Otto-Friedrich-Universität Bamberg Bamberg, im Juni 2006
Fakultät: Wirtschafts- und Innovationsgeschichte SS 2006
Hauptseminar:
Formen der Marktregulierung
vom Mittelalter bis ins 20. Jahrhundert"
Titel:
„KINDER DER NOT“:
DIE KARTELLPROBLEMATIK SEIT DEM LETZTEN DRITTEL DES 19. JAHRHUNDERTS
Verfasser:
Frank Hoffmann
Studiengang: Diplomgeographie
Fachsemester: 8
Nebenfächer: Geschichte und Politikwissenschaften
Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG 3
2. WAS SIND KARTELLE? 5
2.1 Zünfte und Kartelle im Vergleich 6
2.2 Kartelle, Syndikate und Trusts 7
3. DIE ENTWICKLUNG DES DEUTSCHEN KARTELLWESENS 9
3.1 Frühphase 9
3.2 Die Kinder der Not 11
4. ZUR ENTSTEHUNG DER KARTELLDEBATTE 14
5. FAZIT 18
6. LITERATURVERZEICHNIS 20
1. Einleitung
„Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen
und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind
verboten”1. Dies ist der Wortlaut des ersten Paragraphen des bundesdeutschen
Gesetztes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, auch als Kartellgesetz bezeichnet.
Dieses Gesetz bildet die Grundlage der Arbeit des Bundeskartellamtes sowie der
einzelnen Landeskartellbehörden, deren Aufgabe es ist, den Wettbewerb auf dem
deutschen Markt zu überwachen und nötigenfalls gegen Missbräuche und
Wettbewerbsbeeinflussungen vorzugehen. Hinsichtlich der Grundauffassung spricht
sich dieses Gesetzt prinzipiell gegen vertragliche oder mündliche Vereinbarungen
zwischen Unternehmen aus, deren Ziel es ist den laufenden Wettbewerb zu ihren
Gunsten zu beeinflussen. Das Gesetz beinhaltet jedoch auch Ausnahmeregelungen,
nach denen Absprachen zwischen Unternehmen in gewissen Situation und bestimmten
Umständen auch zulässig sind.
Dennoch wird daraus eine Tatsache ersichtlich: Der Staat als Gesetzgeber
verdeut-licht hierin seine Zuständigkeit für die Regelung des wirtschaftlichen
Wettbewerbs innerhalb der BRD und steht Formen von wettbewerbsbeeinflussenden
Maßnahmen seitens der Unternehmer grundsätzlich kritisch gegenüber. Auch in der
öffentlichen Meinung stoßen Unternehmensabsprachen - im Speziellen die Form des
Kartells – zumeist auf Ablehnung. Über das Für und Wider im Bezug auf das Wirken
und den Einfluss von Kartellen und kartellähnlichen Formen auf den Wettbewerb
wird seit der Zeit ihres ersten ernst zunehmenden Aufkommens in den Kreisen von
Ökonomen, Historikern und Politikern diskutiert. Der momentane Status quo
dieser, als Kartellproblematik bezeichneten Debatte, soll jedoch nicht der
Gegenstand der vorliegenden Arbeit sein. Vielmehr beschäftigt sich die Arbeit
mit dem Ursprung und Wesen der Kartelle, sowie den daraus resultierenden
Auswirkungen auf den Wettbewerb und die Politik Deutschlands in der Zeit
zwischen Gründerkrise und dem Ersten Weltkrieg.
Die Bezeichnung „Kinder der Not“ als Synonym für die ersten Kartelle des 19.
Jahrhunderts prägte der österreichische Nationalökonom Franz Kleinwächter, der
mit seiner 1883 erschienen Arbeit „Die Kartelle - Ein Beitrag zur Frage der
Organisation der Volkswirtschaft“ zu den Pionieren auf dem Gebiet der
Kartellforschung zählt und auch den Begriff Kartell als erster verwendete und
somit in den allgemeinen Sprachgebrauch einführte2. Kleinwächter und mit ihm
eine Vielzahl seiner Zeitgenossen begrüßten das Aufkommen der Kartelle und sahen
in den selben das zum einen fortschrittlichste und zum anderen effektivste
Mittel der Ökonomie die stark gebeutelte deutsche Wirtschaft aus der
Gründerkrise zu führen.
Ehe sich diese Arbeit mit dem Ursprung und der Entwicklung des deutschen
Kartellwesens im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts befasst, ist es zuvor
nötig die we-sentliche Eigenschaften eines Kartells zu beschreiben. Damit einher
geht der Versuch Kartelle gegenüber anderen Formen der wirtschaftlichen
Vereinigungen abzugren-zen. Hierfür wurde das Beispiel der mittelalterlichen
Zünfte gewählt. Der Hauptteil der Arbeit befasst sich inhaltlich dann vor allem
mit dem deutschen Kartellwesen an sich. Es sollen jene Bereiche der Wirtschaft
aufgezeigt werden, die in besonderem Maße von der Kartellierung betroffen waren.
