Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
Vorbemerkungen
Die Auseinandersetzung mit Gemeinwesenarbeit begleitet mich bereits durch mein gesamtes Studium. Ich nutzte ein Praxissemester und ging nach Köln, um dort praktische Erfahrungen mit Ansätzen der Gemeinwesenarbeit zu machen. So konnte ich Einblick in die GWA eines Bürgerzentrums erlangen und selber gemeinwesenarbeiterisch handeln. Diese Erfahrungen und das weitere Studium der Gemeinwesenarbeit ließen mich schlussendlich dieses Diplomarbeitsthema auswählen. Es reizte mich die Vorstellung, an einem unerforschten Thema arbeiten zu können.
Seit meiner frühen Jugend bin ich aktiv bei der Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken. Hier liegt mir vor allem die Vermittlung von demokratischen Umgangsformen an Kinder und Jugendliche am Herzen. Demokratie kann nur wirklich funktionieren, wenn Gleichberechtigung verwirklicht ist.
Aus diesem Grund lege ich besonderen Wert auf die Gleichberechtigung der Geschlechter, ebenso in der Sprache. Deshalb verwende ich in dieser Diplomarbeit, wo immer Personen vorkommen, gleichberechtigt die männliche und die weibliche Variante. Mir ist bewusst, dass dies das Lesen des Textes komplizierter macht, ich bitte jedoch den Leser bzw. die Leserin dies in Kauf zu nehmen. Vielleicht erleichtert es das Lesen, wenn man sich entscheidet jeweils nur eine der beiden Formen beim Lesen zu berücksichtigen und die andere zu ignorieren.
Diese Diplomarbeit hat den Umfang der ursprünglichen Planung überschritten. Mir war es jedoch nicht möglich zu kürzen, da für die Arbeit wichtige Erkenntnisse verloren gegangen wären.
Die Arbeit an diesem Thema hat mir sehr viel Vergnügen bereitet, da es für mich eine anspruchsvolle Auseinandersetzung war und ich seit Längerem dieses Thema vertiefen wollte.
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Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
Inhaltsverzeichnis
I. EINLEITUNG 4
II. DIE DDR UND DIE GEMEINWESENARBEIT -
AUF DER SUCHE NACH EINEM THEORETISCHEN RAHMEN. 6
1. DIE DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK 6
1.1. Das politische System der Deutschen Demokratischen Republik. 6
1.2. Das Sozialwesen der DDR. 8
1.2.1. Die sozialpolitische Ausrichtung der DDR. 8
1.2.2. Gesundheits- und Sozialwesen. 11
1.2.3. Jugendhilfe. 11
1.2.4. Ausbildung von Fachkräften des Sozialwesens 12
1.2.5. Wohnungswesen. 13
1.3. „Kirche im Sozialismus“ - Verständnis von Gemeinde 15
2. GEMEINWESENARBEIT 18
2.1. Vom Settlement zur Dritten Methode der Sozialarbeit 18
2.2. Ansätze einer Gemeinwesenarbeit. 22
2.2.1. Wohlfahrtsstaatliche Gemeinwesenarbeit. 22
2.2.2. Integrative Gemeinwesenarbeit. 23
2.2.3. Aggressive Gemeinwesenarbeit. 24
2.2.4. Gemeinwesenarbeit nach Saul D. Alinsky. 24
2.2.5. Katalytisch-aktivierende Gemeinwesenarbeit 25
2.3. Gemeinwesenarbeit - Mehr als die Dritte Methode 26
2.4. Stadtteilbezogene Soziale Arbeit. 29
III. METHODIK DER INTERVIEWS 31
1. GÜTEKRITERIEN UND BEWERTUNGSKRITERIEN QUALITATIVER FORSCHUNG. 31
1.1. Intersubjektive Nachvollziehbarkeit. 31
1.2. Indikation des Forschungsprozesses und der Bewertungskriterien 32
1.3. Empirische Verankerung der Theoriebildung und -prüfung 34
1.4. Limitation 34
1.5. Reflektierte Subjektivität. 35
1.6. Kohärenz 35
1.7. Relevanz. 35
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Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
2. DATENERHEBUNG MIT PROBLEMZENTRIERTEN EXPERTINNENINTERVIEWS 36
3. DATENAUFBEREITUNG. 38
4. DATENAUSWERTUNG. 39
IV. PRAXIS DER GEMEINWESENARBEIT IN DER DDR AUS SICHT
VIERER EXPERTEN 41
1. INHALTE BZW. ERGEBNISSE AUS DEN INTERVIEWS 41
1.1. Interviewdarstellung des Interviews mit M.P. 41
1.2. Interviewdarstellung des Interviews mit J.B. 46
1.3. Interviewdarstellung des Interviews mit O.F. 51
1.4. Interviewdarstellung des Interviews mit G.L. 57
V. DISKUSSION DER ERGEBNISSE -
ABSCHLIE ßENDE BETRACHTUNGEN. 61
1. GAB ES UNTER DEN GESELLSCHAFTSPOLITISCHEN VERHÄLTNISSEN DER DDR
DIE MÖGLICHKEIT GEMEINWESENARBEIT ZU PRAKTIZIEREN? 61
2. GAB ES EINE LEHRE VON GEMEINWESENARBEIT IN DER DDR? 64
3. GAB ES GEMEINWESENARBEITSPROJEKTE IN DER DDR? 66
VI. RESÜMEE 68
VII. LITERATURVERZEICHNIS 70
VIII. ANLAGE 74
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Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
I. Einleitung
In der vorliegenden Diplomarbeit bearbeite ich die Fragestellung, ob es in der DDR Gemeinwesenarbeit gab. Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung war die unzureichende Klärung dieses Themas durch die bisherige Forschung. Gemeinwesenarbeit hat in der Sozialen Arbeit der Bundesrepublik Deutschland eine lange Tradition und prägte die Weiterentwicklung dieser in den letzten Jahrzehnten. Für das Sozialwesen der DDR, so kann man aus der Literatur entnehmen, spielte Gemeinwesenarbeit keine Rolle. Aber hat es Gemeinwesenarbeit dennoch gegeben? Intention meiner Arbeit ist es zu erforschen, ob es Gemeinwesenarbeit in der DDR gegeben hat. Es soll einen Beitrag zur Geschichte und Theorie Sozialer Arbeit leisten und versuchen eine Theorie zu generieren.
Zur Klärung der Fragestellung konnte ich nur begrenzt auf Literatur zurückgreifen. So habe ich den Schwerpunkt auf qualitative Sozialforschung, in Form von Experteninterviews, gelegt. Die vier Experten haben Mitte der 1980er Jahre ihre Ausbildung zum kirchlichen Fürsorger in Potsdam absolviert und sammelten in der DDR praktische Erfahrungen mit Ansätzen der Gemeinwesenarbeit. Diese Arbeit ist in folgendem Kontext zu betrachten:
(1) Der Fokus der Auseinandersetzung liegt auf der DDR der 1980er Jahre, um das Forschungsfeld überschaubar zu halten.
(2) Ich habe mich auf drei Regionen der DDR beschränkt: Dresden, Magdeburg und Berlin. Dies war aufgrund des Rahmens der Diplomarbeit und der gewählten empirischen Methode am geeignetsten.
(3) Es wurde, wo es sich um Kirchen handelte, ausschließlich die Ev. Kirche in die Betrachtungen aufgenommen. Die Erweiterung des Fokus schien mir für diese Arbeit nicht notwendig.
Zur Klärung der Fragestellung habe ich drei Leitfragen entwickelt: (1) Gab es unter den gesellschaftlichen Verhältnissen der DDR die Möglichkeit Gemeinwesenarbeit zu praktizieren? (2) Gab es eine Lehre von Gemeinwesenarbeit in der DDR? (3) Gab es Gemeinwesenarbeitsprojekte in der DDR?
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Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
Im ersten Teil der Diplomarbeit setze ich mich mit der DDR und der Gemeinwesenarbeit auseinander. Schwerpunkt ist das Sozialwesen der DDR und die Grundzüge der Gemeinwesenarbeit. Überdies versuche ich die Rolle der Ev. Kirche in der DDR und deren Verständnis von Gemeinde zu klären.
Der zweite Teil gibt die Sichtweisen der Experten zur Fragestellung wieder. Hier werden die Methodik und die Ergebnisse der qualitativen Forschung dargestellt. Im letzten Teil bilden die gesammelten Erkenntnisse aus Theorien und Empirien die Basis für die abschließende Diskussion. Weiterhin habe ich Dokumente verwendet, die als Anlage der Diplomarbeit angefügt sind. Die drei Leitfragen bilden das Gerüst dieser Auseinandersetzung.
