Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Schillers Staats- und Sozialisierungsphilosophie 4
2.1 Der Naturstaat, die Fiktion des Naturzustandes,
der Staat und der Gesellschaftsvertrag 5
2.2 Kündigung des Gesellschaftsvertrages, Revolution
und die Rolle der Ästhetischen Erziehung 7
3. Analyse des Dramas 9
3.1 Der Bruch des Gesellschaftsvertrages und
die Reaktionen der Schweizer 9
3.2 Das Treffen am Rütli als Abschluss eines
neuen Gesellschaftsvertrages 14
3.3 Die Entwicklung der „Außenstehenden“:
Wilhelm Tell und Ulrich von Rudenz 17
3.4 Die Befreiung der Kantone durch den Tod des
Hermann Geßler und die Reaktionen der Schweizer 21
4. Abschlussbetrachtung 23
5. Bibliographie 25
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1. Einleitung
Gemeinsam mit Johann Wolfgang von Goethe stand Friedrich Schiller der Französischen Revolution des Jahres 1789 zweifelnd und kritisch gegenüber 1 . Besonders die Diktatur der Gewaltexzesse, Willkür und Brutalität, namentlich unter Robespierre, erzeugte nicht nur in den beiden bedeutendsten deutschen Literaten des 18. Jahrhunderts ein Gefühl der Unrechtmäßigkeit und fehlenden Autorität bzw. Legitimität dieser Umwälzungen.
Unumstritten ist, dass Schillers „Wilhelm Tell“ durch die Ereignisse in Frankreich inspiriert wurde.
Dennoch ist die Annahme, es handle sich bei diesem Drama um eine literarische Umsetzung der revolutionären Geschehnisse, fehlerhaft und wurde durch die moderne Literaturwissenschaft mehrfach widerlegt. Dieter Borchmeyer bezeichnet den Schillerschen Freiheitskampf der Schweizer als „politischästhetisches Gegenmodell“ zur „chaotischen Willkür“ 2 der Französischen Revolution.
Die Grundlagen zur Konstruktion des Handlungsstranges sowie der Figurencharaktere und des Figurenhabitus im „Wilhelm Tell“ finden sich in den 1795 erschienen Schriften Schillers „Über die ästhetische Erziehung des Menschen in einer Reihe von Briefen“. Dort entstanden konkrete staatsphilosophische Ideen und Bewertungshorizonte des Autors. Aufgabe der folgenden Arbeit soll es nun sein, genau diese Affinitäten zwischen den Briefen zur „ästhetischen Erziehung“ und dem Drama „Wilhelm Tell“ herauszuarbeiten und anschließend zu analysieren.
Dazu folgt im Anschluss ein kurzer Überblick zu den Theorien der Schillerschen Staatsphilosophie. Anschließend soll anhand ausgewählter Szenen des Dramas die Existenz der Parallelität nachgewiesen werden und entsprechend dem vorgegeben Wertekanon des Autors betrachtet werden.
Es entspricht dem Wesen eines Dramas, dass die Handlung bzw. das Verhalten einzelner Figuren oder Figurenkonstellationen im Mittelpunkt steht. Diese
1 Kaiser, Gerhard: Idylle und Revolution. Schillers „Wilhelm Tell“. In: Brinkmann, Richard / David, Claude / Fink, Gonthier-Louis / Kaiser, Gerhard / Müller-Seidel, Walther / Ryan, Lawrence / Wölfel, Kurt: Deutsche Literatur und Französische Revolution. Göttingen 1974, S.63.
2 Borchmeyer, Dieter: Altes Recht und Revolution. Schillers „Wilhelm Tell“. In: Wittkowski, Wolfgang (Hg.): Friedrich Schiller. Kunst, Humanität und Politik in der späten Aufklärung. Ein Symposium. Tübingen 1982, S.70.
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Grundstruktur findet sich natürlich auch im „Wilhelm Tell“. Aus diesem Grund erfolgt die Ausarbeitung und Analyse anhand bestehender Figurenkonstellationen im Drama selbst. Dabei konnte nur auf die dominantesten und vordergründigsten Rücksicht genommen werden, da sonst die Sprengung des Rahmens einer Hausarbeit drohen würde.
Daraus ergeben sich folgende Erarbeitungsprämissen:
1. Was sind die Umstände, die eine Revolution im Sinne Schillers legitimieren?
2. Was sind die Gefahren während des Revolutionsprozesses?
3. Welchen Einfluss hat der individuelle Charakter verschiedener Persönlichkeiten in solch einem Prozess bzw. in dessen Genese?
4. Welche Charakteristika zeichnen das Schillersche „Gegenmodell“ aus?
Die Veranschlagung dieser Fragestellungen soll für die vorliegende Hausarbeit nur zur groben Orientierung und thematischen Dimensionierung dienen. Diese „Einschränkung“ ist nötig, da der zu behandelnde Text eine interpretatorische und hermeneutische Redundanz aufweist, die sich in der überaus breiten Forschungsliteratur wiederspiegelt.
