Inhaltsverzeichnis
1 Europa und Türkei 2
1.1 Bisherige EU-Erweiterungen 2
1.2 Verhältnis der EU zur Türkei 5
2 Türkei 8
2.1 Rahmenbedingungen 8
2.1.1 Republikwerdung und Kemalismus 8
2.1.2 Islam 12
2.2 Hindernisse auf dem Weg nach Europa 16
2.2.1 Militär 16
2.2.2 Die Kurdenfrage 20
2.2.3 Nicht-muslimische Minderheiten 25
3 Fazit 26
Literaturverzeichnis 29
i
Abkürzungsverzeichnis
AKDTYK Atatürk Kültür Dil ve Tarih Yüksek Kurumu
AKP Adalet ve Kalkınma Partisi (Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung)
CHP Cumhuriyet Halk Partisi (Republikanische Volkspartei)
DDR Deutsche Demokratische Republik
DP Demokrat Partisi (Demokratische Partei)
EFTA European Free Trade Association (Europäische Freihandelsassoziation)
EG Europäische Gemeinschaft(en)
EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EMASYA Emniyet, Asayis, Yardimlasma Birlikleri
(Einheiten für Sicherheit, öffentliche Ordnung und Zusammenarbeit)
EU Europäische Union
EURATOM Europäische Atomgemeinschaft
EUV EU-Vertrag
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
MHP Milliyetçi Hareket Partisi (Nationale Aktionspartei)
MNP Milli Nizam Partisi (Nationale Ordnungspartei)
MOE Mittel- und Osteuropa
MSP Milli Selamet Partisi (Nationale Heilspartei)
NSR Nationaler Sicherheitsrat
ÖPD Özgürlük ve Dayanı¸ sma Partisi (Partei der Freiheit und Solidarität)
PPK Partiya Karkerên Kurdistan (Arbeiterpartei Kurdistans)
RP Refah Partisi (Wohlfahrtspartei)
RTÜK Türkiye Radyo ve Televizyon Kurumu (Hoher Rundfunk- und Fernsehrat)
UNESCO United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
ii
Einleitung
„Die Türkei gehört nach Europa“ 1 lautete die eindeutige Forderung des Economist im Dezember 2002. Ein EU-Beitritt der Türkei bedeute „das Ende der Europäischen Union“ 2 äußerte dagegen der frühere französische Staatspräsident und damalige Vorsitzende des Konvents über die Zukunft Europas Valéry Giscard d’Estaing. Die Meinungen über einen EU-Beitritt der Türkei gehen offensichtlich weit aus-einander. Kaum ein anderes Thema wird im Zusammenhang mit der Europäischen Integrationspolitik so kontrovers diskutiert wie die Frage, ob die Türkei in die Europäische Union (EU) aufgenommen werden sollte.
Innerhalb der Gruppe der EU-Beitrittskandidaten nimmt die Türkei eine Sonderrolle ein. Kein anderes Land hat sich dermaßen ausdauernd um eine EU-Mitgliedschaft bemüht. Kein anderes Land ist dabei so oft enttäuscht worden. Ein Wendepunkt der Beziehung zwischen der Türkei und der EU stellt der Gipfel von Helsinki 1999 dar, auf dem der Türkei offiziell der Status eines Beitrittskandidaten verliehen wurde. Durch die Eröffnung einer Beitrittsperspektive machte sich in der Türkei eine EU-Euphorie breit, die sie ihre vormalige Blockadehaltung aufgeben ließ. Unter dem innenpolitisch in Bedrängnis geratenen Präsidenten Ecevit wurden Reformen durchgesetzt, die die Türkei der EU ein gutes Stück näherbrachten. Nach dem Wahlsieg der islamisch geprägten Partei für Wohlstand und Gerechtigkeit (AKP) im Jahr 2002 wurde der Reformkurs intensiviert, was dazu führte, dass die EU im Jahr 2005 offiziell Beitrittsverhandlungen mit der Türkei aufnahm. Ein Eskalieren des Kurdenkonflikts, anhaltende Probleme bei der praktischen Umsetzung der Reformen sowie eine gewisse „Reformmüdigkeit“ trüben jedoch das ansonsten seit 1999 für viele überraschend positive Gesamtbild.
Die Dilalektik von Islam und Kemalismus ist für ein Verständnis der Türkei zentral. Die unter Atatürk von oben durchgesetzte kemalistische Revolution sollte die Rückständigkeit der Türkei beenden und sie auf das Entwicklungsniveau westeuropäischer Nationen bringen. Als Ursache für die Rückständigkeit der Türkei machte Atatürk den Islam aus, den er durch einen strengen Laizismus aus dem öffentlichen Leben verbannte. Hätte die kemalistische Revolution nicht stattgefunden und wäre der Laizismus somit niemals in die Türkei implementiert worden, bliebe ein Türkeibeitritt zur EU vermutlich ausgeschlossen. Ein durch islamisches Recht geprägter Gottesstaat wäre mit den Werten der EU wohl unvereinbar. Andererseits verursachen die von vielen Türken als geradezu heilig empfundenen Prinzipien des Kemalismus auch Probleme in Hinblick auf einen EU-Beitritt. Die Armee, die sich selbst als Hüterin des Kemalismus sieht, ist in der Vergangenheit bereits des Öfteren gegen eine Politik vorgegangen, die sie im Widerspruch zu den
