Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 3
2 Historischer Rahmen 4
2.1 Die politische Lage in der Pfalz 4
2.2 Die Rechtslage in der Pfalz 5
2.3 Zündstoff im Rheinkreis 7
3 Kampf der oppositionellen Presse 8
3.1 Dr. Phillip Jakob Siebenpfeiffer als Journalist 8
4 Die Vorbereitungen zum Hambacher Fest 12
5 Das Hambacher Fest 15
5.1 Der Festzug 15
5.2 Fahnenhissung auf dem Schloss 17
5.3 Die politischen Reden 19
5.4 Die Rede von Dr. Phillip Jakob Siebenpfeiffer 20
6 Folgen des Festes 33
7 Deutung und Bedeutung: Was war „Hambach“ 35
8 Schlussbetrachtung: Nachwirkungen bis heute 37
8.1 Interpretationen des Festes im Laufe der Zeit 37
8.2 Die Hambacher Ideen 39
9 Literatur 42
10 Anhang 45
10.1 Hambacher Festlied 45
10.2 Die Rede von Dr. Phillip Jakob Siebenpfeiffer 45
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1 Einführung
Im Jahr 2007 findet wieder eine Gedenkfeier des Hambacher Festes statt. Es stellt sich nun die Frage: „Wieso feiert man noch 175 Jahre nach dem Hambacher Fest immer wieder Gedenktage?“ Um einen ersten Einblick zu gewinnen, kann man in einem Lexikon nachschlagen. Dabei hat man die Möglichkeit, ein aktuelles oder ein dem Ursprungszeitpunkt näher liegendes Werk zu verwenden. Man stellt interessanterweise fest, dass in dem älteren Werk das Fest unter dem Ortsnamen zu finden ist: „Hambach, rheinpfälz. Dorf, 2 ½ km südl. v. Neustadt a.H.; […] Hier fand 27. Mai 1832 zur Erinnerung an den Erlaß der bayr. Verfassung eine große Volksversammlung (H.er Fest) statt, die durch die Reden Siebenpfeiffers u. Wirths auf die republikanische Wiedergeburt Deutschlands’ zu einer äußerlich imponierenden, im Grunde recht ungefährlichen demokratische Kundgebung wurde u. die bayr. Regierung veranlasste, den Feldmarschall Werde mit beträchtlicher Truppenmacht als außerordentliche Kommissär nach der Pfalz zu schicken.“ 1 In einem neuen Werk findet man das Fest direkt unter dem Stichpunkt: „Hambacher Fest, Massenkundgebung von 30 000 Liberalen und Demokraten auf der Maxburg bei Hambach vom 27. – 30. 05. 1832. Redner wie P. J. Siebenpfeiffer (*1789, †1845), J. G. A. Wirth (*1789, †1848) u. L. Börne forderten Volkssouveränität, die dt. Einheit u. eine Föderation der europäischen Demokratien. Der Bundestag hob daraufhin die Presseu. Versammlungsfreiheit auf.“ 2 Nach diesem groben Überblick handelt es sich also um eine recht ungefährliche Massenkundgebung liberaler und demokratischer Kräfte, welche unter anderem Einheit und Volkssouveränität forderten. Weshalb wurden dann aber Truppen geschickt und die Presse- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt? Sind diese Forderungen und deren Auswirkungen ein Grund für die Gedenkfeier? Es wird ersichtlich, dass es einer genaueren Betrachtung bedarf, um diese nicht trivialen Fragen zu beantworten.
Im Folgenden werden zum einen der historische Rahmen und zum anderen das Fest selbst dargestellt. Bei der historischen Betrachtung sollen vor allem die politische und die gesetzliche Lage dargestellt werden. Aus den Lexikonartikeln wurde bereits ersichtlich, dass es dieser Untersuchung bedarf. Weiterhin sollen die Umstände, welche zum Fest geführt haben, untersucht werden. Dabei sind nicht nur das Fest und die Reden des Festes darzulegen, sondern auch die Zeit der Vorbereitung und die Folgen.
