Seminararbeit Völkerrecht FS08 - Matthias Jud
Aussereurop äische Traditionen eines humanitären Völkerrechts? China
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
2 Rechtstradition in China. 5
2.1 Ursprünge. 5
2.2 Der Konfuzianismus (Rújiā ) 5
儒 家
2.2.1 Konfuzius - Mann und Mission 5
2.2.2 Grundsätze. 6
2.2.3 Der Grundsatz der "moralischen Freiwilligkeit" 6
2.3 Der Legalismus (Fǎjiā ) 7
法 家
2.3.1 Ursprung und Begründer des Legalismus. 7
2.3.2 Inhalt des Legalismus 7
2.4 Der Tang-Kodex (Tánglǜ ) 8
唐 律
2.5 Ein Völkerrecht des chinesischen Altertums? 9
3 Die chinesischen Militärklassiker. 11
3.1 Hunderte militärische Schriften 11
3.2 Das Werk "Sūnzǐ über die Kriegskunst" (孙子兵法 Sūnzǐ Bīngfǎ) 11
3.2.1 Ursprung und Bedeutung. 11
3.2.2 Inhalt. 12
3.2.3 Beschränkter Krieg - limited war. 13
3.2.4 Einflüsse von Sūnzǐ's Werk 14
4 Die Volksrepublik China unter Máo Zédōng 15
4.1 Maos Regeln für die Volksbefreiungsarmee. 15
4.2 Der Korea-Krieg 16
4.2.1 Kriegsverlauf 16
4.2.2 ius in bello 17
4.3 Der Sino-Indische Krieg 18
4.3.1 Kriegsverlauf 18
4.3.2 ius in bello 19
5 China und das moderne humanitäre Völkerrecht 20
5.1 China und die wichtigsten Abkommen. 20
5.2 Chinas Sichtweise des Völkerrechts 21
5.2.1 Drei chinesische Völkerrechtsprinzipien. 21
5.2.2 Die fünf Prinzipien der friedlichen Koexistenz 21
5.2.3 Das Souveränitätsprinzip. 22
6 Schlussbemerkungen 22
7 Quellenverzeichnis 24
7.1 Literatur 24
7.2 Internetquellen 27
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1 Einleitung
Zu Recht rühmen sich die Chinesen, in einer der ältesten ununterbrochen fortbestehenden Zivilisationen zu leben. 1952 wurden erstmals Überreste der der so genannten Yangshao- Kultur(Yngsháo wénhuà 仰韶文化) entdeckt, benannt nach einem Dorf in der Provinz Hénán (河南). Dabei könnte es sich sehr wohl um die Wiege der chinesischen Kultur handeln. Die neolithischen Menschen dieser Kultur bewohnten Terrassensiedlungen entlang von Flüssen, ernährten sich von Hirse und verfügten bereits über erstaunliche Fertigkeiten zur Herstellung von kunstvollen Töpfereien und Waffen. Obwohl man auch schon die Domestizierung von Hunden und Schweinen betrieb, so war die Schrift in diesem Zeitalter auch in der gleichzeitig existierenden Longshan-Kultur vorerst noch unbekannt. In der Longshan Kultur der Provinz Shandong verfügte man aber bereits über mit Wälle befestigte Behausungen. 1 Zentrales identitätsstiftendes Medium einer jeden Kultur, und für die Geschichtsforschung natürlich zentral, ist eine Weitergabe von Informationen durch die Verwendung einer Schrift. Die chinesische Schrift hat sich im Verlauf der Jahrtausende im weltweiten Vergleich gesehen nur relativ gering verändert und eint auch heute noch die über 50 Minoritäten und rund 1.3 Milliarden Staatsbürger der Volksrepublik China. Sie hat des weiteren auch die heutigen Gebiete Korea, Vietnam und Japan nachhaltig beeinflusst.
Die chinesische Kultur verfügt seit der erstmaligen Verwendung von Orakelknochen während der Shang-Dynastie (Shāngdài 商代) über ein Schrifttum, das sich über etwa dreieinhalbtausend Jahre erstreckt. Schon während des archaischen, theokratischen Königtums der Shang- Periode(ca. 1766-1045 v. Chr.) entstand unter der Ägide des mächtigen Königs eine Palast-und Stadtkultur mit einer Kriegerkaste von Adligen, Beamten und Kriegsallianzen mit zuge-wandten benachbarten Herrschern. Die einfachen Bauern und Handwerker konnten zu jener Zeit schon zur Fronarbeit und zum Kriegsdienst verpflichtet werden. Nebst der Anerkennung des Königs als theokratisches Oberhaupt des Staates, welcher mit dem Mandat des Himmels (tiānmìng 天命) betraut war, entstand und beruhte seine Macht hauptsächlich auf militärischen Grundlagen. 2
Mit der Einigung Chinas durch den ersten Qin-Kaiser, Qín Sh Huángdì (秦始皇帝), im Jahre 221 v. Chr. begannen dann über zwei Jahrtausende Geschichte eines durchgehenden chinesischen Kaiserreichs, welches Ralf Moritz als "die wohl am längsten währende politische Insti-
