Danksagung
Mein Dank gilt allen, die mich bei der Erstellung meiner Diplomarbeit unterstützt haben und mir jederzeit mit wertvollen Ratschlägen zur Seite gestanden sind.
Ganz besonderer Dank gebührt Herrn Prof. Dr. Friedrich Then Bergh, Leiter des Studiengangs Bank- und Finanzmanagement, der meine Diplomarbeit betreut und mich in allen Belangen unterstützt hat sowie Herrn Prof. Dr. Bernd Rieger, der mir aufgrund seiner persönlichen Erfahrung im Bereich der Investmentfondsauflage wertvolle Anregungen gegeben hat.
Weiters möchte ich mich bei Frau Mag. Andrea Mörtl, Leiterin der Aufsicht über Veranlagungsgemeinschaften bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht und ihrer Mitarbeiterin Frau Mag. Hulda Wiltschko für die Einladung nach Wien und die dortige Betreuung bedanken. Großzügige Unterstützung erfuhr ich durch Herrn Dr. Heinz Macher, Leiter für Recht, Steuern und Compliance der Raiffeisen Capital Management (RCM) in Wien vor allem hinsichtlich österreichischer Literatur. Genauso gilt mein Dank Herrn Prof. Dr. Marco Menichetti, Leiter des Studiengangs Banking und Financial Management an der Hochschule Liechtenstein, für die Bereitstellung einer Reihe von Seminarunterlagen zum Thema Investmentfonds in Liechtenstein.
I
Inhaltsverzeichnis
Danksagung I
Inhaltsverzeichnis. II
Abkürzungsverzeichnis IV
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis VI
1 Einleitung 1
2 Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes. 2
2.1 Die Investmentidee. 2
2.2 Der Begriff des Investmentfonds 3
2.3 Aufbau und Struktur von Investmentfonds 3
2.3.1 Kapitalanlagegesellschaft. 4
2.3.2 Fondsvermögen 4
2.3.3 Depotbank 5
3 Die Harmonisierung des europäischen Investmentrechts 5
3.1 Der europäische Investmentfondsmarkt. 5
3.2 Entwicklung und Ziele des Binnenmarktes 8
3.3 Die Richtlinie 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985 8
3.3.1 Grundsätze und Zielsetzung. 8
3.3.2 Regelungsgehalt der Richtlinie 9
3.4 Änderungsrichtlinien. 10
3.5 Aktualisierungsbedarf 11
4 Das Investmentfondswesen im Fürstentum Liechtenstein 11
4.1 Allgemeines und Entwicklung 12
4.2 Kollektive Kapitalanlagen. 12
4.3 Investmentunternehmen 13
4.3.1 Anlagefonds 13
4.3.2 Anlagegesellschaft 14
4.4 Die Verwaltungsgesellschaft. 15
4.4.1 Zulassung 15
4.4.2 Tätigkeitsbereich 16
4.4.3 Pflichten 17
4.5 Veranlagungsvorschriften 18
4.5.1 Investmentunternehmen für Wertpapiere. 19
4.5.2 Investmentunternehmen für andere Werte 20
4.5.3 Investmentunternehmen für andere Werte mit erhöhtem Risiko 20
4.5.4 Investmentunternehmen für qualifizierte Anleger 21
4.6 Besteuerung. 21
II
5 Das Investmentfondswesen in der Republik Österreich. 23
5.1 Allgemeines und Entwicklung 23
5.2 Der Investmentfonds 24
5.3 Die Kapitalanlagegesellschaft. 25
5.3.1 Konzession nach dem BWG 25
5.3.2 Konzession nach dem InvFG 26
5.3.3 Tätigkeitsbereich 26
5.3.4 Pflichten 27
5.4 Veranlagungsvorschriften 29
5.4.1 Wertpapiere und Geldmarktinstrumente 30
5.4.2 Abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate) 32
5.5 Besteuerung. 32
6 Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen in Liechtenstein und
Österreich. 33
6.1 Kapitalanlagegesellschaft. 33
6.1.1 Zulassung 33
6.1.2 Rechtsform 34
6.1.3 Kapitalausstattung 35
6.1.4 Tätigkeitsbereich 36
6.1.5 Pflichten 37
6.2 Anlagemöglichkeiten 37
6.3 Besteuerung. 39
7 Zusammenfassung und Fazit 42
Literaturverzeichnis. VII
Rechtsquellen. XIII
III
Abkürzungsverzeichnis
AG Aktiengesellschaft AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen AktG Aktiengesetz Art. Artikel Bill. Billionen BWG Bankwesengesetz CHF Schweizer Franken EFAMA European Fund and Asset Management Association EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union EUR Euro EWR Europäischer Wirtschaftsraum FL Fürstentum Liechtenstein FMA Finanzmarktaufsicht FMA-GebV Finanzmarktaufsicht-Gebührenverordnung Ges.m.b.H Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung Hrsg. Herausgeber InvFG Investmentfondsgesetz
