Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis V
1 Einleitung 1
1.1 Problemstellung. 1
1.2 Zielsetzung 3
1.3 Aufbau 4
2 Begriffsdefinition 6
2.1 VermögensgegenstandimHGB 6
2.2 Vermögensgegenstand(asset)nachUS-GAAP. 7
3 ImmaterielleVermögensgegenstände 8
3.1 BilanzierungundBewertungderimmateriellenVermögens-
gegenst ändenachHGB 9
3.1.1 Bilanzierung 9
3.1.2 Bewertung 10
3.2 BilanzierungundBewertungderimmateriellenVermögens-
gegenst ände(intangibleassets)nachUS-GAAP 12
3.2.1 Bilanzierung 13
3.2.2 Bewertung 17
3.3 Unterschiede 21
4 Geschäfts-oderFirmenwert(Goodwill) 23
4.1 BilanzierungundBewertungdesGeschäfts-oderFirmenwertes
nachHGB 24
4.1.1 ErmittlungundBilanzierung 24
II
4.1.2 Bewertung 34
4.2 BilanzierungundBewertungdesGeschäfts-oderFirmenwertes
nachUS -GAAP. 38
4.2.1 ErmittlungundBilanzierung 39
4.2.2 Bewertung 42
4.3 Unterschiede 50
5 OriginäreFinanzinstrumente. 54
5.1 BilanzierungundBewertungnachHGB 55
5.1.1 Bilanzierung 55
5.1.2 Bewertung 57
5.2 BilanzierungundBewertungnachUS-GAAP 63
5.2.1 BilanzierungundBewertungvonHeld-to-Maturity
Securities 64
5.2.1.1 Bilanzierung. 64
5.2.1.2 Bewertung 66
5.2.2 BilanzierungundBewertungvonTradingSecurities. 68
5.2.3 BilanzierungundBewertungvonAvailable-for-Sale
Securities 70
5.2.4 UmgliederungenzwischenHeld-to-Maturity,Tradingund
Available -for-SaleSecurities 72
5.3 Unterschiede 73
6 Zusammenfassung 79
Literaturverzeichnis VI
Abkürzungsverzeichnis III Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung Absatz Abs. Abschn. Abschnitt Anm.
APB DeutscherAktienindex DAX Einkommensteuergesetz EStG Einkommensteuer-Richtlinien EStR etaltera etal. FASB FinancialAccountingStandardsBoard GAAP GenerallyAcceptedAccountingPrinciples Geldeinheiten GE gegebenenfalls ggf. GrundsätzeordnungsmäßigerBuchführung GoB Geschäfts-oderFirmenwert GoF Gewinn-undVerlustrechnung GuV HB
HGB Herausgeber Hrsg. i.d.R.
i.S.d. InternationalAccountingStandard(s) IAS ImpliedFairValue IFV IT ImpairmentTest KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz MDAX Performance-Index für Aktien des Mid-Cap-Segments Nummer Nr. NYSE NewYorkStockExchange PublG Publizitätsgesetz ReportingUnit RU S. Seite/Satz
Abkürzungsverzeichnis IV
SecuritiesandExchangeCommission SEC SFAS Statement(s)ofFinancialAccountingStandards Tz.