1 Herders Konversations-Lexikon, Vierter Band, Freiburg im Breisgau, Herdersche Verlagsbuchhandlung 1905,
S. 78.
2 Hambacher Fest, in: Das aktuelle wissen.de Lexikon, Band 9, Gütherslow/München: Wissen Media Verlag
GmbH, 2004, S. 106.
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Um zu ergründen, warum diesem Fest in der Folgezeit immer wieder aufs Neue gedacht wurde, soll nach der Darlegung der Sachverhalte und einer exemplarischen Bearbeitung einer Festrede eine Deutung des Festes vorgenommen werden.
2 Historischer Rahmen
2.1 Die politische Lage in der Pfalz
Nach der Französischen Revolution fühlte sich die französische Nation als Vorkämpferin und Befreierin Europas von Absolutismus und Feudalismus. Daneben beanspruchte die französische Nation ihre „natürlichen Grenzen Alpen und Rhein“. Diese Forderung spiegelt sich im Sonderfrieden von Basel im Jahre 1795 wieder. Preußen verzichtet zugunsten einer Entschädigung der rechten Rheinseite auf die linke Rheinseite. 3 Nach dem Frieden von Lunéville im Jahre 1801 gehörte das Gebiet der Pfalz rechtlich zu Frankreich. Österreich musste den Bedingungen des Friedens von Campo Formio vom Oktober 1797, Abtretung des linken Rheinufers, zustimmen. 4 Es wurde Teil des Département Mont Tonnerre mit der Zentralverwaltung in Mainz. 5 Die Zugehörigkeit zur französischen Nation dauerte allerdings nicht sehr lange. Der auf die Initiative von Fürst Metternich zurückgehende Wiener Kongress, in den Jahren 1814/15, verfolgte neben den Zielen Legitimität der Dynastien des Ancien régime und Solidarität der legitimen Fürsten auch das Ziel der Restauration. Dabei wurde die Wiederherstellung des politischen Systems vor 1792 angestrebt. 6 Als Folge dieser Umstrukturierung entstand 1815 der Deutsche Bund. Das Gebiet der Rheinpfalz gehörte ab dem 1. Mai 1816 endgültig zum Königreich Bayern. 7 In diesem linksrheinischen Gebiet wurde der Rheinkreis mit Verwaltungssitz in Speyer eingerichtet.
Bedingt durch den häufigen Wechsel der politischen Zugehörigkeit der Pfalz änderte sich auch mehrfach die Rechtslage. Diese soll im nächsten Abschnitt näher erläutert werden.
3 dtv-Atlas zur Weltgeschichte, Zeit der großen Revolutione/Europa (1792-1799); in: dtv-Atlas zur Weltgeschichte, Hermann Kinder u. a. (Hrsg.), Band II, Von der französischen Revolution bis zur Gegenwart, 23. Aufl., München: DTV, 1989, S. 23.
4 dtv-Atlas zur Weltgeschichte, Zeit der großen Revolutione/Europa (1792-1799), S. 24.
5 Klaus Kremb, Die Pfalz, in: Blätter zum Land Rheinland-Pfalz, Landeszentrale für politische Bildung Rhein-land-Pfalz (Hrsg.) Mainz: LpB, 4, 2001, S. 2.
6 dtv-Atlas zur Weltgeschichte, Zeit der großen Revolutione/Europa (1792-1799), S. 39.
7 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, Geschichte der revolutionären Bestrebungen in Rheinbayern um das Jahr 1832, Ludwigshafen am Rhein, Gerisch, 1908, neu hrsg. mit einer Einleitung von Heinrich Werner, Köln: Pahl-Rugenstein, 1982, S. 10.
