Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Konflikte seit der Unabhängigkeit. 3
2.1 Der Sudan 3
2.1.1 Der erste Bürgerkrieg 3
2.1.2 Der zweite Bürgerkrieg 4
2.1.3 Der Darfur-Konflikt 5
2.2 Der Kongo 6
2.2.1 „Kongo-Wirren“ und Sezessionskrieg 6
2.2.2 Der Bürgerkrieg. 7
2.2.3 Die Diktatur Mobutus. 8
2.2.4 Der Kongokrieg. 9
2.2.5 Der Kongo unter Joseph Kabila 9
2.2.6 Die ersten Wahlen im Kongo 10
3. Vergewaltigung als Verbrechen 10
3.1 Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit 10
3.2 Vergewaltigung als Kriegsverbrechen 11
3.3 Vergewaltigung als Völkermord 11
4. Vergewaltigung als Kriegsstrategie in Sudan und Kongo 12
5. Versuch einer Typologie 14
6. Fazit 16
7. Literaturverzeichnis. 17
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1. Einleitung
In Afrika gab und gibt es eine vergleichsweise hohe Zahl an lang andauernden Kriegen bzw. Bürgerkriegen mit verheerenden Folgen für große Teile der jeweiligen Bevölkerungen (vgl. Hofmeier/Matthies 1992: 12).
In dieser Arbeit möchte ich im Speziellen auf zwei der größten Länder Afrikas und deren Auseinandersetzungen eingehen; Sudan und Kongo. Beide Länder befinden sich seit Jahrzehnten im Krieg, in dem, neben Morden und Folterungen auch Vergewaltigungen an der Tagesordnung stehen.
Diese Arbeit soll sich nun mit der Frage beschäftigen ob in den jeweiligen Bürgerkriegen Vergewaltigung zur Kriegsstrategie gehört. Außerdem soll herausgefunden werden welche Folgen diese Kriegsvergewaltigungen auf die Opfer haben.
Zu Beginn der Arbeit soll ein Überblick über die Konflikte und die politische Situation der beiden Länder, nach ihrer Unabhängigkeit gegeben werden um die die jeweilige Konfliktsituation zu verdeutlichen und um nachvollziehen zu können wie diese jahrzehntelangen Konflikte die Bevölkerung beeinflussen. Dann werde ich auf Vergewaltigung als völkerrechtliches Verbrechen eingehen. Darauf folgend soll die Frage betrachtet werden, ob der Akt der Vergewaltigung in den beiden Ländern als eine Art Kriegsstrategie genutzt wird. Danach werde ich den Versuch anstellen verschiedene Motivationstypen von Vergewaltigung festzumachen und diese dann völkerrechtlich einzustufen. Darauf wird das Fazit dieser Arbeit folgen.
2. Die Konflikte seit der Unabhängigkeit
Um in meine Arbeit einzuführen, möchte ich im Folgenden auf die verschiedenen Konflikte des Sudans und des Kongos seit ihrer Unabhängigkeit eingehen, um so einen Einblick in die Situation der Länder und ihrer Bewohner zu bekommen.
2.1 Der Sudan
2.1.1 Der erste Bürgerkrieg
„Der Bürgerkrieg im Sudan ist einer der längsten Kriege Afrikas, und er gehört auch zu den schrecklichsten Kriegen, die in diesem Jahrhundert auf afrikanischem Boden geführt worden sind (…)“ (Tetzlaff 1992: 216). Die Ursprünge dieses Krieges, der noch vor der
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Unabhängigkeit des Landes (ab Januar 1956), begonnen wurde, liegen in den jahrhundertealten politisch-kulturellen Konfliktformationen zwischen den Völkern der Nil-Region. Dieser erste Bürgerkrieg wurde 1972 durch ein Abkommen beendet, das den südlichen Landesteilen begrenzte Autonomierechte zugestand, die allerdings nicht umgesetzt wurden (vgl.www.uni-hamburg.de).
„Die verfassungswidrige Auflösung des Regionalparlaments 1980, der Versuch, unter Ausnutzung innerer Rivalitäten den Süden in drei Provinzen aufzuteilen, der Streit um Erdölfunde, das für den Süden nachteilige Jonglei-Kanal-Projekt, die widerrechtliche Verlegung südsudanesischer Soldaten in den Norden im Januar 1983 sowie die massive islamische Renaissance, die das Numeiri-Regime im September 1983 zur Einführung des islamischen Rechts, der Sharia, im gesamten Sudan und so auch in Mißachtung der christlich-animistischen Prägung des Südsudan veranlaßte, haben den latenten Konflikt erneut militärisch eskalieren lassen“ (www.uni-hamburg.de).
