Inhaltsverzeichnis
Einf ührung 3
Negativer und positiver Frieden. 3
Die politische Dimension 4
Die militärische Dimension 5
Die ökonomische Dimension 7
Die kulturelle Dimension 8
Referenzen 9
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Einführung
Galtungs Tabelle „Friedenspolitiken für das 21 Jahrhundert“ (Galtung, 2004) gibt einen Überblick über Handlungsansätze, die in ihrer Gesamtheit auf die Erreichung bzw. Erhaltung von Frieden abzielen. Dabei unterscheidet Galtung zwischen „negativem“ und „positivem“ Frieden und ordnet die jeweiligen Handlungsansätze vier Macht-Dimensionen zu: politisch, militärisch, ökonomisch und kulturell. Aus diesen Zuordnungen ergeben sich acht Kombinationsmöglichkeiten; ihre Gesamtheit bezeichnet Galtung als den „achtgliedrigen Pfad“.
Negativer und positiver Frieden
Mit seinen Definitionen des „negativen“ und „positiven“ Friedens lehnt Galtung sich an die Debatte zur Definition des Gesundheitsbegriffes an, die mit der Erklärung von Alma Ata 1978 einen Höhepunkt erreichte und zu einer umfassenden Definition von Gesundheit führte (WHO, 1978). Gesundheit ist entsprechend der Definition der Weltgesundheitsorganisation, WHO, mehr als die Abwesenheit von Krankheit, nämlich der Zustand „vollständigen körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefindens“ (WHO, 1978).
Der Begriff des „positiven Friedens“ nach Galtung ist ähnlich umfassend wie der Gesundheitsbegriff nach der Definition von Alma Ata. „Positiver Frieden“ ist mehr als die Abwesenheit von Krieg. Er beinhaltet das Streben nach gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen jeder Mensch die Möglichkeit hat, seine oder ihre Persönlichkeit zum eigenen Wohl und zum Wohl der Gemeinschaft frei von Repressionen zur Entfaltung zu bringen. Dieser umfassende Friedensbegriff ist eng mit dem Konzept der Menschenrechte verknüpft. Er beinhaltet Freiheit von direkter Gewalteinwirkung und von struktureller Gewalt. Mit struktureller Gewalt ist eine in gesellschaftlichen Strukturen verankerte Gewalt gemeint, die nicht in direkter Gewaltanwendung sichtbar wird, aber bewirkt, dass Menschen in ihren Lebensrechten eingeschränkt und an der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Potenziale gehindert werden; z.B. indem Armut und extreme Ungleichheit als Normalität akzeptiert werden.
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Der Begriff des „negativen Friedens“ ist enger gefasst und beinhaltet die Abwesenheit vom Krieg im Sinne der Einwirkung direkter Gewalt mit militärischen Mitteln. Der Begriff des „negativen Friedens“ steht also keineswegs, wie man aufgrund es üblichen Sprachgebrauchs für die Adjektive „negativ“ und „positiv“ annehmen könnte, in einem Gegensatz zu dem des „positiven Friedens“. Die Begriffe „negativ“ und „positiv“ drücken aus, dass für die Definition des „negativen Friedens“ das Nichtvorhandensein direkter kriegerischer Gewalt ausschlaggebend ist, während der „positive Frieden“ darüber hinaus durch das Vorhandensein von gesellschaftlichen Merkmalen geprägt ist, die
Frieden in einem weiteren Sinne ausmachen.