UnitedStatesofAmerica
US-GAAP UnitedStatesGenerallyAcceptedAccounting Principles
Abbildungsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG1:BILANZANSATZIMMATERIELLERVERMÖGENSGEGENSTÄNDE NACHUS-GAAPIMVERGLEICHZUMHGB........................ 15
ABBILDUNG2:ERSTKONSOLIDIERUNGNACHDERNEUBEWERTUNGSMETHODE BEIEINERBETEILIGUNGVON100%.................................. 32
ABBILDUNG3:ABSCHREIBUNGSVARIANTENEINESDERIVATIVENGOFGEM. §255ABS.4HGB.......................................................... 35
ABBILDUNG4:STRUKTURDESIMPAIRMENTTESTNACHSFAS142 ........... 47
ABBILDUNG5:BEWERTUNGVONWERTPAPIERENDESANLAGE-UND UMLAUFVERMÖGENSNACHHGB...................................... 77
ABBILDUNG6:BEWERTUNGVONWERTPAPIERENDESANLAGE-UND UMLAUFVERMÖGENSNACHUS-GAAP ............................. 78
Einleitung Seite1
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
ImBereichderRechnungslegunghabensichdurchdieGlobalisierung der Kapitalmärkte und die verstärkte Zunahme von Unternehmenszusammenschlüssen bedeutende Veränderungen ergeben.SowohldieUS-amerikanischeRechnungslegung(US-GAAP) alsauchdieInternationalAccountingStandards(IAS)werdenauf den internationalen Kapitalmärkten zunehmend als Rechnungsle-gungsstandardsgefordert.
SoisteineKapitalaufnahmeandergrößtenundumsatzstärksten Börse der Welt - der New York Stock Exchange (NYSE) - nur möglich, wenn nach US-GAAP bilanziert und eine Berichterstat-tungnachdenVorschriftenderBörsenaufsichtsbehördeSecurities
Für eine Notierung am Neuen Markt in Deutschland ist bereits heute eine Rechnungslegung nach US-GAAP oder IAS Voraus-
Bemerkenswertist,daßfürUS-amerikanischeUnternehmenkeine Verpflichtung zur Offenlegung und Prüfung von Jahresabschlüssenbesteht.LediglichvonbörsennotiertenUnternehmenverlangt die SEC die Prüfung und Publizität. Der Grundsatz der Transparenz und Vergleichbarkeit (fair presentation) überlagert das Vorsichtsprinzip, ist dabei aber nicht mit der deutschen Forderung nacheinemdentatsächlichenVerhältnissenentsprechendenBild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu verwechseln. Im Unterschied zum deutschen Recht ist der Konzernabschluß der
1 Vgl.Haller,Axel,(2000),S.3f.
2 Vgl.Küting,Karlheinz,(2001),S.7
Einleitung Seite2
maßgebliche Abschluß in den USA, an dem sich auch die Aus-Die Bilanzierung nach US-GAAP bietet im Vergleich zur HGB-Bi-lanzierunginternationaleVergleichbarkeitundeinhöheresMaßan InformationfürdenKapitalgeber.ZentralesInformationsinstrument der deutschen Unternehmen war bisher der handelsrechtliche Konzernabschluß, dessen Aussagekraft allerdings von ausländi-schenInvestorenalsinternationalnichtkonkurrenzfähig,undnicht ausreichend entscheidungsrelevante Informationen liefernd, be-
Mit der Einführung des § 292 a HGB durch das Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) vom 20.04.1998 hat der Gesetzgeber börsennotierte Mutterunternehmen unter bestimmten Bedingungen 5 vonderPflichtzurAufstellungeineshandelsrechtlichenKonzernabschlussesbefreit,wennsieeinennachinternational anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP oder IAS)entsprechendenKonzernabschlußaufstellenundoffenlegen.
Ziel des § 292 a HGB ist es, den Anschlußder deutschen Bilanzierung an internationale Regeln und Gepflogenheiten zu finden und die Doppelbelastung deutscher Unternehmen mit HGB-Abschlüssen und internationalen Abschlüssen zu vermeiden. 7 Die Tendenz zu einer Bilanzierung nach internationalen Regeln (US-GAAP oder IAS) wird u.a. mit besserer internationaler Vergleichbarkeit, dem geplanten Börsengang an die NYSE, transparenter Finanzberichterstattung,BefriedigungderInformationsbedürfnisse und Erwartungen des international zusammengesetzten Aktio-
3 Vgl.Förschle,Gerhardetal.,(2001),S.5ff.
4 Vgl.Prangenberg,Arno,(2000),S.XIIIff.
5 siehezudenBestimmungen:Schildbach,Thomas,(2002),S.3f.
