Inhaltsverzeichnis
1. Vorwort 3
2. Jüdisches Leben in der Habsburger Monarchie bis 1848 3
3. Entwicklung der rechtlichen Gleichstellung der Juden. 5
4. Veränderungen und Entwicklungen innerhalb der jüdischen
Glaubensgemeinschaft. 7
5. Assimilation der Juden. 9
5.1 Assimilationsprozesse in der Habsburger Monarchie. 9
5.2 Assimilation und Integration der Juden in Wien. 10
6. Der Zionismus. 15
7. Der Antisemitismus 16
7.1 Begriffsbestimmung: Antijudaismus, Antisemitismus und Judenfrage. 16
7.2 Zur Begrifflichkeit: Juden - Religionsgemeinschaft, Stamm, Volk, Nati-
on oder Rasse. 18
7.3 Die Entwicklung des Antisemitismus in der Habsburger Monarchie. 18
8. Nachwort. 22
9. Literaturverzeichnis 23
1. Vorwort
Die Juden in der Habsburgermonarchie waren seit ihrem Sesshaftwerden eine Gruppe „sui generis“, das heißt, eine Gruppe außerhalb der etablierten Gesellschaft gewesen. Im 19.Jahrundert erfuhr das Judentum in der Habsburgermonarchie durch die Emanzipation der Juden, welche mit den Tolernazgesetzen von Kaiser Joseph II. begannen und ihren Höhepunkt im Staatsgrundgesetz vom 21.12.1867 fanden, kulturelle, geistige und vor allem auch wirtschaftliche Veränderungen. Entwicklungen innerhalb des Judentums brachtenStrömungen wie den Zionismus und in manchen Kreisen eine Besinnung auf die jüdische Eigenstädnigkeit hervor. Das Judentum befand sich zwischen den Prozessen Assimilation und dem Antisemitismus durch die nichtjüdische Bevölkerung. Der bedeutende jüdische Soziologe Arthur Ruppin äußert die Befürchtung, dass „Zwischen den beiden Mühlsteinen Antisemitismus und Assimilation […] der Judaismus [Gefahr läuft] zerstört zu werden“ 1 . Die Seminararbeit soll prüfen, inwieweit die Befürchtungen von RUPPIN in der Zeit von 1848 - 1910 tatsächlich eingetroffen sind. Wichtig ist dabei auch die Klärung der folgenden Fragen:
- Welche Bedeutung hatte die jüdische Emanzipation für die Assimilation der Juden und auch für den Antisemi-
tismus?
- Welche Rolle spielten für diese Prozesse auch die Veränderungen und Entwicklungen in der jüdischen Glau-
bensgemeinschaft?
- Inwieweit kann man von einer wirklichen Assimilation der Juden in der Habsburgermonarchie sprechen?
2. Jüdisches Leben in der Habsburgermonarchie bis 1848
Gegen Ende des 18.Jahrhunderts lebte in Österreich die zahlenmäßig größte jüdische Minderheit Europas. Das komplexe jüdische - nichtjüdische Verhältnis bis 1848 führte zu einer Sonderstellung der Juden, die innerhalb der einzelnen Kronländer in unterschiedlichen (rechtlichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und sozialen) Ordnungen und Systemen lebten.
Kaiserin Maria Theresia verstand den jüdischen Handel nicht als Beitrag zum Produktionsanstieg des gesamten Reiches. Vor diesem Hintergrund sollte die Zahl der Juden im Habsburger Reich verringert und nur noch der erstgeborene Sohn anstelle des Vaters das Wohnrecht erhalten. 2 Schon vor 1781 war die Lage der jüdischen Bevölkerung Gesprächsthema in den Regierungskreisen und stand im Zusammenhang mit der Toleranzpolitik von Joseph II, der bereits 1781 ein Toleranzpatent für christliche Minderheiten 3 erlassen hatte. Um eine Auswanderung armer galizischer Juden nach Böhmen und die der böhmischen Juden nach Wien zu verhindern, wurde 1781 eine spezielle Regelung, das Hofdekret für die Juden in Böhmen, entwickelt, die bis 1797 in Kraft blieb. Diese Regelung enthielt Vorgaben zu den Eheschließungen sowie Erleichterungen der jüdischen Wirtschaftstätigkeit. Ihr Ziel war die Germanisierung der Juden, welche mit der Verbreitung der deutschen Sprache statt dem Jiddischen, dem Besuch öffentlicher Schulen usw. von statten gehen sollte.