Die politische Dimension
Die essentielle politische Voraussetzung für die Etablierung eines negativen Friedens im Sinne der Abwesenheit von Krieg ist nach Galtung eine globale Demokratisierung der Staaten. „Das zwischenstaatliche System muss demokratischer, das innerstaatliche System mit demokratischen Mitteln noch friedfertiger gemacht werden“ (Galtung, 2004). Zur Demokratisierung gehören als wesentliche Elemente die Respektierung und Stärkung der Menschenrechte und gleichzeitig die Weiterentwicklung des bestehenden Menschenrechts-Konzepts, das nach Galtung noch zu einseitig auf westliche Ideale bezogen, vom Modell männlicher, erwachsener Menschen westlichen Zuschnitts geprägt und zu stark auf die Rolle des Staates konzentriert ist. Wahlrecht und das Bestehen eines parlamentarischen Systems garantieren für sich allen noch nicht, dass Entscheidungsprozesse demokratisch ablaufen; zur Demokratisierung nach dem Verständnis von Galtung gehört auch der Ausbau von Ansätzen der direkten Demokratie, wie Bürgerinitiativen und Bürgerabstimmungen (Referenden). Um darüber hinaus günstige Voraussetzungen für einen positiven Frieden zu schaffen, müssten laut Galtung nicht nur die Staaten selbst, sondern auch die Vereinten Nationen und ihre Organisation, die UNO, einen weitgehenden Prozess der Demokratisierung durchlaufen. Das Veto-Recht der Großmächte sollte abgeschafft werden, bei Abstimmungen in der UN-Generalversammlung sollte durchgehend das Prinzip „ein Land, eine Stimme“ gelten. Neben der etablierten UN-Generalversammlung, die eine Versammlung von Regierungen darstellt, sollte zudem eine Völkerversammlung (United
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Nations Peoples’ Assembly) der Vereinten Nationen etabliert werden, deren Mitglieder von der Bevölkerung der Mitgliedsländer direkt gewählt würden, z.B. nach dem Schlüssel ein Sitz pro Million Einwohner. Die Völkerversammung böte eine zusätzliche, direktere Artikulationsmöglichkeit für die Bevölkerung der Mitgliedsländer. Mit der Zeit sollte - im Rahmen eines zwischen den beiden Versammlungen auszuarbeitenden Zeitplans - mehr und mehr Verantwortung und Entscheidungsbefugnis von der UN-Generalversammlung an die UN-Völkerversammlung übertragen werden. Galtung räumt der Etablierung von Verfahren, die eine möglichst direkte Demokratie-Ausübung fördern sollen, also sehr große Bedeutung ein. Er erkennt aber auch, dass „Volk“ und „Zivilgesellschaft“ nicht immer friedliebend sind. Wichtig ist aus Sicht Galtungs das Zusammenspiel von Entwicklungen in mehreren Dimensionen. Zum Beispiel muss es auch bedeutende Entwicklungen in der kulturellen Dimension geben, um zu unterstützen, dass die Meinungsbildung von Individuen, Gruppen und Massen sich in einem repressionsfreien, an Menschenrechten und Grundwerten orientierten, vernunftgeleiteten Prozess vollzieht.
Die militärische Dimension
Eine Konzentration des Militärs auf „reine Verteidigung“ - auch als „defensive Verteidigung“ bezeichnet - soll nach Galtung zur Wahrung negativen Friedens (also zur Prävention von Krieg) beitragen. Die Verdopplung „defensive Verteidigung“ mag zunächst verwundern, denn „defensiv“ bedeutet ja nichts anderes als „verteidigend“. Es handelt sich hier jedoch nicht um eine Tautologie (nach dem Muster „weißer Schimmel“), denn der Begriff der Verteidigung wird im militärischen Bereich z. T. weiter gefasst, als dies im allgemeinen Sprachverständnis der Fall ist. Zum Beispiel wird auf der Webseite der Bundeszentrale für politische Bildung zustimmend dargelegt, wie sich die Erkenntnis durchgesetzt habe, dass die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik den Weg von der „statischen Verteidigung“ zu „gestaltender Regelung vieler Fragen“ gehen müsse (Clement, 2004). Der Begriff der statischen Verteidigung impliziert hier, dass es auch eine dynamische Verteidigung gebe, eben im Sinne einer umfassenden „gestaltenden Regelung“. Wie dieses Beispiel zeigt, ist es durchaus sinnvoll und erforderlich, jeweils zu qualifizieren, ob der Begriff der Verteidigung in einem engeren
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oder weiteren Sinne verwendet wird. Galtung macht deutlich, dass nach seiner Auffassung eine „aggressive äußere Kriegführung“ (die nach Clement u. U. als eine gestaltende, dynamische Form der Verteidigung gelten könnte) durch eine „defensive Verteidigung mit defensiven Mitteln“ zu ersetzen ist. Nach Galtung soll sich die militärische Verteidigung einfügen in ein Gesamtkonzept der Verteidigung, in dem konventionelle militärische, para-militärische und nicht-militärische Komponenten zusammenwirken, und zu dem Abrüstung und Delegitimation von Waffen gehören. Das Militär soll neue Aufgaben erhalten, die diesem Konzept entsprechen. Mögliche Beiträge eines auf neue Aufgaben vorbereiteten Militärs im Sinne Galtungs beziehen sich sowohl auf die Vermeidung von Krieg als auch, darüber hinausgehend, auf die Reduzierung struktureller Gewalt, also die Förderung positiven Friedens. Zum Beispiel sollen internationale Friedensbrigaden gebildet werden, die auch und gerade über nicht-militärische Fertigkeiten verfügen, und die zur Prävention von Gewalthandlungen eingesetzt werden. Im Rahmen zwischenstaatlicher Konföderationen soll das Militär neuer Prägung die Überwindung struktureller Bedingungen von Gewalt mittragen. Zu den zu überwindenden strukturellen Gegebenheiten gehören das Patriarchat (Herrschaft des männlichen Geschlechts), das Staatssystem mit seinem Gewaltmonopol und das Superstaaten- oder Supermächte-System mit dem ultimativen Gewaltmonopol der Hegemonialmächte.