1 Gernet(1997), S. 44 ff.
2 Sun (1993), S. 3. 3 / 28
tution in der bisherigen Menschheitsgeschichte" beschreibt. 3 Allein diese 2'132 Jahre chinesische Kaiserzeit waren nicht zuletzt eine Zeit der Kriege und Eroberungen. Zwar ist die chinesische Kultur keineswegs dafür bekannt, dass sie über eine ausgeprägte Rechtskultur verfügt. Die wenigen chinesischen Rechtsphilosophen werden im Studium der Chinawissenschaften auch nur am Rande behandelt. Umso mehr soll im Rahmen dieser Arbeit die Rechtstradition Chinas, insbesondere was das humanitäre Völkerrecht betrifft, möglichst eingehend betrachtet werden. Dabei ist es aber allein schon wegen der zeitlichen Ausdehnung der chinesischen Kultur nicht möglich, die ganze Geschichte Chinas in diese Arbeit einzubeziehen. Es wird somit zunächst allgemein auf die chinesische Rechtstradition eingegangen, wobei deren Ursprünge und der Konfuzianismus beleuchtet werden. Die chinesischen Militärklassiker werden anhand des prominenten Beispiels des Militärstrategen Sūnz (孙子) erklärt. Des weiteren wird das humanitärvölkerrechtliche Verhalten Chinas anhand des Korea- und des Sino-Indischen Kriegs analysiert. Und schliesslich wird noch Chinas Sichtweise des modernen Völkerrechts dargelegt.
Die Schwierigkeit dieser Arbeit beruhte vor allem darin, geeignete Literatur zu finden. Militärgeschichtliche Abhandlungen zu China sind, wie aus dem Literaturverzeichnis zu entnehmen ist, zwar recht zahlreich. Was aber kriegsvölkerrechtliche Quellen im Zusammenhang mit China angeht, so sind diese sehr dünn gesät. 4
3 Moritz (1998), S. 207.
4 Es wäre natürlich interessant gewesen, nebst den in Kapitel 4.1 erwähnten Regeln Maos für die Volksbefreiungsarmee ein solches aktuelles Militärhandbuch zur Verfügung zu haben, denn ein derartiges Kompendium würde natürlich auf einfache und klare Weise die zeitgenössische Einstellung der Volksrepublik zum humanitären Völkerrecht widerspiegeln.
Nachforschungen beim Militärattaché der chinesischen Botschaft in Bern blieben aber leider erfolglos. Dem Verfasser wurde auch auf telefonische Nachfrage hin vom Militärattaché mitgeteilt, dass kein solches Nachschlagewerk existiere. Immerhin brachte die direkte Kontaktaufnahme mit einem Mitarbeiter der Bibliothek des VBS in Bern mehrere brauchbare Zeitschriftenartikel zu Tage.
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2 Rechtstradition in China 2.1 Ursprünge
Von Albertini Mason sieht die "philosophischen Wurzeln des chinesischen Rechtssystems" schon in der Zeit der Streitenden Reiche 5 (Zhànguó 战国, 480-221 v. Chr.). Nachdem die Herrschaft des letzten Königs der Östlichen Zhou-Dynastie (Dōng Zhōu 东周) verloren gegangen war, kämpften mehr als ein Dutzend Fürstentümer um die Vorherrschaft in Ostchina. In dieser Zeit des politischen und sozialen Umbruchs entstanden einige der wichtigsten philosophischen Schulen der chinesischen Geschichte, oft propagiert von Männern, die sich durch ihre Beratertätigkeit eine Anstellung an einem Fürstenhof erhofften. Zwei dieser von ihrer Wesensart und ihrem Menschenbild her völlig verschiedenen Schulen waren der Legalismus und der Konfuzianismus, welche aber beide das chinesische Rechtssystem nachhaltig beeinflusst haben. 6
2.2 Der Konfuzianismus (Rújiā 儒家
儒家) 儒家 儒家
2.2.1 Konfuzius - Mann und Mission
Der Schöpfer der Philosophie des Konfuzianismus, Konfuzius (Kngz 孔子), lebte 551-479 v. Chr., also während der Frühlings- und Herbstperiode 7 (722 v. Chr. bis 481 v. Chr.). Er ist der Begründer des Konfuzianismus, der in China unter dem Namen Rújiā (儒家) bekannt ist, was sich in etwa mit Schule der Gelehrten übersetzen lässt. Diese Bezeichnung ist deshalb treffend, weil sie das Kernanliegen des Meisters wiedergibt, nämlich das Wiedererlernen der guten alten Sitten, die seiner Meinung nach in Vergessenheit geraten waren. Konfuzius beschrieb diese Situation als Li huài yuè bēng (礼坏乐崩) - Verfall der Riten oder Umgangsformen und Zusammenbruch der Musik. 8
Deshalb machte sich Konfuzius an seine lebenslange Aufgabe, die Werte der Riten wieder herzustellen und die richtigen Regeln des Umgangs zu propagieren. Nach Konfuzius' Auffas-
5 vonAlbertini Mason (2004), S. 143.