1 The Economist (5.12.02).
2 Le Monde (9.11.02).
1
kemalistischen Prinzipien sah und beansprucht damit eine politische Rolle, die weit über das von der EU als akzeptabel definierte Maß hinausgeht. Atatürk war vor dem Hintergrund separatistischer Tendenzen und dem als Schmach empfundenen Vertrag von Sèvres, der die Türkei auf einen Bruchteil des ehemaligen Gebietes reduziert hätte, vor allem auf eine Einigung der türkischen Republik aus. Da der Islam als einigendes Element ausschied, blieb zur Sicherung der Einheit nur noch ein (übersteigerter) Nationalismus, der für die Rechte von Minder-
heiten wenig Raum ließ.
3
Die strenge Durchsetzung des Laizismus führte zu einem kontrollierend und autoritär agierenden Staat, der im Gegensatz zu den Grundsätzen von Meinungsfreiheit und Minderheitenschutz steht. Ziel dieser Arbeit ist es, einerseits zu zeigen, worin genau die Hauptschwierigkeiten der Türkei bei der Erfüllung der Aufnahmekriterien bestehen; andererseits soll der Blick für die zugrunde liegenden Entwicklungen geschärft und somit ein besseres Verständnis für die innenpolitische Dynamik des Reformprozesses geschaffen werden.
Dazu wird zunächst die Entwicklung der europäischen Einigung von der Montanunion mit ursprünglich sechs Mitgliedern bis zur EU mit inzwischen 27 Mitlgiedsstaaten skizziert (1.1). Vor diesem Hintergrund wird die lange, oft von Krisen geprägte Beziehung der Türkei zur EU umrissen (1.2). Im Anschluss soll die Bedeutung und das Wirken der beiden Antagonisten Islam (2.1.2) und Kemalismus (2.1.1) für die heutige Türkei verdeutlicht werden. Darauf aufbauend werden die Hauptprobleme der Türkei bei der Anpassung an die von der EU geforderten Maßstäbe untersucht (2.2). Insbesondere wird auf die problematische Stellung des Militärs (2.2.1), die Kurdenfrage (2.2.2) und den Umgang mit nicht-muslimischen Minderheiten (2.2.3) eingegangen.
1 Europa und Türkei
1.1 Bisherige EU-Erweiterungen
Vor dem Hintergrund des unbeschreiblichen Leids, das zwei Weltkriege über Europa gebracht hatten, schien die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg reif für einen radikalen aber friedlichen Neuanfang zu sein. Zwar war Winston Churchill nicht der erste, der für ein vereintes Europa eintrat, dennoch ist seine 1946 an der Universität Zürich gehaltene Rede wohl das berühmteste Statement zugunsten einer friedlichen Vereinigung Europas. 4
3 Dieser Nationalismus orientierte sich durchaus am Stand westeuropäischer Nationalstaaten zu dieser Zeit. Da die Türkei vom Schrecken des zweiten Weltkriegs im Wesentlichen verschont blieb, erlebte sie auch nicht die darauf folgende Infragestellung des Nationalstaates. Steinbach spricht deshalb von einer „Ungleichzeitigkeit“ der türkischen und westeuropäischen Entwicklung und nicht von einer prinzipiellen Verschiedenheit. Vgl. Steinbach (2004).
4 Für einen Überblick über Europa in Nachkriegszeit vgl. Centre Virtuel de la Connaissance sur l’Europe http://www.ena.lu (05.01.08).
2
Das wichtigste Ziel der europäischen Einigung war die dauerhafte Sicherung des Friedens. Altkanzler Helmut Kohl brachte dies auf eine griffige Formel, als er sagte, dass die Europäische Einigung „eine Frage von Krieg und Frieden“ 5 sei. Am 9. Mai 1950 schlug der französische Außenminister Robert Schuhmann die Integration der westeuropäischen Stahl- und Kohleindustrie vor. Dahinter stand auch der Gedanke, weitere europäische Kriege durch enge wirtschaftliche Verflechtungen unmöglich zu machen. Am 18. April 1951 gründeten Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, und die Niederlande die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS).