Galtung ist also nicht der Auffassung, dass für eine Politik des „Friedens mit friedlichen Mitteln“ das Militär abgeschafft werden müsse - zumindest nicht „unbedingt“. Verschwinden müssen nach seiner Auffassung die „schlechten Gewohnheiten“ des Militärs (Töten und Verwüsten). Die von ihm anerkannten Tugenden des Militärs - gute Organisation, Mut, Opferbereitschaft - sollen aber erhalten bleiben und genutzt werden, um Gewalthandlungen vorzubeugen und gesellschaftliche Entwicklung hin zu einem positiven Frieden zu fördern.
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Die ökonomische Dimension
Das Streben nach sozialer Gerechtigkeit und nach Überwindung ausbeuterischer Verhältnisse ist Galtung zufolge eine unverzichtbare Voraussetzung sowohl „negativen“ als auch „positiven“ Friedens. Wesentlicher Ansatzpunkt für die Entwicklung eines dem Frieden förderlichen Wirtschaftssystems ist nach Galtung der Grundsatz der Selbständigkeit. Galtung unterscheidet zwei Stufen von Selbständigkeit; die erste Stufe ordnet er dem „negativen Frieden“, die zweite dem „positiven Frieden“ zu. Eng verbunden mit dem Grundsatz der Selbständigkeit ist die Frage nach dem Umgang mit Externalitäten; d.h. mit Nebeneffekten, die aus wirtschaftlicher Betätigung entstehen. Diese können positiv oder negativ sein. Vor allem negative Externalitäten, wie ökologischer Niedergang und Erniedrigung von Menschen, werden in der vorherrschenden ökonomischen Theorie und Praxis noch weitgehend außer Acht gelassen.
„Selbständigkeit 1“ beinhaltet nach Galtung, dass positive Externalitäten im Lande bleiben und negative selbst ertragen, nicht in andere Länder abgeschoben werden. Das - zu vermeidende - Exportieren negativer Externalitäten lässt sich am leichtesten mit offensichtlichen Beispielen wie dem Export von Giftmüll verdeutlichen. Negative Externalitäten werden u.a. auch dann exportiert, wenn für Zuarbeit aus Billiglohnländern das Fehlen wirksamer Arbeitsschutzgesetze und -maßnahmen ausgenutzt wird, schädliche Konsumartikel in Länder mit geringem Verbraucherschutz exportiert werden, oder wenn internationale Konzerne „ohne Rücksicht auf Verluste“ (für die Bewohner des Landes) bei der Gewinnung von Bodenschätzen Umweltschäden hinterlassen. Diese Beispiele sind im Studienbrief nicht ausdrücklich erwähnt, jedoch aus dem Kontext heraus naheliegend. Ein Beispiel für das Im-Land-Bleiben positiver Externalitäten (ebenfalls nicht explizit erwähnt; aus dem Kontext erschlossen): Unternehmen sollten dort, wo sie ansässig sind oder Niederlassungen unterhalten, durch ihre Produkte und Dienstleistungen sowie durch ihre Beteiligung an Beschäftigung und Steueraufkommen dazu beitragen, dass die Menschen im Land Zugang zu den benötigten Gütern und zu würdiger Arbeit haben. Galtung tritt dafür ein, eine Verteilung der Arbeit zu ermöglichen, bei der nicht die einen die ganze Herausforderung bekommen und den anderen nur Routinearbeiten (oder Arbeitslosigkeit) bleiben. Galtungs Vorstellungen kommen nach
