Gottschalk, Sylke:
Gewalt und Kindesvernachlässigung in der häuslichen Erziehung - Herausforderung für die Prävention in der Sozialen Arbeit. 85 S. Roßwein, Hochschule Mittweida/Roßwein (FH) - University of Applied Sciences, Bereich Soziale Arbeit. Diplomarbeit 2008.
Referat:
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem einzelnen Gewaltformen, welche in der häuslichen Erziehung vorkommen können, zeigt Ursachen auf und verdeutlicht anhand von Forschungsberichten die Aktualität von häuslicher Gewalt gegen Kinder in Deutschland. Der Leser bekommt im zweiten Teil Einblick in die Thematik der Kindesvernachlässigung. Dabei lernt er verschiedene Formen von Vernachlässigung kennen und erfährt Wissenswertes über deren Folgen und Ursachen. Außerdem wird ein Studienergebnis zu Vernachlässigung im Säuglingsalter vorgestellt und die Vernachlässigung aus bindungstheoretischer Sicht beleuchtet. Im dritten Teil erfährt man, welche präventiven Maßnahmen in Deutschland Anwendung finden und wie andere Länder mit der Thematik der häuslichen Gewalt gegen Kinder umgehen. Außerdem wird der gesetzliche Schutzauftrag an die Sozialarbeiter her-vorgehoben und am Schluss zwei bewährte Präventionsprojekte vorgestellt.
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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung. 3
2 Familie als eine Basis für die optimale Entwicklung des
Kindes 5
3. Gewalt in der häuslichen Erziehung 8
3.1 Begriffsklärung Gewalt/ Häusliche Gewalt
3.2 Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. 9
3.3 Aktuelle Studien aus Deutschland zu innerfamiliärer Gewalt gegen
Kinder 11
4 Formen häuslicher Gewalt gegen Kinder und ihre Ursachen 15
4.1 Gewaltformen
4.1.1 Körperliche/physische Gewalt
4.1.2 Emotionale/psychische Gewalt 18
4.1.3 Sexuelle Gewalt 19
4.1.4 Das Münchhausen-by-proxy-Syndrom 21
4.2 Ursachen häuslicher Gewalt gegen Kinder 23
5 Kindesvernachlässigung als eine Form der häuslichen Gewalt 27
5.1 Definition von Vernachlässigung
5.2 Formen von Vernachlässigung 28
5.3 Ablehnung und Vernachlässigung von Säuglingen - eine Studie 31
5.3.1 Themeneinführung
5.3.2 Ergebnisse der Studie 33
5.3.3 Weitere Entwicklung der Kinder 34
5.4 Häufigkeit von Vernachlässigung 36
5.5 Folgen der Vernachlässigung 38
5.6 Vernachlässigung aus bindungstheorethischer Sicht 40
5.6.1 Bindungstheorie
5.6.2 Bindungsmuster 41
5.6.3 Bindungsstrategie bei vernachlässigten Kindern
5.7 Ursachen und Risikofaktoren von Vernachlässigung 44
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6 Prävention bei Gewalt und Vernachlässigung in der häuslichen Erziehung……………………………………………………………………...46 6.1 Blick über die Ländergrenzen hinaus - Gewaltfreie Erziehung in Europa…………………..……………………………………………………...47 6.2 Psycho-soziale Hilfen in der frühen Kindheit - Vorstellen weltweit angewandter präventiver Maßnahmen………………………..……...…….49 6.3 Maßnahmen des Staates zur Unterstützung der Prävention bei Kindes-wohlgefährdung……………………………………………………………..…53 6.4 Merkmale für eine Prävention mit Erfolgsaussichten…………….………..58 6.5 Jugendhilfe und Prävention………………………………………….……….59 6.5.1 Gesetzlicher Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung und dessen Anspruch an die Sozialarbeiter
6.5.2 Präventive Arbeitsansätze des Allgemeinen Sozialen Dienstes zur frühzeitigen Gefährdungserkennung……………………….………………..…..61 6.6 Präventionsprojekte in Deutschland…………………………………….…...62 6.6.1 Der Kinderschutzbogen - ein Diagnoseinstrument…...………………..….63 6.6.1.1 Hintergründe zur Entwicklung des Diagnoseinstrumentes für die Kinderschutzarbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst 6.6.1.2 Einsatz des Kinderschutzbogens………………..…………………….….....64 6.6.1.3 Inhalte und Struktur des Kinderschutzbogens………………………….…..65 6.6.1.4 Erfahrungen mit dem Kinderschutzbogen………..……………………..…..67 6.6.2 Präventionsprojekt „Zukunft für Kinder in Düsseldorf“……….………..…..68 6.6.2.1 Ausgangslagen
6.6.2.2 Ziele und Inhalte…………………………………………………..…………...69 6.6.2.3 Evaluation des Projektes………………………………………..………….…72 6.6.2.4 Ausblicke
Schlussbetrachtungen……………………...………………………………………...74 Literaturverzeichnis…………………………………………………………………...78 Anhang
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis Selbständigkeitserklärung
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1 Einleitung
Die Förderung einer gewaltfreien Erziehung wurde in unserer Gesellschaft als grundlegendes Ziel erhoben. Ein Gemeinwesen, welches seine Kinder schützt, fördert und ernst nimmt, gestaltet eine lebenswerte Gegenwart. Das beste Fundament, dass Jungen und Mädchen mit „festen Beinen im Leben stehen“, sind Eltern, die ihre Kinder lieben und unterstützen (vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2006, S. 6). Immer wieder wird festgestellt, dass viele Familien bei der Obhut und Erziehung ihrer Kinder an Grenzen stoßen und körperliche, seelische Strafe als weit verbreitetes Mittel Anwendung findet (vgl. www.oneline - familienhandbuch.de).