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2.2 Die Rechtslage in der Pfalz
Wie bereits im vorhergehenden Abschnitt dargestellt, gehörte das Gebiet der Pfalz seit 1801 rechtlich zur Nation Frankreich. Am 21. März 1804 trat in Frankreich der „Code civil des Francais“ in Kraft. Das napoleonische Gesetzbuch vereinigte überliefertes französisches Recht mit den Ideen des von Vernunft geprägten Naturrechts und den Ideen der Französischen Revolution. Die Grundprinzipien dieses in drei Bücher gegliederten Gesetzeswerkes waren die Freiheit der Person, die Gleichheit vor dem Gesetz sowie Gewissens- und Arbeitsfreiheit, die Trennung von Staat und Kirche sowie die Freiheit des Eigentums und die Vertragsfreiheit. 8 Der in den "Code civil" (Zivilrecht) und den "Code pénal" (Strafrecht) aufgeteilten Kontrakt Bonapartes eroberte durch seine Klarheit und Einfachheit große Teile Europas. 9 Nach der Neuordnung Europas durch die Beschlüsse des Wiener Kongresses von 1815 gehörte der Rheinkreis zu Königreich Bayern. Das Königreich Bayern gehörte dem Deutschen Bund an und somit trat die Bundesakte in Kraft. In der Bundesakte allerdings versuchten die damaligen Souveräne überwiegend nur ihre von Napoleon aufgehobenen Privilegien wieder zu sichern. Die wird schon aus dem Einleitungssatz ersichtlich „Im Nahmen der allerheiligsten und untheilbaren Dreieinigkeit, Die souverainen Fürsten und freien Städte Deutschlands […]“. 10 Um die wichtigen Dinge wie Pressefreiheit, Handelverkehr, Maße und Gewichte kümmerte man sich nicht. 11 Ausschlaggebend für die Pfalz ist der Art. XIII. in Teil II. Besondere Bestimmungen, „In allen Bundesstaaten wird eine landesständige Verfassung stattfinden.“ 12 Im Königreich Bayern wurde am 26. Mai 1818 eine neue Verfassung verabschiedet. Als Beilage III. zur Verfassungsurkunde wurde das „Edict über die Freyheit der Presse und des Buchhandels“ herausgegeben. Hier ist § 2. von Interesse „ausgenommen von dieser Freiheit sind alle politischen Zeitungen und periodische Schriften politischen oder statistischen Inhalts.“ 13 Im Rheinkreis galt bis dato jedoch das französische Recht. Durch die beiden königlichen Entschließungen von Juni und Oktober 1818 sicherte der König den Rheinbayern wei-
8 http://www.physiomagnus.de/amshausen.de/rw/rw.htm(abgerufen: 21.10.2007)
9 http://www.frankreich-sued.de/generale-server/soziales/code-napoleon.htm (abgerufen: 21.12. 2007)
10 http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i.htm (abgerufen: 20.10.2006)
11 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 6.