Diese Diplomarbeit hat nicht den Anspruch eine abschließende Theorie zu generieren, dies wäre unter den Rahmenbedingungen auch nicht möglich gewesen. Diese Arbeit versucht einen Ausschnitt aus der Theorie und der Praxis der Gemeinwesenarbeit in der DDR zu liefern. Eine weitere Auseinandersetzung mit diesem Thema ist notwendig.
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II. Die DDR und die Gemeinwesenarbeit -
Auf der Suche nach einem theoretischen Rahmen 1. Die Deutsche Demokratische Republik
1.1 Das politische System der Deutschen Demokratischen Republik
Vier Jahre nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges und der Aufteilung Deutschlands in vier Besatzungszonen kam es zur Gründung zweier deutscher Staaten. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes konstituierte sich am 23.05.1949 die Bundesrepublik Deutschland (BRD) aus den drei westlichen Besatzungszonen. Fünf Monate später, am 07.10.1949, folgte die Gründung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) auf dem Territorium der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ). Der sowjetische Sektor von Berlin wurde als Hauptstadt der DDR und bis in die 1970er Jahre auch als Hauptstadt Deutschlands bezeichnet (vgl. Schretzenmayr 1998, 42), obwohl die Verfassung hier nicht galt. Grund hierfür war der Sonderstatus von Berlin, welcher durch das Viermächteabkommen geregelt wurde (vgl. Lehmann 2000, 71f.).
Die erste Verfassung von 1949 verstand die DDR als eine antifaschistisch-radikaldemokratische Republik. Wie auch das Grundgesetz, so beanspruchte auch die Verfassung der DDR ihre Gültigkeit für alle Deutsche (welche in den festgelegten Grenzen des Potsdamer Abkommens lebten). Elemente dieser Verfassung orientieren sich an der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und der sowjetischen Verfassung von 1936 (vgl. Lehmann 2000, 71). Der Begriff Sozialismus oder sozialistisch kam in der ersten Verfassung nirgends vor. Dies resultierte bereits aus einer Strategieänderung der KPD von 1933, wodurch die Macht über Bündnispolitik zu erreichen ist und nicht durch eine unzeitgemäße Propagierung der Diktatur des Proletariats oder des Aufbaus eines Sowjetsystems (vgl. Müller 2001, 46). So wurden bereits nach dem Kriegsende repräsentative Funktionen im Staat durch Sozialdemokraten oder „Bürgerliche“ besetzt. Schlüsselpositionen wurden durch Kommunisten abgesichert. So Walter Ulbricht über die Taktik: „Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben“ (Leonhard 1981, 317). Somit wird klar, dass es Ziel der SED war eine Diktatur des Proletariats, im Sinne Lenins, durch Tarnung der DDR als Demokratie zu errichten (vgl. Müller 2001, 47).
Die Verfassung wurde zweimal geändert, wobei die dritte Änderung von 1974 nur eine Erweiterung der zweiten Verfassung von 1968 war. In der Verfassung von 1968 sah sich die DDR nunmehr als eine Sozialistische Volksrepublik nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus (vgl. Die Verfassung der DDR 1974, Artikel 47), welcher den Führungsanspruch der kommunistischen Partei, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), untermauert. Der Begriff Demokratischer Zentralismus geht auf Lenin zurück. Er
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verstand darunter den hierarchisch-zentralistischen Aufbau aller Bereiche des öffentlichen Lebens. Darunter fielen der Staatsapparat, die Wirtschaft, alle Parteien und gesellschaftliche Organisationen (vgl. Nohlen 1998, 93). Der Einzelne hat sich dem Mehrheitsbeschluss und dem Beschluss einer übergeordneten Ebene unterzuordnen. Die Willensbekundung hatte kollektiv zu erfolgen. Mit der Verfassungsänderung von 1968 wurde der absolute Führungsanspruch einer Partei, der SED, im Artikel 1 festgeschrieben.
„Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern. Sie ist die
politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter der Führung der Arbeiterklasse und ihrer
marxistisch-leninistischen Partei“ (Die Verfassung der DDR 1974, Artikel 1).
In der Verfassung der DDR wurden, wie auch in anderen Verfassungen, die Bürgerrechte festgelegt. Ich möchte im Folgenden die aus meiner Sicht wichtigsten kurz benennen. Diese Bürgerrechte unterschieden sich in persönliche Schutz- und Freiheitsrechte und kollektive soziale Rechte. Darunter fallen: (1) das Recht zur Arbeit (vgl. Die Verfassung der DDR 1974, Art. 24), (2) das Recht auf einen Wohnraum (vgl. ebd., Art. 37), (3) die Religionsfreiheit (vgl. ebd., Art. 39), (4) Schutz des persönlichen Eigentums (vgl. ebd., Art. 11) und (5) das Recht auf Mitgestaltung und Mitbestimmung (vgl. ebd., Art. 21). Diesen Rechten standen jedoch Einschränkungen gegenüber. So wurde das Recht auf Arbeit eingeschränkt durch die Formulierung: „Er hat das Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freie Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen“ (vgl. ebd., Art. 24). Weiterhin bildete die Pflicht zur Arbeit eine Einheit mit dem Recht zur Arbeit (vgl. ebd., Art. 24). Neben dem Schutz des persönlichen Eigentums stand das „sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln“ (ebd., Art. 9). Die Wirtschaftsordnung war somit ein Mischsystem aus Privat- und Staatswirtschaft.
Die Grundrechte, welche die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und das Recht auf Mitgestaltung und Mitbestimmung garantieren sollten, wurden in der Praxis durch den Artikel 6 der Ersten Verfassung der DDR, der sogenannten „Boykotthetze“, zum ad absurdum geführt. Dieser Artikel machte es in der Folgezeit möglich, jeden Opponenten der Staats- und Parteiführung, strafrechtlich verfolgen zu lassen.
„Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische
Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhaß, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze und
alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des
Strafgesetzbuches“ (Die Verfassung der DDR 1949, Artikel 6).
Formell war die Volkskammer, das Parlament der DDR, oberstes Organ (vgl. Die Verfassung der DDR 1974, Art. 48-65). Sie setzte sich aus den fünf zugelassenen Parteien (SED, CDU, LDPD, NDPD, DBD) und vier Massenorganisationen (FDGB, Freie Deutsche Jugend, Deutscher Frauenbund, Kulturbund) zusammen, die per Einheitsliste, als Nationale Front, zur Abstimmung gestellt wurde. Die Verteilung der Mandate wurde
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bereits vor der Wahl, durch örtliche Komitees der Nationalen Front, festgelegt, wobei eine Mandatsmehrheit durch SED-Mitglieder immer abgesichert war. Die Wahl zur Volkskammer durch die Bürger der DDR war nur als Zustimmung bzw. Ablehnung möglich, wobei es keine Wahlkabinen gab und somit von freien und geheimen Wahlen nicht gesprochen werden konnte.
Die Volkskammer wählte, als Regierung der DDR, den Ministerrat und den Staatsrat als kollektives Staatsoberhaupt. Das Amt des Ministerpräsidenten und die wichtigsten Ministerien (Ministerium für Staatssicherheit, Ministerium des Inneren, Ministerium für Volksbildung, Ministerium für Nationale Verteidigung etc.) wurden durch Vertreter der SED besetzt. Dies war durch den Führungsanspruch der SED in der Verfassung abgesichert. Die DDR war bis zum Abschluss des Grundlagenvertrages zwischen der BRD und der DDR (21.06.1973) und der im gleichen Jahr stattgefundenen Aufnahme der DDR als Mitglied der Vereinten Nationen nur durch Staaten des Warschauer Paktes völkerrechtlich anerkannt. Bis Ende 1974 nahmen schlussendlich beinahe alle Staaten der Welt diplomatische Beziehungen zur DDR auf.
Mit der dritten Verfassungsänderung von 1974 verzichtet die DDR auf die Formulierung, ein sozialistischer Staat deutscher Nation zu sein. Anstelle dessen traten die Formulierungen sozialistische Nation und deutsche Nationalität. Ziel war es eine Unterscheidung in Volkszugehörigkeit (deutsche Nationalität) und Staatsangehörigkeit (sozialistische Nation) vorzunehmen. Der Bürger der DDR hatte somit weiterhin die Nationalität deutsch, ist aber nun Staatsangehöriger der DDR (vgl. Lehmann 2000, 237). Hierdurch wurde deutlich, dass die DDR-Führung von einer Einigung Deutschlands, als sozialistischer Gesamtstaat, nicht mehr überzeugt war.
