Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 4
1 Einleitung 6
2 Grundlagen 7
2.1 Begriff des Franchising 7
2.2 Geschichte des Franchising. 8
2.3 Franchising in Europa 8
2.4 Franchising in Deutschland. 9
2.5 Einordnung von Franchiseverträgen 9
2.5.1 Lizenzverträge. 9
2.5.2 Know-how-Überlassungsverträge. 10
2.5.3 Handelsvertretervertrag. 10
2.5.4 Vertragshändlervertrag. 10
2.5.5 Geschäftsbesorgungsvertrag. 10
2.6 Franchise-Typen. 10
2.6.1 Dienstleistungsfranchising 10
2.6.2 Vertriebsfranchising 11
2.6.3 Produktionsfranchising. 11
2.7 Geringe Kodifizierung und nationale Regelungen. 11
2.7.1 USA. 11
2.7.2 Frankreich. 11
2.7.3 Spanien 11
2.7.4 Italien. 12
2.7.5 Ungarn 12
2.7.6 Österreich 12
2.7.7 Russland 12
2.7.8 Deutschland 12
3 Europäische Regelungen zum Franchiserecht 13
3.1 EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-Vereinbarungen. 13
3.1.1 Pronuptia-Entscheidung des EuGH. 13
3.1.2 Regelungen der FranchiseGVO 14
3.1.3 Weiße Liste 14
3.1.4 Schwarze Liste 14
3.2 EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Vertikale Vertriebsbindungen. 14
2
3.2.1 Unterschiede gegenüber der FranchiseGVO. 15
3.2.2 Marktanteile 15
3.2.3 Einzelfreistellung 16
3.2.4 „de minimis“ -Regelung der EG-Kommission 16
3.3 European Code of Ethics for Franchising 16
4 Praktische Auswirkung der VertikalGVO auf nationale Franchise-Systeme 17
4.1 Produkt- und Bezugsbindung, Vertragsdauer 17
4.2 Aufteilung der Märkte. 17
4.3 Know-how-Transfer 17
4.4 Vertragliche und nachvertragliche Wettbewerbsverbote 17
4.5 Europäische Marken. 17
4.6 Rechtswahl und Gerichtsstand 18
5 Zusammenfassung und Ausblick 19
6 Literaturverzeichnis 20
3
Abkürzungsverzeichnis
a. A. anderer Ansicht
ABL / AblEG Amtsblatt (der Europäischen Gemeinschaft)
Abs. Absatz
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
Anm. Anmerkung
Art. Artikel
Az. Aktenzeichen
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGH Bundesgerichtshof
BGHZ Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
BKartA Bundeskartellamt
Bzw. beziehungsweise
ca. circa
DFV Deutscher Franchise Verband
d. h. das heißt
EFF European Franchise Federation
EG Europäische Gemeinschaft
EGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft v. 7.12.1992
EU Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EuGHE Entscheidungssammlung des EuGH
EuGVÜ Übereinkommen der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche
Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in
Zivil- und Handelssachen
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWGV Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft v.
25.3.1957
EWG-VO Verordnung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
f. folgende
ff. fortfolgende
FG Franchisegeber
FN Franchisenehmer
FranchiseGVO EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Franchise-
Vereinbarungen
GVO Gruppenfreistellungsverordnung
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
HGB Handelsgesetzbuch
i. d. R. in der Regel
IHK Industrie- und Handelskammer
Int. International
i. S. v. im Sinne von
4
i. V. m. in Verbindung mit
Kap. Kapitel
lit. litera
NJW Neue Juristische Wochenschrift
NJW-RR NJW Rechtsprechungsreport Zivilrecht
Nr. Nummer
Rn. Randnummer
S. Seite
s. o. siehe oben
sog. so genannt
Tz. Textziffer
u. U. unter Umständen
v. von
VertikalGVO EU-Gruppenfreistellungsverordnung für Vertikale
Vertriebsverbindungen
vgl. vergleiche
z. B. zum Beispiel
ZGB Zivilgesetzbuch
5
1 Einleitung
Ob die Aussage von Medicus 1 „Am Franchising ist zunächst schon der Name
erklärungsbedürftig.“ tatsächlich noch gilt, sei dahingestellt. Klar ist aber mit Sicherheit eines: Im Laufe des letzten halben Jahrhunderts hat sich in gewisser Weise ein eigenes Rechtsgebiet herausgebildet, dessen letzte Abgründe noch längst nicht ausgelotet sind. Insbesondere die Tatsache, dass die Begriffe des „Franchise-Vertrages“ und des „Franchise-Rechtes“ dem Deutschen Recht immer noch unbekannt sind 2 , führt regelmäßig zu Problemen und Streitfragen 3 .