6 Vgl.Beck´scherBilanzkommentar,(1999),§292aAnm.1ff.
7 Vgl.Havermann,Hans,(2000),S.121
Einleitung Seite3
närskreises, der Gewinnung neuer potentieller Investoren vor allem aus angelsächsischen Ländern sowie der Gründung oder
Die Notwendigkeit dieser Arbeit ergibt sich aus den wesentlichen RechnungslegungsunterschiedenzwischendemdeutschenRecht und den unterschiedlichen US-amerikanischen Rechnungsle-gungsvorschriften. Während in Deutschland das Vorsichtsprinzip als Hauptmaxime zum Schutz Dritter, z.B. Fremdkapitalgebern, fungiert, wurden in der amerikanischen Rechnungslegung Transparenz und Vergleichbarkeit zum obersten Prinzip erhoben, mit der Zielsetzung, die Eigen- und Fremdkapitalgeber zu informie-
1.2Zielsetzung
Ziel dieser Arbeit ist es, die Unterschiede der Regelungen nach US-GAAP und den handelsrechtlichen Bestimmungen nach HGB aufzuzeigen.
Durch den Wandel von der Industrie- zur DienstleistungsgesellschaftsowieimZugederweltweitenGlobalisierungdurchgerade in den letzten Jahren national wie auch international stark zugenommene Akquisitions- und Fusionstätigkeiten gewinnen die im-materiellenVermögensgegenständeundvorallemderGeschäfts-oder Firmenwert (Goodwill) zunehmend anBedeutung. 10 Zu beobachten war hierbei eine immer größer werdende Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem bilanziellen Eigenkapital. Dies resultiertmaßgeblichausderzunehmendenBedeutungderimmateriellen Vermögenswerte, wie z.B. selbstgeschaffene Vermögens- 8 Vgl.Spanheimer,Jürgen/Koch,Christian,(2000),S.301
9 Vgl.KPMG,(1999),S.12
10 Für eine Übersicht der Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwertes bei
den DAX 30-Unternehmen vgl.: Pellens, Bernhard/Sellhorn, Thorsten,
(2001a),S.1682
Einleitung Seite4
gegenstände,dieinderRestgrößeGoodwillerfaßtwerden.Dieser Entwicklung versucht das vorrangig auf die Informationsvermittlung ausgerichtete US-GAAP Rechnungslegungssystem gerecht zu werden, indem es die Bilanzierung von Unternehmenszusam-menschlüssenunddesGoodwillreformierthat.DenAbschlußdie-sesimAugust1996initiiertenProjektsbusinesscombinationsbilden die am 29.06.2001 vom FASB verabschiedeten Standards 141und142.
IndieserArbeitwerdendieimmateriellenVermögensgegenstände nichterschöpfendbehandelt,dadasHauptaugenmerkaufderBilanzierung und Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts in den beiden Rechnungslegungskreisen HGB und US-GAAP gerichtetist.
DurchdieobenangesprocheneGlobalisierungsowiedieDynamik der Finanzmärkte kam und kommt es zu einem rapiden Anstieg des Einsatzes von Finanzinstrumenten. Aufgrund dieser Entwicklung sind die Jahresabschlußleser an dem Einsatz von Finanzinstrumenten in einem Unternehmen interessiert, um die damit verbundenen Chancen und Risiken beurteilen zu können. Anzumerken sei hier, daß die Behandlung der derivativen Finanzin-strumentenichtGegenstanddieserArbeitist.
1.3 Aufbau
IndieserArbeitwirddieBilanzierungundBewertungderimmateriellen Vermögensgegenstände sowie der originären Finanzin-strumentenachHGBundUS-GAAPbehandelt.