2.1.2 Der zweite Bürgerkrieg
Stammesmilizen überfielen Garnisonen und es gab Meutereien von Armeesoldaten, die in den Busch flohen und dort eine Rebellenarmee zur Vertreibung der Regierung in Khartum aufstellten, die SPLA (Sudanese People’s Liberation Army), unter der Führung von Dr. John Garang. Nach acht Jahren des Kampfes konnte die SPLA die national army aus großen Teilen des Südens vertreiben (vgl. Madut Jok/Hutchinson 1999: 126). „Bis Herbst 1991 hatte die SPLA alle Regionen des Südens (…) unter Kontrolle und belagerte auch das halbe Dutzend Garnisonsstädte der Armee sowie Juba, die regionale Hauptstadt des Südens“ (Tetzlaff 1992: 220). Doch durch die Spaltung innerhalb der SPLA, im August 1991, die sich entlang von Stammesgrenzen vollzog, wurde die SPLA immer schwächer und verlor eroberte Gebiete an die Regierung, von den sie sich allerdings 1992 dreizehn südsudanesiche Städte zurückeroberte (vgl. www.amnesty-sudan.de). 1993 ging die erste Friedensinitiative von den Nachbarländern des Sudans aus, weil der Bürgerkrieg die Stabilität der ganzen Region schädigte, allerdings vergebens.
Erst die USA konnte ab 2002 Friedensverhandlungen durchführen, die im Januar 2005 zu einem umfassenden Friedensvertrag führten.
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2.1.3 Der Darfur-Konflikt
„Eine zweite Region des Sudan - der Westen mit den Provinzen Darfur und Kordofan - befindet sich seit der Machtergreifung von Generalleutnant Omer Hassan el Bashir ebenfalls im Kriegsbedingten Zustand des Zusammenbruchs von Gesetz und Ordnung“ (Tetzlaff 1992:240f.).
Bei dem Konflikt geht es um die Neuaufteilung des bebaubaren und von Nomaden genutzten Landes und um die dazugehörigen Wasserstellen, die durch die Dürren der achtziger Jahre immer mehr Araber nach Süden zu den Fur-Hirten trieben, was den Konflikt zwischen ihnen aufflammen ließ (vgl. Tetzlaff 1992: 241). „Die Bildung zweier Rebellenorganisationen im Februar 2003, die der sudanesischen Regierung den bewaffneten Kampf ansagten und das Ende der Marginalisierung und der Benachteiligung der afrikanischen Stämme forderten, führte zu einer massiven militärischen Reaktion der sudanesischen Regierung und damit zur Eskalation“ (www.auswaertiges-amt.de).“
Janjaweed-Milizen wurden von der sudanesischen Regierung bewaffnet um gegen Rebellen und Zivilbevölkerung ins Feld zu ziehen und die Regierung selbst bombardierte zahllose zivile Ziele (vgl. www.auswaertiges-amt.de).
„Eine durch den Generalsekretär der Vereinten Nationen (VN) eingesetzte Untersuchungskommission berichtet von Massenexekutionen,
Massenvergewaltigungen, Vertreibungen sowie Verhinderung der Rückkehr der Flüchtlinge durch Abbrennen und Zerstörung der Dörfer“ (www.auswaertigesamt.de).
Nicht zuletzt durch die Behinderungen oder sogar Verbote der humanitären Unterstützung durch die sudanesische Regierung wurden die Vereinten Nationen auf die Gräueltaten im Sudan aufmerksam. Durch den Bericht der Untersuchungskommission vom Januar 2005 wurde klar, dass es bei der sudanesischen Armee weniger um Angriffe auf Rebellenziele ging, als um die Terrorisierung der Zivilbevölkerung ging (vgl. www.auswaertigesamt.de). Doch können sich auch die Rebellenorganisationen nicht von Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen freisprechen. Im Juli 2005 starb SPLM Chef John Garang bei einem Hubschrauberabsturz, was zusätzlich zu Unruhen führte (vgl. www.amnestysudan.de). Zu beginn des Jahres 2006 nimmt Präsident Omar al-Bashir stellung zu den Weltweiten Vorwürfen gegen die sudanesische Regierung und bestreitet Völkermord, ethnische Säuberung und die Unterstützung der Janjaweed-Milizen durch die Regierung (vgl. www.amnesty-sudan.de). Nach großen Unruhen, auch im Jahr 2006, stimmte die
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Arbeit zitieren:
Anne Nickel, 2008, Vergewaltigung von Frauen im Sudan und im Kongo , München, GRIN Verlag GmbH
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