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meinem Verständnis z. T. dem „Decent Work“ Konzept der Weltarbeitsorganisation, ILO, nahe (vgl. Heller & Liebert, 2006), sind jedoch insgesamt anspruchsvoller und umfassender. Seine Vorstellung von würdiger Arbeit geht z.B. über das von der ILO propagierte Vermeiden von Menschenrechtsverletzungen in Arbeitsverhältnissen, wie es in der gängigen deutschen Übersetzung des „Decent Work“ Konzepts mit dem Begriff der „menschenwürdigen Arbeit“ seinen Niederschlag findet, noch hinaus. „Selbständigkeit 2“ bedeutet, das Am-Ort-Bleiben sowohl der positiven als auch der negativen Externalitäten nicht mehr nur auf die einzelnen Länder zu beziehen, sondern auf den Austausch mit anderen Ländern auszudehnen. Auch hier steht also der bewusste Umgang mit Externalitäten wirtschaftlicher Tätigkeit im Vordergrund. Der Austausch soll „horizontal“ sein, also auf gleicher Ebene erfolgen, ein gleichberechtigtes Geben und Nehmen darstellen. Die Kooperationspartner sollen sich gegenseitig positive Externalitäten ermöglichen und bei der Reduzierung der negativen zusammenarbeiten. In diesem Sinne zusammenarbeiten sollen insbesondere „Nachbarländer“, „gleichgesinnte Länder“, und/ oder „Länder auf der gleichen Entwicklungsstufe“. Ein Ausgangspunkt kann die regionale Zusammenarbeit sein, etwa nach dem Beispiel der Nordischen Länder, der ASEAN Länder und der Länder der Europäischen Union. Besonders wichtig ist auf regionaler, aber auch überregionaler Ebene die Zusammenarbeit der Entwicklungsländer untereinander. Galtung betrachtet daher die Süd-Süd-Kooperation, für die die Nyerere-Kommission eintritt, nicht nur als ein Entwicklungsprogramm, sondern auch als ein Friedensprogramm, zumindest was den Süden betrifft.
Die kulturelle Dimension
Die kulturelle Dimension nach Galtung ist Gegenstand eines eigenen Studienbriefs und wird daher hier nicht behandelt. Es soll hier nur ein übergeordneter Gedanke herausgestellt werden, der Galtungs Darstellung der kulturellen Dimension zugrunde liegt: „Eine Welt, in der jeder Ort ein Zentrum ist, und kein Ort auf der Peripherie liegt“ (Galtung, 2004).
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Referenzen
Clement, Rolf. Die neue Bundeswehr als Instrument deutscher Außenpolitik. "Aus Politik und Zeitgeschichte"; Beilage zur Wochenzeitung "Das Parlament". B 11 (2004). URL:
www2.bpb.de/publikationen/RO0AJ3,0,0,Die_neue_Bundeswehr_als_Instrument_deuts cher_Au%DFenpolitik.html
Galtung, Johan. Frieden mit friedlichen Mitteln. Aus dem Englischen übersetzt und fernstudiendidaktisch eingerichtet von Hajo Schmidt. Studienmaterial der Friedenswissen-schaftlichen Weiterbildungsstudiengänge IF/ Master of Peace Studies. FernUniversität Hagen (2004).
Übersichtstabelle „Friedenspolitiken für das 21 Jahrhundert“: S. 19 Die politische Dimension: S. 20-21 Die militärische Dimension: S. 21-22 Die ökonomische Dimension: S. 23-24 Die kulturelle Dimension: S. 24-26
Heller, Wolfgang und Nicola Liebert. Beschäftigungspolitik in einer globalisierten Welt. ILO-Nachrichten 1-2006
URL: http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/download/ilo-nl106neu.pdf WHO (World Health Organization). Declaration of Alma Ata. WHO, Genf (1978).
URL: www.who.int/hpr/NPH/docs/declaration_almaata.pdf
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Arbeit zitieren:
Irmgard Richter, 2007, "Friedenspolitiken für das 21. Jahrhundert“ nach Galtung, München, GRIN Verlag GmbH
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"Zum ewigen Frieden" von Immanuel Kant - Die UNO im Lichte K...
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