Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2.1. Religiöse Bezüge in Verfassungen 5
2.2. Institutionelle Beziehungen 7
3.1. Die Verfassung der Europäischen Union 9
3.2. Religion im Grundgesetz 11
3.3. Vergleich internationaler Verfassungen 14
4. Resümee 19
5. Literaturverzeichnis 21
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1. Einleitung
Die Religion ist auf dem Vormarsch. Die Glaubensgemeinschaften in westlichen Gesellschaften verzeichnen wieder einen positiven Trend in der Entwicklung ihrer Mitgliedszahlen. Kirchentage werden wie Popkonzerte zelebriert, medial aufbereitet und gerade junge Menschen entdecken vermehrt ihren Glauben.
Auch in der öffentlichen Debatte findet eine zunehmende Beschäftigung mit dem Komplex des Religiösen statt, angeregt besonders durch die Geschehnisse des 11. September 2001 und deren Aufarbeitung. Religiöse Rhetorik fand Eingang in die Politik und Glaube wurde sogar zur Legitimation politischen Handelns missbraucht, namentlich in den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Zuge dessen wurde das Feindbild Islam kreiert und die These Huntingtons vom „Clash of Civilisations“ wurde wiederbelebt. In diesem Zusammenhang wird immer wieder auf die Gefahr eines radikalisierten, expansionistischen Islam rekurriert und die Unverträglichkeit von Islam und Demokratie beschworen. In diesem Sinne gilt vielen die christliche Religion als konstitutiv für die Demokratie und damit nach westlichem Werteverständnis dem Islam überlegen.
Da diese Diskussion öffentlich häufig populistisch geführt wird, soll diese Arbeit sich wissenschaftlich dem Thema nähern. Welche Einflüsse der Religion auf die Politik lassen sich in einzelnen Gesellschaften wirklich nachweisen und wie ist Einflussnahme institutionell geregelt?
Zur Beantwortung dieser Leitfragen werden zunächst ausgewählte Verfassungen europäischer Staaten systematisch auf ihre religiösen Bezüge hin analysiert, verglichen und in eine Typologie von Staat- Kirche-Beziehungen eingeordnet. Einzelne nationale Modelle werden diskutiert und Argumente anhand der Entwicklung der EU- Verfassung und den damit einhergehenden nationalen Begehrlichkeiten verdeutlicht. Dabei werden auch etwaige Diskrepanzen zwischen Verfassungstext und alltäglicher Praxis beleuchtet.
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Diese finden sich, soviel sei an dieser Stelle schon vorweg genommen, vermehrt in islamischen Staaten, weshalb in einem nächsten Schritt das Verhältnis von Religion und Politik im Islam an einem Länderbeispiel analysiert und der Versuch einer Verallgemeinerung vorgenommen wird. Der Fokus der Analyse liegt bei allen Staat- Kirche- Beziehungen auf den Aspekten Religionsfreiheit, Staatsneutralität und der Kooperation von Staat und Kirchen.
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2.1. Religiöse Bezüge in Verfassungen
Religiöse Bezüge kommen in Verfassungen als Bezug auf eine religiöse Tradition und die daraus abgeleiteten Werte vor oder auch als direkter Verweis auf Gott. Formal beschreibt ein religiöser Zusatz in der Verfassung das Verhältnis von Staat und Kirche. In der Praxis weicht dieses jedoch häufig vom Verfassungstext ab. So gibt es beispielsweise Verfolgungen von religiösen Gruppen, obwohl die Verfassung des Staates Glaubensfreiheit zusichert. Umgekehrt existiert auch der Fall, dass eine Verfassung gar keinen religiösen Bezug enthält, die Regierenden sich aber trotzdem auf Gott berufen und politisches Handeln sogar mit religiösen Vorstellungen begründen und rechtfertigen.
In der Debatte um die Relevanz beziehungsweise die Notwendigkeit eines religiösen Verfassungszusatzes gibt es zwei Lager: Die Befürworter argumentieren, dass der Rechtsstaat eines Bekenntnisses zu einem überstaatlichen Normengefüge bedarf, also zu Normen, die nicht durch den Gesetzgeber zur Disposition stehen. In diesem Sinne ist der Gottesbezug die Bindung an letzte Werte, die der Mensch nicht selbst geschaffen hat. Durch diesen Halt außerhalb des Menschlichen werden die menschlichen Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeiten begrenzt. Die Verfechter von Gottesbezügen in Verfassungen sehen darin auch eine Absage an staatlichen Totalitarismus. Gottesbezüge werden auch mit dem Hinweis auf die christliche Tradition in der westeuropäischen Kultur und der Toleranz durch den christlichen Glauben begründet. Ein weiteres Argument zielt auf die Mehrheit der Gläubigen im Volk. Den exklusiven Wert eines Gottesbezugs in der Verfassung sehen die Befürworter also vor allem in der Benennung einer dem Menschen entzogenen, letzten Instanz. Die Gegner von religiösen Bezügen pochen auf das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche, das durch einen Gottesbezug in der Verfassung verletzt wäre. Demnach ist der Staat zu weltanschaulicher und religiöser Neutralität verpflichtet. Außerdem würden die Menschenrechte als Basis der Verfassung durch einen vorangestellten Gottesbezug ihren Stellenwert
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verlieren, da sie praktisch in die zweite Reihe verschoben werden würden. Viele Gegner sehen in einem Gottesbezug eine Bevorzugung des gläubigen Anteils der Bevölkerung und damit natürlich eine Diskriminierung der nicht Gläubigen.
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Arbeit zitieren:
Benjamin Siegert, 2006, Ein systematischer Vergleich der religiösen Bezüge in europäischen und islamischen Verfassungen im Hinblick auf deren Relevanz für den Einfluss von Religion auf Politik, München, GRIN Verlag GmbH
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