Historiker lehren uns, dass unsere Gesellschaft vom frühen Mittelalter bis heute noch nie so gewaltfrei war und auch soziologische Bevölkerungsumfragen über mehrere Jahrzehnte sprechen dafür, dass das Gewalttabu noch nie so stabil war, wie heute (vgl. Bussmann, Kai - D. 2002). Obwohl Gewalt in der Erziehung seit Jahrzehnten abnimmt, die meisten Eltern eine gewaltfreie Erziehung anstreben, ist sie aus dem Erziehungsalltag vieler Familien noch nicht verschwunden. Eltern schlagen heute weniger aus pädagogischer Überzeugung, sondern häufig aus Hilflosigkeit.
Die Thematik Gewalt in der Erziehung ist in unserem Land so aktuell wie nie. Dramatische Beispiele in jüngster Zeit zu Fällen von Kindesvernachlässigung und Kindesmisshandlungen zeigen, wie wichtig es ist, Kinder und Jugendliche zu schützen (vgl. Bussmann 2002).
Meine Tätigkeit in einer Mutter/Kind-Einrichtung, eine stationäre Jugendhilfeform unter Trägerschaft der Caritas und die Aktualität der Kindesvernachlässigung in unserem Land sind Grund genug, mich intensiv mit der Thematik „Gewalt in der Erziehung“ auseinanderzusetzen.
In meiner täglichen Arbeit habe ich Kontakt zu jungen Müttern, welche in ihrer Biographie zum Teil ebenfalls häusliche Gewalt und Vernachlässigung erfahren haben. Nun sind sie selbst als Mutter gefordert, wollen aber können oftmals nicht den Bedürfnissen ihres Kindes gerecht werden. Unter fachkompetenter Begleitung soll es den jungen Frauen ermöglicht werden, ihre eigene mitunter gewaltbelastete Erziehung aufzuarbeiten, zu ihren Kindern eine Mutter-Kind-Beziehung aufzubauen und somit das Wohl des Kindes zu gewährleisten.
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In meinen Ausführungen möchte ich auf Gewalt und Vernachlässigung in der häuslichen Erziehung eingehen und die Prävention in der sozialen Arbeit diesbezüglich näher betrachten. Besonders in den letzten Monaten traten gehäuft Kin-desmisshandlungs- und Vernachlässigungsfälle in unserem Land auf, wobei es oftmals zum Tode der betroffenen Kinder führte. Meine Arbeit soll die Hintergründe zu häuslicher Gewalt gegen Kinder verdeutlichen und außerdem offen legen, welche präventive Arbeit geleistet und aus der Aktualität heraus in Gang gesetzt wird.
Meine folgende Arbeit möchte ich in drei größere Abschnitte teilen: Im ersten Teil werde ich über die Bedeutung der Familie im Allgemeinen, die Grundbedürfnisse des Kindes schreiben und eine Begriffserklärung vornehmen. Weiterhin lernt der Leser die Formen häuslicher Gewalt kennen und wird Informationen zu verschiedenen Ursachen erhalten.
Der zweite Teil beschäftigt sich ausschließlich mit dem Thema Kindesvernachlässigung als eine Form der häuslichen Gewalt. In meinen Ausführungen werde ich die Begrifflichkeit definieren, Symptome, Ursachen und deren Folgen beleuchten. Ebenso möchte ich herausarbeiten, wie Vernachlässigung aus Sicht der Bin-dungstheorie einzustufen ist.
Die Prävention im Bezug zur Gewalt in der häuslichen Erziehung soll im dritten Teil meiner Arbeit eine Rolle spielen.
Besonderen Blickpunkt möchte ich dabei auf die Reaktionen des Staates zum aktuellen Thema legen. Ebenso interessant erscheint für mich, der Umgang anderer Länder mit ähnlichen Problemen und welche Präventionsmaßnahmen über die Ländergrenzen hinaus Anwendung finden.
In meinen Ausführungen versuche ich, präventive Arbeitsansätze in der Jugendhilfe herauszuarbeiten und besonderes Augenmerk diesbezüglich auf die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes zu legen.
Am Ende meiner Arbeit werde ich zwei interessante Präventionsprojekte vorstellen, welche in einigen Teilen Deutschlands zur Anwendung kommen. Hierbei
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möchte ich auf die Einsatzmöglichkeiten, die Inhalte und Strukturen eingehen und über Erfahrungen mit diesen Präventionsmaßnahmen berichten.