12 http://www.verfassungen.de/de/de06-66/bundesakte15-i.htm (abgerufen: 20.10.2006) 13 http://www.verfassungen.de/de/by/bayern18-iii.htm (abgerufen: 20.10.2006)
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terhin das französische Recht zu. Allerdings wurden die napoleonischen Dekrete von 1810/11, welche die Pressefreiheit stark einschränkten, für ungültig erklärt. 14 Durch die Beibehaltung der bestehenden Einrichtungen des Rheinkreises und die mit Ausnahmen versehene bayerische Verfassung entstand das freiheitlichste Gebiet im Bereich des Deutschen Bundes. 15 Das französische Recht gewährte durch die Gleichheit vor dem Gesetz der persönlichen Freiheit und dem Eigentum der Bürger ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Dies wurde weiterhin durch eine geordnete Rechtspflege, Öffentlichkeit und Mündlichkeit der Rechtssprechung, Geschworengerichte, ein einfaches Steuersystem, liberale Verwaltung, Presse- und Vereinsfreiheit und Gewerbefreiheit durch Abschaffung der Zünfte unterstützt. 16 Die Bürger des Rheinkreises waren gegen Übergriffe und Willkür der Verwaltung gesichert und konnten durch die Rechtsgleichheit auch gegen die „Obrigkeit“ klagen. 17 In Bezug auf die pressegesetzlichen Verhältnisse stellte Rheinbayern eines der freiesten Länder in Deutschland da. Diese Freiheiten förderten die Bildung einer oppositionellen Presse. Durch die französische Julirevolution 1830 fühlten sich sämtliche Regierungen in Deutsch-land beunruhigt. Als Folge der kühn auftretenden oppositionellen Presse erließ der Minister Schenk am 28. Januar 1831 eine die Zensur betreffende Pressordung. Die Schenksche Press-ordonnanz stellte eine Aufführungsanweisung des §2 des „Edict über die Freyheit der Presse und des Buchhandels“ vom 28. Mai 1818 dar. 18 Allerdings konnte die oppositionelle Presse im Rheinkreis bis gegen das letzte Viertel des Jahres 1831 ziemlich unbehelligt arbeiten. Dies änderte sich jedoch mit dem Jahreswechsel. Die Bundesversammlung in Frankfurt hatte inzwischen auch gegen die oppositionelle Presse mobil gemacht und auch die bayerische Regierung zog nun schärfere Saiten auf. 19 Es wurde auf das napoleonische Dekret vom 10. Januar 1810 zurückgegriffen. Dadurch konnten den ohne Lizenz arbeitenden oppositionellen Druckern die Presse versiegelt werden. 20 Das napoleonische Dekret besagte, dass ein Drucker politisch zuverlässig sein muss, um eine Konzession erteilt zu bekommen. Dadurch konnte verhindert werden, dass eine oppositionelle Presse entstehen konnte.
14 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 33.
15 Just, Leo, Der Vormärz, in: Hambacher Fest 1832 – 1957, Eine Schrift zur 125jährigen Wiederkehr „der ersten politischen Volksversammlung der neueren deutschen Geschichte“, Institut für staatsbürgerliche Bildung in Rheinland-Pfalz, Mainz, S. 27.
16 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 9.
17 Dr. Gustav Adolf Süß, Das Hambacher Fest, in: Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz, Mainz: LpB, S. 4.
18 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 35f.
19 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 48f.
20 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 54f.
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2.3 Zündstoff im Rheinkreis
Von den Rheinbayern wurde sehr schnell erkannt, warum Max Joseph in seinem Edikt so großzügig versprochen hatte, die Institutionen in der Rheinprovinz nicht anzutasten. Der König hatte nicht die Bewahrung der politischen und wirtschaftlichen Freiheit der Rheinbayern im Sinn, vielmehr ging es ihm um das französische Besteuerungssystem. Er hätte die Freiheit der Rheinbayern nicht abschaffen können, ohne auch große Steuersummen zu verlieren. Selbst die französische Kriegssteuer behielt er bis zum 1. Oktober 1831 bei. 21 Die unterschiedliche Behandlung des Rheinkreises im Bezug zu Altbayern wird in vielen Bereichen ersichtlich. Steuern wurden nur dort angepasst, wo sie niedriger waren oder noch nicht erhoben wurden. Die Schulden der ehemaligen Reichsstädte wurden im Rheinkreis den Gemeinden auferlegt, Schulen und Gerichte mussten von den Gemeinden getragen werden und die Straßen waren durch Kreisumlagen zu finanzieren. Die Einnahmen hingegen z.B. Geldstrafen oder die in französischer Zeit zur Unterhaltung der Landesstraßen verwendete Salzsteuer, flossen ausnahmslos in die Staatskasse. 