Für die immateriellen Vermögensgegenstände und die originären Finanzinstrumente wird im ersten Schritt eine allgemeine Defini- tion dargestellt, die dann für die immateriellen Vermögensgegen-
Einleitung Seite5
ständespeziellerfürdenBereichdesGeschäfts-oderFirmenwer-tesbehandeltwird.
Im zweiten Schritt wird dann die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände, des Geschäfts- oder Firmenwertes so-wiederoriginärenFinanzinstrumenteundderenAnsatznachHGB undUS-GAAPherausgearbeitet.
Im letzten Schritt werden dann die Unterschiede zwischen der handelsrechtlichenundderUS-amerikanischenRechnungslegung gegenübergestellt.
Die Betrachtungen beschränken sich sowohl im deutschen wie auch im amerikanischen Rechnungslegungssystem auf die han-delsrechtlicheBilanzierungundBewertung,ohnediesteuerrechtli- cheSeitezuberücksichtigen.
Begriffsdefinition Seite6
2 Begriffsdefinition
Hier soll zunächst eine Definition des Begriffs Vermögensge-genstand,wieerimHGBverstandenwird,undeineDefinitiondes Begriffs asset nach der US-amerikanischen Rechnungslegung erfolgen, da sie von beiden Rechnungslegungssystemen unterschiedlichdefiniertwerden.
2.1 VermögensgegenstandimHGB
Der Begriff des Vermögensgegenstandes ist im HGB nicht näher definiert, er stellt einen unbestimmten Rechtsbegriffdar. Die Vermögensgegenstände sind anhand der GoB zu bestimmen. Nach den GoB erstreckt sich der Begriff des Vermögensgegenstandes auf wirtschaftliche Güter (z.B. ungeschützte Erfindungen), auch wennsierechtlichnichtgesichertsind.Desweiterenkommenals Vermögensgegenstände auch wirtschaftliche Vorteile in Betracht. DurchdenGläubigerschutzergebensichjedochEinschränkungen
Die aktivierten Vermögensgegenstände müssen in Geld transformierbar sein und zur Schuldendeckung herangezogen werden können. Es müssen Anschaffungs- und Herstellungskosten be-stimmtwerdenkönnen.FernermussdemVermögensgegenstand eine eigene Markt- und Verkehrsfähigkeit und damit eine selb-
Grundsätzlich werden die Vermögensgegenstände sowohl nach HGB als auch nach US-GAAP in die Bereiche immaterielle und
11 Vgl.Winnefeld,Robert,(2000),Abschn.D,Tz.415
12 Vgl. Winnefeld, Robert, (2000), Abschn. D, Tz. 415; Beck´scher Bilanz-
kommentar,(1999),§247Anm.10ff.
13 Vgl. Winnefeld, Robert, (2000), Abschn. D, Tz. 415; Beck´scher Bilanz-
kommentar,(1999),§247Anm.10ff.
Begriffsdefinition Seite7
2.2 Vermögensgegenstand(asset)nachUS-GAAP
Vermögensgegenstände(engl.assets)werdenvomFASB(Finan-cialAccountingStandardsBoard)als“…probablefutureeconomic benefitsobtainedorcontrolledbyaparticularentityasaresultof past transactions or events” bezeichnet. 14 Diese Definition von Vermögensgegenständen stellt auf den künftigen wirtschaftlichen Nutzenab,dersichindirektoderdirektinkünftigenNetto-EinzahlungsströmenaufUnternehmensebeneerklärt.