2 Familie als eine Basis für die optimale Entwicklung des Kindes Im Laufe der Jahrzehnte hat sich das Bild von Familie enorm gewandelt und es ist schwierig, eine konkrete Definition zu finden. Gegenwärtige gesellschaftliche Bedingungen und Erfahrungen zeigen nicht mehr die traditionelle Rollenverteilung der 50er und 60er Jahre, eine Haushaltgemeinschaft bestehend aus einem Elternpaar und deren leiblichen Kindern.
In der heutigen Zeit wird die Familie mehr über das Vorhandensein von Kindern definiert, weniger über die Ehe. Das Vorhandensein von Kindern bildet die Grundlage für die Familienbildung, welche durch Alleinerziehende, nichteheliche Lebensgemeinschaften, Paare heterosexueller oder gleichgeschlechtlicher Orientierung, Patchwork- oder Stieffamilien zunehmend unverbindlicher gestaltet wird (vgl. Grzanna; Schmidt 2007, S. 310f). Im 7. Familienbericht vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Juni 2005) wird das Verständnis von Familie neu definiert als “…Gemeinschaft mit festen Bindungen, in der mehrere Generationen füreinander sorgen. Diese Personen stehen in einem rechtlichen, biologischen oder sozial begründetem Nachkommenschaftsverhältnis zueinander…“ (Grzanna; Schmidt 2007, S. 310). Das erste Bezugssystem, in das der Mensch hineingeboren wird, ist die Familie. Die Persönlichkeitsentwicklung des Menschen wird beeinflusst durch die Sozialisation und die Erziehung, welche eng miteinander verknüpft sind. Die elterliche Erziehung in der Familie nimmt neben anderen Faktoren (Großeltern, Kindergarten, Schule) den größten Raum ein (vgl. Goch 1998, S. 36). Ebenso ist die Familie als Vermittler zwischen den gesellschaftlichen Institutionen und den Individuen zu sehen (vgl. ebenda 1998, S. 18). Das Kind braucht für die eigene Persönlichkeitsentwicklung Impulse und Anregungen. Die Qualität der emotionalen Beziehung zwischen Kind und Eltern, das Familienklima, die Konfliktpotential und die Konfliktlösestrategien spielt dafür eine maßgebliche Rolle. Durch das Verhalten der Eltern sollten beim Kind elementare soziale, emotionale und
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körperliche Bedürfnisse nach Zuwendung, Anerkennung, Sicherheit und Eigenentfaltung erfüllt werden (vgl. Cyprian; Franger 1995, S. 47). Dr. Johanna Graf schreibt zum Thema „Was macht Familien zu einem starken Team?“, dass eine Schlüsselrolle für das Gelingen von Familie der Umgang mit Gefühlen in der Familie eine wesentliche Rolle spielt. Sie berichtet von wichtigen sozialen Kompetenzen wie Achtsamkeit (eigene Gefühle und die anderer bewusst wahrnehmen), Empathie (sich in andere einfühlen und das verstehen können, was andere empfinden), Kommunikation (über emotionales Erleben sprechen können) und Emotionsregulation (Intensität und Dauer von Gefühlen sowie den Ausdruck von Gefühlen). „In zahlreichen Untersuchungen wurden mittlerweile die positiven Auswirkungen solcher emotionaler Kompetenzen auf die soziale und schulische Entwicklung von Kindern, sowie auf die persönlichen Beziehungen, Ge-sundheit und Berufsleben von Erwachsenen dokumentiert“ (Graf 2007). Persönlichkeits- und Beziehungsmuster werden häufig transgenerational weitergegeben. Der Umgang der Eltern mit den Kindern beeinflusst die Entwicklung der Kinder, dass Zurechtkommen mit Gleichaltrigen, den Umgang in der späteren Partnerschaft und die Beziehungsgestaltung zum eigenen Kind. Das heutige Anstreben einer demokratisch-partnerschaftlichen Beziehung der Eltern zu ihren Kindern zeigt besonders da ein Missverständnis, wenn sich in Familien eine Gleichrangigkeit in den Faktoren Einfluss, Macht und Verantwortlichkeit einstellt. Graf berichtet angelehnt an Minuchin, dass sich gesunde Familien durch hohe emotionale Verbundenheit sowie klare Hierarchiegrenzen zwischen elterlichem Subsystem und Kind auszeichnen. Unklare Hierarchien, Eltern-Kind-Koalitionen und geringere Verbundenheit sind kennzeichnend für Familien mit klinisch-auffälligen Kindern. Für das emotionale und körperliche Wohlbefinden des Kindes und für deren kognitive Entwicklung tragen Eltern aktiv die Verantwortung (vgl. Graf, J. 2007).
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit…“ Art.2 Abs.1 GG.
