Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Idee des ewigen Friedens nach Kant 4
2.1. Der kategorische Imperativ 4
2.2. Die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten 5
2.3. Die Definitivartikel zum ewigen Frieden. 7
3. Globalisierung 10
3.1. Fördert die Globalisierung den Frieden im kantschen Sinne? Pro - Argumentation 10
3.2. Hemmt die Globalisierung den Frieden im kantschen Sinne ? Kontra - Argumentation
13
6. Zusammenfassung. 17
Quellen- und Literaturverzeichnis. 18
2
1. Einleitung
In dieser Arbeit befasse ich mich mit zwei Themenkomplexen, deren Komponenten ich versuchen möchte, vergleichend zu betrachten. Der eine Komplex ist die von Immanuel Kant im Jahr 1795 verfasste Schrift „Zum ewigen Frieden“. In diesem Gedankenkonzept zeigt Kant einen klar strukturierten Weg zum Frieden unter den Staaten und Völkern auf, das in seiner Form ähnlich wie ein Friedensvertrag abgefasst ist. Für mich stellt sich nun die Frage, ob und auf welche Weise das von Kant formulierte Vorhaben grundsätzlich realisierbar wäre. Ich werde im ersten Abschnitt versuchen den kategorischen Imperativ, die Präliminarartikel und die Definitivartikel Kants zu skizzieren und sie auf ihre fundamentalen Grundaussagen zu reduzieren.
Weitergehend werde ich in einem zweiten Komplex den Versuch unternehmen, eine Brücke zu schlagen zwischen den kantschen Aussagen und den heutigen Bedingungen, in der Zeit einer sich massiv globalisierenden Wirtschaftsentwicklung. Hierbei sollen in erster Linie staatsbürgerrechtliche und völkerrechtliche Fragen im Vordergrund stehen. Ich werde die Globalisierung dahingehend untersuchen, ob sich heute die Weltbevölkerung und die Staatengemeinschaft durch sie von dem „ewigen Frieden“ nach Kantscher Auffassung eher entfernen oder sich diesem eventuell gar annähern.
3
2. Die Idee des ewigen Friedens nach Kant
Für die Sicherung des anhaltenden Friedens stellt Kant zwei Arten von Bestimmungen heraus. Zum einen sind es die vorläufigen Bestimmungen, als Verbotsnormen zu verstehen, die er als „Präliminarartikel“ formuliert, zum anderen sind es die endgültigen Bestimmungen, auch als Gebotsnormen zu verstehen, die er als „Definitivartikel“ bezeichnet. Ein konstitutives Moment für dieses gedankliche Konstrukt ist bei Kant immer die Vernunft, die er im „Kategorischen Imperativ“ beschreibt. Diese drei Säulen der kantschen Friedensauffassung möchte ich im Folgenden beschreiben.
2.1. Der kategorische Imperativ
„Handele als einzelnes Vernunftwesen immer nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie Gesetz für alle Vernunftwesen werde.“ 1 Der kategorische Imperativ soll nach Kant für alle Vernunftwesen gelten - also für die Menschen in ihrer Gesamtheit. Es sind Wesen, die schon von Natur aus als „Zweck an sich“ gesehen werden können, da sie nicht nur wie die Dinge „Mittel zum Zweck“ sind. Kant stellt jedoch auch deutlich heraus, dass den Menschen lediglich unterstellt werden kann, dass sie in ihrer Gesamtheit Vernunftwesen seien, dass dies im Einzelfall jedoch zu prüfen wäre. Diese Annahme rührt daher, dass die Menschen zwar alle die Anlage zum Guten besäßen, die Entfaltung dieser jedoch bei jedem Einzelnen liegt und bei dessen Willen, die eigenen Zwecke denen der Gemeinschaft unterzuordnen. So „(…) erscheint Sittlichkeit unter Menschen nur insofern als möglich, als sie in den reinen Vernunftwesen Muster und Vorbilder sehen und der Bildung und Erhaltung einer vernünftigen Menschengemeinschaft all ihre eigensüchtigen Zwecke unterordnen.“ 2 Der kategorische Imperativ beschreibt das Handeln als etwas, das im Kontext der Allgemeinheit gesehen werden muss. Ein jeder soll sich benehmen und sollte handeln, wie er es sich auch von seinem Nachbarn, seinem Freund oder seinem Feind wünscht. Dabei ist zu bedenken, was geschähe, würde jeder nur nach Lust, Laune und Genuss entscheiden, ohne zu bedenken, welche Folgen dieses Handeln hätte. „Ein(er) (…) sieht sich durch Not gedrungen, Geld zu borgen. Er weiß wohl, dass er nicht wird bezahlen können, sieht aber auch, dass ihm nichts geliehen werden wird, wenn er nicht festiglich verspricht, es zu einer bestimmten Zeit zu bezahlen. (…) Gesetzt, er beschlösse es doch, so würde seine Maxime der Handlung so lauten: wenn ich mich in Geldnot zu sein glaube, so will ich Geld borgen und versprechen, es zu bezahlen, ob ich gleich weiß, es werde
1 Kant Immanuel, Die drei Kritiken, Alfred Kroner Verlag, Stuttgart 1956, Seite 244
2 Ebenda, Seite 245
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niemals geschehen. (…) Da sehe ich nun zugleich, dass sie niemals als allgemeines Naturgesetz gelten und mit sich selbst zustimmen könne, sondern sich notwendig widersprechen müsse. Denn die Allgemeinheit eines Gesetzes (…) würde das Versprechen und den Zweck (…) selbst unmöglich machen, indem niemand glauben würde, dass ihm was versprochen sei, sondern über alle solche Äußerung als eitles Vorgeben lachen würde.“ 3 An diesem einfachen Beispiel wird deutlich, dass das Handeln Einzelner eventuell keine größeren Auswirkungen auf die Gesellschaft hätte. Würde aber ein jeder oder auch nur eine große Anzahl sich das Recht herausnehmen, so zu handeln wie im Beispiel, müsste das gesellschaftliche System zusammenbrechen. Dies ist der Grund dafür, dass immer wieder an die Vernunft appelliert werden muss - daher auch ist dies die zentrale Aussage Kants im Bezug auf den kategorischen Imperativ.
