Im Rahmen des von Frau xxx geleiteten Seminars Atypische Beschäftigungsformen – Chancen und Risiken wurden u.a. strukturelle Merkmale, die Entwicklung und die Vor- und Nachteile von Leiharbeitsverhältnissen dargestellt.
Mit Hilfe der Seminararbeit und weiterführender Literatur ist es Ziel dieser Hausarbeit die Chancen und Risiken der Leiharbeit herauszuarbeiten. Des Weiteren ist ein Schwerpunkt die Leiharbeit im Bezug auf älteren Arbeitnehmer zu untersuchen. Die Antwort auf die Frage, ob Leiharbeit auch im dritten Lebensalter eine sinnvolle Möglichkeit der Beschäftigung ist, soll zum Ende der Arbeit zu beantworten sein. Seit einigen Jahren ist eine dynamische Veränderung auf dem Arbeitsmarkt zu erkennen. Die so genannten Normalarbeitsverhältnisse weichen den atypischen Beschäftigungsformen. Heutzutage unterscheiden sich viele Berufsbiografien von denen die vor einigen Jahren noch als normal galten. Schule, Ausbildung und danach folgende unbefristete Festeinstellungen ist mittlerweile eher die Ausnahme. Die heutigen Berufsverläufe sehen mannigfaltige Optionen für Arbeitnehmer vor. Zeitarbeit, Minijob oder die neue Selbstständigkeit sind nur einige Varianten. Ob diese Nutzung der Beruflaufbahnen auf freiwilliger Basis geschehen oder die Arbeitnehmer keine anderen Ausweichmöglichkeiten besitzen ist unterschiedlich.
In den letzten 5 Jahren hat sich bspw. die Zahl der Leiharbeitnehmer mehr als verdoppelt. [Vgl. Abbildung 1]. Im Juni 2007 war der Prozentsatz der Leiharbeiter im Bezug auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf von 1,1% (2003) auf 2,4% gestiegen [Vgl. Abbildung 1].
Trotz dieser aufsteigenden Tendenzen steht die Leiharbeit in Deutschland seit ihrem Beginn 1962 stetig in der Diskussion. Ist sie nun als Chance oder Risiko für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zu sehen? Zum einen wird Leiharbeit zu den prekären Beschäftigungsverhältnissen gezählt und zum anderen als Brücke in eine unbefristete Arbeit gesehen.
Diese Arbeit wird diese verschiedenen Aussagen und Meinungen gegenüberstellen und sich kritisch mit diesem Problem auseinandersetzen.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Vorwort
1. Einleitung
1.1. Zielsetzung der Hausarbeit
1.2. Problemstellung
1.3. Aufbau der Hausarbeit
2. Leiharbeit: Was ist das eigentlich?
2.1. Definition
2.2. Gesetzliche Grundlagen
2.3. Strukturelle Merkmale
3. Leiharbeit: Der Aspekt Gesundheit
3.1. Körperliche und psychische Belastungen
3.2. Vergleich mit Normalarbeitsverhältnissen
4. Leiharbeit: Chance oder Risiko?
4.1. Zeitarbeitnehmer
4.1.1. Chancen
4.1.2. Risiken
4.2. Zeitarbeitskunden
4.2.1. Chancen
4.2.2. Risiken
5. Leiharbeit: Eine Möglichkeit auch im dritten Lebensalter?
5.1. Projekt „Zeitarbeitsagentur 50plus“
5.2. Prognosen für ältere Arbeitssuchende im Bezug auf Leiharbeitsverhältnisse
6. Fazit
Literaturverzeichnis
Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1: Zeitarbeit – Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2003-2007
Abbildung 2: Das Dreieck der Vertragsbeziehung bei Zeitarbeit
Abbildung 3: Branchen und Geschlechterverteilung
Abbildung 4: Altersstruktur der Beschäftigten 2001
Abbildung 5: Beschäftigungsdauer in Tagen
Abbildung 6: Intensivnutzung nimmt zu
Abbildung 7: Physische Arbeits- und Umgebungsbelastungen unter abhängig Beschäftigten nach Beschäftigungsstatus (jeweils Anteil häufig/ praktisch immer in %)
Abbildung 8: Besonderheiten der Anforderungen und Belastungen bei
Zeitarbeit: Das „Mehrschnittstellenmodell zukünftiger Arbeit“
Abbildung 9: Stärke der körperlichen Beschwerden in Abhängigkeit von
Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
Abbildung 10: Beschwerden durch die Leiharbeit während/ unmittelbar nach der Arbeit (Altersgruppe <30 Jahren)
Tabelle 1: Gesundheitliche Belastungen von Leiharbeit in der EU in 2000
Vorwort
Es würde oftmals umständliche Formulierungen bedürfen, um den weiblichen wie auch männlichen Sprachgebrauch gerecht zu werden. Doppelformulierungen können den Lesefluss erschweren. Deshalb habe ich mich in dieser Arbeit für die männliche Form entschieden. Gemeint ist aber ebenfalls die weibliche Form.