Hiermit ist verankert, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben auf eine individuelle, soziale Entwicklung, sich damit zu emotional stabilen, eigenverantwortlichen und sozial verantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln können. Das Grundgesetz zeigt mit diesem Gesetzestext auf, dass die Erfüllung kindlicher Grundbe-
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dürfnisse als Grundvoraussetzung für eine positive Persönlichkeitsentwicklung gesehen wird. Diese kann ermöglicht werden durch bestimmte Formen von Fürsorge, Betreuung und Erfahrungen in und mit der Umwelt (vgl. Werner 2006, S. 13ff). Laut Bowlby belegen zahlreiche Studien, dass gesunde, ausgeglichene und selbstsichere Jugendliche bzw. junge Erwachsene aus stabilen Familien kommen und in denen sich Eltern viel mit ihren Kindern beschäftigen. Er berichtet, dass das Pflegeverhalten der Eltern die Kinder bis in das Erwachsenenleben beeinflusst und später auch deren eigenen Erziehungsstil mitbestimmt. Weiterhin sieht er einen Zusammenhang zwischen dem elterlichen Pflegeverhalten und dem kindlichen Bindungsstreben (vgl. Bowlby 1995, S. 17ff). Unter Bindungsstreben versteht er das Verhalten, das darauf ausgerichtet ist, die Nähe eines vermeintlich kompetenteren Menschen zu suchen. Am deutlichsten sei dieses Verhalten bei Angst, Müdigkeit, Erkrankung und bei Zuwendungs- oder Versorgungsbedürfnis. Findet das Kind eine sensible Bindungsfigur, fühlt es sich geborgen (vgl. Bowlby 1995, S. 36). Eltern, welche das Bindungsstreben ihrer Kinder intuitiv erfassen und respektieren, bilden so eine verlässliche Basis. Von dieser Basis aus können Kinder „auf Entdeckung“ gehen, die Eltern aber auch jederzeit wieder aufsuchen. Dieser Anlaufpunkt bringt die Gewissheit, willkommen zu sein, etwas zu essen zu bekommen, verstanden, getröstet und bei Ängsten beruhigt zu werden (vgl. Bowlby 1995, S. 23f).
Annegret Werner hat im „Handbuch Kindeswohlgefährdung“ recht deutlich die drei wichtigsten kindlichen Bedürfnisse hervorgehoben und beschrieben. Die miteinander im Zusammenhang stehenden und in ihrer Wirkung voneinander abhängigen Grundbedürfnisse sind das Bedürfnis nach Existenz, das Bedürfnis nach sozialer Bindung und Verbundenheit und das Bedürfnis nach Wachstum. Sie werden als gleichwertig angesehen, haben aber in den verschiedenen Entwicklungsstadien des Kindes eine unterschiedliche Bedeutung. Besonders in der frühen Kindheit brauchen Kinder viel Fürsorge, dafür weniger Autonomie, wobei im Jugendalter dies eher umgekehrt ist (vgl. Werner 2006, S.13ff). Anhand verschiedener Studien berichtet Bowlby, dass Eltern, welche das Autonomiestreben der Kinder fördern, im Ernstfall aber zur Stelle sind, Kinder heranziehen, welche dadurch psychische Stabilität und Selbstsicherheit erlangen (vgl. Bowlby 1995, S. 23). Im Bedürfnis nach Existenz sieht Annegret Werner vor allem die Erfüllung
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grundlegender physiologischer Bedürfnisse, das heißt, die regelmäßige, ausreichende, ausgewogene Ernährung, Körperpflege und einen altersgerechten Wach- und Ruhe- Rhythmus.
Weiterhin beinhaltet das Existenzbedürfnis, dass das Kind vor äußeren schädlichen Einflüssen (z.B. Witterung), Gefahren und Krankheiten geschützt ist. Ein wichtiger Faktor ist weiterhin das Unterlassen von Gewalt, anderen physisch und psychisch grenzverletzenden Verhaltensweisen beziehungsweise der Schutz vor solchen. Besonders in den ersten Jahren der kindlichen Entwicklung sollten die Bezugspersonen Ernährung, Pflege und Schutz vor Gefahren garantieren. Von Natur aus ein Grundbedürfnis bei Kinder ist das Bedürfnis nach sozialer Bindung. Durch das Heranwachsen in einer beständigen, liebevollen Beziehung zu mindestens einer Bezugsperson wird dieses Bedürfnis grundlegend erfüllt. Nähe, Empathie, Verfügbarkeit und Verlässlichkeit sollte diese Bezugsperson auszeichnen. Bindungen, welche das Kind in den ersten Lebensjahren eingeht, dienen der körperlichen und psychischen Bedürfnisbefriedigung, sichern das Überleben. Es sammelt Erfahrungen, welche das zukünftige Bindungsverhalten und den Umgang mit anderen Menschen mitbestimmt. Positive Bindungen sind wichtig für die geistige Entwicklung, ermöglicht Aufmerksamkeit und Konzentration. Das Bindungsverhalten ändert sich mit zunehmendem Alter des Kindes und erfordert die Anpassung der Eltern.