6 ibid.
7 Chin. chūnqiū (春秋), benannt nach den Aufzeichnungen über den Staat L (鲁), die diesen Zeitraum umfassen.
8 Yao (2000) S. 22.
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sung müssen Herrscher und Minister mit gutem Vorbild vorangehen und bei all ihren Handlungen die wahren Werte berücksichtigen, um so eine rechtschaffene Regierung zu bilden. 9
2.2.2 Grundsätze
Die wichtigsten dieser moralischen Grundsätze und Werte, welche wir im Werk Lúny (论语), den Gesprächen des Meisters mit seinen Anhängern, überliefert finden, sind rén (仁), die Mitmenschlichkeit, yì (义), die Pflichttreue, xiào (孝), die Kindespietät, zhōng (忠), Verlässlichkeit und hé (和), die Harmonie. 10
Will man eine der zahlreichen wichtigen Passagen als Exempel für das Werk Lúny anführen, so wäre wohl diese repräsentativ:
"Zi-gong fragte den Konfuzius: "Gibt es ein Wort, das ein ganzes Leben lang als Richtschnur
des Handelns dienen kann?"
Konfuzius antwortete: "Das ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Was man mir nicht antun
soll, will ich auch nicht anderen Menschen zufügen." 11
2.2.3 Der Grundsatz der "moralischen Freiwilligkeit"
Obwohl der Konfuzianismus bald einmal zur offiziellen Staatsdoktrin wurde und dies im Wesentlichen bis zur Absetzung des letzten Qing-Kaisers 1911 auch blieb, so befasste er sich nicht mit dem Begriff des Rechts, wie wir es verstehen. Vielmehr setzte der Konfuzianismus auf die freiwillige Ausübung der moralischen und traditionellen Pflichten seitens des Edelmanns, des jūnz (君子). Etwas kühn wäre es wohl zu behaupten, dass "der Konfuzianismus das Recht als völlig bedeutungslos ansah". 12 Bei etwas eingehenderem Studium der konfuzianischen Schriften ist es aber offensichtlich, dass Moral und Ethik einen sehr zentralen Stellenwert einnehmen. Aber eben nicht in Form von Rechtserlassen, sondern in Form von Freiwilligkeit und gutem Vorbild. Karl Jaspers drückt dies sehr treffend aus, wenn er schreibt, dass
"Gesetze für Konfuzius zwar ein Mittel der Regierung (sind.) [...] Aber Gesetze haben Folgen
nur in begrenztem Umfang. Und an sich sind sie unheilvoll. Besser ist das Vorbild." 13 Man könnte das Verhältnis des Konfuzianismus zum Recht also quasi als "moralische Freiwilligkeit" bezeichnen.