Vermögensgegenstände können sowohl materiellen als auch im-materiellenCharakterbesitzenundentgeltlichalsauchunentgeltlich erworben sein. Entscheidend ist, daß ein künftiger Nutzen
EinweiteresvomFASBformuliertesAktivierungskriteriumist,daß der zu aktivierende Sachverhalt bzw. Gegenstand Kosten verursacht habenmuß, die objektiv meßbar unddiesem konkret zurechenbar sind. Unter die Definition assets fallen neben den Vermögensgegenständenauchsämtliche,nachdeutscherTerminologie als Abgrenzungsposten 16 und Bilanzierungshilfen 17 bezeich-
14 Vgl.Pellens,Bernhard,(2001),S.144
15 Vgl.ebenda
16 Rechnungsabgrenzungsposten werden nach deutschem Recht nicht als
Vermögensgegenstände bezeichnet, da sie gem. § 246 Abs. 1 HGB als
selbstständiger Posten neben den Vermögensgegenständen und Schulden
genanntwerden.Vgl.Beck´scherBilanzkommentar,(1999),§250Anm.14
ff.
17 Bilanzierungshilfen (§ 269 HGB Aufwendungen für Ingangsetzung und
ErweiterungdesGeschäftsbetriebesund§274Abs.2HGBaktiveSteuerab-
grenzung) sind nach deutschem Recht keine Vermögensgegenstände. Vgl.
Beck´scherBilanzkommentar,(1999),§246Anm.65,§247Anm.11
18 Vgl.Haller,Axel,(2000),S.17
ImmaterielleVermögensgegenstände Seite8
3 ImmaterielleVermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände 19 unterscheiden sich von den materiellen Vermögensgegenständen durch ihre fehlende körperliche Substanz. Vermögensgegenstände, die sich sowohl ausimmateriellenalsauchausmateriellenKomponentenzusammensetzen, sind dann als immateriell zu klassifizieren, wenn die materielle Komponente nur eine untergeordnete Bedeutung hat und lediglich zu Speicher-, Dokumentations-, Lagerungs- oder Transportzweckendient.SoistalsbekanntestesBeispieldieEDV-
NachdenVorschriftenderUS-GAAPwerdenimmaterielleVermögensgegenstände als langlebige Vermögensgegenstände defi-niert,diederProduktionvonGüternundDienstleistungendienen. Sie unterscheiden sich durch ihre nicht vorhandene körperliche Präsenz von den sonstigen Vermögensgegenständen. 21 Als immaterielle Vermögensgegenstände (intangible assets) werden Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Geschäfts- und Firmenwert und geleistete Anzahlungen be-
19 In diesem Kapitel werden die immateriellen Vermögensgegenstände nach
HGB und US-GAAP nicht ausführlich und erschöpfend dargestellt, da im
Rahmen dieser Arbeit der Geschäfts- und Firmenwert im vierten Kapitel
genauerbehandeltwird.
20 Vgl. Arbeitskreis „Immaterielle Werte im Rechnungswesen“ der Schmalen-bach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V., (2001), S. 990; Coenenberg,
AdolfG.,(2001),S.152;Baetge,Jörgetal.,(2002),S.255
21 Vgl.Pellens,Bernhard,(2001),S.175
22 Um eine genaue Definition der folgenden Positionen nachzuschlagen, vgl.:
Niemann, Ursula, (1999), S. 33 bis 53;Winnefeld, Robert, (2000), Abschn.
D,Tz.450ff.,Abschn.F,Tz.140ff.;Beck´scherBilanzkommentar,(1999),
§247Anm.375ff.
ImmaterielleVermögensgegenstände Seite9
3.1 Bilanzierung und Bewertung der immateriellen
VermögensgegenständenachHGB
Im folgenden wird die Bilanzierung und Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände hinsichtlich des Anlage- sowie des Umlaufvermögenserläutert.