Das Bedürfnis nach Wachstum, das heißt, nach kognitiven, emotionalen, ethischen und sozialen Anregungen und Erfahrungen ist ebenso von Wichtigkeit, um sich geistig und körperlich entwickeln zu können. Am jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes orientiert sollte eine ständige Unter- und Überforderung vermieden werden. Anerkennung durch ausreichend Lob und Selbstkompetenzentwicklung sind Fak-toren für eine positive Entwicklung (vgl. Werner 2006, S. 13ff).
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3 Gewalt in der häuslichen Erziehung 3.1 Begriffsklärung Gewalt / Häusliche Gewalt
Im Online-Portal zum Thema „Gewalt/häusliche Gewalt“ konnte ich erfahren, dass der Begriff Gewalt von „walten“ stammt und als ursprünglich neutrale Bedeutung „etwas bewirken können“ meint (vgl. www.gewalt-oneline.de). Gewalt wird in Meyers Online-Lexikon als eine Anwendung von physischem und psychischem Zwang gegenüber Menschen beschrieben, welches Durchsetzungsvermögen in Macht-und Herrschaftsbeziehungen oder das gegen Sitte und Recht verstoßende Einwirken auf Personen umfasst.
Als Tatbestandsmerkmal einer Straftat wird im Strafrecht vielfach von Gewalt gesprochen. Es wird erläutert, dass der Einsatz physischer und psychischer Mittel zustande kommt, welche auf das Opfer einen Zwang ausüben, der den Willen oder einen tatsächlichen oder vermuteten Widerstand beseitigt. Unter Gewalt kann man auch eine nur mittelbare Beeinflussung verstehen, welche zum Beispiel bei Nötigung oder Erpressung dem Opfer einen Entscheidungsspielraum lässt. Unter dem Begriff Aggression findet man in der Psychologie im Sinn von individuellen oder kollektiven Angriffsverhalten Gewalt wieder (vgl. http://lexikon.meyer.de). Im Fachlexikon der Sozialen Arbeit meint Büttner zur Erklärung von Gewalt, dass sie einer Logik von Aktion und Reaktion folge und dass ebenso in besonderen Krisensituationen Gewaltreaktion als Folge von Kränkung ein sozial typisches Phänomen sei. Die inneren Entwicklungsbedingungen des Menschen kollidieren mit den sozialen Anforderungen seiner Umwelt und es können Gewalthandlungen entstehen (vgl. Büttner 2007, S. 415).
Seit 2003 besteht bei der Polizei Sachsen ein interdisziplinärer Lenkungsausschuss zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Im Landesaktionsplan versuchten die Mitarbeiter eine Definition für häusliche Gewalt zu finden. In ihren vielfältigen Er-scheinungsformen umfasst sie besonders die physische, psychische und sexualisierte Gewalt zwischen erwachsenen Personen und gegenüber Kindern und Jugendlichen. Dabei stehen sie in persönlicher oder familiärer Beziehung zu den Gewaltanwendern. Nicht nur im innerfamiliären Bereich, sondern auch in anderen Lebensbereichen finden diese Formen der Gewaltanwendung statt (vgl. www.polizei.sachsen.de).
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3.2 Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist in gesellschaftliche Verhältnisse und (Macht)-Strukturen eingebunden und grundsätzlich in allen gesellschaftlichen Schichten zu beobachten. Fast immer wird Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in der Familie oder in anderen Systemen des Zusammenlebens durchgeführt. Die Berliner Interventionszentrale bei häuslicher Gewalt berichtet im Wegweiser für Erzieher und Lehrer außerdem, dass diese Gewalt durch schwierige familiäre, soziale oder chronisch belastende Lebensbedingungen begünstigt wird. Die dazu führende oftmals dauerhafte Überforderung sei aber in keinem Fall zu rechtfertigen oder zu entschuldigen (vgl. BIG 2005, S. 5).
Im „Nationalen Aktionsplan“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ 2006) wird unter Gewalt in der Erziehung das körperliche und seelische Bestrafen von Kindern verstanden. Hierbei kann es sich um verbale Abwertung, das Ignorieren des Kindes, leichte Züchtigungen bis hin zu schweren Kindesmisshandlungen handeln. Menschen, welche elterliche Gewalt erfahren haben, begleiten die seelischen Folgen oft ein Leben lang (vgl. BMFSFJ 2006, S. 27). In den meisten Fällen ist es eine verantwortliche erwachsene Person, welche wiederholt gegen ein Kind gewalttätig wird. Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zeigt im Grunde genommen eine Art Hilflosigkeit, angemessen mit den Bedürfnissen des Kindes umzugehen. Am schwächsten Glied der Familie, dem Kind, entlädt sich die familiäre Aggression, wenn Druck und Belastung zu stark werden.
Anwendung von häuslicher Gewalt ist zum einen ein Ausdruck von Kommunikations- und Beziehungsstörungen andererseits auch von unterschiedlichen Machtverhältnissen. Diese entwürdigende Behandlung in Kindheit und Jugend von einer nahe stehenden Person führt im weiteren Leben zu Mangel an Selbstachtung und Selbstvertrauen. Die Beziehungsfähigkeit wird beeinträchtigt, zur Entwicklung psychischer und psychosomatischer Krankheiten wird beigetragen, welches eine gravierende Einbuße an Lebensqualität für die Betroffenen bedeutet (vgl. BIG 2005, S. 5).
