II
Gliederung
Gliederung II
Literaturverzeichnis. III
A. Einleitung - 1 -
B. Zusammenfassung der vorliegenden Textstelle - 1 -
C. Inskription der Textstelle - 2 -
D. Historischer Hintergrund. - 3 -
I. Die Legation - 3 -
1) Auswahlverfahren - 4 -
2) Funktion der Legaten - 4 -
II. Die Stadt Lampsakos. - 5 -
III. Gastfreundschaft im antiken Griechenland. - 6 -
1) Allgemeine Bedeutung. - 6 -
2) Unterkunft und Verpflegung - 7 -
3) Das Gastmahl - 7 -
IV. Römisches Gesandtschaftsrecht - 8 -
1) Inhalt - 8 -
2) Verres als Gesandter im völkerrechtlichen Sinne? - 9 -
E. Interpretation der Textstelle. - 10 -
I. Gängige Gerichtspraxis im antiken Rom - 10 -
II. Krise in Kleinasien - 11 -
III. Herrschendes Misstrauen gegenüber dem Senatorenstand. - 12 -
F. Literarisches Vorbild. - 14 -
G. Echtheit der Quelle. - 14 -
I. Verres Teilnahme am Gastmahl - 15 -
II. Rubrius erste Unterkunft. - 15 -
III. Rubrius Frage nach Philodamos Tochter - 15 -
IV. Der Liktor Cornelius. - 15 -
V. Ciceros Darstellung des Verres - 16 -
VI. Ciceros Darstellung der Lampsakener - 16 -
H. Die Geschehnisse von Lampsakos, ein Skandal? - 16 -
I. Fazit .............................................................................................................................- 18 -
III
Literaturverzeichnis
Römischer Imperialismus in der Späten Republik, Stut- Badian,Ernst
tgart 1980 [zitiert: Badian, Röm. Imperialismus].
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IV
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V
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Völkerrechtsgeschichte: ein Studienbuch, 2. Aufl., Ziegler, Karl-Heinz
München 2007 [zitiert: Ziegler, Völkerrechtsgeschichte].
- 1 - A. Einleitung
Im 1. Buch der 2. Rede gegen Gaius Verres stellt Cicero das Leben desselben bis zu seinem Amt als Statthalter Siziliens anhand verschiedener Sachverhalte dar. Dabei referiert er auch eine Begebenheit, die sich in Lampsakos zugetragen haben soll, während Verres Legat des Dolabella war. Um verstehen zu können, weshalb Cicero einen Sachverhalt vorträgt, der mit der eigentlichen Anklage, nämlich der wegen Erpressung, nichts zu tun hatte und weshalb er gerade den „Skandal von Lampsakos“ auswählte, müssen die Hintergründe, die zeitlichen Umstände und die mögliche Absicht Ciceros näher betrachtet werden. Gleichzeitig sollte daran gedacht werden, dass wir die Begebenheit aus Lampsakos lediglich aus Ciceros Darstellung kennen und davon ausgehen müssen, dass er aufgrund seiner Position als Ankläger den Sachverhalt eventuell verzerrte, oder sogar nicht wahrheitsgemäß wiedergab. Zunächst wird unter (B.) der von Cicero vorgetragenen Sachverhalte zusammengefasst wiedergegeben und sodann die Inskription der Quelle vorgenommen (C.). Als geschichtliche Hintergrundinformationen werden innerhalb der Analyse des Textes (D.) die Legation, die Stadt Lampsakos und das damalige System der Gastfreundschaft dargestellt. Darauf basierend dreht es sich unter (E.) um die Frage, weshalb Cicero gerade diesen Sachverhalt in seine Gerichtsrede mit aufnahm, unter (F.) um die Echtheit der Quelle und unter (G.) darum, ob die Geschehnisse von Lampsakos tatsächlich ein Skandal waren. Letztlich schließt wird die Arbeit mit einem resümierenden Fazit (H.) abgeschlossen.