22 Allerdings verblieben nur 5% des pfälzischen Steueraufkommens in der Pfalz. 23 Weiterer Zündstoff entstand durch das Zollgesetz vom September 1829. Durch seine Lage war der Rheinkreis durch den preußischen-hessischen Zollverein einerseits und Frankreich andererseits eingeschlossen. Da der Rheinkreis zum bayerisch-württembergischen Zollverein gehörte, wurde für das linksrheinische Gebiet eine „Mautlinie“ (Zolllinie) eingeführt und den Bauern und Winzern die Möglichkeit genommen, ihre Erzeugnisse rheinabwärts, ihrem Hauptabsatzgebiet, zu verschiffen. 24 Dass die Überwachung dieser Zolllinie mehr kostete, als durch die Maut einkam, erboste die Pfälzer besonders. Durch den Verlust der Absatzgebiete für Wein und Tabak kam die Produktion im Rheinkreis ins Stocken, da mehr produziert als verbraucht wurde. Dies führte zu Zwangsversteigerungen und Auswanderungen nach Amerika. Diese Wirtschaftskrise führte dazu, dass die Bauern rebellisch wurden. Dies stellte jedoch eine Ausnahme dar. Im übrigen Deutschland verhielt sich die größte Bevölkerungsgruppe konservativ. 25 Diese wirtschaftlichen Spannungen und die besondere Rechtslage in der Pfalz, führt zu Beginn der 30er Jahre dazu, dass hier der Kampf für die Freiheit aufgenommen wurde, da er hier
21 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 15.
22 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 16ff.
23 Dr. Gustav Adolf Süß, Das Hambacher Fest, S. 9.
24 Dr. Gustav Adolf Süß, Das Hambacher Fest, S. 8f.
25 Leo Just, Der Vormärz, S. 27.
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am meisten Aussicht auf Erfolg hatte. 26 Freiheitsbäume wurden aufgestellt, Spottlieder wurden gesungen und die Befreiung politischer Gefangener wurde versucht, ohne dass die Staatsmacht dagegen einzugreifen wagte. 27 In diesem Kampf ging es jedoch nicht ausschließlich um lokale pfälzische Ziele. Der Kampf wurde vielmehr für ganz Deutschland geführt. In diesem ungleichen Kampf bediente sich die Opposition eines wichtigen Kampfmittels, der Presse.
3 Kampf der oppositionellen Presse
Wie bereits im vorangegangenen Abschnitt dargestellt, war im Rheinkreis jede Menge politischer uns wirtschaftlicher Zündstoff vorhanden. Es fehlte allerdings noch der Funke, der diesen Zündstoff in Band setzen sollte. 28 Im Gegensatz zum übrigen Teil der deutschen Gegenden stellte für die pfälzische Bevölkerung Paris in jener Zeit des „Zifferblatt Europas“ dar. Man schaute auf Paris, um zu sehen, was die Uhr geschlagen hat. Auf diesem „Zifferblatt Europas“ standen im Juli 1830 die Zeiger auf Revolution. Die Bourbonen waren vom Thron vertrieben worden und der Bürgerkönig Louis Phillip wurde auf den Thron gehoben. 29 Von dieser Pariser Julirevolution wehten die Funken über die Grenze und setzten den Zündstoff des Rheinkreises in Brand. Angespornt durch diese Ereignisse wurde der bisher zaghafte Widerspruch schärfer. Die liberalen Elemente traten in Verbindung und wurden von der überall aufblühenden oppositionellen Presse unterstützt. Einer der bedeutendsten Streiter im Rheinkreis und Initiator des Hambacher Festes war Dr. Phillip Jakob Siebenpfeiffer. 30
3.1 Dr. Phillip Jakob Siebenpfeiffer als Journalist
Siebenpfeiffer hatte zu dieser Zeit das Amt des Landkommissär (heute etwa Landrat) in Homburg inne. Durch seine Studien über die Gemeindegüter und Gemeindeschulden, sowie der Herausgabe eines Handbuches der Verfassung, Gerichtsordnung und gesamten Verwaltung Rheinbayerns besaß Siebenpfeiffer umfassende Kenntnisse. Durch diese Studien und im Dienst gesammelte Erfahrungen gelangte er zu den freiheitlichen Ideen. 31 Im Januar 1830 fasste Siebenpfeifer höchstwahrscheinlich zusammen mit den Zweibrücker Liberalen Hoffmann, Schüler und Savoye den Plan, französische Zeitungen in Homburg herauszugeben.
