I. Inhaltsverzeichnis
I. Inhaltsverzeichnis. 2
II. Abkürzungsverzeichnis. 3
1. Einleitung 5
2. Haftung des Geschäftsführers der GmbH. 5
2.1 Allgemeines 5
2.2 Haftung gegenüber den Gesellschaftern. 6
2.3 Haftung gegenüber Dritten im Außenverhältnis 6
2.4 Haftung gegenüber der Gesellschaft im Innenverhältnis 6
3. Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung. 8
3.1 Haftungsbeschränkung gegenüber den Gesellschaftern 8
3.2 Haftungsbeschränkung gegenüber Dritten 8
3.3 Haftungsbeschränkung gegenüber der Gesellschaft. 8
3.3.1 Herabsetzung des Sorgfaltsmaßstabes im Anstellungsvertrag 8
3.3.2 Verkürzung der Verjährung. 10
3.3.3 Verzicht und Vergleich. 11
3.4 gesetzliche Beschränkung der Haftung des Geschäftsführers 17
3.4.1 Arbeitnehmerhaftung gegen Organhaftung 17
3.4.1 Freistellung von der Haftung bei verbindlichen Weisungen 19
4. Zusammenfassung 20
III. Literaturverzeichnis 22
2
II. Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz Aufl. Auflage AZ Aktenzeichen BAG Bundesarbeitsgericht BB Betriebs Berater BGB Bürgerliches Gesetzbuch BGH Bundesgerichtshof BGHZ Bundes Gerichtshof für Zivilsachen Bzw. Beziehungsweise DB Der Betrieb Ders. Derselbe Dies. Dieselben Evtl. eventuell Gem. gemäß GF Geschäftsführer GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbHG GmbH Gesetz GmbHR GmbH Rundschau Grds. grundsätzlich h.M. herrschende Meinung h. A. herrschende Ansicht IV Innenverhältnis i.d.R. in der Regel Lt. Laut M.E. meines Erachtens Nr. Nummer OLG Oberlandesgericht Pkw Personenkraftwagen Rnd. Randnummer Rz. Randziffer
3
S. Seite s. siehe s.S. siehe Seite u.a. unter anderem U Urteil v. von vgl. vergleiche z.B. zum Beispiel
4
1. Einleitung
Der Geschäftsführer hat Pflichten gegenüber der GmbH und deren Gesellschaftern. Für ihn gilt der strenge Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmannes. Hierzu gehören u. a. die Pflicht ordnungsgemäß Bücher zu führen, die Pflicht eine Bilanz aufzustellen sowie das ordnungsgemäße anmelden von Satzungsänderungen oder das rechtzeitige stellen des Insolvenzantrages. 1 Da dem Geschäftsführer viele diverse Pflichten obliegen, ist auch der Bereich der Möglichkeiten diese Pflichten zu verletzen nicht gerade gering. Gem. § 43 I und II GmbHG, haftet der Geschäftsführer der GmbH für jede Pflichtverletzung die er schuldhaft begangen hat. Somit ist es für ihn von besonders großer Bedeutung über die vertragsrechtlichen Möglichkeiten, die im Rahmen des Anstellungs- und Geschäftsführervertrages bestehen, Kenntnis zu haben um eine Minimierung dieser Risiken zu bewerkstelligen und somit die Gefahr die für ihn und sein Privatvermögen besteht so gering wie möglich zu halten. 2 Im folgenden soll dargestellt werden inwieweit dieses möglich ist und wie eben diese Klauseln formuliert werden sollten. Leider ist sich die h. M. und die Literatur, sowie der Gesetzgeber nicht so recht einig inwieweit bestimmte vertragliche Möglichkeiten zulässig sind. Hier werden nun die unterschiedlichen Meinungen dargestellt, verglichen und soweit es möglich ist diskutiert. Lediglich in einem Punkt sind sich alle einig, eine vertragsrechtliche Beschränkung der Risiken im Bereich der Außenhaftung ist nicht möglich, da diese gegen das Verbot der Verträge zu lasten Dritter verstoßen würde.