1.2 Das Sozialwesen der DDR
1.2.1 Die sozialpolitische Ausrichtung der DDR
Mit der Gründung der DDR entwickelt sich ein neues Sozialsystem, welches sich von der Entwicklung in der BRD unterschied. Voraussetzung hierfür war unteranderem, dass durch die SED propagierte Sozialistische Menschenbild. In diesem Kontext wurde auch der Begriff der Sozialistischen Persönlichkeit verwendet. In Mayers Kleines Lexikon (1971) wird die Persönlichkeit wie folgt definiert:
„Persönlichkeit: allgemein jeder Mensch, der durch produktives, polit., geistig-kulturelles, sittl. Handeln die
gesellschaftl. Entwicklung beeinflußt, auch selbstständiger, sittlich gereifter Mensch mit ausgeprägter
Eigenart. […] Der Sozialismus führt durch Entwicklung aller Anlagen, Talente und Begabungen der
Individuen zur massenhaften Ausbildung aller Menschen zu P., womit der Unterschied zwischen P. und
Massen allmählich verschwindet“ (Mayers Kleines Lexikon 1971, 36).
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Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
Die Aufgabe der Erziehung zur Sozialistischen Persönlichkeit findet sich in Gesetzten und Verordnungen wieder. Hier ein Auszug aus dem Jugendgesetz der DDR (1974):
„§ 2 (1): Die Entwicklung der jungen Menschen zu sozialistischen Persönlichkeiten ist Bestandteil der
Staatspolitik der Deutschen Demokratischen Republik […] § 2 (3) Die Eltern tragen gegenüber der
Gesellschaft große Verantwortung für die sozialistische Erziehung ihrer Kinder“ (Schneider 1995, 35).
Dieses Menschenbild bildete die Grundlage für ein neues sozialpolitisches Verständnis. Das Kernstück der Sozialpolitik in der DDR war die Verantwortung des Staates für die Lösung der sozialen Probleme. Dabei ist es die Aufgabe des Staates, ausreichende Ressourcen (finanzielle, materielle und organisatorische Rahmenbedingungen) zur Verfügung zu stellen. Jedoch lag die alleinige Verantwortung nicht in den Händen der staatlichen Stellen, sondern war eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
„So wurden die Betriebe und Genossenschaften nicht ausschließlich als Produktionsstätten betrachtet,
sondern ihnen wurde zugleich eine soziale Funktion […] im Rahmen betrieblicher Sozialpolitik [zugewiesen]“
(Seidenstücker 2001, 232f.).
Den Betrieben wurde nicht nur die Funktion bei der Persönlichkeitsentwicklung ihrer Mitarbeiter zum Sozialistischen Menschen zugewiesen, sondern sie hatten eine Mitverantwortung bei der Schaffung von Ferienangeboten, Kinderbetreuungsangeboten und der Wohnraumversorgung. Dies geschah in Zusammenarbeit mit der einzigen Gewerkschaft der DDR, dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) (vgl. ebd., 233). Die durch den Nationalsozialismus zerschlagene Doppelstruktur von freigemeinnützigen und öffentlichen Trägern wurde in der DDR in dieser Form nicht wieder zugelassen. Felder der Sozialen Arbeit wurden zwar auch von Organisationen, wie dem Deutschen Roten Kreuz (DRK), dem FDGB und der Volkssolidarität übernommen. Sie waren jedoch nur „Auftragsnehmer staatlich gelenkter und subventionierter territorialer Sozialpolitik“ (ebd., 232). Von Subsidiarität, wie in der BRD, war keine Spur. Einzig die konfessionellen Träger konnten in einem, vornehmlich auf die Pflege und Arbeit mit Alten und Behinderten, begrenzten Feld, mehr oder weniger frei arbeiten. Man wollte „bewusst mit den ‚bürgerlichen Traditionen des diskriminierenden, almosenheischenden Wohlfahrtswesen’ (Wohlrabe, 1948: 31), insbesondere dem Subsidiaritätsprinzip“ (Seidenstücker 2001, 241), brechen. Die Sozialpolitik wurde, wie auch in anderen Bereichen, nach den Grundzügen des Demokratischen Zentralismus, von oben nach unten „nach einheitlichen Grundsätzen über die verschiedenen staatlichen Verwaltungsebenen hierarchisch - auch etatmäßig - gesteuert“ (ebd., 233). Die Familie war im Verständnis der DDR „die kleinste Zelle der Gesellschaft“ (Familiengesetzbuch der DDR 1981, 5). Jedoch wird die Familie in ihrer Bedeutung dem Arbeitskollektiv gleichgestellt, was die Verbindungsfunktion zwischen Individuum und der
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sozialistischen Gesellschaft betrifft. Die rechtliche Gleichstellung der Frau mit dem Mann hatte auch zur Folge, dass die Beschäftigungsquote der Frauen 90% erreichte (1981: 91%), dies war Weltrekord (vgl. Müller 2001, 49). Die traditionelle Stützfunktion der Familie war in der DDR nicht mehr ausreichend leistungsfähig, sodass staatliche Leistungen, wie Kinderbetreuung, Unterstützung boten. Bereits in der ersten Verfassung von 1949 wurde der Fürsorgegedanke gegenüber Familien als zentrale Aufgabe verankert (vgl. Seidenstücker 2001, 232). Im Familiengesetzbuch von 1975 wurde dies noch deutlicher herausgestellt. „Der sozialistische Staat schützt und fördert Ehe und Familie. Staat und Gesellschaft nehmen durch
vielfältige Maßnahmen darauf Einfluß, daß die mit der Geburt, Erziehung und Betreuung der Kinder in der
Familie verbunden Leistungen anerkannt und gewürdigt werden“ (Familiengesetzbuch der DDR 1981, § 1).
Zu diesen Maßnahmen zählten Kinderbetreuung, Kindergeld, Wohnungspolitik, Erholungswesen, Preissubventionierungen und eine Reihe weiterer Angebote. Diese Maßnahmen lagen jedoch einer Reproduktionswirkung zugrunde: Entweder der Arbeitskraft (Erholung, Gesundheitswesen) oder der Bevölkerung (Kindergeld, Betreuung, Wohnungsbau). Weniger sozialpolitischen Engagements unterlagen die Bereiche ohne Reproduktionswirkung (Pflege und Arbeit mit Alten und Behinderten). Die Vielzahl an sozialpolitischen Maßnahmen führten auf der einen Seite zur Beseitigung sozialer Probleme (Wohnungslosigkeit, Arbeitslosigkeit, Armut), weshalb in der DDR auch nicht von Sozialer Arbeit die Rede war, sondern von Fürsorge, auf der anderen Seite führten sie zu einer Allzuständigkeit staatlicher Fürsorge und zu einer Versorgungsmentalität bei den Menschen. Es ging um die Regulierung von Bedürfnissen von Seiten des Staates. Das Spannungsfeld zwischen Hilfe und Kontrolle, welches charakteristisch für die Fürsorge ist, wandelte sich mit der Zeit zu einem „Paradigma Kontrolle als ‚Hilfe’“ (Seidenstücker 2001, 233), da es augenscheinlich noch nicht gelungen war, dass alle BürgerInnen die sozialistische Lebensweise als ihre angenommen haben.
In den folgenden Abschnitten möchte ich auf die zentralen Felder der Sozialen Arbeit in der DDR eingehen. Der Begriff Sozialarbeit war, wie ich bereits angeführt habe, nicht üblich in der DDR. Dafür wurde von fürsorgerischer Tätigkeit oder (sozialer) Betreuung gesprochen (vgl. ebd., 234). Ende der 1950er Jahre war der Umbau des Sozialwesens in der DDR abgeschlossen. Das Ziel des Umbaues war, die traditionelle armenpflegerische Sozial- und Jugendfürsorge abzuschaffen. Neben der Auflösung der Sozialämter und der Schaffung eines Ressorts für Gesundheitswesen wurden große Bereiche Jugendhilfe dem Bereich des Erziehungs- und Bildungswesen zugeordnet, welches sich im Ressort des Ministeriums für Volksbildung befand. Im Folgenden werde ich auf diese Felder näher eingehen.
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1.2.2 Gesundheits- und Sozialwesen
Das Sozialwesen wurde mit dem Hintergrund, eine größere Nähe zum Gesundheitswesen herzustellen, in ein gemeinsames Ressort zusammengelegt. Gegliedert war dieses neue Ressort in das Ministerium für Gesundheitswesen und hierarchisch abfallend in die Verwaltungsebenen in den Bezirken und Kreisen. Bis auf wenige private Arztpraxen und den konfessionellen medizinischen Einrichtungen war das Gesundheitswesen staatlich. Die Krankenversicherung, die sog. Sozialversicherung (SV), umfasste finanzielle Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit, Mutterschaft und Altersrente. Träger der SV war u. a. der FDGB für Arbeiter und Angestellte. Die SV war eine Pflichtversicherung für alle Bürger der DDR. Medizinische Leistungen, wie sie heute über die Krankenversicherung erbracht werden, waren kostenfrei und wurden zum Teil aus Beiträgen und aus staatlichen Subventionen finanziert. Eine Arbeitslosenversicherung war nicht mehr notwendig, da es seit Mitte der 1950er Jahre keine Arbeitslosigkeit mehr gab und wurde 1977 abgeschafft (vgl. Schmidt 1999, 19). Im Gegenteil, die DDR-Volkswirtschaft litt seit den 1970er Jahren unter einem Arbeitskräftemangel (vgl. Müller 2001, 49).