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3.3 Aktuelle Studien aus Deutschland zu innerfamiliärer Gewalt gegen Kinder
Das Anwenden von Gewalt in der Erziehung war in früheren Jahren ein übliches Erziehungsmittel und gesellschaftlich akzeptiert. Die Nötigung der Eltern zum Ge-horsam der Kinder war weit verbreitet und das Sprichwort „Wer nicht hören will, muss fühlen“ galt in vielen Familien mit autoritärem Erziehungsstil (vgl. Weymann-Reichardt 2007).
Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen: Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen fand durch repräsentative Untersuchungen heraus, dass 75 bis 80% aller Kinder mindestens einmal kleine Klapse oder Ohrfeigen bekamen. Eindeutig wurde als Misshandlung eingestuft, dass 20 bis 30% Prügel oder anderen Gewaltformen ausgesetzt waren. Physische Gewalthandlungen durch Erziehungsberechtigte erlebten 75% der Kinder und Jugendlichen und zehn Prozent erfuhren schwere Misshandlungen. Durch die zunehmende Anerkennung gewaltfreier Erziehung zeigt die Anwendung körperlicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren rückläufige Tendenzen (vgl. BIG 2005, S. 10).
Studie von Prof. Dr. Kai Bussmann Ende 2001 im Auftrag des BMFSJ: Durch eine Studie von Professor Dr. Kai Bussmann wurde deutlich, dass sich die Erziehung in deutschen Familien heute so gewaltfrei wie nie zuvor erweist (vgl. BMFSFJ 2003, S. 52). Eine gewaltfreie Erziehung wurde zum gesellschaftlichen Leitbild erhoben, als im November 2000 das „Gesetz zur Ächtung von Gewalt“ im Bürgerlichen Gesetzbuch erschien (vgl. BMFSFJ 2003, S. 6). „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig“ BGB § 1631 Abs.2.
Für das künftige Zusammenleben von Eltern und Kinder soll damit ein hoher Anspruch formuliert werden (vgl. BMFSJ 2003, S. 6). Bussmanns Studie umfasste eine Befragung von Erziehungsexperten und Eltern. Es sollte zeigen, welche Auswirkungen das neue Gesetz von 2000 offenbaren. Laut Aussagen der Eltern sind rückläufige Tendenzen betreffs psychischer Sanktionen (Anschweigen, Nie-
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derbrüllen) und leichteren körperlichen Strafen zu verzeichnen. Erheblich seltener seien schwere Körperstrafen geworden. Waren es 1996 noch 33,2% der Eltern, welche laut Angabe ihren Kindern „kräftig den Po versohlten“, seien es sechs Jahre später nur noch 26,4%. Ebenfalls berichtet Bussmann von einer Jugendstudie, wo ersichtlich wurde, dass nur noch eine kleine Minderheit der nachwachsenden Generation die Erfahrung mit schwerer körperlicher Bestrafung macht. 1992 seien es noch 30% gewesen, welche „eine Tracht Prügel“ erhielten, 2002 berichteten davon nur noch drei Prozent. Bussmann meint, dass durch einen allgemeinen Wertewandel der letzten Jahre das Absinken der Gewalt begründet sei. Einerseits argumentiert er dies mit dem steigenden Bildungsniveau der Bevölkerung, andererseits macht er die in der Gesellschaft steigende Ablehnung von Gewalt als Mittel der Konfliktlösung verantwortlich (vgl. BMFSFJ 2003, S. 52). Ein Wandel im Erziehungsverhalten zwischen 1992 und 2002 zeigt folgende Darstellung anhand der Bussmann - Studie:
Abb.1: Wandel im Erziehungsverhalten zwischen 1992 und 2002 (vgl. BMFSFJ 2003, S. 6).
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Obwohl sich 85% der Eltern den Anspruch zu eigen gemacht haben, gewaltfrei zu erziehen und drei Viertel von ihnen die Auffassung vertreten, dass Gewalt gegen Kinder als Körperverletzung zu bewerten sei, bleibt die Wirklichkeit in den Wohn-und Kinderzimmern leider noch dahinter zurück (vgl. BMFSFJ 2003, S. 6). In einem Vortrag an der Universität Halle - Wittenberg meint Prof. Dr. Bussmann, dass trotz des allgemeinen Rückgangs kein Grund bestehe, die Dinge zu verharmlosen, da es besonders im Bereich der häuslichen Gewalt noch genug zu tun gibt. Wichtig ist, dass Eltern, welche weniger aus pädagogischer Überzeugung als aus purer Hilflosigkeit ihre Kinder schlagen, im gleichen Maße Gewalt ablehnen wie die übrige Bevölkerung. Das Ideal Gewaltfreiheit streben fast 90% aller Eltern an. In der Gruppe der gewaltbelasteten Familien sank die Tracht Prügel als übliche Form der körperlichen Bestrafung von 99% im Jahr 1992 auf 20% im Jahr 2002. Trotz des deutlichen Rückgangs wird heute immer noch 16% der Kinder und Jugendlichen eine gewaltbelastete Erziehung zuteil. Auch derzeit wird in gewaltbelasteten Familien mehr gestraft und geschlagen als in anderen Sanktionsgruppen und somit ist die Gewalt aus der Erziehung in unseren Familien noch nicht vollständig verschwunden (vgl. Bussmann 2002). Forschungsarbeiten des Deutschen Jugendinstitutes: Das Deutsche Jugendinstitut ist anhand von Forschungsarbeiten bemüht, ein möglichst realistisches Bild des heutigen Familienlebens zu zeichnen. Bei einer Elternbefragung um den Erziehungsstil im Jahr 2005 offenbarten zwei Drittel der Mütter einen milden Erziehungsstil und gut ein Drittel einen strengen Umgang mit den Kindern. Eine erstaunliche Erkenntnis war, dass Väter sich als etwas milder bezeichnen. 44% der Mütter und 41% der Väter gaben ihren Kindern Klapse, 14% der Mütter und 13% der Väter gaben Ohrfeigen.