B. Zusammenfassung der vorliegenden Textstelle
Im Folgenden wird zunächst eine knappe Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts der Textstelle Verr. 2, 1, 63 - 69 gegeben. Verres erbat sich von Dolabella eine Reise zu König Nikomedes und zu König Sadala. Auf dem Weg dorthin kam er nach Lampsakos, wo er und seine Begleiter bei verschiedenen Gastgebern untergebracht wurden. Verres wies sogleich seine Begleiter an, Ausschau zu halten, ob es ein Mädchen oder eine Frau gäbe, für die es sich lohnen würde, länger in Lampsakos zu bleiben. Sein getreuer Begleiter Rubrius machte die Tochter des Philodamos, dem angesehensten Bürger der Stadt, ausfindig und berichtete Verres von ihrer Schönheit und Reinheit. Daraufhin war Verres Begierde für sie entfacht und er wollte zu Philodamos umziehen, um ihr näher zu kommen. Allerdings bezog sein Wirt Janitor diesen Wunsch auf seine Bewirtung und Verres konnte ihm keinen triftigen Grund für einen Umzug nennen. Also befahl Verres seinen Begleiter Rubrius bei Philodamos einzuquartieren, da dessen ursprüngliche Unterkunft angeblich nicht anständig genug sei. Philodamos wehrte sich zunächst und brachte hervor, dass er nicht verpflichtet sei, Gefolge aufzunehmen, son- dern nur hohe Beamte. Abgesehen davon sei er ohnehin nicht an der Reihe Gäste aufzuneh-
- 2 -men. Verres jedoch überging diese Einwände und ließ Rubrius mit Gewalt bei Philodamos unterbringen. Da Philodamos keine Wahl blieb, bemühte er sich dennoch ein guter Gastgeber zu sein und seinen Ruf zu wahren. So ließ er ein großes Gastmahl herrichten zu dem Rubrius einladen durfte, wen er wollte. Dieser verständigte alle Begleiter des Verres, welche derselbe zuvor anwies, die Tochter des Gastgebers zu entführen und zu ihm zu bringen. Zu später Stunde, als alle schon etwas angetrunken waren, bat Rubrius den Philodamos seine Tochter zu ihnen hereinzurufen. Philodamos war darüber entsetzt und erklärte, dass es nicht Sitte sei bei den Griechen, Frauen am Gastmahl teilhaben zu lassen. Die Situation eskalierte. Rubrius und seine Leute sperrten Philodamos und seine Tochter in ihrem eigenen Haus ein und ließen an der Tür eine Wache positionieren. Zuvor schaffte es Philodamos noch einen seiner Sklaven nach seinem Sohn zu schicken, der auswärts gegessen hatte. Sogleich machten sich der Sohn und alle Lampsakener auf den Weg zu Philodamos, um ihm zu helfen, als sie von den Vor-gängen erfuhren. Es kam zu einer großen Schlägerei im Hause des Philodamos, bei der Rubrius den Philodamos mit kochendem Wasser übergoss. Zudem wurde ein Amtsdiener des Verres, der Liktor Cornelius, getötet und Rubrius und einige Sklaven verletzt.
C. Inskription der Textstelle
Die vorliegende Textstelle, Verr. 2, 1, 63-69, bildet einen Teil des von Marcus Tullius Cicero verfassten Werkes der Verrinen. Sie gingen aus dem 70 v. Chr. gehaltenen Repetundenverfahren gegen Cn. Verres wegen Erpressung hervor. 1 Verres war 73-71 v. Chr. Statthalter der römischen Provinz Sicilia gewesen, die er während dieser Zeit regelrecht ausbeutete, öffentliche Mittel unterschlug und sich übermäßig bereicherte. Zudem ging er auch gegen angesehene und einflussreiche Provinziale und sogar römische Bürger allzu oft sehr brutal vor. 2 Fast alle sizilischen Gemeinden schickten Gesandte nach Rom und ersuchten vor allem Cicero, dem sie aus Erfahrung vertrauten, die Klage gegen Verres zu übernehmen. Obwohl Cicero grundsätzlich nur als Verteidiger fungieren wollte, konnte er die sizilischen Gesandten mit ihrer Bitte nicht zurückweisen. 75 v. Chr. war er dem Statthalter von Sicilia als Quaestor unterstellt und stand nun in einem Treueverhältnis zu den Siziliern, dass ihn zur Übernahme des Patronats verpflichtete. 3 Die Verrinen erschienen kurz nach dem Prozess und sind uns heute noch vollständig erhalten. Sie sind in die Divinatio in Caecilium und die In Verrem actio I und II unterteilt, wobei die Actio II wiederum aus fünf Büchern besteht. Das besondere an der Actio II ist, dass sie niemals vor Gericht gehalten wurde. 4 Verres flüchtete bereits nach Beendigung der Actio I in die Selbstverbannung nach Massilia, da er die Aussichtslosigkeit seiner Lage
1 Vasaly, Cicero’s early speeches, S. 87.
2 Vasaly, Cicero’s early speeches, S. 87; Christol/ Drew-Bear, Asia, DNP 2, sp. 79.
3 Gelzer, Cicero, S. 37 f.
4 Vasaly, Cicero’s early speeches, S. 90; Gelzer, Cicero, DNP 2, sp. 1196.
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Corinna Holz, 2008, Verres als Legat: Der Skandal von Lampsakos (Verr. 2, 1, 63-69), München, GRIN Verlag GmbH
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