Rückgrat des Gesundheitswesen war das flächendeckende System der Polikliniken, welches eine interdisziplinäre medizinische Versorgung gewährleistete. Gemeindeschwestern übernahmen neben der medizinischen Betreuung auch eine psychosoziale Arbeit, z. B. bei der Mütterberatung und Betreuung von kinderreichen Familien. Diese Verknüpfung wurde Mitte der 1970er Jahre weiter ausgebaut. Fachärzte und FürsorgerInnen bildeten eine arbeitsteilige Einheit „von Prophylaxe, Diagnostik, Therapie und Rehabilitation“ (Seidenstücker 2001, 235).
Sozialhilfe oder Sozialfürsorge musste nur im geringen Maße gewährt werden. Sie sprang z. B. ein, wenn die Betroffenen keine Leistungen aus der SV erhielten oder kein Einkommen hatten. Dies betraf im Jahr 1989 nur 5.535 Personen (vgl. ebd., 235). Im Ressort des Gesundheitswesens fielen auch folgende Maßnahmen und Einrichtungen des Sozialwesens. Kindergrippen, Behindertenwerkstätten, Alten- und Pflegeheime, Heime für psychisch- und physisch behinderte Menschen und Betreuung für behinderte schulbildungsunfähig Kinder und Jugendliche. In der DDR wurde, was die Klassifizierung von Behinderung anging, eine Differenzierung zwischen Schulbildungsunfähigen, welche ins Ressort Gesundheitswesen fielen und Schulbildungsfähigen, die auf Förderschulen geschickt wurden, durchgeführt (vgl. ebd., 235f.). 1.2.3 Jugendhilfe
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde 1946 auf Betreiben der sowjetischen Militäradministration die Jugendhilfe, als dritte Sozialisationssäule neben Familie und Schule,
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wieder aufgebaut. Anfang der 1950er Jahre wurde in Folge der Diskussion über die Zukunft der Jugendhilfe, mit dem Vorwurf der diskriminierenden Separation von benachteiligten Kindern, durch die Zuständigkeit der Jugendämter, die Aufgaben der Jugendhilfe in die „Verantwortung der gesamten Gesellschaft“ (vgl. ebd., 237) gestellt. Die Aufgaben wurden auf die Ressorts Gesundheitswesen, Volksbildung und in die Trägerschaft der Massenorganisationen (Junge Pioniere/FDJ, Sportbund und der Gesellschaft für Sport und Technik) aufgeteilt. Insbesondere die Massenorganisationen für Kinder und Jugendliche (Junge Pioniere/FDJ) hatten einen Auftrag im Rahmen der Jugendförderung. Ziel der Jugendförderung war die „Bindung der Jugend an das politische System“ (ebd., 237). Zwischen 97% und 98% aller Jugendlichen waren Mitglied der FDJ (vgl. Urban 1987, 99f.). Eine Nische bildete insbesondere die konfessionelle Kinder- und Jugendarbeit, wie ich unter 1.3. „Kirche im Sozialismus - Verständnis von Gemeinde“ näher ausführe. Ehrenamtliche Jugendhilfekommissionen (JHK) und hauptamtliche JugenfürsorgerInnen bildeten das Arbeitsfeld der Erziehungshilfe. „Zu den Aufgaben […] gehörten die lebenspraktische und erzieherische Beratung von Eltern sowie konkrete Unterstützungsangebote zur Verbesserung der Lebens- und Erziehungsbedingungen […] sowie die Kontrolle über deren Einhaltung“ (Seidenstücker 2001, 239). Kehrseite dieser staatlich organisierten ehrenamtlichen Erziehungshilfe war die Gefahr der Verletzung der Privatsphäre durch eine „fürsorgliche Belagerung“ (ebd., 239).
Sollte es dazu kommen, dass die Erziehung der Minderjährigen nicht mehr gesichert war und die Erziehungsberechtigten dies zukünftig nicht absichern konnten, wurde i. d. R. eine Heimerziehung „angeboten“. Im Vergleich zur BRD kam es z. B. im Jahr 1989 in der DDR zu doppelt so vielen Heimunterbringungen (vgl. ebd., 240). Es gab unterschiedliche Formen von Heimen. Diese differenzierten sich am Grad der
„Erziehungsschwierigkeiten“, des Alters und des „intellektuellen Potenzials“. Konzeptionell war die Heimerziehung nach dem Prinzip der Kollektiverziehung (nach Makarenko) angelegt. Zum Ende der DDR gab es aber auch Ansätze, die verstärkt die individuellen Problemlagen der Kinder und Jugendlichen in den Fokus der Arbeit stellten (vgl. ebd., 240).
1.2.4 Ausbildung von Fachkräften des Sozialwesens
Die politischen Verantwortungsträger in der DDR hatten aufgrund der sozialpolitischen Ausrichtung, welche die Verantwortung zur Lösung soziale Probleme als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrachtete, eine Abneigung gegen eine Professionalisierung und Spezialisierung sozialer Dienste. Die Arbeit von Professionellen im Gesundheits- und Sozialwesen wurde über die Jahrzehnte im begrenzten Maße toleriert
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(vgl. Seidenstücker 2001, 241). So gab es 1989 lediglich 1.500 hauptamtliche JugendfürsorgerInnen für den Bereich der staatlichen Jugendhilfe der DDR. Aufgrund dieser Zahlen ist es nicht verwunderlich, dass die Ausbildungskapazitäten für Fürsorgeberufe begrenzt waren. Trotz der Vermischung von Sozialwesen und Gesundheitswesen in der DDR gab es dennoch zwei Ausbildungsgänge. Einmal für FürsorgerInnen des Gesundheitswesens, wo eine medizinische Berufsausbildung Voraussetzung war (z. B. Krankenschwestern). Für die FürsorgerInnen des Sozialwesens war eine pädagogische Ausbildung (z. B. ErzieherIn, LehrerIn) notwendig. Neben der staatlichen Ausbildung von FürsorgerInnen gab es auch Ausbildungsgänge der evangelischen und katholischen Kirche. Die Absolventen gingen meist in Einsatzfelder im Rahmen der kirchlichen Sozialarbeit (vgl. Seidenstücker 2001, 241). Ich möchte mich im Rahmen dieser Arbeit auf den Ausbildungsgang von kirchlichen FürsorgerInnen der evangelischen Ausbildungsstätten begrenzen. Eine wichtige und zentrale Ausbildungsstätte, der Diakonie - Innere Mission und Hilfswerk der Evangelischen Kirchen in der DDR (Diakonie - Innere Mission), war die Ausbildungsstätte für Gemeindediakonie und Sozialarbeit in Potsdam. Zulassungsvoraussetzungen waren der Abschluss der 10. Klasse und eine Berufsausbildung oder Abitur und eine einjährige Tätigkeit im Rahmen der Diakonie.
Unterrichtsfächer waren u. a.: Psychologie, Pädagogik, Soziologie, Medizin, Allgemeine Rechtskunde, Bibelkunde und Diakonie. Zum Abschluss der Ausbildung fand ein einjähriges Berufspraktikum statt, an dem sich das Kolloquium anschloss (vgl. HOH 2005, 196f.). 1.2.5 Wohnungswesen
Die Ausgangssituation nach dem Zweiten Weltkrieg war in den Westzonen, wie in der SBZ und späteren DDR, was den Wohnraumbestand anging, ähnlich desolat. Zur Gründung 1949 lebten auf dem Gebiet der DDR, aufgrund von Flucht 1,7 Mio. EinwohnerInnen mehr als 1939. Von den fünf Mio. Wohnungen waren nur 60% unbeschädigt. Gerade in den Großstädten wie Berlin bot sich eine einmalige Chance, einen neuen Typ der Großstadt umzusetzen. Gerade Vertreter des Neuen Bauens, welche einen breiten Zuspruch unter Sozialdemokraten und Kommunisten genossen, planten eine neue funktionale Stadt, fern von Mietskasernen und Hinterhöfen. Ziel war eine dezentralisierte Großstadt, welche aus abgeschlossenen Nachbarschaftseinheiten, sogenannten Wohnzellen, besteht und für 4.000 - 5.000 Einwohner Wohnraum bereitstellt. Für Familien waren eingeschossige Häuser mit Garten geplant, für Ledige Wohnungen in mehrgeschossigen Häusern. Im Zentrum dieser Kleinstadt in der Großstadt sollten soziale Gemeinschaftseinrichtungen
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Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
wie Schulen, Kindergärten, ein Kino und Versorgungseinrichtungen liegen. Der Arbeitsweg sollte zu Fuß zurückgelegt werden.