2. Schillers Staats- und Sozialisierungsphilosophie
Die Grundideologie der Schillerschen Staatsphilosophie findet sich nach Angaben des Autors selbst in den Schriften von Immanuel Kant 3 . Aber auch die Grundsätze des „Contrat Social“ sind in den Briefen zur „ästhetischen Erziehung“ nachweisbar 4 .
Deshalb sollen die Ideen der genannten Philosophen und Staatstheoretiker mit einbezogen werden, da deren Kenntnis in den Schriften Schillers vorausgesetzt wird.
3 Schiller, Friedrich: Über die ästhetische Erziehung des Menschen in einer Reihe von Briefen. Erster Βrief. In: Schiller, Friedrich: Sämtliche Werke in vier Bänden. Vierter Band. Augsburg 1998, S.579.
4 Gilde, Louise: Friedrich von Schillers Geschichtsphilosophie. Veranschaulicht in seinen Dramen. London 1960, S.110.
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2.1 Der Naturstaat, die Fiktion des Naturzustandes, der Staat und der Gesellschaftsvertrag
Die Menschheit ist für Schiller ein Teil der Natur und somit auch deren Gesetzmäßigkeiten und Ordnungen unterworfen. Um die primäre Überlebensfähigkeit und das Bestehen zu garantieren, wurde der Mensch mit Eigenschaften, Fähigkeiten und Merkmalen (physische Kräfte) ausgestattet, die dieses ermöglichen.
Dieser „physische Mensch“ 5 , wie Schiller ihn bezeichnet, verfügt dazu zusätzlich über die Fähigkeit, „...die physische Notwendigkeit zu einer moralischen zu erheben“ 6 .
Doch bevor sich das Bewusstsein über die Existenz dieser Eigenschaft etablieren und schließlich realisieren kann, unterliegt die Menschheit den formalen Naturgesetzen. Bedingt durch den „Zwang der Bedürfnisse“ 7 und existenzbedrohende „Not“ 8 bildet der Mensch, sowohl aktiv als auch passiv daran beteiligt, einen Kosmos, der nur durch die Konstanten der Naturgesetze konstruiert und bedingt wird.
Dieses Ordnungsprinzip bezeichnet Friedrich Schiller als „Notstaat“ oder „Naturstaat“ 9 . Der Mensch aber, der wie bereits erwähnt, auch die Fähigkeit besitzt, eine „moralische Notwendigkeit“ zu empfinden und zu konstituieren, löst sich vom reinen „Naturstaat“, indem er ihn durch Vernunfts- und Sittlichkeitsvariabeln ergänzt. Resultat dieses Prozesses ist die Annäherung und die schließlich parallele Existenz von „physischem“ und „moralischem Menschen“, die u.a. von Dieter Borchmeyer als „Fiktion des Naturzustandes“ 10 benannt wird. Dadurch wird die Gefahr der Willkür durch die bloße Dominanz der „physischen Kräfte“ überwunden und ein Kanon von moralischen Werten und existenziellen Freiheiten installiert. Erst diese ausgeglichene Symbiose von natürlich-vorhandener Rationalität bzw. Formalität und abgeschlossener Genese
5 Schiller, Friedrich: Über die ästhetische Erziehung des Menschen in einer Reihe von Briefen. Dritter Βrief. In: Schiller, Friedrich: Sämtliche Werke in vier Bänden. Vierter Band. Augsburg 1998, S.583.
6 Ebd., S. 582.
7 Ebd., S.582.
8 Ebd., S.582.
9 Ebd., S.582.
10 Borchmeyer, Dieter: Altes Recht und Revolution. Schillers „Wilhelm Tell“. In: Wittkowski, Wolfgang (Hg.): Friedrich Schiller. Kunst, Humanität und Politik in der späten Aufklärung. Ein Symposium. Tübingen 1982, S.88.
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einer freien-moralischen Willensentfaltung (durch die Fähigkeit zur moralischen Notwendigkeit), kann die Legitimation und Basis eines Staates im Schillerschen Sinne bilden 11 , denn so Schiller: „...das Werk blinder Kräfte besitzt keine Autorität, vor welcher die Freiheit sich zu beugen brauchte, und alles muß sich dem höchsten Endzweck fügen, den die Vernunft in seiner Persönlichkeit aufstellt“ 12 , aber ebenso darf die „...Vernunft [...] die Mannigfaltigkeit der Natur nicht verletzen“ 13 .