2.2. Die Präliminarartikel zum ewigen Frieden unter Staaten
Unter den Präliminarartikeln sind gemeinhin die Artikel zu verstehen, die auf einen Friedensschluss, einen Friedensvertrag vorbereiten sollen. Es sind die Werkzeuge von diplomatischen Vorverhandlungen. Kant hat in seiner Schrift sechs Präliminarartikel formuliert, die alle als „Verbotsgesetze“ (leges prohibitivae) verstanden werden können. Artikel eins, fünf und sechs drängen auf sofortige Umsetzung und werden als unumgänglich angesehen. Artikel zwei, drei und vier hingegen sind unter Unständen aufzuschieben.
1. „Es soll kein Friedensschluss für einen solchen gelten, der mit dem geheimen Vorbehalt des Stoffs zu einem künftigen Kriege gemacht worden.“ 4
In diesem ersten Artikel beschreibt Kant, dass nicht nur die vorhandenen Kriege beigelegt werden sollten, sondern auch, dass die Gründe für künftige Kriege ausgeschlossen werden müssten. Somit muss eine Friedensverhandlung von sorgfältiger Vorbereitung und Durchführung begleitet sein, damit auch jede noch so kleine Unstimmigkeit zwischen den kriegerischen Parteien erkannt und beigelegt werden kann. Denn wenn dies nicht gegeben wäre, ist der Friedensschluss nicht ein „ewiger“, sondern nur ein zeitlich endlicher „Waffenstillstand“.
2. „Es soll kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem anderen Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung erworben werden können.“ 5
3 Ebenda, Seite 249
4 Kant Immanuel, Zum ewigen Frieden - Ein philosophischer Entwurf, Philipp Reclam jun., Stuttgart 1984, Seite
3
5
In diesem Artikel erläutert Kant, dass ein Staat in erster Linie nicht der Boden, die Erde eines Landes ist, sondern dessen Gesellschaft, das Volk. Er beschreibt, dass die Einverleibung eines Staates durch einen anderen sofort einhergeht mit der Aufhebung der moralischen Personen (den Staatsbürgern) in diesem okkupierten Staat. Es existiert zwar das Erbrecht, in dessen Zuge ein König die Regierungsgewalt erbt, die Menschen seines Landes sind jedoch nicht dinglich und somit auch nicht im Erbe enthalten. Des weiteren sind alle Menschen frei und können als freie Bürger ihre Regenten wählen. Kant sieht das Fundament seiner Überlegungen immer in einer gerechten Gesellschaft und geht von dieser auch bei seinen Betrachtungen aus. Somit sind auch Hochzeiten - zum Beispiel zwischen Herrscherhäusernmit dem Ziel, Staaten zu bündeln und so Macht und Einfluss zu vergrößern, sowie das Verleihen von menschlichen Kräften für den Krieg gegen einen Feind der den beiden Ländern nicht gemein ist, nach Kant eine Gefährdung des Friedens. Die Menschen werden als Sachen miss- und verbraucht.
3. „Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören.“ 6
Durch die bloße Existenz von stehenden Heeren, als immerwährende Drohgebärde, wird die immanente Kriegsbereitschaft symbolisiert. So ist ein stehendes Heer an sich schon ein Reiz für potentielle Gegner und sie haben in der Geschichte laut Kant schon zu einigen Angriffskriegen geführt. Stehende Heere treiben die Staaten auch zu einem immer fortlaufenden Wettrüsten, das für die finanzielle Seite eines jeden Staates zu einer starken Belastung werden kann. Kant hebt auch hervor, dass er nicht prinzipiell gegen Übungen an der Waffe ist, da seiner Meinung nach jeder Staatsbürger das Recht hat, sein Vaterland auch zu verteidigen.
4. „Es sollen keine Staatsschulden in Beziehung auf äußere Staatshändel gemacht werden.“ 7 In diesem Artikel spricht sich Kant dagegen aus, zum Zwecke der Kriegsführung, die Staatsverschuldung hochzutreiben. Er vertritt die Ansicht, dass die während eines Krieges angehäuften Schulden ohnehin schwer zu begleichen sind und dass ein Staat sich nach, sowie auch während eines Krieges auf die Förderung seiner Wirtschaft und die Staatsentschuldung konzentrieren sollte. Durch weitere Aufrüstungen für den Krieg kann nur die Verschuldung immer weiter vorangetrieben werden. Des weiteren wird von Kant darauf hingewiesen, dass oft auch an dem Krieg nicht direkt beteiligte Staaten durch den Staatsbankrott einer der
5 Ebenda, Seite 4
6 Ebenda, Seite 5
7 Ebenda, Seite 6
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Arbeit zitieren:
Katarina Hoberg, 2007, Wird durch die Globalisierung die Entwicklung einer Weltrepublik mit gesichertem Frieden im Kantschen Sinne eher gehemmt oder gefördert?, München, GRIN Verlag GmbH
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