In Berlin, südlich der Frankfurter Allee, kann man heute noch Teile dieses Wohnkonzeptes betrachten. Mit Beginn der Stalinisierung, Anfang der 50er Jahre, wurde das Neue Bauen als Kulturbarbarei des amerikanischen Imperialismus und als „unschön, unkünstlerisch und undeutsch“ (Schretzenmayr 1998, 41) diffamiert. Am 22.07.1950 begründete Walter Ulbricht den neuen Kurs wie folgt:
„Das Wichtigste ist, dass aus den Trümmern der von den amerikanischen Imperialisten zerstörten Städte
solche Städte entstehen, die schöner sind denn je. In der Weimarer Zeit wurden […] Gebäudekomplexe
gebaut […] die nicht der nationalen Eigenart entsprachen, sondern dem formalistischen Denken einer
Anzahl Architekten, die die Primitivität gewisser Fabrikbauten auf die Wohnbauten übertrugen“ (ebd., 41f.).
In Folge dieser Rede wurden 16 Grundsätze des Städtebauens beschlossen, die bis 1982 Gültigkeit behielten. Kernpunkte waren: (1) Wohnungen wurden im Zusammenhang mit dem Bau von industriellen Großanlagen gebaut (Hoyerswerda, Eisenhüttenstadt, Halle-Neustadt). (2) Schwerpunkt war Aufbau der Industrie, nicht der Wiederaufbau der zerstörten Städte. (3) Bau von Repräsentativwohnbauten als „Schaufenster des real existierenden Sozialismus“ (ebd., 42) (Dresden-Wilsdruffer Straße, Berlin-Stalinallee). (4) Erhalt des Charakters der Großstadt, als Ursprungsort der Arbeiterbewegung. Jedoch bald wurde klar, dass der Wunsch nach künstlerischer Schönheit ökonomisch nicht zu schaffen ist. So verschlangen die Wohnhäuser der Stalinallee doppelt soviel Geld und Zeit wie übliche Wohnhäuser. Ende der 1950er Jahre begann man mit dem industriellen Wohnungsbau und der Typisierung als neues Leitprinzip. Es wurden Wohnungstypen (Reihe 53, P2 und WBS 70) entwickelt. Hierfür mussten Häuserfabriken gebaut werden, in denen alle Teile vorproduziert wurden. 1980 gab es 50 solcher Fabriken in der DDR und 1964 wurden bereits 90% aller Neubauten industriell gefertigt.
Mit der Verstaatlichung der gesamten Bauwirtschaft 1971 erfolgte der weitgehende Verlust der Fähigkeit des traditionellen Bauens. So war die DDR auf polnische Fachkräfte angewiesen, um die Altbausubstanz überhaupt noch erhalten zu können. Dies geschah jedoch, bis in die Mitte der 1980er Jahre, auch nur sporadisch. Denn der Erhalt der alten Substanz, so kalkulierten die Verantwortlichen, war zu dem Zeitpunkt kostenintensiver, als der Neubau von Plattenwohnungen. Hier stellte sich jedoch ein Irrtum ein. Denn die Vernachlässigung der Altbauten führte quantitativ zu einem Problem. So wurden zwischen 1971 bis 1981 zwar 1,1 Mio. neue Wohnungen gebaut, aber 600.000 Wohnungen mussten abgerissen werden (vgl. Schretzenmayr 1998, 45).
Da der Wohnungsbau nach industrieller Bauweise viel Platz beanspruchte, entstanden riesige Neubaugebiete auf der grünen Wiese. Es fand eine Wanderungsbewegung aus der Stadt in die randstädtischen Großwohnsiedlungen statt. Für die Menschen waren es
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Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
gemischte Gefühle, was das neue Wohnen betraf. Zum eine war es für viele, besonders junge Familien, ein qualitativer Sprung der Wohnqualität. Die Wohnungen hatten Zentralheizung und Bad mit Dusche und Badewanne. Dies gehörte nicht zur Regel in der DDR. So wiesen 1971 nur 10% aller Wohnungen eine Zentralheizung vor. Nur 38,7% hatten ein Bad oder eine Dusche und 41,8% ein Innenwasserklosett (vgl. ebd., 47). Auf der anderen Seite waren die BewohnerInnen auf der Suche nach einer neuen Identität. Dies wurde von Seiten der Planung, Mitte der 1980er Jahre, offen angesprochen. „Neubaugebiete [waren] aufgrund ihrer Gestaltung, Ausstattung und räumlich-städtebaulichen Anlage nicht
in der Lage […], den Bewohnern ein zum Verweilen und Verbleiben anregendes Milieu zu verschaffen.
‚Wenn Plätze, Strassen und Gebäudeensemble in ihrer architektonischen Komposition die strukturelle
Grundlage der Stadtgestalt ausmachen, dann fehlt den meisten […] der städtische Charakter“ (ebd., 46).
Ein weiteres Problem war die stattfindende soziale Segregation. So zogen vor allem höher Qualifizierte und junge Familien mit Kindern in die Neubauviertel. Dadurch entstand ein sozialstruktureller Unterschied zwischen Altbau- und Neubaugebieten, da RentnerInnen und ArbeiterInnen in den Altbauvierteln überrepräsentiert waren. Die Folge war auch eine ungleiche Verteilung von Schulen und Kindergärten, die mit unter in den Innenstädten fehlten und umgedreht Einkaufsmöglichkeiten in den Neubauvierteln mangel waren. Als Fazit kann festgestellt werden, dass die DDR bis 1989 die Wohnungsfrage nicht befriedigend lösen konnte. Obwohl 1989 quantitativ gesehen sieben Mio. Wohnungen 6,7 Mio. Haushalten gegenüberstanden und damit ausreichend Wohnraum vorhanden war, bestand jedoch qualitativ ein enormer Bedarf. So wurde 1990 davon ausgegangen, dass 80 - 90% der Wohnungen sanierungsbedürftig waren (vgl. ebd., 40). Grund hiefür waren Einsparungen bei der Qualität, sodass 15 Jahre alte Neubauwohnungen bereits sanierungsbedürftig waren. Die Verantwortlichen strebten eine kurzfristige Entspannung der Wohnungslage an. Das Ziel war die Planerfüllung, über „Folgekosten machte man sich keine Gedanken“ (Schretzenmayr 1998, 45). 1.3 „Kirche im Sozialismus“ - Verständnis von Gemeinde
Seit Gründung der DDR bis zum Ende der 1960er Jahre war das Verhältnis zwischen den acht evangelischen Landeskirchen und der Staatsführung der DDR sowie der Parteiführung der SED überaus angespannt bis hin zu feindlich. Mit dem Austritt der acht Landeskirchen der DDR aus der EKD, dem Dachverband der Ev.- lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen der BRD und DDR und der Gründung eines eigenen Dachverbandes (10.06.1969), dem Bunde der Ev. Kirchen in der DDR (Kirchenbund), ging die Ev. Kirche in der DDR einen neuen Weg in ihrem Verhältnis zum Staat und zur sozialistischen Gesellschaft ein. Dieser Weg wurde kurz Kirche im Sozialismus genannt. Dazu der damalige Vorsitzende des Kirchenbundes Bischof Albrecht Schönherr:
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Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
„Wir wollen nicht Kirche gegen, auch nicht Kirche neben, sondern Kirche in der sozialistischen Gesellschaft
der DDR sein“ (Henkys 1987, 78):
Es gab mehrere Gründe für diese Neuorientierung. Zum einen war die Hoffnung auf eine baldige Wiedervereinigung, mit der „Schließung der Grenze“ 1961, zu gering. Zum anderen führte die „Überwinterungsmentalität“ zu einem abgrenzenden Verhalten gegenüber dem Rest der Gesellschaft. Die von der SED dominierte Politik gegenüber der Ev. Kirche Tat ihr Übriges, sodass es zu massiven Austritten kam. Die durch die DDR-Führung zugeschriebene Rolle der Christen, als die am Rande der Gesellschaft stehenden, mochten viele nicht länger annehmen und passten sich an (vgl. ebd., 77f.). Somit wandelte ich die Bedeutung der Kirche in der DDR-Gesellschaft von einer Volkskirche zu einer Minderheitenkirche (vgl. Urban 1987, 94).