Ist dieses Stadium erreicht, beginnt die sozial-politische Evolution zu einer „staatlichen Körperschaft“ 14 , die Jean-Jacques Rousseau mit folgenden Worten beschreibt: „Da die Menschen nun keine neuen Kräfte hervorbringen, sondern nur die vorhandenen vereinen und lenken können, haben sie kein anderes Mittel, sich zu erhalten, als durch Zusammenschluß eine Summe von Kräften zu bilden, stärker als jener Widerstand, und diese aus einem einzigen Antrieb einzusetzen und gemeinsam wirken zu lassen.“ 15 Resultat dieser Vereinigung verschiedener geistiger und physischer Kräfte ist die Errichtung eines Rechtszustandes bzw. des Gesellschaftsvertrages zwischen den Menschen, die diese aufgebracht haben. Dabei müssen aber zwei verschiedene Rechtsdimensionen beachtet werden, die in diesem Gesellschaftszustand parallel und gleichberechtigt existieren. Nämlich zum ersten die der sogenannten „vernünftigen Gesetze“ 16 , auf deren Basis sich das Stadium der „Fiktion des Naturzustandes“ definiert, und zum zweiten die der „heteronomen Zwänge der bestehenden Gesellschaft“ 17 , wobei diese vielleicht am besten mit dem Begriff des „Staatsgesetzes“ 18 zu beschreiben ist. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass die Grundvoraussetzung für das Bestehen eines Staates, der auf den Formalien des Gesellschaftsvertrages fußt, in der Beachtung beider Rechtskategorien liegt. Dennoch ist die nähere Differenzierung nötig, da nach
11 Ebd., S.88.
12 Schiller, Friedrich: Über die ästhetische Erziehung des Menschen in einer Reihe von Briefen. Dritter Βrief. In: Schiller, Friedrich: Sämtliche Werke in vier Bänden. Vierter Band. Augsburg 1998, S.582.
13 Ebd. Vierter Brief., S.586.
14 Rousseau, Jean-Jacques: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts. Stuttgart 1986, S.19.
15 Ebd., S.17.
16 Borchmeyer, Dieter: Altes Recht und Revolution. Schillers „Wilhelm Tell“. In: Wittkowski, Wolfgang (Hg.): Friedrich Schiller. Kunst, Humanität und Politik in der späten Aufklärung. Ein Symposium. Tübingen 1982, S.87.
17 Ebd., S.87.
18 Rousseau, Jean-Jacques: Vom Gesellschaftsvertrag oder Grundsätze des Staatsrechts. Stuttgart 1986, S.40.
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Ansicht Schillers der Gesellschaftsvertrag zwar kündbar ist, dieser Vorgang sich aber ausschließlich auf den Bereich der „Staatsgesetze“ beziehen darf. Die Hintergründe dieser Hypothese sollen im nächsten Abschnitt erläutert werden.
2.2 Kündigung des Gesellschaftsvertrages, Revolution und die Rolle der Ästhetischen Erziehung
Es entspricht dem Wesen und Sinn eines Vertrages, dass er durch die betroffenen und teilhabenden Individuen oder Glieder, die ihn in der Vergangenheit verfassten, gelöst werden kann. Getreu dem Rousseauschen Motiv der „... völligen Entäußerung jedes Mitgliedes mit allen seinen Rechten an das Gemeinwesen als Ganzes“ 19 ist somit jedes dieser Mitglieder berechtigt, diesen Vorgang der Loslösung zu vollziehen. Nach der Kündigung des Traktates bestehen für die ehemals verbundenen Vertragspartner einer menschlichen Gemeinschaft zwei Optionen der weiteren Entwicklung. Die erste Möglichkeit beinhaltet die Rückkehr in die sogenannte und bereits erläuterte „Fiktion des Naturzustandes“, in dem die „moralisch-sittlichen“ und „physischen Kräfte“ in einem ausgeglichenen Verhältnis existieren und damit einen „Stand der Unabhängigkeit“ 20 generieren bzw. garantieren. Die Alternative dazu liegt in der Rückkehr zum „Natur- oder Notstaat“, der durch die bloßen physischen Kräfte dominiert wird und dadurch das Auftreten der Willkür provozieren kann. Aus beiden Möglichkeiten geht nach individueller Zeitspanne wiederum ein neuer Staat mit neuem Gesellschaftsvertrag hervor. Hinter diesen kurz skizzierten Handlungsszenarien verbergen sich zwei zeitgenössische Revolutionsanschauungen bzw. -bewertungshorizonte des 18. Jahrhunderts.
Schiller, getreu seiner Maxime, dass auf der Autorität von „physischen Kräften“ und eventueller Willkür keinerlei Rechtsanspruch entstehen kann, war ein Befürworter der Revolution auf der Basis der „Fiktion des Naturzustandes“. Aus diesem Grund verurteilte er auch die Vorgänge im post-revolutionären Frankreich des Robespierre: „Wahr ist es, das Ansehen der Meinung ist gefallen, die Willkür
19 Ebd., S.17.
20 Borchmeyer, Dieter: Altes Recht und Revolution. Schillers „Wilhelm Tell“. In: Wittkowski, Wolfgang (Hg.): Friedrich Schiller. Kunst, Humanität und Politik in der späten Aufklärung. Ein Symposium. Tübingen 1982, S.88.
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Christoph Effenberger, 2002, Wilhelm Tell, München, GRIN Verlag GmbH
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