1 Rozenblit, Marsha L.: Die Juden Wiens 1867 -1914. Assimilation und Identität, Wien 1988, S.11.
2 Diese Regelung betraf die Juden in Böhmen, Mähren und Niederösterreich. In Galizien wurde zu diesem Zweck das Eherecht ver-
schärft und erschwert.
3 Diese christlichen Minderheiten, vor allem Griechisch-Orthodoxe und Protestanten, sollten stärker in den Staat integriert werden
und stellten insgesamt ein Drittel der Bevölkerung.
3
1782 wurde das Toleranzpatent für die Juden in Niederösterreich und Wien wirksam. Die Begrenzung der Anzahl und der Zahlung von Toleranzgebühren erfolgte ab diesem Zeitpunkt je nach Vermögen des Einzelnen. Es wurde zwischen Wiener Juden und den auswärtigen Juden differenziert. Ansässigen Wiener Juden wurde die Bildungsfreiheit, Gewerbefreiheit, Zugang zu den Universitäten sowie die Möglichkeit der Investition in Immobilien gewährt. Auswärtigen Juden erließ man zwar den Leibzoll, dafür wurde jedoch Anwesenheitssteuer für die Stadt Wien erhoben und die Dauer des Aufenthaltes beschränkt. Den Bereichen Erziehung und Bildung kam eine zentrale Bedeutung zu: mit der germanisierenden Tendenz sollte die jüdische Religionsgemeinschaft geschwächt werden. Den Wiener Juden untersagte Joseph II. die Gründung einer Gemeinde und den Bau einer Synagoge, um ihren Zusammenhalt nicht zu stärken. Die jüdische Bevölkerung zeigte die unterschiedlichsten Reaktionen auf das Toleranzpatent: „Die Wiener Juden begrüßten es lebhaft, während die Strenggläubigen in den Provinzen fürchteten, dass durch die Zurückdrängung der hebräischen Sprache und die Verpflichtung zum deutschsprachigen Unterricht das traditionelle jüdische Lernen auf die Dauer verschwinden werde.“ 4 Die katholische Land- und Stadtbevölkerung lehnte das Patent ab, da sie fürchteten, die Juden könnten gehobene Positionen in Militär und Verwaltung erreichen. Sie verbreiteten ihre ablehnende Haltung in zahlreichen Flugschriften, auf die jedoch keine politische Reaktion folgte. „Die Toleranzpolitik Josephs II. bildete trotz aller aufrecht erhaltenen Beschränkungen zweifellos den Beginn emanzi-patorischer Politik gegenüber den Juden in Mitteleuropa. […]“ 5 Auf der einen Seite bot sich den Juden verstärkt die Möglichkeit, sich zu assimilieren, andererseits, hatten die Juden, die ihre religiöse und kulturelle Herkunft bewahren wollten, durch diese Politik keine Möglichkeit dazu. 6
Von den mittelalterlichen Staaten hatten die Juden einst die selbständige Regelung von innerjüdischen Angelegenheiten nach jüdischem Gesetz überlassen bekommen und ein eigenen Judenrecht geschaffen. Von ihren Angehörigen durften jüdische Gemeinden, als anerkannte Körperschaften, Steuern erheben und übernahmen in eigenen Gerichten die Rechtsprechung. Sie übten mithilfe der Auferlegung von Geldstrafen, öffentlichen Bestrafungen und dem Bann Druck auf ihre Mitglieder aus und bildeten so eine strenge soziale und religiöse Kontrolle. Die Herrscher aus früheren Zeiten wollten sich nicht mit dem Wesen des jüdischen Kultes befassen. Ihr Interesse galt ausschließlich den wirtschaftlichen Vorteilen, die eine Ansiedelung von Juden mit sich brachte, den Sondersteuern und möglichst umfassenden Reduzierung des Kontaktes zwischen Juden und Nichtjuden. Mit dem Aufkommen absolutistischer Staatsformen änderte sich diese Einstellung, so dass im 19.Jahrundert staatliche Eingriffe in innerjüdischen Angelegenheiten bereits zur Regel geworden waren. Diese Entwicklung tangierte nicht nur die Juden, sondern alle bisher halb autonomen Gruppen in der Gesellschaft, wie Stände, Klerus und andere Minderheiten. Der absolutistische Staat duldete keine halb autonomen Mächte innerhalb seines Refugiums neben sich, so dass die jüdische Rechtsprechung ab 1784 von weltlichen Gerichten übernommen wurde und damit Rabbinat und Gemeinde an Autorität verloren. Mit der Schwächung der Gemeindeautorität, hielten sich vor allem städtische Juden nicht mehr an die Ritual- und Sabbatgesetze und der Synagogenbesuch ging deutlich zurück. Innerhalb der jüdischen Gemeinden konnten stel-