Ausführlich befasste sich die Studie des Deutschen Jugendinstituts mit benachteiligten und „schwierigen“ Familien. Schon im frühen Alter beginnen die Schwierigkeiten in der Erziehung. Empfinden Eltern ihr Kleinkind als sehr anstrengend, wird teilweise mit Gewalt dagegen vorgegangen. Reaktionen der Kinder darauf sind meist Wut, Aggression, Trauer oder Rückzug. Viele Eltern können die Erwartungen der Gesellschaft bezüglich Kindererziehung nicht verwirklichen (vgl. Wahl 2005).
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Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen: Im „Wegweiser für Berliner Erzieher und Lehrer“ werden durch Untersuchungen des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen bekannt, dass mehr als die Hälfte der in Institutionen bekannt gewordenen Fälle von Kindesmisshandlungen Vernachlässigungsfälle seien. Ebenso erfahren Kinder in jeder Altersklasse sexuelle Gewalt. Es wird berichtet, dass jedes vierte Mädchen und jeder siebente Junge noch vor dem Erreichen des zwölften Lebensjahres sexuell missbraucht würde, wobei die Kinder mitunter viele Jahre den sexuellen Übergriffen ausgesetzt sind. Die Täter sind in über 94% der Fälle Männer und zu 75% den Opfern bekannt. Sie gehören zum sozialen Nahbereich des Kindes und sind unter anderem Väter, Verwandte oder Familienangehörige (vgl. BIG 2005, S. 10). Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte eine Pressemitteilung der Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zum Thema „Kinderschutz“. Sie teilte mit, dass sich das Ausmaß von Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung und Misshandlung nur annäherungsweise abschätzen lässt, da das Dunkelfeld sehr groß sei. Anhand von Schätzungen könne davon ausgegangen werden, dass fünf bis zehn Prozent aller Kinder im Alter bis sechs Jahre vernachlässigt werden.
Durch die Änderung des Anzeigeverhaltens der Bevölkerung haben sich bei Vernachlässigung und Misshandlung die Anzeigen seit 1990 beinahe verdreifacht. Laut Kriminalstatistik der Polizei gingen 1990 bei Kindern bis zu sechs Jahren 600 Meldungen ein und im Jahr 2005 wurden 1445 Anzeigen gemacht. Bei Kindern bis 14 Jahre waren es 1990 1377 Meldungen und im Jahr 2005 stiegen die Anzeigen auf 3377 Fälle.
Von der Leyen berichtet von Zahlen des Statistischen Bundesamtes bezüglich Inhobhutnahme. Von 1995 bis 2005 stiegen die Zahlen der Fälle, in denen Jugendämter gefährdete Kinder in Obhut nehmen mussten, um 40%. Die Jugendbehörden bewilligten im Jahr 2005 ca. 40 000 überforderten Eltern mit Kindern unter sechs Jahren „Familienunterstützende Maßnahmen“.
Weiterhin muss das Familiengericht jedes Jahr in etwa 2200 Fällen bei Kindern unter drei Jahren das elterliche Sorgerecht entziehen (vgl. www.bmfsfj.de).
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4 Formen häuslicher Gewalt
In meinen nächsten Ausführungen möchte ich auf die verschiedenen Formen häuslicher Gewalt gegen Kinder eingehen. Folgende Formen der Kindesmiss-handlung sind in der Kinderschutzpraxis zu unterscheiden: die körperliche/physische Gewalt, die emotionale/psychische Gewalt, der sexuelle Missbrauch, das Münchhausen-by-proxy-Syndrom und die Kindesvernachlässigung. In diesem Kapitel werde ich mich auf die vier erstgenannten Gewaltformen beziehen und auf die Thematik Vernachlässigung möchte ich im nächsten Hauptgliederungspunkt ausführlicher eingehen.