IUG Gesetz über Investmentunternehmen IUV Verordnung über Investmentunternehmen KMG Kapitalmarktgesetz KStG Körperschaftssteuergesetz liFMA Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht liFMA-GebV Liechtensteinische Finanzmarktaufsicht-Gebührenverordnung Mio. Millionen Mrd. Milliarden OECD Organisation for Economic Cooperation and Development OGAW Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere öFMA Österreichische Finanzmarktaufsicht öFMA-GebV Österreichische Finanzmarktaufsicht-Gebührenverordnung OTC Over the Counter
IV
PGR Personen und Gesellschaftsrecht PWC PricewaterhouseCoopers SE Societas Europaea (Europäische Gesellschaft) SteG Steuergesetz TrUG Gesetz über das Treuunternehmen UCITS Undertakings for Collective Investments (entspricht OGAW) USA United States of America ZEW Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung
V
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Struktur eines Investmentfonds (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an Dembowski (2000), Seite 41)...................................... 4 Abbildung 2: Entwicklung des europäischen Investmentfondsmarktes (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an EFAMA (2007), Seite 2) .......... 7 Abbildung 3: Marktanteil der standardisierten OGAW-Investmentfonds am europäische Investmentfondsmarkt (Quelle: eigene Darstellung in Anlehnung an KOM (2006) 686, Seite 3)........................................... 7 Abbildung 4: Verschiedene Typen von Investmentunternehmen in Liechtenstein (Quelle: eigene Darstellung) ............................................................. 19 Abbildung 5: Verschiedene Typen von Investmentfonds in Österreich (Quelle: eigene Darstellung) ........................................................................... 24 Abbildung 6: Benötigtes Eigenkapital in Abhängigkeit der verwalteten Vermögenswerte (Quelle: eigene Darstellung)................................. 36 Abbildung 7: Steuerbelastung des Stammkapitals einer Kapitalanlagegesellschaft in
Österreich und Liechtenstein (Quelle: eigene Darstellung) .............. 40 Abbildung 8: Steuerbelastung des Einkommens einer Kapitalanlagegesellschaft bei Erfüllung der jeweiligen Mindestanforderung an das Stammkapital in Österreich und Liechtenstein (Quelle: eigene Darstellung) .............. 41
VI
1 Einleitung
1 verschaffen privaten Anlegern Zugang zu professionell verwalte-Investmentfonds
ten und diversifizierten Anlagen und machen bereits rund 12,6 % des gesamten Finanzvermögens eines europäischen Haushaltes aus. Innerhalb von zwölf Jahren hat sich das verwaltete Vermögen von Investmentfonds um ein fünffaches gesteigert. Die europäische Kommission erwartet bis 2010 Wachstumsraten von jährlich 10 %, womit sich der Gesamtwert der verwalteten Vermögen auf über 8 Bill. Euro steigern 2 würde.
Da sich das Angebot an Investmentfonds nicht nur ausschließlich an institutionelle Anleger, die mit dem Markt und den Risiken von Investmentfonds vertraut sind, richtet, sondern auch an den privaten Anleger, verlangt dieser nach einer kompetenten und gut regulierten Investmentfondsbranche. Aus diesem Grund besteht bereits 3 , welche die Harmoseit 1985 eine Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) nisierung des europäischen Fondsmarktes bezweckt. Mittlerweile findet die Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere (OGAW), die im internationalen Sprachgebrauch üblicherweise als Undertakings for Collective Investments (UCITS) bezeichnet wird, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU globa- 4 Mitihr wurde ein europaweit standardisierter Investmentfondstyp le Akzeptanz.
geschaffen, der unter erleichterten Bedingungen in ganz Europa vertrieben werden kann. Dadurch soll sowohl der private Anleger geschützt werden, als auch etwaige 5 Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Staaten abgebaut werden.
