Nutzung von Leiharbeit kontinuierlich wächst. Anfang der 1980er gab es eine kurze Unterbrechung dieses Anstieges (siehe roter Pfeil in Abbildung 2) ebenso Anfang der 1990er (siehe grüner Pfeil in Abbildung 2). Der Anstieg setzte sich ab Mitte der 1990er mit teilweise zweistelligen Wachstumsraten fort (Vgl. Bellmann 2004, 135). Seit Anfang des 21. Jahrhunderts sind größere Schwankungen zu beobachten (siehe blauer Pfeil in Abbildung 2).
Insgesamt betrachtet ist der Anteil der Leiharbeitnehmer an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten noch gering (1,44 Prozent im Jahr 2004), jedoch dürfte sich das Wachstum in den nächsten Jahren dynamisch fortsetzen (Vgl. Bellmann 2004, 135; eigene Untersuchung, 103).
7
Im nachfolgenden Kapitel wird die Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland kurz skizziert.
2.2.1 Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland vor 1972
„Die deutsche Geschichte der Leiharbeit lässt sich bis in die 20er Jahre des 20. Jahrhunderts zurückverfolgen“ (Elghahwagi 2006, 32). Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) regelte die gewerbsmäßige Stellenvermittlung. Hier war es dem Vermittler möglich, den Pflichten eines Arbeitgebers auszuweichen. Während der Weltwirtschaftskrise, wurde eine Notverordnung über die Arbeitsvermittlung, Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge erteilt. Nun war die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nur noch bei Übernahme der gesamten Arbeitgeberpflichten zulässig. Die Nationalsozialisten übertrugen der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung das Monopol der Arbeitsvermittlung. Fortan wurde die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung verboten. Damit verschwand die Leiharbeit vom Markt. 1952 trat das AVAVG in der Fassung von 1927 wieder in Kraft. Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung war wieder zulässig. 1956 wurde die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in das staatliche Arbeitsvermittlungsmonopol eingegliedert. 1957 wurde die private Arbeitnehmerüberlassung als unzulässig erklärt und verboten. 1962 eröffnete die Schweizer Zeitarbeitsfirma ADIA-Bop, später ADIA-Interim und seit 1996 Adecco, ihre erste Niederlassung in Hamburg. Das Unternehmen hatte sich auf kaufmännische Berufe spezialisiert. Es verlieh freie Mitarbeiter an Dritte. Arbeitgeberpflichten wurden nicht übernommen. Damit verstieß ADIA-Bop gegen das AVAVG sowie der Sozialgesetzgebung. Ein neunjähriger Rechtsstreit folgte. 1967 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der privaten Arbeitnehmerüberlassung als verfassungswidrig. Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung blieb bestehen. Nach der Zulassung der Arbeitnehmerüberlassung durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts kam es einerseits zu einem raschen Anstieg von Gründungen neuer Verleihunternehmen und andererseits konnten sich namhafte internationale Verleihunternehmen etablieren. Weil weiterhin eine unklare Rechtslage und Missstände in der Leiharbeit bestanden, verabschiedete der
8
Deutsche Bundestag am 21. Juni 1972 das „Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“ (AÜG). Am 12. Oktober 1972 trat das Gesetz in Kraft.
Im nächsten Kapitel gilt es nun, einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland nach 1972 zu geben.
2.2.2 Entwicklung der Leiharbeit in Deutschland nach 1972
Durch das Inkrafttreten des AÜG erhielt die Leiharbeit eine gesetzliche Basis. Wie bereits in Abbildung 2 abgebildet, ist der Leiharbeitsmarkt seit 1972 durch ein deutliches Wachstum gekennzeichnet. Die erste Unterbrechung des Anstiegs war 1982, als die Nutzung von Leiharbeit „im gewerblichen Bereich des Bausektors“ verboten wurde (Brose/Schulze-Böing/Meyer 1990, 36). Die weitere Entwicklung der Leiharbeit verläuft keineswegs linear, sondern eher diskontinuierlich. Einer zweiten Unterbrechung des Anstiegs Anfang der 1990er Jahre folgt ein erneut starkes Wachstum mit einer „Reihe von charakteristischen Sprüngen und Einschnitten“ (Brose/Schulze-Böing/Meyer 1990, 36f.). Bei den ersten konjunkturellen Abschwungsignalen wird Leiharbeit als „Beschäftigungs-Puffer“ von den Entleihunternehmen abgebaut (Brose/Schulze-Böing/Meyer 1990, 39). Bei den ersten Aufschwungsignalen wiederum kann mit Hilfe von Leiharbeit kurzfristig die Beschäftigung im Entleihunternehmen erhöht werden. Insofern weist die Entwicklung der Leiharbeit nach 1972 bis heute einen prozyklischen Charakter auf.