Die Kirche im Sozialismus wollte aus ihrer resignierenden Haltung ausbrechen. „Der Gottesdienst des evangelischen Christen vollziehe sich nicht nur sonntags um 10 Uhr, sondern in
seinem ganzen Leben, und die Kirche fühle sich nicht nur für ihre Mitglieder verantwortlich, sondern habe
vom Evangelium her durchaus etwas zum Wohle aller in der Gesellschaft einzubringen“ (Henkys 1987, 79).
Aufgrund der neuen Verortung der Ev. Kirche kam es 1971 erstmals zu einer Annäherung zwischen SED und Kirchenbund. Man war sich einig, dass es trotz der Gegensätzlichkeit darum gehen muss, Konfrontationen durch Gespräche zu vermeiden. SED-Politbüromitglied Paul Verner charakterisierte die Situation wie folgt: „Die DDR werde nicht versuchen, die Kirche sozialistisch zu machen. Ihre Position in der sozialistischen Gesellschaft müsse sie selbst bestimmen. Der Staat werde ihr nötigenfalls die Grenzen zeigen“ (Henkys 1987, 79).
Im Zuge dieser Entwicklungen änderte auch die SED ihre Strategie i. d. Kirchenfrage. Wo sie vorher versucht hat die Kirchen auf den rein religiösen Raum zu begrenzen lies sie nun mehr zu. Es setzte die Einsicht ein, dass es die christlichen Kirchen auch in zukünftigen Generationen noch geben wird und die Kirchen eine bestimmte Relevanz für die sozialistische Gesellschaft haben. Nun wurde auch die Erlaubnis erteilt, Kirchen und Gemeindezentren in den neu errichteten Plattenbaugebiete zu bauen (vgl. ebd., 81). Trotz dieser Annäherung, kam es in den folgenden Jahrzehnten zu erheblichen Spannungen. So wurde eine, frei von staatlichen Positionen, eigenständige Friedensarbeit organisiert (Schwerter zu Pflugscharen), welche Atomraketen in West und Ost ablehnte und sich gegen die Wehrerziehung in der Schule wendete.
Die Kirchen in der DDR genossen eine Sonderstellung, was ihre Organisationsfreiheit anging. Sie unterlagen nicht dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus, durch dem die SED ihren Einfluss in den Massenorganisationen in der DDR ausübte. Dies ermöglichte auch, Selbstorganisation unter dem Dach der Kirche durchzuführen (vgl. ebd., 82). Kirche
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war somit auch Freiraum für diejenigen, die Alternativen zum Angebot der Jugendarbeit der FDJ suchten. So nahm der Zulauf von Jugendlichen, Anfang der 80er Jahre, stark zu: „Das Interesse an kirchlichen Aktivitäten ist auch bei ‚normalen’ Jugendlichen zu beobachten. […] Es geht
offenbar vielen Jugendlichen darum, einen Freiraum zu erobern, in dem die Gesellschaft weniger
Zugriffsmöglichkeiten hat und wo sich Jugendliche frei wissen von Leistungsdruck und von politischer und
weltanschaulicher Inanspruchnahme durch Staat, Partei oder Jugendverband“ (Hartmann 1987, 104).
Im Folgenden Abschnitt werde ich das Verständnis von Gemeinde klären, welches unter den evangelischen Christen in der DDR vorhanden war. Hier werde ich mich auf die 1980er Jahre beschränken. Eine Veränderung, hin zu einem spezifischen Verständnis von Gemeinde in der DDR, begann in den 1960er Jahren. Ausgehend von der Bonhoefferschen Formel, „dass Kirche nur dann eine Existenzberechtigung hat, wenn sie sich als Gemeinde nicht für sich selbst, sondern als ‚Kirche für andere’ versteht“ (HOH 2005, 133), wurde Kirche für andere Leitwort der Gemeindearbeit. Weiterhin kam es zu einer intensiven Diskussion über das Verhältnis von PfarrerIn und Gemeinde und die Rolle der Laien. Als Konsequenz wurden die Kompetenzen der Laien in der Gemeinde erweitert und eine neue Ausbildungskonzeptionen verwirklicht. Aufgrund von strukturellen Veränderungen (Mitgliederschwund, Mangel an qualifizierten Personal) wurde die Gemeinde andern Typs in Angriff genommen. Ausgangspunkt war die Vorstellung, dass es eine Volkskirche in Zukunft nicht mehr geben wird, da „sich christliche Gemeinde und Gesellschaft nicht mehr decken“ (ebd., 136) und neue Gemeindeformen zu suchen sind. Vor allem „gewinnen Lebens- und Arbeitsformen wie Hauskreise, Rüstzeiten, projektgebundene Initiativen, Seminare und auch Selbsthilfeinitiativen größere Bedeutung und werden z. T. zu ‚Gemeinden neuen Typs’“ (ebd., 134).
Dieses veränderte Gemeindeverständnis mündete in den 1980er Jahren in der offenen Kirche. Aber bereits vor den Entwicklungen der Vorwendezeit „sammelten sich […] in kirchlichen Häusern […] Gruppen von Körperbehinderten und Eltern geistig behinderter Kinder - gleichgültig, ob ‚kirchlich gebunden’ oder nicht - und lernten, für sich einzutreten, wirksam zu handeln und ihre Interessen öffentlich zu vertreten“ (ebd., 135). Der Gemeindealltag wurde zunehmend durch „die Tagesordnung der Welt“ bestimmt, also Themen des täglichen Lebens (z. B. Repressalien in Schule und Beruf). Themen „an [denen] niemand vorbeigekommen sei, der als Christ mitten im Leben [stand] und stehen wollte“ (ebd., 135). Denn die Grunderfahrung der Gemeindemitglieder in der DDR war die, zu einer Minderheit zu gehören, die über die Jahrzehnte über immer weniger Rückhalt in der Bevölkerung verfügt. Dennoch wurden regelmäßig Sonntagsgottesdienste durchgeführt. „Oft waren es nur die alte Frau, die […] den Küsterdienst versah, die Studentin, die die Orgel […] spielte, der Pfarrer oder die Pfarrerin und zwei oder drei
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Gemeindemitglieder“ (Maser 2000, 69). Neben Gottesdiensten wurden übergemeindliche Aktivitäten durchgeführt, die das Bewusstsein stärkten, einer größeren Gemeinschaft anzugehören. Ein Leitgedanke für die innere Ausrichtung war Dietrich Bonhoeffers Forderung an seine Kirche die Mündigkeit der Welt einzugestehen:
„Die Kirche wird diese mündige Welt weder klerikal zu bevormunden noch ihre Schwäche auszuspionieren
versuchen, um ihren Gott als brauchbar vorweisen zu können. Sie wird die Christuswirklichkeit nur
bezeugen können, indem sie wie Jesus Christus für andere da ist, […] allein mit dem Wort, das im Kontext
eines Lebens für andere steht“ (ebd., 71).
Einen besonderen Stellenwert erfuhr die seelsorgerische Arbeit in der DDR. Ziel war es, vor allem in den Neubaugebieten wo es häufig keine Kirchen und Gemeindezentren gab, systematisch alle Menschen zu besuchen. Denn nur so konnte festgestellt werden, ob christliche Familien zugezogen waren. Diese Hausbesuche erforderten viel Kraft, waren aber die wichtigste missionarische Möglichkeit für die Kirchen, da sie in der Öffentlichkeit kaum noch wahrgenommen wurden (vgl. ebd., 73).