9 Yao (2000), S. 22.
10 Mühlemann (2006), S. 31.
11 Moritz (1998), S. 102 - Lúny (Analekten des Konfuzius) XV, 24.
12 Weatherly (1999), S. 54.
13 Jaspers (1995), S. 164. 6 / 28
2.3 Der Legalismus (Fjiā 法家
法家) 法家 法家
2.3.1 Ursprung und Begründer des Legalismus
Der Legalismus hat seinen Ursprung im 4. und 3. Jahrhundert v. Chr.. Diese Epoche war geprägt von grossen wirtschaftlichen und sozialen Veränderungen, welche das Entstehen neuer Schulen, Theorien und auch religiöser Strömungen begünstigte. Von diesen wiederum nennt Gernet in seinem Standardwerk die Staatstheorie der Legalisten (Fjiā 法家), als die klar einflussreichste. 14
Der Legalismus, bei Mühlemann auch Legismus 15 genannt, hatte zwei wichtige Vertreter, welche nicht, wie Konfuzius und die anderen Staatsberater jener Zeit, freiberuflich operierten. Im Gegenteil waren Shāng Yāng (商鞅) und Hán Fēi (韩非) hohe Beamte, die im Staate Qín (秦) respektive Hán (韩), Ämter als Kanzler und Diplomat innehatten. 16
2.3.2 Inhalt des Legalismus
Bei der Rechtsphilolosphie des Legalismus handelt es sich, ganz anders als bei Konfuzius, nicht um ein auf Moral gestützes System von Verhaltensregeln für das tägliche Leben. Das konfuzianische Ideal des Edelmannes ist dabei fast gänzlich unbedeutend. Vielmehr entstand die Lehre des Legalismus aus den "harten Realitäten der damaligen Machtpolitik" und "frei von jeglichen Idealisierungen und Idealen". 17 Der von Mühlemann hinzugezogene Vergleich mit Macchiavelli scheint deshalb durchaus angebracht. Mühlemann erwähnt in diesem Zusammenhang natürlich die Schaffung strenger Gesetze mit harten Sanktionen bei Nichtbefolgung, für die der Legalismus allseits bekannt ist. Dabei spielte auch Denunziation und Sippenhaft eine nicht unbedeutende Rolle. Die Gesetze waren für die ganze Bevölkerung einheitlich anwendbar, wobei der Herrscher natürlich nicht an sie ge-bunden war. 18
Gernet ist hier allerdings noch ausführlicher und vor allem präziser, wenn er den Legalismus als mehr sieht als nur eine Errungenschaft im Rechtswesen. Es war demnach für den Herrscher unabdingbar, den Staat mit aller Strenge und strikt zentralistisch zu führen. Wäre er nicht der Einzige, der belohnen und bestrafen kann, so könnte ein Untergebener höheren
14 Gernet (1997), S. 85.
15 Mühlemann (2006), S. 49.
16 id., S. 50f.
17 id., S. 51.
18 Mühlemann (2006), S. 52f. 7 / 28
Rangs womöglich zum Widersacher werden und ihm die Macht entreissen, 19 wie dies in der chinesischen Geschichte so oft passiert ist. Dies ist nicht zuletzt auch im Umfeld der Wirren jener Zeit zu sehen, als sich das Zeitalter der Streitenden Reiche langsam zum Ende neigte und der Einiger Chinas, Qín Sh Huángdì (秦始皇帝) um sein Leben fürchten musste. Qín Sh Huángdì strebte mit der Einführung und Anwendung seiner strengen Gesetze vor allem auch eine politische Reform an. Die Gesellschaft sollte umgeformt und ein strenges Hierarchiesystem eingeführt werden, wobei Kompetenzen ganz klar zugewiesen wurden. 20 Diese Massnahmen wurden getroffen, um dem Alleinherrscher und Begründer der Qin- Dynastiedie Verwaltung des bisher grössten Reiches, welches bis dahin in China bestanden hatte, zu erleichtern. Der Legalismus sollte also als mehr betrachtet werden, als nur eine weitere chinesische (Rechts-)Tradition und Geistesschule. Vielmehr war er im erstmals chinesischen Reich eine strenge Regierungsform, die das grosse, neu vereinigte Imperium durch rigide Gesetze zusammenhalten sollte.
2.4 Der Tang-Kodex (Tángl 唐律
唐律) 唐律 唐律
Was der römische Corpus Iuris Civilis für die europäische Rechtstradition, das ist der Tang-Kodex (Tángl, 唐律) von 653 für die chinesische Rechtsauffassung. 21
Er beinhaltet die als unverzichtbar angesehenen Gesetze und beruht selbst auf dem Sui-Kodex von 583. Neben einer Prägung durch die jeweilige Gesetzgebungstradition wurden diese beiden Werke natürlich auch geistesgeschichtlich beeinflusst. Während der Justinianische Kodex zumindest als Anschauungsbeispiele zum Teil Homer zitiert, stützt sich der Tang-Kodex zu einem grossen Teil auf Zitate aus dem Ljì (礼记), dem Buch der Riten, einem Klassiker, der Konfuzius zugeschrieben wurde.
Und hier nähern wir uns nach Ansicht des Verfassers einem zentralen Punkt, der auch heute noch zu Problemen im eurasischen Wertedialog führt, nämlich den grundsätzlich verschiedenen Entwicklungen der beiden Rechtskulturen, die nicht nur zu verschiedenen Rechtsansichten in der europäischen und der chinesischen Kultur führten, sondern bis heute auch die gegensätzlichen Selbstverständnisse chinesischer und westeuropäischer Menschen prägen. Ist nämlich die europäische Gesellschaft von einem starken Individualismus geformt, so steht in
19 Gernet (1997), S. 86.
20 id., S. 87.
21 Heuser (2002), S. 23. 8 / 28
Arbeit zitieren:
stud. phil. I Matthias Jud, 2008, Aussereuropäische Traditionen eines humanitären Völkerrechts? - China, München, GRIN Verlag GmbH
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