Ziel der Betrachtungen in dieser Arbeit soll es sein, die Wirkung europäischen Rechtes auf die Entwicklung des Franchiserechtes in einzelnen EU-Ländern, insbesondere natürlich in der Bundesrepublik Deutschland, aufzuzeigen. Auf die nationale Rechtslage soll ungeachtet ihrer hohen Relevanz für einzelne Fragen des Themas nicht oder zumindest nur dort eingegangen werden, wo es zu konkurrierenden Sichtweisen kommt.
Im zweiten Teil werden die Grundlagen vorgestellt, Teil drei beschäftigt sich mit den europäischen Aspekten. Die Arbeit endet schließlich mit der Betrachtung einiger Auswirkungen auf Franchise-Systeme in Deutschland und mit einem kurzen Ausblick auf die Zukunft dieses ungemein interessanten und vielfältigen Rechtsgebietes.
1 Schuldrecht, Besonderer Teil, Rn. 608
2 Flohr, Franchiserecht, S. V
3 U. a. BGH, 18.12.2007, X ZR 137/04; OLG Düsseldorf, 11.4.2007, U(Kart)27/06; OLG München, 27.7.2006, 23U5590/05
6
2 Grundlagen
2.1 Begriff des Franchising
Um jenen, die sich Medicus’ Ansicht zu Eigen gemacht haben Genüge zu tun, soll zunächst der Begriff erläutert werden.
Franchise geht auf das altfranzösische Wort „francher“ zurück, welches übersetzt „befreien“ bedeutet. 4 Das Wort wird im Deutschen feminin verwendet, man spricht also von der Franchise.
Der Deutsche Franchise-Verband definiert Franchising folgendermaßen:
„Franchising ist ein auf Partnerschaft basierendes Vertriebssystem mit dem Ziel der Verkaufsförderung. Dabei räumt das Unternehmen, das als so genannter FG auftritt, meist mehreren Partnern (FN) das Recht ein, mit seinen Produkten oder Dienstleistungen unter seinem Namen ein Geschäft zu betreiben. Der FG erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das von seinen Franchise-Nehmern selbständig an ihrem Standort bzw. Gebiet umgesetzt wird. Der FN ist ein rechtlich selbständiger und eigenverantwortlich operierender Unternehmer. Die Gegenleistung des FN für die vom FG eingeräumten Rechte besteht meist in der Zahlung von Eintritts- bzw. Franchise-Gebühren und in der Verpflichtung, den regionalen Markt zu bearbeiten. Franchising vereint damit Vorteile des direkten Vertriebsweges (z.B. einheitlicher Markenauftritt und direkte Marktnähe) mit den Vorteilen des indirekten Vertriebes (z.B. das überdurchschnittliche Engagement von rechtlich selbständigen Vertriebspartnern, den FN). Franchising bietet die Möglichkeit, eine erfolgreiche Geschäftsidee mehreren Partnern zur Verfügung zu stellen und so den Geschäftstyp zu multiplizieren.“ 5
Wichtiger ist jedoch der Franchisebegriff im europäischen Sinn. Da die VertikalGVO 6 keine Legaldefinition des Begriffes enthält, bleibt abzuwarten ob die Definitionen der FranchiseGVO 7 fort gelten, nach denen u. a. der Franchise-Begriff neben den genannten Kriterien geprägt ist durch
4 Martinek, Franchising, S. 33
5 DFV e.V. auf seiner Internetpräsenz www.dfv-franchise.de
6 Verordnung (EWG) Nr. 2790/99 v. 22.12.1999, EG-Amtsblatt Nr. L 336
7 Verordnung (EWG) Nr. 4087/88 v. 30.11.1988, EG-Amtsblatt Nr. L 359
7
Arbeit zitieren:
Oliver Hoffmann, 2008, Europäisches Franchiserecht und seine Bedeutung für den deutschen Franchisemarkt, München, GRIN Verlag GmbH
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