2. Haftung des Geschäftsführers der GmbH
2.1 Allgemeines
Die persönliche Haftung des Geschäftsführers kann sich unter verschiedenen Gesichtspunkten ergeben. Er trägt die Konsequenzen für die Leistung der GmbH im Innen- und Außenverhältnis und haftet hierfür mit seinem Privatvermögen. Dadurch dass er dem Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Geschäftsmannes untersteht, haftet er selbst für Versäumnisse die auf leichtester Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung wird
1 vgl.: Hülst Der GmbH Geschäftsführer von A-Z , Hülst, 69
2 vgl.: Jula Die Haftung des GF: Jula, 63
5
nach Innenhaftung (gegenüber der Gesellschaft) und Außenhaftung (gegenüber Dritten, z.B. Gläubigern, Vertragspartnern oder dem Staat) unterschieden. 3
2.2 Haftung gegenüber den Gesellschaftern
Normalerweise haftet der Geschäftsführer durch den Anstellungsvertrag lediglich der Gesellschaft, nicht aber gegenüber den Gesellschaftern. Eine Pflichtverletzung kann demnach auch nur zu einer Haftung gegenüber der Gesellschaft führen. Möglich ist allerdings im Dienstvertrag des Geschäftsführers eine Vereinbarung darüber zu treffen, dass er die Gesellschafter gem. § 90 AktG (analog), zu informieren hat. Denn normalerweise ist er nur auf konkrete Nachfrage der Gesellschafter dazu verpflichtet. Nur bei solch einer Pflichtverletzung käme eine Haftung gegenüber den Gesellschaftern in Betracht. Ansprüche der Gesellschafter gegen den Geschäftsführer wegen der Verletzung dienstvertraglicher Pflichten sind aber eher theoretischer Natur und in der Praxis bedeutungslos. Wichtig ist jedoch, dass jede vertragliche Vereinbarung zugunsten der Gesellschafter, bei der eine Interessenkollision des Geschäftsführers aber auch nur Ansatzweise denkbar ist, ohne weiteres unwirksam ist. Die GmbH-Gesellschafter können den Geschäftsführer nicht zu treuwidrigem Verhalten anweisen. 4
2.3 Haftung gegenüber Dritten im Außenverhältnis
Eine vertragsrechtliche Reduzierung der Risiken in Bezug auf die Außenhaftung ist unzulässig, da dies gegen das Verbot der Verträge zu lasten Dritter verstößt. 5
2.4 Haftung gegenüber der Gesellschaft im Innenverhältnis
Der GF hat im IV dafür Sorge zu tragen, dass sich die GmbH rechtmäßig verhält. Er haftet persönlich gegenüber dem Verletzten, wenn er den Verstoß, veranlasst, selbst begangen oder wissentlich nicht verhindert hat. Er haftet jedoch nicht, wenn er weder beteiligt war noch etwas von dem Vorgang wusste, bzw. wissen konnte. Der Geschäftsführer ist verpflichtet sobald er Kenntnis über die Schutzrechtsverletzung hat, deren Folgen zu verhindern wenn er eine persönliche Haftung vermeiden will. 6 Wie bereits oben erwähnt hat der Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft stets die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Der Sorgfaltsmaßstab richtet sich nach objektiven Kriterien. Hierbei ist es irrelevant, ob der
3 vgl.: GmbH-GF von A-Z, Hülst, 69
4 vgl.: Muschalle, 31
5 vgl. Jula GmbHR 18/2001 S. 807
6 vgl.: Muschalle S. 93 ff.
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Arbeit zitieren:
Susanne Köhler, 2007, Möglichkeiten der vertraglichen Haftungsbschränkung des GmbH Geschäftsführers, München, GRIN Verlag GmbH
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