Für die Mitglieder der EU sowie des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) war die Umsetzung der Richtlinie verpflichtend. Da die Richtlinie aber nur das Konzept der Mindestharmonisierung verfolgt, obliegt die Gesetzgebung über die Richtlinie hinaus dem jeweiligen Staat. Dieser Handlungsspielraum erlaubt es die Rahmenbe- 1 Für Bezeichnung eines Investmentfonds werden in der Literatur diverse Bezeichnungen, wie
etwa „Investmentunternehmen“, „Kapitalanlagefonds“, „Anlagefonds“ oder auch ganz einfach nur
„Fonds“ als Synonyme verwendet. Um im weiteren Verlauf der Arbeit Verwirrungen zu vermeiden,
wird grundsätzlich die Bezeichnung Investmentfonds verwendet.
2 Vgl. KOM(2006) 686 (2006), Seite 2
3 Die Richtlinie wurde noch von der damaligen EG erlassen, welche in die 1992 gegründete EU ein- wurde und seither die erste und wichtigste von drei Säulen auf denen die EU basiert wider- Aus diesem Grund können die beiden Bezeichnungen EG und EU quasi als Synonyme ver- werden.
4 Vgl. SEK(2006) 1452 (2006), Seite 2 - 3
5 Vgl. Hallas (1997), Seite 26 - 28
1
dingungen der Investmentfondsauflage individuell zu gestalten, die Attraktivität des eigenen Investmentfondsmarktes zu steigern und somit in weiterer Folge Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen konkurrierenden Staaten zu schaffen und zu nutzen. Angesichts der von der EU verfolgten Ziele stellt sich daher nun die Frage, ob die mit der Richtlinie beabsichtigten Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Staaten auch tatsächlich abgebaut werden konnten.
Um dies zu prüfen, werden im Rahmen dieser Arbeit zunächst die allgemeinen Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen hier 6 sowie dessen grundsätzlicher Aufbau und die der Begriff des Investmentfonds
Struktur. Weiters wird auf die Entwicklung des europäischen Investmentfondsmarktes eingegangen. Aufbauend auf die erarbeiteten Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes und die Zusammensetzung des Investmentfondsmarktes wird die Harmonisierung des europäischen Raumes mittels Richtlinie über OGAW erläutert. Hierbei soll vor allem geklärt werden, wie sich die Richtlinie im Einzelnen zusammensetzt, was die EU mit der erlassenen Richtlinie erreichen will und wie die zukünftige Entwicklung der Richtlinie durch die EU gestaltet wird. Im Anschluss daran wird die Umsetzung der Richtlinie auf nationaler Ebene sowohl für das Fürstentum Liechten- 7 dargestellt,um im weiteren Verlauf der stein als auch für die Republik Österreich
Arbeit zu untersuchen, in welchen Bereichen signifikante Vorteile der jeweiligen Rechtsvorschriften gegeben sind. Hierzu wird ein Vergleich hinsichtlich Zulassung, Tätigkeitsbereich und Pflichten sowie Anlagemöglichkeiten und Besteuerung, jeweils aus der Sicht einer Kapitalanlagegesellschaft, vorgenommen.
2 Grundlagen des Investmentfondsgeschäftes
2.1 Die Investmentidee
„Das Ziel der Gesellschaft ist es, den kleinen Sparern dieselben Vorteile zu verschaffen wie den Reichen, indem das Risiko durch die Streuung der Kapitalanlage 8 Bereits im Gründungsauf eine Vielzahl verschiedener Aktien vermindert wird.“ prospekt des 1868 in Schottland errichteten „The Foreign and Colonial Government
6 Eine Einteilung von Investmentfonds erfolgt meist in die beiden Hauptkategorien Wertpapiere und
Immobilien. Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt auf Investmentfonds, die in Wertpapiere investieren.
Immobilienfonds spielen hierbei keine tragende Rolle.