26 Leo Just, Der Vormärz, S. 27.
27 Dr. Gustav Adolf Süß, Das Hambacher Fest, S. 8.
28 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 28.
29 Dieter Gube, Das Hambacher Fest – 27. Mai 1832, in: Blätter zum Land Rheinland-Pfalz, Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (Hrsg.) Mainz: LpB, 2, 1999, S. 1.
30 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 28.
31 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 30.
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Siebenpfeiffer schilderte dieses Vorhaben in Form eines privaten Briefes dem Regierungspräsidenten Stichaner. Dieser Plan scheiterte zu diesem Zeitpunkt jedoch. 32 Ein zweiter Anlauf wurde nach der Julirevolution 1830 gestartet. Im Oktober begann Siebenpfeiffer mit der Herausgabe der Zeitschrift „Rheinbayern, eine vergleichende Zeitschrift für Verfassung, Gesetzgebung, Justizpflege, gesammte Verwaltung und Volksleben des constitutionellen Inn- und Auslandes, zumal Frankreichs“ beim Zweibrücker Verlag Ritter. Die Beweggründe, welche Siebenpfeiffer im Sommer 1830 zur Herausgabe einer eigenen Zeitschrift bewogen haben, werden aus dem in Band 1 auf Seite 315 im „Rheinbayern“ erschienen Artikel „Rückblick“ ersichtlich: „Die Begebenheiten am Ende Juli in Frankreich schienen mir aber von der Art, dass jetzt der rechte Augenblick gekommen sie, wo unbestechliche Freunde der Freiheit und zugleich der gesetzlichen Ordnung zu regen die Pflicht auf sich hatten, um sowohl die Völker als die Regierungen über die wahren Bedürfnisse, in deren Befriedigung allein die Gewähr fortbestehender Ruhe und Ordnung gegeben ist, auszuklären; die Völker damit sie Vertrauen gewinnen, ihre Wünsche und Erwartungen auf das rechte Maß begrenzen und nicht auf Mittel verfallen möchten, die wohl zum Umsturz, aber nicht immer zur Gründung eines besseren Zustandes geeignet sein können; die Regierungen, damit sie nicht länger zögerten, den Völkern jenen Institutionen zu bewilligen, welche sich die Zeit nun einmal nicht länger vorenthalten lässt.“ 33 In diesem Artikel wird Siebenpfeiffers gemäßigte Einstellung ersichtlich. Er fordert ab dem ersten Band seiner Zeitschrift einerseits eine friedliche Revolution, welche sich auf dem gesetzlichen Wege bewegt und vom Geist des Bürgertums getragen wird. Andererseits führte er die Missstände im Rheinkreis wie eine schlechte Gemeindeverwaltung, eine Verschlechterung der Gesetzgebung, Rechtspflege und Verwaltung seit 1814 und die schwache Vertretung des Kreises in der bayerischen Kammer an. 34 „Mit rücksichtsloser Unerschrockenheit und in einer bis dahin ungewohnt kühnen Sprache, aber auch mit wissenschaftlicher Fachkenntnis ging Siebenpfeiffer in seinem Blatt den verrotteten deutschen Zuständen zu Leibe.“ 35 Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass die Zeitschrift Rheinbayern bei Siebenpfeiffers vorgesetzter Dienststelle wie eine Bombe einschlug. Bei einem Aufenthalt in Landau am 14. November 1830 fiel dem Regierungspräsidenten Stichaner ein Exemplar in die Hände. Dieser war so erregt, das er noch am gleichen Tage folgende Zeilen an den Außenminister Graf v.
32 Anton Doll, Philipp Jakob Siebenpfeifer, Johann Georg August Wirth, in: Das Hambacher Fest 27. Mai 1832, Männer und Ideen, Kurt Baumann u. a. (Hrsg.), Speyer: Verlag der pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, 1982, S. 20.