4 Meyer,Michael A.: Jüdische Gemeinden im Übergang, In: Deutsch-Jüdische Geschichte in der Neuzeit, Band II, München 1996, S.
25.
5 Meyer, S.26.
6 Siehe Lohrmann, Klaus (Hrsg.): 1000 Jahre österreichisches Judentum, Eisenstadt 1979, S.45.
4
lenweise vier unterschiedliche Gesellschaftsschichten verzeichnet werden. Die erste Schicht bestand aus wohlhabenden Juden, die zweite Schicht war eine Bewunderin der ersten Schicht. In der dritten Schicht be-fanden sich die „Aufklärer“ und die vierte Schicht ahmte unwissentlich die dritte Schicht nach. Diese Schichtung hatte gravierende Konsequenzen, denn Juden, die sich voneinander unterschieden, konnten hinsichtlich ihrer geistlichen Kultur und den religiösen Praktiken keine Einheit mit gemeinsamen Werten und Bräuchen mehr bilden. Zwar hatte es immer eine Spaltung hinsichtlich arm und reich gegeben, aber nun kam zusätzlich eine kulturelle und religiöse Differenz hinzu. Aus dieser Zerrissenheit ging allmählich das Bestreben hervor, die grundlegenden Elemente des Judentums auf neue Weise wiederherzustellen. 7 Mit der Thronfolge durch Franz II. im Jahr 1792 verschlechtert sich dagegen wieder die Lage der Juden in der Habsburgermonarchie. Der Kaiser versuchte, seine jüdischen Untertanen zu „modernisieren“ und verlangt, sie mögen ihren „Aberglauben“ aufgeben. Dennoch verlor das Toleranzpatent nicht an seiner Gültigkeit. 8 Danach ruhte die Diskussion um die Judenfrage aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen des Habsburger Militärs mit den Franzosen.
3. Entwicklung der rechtlichen Gleichstellung der Juden
Jahrhunderte lang hatte es in Europa zwar eine Judenpolitik gegeben in Form von Judenordnungen, Judenabgaben und Ausweisungen. Für die Nicht-Juden stellten die Juden offensichtlich „kein Problem“ dar, das einer prinzipiellen Lösung bedurft hätte, da die jüdische Minderheit außerhalb der ständischen Gesellschaft lebte. Erst mit dem sich seit dem späten 18.Jahrhundert beschleunigenden sozialen Wandel erschien der traditionelle Status der Juden und ihrer Gemeinden bzw. ihre isolierte Existenz nicht mehr länger akzeptabel. In Frankreich wurde die bürgerliche Gleichstellung der Juden bereits 1791 durch ein Gesetz der Nationalversammlung bewirkt. Nach der Französischen Revolution wurde die „Emanzipation“ 9 überall zu einer zentralen Frage; letztlich hatte jedoch jede Gemeinschaft selbst für ihre Emanzipation zu kämpfen. In der Habsburgermonarchie war die Emanzipation das Ergebnis eines langwierigen soziokulturellen Prozesses. Die traditionelle religiöse Feindschaft gegenüber den Juden wurde durch moderne Ideologien und politische Kräfte, sowohl konservative als auch revolutionäre, noch verstärkt. Diese standen einer Gleichstellung der Juden mit Angst und Ablehnung gegenüber. Derartige Haltungen verschmolzen oft mit einer Ablehnung Napoleons, der die Reichweite der Emanzipation mit seinen militärischen Siegen ausdehnte. Nach dem Wiener Kongress 1814/15, mit dem das Zeitalter der Revolution zu Ende ging, erlitt die Emanzipation der Juden einen herben Rückschlag. Der Wiener Kongress suchte den Frieden in Europa durch die Restauration der alten Ordnung wiederherzustellen. Liberale und demokratische Kräfte machten hingegen die Frage der Emanzipation wieder zu einem zentralen Punkt ihrer Politik.