Nachdem der Fokus bei der EGKS, die auch als Montanunion bezeichnet wird, auf wirtschaftliche Aspekte gerichtet war, sollte mit der Gründung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) auch die politische Integration vorangetrieben werden. Allerdings scheiterten eine gemeinsame europäische Armee sowie eine weitere politische Integration zunächst an der französischen Nationalversammlung, die 1954 die Ratifizierung des Vertrags zur Gründung der EVG ablehnte. Mit den Römischen Verträgen von 1957 gründeten die gleichen sechs Nationen, die Mitglieder der Montanunion waren, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM). Die Verträge waren bereits erweiterungsoffen ausgelegt, wie die Präambel des EWG-Vertrags deutlich macht:
„ENTSCHLOSSEN durch diesen Zusammenschluss ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen [...]“. 6
Art. 237 EWG-Vertrag und Art. 205 EURATOM-Vertrag ermöglichten es jedem europäischen Staat, einen Antrag auf Mitgliedschaft in den Gemeinschaften zu stellen. Diese Funktion übernimmt heute Art. 49 EU-Vertrag (EUV). 7 Als Großbritannien erkannte, dass die Europäische Freihandelszone EFTA nicht den erhofften Erfolg hatte, stellte es am 10. August 1961 einen Antrag auf Mitgliedschaft in der EWG. Aufgrund von Vorbehalten des damaligen französischen Präsidenten Charles de Gaulle, der bei einem strikten „Non“ blieb, verzögerte sich der Beitritt jedoch. Erst als Georges Pompidou das französische Präsidentenamt übernahm, wurde ein Beitritt Großbritanniens möglich. Am 1. Januar 1973 wurde Großbritannien dann - zusammen mit Irland und Dänemark - in der ersten „Norderweiterung“ Mitglied der Europäischen Gemeinschaften (EG). 8 Ein Beitritt Norwegens
5 Welt Online (7.04.07).
6 EWG-Vertrag vom 25. März 1957 (Hervorhebung im Original).
7 Vgl. Hellriegel (2007) S. 1 f.
8 Die EWG und EURATOM wurden zwischenzeitlich (1967) zu den Europäischen Gemeinschaften (EG) zusammengefasst.
3
war zwar ebenfalls ausgehandelt, fand dann aber aufgrund eines negativen Votums einer Volksabstimmung nicht statt.
Zum 1. Januar 1981 trat Griechenland den EG bei, nachdem es schon 1962 ein Assoziationsabkommen mit der EWG geschlossen hatte. Im Zuge der Süderweiterungen wurden Spanien und Portugal 1986 ebenfalls Mitglied der Gemeinschaften. Beiden Ländern war es zuvor gelungen, aus dem Schatten ihrer Diktatoren Franco und Salazar zu treten. Beide Seiten erhofften sich von einem Beitritt eine Festigung der jungen Demokratien.
Eine faktische erste Osterweiterung stellte der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 dar. Allerdings wurde festgestellt, dass diese Gebietserweiterung „ohne Änderung des Primärrechts der Verträge [...] durchgeführt werden könne.“ 9
In der relativ unproblematischen, zweiten „Norderweiterung“ traten Schweden, Finnland und Österreich zum 1. Januar 1995 der EU bei, womit die Anzahl der EU-Mitgliedstaaten auf 15 anstieg.
Nach dem Ende des Kalten Krieges begann in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel- und Osteuropas (MOE) ein rasanter Reform- und Aufholprozess, der nicht zuletzt von einer Beitrittsperspektive zur EU motiviert war. Als Richtschnur für die Aufnahme dienten vorrangig die Kopenhagener Kriterien (vgl. Abschnitt 1.2). Am 1. Mai 2004 hatten zehn von zwölf Beitrittskandidaten (Estland, Polen, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern, Lettland, Litauen, die Slowakei und Malta) die Beitrittsreife erreicht und traten der EU bei. Nur Bulgarien und Rumänien wurde der Beitritt zunächst verwehrt. In der bis heute letzten Erweiterung traten diese beiden Länder am 1. Januar 2007 ebenfalls der EU bei, deren Mitgliederanzahl damit auf 27 anstieg. 10
Die EU-Kommission zieht heute eine positive Bilanz der verschiedenen Erweiterungen und sieht sie als Kernstück der Entwicklung der EU:
„Es liegt im Wesen der europäischen Integration, die Teilung Europas zu überwinden und zur friedlichen Einigung des Kontinents beizutragen. In politischer Hinsicht hat die EU-Erweiterung die Bewältigung großer Veränderungen, wie des Sturzes von Diktaturen und des Zusammenbruchs des Kommunismus, unterstützt. Die Erweiterung hat eine Konsolidierung von Demokratie, Menschenrechten und Stabilität auf dem gesamten Kontinent bewirkt. In ihr spiegelt sich die weiche Macht der EU wider, die durch ihre Anziehungskraft weitaus mehr erreicht hat als mit anderen Mitteln möglich gewesen wäre. In wirtschaftlicher Hinsicht hat die Erweiterung zur Steigerung von Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit beigetragen und die erweiterte EU in die Lage versetzt, besser mit den Herausforderungen der Globalisierung umzugehen. Dies hat zu direktem Nutzen für ganz Europa geführt. Danke [sic!] der Erweiterung
9 Hellriegel (2007) S. 3.
10 Vgl. ebd. (2007) S. 4.
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Arbeit zitieren:
Christoph Pfeiffer, 2008, Die Türkei auf dem Weg nach Europa, München, GRIN Verlag GmbH
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