7 In der Folge werden in dieser Arbeit sowohl für das Fürstentum Liechtenstein als auch für die Re- Österreich die jeweiligen Kurzformen Liechtenstein beziehungsweise Österreich verwendet.
8 Laux / Päsler (1992), Seite 9
2
Trust“, welcher neben den Investmentgesellschaften Société Générale des Pays-Bas (1822) und Crédit Mobilier (1840) als eine der ersten Investmentgesellschaften gilt, ist das Ziel und gleichzeitig auch das Problem des Investmentsparens beschrieben, denn einem durchschnittlichen Investor fehlt es fast ausnahmslos an notwendigem Fachwissen, an der Zeit die jeweils interessanten Anlagemärkte zu ermitteln und laufend zu beobachten sowie an den heutzutage häufig erforderlichen Mindestanla- 9 Miteigesummen oder an Mitteln für eine ausreichende Streuung seiner Anlagen. ner Beteiligung an einem Investmentfonds können diese faktischen Hemmnisse ü- 10 Siebietet potentiellen Anlegern Chancengleichheit an allen berwunden werden.
Anlagemärkten und ermöglicht einer breiten Schicht der Bevölkerung den Zugang 11 zu unmittelbaren Ertragsquellen unserer Wirtschaft.
2.2 Der Begriff des Investmentfonds
Hinter dem Begriff des Investmentfonds steht ein Vermögen, welches von einer De- 12 verwaltetwird. Aufpotbank verwahrt sowie von einer Kapitalanlagegesellschaft
gabe der Kapitalanlagegesellschaft ist es, Gelder von Investoren (Kapitalgeber) entgegenzunehmen und diese gemäß Anlagestrategie des jeweiligen Investmentfonds in 13 Die von verschiedene Wertpapiere, Grundstücke und Beteiligungen zu investieren. einem Anleger erworbenen Anteilscheine eines Investmentfonds sind, im Gegensatz zu einem Sparbuch, kein originäres, sondern ein synthetisches Anlageprodukt. Synthetisch deshalb, weil ein Anteilschein eines Investmentfonds nichts Neues schafft, sondern nur Direktanlagen, wie zum Beispiel den Kauf von Aktien, durch die Betei- 14 Eshandelt sich also um ein Veranlagungsinstruligung an einem Fonds ersetzt.
ment, das das Kapital einer Vielzahl von Anlegern sammelt, um dieses gemein- 15 schaftlich und bestmöglich anzulegen.
2.3 Aufbau und Struktur von Investmentfonds
Zur Umsetzung der Investmentidee bedarf es einer Rechtskonstruktion, welche aus 16 der Kapitalanlagegesellschaft, dem Fondsvermögen sowie der Depotbank besteht.
9 Vgl. Balk / Eller / Gutmann (1991), Seite 4
10 Vgl. Laux / Päsler (1992), Seite 9 - 10
11 Vgl. Hallas (1997), Seite 5 - 12
12 Analog den verschiedenen Bezeichnungen für einen Investmentfonds bestehen auch für die Kapi- verschiedene Bezeichnungen wie beispielsweise „Investmentfondsgesellschaft“
oder „Verwaltungsgesellschaft“, die als Synonyme verwendet werden.
13 Vgl. Esser (2000), Seite 15 - 16
14 Vgl. Den Otter (2003), Seite 21
15 Vgl. Aigner (2002), Seite 14
16 Vgl. Laux / Päsler (1992), Seite 28 - 30
3
Abbildung 1: Struktur eines Investmentfonds (Quelle: eigene Darstellung in Anleh- an Dembowski (2000), Seite 41)
2.3.1 Kapitalanlagegesellschaft
Die Kapitalanlagegesellschaft ist ein Unternehmen, das einen oder mehrere Investmentfonds auflegen kann. Häufig spricht man auch von einer Fondsgesellschaft oder einfach einer Investmentgesellschaft. Ihre Aufgabe ist es, das Fondsvermögen in 17 Soeigenem Namen für gemeinsame Rechnung aller Anteilinhaber zu verwalten. mit obliegt ihr die laufende Investition und Verwaltung des Fondsvermögens. In einzelnen Fällen ist es einer Kapitalanlagegesellschaft auch erlaubt, neben der Verwaltung des Fondsvermögens andere Geschäftsfelder, die ursprünglich Banken oder Finanzdienstleistern vorbehalten waren, zu besetzen. Dabei unterliegt sie in jedem Land einem eigenen Gesetz, welches die Kapitalanlagegesellschaft als solche definiert. Um das Investmentgeschäft in einem Land zu betreiben, bedarf es der Erfüllung aller im Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen und einer damit zusam- 18 menhängenden Bewilligung durch die zuständigen Behörden.