3.1.1 Bilanzierung
Gemäß §§ 248 Abs. 2, 266 Abs. 2 A I. HGB sind die aktivierten
wiefolgtgesondertauszuweisen:
• Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche RechteundWertesowieLizenzenansolchenRechtenund Werten
• Geschäfts-undFirmenwert
• geleisteteAnzahlungen
Werden immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworben, sind diese zu aktivieren. Diese generelle Aktivierungspflicht ergibt sich aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB. 24 Für nicht entgeltlich erworbene (originäre) immaterielle Vermögensgegenstände darf gem. §248 Abs. 2 HGB kein Aktiv-
Anders als bei den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens können im Umlaufvermögen grundsätzlich
23 DerBegriffdesAnlagevermögensistin§247Abs.2HGBwiefolgtdefiniert:
„Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die
bestimmtsind,dauernddemGeschäftsbetriebzudienen.“
24 Vgl.Winnefeld,Robert,(2000),Abschn.F,Tz.146
25 Vgl.Selchert,F.W./Erhardt,Martin,(1999),S.62
ImmaterielleVermögensgegenstände Seite10
sämtlicheselbstgeschaffenenundentgeltlicherworbenenimmateriellen Vermögensgegenstände angesetzt werden, sofern sie für den Verkauf bestimmt sind. 26 Der Ausweis erfolgt unter dem Posten „Vorräte“ als fertige oder unfertige Erzeugnisse im Umlaufvermögen. 27 AlsBeispielfürimmaterielleVermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind u.a. selbsterstellte, zum Verkauf bestimmte EDV-Programme oder die in Auftragsproduktion hergestelltenFilmezunennen.DiesesindinHöhederHerstellungskosten zu aktivieren. 28,29 Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten zu
3.1.2 Bewertung
Die Bewertung der entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens erfolgt zu den Anschaffungskosten 31 , diese sind planmäßig über den Zeitraum der voraussichtlichenNutzung 32 gemäß§253Abs.2S.1und2HGB abzuschreiben. 33 Auch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB 34 sind vorzunehmen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Auch die Abschreibung im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
26 Vgl.Niemann,Ursula,(1999),S.99f.
27 Vgl.Buchholz,Rainer,(2001),S.76
28 Vgl.Winnefeld,Robert,(2000),Abschn.D,Tz.455
29 Zur Ermittlung der Herstellungskosten insbesondere der Pflichtansätze der
AufwendungensowiederWahlrechtevgl.:§255Abs.2HGB
30 Vgl.§255Abs.1HGB
31 Vgl.ebenda
32 Vgl.Beck´scherBilanzkommentar,(1999),§253Anm.213
33 DiefürabnutzbarebeweglicheAnlagegütergeltendenVereinfachungsregeln
(Halbjahresabschreibungsregelgem.R44Abs.2Satz3EStR)beiderAb-
schreibung dürfen auf die immateriellen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens nicht angewendet werden, da diese aufgrund ihrer Un-
körperlichkeit weder beweglich noch unbeweglich sind. Lediglich Com-puterprogramme, deren Anschaffungskosten max. 410 betragen, dürfen
aus Vereinfachungsgründen wie geringwertige Wirtschaftsgüter sofort ab-
geschriebenwerden(R31aAbs.1Satz2und3EStR).
34 Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen bei nur
vorübergehender Wertminderung sind bei Kapitalgesellschaften auf die
Finanzanlagenbeschränkt,vgl.:§253Abs.2S.3i.V.m.§279Abs.1S.2
HGB
ImmaterielleVermögensgegenstände Seite11
gem.§253Abs.4HGB 35 sowiesteuerrechtlicheAbschreibungen
Fallen die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung weg, sind Zuschreibungen für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften i.S.d. § 264 a HGB gemäß des Wertaufholungsgebotes des § 280 HGB vorzunehmen. 38 Für alle anderen Kaufleutebesteht einBeibehaltungswahlrecht gem. § 253 Abs. 5 HGB. Eine Zuschreibung über die fortgeführten Anschaffungsko-
Kapitalgesellschaftenhaben über die Entwicklung der im Anlagevermögen aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände 40 ei-nenAnlagespiegelgem.§268Abs.2S.1HGBzuerstellen,der entwederinderBilanz,imAnhangoderineinerAnlageinnerhalb des Jahresabschlusses darzustellen ist. In der Praxis wird eine
sindvonderAufstellungeinesAnlagespiegelsgem.§274aAbs. 1HGBbefreit.SiekönnenjedochwieEinzelkaufleuteundPerso-nenhandelsgesellschaften,dienichtdemPublGunterliegen,einen