2. Gemeinwesenarbeit
Die Gemeinwesenarbeit hat die bundesrepublikanische Sozialarbeit der letzten Jahrzehnte geprägt. In den Konzepten des bürgerschaftlichen Engagements, des Empowerments, der Lokalen Agenda 21 und dem Quartiermanagement, sind die GWA-Ansätze zu finden. Jedoch hat die Tradition der GWA ihre Wurzel in Großbritannien, den USA und Kanada. Die zwei bedeutsamsten Projekte waren nach der Wende des letzten Jahrhunderts die Hamburger Volksheime und die Soziale Arbeitsgemeinschaft Ost (SAG-Ost) in Berlin. Diese Projekte blieben jedoch in ihrer Größe und Dauer einzigartig und hatten kaum Einfluss auf den später einsetzenden Theoriediskurs in Deutschland. Die geistigen Väter und Mütter der deutschen Projekte wirkten in Großbritannien, den USA und Kanada. Hier entwickelten sich bereits in den 1870er Jahre Projekte die unter Settlementbewegung zusammengefasst werden. 2.1 Vom Settlement zur Dritten Methode der Sozialarbeit
In Großbritannien setzte die Industrialisierung zu Beginn der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu erst ein. Die dadurch entstandenen sozialen Probleme für die proletarische Unterschicht, welche als Soziale Frage bezeichnet wurde, lies auch einige Vertreter der Mittel- und Oberschicht nicht unberührt. Diese Verelendung des Proletariats und die Spaltung der Industriegesellschaft beschäftigte Wissenschaftler wie John F. D. Maurice und Arnold Toynbee. Sie vertraten jedoch kein klassenkämpferisches Konzept wie es Karl Marx und Friedrich Engels entwickelten, sondern appellierten an die christliche
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Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
Nächstenliebe und den Verzicht auf das freie Spiel der marktwirtschaftlichen Kräfte, welche für das Elend mitverantwortlich waren. Insbesondere die Ignoranz und Tatenlosigkeit der Oberschicht, im Bezug auf diese gesellschaftliche Misere, ließen sie zum Handeln übergehen. Zu Beginn taten die jungen Professoren das, was sie am Besten konnten. Sie veranstalteten öffentliche Vorlesungen in den Armenvierteln und wollten das bis dahin gehütete Wissen der Oberschicht an die Unterprivilegierten weitergeben, in der Hoffnung, dies könnte zu einer Emanzipation des Proletariats führen (vgl. Götze 2005a). Die Professoren und ihre Studenten waren davon überzeugt, dass nur eine Versöhnung der Klassen eine Verbesserung der Situation für die Armen bringen kann. Arnold Toynbee ging einen Schritt weiter und verbrachte seine Ferien im Londoner Armenviertel Whitechapel. Die Idee sich als Vertreter der Mittelschicht in einem Armenviertel niederzulassen (= to settle) wurde erst nach Arnold Toynbees frühen Tod in die Praxis umgesetzt. Ziel dieser Settlements war es, zum einen als Vertreter der Mittelschicht die Lebensbedingungen kennen zu lernen und zum anderen vor Ort, im Sozialraum, in der Lebenswelt der KlientInnen zu arbeiten und zu helfen. Man ging davon aus, dass wenn die Mittelschicht von den Lebensbedingungen der ArbeiterInnen unmittelbar Kenntnis erlangt und es zu Freundschaften und Sympathien kommt, dies zu einer Bewusstseinsveränderung der Mittelschicht führt und die Basis für zukünftige gesellschaftspolitische Verbesserungen für die ArbeiterInnen darstellt. Samuel Barnett und seine Frau Henrietta Barnett gründeten 1884 Toynbee Hall als erstes Settlement im Osten von London. Die Hilfe, die man den ArbeiterInnen hier bot, sollte ihnen „Wege zur Selbsthilfe weisen und Verständnis zwischen Besitzenden und Besitzlosen wecken“ (Oelschlägel 2001a, 655). So wurden Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung und Beratung angestoßen. Neben der Praxis wurde aber auch Forschung betrieben, um die Problemlagen ursächlich zu behandeln. Der Großteil der Arbeit wurde von Studenten übernommen, die als zukünftige Verantwortungsträger und Bindeglieder in die Kreise der Mittel- und Oberschicht für die Belange der ArbeiterInnen gewonnen wurden (vgl. Götze 2005a).
In wenigen Jahrzehnten wuchs die Settlementbewegung heran und feierte in den USA und Kanada weitere Erfolge. Einer dieser Erfolge entwickelte sich in Chicago. Im Jahr 1889 gründete die „Grande Dame“ der US-amerikanischen Sozialarbeit und Begründerin der professionellen Sozialarbeit, Jane Addams, zusammen mit weiteren Frauen das Hull House nach dem Vorbild von Toynbee Hall. Auch im industrialisierten Nordamerika verschärften sich die Klassengegensätze. Im Unterschied zu Großbritannien gab es jedoch kein staatliches Sozialsystem, welches zumindest das Leid ein wenig lindern konnte, sondern nur rein privat finanzierte Initiativen, welche häufig bürgerliche Wertvorstellungen als Be-
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dingungen für die Hilfe stellten.
Ein weiters sozialpolitisches Problem stellten die zahlreichen MigrantInnen aus Europa dar. Hierbei handelte es sich um gut ausgebildete ArbeiterInnen, die in den Elendsquartieren Chicagos auf ein besseres Leben hofften. Das Hull House setzte nicht auf eine Assimilation der MigrantInnen, sondern wollte die kulturelle Vielfalt und Identität der MigrantInnen in der Arbeit bewahren und so Integration fördern. Ziel der unterschiedlichen sozial-, kulturell- und bildungspolitischen Angebote des Hull Houses war es, die Handlungsfähigkeit der BewohnerInnen zu stärken und die Lebensbedingungen in der Nachbarschaft zu verbessern. Addams engagierte sich auch sozialpolitisch in der Frauengewerkschaft gegen Kinderarbeit und für den Acht-Stundentag. Hier liegt auch der große Verdienst der Frauen von Hull House: Die Verbindung von Lebens- und Arbeitsbedingungen und der politische Kampf für deren Verbesserung (vgl. Götze 2005b). Wie Jane Addams reiste der Hamburger Walther Classen nach London und besuchte Toynbee Hall. Begeistert zurückgekehrt wollte er in Hamburg ein ähnliches Projekt aufbauen. Von 1901 bis 1920 existierte das erste Settlement in Deutschland. Das Hamburger Volksheim I war jedoch kein ordinäres Settlement wie Toynbee Hall oder Hull House, da die bürgerlichen Initiatoren sich nicht im Armenviertel niederließen. Im Zentrum der Arbeit stand das Ziel der Klassenversöhnung, jedoch eher als eine Assimilation der ArbeiterInnen durch bürgerliche Wert- und Moralvorstellungen.
Die Arbeit mit Jugendlichen war für die Männer des Volksheimes von hoher Bedeutung. Aber auch hier war die Vorstellung von unfertigen und gefährlichen Jugendlichen handlungsleitend. Man wollte die Arbeiterjugendlichen durch die Vermittlung von bürgerlichen Moralvorstellungen schützen und als Menschen vollenden. Das Volksheim wurde durch das Bürgertum konzeptionell geleitet. Mitbestimmung durch die Benachteiligten war nicht erwünscht. Dies änderte sich erst nach Beendigung des Ersten Weltkrieges. Diese zweite Phase (1920 bis 1929) wurde geprägt durch die neu entstandene und selbstbewusste Jugendbewegung. Die Forderung nach Demokratisierung und die Ablehnung jeglicher Autoritäten führten zu einer Veränderung der konzeptionellen Ausrichtung der Arbeit. Nicht mehr die älteren Herren aus dem Bürgertum bestimmten das Volksheim, sondern die Arbeiterjugendlichen. Das Volksheim wollte nun im Arbeiterviertel gemeinschaftsbildend wirken und nicht den Klassenkampf verhindern (vgl. Götze 2005c).
Ab 1929 wird die dritte und erst einmal letzte Phase des Volksheimes eingeläutet. Es kommt durch das Engagement sozialistischer Arbeiterjugendvereine zu einer Politisierung der Arbeit. Nicht mehr nur Gemeinschaftsbildung im Arbeiterviertel und soziale Emanzipation, sondern auch politische Aktivierung der Benachteiligten wurden Ziele der
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Gab es Gemeinwesenarbeit in der DDR?
Arbeit. Das Volksheim sollte ein Ort für eine Kultur des Sozialismus werden. Sozialismus im Sinne einer emanzipatorischen Gesellschaftsform und weniger als machtpolitischer Kampfbegriff. Das Volksheim musste mit der Machtergreifung der Nationalsozialisten die Arbeit einstellen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Arbeit als Nachbarschaftsheim, im Sinne der sozial-kulturellen Arbeit, bis in die 1980er Jahre weitergeführt (vgl. ebd.). Das zweite bedeutsame Settlement in Deutschland war die Soziale Arbeitsgemeinschaft Ost (SAG-Ost). Der Pfarrer Friedrich Siegmund-Schultze übernahm das Konzept von Toynbee Hall im ursprünglichen Sinne. Er ließ sich 1911 mit seiner Familie in der Nähe des heutigen Berliner Ostbahnhofes nieder und zog Studenten der Berliner Universität in dieses Settlement. Er wollte sozial arbeiten und wandte sich gegen die damals übliche Hilfe durch Almosen in Verbindung mit christlicher Missionierung. Die SAG-Ost wollte die Selbsthilfe fördern und praktisch Hilfe leisten. Auch war es das Ziel von Siegmund-Schultze, den ArbeiterInnen ein anderes Bild vom Christentum zu vermitteln. Für die damalige organisierte ArbeiterInnenbewegung war die Kirche eng verwoben mit dem Bürgertum sowie der Monarchie und versinnbildlichte die herrschende Elite. Zentrales Ziel des Projektes war es, wie in Toynbee Hall die Klassenversöhnung umzusetzen. Siegmund-Schultze definierte sie als „Freundschaft der sogenannten Hohen mit den Niedrigen“ (Götze 2005d). Die SAG-Ost konnte von 1911 bis 1940 arbeiten, bis sie durch die Nationalsozialisten verboten wurde. Sozialpolitisch engagierte sich Siegmund-Schultze bei der Erarbeitung und dem Zustandekommen des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG), das ein der Vorgänger des KJHG war.