33 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 31.
34 Anton Doll, Philipp Jakob Siebenpfeifer, Johann Georg August Wirth, S. 21f.
35 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 31.
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Armannsperg richtete: „Ich gehe morgen nach Speyer zurück, um das Kollegium über die Beschlagnahme dieser Zeitschrift zu beraten. Ihr Inhalt ist ebenso bedenklich wie das Dienstverhältnis ihrer Herausgeber und die Zeitumstände, unter welchen sie sich dieses Wagestück erlauben. Der Inhalt ist meiner Meinung nach empörend, man kann demselben keine andere Absicht unterlegen, als die ruhigen Einwohner des Rheinkreises aufzureizen. […] - Der Schrift fehlt meiner Ansicht nach nichts als der Beisatz: Auf zu den Waffen, um den Rheinkreis unabhängig unter einem bayerischen Prinzen zu machen […]“ Am 29. November 1830 schlug Stichaner dem Innenministerium die Versetzung Siebenpfeiffers vor. Auf das selbe Datum datiert ein königlicher Kabinettsbefehl nach welchem Siebenpfeiffer nach Kaisheim im Oberdonaukreis als Vorstand des Zwangsarbeitshauses im Range eines Polizeikommissärs unter Beibehalten der Bezüge zu versetzen sei. Nachdem Siebenpfeiffer der Aufforderung nicht nachkommt, wird er am 3. März 1831 aufgefordert, sich binnen acht Tagen zu erklären. 36 Er schildert den Sachverhalt auch seinen Lesern im „Rheinbayern“: „[…] Und so nimmt der Gefängniswärter, der Zuchthausaufseher in spe, von seinen verehrten Lesern, ... , in deren Achtung er die unbestochene Anerkennung seines reinen Willens findet, Abschied zum Schlusse des Jahres.“ Siebenpfeiffer reicht gegen die Aufforderung Klage ein. In seinem Prozess gegen die Regierung gewann er am Bezirks- und Appellationgericht in Zweibrücken. 37 Mit diesen Urteilen wurde bestätigt, dass Siebenpfeiffer mit Recht die Versetzung als Rückstufung abgelehnt hatte. Siebenpfeiffer wurde allerdings erst nach mehrmonatiger Haft zum 29. Oktober 1832 in „temporäre Quieszenz“ versetzt. Allerdings erst, nachdem der König vom Kassationshof überzeugt wurde, dass die Sache für den Fiskus ungünstig ausgehen würde. 38 Durch die Versetzung in den Ruhestand, bei Zahlung eines Ruhestandsgehaltes, konnte Siebenpfeiffer sich nun ganz der politischen Tätigkeit widmen. Neben seiner Zeitschrift „Rheinbayern“ gab Siebenpfeiffer ab dem 1. April 1831 auch eine Tageszeitung „Der Bote aus dem Westen“ in Zweibrücken heraus. Im Gegensatz zu seiner Zeitschrift war diese Tageszeitung fürs Volk gedacht. Mit dem Charakter eines Sensationsblattes befasste sich die Zeitung mit aktuellen Tagesfragen und lokalen Nachrichten aus dem Rheinkreis. 39 Von der Schenkschen Pressordonnanz war Siebenpfeiffers „Rheinbayern“ betroffen. Allerdings bekam Siebenpfeiffer die durch die Bundesversammlung initiierte Auffrischung der Karlsbader Beschlüsse zu spüren. Noch im November des Jahres 1831 wurde er wegen Beleidigung der Regierung angeklagt, da er ihr vorgeworfen hatte „Und solche … Gesetzesverlet-
36 AntonDoll, Philipp Jakob Siebenpfeifer, Johann Georg August Wirth, S. 33f.
37 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 33.