35 GiltnichtfürKapitalgesellschaftenvgl.:§279Abs.1S.1HGB
36 Vgl.WP-Handbuch,(2000),Abschn.E,Tz.356;Niemann,Ursula,(1999),S.
69f.;Selchert,F.W./Erhardt,Martin,(1999),S.63
37 KapitalgesellschaftenhabenimFalleeineraußerplanmäßigenAbschreibung
gem.§253Abs.2S.3HGBdiesegem.§277Abs.3S.1HGBgesondert
auszuweisenoderimAnhanganzugeben.
38 Vgl. WP-Handbuch, (2000), Abschn. E, Tz. 356, Abschn. F, Tz. 80;
Winnefeld,Robert,(2000),Abschn.E,Tz.1365bis1394
39 Vgl.Buchholz,Rainer,(2001),S.141;Winnefeld,Robert,(2000),Abschn.E,
Tz.1365bis1394
40 sowiealleranderenin§266Abs.2AI-IIIHGBaufgeführtenPosten
41 Vgl.Winnefeld,Robert,(2000),Abschn.F,Tz.295bis321;WP-Handbuch,
(2000), Abschn. F, Tz. 88; Wöhe, Günter, (1997), S. 201; Meyer, Claus,
(2001),S.92ff.
42 überdieUmschreibungderGrößenklassenwirdauf§267HGBverwiesen
43 Vgl. WP-Handbuch, (2000), Abschn. F, Tz. 87; Winnefeld, Robert, (2000),
Abschn.F,Tz.296
ImmaterielleVermögensgegenstände Seite12
Für die im Umlaufvermögen bilanzierten immateriellen Vermögensgegenstände gilt das strenge Niederstwertprinzip. Demnach sindgem.§253Abs.3HGBVermögensgegenständeabzuschreiben,umdiesemitdemniedrigerenWertanzusetzen,dersichaus einemBörsen-oderMarktpreisamAbschlußstichtagergibt.Wenn keinBörsen-oderMarktpreisvorliegt,sinddieAnschaffungs-oder Herstellungskostenauf denWert abzuschreiben, der denVermögensgegenständenamAbschlußstichtagbeizulegenist.Abschrei-bungendürfengem.§253Abs.4und§254HGBvorgenommen
DieBestimmungenfürdieWertaufholungbzw.Zuschreibungsind beidenVermögensgegenständendesUmlaufvermögensdiegleichenwiediedesAnlagevermögens.
3.2 Bilanzierung und Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände (intangible assets)
nachUS-GAAP
DadieimmateriellenVermögensgegenständeeinenimmergrößer werdenden Anteil der wirtschaftlichen Ressourcen und einen zunehmenden Anteil an bilanziellen Vermögensgegenständen von Unternehmen darstellen, hat der Financial Accounting Standards Board(FASB)dieseEntwicklung zumAnlaßgenommen,sichmit den bisherigen Rechnungslegungsvorschriften kritisch auseinanderzusetzen. Im Juni 2001 wurden vom FASB zwei neue Standards veröffentlicht, die Rechnungslegungsvorschriften für immaterielleVermögensgegenständeweiterentwickeln.
44 Vgl. Niemann, Ursula, (1999), S. 102 f.; Buchholz, Rainer, (2001), S. 141;
WP-Handbuch,(2000),Abschn.E,Tz.324bis333
45 Die Abschreibung nach § 253 Abs. 3 S. 1 und 2 HGB stellt eine
Abschreibungspflichtdar,dieAbschreibungennachden§§253Abs.3S.3,
Abs.4HGBsowie254HGBsindAbschreibungswahlrechte.