Mit dem Begriff „Gewalt gegen Kinder“ wird in seiner allgemeinsten Fassung synonym der Begriff Kindesmisshandlung verwendet. Er umfasst hierbei die Gesamtmenge aller Formen negativ bewertender Einwirkungen, Akte und Unterlassungen, welche Kinder betreffen. Die Gesamtheit der Lebensbedingungen, der Handlungen und Unterlassungen, welche das Recht des Kindes auf Leben, Erziehung und wirkliche Förderung beeinträchtigen, umfasst die Kindesmisshandlung. Die Soll - Ist - Abweichung zwischen den Rechten des Kindes und ihrer tatsächlichen Lebenssituation zeigt das Ausmaß von Kindesmisshandlung an (vgl. Wetzels 1997, S. 59).
Im aktuellen Fachbuch „Kindeswohlgefährdung und Vernachlässigung“ berichtet R. Wolff, dass ein feindseliges Klima mit wiederholten gewaltsamen Beeinträchtigungen oder Vernachlässigungen über einen längeren Zeitraum hin ein typisches Muster der Misshandlung sei und gefährliche Folgen für das Kind nach sich zieht. Eltern - Kind - Beziehungen mit hohem Niveau an Kritik und Ablehnung, Härte im Erziehungsstil, wenige Wärme und Zuneigung und häufigen Strafen sind gewaltbelastende Umstände (vgl. Wolff 2007,S. 45).
4.1 Gewaltformen
4.1.1 Körperliche / physische Gewalt
In körperliche Züchtigung und körperliche Misshandlung wird elterliche, körperliche Gewalt unterteilt. Sie ist abhängig von der Intensität der körperlichen Einwir-
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kung und deren Verletzungsrisiko. Zum Zweck der erzieherischen Einflussnahme oder Kontrolle des kindlichen Verhaltens nicht zufällig zugefügte, kurzzeitige körperliche Schmerzen zählen zur elterlichen körperlichen Züchtigung. Ziel der Handlung ist hierbei nicht die psychische oder physische Schädigung des Kindes. Die mit der Absicht oder in Kaufnahme der Verursachung ernsthafter physischer Verletzungen, nicht zufällige Zufügung körperlicher Schmerzen wird als elterliche körperliche Misshandlung definiert. Die Grenzen des elterlichen Züchtigungsrechtes werden durch die Intensität beziehungsweise dem Verletzungsrisiko der Handlungen überschritten, unabhängig davon, ob eine erzieherische Einflussnahme damit verfolgt wird (vgl. Wetzels 1997, S. 69f).
Definitionen in der klinischen Praxis, der Wissenschaft und Öffentlichkeit sind häufig sehr unterschiedlich, da die Thematik nach Häufigkeit, Schweregrad, zeitlicher Dauer und dem Alter der Kinder und Jugendlichen differenziert werden kann (vgl. Deegener 2005, S. 38).
Körperlichen Schädigungen und Verletzungen liegen verschiedene Ursachen zugrunde. Sie können durch aktive Handlungen entstehen als auch durch Unterlassungen, zum Beispiel Verletzung der Aufsichtspflicht. Ebenfalls kann durch mangelnde gesundheitliche Fürsorge körperliche Schädigung hervorgerufen werden. Angst, Hilflosigkeit und Verzweiflung sind traumatische Begleiterscheinungen, welche Kinder durch zugefügte körperliche Schmerzen und Beschädigungen erleben. Sie erfahren, dass ihm der Erwachsene, der es schützen sollte, Schaden zufügt und die Kontrolle verliert.
Eine der häufigen oberflächlichen Verletzungen bei Kindern sind Blutergüsse, welche aus Stoß- oder Schlagverletzungen resultieren. Auf Misshandlung weisen blaue Flecken an untypischen, relativ gepolsterten Körperteilen (Wange, Gesäß, Genitalbereich, Hals, Ohrmuscheln, Oberlippe) hin (vgl. Kinderschutz-Zentrum 2000, S. 69f).
Durch Gewalteinwirkung hervorgerufene Blutergüsse haben meist auch die Form von Griffmarken und streifige Abdrücke von Schlägen mit der Hand. Absichtliche Verbrühungen und Verbrennungen als Form der körperlichen Gewalt sind erkennbar durch ihre Lokalisation oder Form. Verbrühungen des Gesäßes und der Rückseite der Oberschenkel bei Eintauchen des Kindes sind typisch für Misshandlungen. Weitere Verletzungsmuster, hervorgerufen durch brennende Zigaretten, Bügeleisen, weisen auf Misshandlung hin, treten insgesamt aber selten
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Arbeit zitieren:
Sylke Gottschalk, 2008, Gewalt und Kindesvernachlässigung in der häuslichen Erziehung - Herausforderung für die Prävention in der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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Sylke Gottschalk's Text Gewalt und Kindesvernachlässigung in der häuslichen Erziehung - Herausforderung für die Prävention in der Sozialen Arbeit ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Sylke Gottschalk hat den Text Gewalt und Kindesvernachlässigung in der häuslichen Erziehung - Herausforderung für die Prävention in der Sozialen Arbeit veröffentlicht
Sylke Gottschalk hat einen neuen Text hochgeladen
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