Der Bereich Marketing gewinnt im sozialpolitischen Bereich zunehmend an
Bedeutung. Die Ursachen liegen hauptsächlich in der Um- bzw.
Neustrukturierungen der Gesundheitsreform durch die Bundesregierung.
Dies hat Auswirkungen auf die Kostenplanung, die Marktstrategie und
wandelt den Patienten immer mehr zum Kunden.
Durch den wachsenden und immer stärker werdenden Wettbewerbsdruck
müssen Krankenhäuser ihre Unternehmenspolitik der freien Marktwirtschaft
anpassen, um kostendeckend wirtschaften zu können.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, ein zeitgemäßes Marketingkonzept zu
erarbeiten und so umzusetzen, dass neue Ressourcen und Märkte aufgebaut
werden, um dadurch eine Kundenbindung zu gewährleisten und zu erhalten. In der vorliegenden Hausarbeit sollen die Kooperationsmöglichkeiten von
Krankenhäusern mit Vertragsärzten unter Berücksichtigung des
Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) dargestellt werden.
Ein wesentliches Problem bei der Konzeption von Kooperationsstrategien
sind die zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch die
Rechtsprechung ständig im Fluss sind. An dieser Stelle kann nur
exemplarisch auf die vielfältigen rechtlichen Probleme eingegangen werden.
In einem Praxisbeispiel wird der Fall einer „falschen“ Überweisung
beschrieben und anhand eines Soll-/Ist-Vergleichs werden die Möglichkeiten
zur Verbesserung durch eine Kooperation dargestellt.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Einleitung
1.2 Ziel der Arbeit
2 Theoretische Grundlagen von Kooperationen
3 Kooperationsmöglichkeiten von Krankenhäusern mit Ärzten
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Tätigkeit von Vertragsärzten in Krankenhäusern unter Geltung des VÄndG
3.2 Kooperation bei der wechselseitigen Nutzung von Infrastruktur
3.3 Paralleltätigkeit als Krankenhausarzt und niedergelassener Arzt
3.4 Belegarzttätigkeit
3.5 Kooperation bei der Patientenversorgung
4 Praxisbeispiel – Spezialsprechstunde
5 Fazit
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einführung
1.1 Einleitung
Der Bereich Marketing gewinnt im sozialpolitischen Bereich zunehmend an Bedeutung. Die Ursachen liegen hauptsächlich in der Um- bzw. Neustrukturierungen der Gesundheitsreform durch die Bundesregierung. Dies hat Auswirkungen auf die Kostenplanung, die Marktstrategie und wandelt den Patienten immer mehr zum Kunden.
Durch den wachsenden und immer stärker werdenden Wettbewerbsdruck müssen Krankenhäuser ihre Unternehmenspolitik der freien Marktwirtschaft anpassen, um kostendeckend wirtschaften zu können.
Deshalb ist es unbedingt erforderlich, ein zeitgemäßes Marketingkonzept zu erarbeiten und so umzusetzen, dass neue Ressourcen und Märkte aufgebaut werden, um dadurch eine Kundenbindung zu gewährleisten und zu erhalten.
1.2 Ziel der Arbeit
In der vorliegenden Hausarbeit sollen die Kooperationsmöglichkeiten von Krankenhäusern mit Vertragsärzten unter Berücksichtigung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) dargestellt werden.
Ein wesentliches Problem bei der Konzeption von Kooperationsstrategien sind die zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch die Rechtsprechung ständig im Fluss sind.[1] An dieser Stelle kann nur exemplarisch auf die vielfältigen rechtlichen Probleme eingegangen werden. In einem Praxisbeispiel wird der Fall einer „falschen“ Überweisung beschrieben und anhand eines Soll-/Ist-Vergleichs werden die Möglichkeiten zur Verbesserung durch eine Kooperation dargestellt.
2 Theoretische Grundlagen von Kooperationen
Es gibt keine einheitliche Definition für den Begriff Kooperation. Es existiert eine Vielzahl möglicher Ausprägungsformen für diesen Begriff. Nach Kaufmann ist ein eindeutiges Merkmal einer Kooperation eine
„Zusammenarbeit mit der Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel“[2]. Die
Kooperationspartner bleiben rechtlich selbständig, jedoch geben die beteiligten Unternehmen einen Teil ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit auf. Grund für die Zusammenarbeit der Unternehmen ist i.d.R. das Ziel, die gemeinsame Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.[3]
Bei einer Kooperation stehen in der Praxis unterschiedliche Formen von Unternehmensverbindungen zur Verfügung. Mögliche Formen sind dabei: Gelegenheitsgesellschaften
Diese Form wird von Unternehmen gebildet, um zusammen bestimmte Geschäftsvorhaben für gemeinsame Rechnung abzuwickeln. Sie sind meist Gesellschaften des bürgerlichen Rechts.[4]
Interessengemeinschaften
Interessengemeinschaften sind Kooperationen (meist Gesellschaften des bürgerlichen Rechts) rechtlich und wirtschaftlich selbständig bleibender Unternehmen, die gemeinsam einen bestimmten wirtschaftlichen Zweck verfolgen.[5]
Kartelle
Das Kartell ist ein vertraglicher Zusammenschluss rechtlich und wirtschaftlich selbständiger Unternehmungen einer Branche zur Regelung bestimmter betrieblicher Funktionen.[6]
Gemeinschaftsunternehmen[7]
Ein Joint Venture ist eine Unternehmenskooperation bzw. eine Art von Unternehmenszusammenschluss. Bei dieser Form findet eine Kooperation zwischen in- und ausländischen Unternehmungen statt, bei der die Partner rechtlich selbständig bleiben.[8]
[...]
[1] Vgl. Specht (2005), S. 299
[2] Vgl. Barrantes, 2003, S. 10.
[3] Vgl. Wöhe (2000), S. 321 i.V.m. Olfert/ Pischulti (1999), S. 103.
[4]
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/gelegenheitsgesellschaften/gelegenheitsgesellschaften
.htm; (Stand: 03.12.2007).
[5]
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/interessengemeinschaften/interessengemeinschaften. htm; (Stand: 03.12.2007).
[6] http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/kartell/kartell.htm; (Stand: 03.12.2007).
[7] Im internationalen Bereich Joint Venture genannt.
[8] http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/joint-venture/joint-venture.htm; (Stand: 03012.2007).
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