1. Einleitung
1.1 Zielsetzung der Hausarbeit
Im Rahmen des von Frau Donnerbauer geleiteten Seminars Atypische Beschäftigungsformen – Chancen und Risiken wurden u.a. strukturelle Merkmale, die Entwicklung und die Vor- und Nachteile von Leiharbeitsverhältnissen dargestellt.
Mit Hilfe der Seminararbeit und weiterführender Literatur ist es Ziel dieser Hausarbeit die Chancen und Risiken der Leiharbeit herauszuarbeiten. Des Weiteren ist ein Schwerpunkt die Leiharbeit im Bezug auf älteren Arbeitnehmer zu untersuchen. Die Antwort auf die Frage, ob Leiharbeit auch im dritten Lebensalter eine sinnvolle Möglichkeit der Beschäftigung ist, soll zum Ende der Arbeit zu beantworten sein.
1.2 Problemstellung
Seit einigen Jahren ist eine dynamische Veränderung auf dem Arbeitsmarkt zu erkennen. Die so genannten Normalarbeitsverhältnisse weichen den atypischen Beschäftigungsformen. Heutzutage unterscheiden sich viele Berufsbiografien von denen die vor einigen Jahren noch als normal galten. Schule, Ausbildung und danach folgende unbefristete Festeinstellungen ist mittlerweile eher die Ausnahme. Die heutigen Berufsverläufe sehen mannigfaltige Optionen für Arbeitnehmer vor. Zeitarbeit, Minijob oder die neue Selbstständigkeit sind nur einige Varianten. Ob diese Nutzung der Beruflaufbahnen auf freiwilliger Basis geschehen oder die Arbeitnehmer keine anderen Ausweichmöglichkeiten besitzen ist unterschiedlich.
In den letzten 5 Jahren hat sich bspw. die Zahl der Leiharbeitnehmer mehr als verdoppelt. [Vgl. Abbildung 1]. Im Juni 2007 war der Prozentsatz der Leiharbeiter im Bezug auf alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf von 1,1% (2003) auf 2,4% gestiegen [Vgl. Abbildung 1].
Trotz dieser aufsteigenden Tendenzen steht die Leiharbeit in Deutschland seit ihrem Beginn 1962 stetig in der Diskussion. Ist sie nun als Chance oder Risiko für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber zu sehen? Zum einen wird Leiharbeit zu den prekären Beschäftigungsverhältnissen gezählt und zum anderen als Brücke in eine unbefristete Arbeit gesehen .
Diese Arbeit wird diese verschiedenen Aussagen und Meinungen gegenüberstellen und sich kritisch mit diesem Problem auseinandersetzen.
Abbildung 1:Zeitarbeit- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2003-2007
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.) (2/2008). Die Entwicklung des Arbeits- und Ausbildungsmarktes im Februar 2008, http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000000/html/start/monat/grafiken.pdf (Stand: 13.03.2008)
1.3 Aufbau der Hausarbeit
Im Anschluss wird die Leiharbeit definiert und ihre gesetzlichen Grundlagen geklärt. Die strukturellen Merkmale werden anschließend ausführlich aufgezeigt und erläutert. Im Anschluss wird der wichtige Punkt der gesundheitlichen Belastungen beschrieben. Danach wird die weitere Fragestellung Leiharbeit: Chance oder Risiko? von der Arbeitnehmer-, wie auch von der Arbeitgeberseite aufgezeigt. Schlussendlich wird diese Arbeit die Möglichkeiten und Prognosen für ältere Arbeitnehmer in der Leiharbeit aufzeigen und am Beispiel des Projekts „Zeitarbeitsagentur 50plus“ verdeutlichen. Das darauf folgende Fazit stellt die in der Arbeit herausgearbeiteten Ergebnisse vor und wird diese kritisch beurteilen.