Nach Beendigung des Zweiten Weltkrieges ging man in West-Deutschland zur Tagesordnung über und „genoss die Früchte des Wirtschaftswunders“. Die Soziale Arbeit hatte in den 1950er und 1960er Jahren einen rein fürsorglichen Charakter. „In der Praxis dominierte damals ein auf Personen zugeschnittener Arbeitsstil: die FürsorgerInnen verstanden sich als caritativ helfende Menschen, die mit großem Herz, viel Engagement […] den Armen und Schwachen zur Seite standen“ (Hinte 2001a, 74).
An den Ausbildungsstätten Sozialer Arbeit wurden die aus den USA importierten Konzepte der Gemeinwesenarbeit begeistert aufgenommen, ohne jedoch auf die Erfahrungen der deutschen Settlements zurückzugreifen. Ein Grund für die Auseinandersetzung mit GWA war die Unzufriedenheit mit den Konzepten der herkömmlichen Sozialarbeit, deren Ziel es war, „die Arbeitsfähigkeit der Arbeitsfähigen zu erhalten oder wiederherzustellen und die Lebensfähigkeit der nicht mehr Arbeitsfähigen minimal zu garantieren“ (Müller 1973, 221).
Aufgrund der Einführung methodischen Arbeitens kam es in den 1960er Jahren zu einer Professionalisierung in der Praxis. Die Zuständigkeiten der FürsorgerInnen wurden im
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Interesse einer Effektivierung spezialisiert. Die Probleme wurden in Fälle mit fest umrissenen Hilfeleistungen zergliedert. „So kommt es vor, dass […] an einem Menschen gleich ein ganzes Heer von Professionellen herumwerkelt“ (Hinte 2001a, 75). Ein generelles Problem der Sozialen Arbeit war nach meiner Meinung, dass sie erst reagierte, wenn Menschen auffällig geworden sind und dann mit einem für den Sozialarbeiter richtigen Menschenbild konfrontiert werden. Die Vorstellung der SozialarbeiterIn von einem richtigen Leben wird Gegenstand der Hilfe und verleiten zu einer Pädagogisierung. Der Helfende will den Hilfesuchenden im schlimmsten Fall nach seinem Bild formen. Diese Subjekt-Objekt-Beziehung lässt oft einen anderen Lebensentwurf nicht zu. Durch die Stagnation des wirtschaftlichen Aufschwungs Mitte der 1960er Jahre kam es zu einem sozialen Abstieg von Bevölkerungsgruppen. Die ersten Wirtschaftskrisen der noch jungen Bundesrepublik leiteten auch eine Finanzkrise der Öffentlichen Hand ein und damit Sparmaßnahmen für dringend benötigte soziale Programme. Es häuften sich soziale Brennpunkte z. B. in Obdachlosen- und Neubauquartieren, die mit den bekannten Methoden der Einzelfall- und Gruppenarbeit nicht zu lösen waren. Die GWA wurde als neues Instrument eingesetzt und hatte als Leitziel die benachteiligten Quartiere zu lebendigen Gemeinwesen zu entwickeln, indem sie die Bewohner aktiviert und unterstützt sowie die materielle und infrastrukturelle Ausstattung der Quartiere fördert. Methodisch war die GWA eher pragmatisch orientiert und setzte die aktivierende Befragung des Öfteren ein. Für den Staat war die GWA ein nützliches Frühwarnsystem, was soziale Veränderungen in Brennpunkten betrifft. Mit der 68er Studentenbewegung und der Politisierung der Wissenschaft wurde auch die GWA vorangetrieben.
„Dies war die Zeit der großen Projekte, die unter Mitarbeit von Studenten entstanden, oft von ihnen initiiert
wurden […]. Das Instrumentarium der GWA wurde durch Elemente der Sozialwissenschaften
(Handlungsforschung) und der studentischen Politik (go in; Stadtteilzeitungen etc.) erweitert. Probleme
wurden in gesamtgesellschaftliche Verursachungszusammenhänge gestellt“ (Oelschlägel 2001a, 657).
2.2 Ansätze einer Gemeinwesenarbeit
Mitte der 1970er Jahre bestimmten unterschiedliche Ansätze der Gemeinwesenarbeit die Diskussion in der BRD. In den folgenden Kapiteln werde ich fünf dieser diskutierten Ansätze vorstellen. 2.2.1 Wohlfahrtsstaatliche Gemeinwesenarbeit
Im Zuge der Verbreitung von GWA als Dritte Methode entdeckten auch Wohlfahrtsverbände und kommunale Träger diesen neuen Ansatz der Sozialarbeit. Es wurden SozialarbeiterInnen als GemeinwesenarbeiterInnen eingestellt und beauftragt, die Situation in einer Siedlung, in einem Stadtteil zu verbessern. Bei diesem Ansatz geht es
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weniger darum, die Betroffenen zu aktivieren und ihre Selbsthilfe zu organisieren, sondern viel mehr um eine Verbesserung der Angebote des Trägers für das Gemeinwesen. Die Betroffenen dürfen über die Steuerung der Sozialen Hilfe mitentscheiden, jedoch bleiben die wichtigen Entscheidungen in den Händen der Träger. Für die Wohlfahrtsverbände war dieser Ansatz „schon fast revolutionär, da die Betroffenen ja zumindest gehört wurden, während bisher doch die Bedürfnisse der Leute […] am grünen Tisch festgelegt wurden“ (Hinte/Karas 1989, 15).
Es geht im Kern dieses Ansatzes um die Verbesserung der Lebenslagen der Bevölkerung in einem Sozialraum, durch eine verbesserte Steuerung der Angebote Sozialer Arbeit. Hinte/Karas sehen in der Wohlfahrtsstaatlichen Gemeinwesenarbeit lediglich eine „verlängerte Form fürsorgerischer Einzelfallhilfe“ (ebd. 14). Die Angebote, ob Stadtteilfest oder Hausaufgabenhilfe, werden von den GemeinwesenarbeiterInnen für das Gemeinwesen organisiert. Es bleibt somit bei einer Versorgung des Gemeinwesens mit Angeboten. Emanzipatorische Ansätze mit dem Ziel der Aktivierung der Betroffenen, ihre Verhältnisse selbst zu verändern, fehlen in der Praxis oder gehen verloren. 2.2.2 Integrative Gemeinwesenarbeit
Die Integrative GWA geht auf den US-Amerikaner Murray G. Ross zurück. Grundgedanke dieses Ansatzes ist es, so Ross, das durch demokratische Verfassungen die Verteilung von Macht und Herrschaft gerecht verteilt ist. Es fehlt den Menschen lediglich die Kenntnis, diesen demokratischen Freiraum für sich kreativ zu gestalten. Grundlage für die Gestaltung dieses Freiraums ist Kommunikation zwischen den verschiedenen Gruppen in einem Gemeinwesen, um eine dauerhafte Kooperation zu schließen. Da es an dieser Kommunikation mangelt, so Ross, muss hier angesetzt werden. Hier kommt ein zentraler Begriff ins Spiel: Integration. Ross versteht darunter eine Harmonisierung aller Interessen in einem Gemeinwesen, auf der Grundlage einer Wertebasis, die gemeinsam zu entwickeln ist. Probleme sollen gemeinsam ausfindig gemacht und bearbeitet werden. Diese Harmonie bezeichnet Ross als Verschiedenheit in der Einheit. Spannungen und Konkurrenz sind gesund, solange das harmonische Klima nicht gestört wird. Die Unzufriedenheit der Betroffenen über ihre Lebenslagen soll kooperativ, in vernünftigen Gesprächen und durch sachliche Kompromisse gelöst werden. Protestformen gegen Behörden oder das System lehnt Ross ab, da es den Aufbau einer Gemeinschaft verhindert (vgl. Hinte/Karas 1989, 16). Es ist die Aufgabe der GemeinwesenarbeiterInnen, Unzufriedenheit in produktive Kanäle zu lenken.
„Ihm geht es nicht darum, gesellschaftliche Ursachen für lokale Probleme anzugehen, sondern unerträgliche
Belastungen lediglich auf dem Weg von Diskussion und Kooperation erträglich zu machen“ (Hinte/Karas
1989, 17).
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