Zudem spielt auch die Haltung des preußischen Staates, sowie die öffentliche
Meinung im Bezug auf das Kartellwesen innerhalb der Untersuchung immer wieder
eine wichtige Rolle. Um einen genaueren Einblick in den Aufbau eines Kartells zu
ermöglichen soll dieser anhand des Beispiels des Rheinisch-Westfälischen
Kohlensyndikats verdeutlicht werden, ehe es um die Entstehung der Kartelldebatte
geht. Der Schlussteil fasst die gemachten Ergebnisse noch einmal zusammen und
versucht zudem die Entstehung und Wandlung der Kartellproblematik in den
wesentlichen Punkten aufzuzeigen.
Die große Fülle an Literatur, die sich seit seiner Entstehung mit dem deutschen
Kartellwesen beschäftigt, ist ein weiteres Indiz für die Prägnanz des gesamten
Themen-komplexes. Wesentliche Orientierungspunkte zur Erstellung der
vorliegenden Arbeit lieferten vor allem die Arbeiten von Liefmann, Pohl,
Wengenroth und Maschke. Auch die Gesamtübersichten zur deutschen
Wirtschaftsgeschichte von North oder Abelshauser haben zu einer besseren
Einordnung des Themas in den historischen und wirtschaftsgeschichtlichen
Gesamtkomplex beigetragen.
2. Was sind Kartelle?
Ohne, dass bereits eine Bewertung des Kartellwesens unternommen werden soll,
folgt in diesem einführenden Abschnitt der Versuch einer Definition des
Begriffes Kartell und die Darstellung der wichtigsten Unterscheidungsmerkmale
zwischen Kartellen und anderen wirtschaftlichen Vereinigungen. Es ist dabei zu
beachten, dass sich der Begriff Kartell speziell zur Bezeichnung von deutschen
Unternehmerverbänden durchgesetzt hat. Eingeführt wurde der Begriff erstmals
1883 von Kleinwächter und dient seither zur Beschreibung und Vereinheitlichung
einer bis dato unbekannten Form von Unternehmenskonzentration im Deutschland des
ausgehenden 19. Jahrhundert.
Nach Kleinwächters Definition sind Kartelle „Übereinkommen der Produzenten, und
zwar der Unternehmer der nämlichen Branche, deren Zweck dahin geht, die
schrankenlose Konkurrenz der Unternehmer untereinander einigermaßen zu
beseitigen und die Produktion mehr oder weniger derart zu regeln, daß dieselbe
wenigstens annähernd dem angepasst werde; speziell beabsichtigen die Kartelle
eine etwaige Überproduktion zu verhindern“3. Diese Definition entstand unter dem
Einfluss der Großen Depression und es wird deutlich, dass Kleinwächter dem
Kartellwesen gegenüber eher positiv eingestellt war. Die Kartelle als „Kinder
der Not“ beseitigten seiner Meinung nach die Überproduktion und wirkten der
grenzenlosen Konkurrenz der Großen Depression entgegen. Etwas unbefangener und
präziser ist dagegen die folgende Definition, an der sich die vorliegende Arbeit
weiter orientieren wird.
Im Rahmen seiner Arbeit Kartelle, Konzerne und Trusts (1930) definierte Liefmann
Kartelle allgemein als Verbände zwischen selbstständig bleibenden Unternehmern
der selben Art zum Zwecke monopolistischer Beeinflussung des Marktes4. Bis heute
erweist sich diese Definition als passender und prägnanter. Der Begriff Kartell
leitet sich vom lateinischen charta = Vertrag ab und bezieht sich somit auf ein
grundlegendes Element der Kartelle – die vertragliche Zusammenkunft zwischen
Unternehmen. Es handelt sich hierbei um Vereinbarungen auf privater und
freiwilliger Basis, die zwischen einzelnen Unternehmern getroffen werden. Diese
Vereinbarungen regeln das wirtschaftliche Handeln der beteiligten Unternehmen,
setzten also unter anderem Produktionsquoten, Preise und Absatzmengen fest und
kontrollieren damit nahezu den kompletten Produktzyklus von der
Rohstoffbeschaffung, über die Herstellung bis zum Verkauf an den Endverbraucher.
[...]
1 Zitiert nach: www.gesetze-im-internet.de (Zugriff am 20. Mai. 2006)
2 Vgl.: Maschke, S. 17
3 Zitiert nach: Maschke, S. 17
4 Liefmann: S. 9
Quote paper:
Frank Hoffmann, 2006, 'Kinder der Not': Die Kartellproblematik seit dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts, Munich, GRIN Publishing GmbH
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