INHALTSVERZEICHNIS
ABK ÜRZUNGSVERZEICHNIS II
1 EINLEITUNG 1
2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN 2
2.1 World Trade Organisation. 2
2.2 Außenwirtschaftlicher Nutzen einer WTO-Mitgliedschaft 3
3 GRUNDLINIEN DER RUSSISCHEN AUßENWIRTSCHAFTSPOLITIK 5
4 DER BEITRITT RUSSLANDS ZUR WTO 7
4.1 Gründe für einen WTO-Beitritt Russlands 7
4.2 Bisherige WTO-Beitrittsverhandlungen 8
4.3 Perspektiven und Probleme einer WTO-Mitgliedschaft 11
4.3.1 Die westliche Diskussion 13
4.3.2 Die russische Diskussion 15
5 SCHLUSSFOLGERUNG UND ZUKUNFSAUSSICHTEN 16
LITERATURVERZEICHNIS III
I
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
EU Europäische Union GATS General Agreement on Trade in Services GATT General Agreement on Tariffs and Trade RIA Russische Informations- und Nachrichtenagentur TRIPS Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights UdSSR Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken UN United Nations USA United States of America WTO World Trade Organisation
II
1 EINLEITUNG
Russlands Außenpolitik ist im Wandel. Siebzehn Jahre nach dem Zerfall der Sowjetunion hat das Land seine internationale Rolle immer noch nicht gefunden. Durch das nuklearstrategische Potential und den Sitz im UN-Sicherheitsrat glaubte Russland eine führende Rolle in der Welt spielen zu können. Doch die ökonomische, technologische und militärische Schwäche Russlands ließ es kaum als glaubhaften und handlungsfähigen Partner erscheinen. Erst seit dem wirtschaftlichen Aufschwung in den Jahren ab 1999 in der Amtszeit von Präsident Wladimir Putin konnten bessere Voraussetzungen für internationales Selbstbewusstsein geschaffen werden. Das Land steht vor den He-rausforderungen, die die Einbeziehung in den Globalisierungsprozess mit sich bringt. Um eine langfristig positive ökonomische Entwicklung zu gewährleisten, muss Russ-land seine internationalen Handelsbeziehungen ausbauen und seine Märkte in das globale Welthandelssystem integrieren. In diesem Zusammenhang bietet der Beitritt Russ-lands in die Welthandelsorganisation (WTO) großes Potenzial zum Ausbau der Handelsmärkte, wodurch sowohl Russland als auch andere WTO-Mitglieder profitieren können.
Ziel dieser Arbeit ist es darzustellen, welche Chancen eine WTO-Mitgliedschaft insbesondere Russland bieten kann, aber auch welche Risiken damit verbunden sind. Der Schwerpunkt liegt hierbei in der immer noch gegenwärtigen Diskussion über den Beitritt Russlands zur WTO. Zur Einführung in das Thema wird zunächst ein Überblick über die WTO als multilaterales Handelssystem gegeben. Angefangen von ihrer geschichtlichen Entwicklung, über die Uruguay-Runde als die bisher wichtigste Verhand-lungsrunde bis hin zu den Zielen und Prinzipien der WTO. Dem folgt eine allgemeine Darstellung der möglichen Gewinne und Verluste, die durch eine WTO-Mitgliedschaft entstehen können. Die Bedeutung eines Beitritts Russlands zur WTO kann nur in Kenntnis der bisherigen außenwirtschaftlichen Entwicklung Russlands verstanden werden. Aus diesem Grund wird zu Beginn des dritten Kapitels auf die bisherige außenwirtschaftliche Entwicklung seit der russischen Transformationsphase, einschließlich der wichtigsten Reformen und Öffnungsschritte eingegangen. Weiterhin werden die Au-ßenhandelsbeziehungen Russlands sowohl zu den WTO-Mitgliedsstaaten als auch zu den WTO-Nichtmitgliedsstaaten betrachtet, um den Nutzen einer WTO-Mitgliedschaft für Russland zu verstehen. Im vierten Kapitel folgt eine Übersicht über die Gründe eines WTO-Beitritts Russlands, den Verlauf der Beitrittsverhandlungen und die Abwägung
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der Chancen und Risiken, die für Russland aus dem WTO-Beitritt erwachsen. Dabei wird sowohl die russische als auch die westliche Sicht bezüglich des Beitritts Russlands zur WTO diskutiert. Aus den gewonnenen Erkenntnissen lassen sich eine Schlussfolgerung und ein Ausblick zur Beitrittsentwicklung ableiten.
2 THEORETISCHE GRUNDLAGEN
2.1 World Trade Organisation
Die Ursprünge der heutigen Welthandelsorganisation reichen in die unmittelbare Nachkriegszeit zurück. Alle Länder unabhängig von der Betroffenheit des Zweiten Weltkriegs waren auf den Wiederaufbau friedlicher und offener Handelsbeziehungen angewiesen. Das Ziel war damals die Neuordnung der Weltwirtschaft und die Grenzöffnung als ersten Schritt dahin (vgl. Senti 2000, 3).