Fassen wir an dieser Stelle kurz zusammen. Neben der ausgeprägten Unstetigkeit der Entwicklung der Leiharbeit sind mittel- und langfristig übergreifende strukturelle Wachstumstendenzen nicht zu übersehen. Die Rückgänge fielen stets niedriger aus als sie Zuwächse des jeweils folgenden Zyklus. Demzufolge wächst der Leiharbeitsmarkt trotz großer Schwankungen mittel- und langfristig.
Nach einem kurzen Exkurs wird im darauf folgenden Kapitel die Entwicklung der Leiharbeit zwischen 1994 und 2005 in den hier zu vergleichenden Bundesländern Baden-Württemberg und Thüringen mit Hilfe der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik anschaulich dargestellt.
9
Exkurs: Baden-Württemberg und Thüringen im Vergleich
Laut Statistik der BfA waren im Oktober 2005 2 3,768 Millionen Personen in Baden-Württemberg sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 370.163 Personen in Baden-Württemberg waren arbeitslos gemeldet. Unter denen waren 185.275 Männer, 184.888 Frauen, 45.225 Jugendliche unter 25 und 88.101 ausländische Mitbürger. Die Arbeitslosenquote betrug 6,7 Prozent (BfA Oktober 2005, 47f.).
Im März 2006 3 waren 3,698 Millionen Personen in Baden-Württemberg sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 388.000 Personen in Baden-Württemberg waren arbeitslos gemeldet. Unter denen waren 202.165 Männer, 185.835 Frauen, 44.990 Jugendliche unter 25 und 92.121 ausländische Mitbürger. Die Arbeitslosenquote betrug 7,1 Prozent (BfA März 2006, 47f.).
In Thüringen waren laut Statistik der BfA im Oktober 2005 721.000 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 188.597 Personen in Thüringen waren zu dieser Zeit arbeitslos gemeldet. Unter denen waren 90.869 Männer, 97.728 Frauen, 25.220 Jugendliche unter 25 und 4.023 ausländische Mitbürger. Die Arbeitslosenquote betrug 15,4 Prozent (Vgl. BfA Oktober 2005, 47f.).
6 Monate später im März 2006 waren 688.000 Personen in Thüringen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 216.806 Personen waren arbeitslos gemeldet. Unter denen waren 117.052 Männer, 99.754 Frauen, 24.836 Jugendliche unter 25 und 4.222 ausländische Mitbürger. Die Arbeitslosenquote betrug 17,7 Prozent (Vgl. BfA März 2006, 47f.).
Die oben genannten Daten bescheinigen der Situation auf dem thüringischen Arbeitsmarkt eine schlechtere gegenüber der Situation auf dem Arbeitsmarkt in
2 Beginn des Untersuchungszeitraumes
3 Ende des Untersuchungszeitraumes
10
Baden-Württemberg. Die Arbeitslosenquote in Thüringen ist 2,5fach höher als in Baden-Württemberg.
2.2.2.1 Leiharbeit in Baden-Württemberg und Thüringen, 1994 bis 2005
Zum 31. Dezember 1994 waren nach Angaben der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der BfA 16.970 Personen in Baden-Württemberg als Leiharbeitnehmer bei Verleihunternehmen beschäftigt. Stellt man diese Zahl den 3.755.923 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 31. Dezember 1994 in Baden-Württemberg gegenüber, so entfielen auf einen Leiharbeitnehmer ca. 221 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Leiharbeitsquote betrug 0,452 Prozent. Das ist der Anteil der Leiharbeitnehmer an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Abbildung 3: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte pro Leiharbeitnehmer
450
400
350
300
250
200
150
100
2 . H j . 1 9 9 4
Quelle: nach Angaben aus den ANBA-Statistiken der BfA der Jahrgänge 1999 bis 2006
11
Im Agenturbezirk Sachsen-Anhalt-Thüringen 4 waren zum 31. Dezember 1994 4.094 Personen als Leiharbeitnehmer bei Verleihunternehmen beschäftigt. Stellt man diese Zahl den 1.883.170 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 31. Dezember 1994 in Sachsen-Anhalt-Thüringen gegenüber, so entfielen auf einen Leiharbeitnehmer ca. 460 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Leiharbeitsquote betrug 0,22 Prozent.