2. Leiharbeit: Was ist das eigentlich?
2.1 Definition
Laut der Autorin Amaren Baum gibt es für den Begriff Leiharbeit mehrere gebräuchliche Synonyme. Beispielweise Zeitarbeit, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung oder Personalleasing [Vgl. Baum (1999), S. 12 f.]. Alle Ausdrücke beschreiben den Umstand, dass ein Arbeitnehmer von seinem eigentlichen Arbeitgeber (Überlasser), hier z.B. Zeitarbeitsfirma, an einen Dritten (Entleiher), zum Arbeiten in einem bestimmten Zeitraum „ausgeliehen“ wird. Der Entleiher wird somit zum Kunden des Überlassers. Daher besteht ein Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer, Entleiher und Verleiher.
Zeitarbeit ist die am häufigsten verwendete Begrifflichkeit. Sie wurde angelehnt an den internationalen Sprachgebrauch und ist übersetzt aus dem englischem „temporary work“ oder „traivail temporaire“ [Vgl. Baum (1999), S. 13.].
Der Terminus Leiharbeit ist eher aus der Literatur von vor 1972. Aus diesem Grund wird im Folgenden vermehrt der Begriff der Zeitarbeit verwendet.
2.2 Gesetzliche Grundlagen
Durch das eben aufgeführte Dreiecksverhältnis zwischen Leiharbeiter, Entleiher und Verleiher ist die Arbeitgeberfunktion geteilt [Vgl. Abbildung 2]
Abbildung 2: Das Dreieck der Vertragsbeziehung bei Zeitarbeit
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Koch, M. (2007), S. 6
Die Abbildung zeigt die Vertragsbeziehungen in Leiharbeitsverhältnissen. Die Verleihfirma braucht zunächst eine Verleiherlaubnis, die sie von der Bundesanstalt für Arbeit bekommen kann.
Der Leiharbeitnehmer, die Verleihfirma und die Entleihfirma stehen in jeweils gesonderten Rechtsverhältnissen zueinander. Leiharbeitnehmer und Verleiher schließen einen Arbeits-/ Dienstvertrag laut §§ 611ff. BGB[1] und § 11 AÜG[2] ab. Des Weiteren wird zwischen der Entleihfirma und der Verleihfirma ein so genannter Überlassungsvertrag nach § 12 AÜG geschlossen. Das ist ein normaler Anstellungsvertrag, der die beiden Firmen als Arbeitgeber und Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne definiert. Der Entleiher hat laut § 14 AÜG dann eine Weisungsbefugnis über den „geliehenen“ Arbeitnehmer, trotz dass er unter einem Arbeitsvertrag mit der Verleihfirma steht.
Seitdem 1972 das AÜG in Kraft trat veränderten sich häufig die Rechtsgrundlagen. Im Jahre 1982 bspw. wurde die Leiharbeit im Bauhauptgewerbe verboten, da sie dort oftmals illegal missbraucht wurde.
Mit dem Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, dass zum 1. Januar 2004 wirksam wurde, wurde die Leiharbeit grundlegend reformiert. Das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot[3], die Beschränkung der Überlassungsdauer von 24 Monaten und das Wiedereinstellungsverbot nach vorangegangener Kündigung wurden aufgehoben. Gleichzeitig wurde der Grundsatz der Gleichbehandlung hinsichtlich des Arbeitsentgelts und wesentlicher Arbeitsbedingungen eingeführt soweit nicht ein Tarifvertrag abweichende Regelungen zulässt [Vgl. Kaltenborn, Dr. B. (2/2007), Blickpunkt Arbeit und Wirtschaft, Leiharbeit: Neue Regulierung?, S.1 f.]. Das neue Gesetz trat im Rahmen des HARTZ- Konzepts in Kraft und sollte zu mehr Flexibilisierung auf dem Arbeitsmarkt und Senkung der Arbeitslosigkeit führen.
Es ist festzuhalten, dass nicht nur das Sonderrecht des AÜG in Leiharbeitsverhältnissen Anwendung findet, sondern u.a. auch das allgemeine Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlungsrecht und das Mutterschutzgesetz.
Ein Leiharbeitnehmer hat demnach in der Theorie, die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer in einer unbefristeten Beschäftigung.
[...]
[1] BGB= Bürgerliches Gesetzbuch
[2] AÜG= Arbeitnehmerüberlassungsgesetz; trat 1972 in Kraft
[3] Befristung eines Arbeitsverhältnisses auf die Entleihdauer
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