2.3.2 Fondsvermögen
Hierunter versteht man das von den Anlegern eingelegte Geld und die damit erworbenen Vermögensgegenstände, wie zum Beispiel Wertpapiere, Immobilien, Beteiligungen und sonstige Forderungen. Zum Fondsvermögen gehört zudem auch alles was die Kapitalanlagegesellschaft aufgrund eines zu den Vermögensgegenständen gehörenden Rechts erwirbt (Dividenden, Zinsen,…). Man kann das Fondsvermögen
17 Vgl. Mol (1991), Seite 20 - 22
18 Vgl. Raab, Hrsg. (2006), Seite 15 - 17
4
somit auch als Depot sehen, das aus einer Vielzahl an Vermögensgegenständen besteht. Dabei sind die jeweils gesetzlich vorgegebenen Anlagevorschriften von der 19 Teilweise besitzt das Fondsvermögen eine Kapitalanlagegesellschaft zu beachten.
eigene Rechtspersönlichkeit. In diesem Fall wird das Fondsvermögen neben der Kapitalanlagegesellschaft als eigene Rechtsform geführt. In einzelnen Ländern kann es hingegen auch vorkommen, dass das Fondsvermögen als so genanntes Sondervermögen geführt wird. Dies bedeutet, dass es über keine eigene Rechtpersönlichkeit verfügt, sondern nur ein Vermögen ist, welches vom Vermögen der Kapitalanlage- 20 gesellschaft getrennt gehalten wird.
2.3.3 Depotbank
Der Depotbank werden grundsätzlich zwei Aufgaben zugeteilt. Einerseits die Mitwirkung bei der Durchführung des Investmentgeschäftes und andererseits werden ihr Überprüfungskompetenzen hinsichtlich der Verwaltung des Fondsvermögens, also 21 Primäre Aufgabe der Depotbank ist der Kapitalanlagegesellschaft, zugesprochen.
es, das von der Kapitalanlagegesellschaft verwaltete Fondsvermögen sicher zu verwahren. Dabei führt sie eine gewisse Treuhänderfunktion über das Fondsvermögen aus. Aus diesem Grund ist es von hoher Bedeutung, dass das Fondsvermögen von 22 der verwaltenden Kapitalanlagegesellschaft rechtlich und personell getrennt ist. Neben der Verwahrung der Vermögenswerte führt die Depotbank noch weitere, vielfach administrative Aufgaben aus. Zudem hat die Depotbank eine Aufsichtsfunktion inne, bei der sie die Einhaltung der Anlagerichtlinien und Investmentgesetze kon- 23 Beider Auflage eines Investmentfonds ist die Kapitalanlagegesellschaftrolliert.
verpflichtet eine Depotbank zu bestellen. Da der Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Arbeit aus Sicht der Kapitalgesellschaft vollzogen werden soll, wird im weiteren Verlauf der Arbeit nicht näher auf die Depotbank eingegangen.
3 Die Harmonisierung des europäischen Investmentrechts
3.1 Der europäische Investmentfondsmarkt
Die ersten Investmentgesellschaften wurden von der Scottish-American-Investment-Company um 1860 in England und Schottland gegründet. Grund hierfür war ein zu
19 Vgl. Laux / Päsler (1992), Seite 34 - 45
20 Vgl. Dembowski (2000), Seite 42
21 Vgl. Hallas (1997), Seite 41 - 44
22 Vgl. Mol (1991), Seite 22 - 24
23 Vgl. Lau (2004), Seite 32 - 33
5
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Dipl. Betriebswirt (BA) Johannes Ruhm, 2007, Ein Vergleich der rechtlichen Rahmenbedingungen im Investmentfondsgeschäft zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Republik Österreich aus Sicht einer Kapitalanlagegesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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