10 Jahre später zum 31. Dezember 2004 waren nach Angaben der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik 40.608 Personen in Baden-Württemberg als Leiharbeitnehmer bei Verleihunternehmen beschäftigt. Stellt man wiederum diese Zahl den 3.761.600 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 31. Dezember 2004 in Baden-Württemberg gegenüber, so entfielen auf einen Leiharbeitnehmer ca. 93 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Leiharbeitsquote betrug 1,08 Prozent.
Im Agenturbezirk Sachsen-Anhalt-Thüringen waren zum 31. Dezember 2004 17.404 Personen als Leiharbeitnehmer bei Verleihunternehmen beschäftigt. Stellt man auch diese Zahl den 1.456.200 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am 31. Dezember 2004 in Sachsen-Anhalt-Thüringen gegenüber, so entfielen auf einen Leiharbeitnehmer ca. 84 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Leiharbeitsquote betrug 1,20 Prozent.
4 Das Bundesland Thüringen kann nur in Verbindung mit dem nördlich angrenzendem Bundes-land Sachsen-Anhalt betrachtet werden, weil in der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik die Bundesländer Thüringen und Sachsen-Anhalt einer Regionaldirektion der BfA zugeordnet sind und deshalb zusammen erfasst werden.
12
Abbildung 4: Anteil der Leiharbeitnehmer an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
1,40%
1,20%
1,00%
0,80%
0,60%
0,40%
0,20%
0,00%
2 . H j . 1 9 9 4 1 . H j . 1 9 9 5
Halten wir an dieser Stelle fest. 1994 war der Anteil der Leiharbeitnehmer an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt-Thüringen halb so groß wie in Baden-Württemberg. Bis 2001 haben sich die Anteile angenähert (siehe roter Pfeil in Abbildung 4). Seit 2001 ist der Anteil der Leiharbeitnehmer in Sachsen-Anhalt-Thüringen größer als in Baden-Württemberg (siehe grüner Pfeil in Abbildung 4). Zum 31. Dezember 2005 betrugen die Leiharbeitsquoten in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt-Thüringen nahezu 1,40 Prozent.
Für den Verlauf der Leiharbeitsquote sind zum einen die konstante Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Baden-Württemberg und die Abnahme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Sachsen-Anhalt-Thüringen verantwortlich. Zum anderen ist die Anzahl der Leiharbeitnehmer in Baden-Württemberg um mehr als das Zweifache und in Sachsen-Anhalt-Thüringen sogar mehr als das Vierfache angestiegen.
13
Abbildung 5 zeigt die Anzahl der Verleihunternehmen 5 zwischen 1995 und 2005 in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt-Thüringen.
Abbildung 5: Anzahl der Verleihunternehmen
2.000
1.500
1.000
1 . H j . 1 9 9 5
In Baden-Württemberg gibt es in etwa doppelt so viele Verleihunternehmen als in Sachsen-Anhalt-Thüringen. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Verleihunternehmen in Sachsen-Anhalt-Thüringen zeigt mit 11,4 Prozent dennoch ein größeres Wachstum als in Baden-Württemberg (8,5 Prozent). Die Anzahl der Verleihunternehmen stieg in beiden Regionen seit Mitte der 1990er Jahre an. Nach kleinen Einbrüchen 2000, 2002 und 2004 haben sich die Verleihunternehmen in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt-Thüringen, so scheint es, auf dem Leiharbeitsmarkt etabliert.
5 Die Zahl der Verleihunternehmen ist nicht mit der Zahl der Erlaubnisinhaber für die Arbeit-
nehmerüberlassung identisch, weil Verleihunternehmen für rechtlich unselbständige Zweigniederlassungen eigene Meldungen abgeben können (Vgl. BfA, Arbeitnehmerüberlassungsstatistik 2. Halbjahr 2005, Tabelle 9).
14
Die nun folgende Abbildung 6 stellt das Verhältnis der Leiharbeitnehmer pro Verleihunternehmen in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt-Thüringen grafisch dar.
1 . H j . 1 9 9 5
In Baden-Württemberg kamen 1995 durchschnittlich 24 Leiharbeitnehmer auf ein Verleihunternehmen; 2004 waren es 26. In Sachsen-Anhalt-Thüringen waren es zum gleichen Zeitpunkt 15 und 22. Demzufolge betragen die durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten der Leiharbeitnehmer pro Verleihunternehmen in Baden-Württemberg 0,9 Prozent und in Sachsen-Anhalt-Thüringen 4,45 Prozent. Das größere Wachstum in Sachsen-Anhalt-Thüringen macht sich jeweils zum 31. Dezember 2004 und 2005 bemerkbar. Zu diesen Zeiten kamen in Sachsen-Anhalt-Thüringen mehr Leiharbeitnehmer auf ein Verleihunternehmen als in Baden-Württemberg.