ImmaterielleVermögensgegenstände Seite13
Die Verabschiedung des Statement of Financial Accounting StandardsNo.141(SFAS141),BusinessCombinations,undNo. 142(SFAS142),GoodwillandOtherIntangibleAssets,hatteeine grundlegendeÄnderungderRechnungslegungzurFolge:
• Die Pooling-of-Interest-Methode bei Unternehmenszusammenschlüssen ist mit Inkrafttreten von SFAS 141 nicht mehranwendbar.DiesgiltfürUnternehmenserwerbenach dem30.06.2001.
• Nach den Regelungen des SFAS 142 unterliegen der Ge-schäfts-oderFirmenwertsowiebestimmteandereimmaterielle Vermögensgegenständenichtmehr der planmäßigen Abschreibung. 46
3.2.1 Bilanzierung
WieinderfolgendenAbbildung1umrissen,bestehtnachAPB17 einePflichtzumAnsatzeinzelnveräußerbarer,abgrenzbarer,immaterieller Vermögensgegenstände, wie z. B. Patente, Konzessionen, Urheberrechte, Warenzeichen und durch Einmalzahlung erlangte Lizenzen, soweit sie entgeltlich von Dritten erworben wurden.Obdieseinzelnundunabhängigoderzusammenmitanderen Vermögensgegenständen geschah, spielt dabei keine Rolle. 47 Sie sind mit ihren Anschaffungskosten im Erwerbszeitpunktzuaktivieren.DieAnschaffungskostenbemessensichnach demKaufpreisbzw.dererbrachtenGegenleistung. 48
SindhingegenimmaterielleVermögensgegenständenichtentgelt-licherworben,sindsienurdannzuaktivieren,wennsieeindeutig identifizierbar sind und eine begrenzte Nutzungsdauer besitzen.
46 Vgl.Davis,MariaK.,(2002),S.697;Krieger,Katja,(2002),S.29ff.
47 Vgl.Schildbach,Thomas,(2000),S.104
48 Vgl.Selchert,F.W./Erhardt,Martin,(1999),S.69
ImmaterielleVermögensgegenstände Seite14
Dabei dürfen nur die direkt zurechenbaren Kosten in die Bewertung eingehen. Haben sie jedoch eine unbestimmte oder unbe-grenzteNutzungsdauer,wiez.B.Firmen-Know-howoderKundenstamm, dann sind sie in der laufenden Periode als Aufwand zu erfassen. 49 Die Form des Bilanzausweises wird nicht festgelegt. Allerdings regeln die US-GAAP die Behandlung von Forschungs-undEntwicklungskosten,dieEntwicklungvonComputersoftware 50 sowiediedesGeschäfts-oderFirmenwertesgesondert.
DerBilanzansatzderimmateriellenVermögensgegenständekann demnachwiefolgtcharakterisiertwerden:
49 Vgl. Pellens, Bernhard, (2001), S. 176; Selchert, F.W./ Erhardt, Martin,
(1999),S.69;Hommel,Michael,(2001),S.1943
50 Auf die Forschungs- und Entwicklungskosten sowie die Entwicklung von
Computersoftware wird im Rahmen dieser Arbeit nicht eingegangen. Über
die Bilanzierung der F&E-Kosten und der Computersoftware vgl.: Pellens,
Bernahrd,(2001),S.178ff.;Selchert,F.W./Erhardt,Martin,(1999),S.78ff.;
Schildbach,Thomas,(2002),S.73ff.;Coenenberg,AdolfG.,(2001),S.156;
Förschler,Gerhardetal.,(2001),S.11;Küting,Karlheinz,(2001),S.157ff.,
384ff.
Arbeit zitieren:
Patric Mais, 2002, Bilanzierung und Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen sowie von originären Finanzinstrumenten nach HGB und US-GAAP, München, GRIN Verlag GmbH
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