7 Siehe Meyer, S. 96-101.
8 Siehe Barnavi, Eli, S. 168.
9 Der Begriff „emancipatio“ stammt ursprünglich aus dem römischen Privatrecht und meinte die Entlassung eines Sohnes aus der
väterlichen Herrschaft. In der Neuzeit wurde der Ausdruck „Emanzipation“ auf die Befreiung von Individuen oder sozialen Gruppen
aus rechtlicher, politisch-sozialer oder geistiger Abhängigkeit bei ihrer gleichzeitigen Erlangung von Mündigkeit und Selbstbestim-
mung ausgeweitet. Für die Juden bedeutete „Emanzipation“ die Befreiung der Juden von allen sonderrechtlichen Beschränkungen
und ihre Aufnahme in das für alle Bürger eines Staates geltende Recht.
5
Verschiedene Gesetze und Verordnungen im Zeitraum von 1848 - 1868 sorgten für eine allmähliche rechtliche Gleichstellung der Juden. Die Verfassungsurkunde 10 von 1848 gewährte den Juden beispielsweise Glaubens- und Gewissensfreiheit, Gleichheit vor dem Gesetz und gleichen Gerichtsstand, Freiheit zur Ergreifung jedes gesetzlich erlaubten Erwerbszweiges und das Recht auf Grundbesitz. Ein kaiserliches Patent vom 20.10.1848 ordnete die Aufhebung der Judensteuer und die auf Juden lastenden Orts- und Polizeisteuern an. Zudem entfiel die Anwesenheitssteuer für die Juden in Wien. 1849 wurden die Juden mit den Christen in privat- und strafrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellt, so dass das aus dem Mittelalter stammende Judenrecht der Vergangenheit angehörte und später erlassne Gesetze die Juden nur als „Religionsgemeinschaft“ betrafen. 11 Ab dem Jahr 1859 mussten sich jüdische Eheleute zur Trauung keine kreisamtliche Bewilligung ihres Aufgebotes mehr einholen. Ab Januar 1860 wurde die Ausschließung von Juden aus bestimmten Gewerben (Apothekergewerbe sowie in einigen Kronländern Schank-, Brauerei- und Müllgewerbe) aufgehoben. Darüber hinaus durften Juden ab diesem Zeitpunkt an allen Orten, für die sie eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen konnten, allen gesetzlich erlaubten Gewerben nachgehen.
Am 21. Dezember 1867 trat das „Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder“ in Kraft. Die folgende Übersicht 12 zeigt die für die Emanzipation der Juden wichtigsten Artikel:
10 Diese Punkte wurden jedoch von dem autoritären Regime nur unzureichend realisiert und dienten gewissermaßen zur Beruhigung
der Revolutionäre von 1848.
11 Siehe Lohrmann, S. 53.
12 Entnommen aus: www.verfassungen.de/at/stgg67-2.htm, aufgerufen am 26.05.2004
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Arbeit zitieren:
Anke Janssen, 2004, Die Juden in der Habsburger Monarchie, München, GRIN Verlag GmbH
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