Die WTO wurde als Nachfolger der seit 1948 existierenden General Agreement on Tarif and Trade (GATT) gegründet. Am 15. April 1994 unterzeichneten die Vertreter von 123 an der Uruguay-Runde teilnehmenden Staaten das Übereinkommen über die Errichtung der Welthandelsorganisation (vgl. WTO 2007, 15 und 19). Dabei wurde der Aufbau einer selbständigen internationalen Organisation als Neubeginn in formeller Hinsicht und die Berücksichtigung des Dienstleistungshandels (GATS-Rat) und des Schutzes des geistigen Eigentumsrechts (TRIPS-Rat) neben dem Güterhandel (GATT-Rat) als Einschnitt in materieller Art gesehen. Als Fortsetzung und Erweiterung des GATT-Vertrages ist die WTO am 1. Januar 1995 für 76 Mitglieder mit Sitz in Genf in Kraft getreten (vgl. Senti 2000, 109). Mittlerweile gehören 151 Mitglieder der WTO an (vgl. WTO 2008).
In der Präambel des WTO-Übereinkommens werden mehrere vorrangige und übergreifende Ziele genannt. Danach schließen sich die Vertragsparteien gemäß Abs. 1 u.a. in der Erkenntnis zusammen, dass ihre Handels- und Wirtschaftsbeziehungen auf die Erhöhung des Lebensstandards und die Sicherung der Vollbeschäftigung gerichtet sind sowie auf einen hohen und ständig steigenden Umfang des Realeinkommens und die Ausweitung der Produktion. Nach Abs. 2 bedarf es Bemühungen, damit sich die Entwicklungsländer, insbesondere die am wenigsten entwickelten unter ihnen, einen Anteil am Wachstum des internationalen Handels sichern, der den Bedürfnissen ihrer wirtschaftlichen Entwicklung entspricht. Zur Verwirklichung dieser Ziele sind nach Abs. 3 der Abbau von Zöllen und anderen Handelsschranken und die Beseitigung der Diskri-
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minierung in den internationalen Handelsbeziehungen vorgesehen (vgl. Präambel des WTO-Übereinkommens 1994, 1).
Weiterhin liegen dem Welthandelssystem eine Reihe von Prinzipien und grundlegenden Strukturen zugrunde, die auch als Leitlinien und Orientierung für die Entscheidungsfindung der Streitbeilegungsgremien dienen. Das Prinzip der Nichtdiskriminierung, welches zum einen die Meistbegünstigung (principle of most favoured nation treatment) und zum anderen die Inländerbehandlung (principles of national treatment) einschließt, stellt gemäß des WTO-Übereinkommens (2005, 1) neben der Handelsliberalisierung und dem Abbau von Zöllen die Kernpflicht der WTO-Rechtsordnung dar. Die für die Meistbegünstigung grundlegende Vorschrift des Art. I, 1 GATT sieht vor, dass alle Vergünstigungen, die ein Mitglied einem anderen Mitglied gewährt, sofort und bedingungslos allen anderen WTO-Mitgliedern angeboten werden. Die Inländerbehandlung stellt gemäß Art. III, 1 GATT auf das Verbot der Schlechterstellung von Waren und Dienstleistungen ausländischen Ursprungs ab. Ausnahmen von den Grundsätzen sind allerdings unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bspw. bei Vorzugsbehandlungen von Entwicklungsländern (vgl. Stoll/Schorkopf 2002, 49). Die WTO verfolgt ferner den Anspruch die Welthandelsbeziehungen mit den Mitteln des Rechts zu ordnen. Die Mitglieder sind bei der Ausübung der Rechte an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden (vgl. Stoll/Schorkopf 2002, 36 und 39). Das Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität) ist ein weiteres grundlegendes Strukturmerkmal in der WTO. Dieser Grundsatz umfasst die fortschreitende Liberalisierung in Form von Verhandlungen, in denen sich WTO-Mitglieder gegenseitige Handelszugeständnisse (Konzessionen) machen können (vgl. Stoll/ Schorkopf 2002, 40). In der WTO bestehen allerdings eine Reihe von Ausnahmen, nach denen die WTO-Mitglieder hinsichtlich bestimmter Interessen von ihren Pflichten befreit werden können (vgl. Stoll/ Schorkopf 2002, 53).
2.2 Außenwirtschaftlicher Nutzen einer WTO-Mitgliedschaft
Mit der Gründung der WTO im Jahre 1995 wurde ein liberales und sicheres Welt-handelssystem geschaffen, welches allen Ländern der Welt essentielle Nutzenvorteile bietet und damit die globale Wohlfahrt steigert. Allerdings bleibt festzuhalten, dass nur die WTO-Mitgliedsstaaten den transparenten und verbindlichen Handelsrahmen der WTO nutzen können. Die Notwendigkeit einer WTO-Mitgliedschaft als Voraussetzung für eine vollkommene Integration in das Welthandelsystem und für wirtschaftliches Wachstum eines Landes haben viele Nicht-WTO-Mitglieder richtig erkannt (vgl. Wolf
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Arbeit zitieren:
Lilli Elser, 2008, Russland und die WTO, München, GRIN Verlag GmbH
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