38 Anton Doll, Philipp Jakob Siebenpfeifer, Johann Georg August Wirth, S. 36.
39 Anton Doll, Philipp Jakob Siebenpfeifer, Johann Georg August Wirth, S. 41f.
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zungen … duldet der Landrat, dulden alle Behörden und Volksabgeordneten selbst? … Man kennt seine Rechte nicht, die Kreisregierung, das Ministerium kennt ebenfalls die Volksrechte, die Verfassung und die Gesetze Rheinbayerns nicht, oder wollen sie nicht kennen, als da, wo etwas herauszudrücken, herauszupressen ist.“ 40 In diesem Prozess wird Siebenpfeiffer zu einer Geldstrafe zu 50 Gulden verurteilt. Diese wird aus Spendengeldern, welche hauptsächlich in Zweibrücken und Kaiserslautern gesammelt wurden, beglichen.
Zu dieser Zeit siedelte auch der spätere Kampfgenosse Siebenpfeiffers, Georg August Wirth, in den Rheinkreis nach Homburg über. Dieser hatte zur Finanzierung seiner Zeitschrift „Tribüne“ eine Aktiengesellschaft gegründet. Von diesem Aktienkapital hatte er Pressen gekauft, um unabhängig arbeiten zu können. Da er allerdings dafür keine Lizenz besaß wurde seine Handpresse nach der Wiedereinführung des napoleonischen Edikts von 1810, am 4. Januar 1832 versiegelt. Siebenpfeiffer hatte zur selben Zeit Pressen von seinem bisherigen Verleger Ritter gekauft und war nach Oggersheim übersiedelt, um ebenso wie Wirth unabhängig zu arbeiten. Er hatte in der Zwischenzeit seine Zeitung in „Westboten“ ungenannt, und da er keine Konzession besaß, wurden seine Pressen ebenfalls versiegelt. Auf Grund dieser Vorgehensweise fand in der Gesinnung Siebenpfeiffers eine Radikalisierung statt und er näherte sich der wirthschen Linie an. Siebenpfeiffer lobte schon sehr früh die „Tribüne“ als „wahres Muster eines deutschen freisinnigen Tagesblattes.“ 41 Die Versiegelung der Pressen erschwerte die Arbeit Siebenpfeiffers erheblich. Die Situation verschärfte sich noch dadurch, dass der Postversand der Zeitungen Siebenpfeiffers und Wirths verboten werden sollte.
Wirth griff deshalb auf eine von Siebenpfeiffer in Band V des „Rheinbayern“ im Artikel „Europas Politik“ dargestellte Idee zurück. Siebenpfeiffer hatte damals geschrieben: „In Frankreich, unter der Restauration, haben patriotische Männer von Vermögen Vereine gebildet, um die muthvollen Schriftsteller zu unterstützen, und ihrer Schriften im Volk zu verbreiten. …“ 42 Im Freundeskreise Wirths wurde der Gedanke zur Gründung eines „deutschen Vaterlandsvereins zur Unterstützung der freien Presse“ ausgiebig diskutiert. Nach einem zu Ehrung des Deputierten Schüler abgehaltenen Festmahles druckte Wirth in seiner „Tribüne“ am 3. Februar 1832 einen Aufruf zum Vaterlandsverein. Dieser Verein fand schnelle und lebhafte Teilnahme im Westen Deutschlands. Allerdings wurde der Verein bereits am 1. März 1832 durch die bayerische Staatsregierung wegen angeblich hochverräterischer Absichten verboten. Als Ziele wurden nämlich die Einheit Deutschlands und freier Völkerbund zwischen Deutschland, Frankreich und Polen formuliert. Am selben Tag erging auch die Weisung an die Regierung
40 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 49.
41 Anton Doll, Philipp Jakob Siebenpfeifer, Johann Georg August Wirth, S. 47.
42 Wilhelm Harzberger, Das Hambacher Fest, S. 59.
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Steffen Sandoz, 2007, Das Hambacher Fest , München, GRIN Verlag GmbH
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