15
2.3 Die besondere Dreiecksbeziehung der Akteure an der Leiharbeit unter
dem Aspekt zweier Organisationstheorien
Die Leiharbeit unterscheidet sich von anderen flexiblen Beschäftigungsformen in ihrer Dreieckskonstellation (Vgl. Burda/Kvasnicka 2005, 2).
Quelle: Hansen, Peter / Kanstinger, Wolfram (2001): Zeitarbeit von A-Z. Fachbegriffe, Zusam-
menhänge, Checklisten, München, S. XII
Die Verleihunternehmen überlassen ihr externes Personal den Entleihunternehmen. Als Verleihunternehmen gelten diejenigen, „die als Geschäftszweck die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung betreiben“ (Hansen/Kanstinger 2001, 59).
Die Beziehung zwischen dem Verleihunternehmen und dem Leiharbeitnehmer ist durch einen Arbeitsvertrag geregelt. Der Leiharbeitnehmer stellt seine Arbeitskraft zur weiteren Verfügung. Als Gegenzug hat das Verleihunternehmen seine Arbeitgeberpflichten gegenüber dem Leiharbeitnehmer zu erfüllen.
Die Beziehung zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleihunternehmen ist nicht vertraglich geregelt. Indem der Leiharbeitnehmer bei dem Entleihunter-
16
nehmen seine Arbeitskraft einsetzt, erfüllt er den Arbeitsvertrag, den er mit seinem Arbeitgeber, dem Verleihunternehmen, geschlossen hat. Das Entleihunternehmen stellt dem Leiharbeitnehmer die konkrete Arbeitsaufgabe. Demzufolge ist das Entleihunternehmen dem Leiharbeitnehmer gegenüber weisungsbefugt.
Die Beziehung zwischen dem Verleihunternehmen und dem Entleihunternehmen ist eine Geschäftsbeziehung. Geregelt wird diese Beziehung im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Dieser sollte u. a. folgende Daten enthalten: Name und Anschrift des Verleihunternehmens, Name und Anschrift des Entleihunternehmens, Name und Sozialversicherungsnummer des Leiharbeitnehmers, die Beschreibung der vorgesehen Tätigkeit, die hierfür notwendige Qualifikation des Leiharbeitnehmers, die Überlassungsdauer, der vereinbarte Verrechungssatz und die Vereinbarung zum Arbeitsschutz (Vgl. Hansen/Kanstinger 2001, 6). Das Entleihunternehmen zahlt für die erbrachte Dienstleistung an das Verleihunternehmen den vertraglich festgesetzten Verrechnungssatz für die überlassene Arbeitskraft.
Um die trianguläre Beziehung zwischen Verleihunternehmen, Entleihunternehmen und Leiharbeitnehmer näher erklären zu können, wurden zwei Organisati-onstheorien ausgewählt. Sowohl die Transaktionskostentheorie als auch die Principal-Agent-Theorie werden in den nachfolgenden Kapiteln helfen, die Nutzung von Leiharbeit und damit das Handeln der Akteure an der Leiharbeit zu verstehen.
2.3.1 Die Transaktionskostentheorie
Die Transaktionskostentheorie erklärt, warum bestimmte Transaktionen in bestimmten Organisationsformen, mehr oder weniger effizient abgewickelt und organisiert werden. Von einer Transaktion spricht man, wenn ein Transaktionspartner ein Transaktionsobjekt, z. B. Güter, Dienstleistungen und Nutzungsrechte, zum Erreichen eines gegebenen Zweckes auf mindestens einen anderen Transaktionspartner überträgt. Jede Transaktion in einer Marktwirtschaft verursacht Kosten. Diese Kosten nennt man Transaktionskosten. Sie entstehen
17
Arbeit zitieren:
Magister Artium Tina Dutschmann, 2006, Leiharbeit im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen in Baden-Württemberg und Thüringen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Das Phänomen 'Leiharbeit' aus der Perspektive der Transaktions...
BWL - Personal und Organisation
Diplomarbeit, 36 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Tina Dutschmann-Schwarzkopf's Text Leiharbeit im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen in Baden-Württemberg und Thüringen ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Tina Dutschmann-Schwarzkopf hat den Text Leiharbeit im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen in Baden-Württemberg und Thüringen veröffentlicht
Tina Dutschmann-Schwarzkopf hat einen neuen Text hochgeladen
Abschlussprüfung Englisch. Berufliches Gymnasium. Baden Württemberg
Musterprüfungen. Lerntipps und...
0 Kommentare