Inhaltsverzeichnis
1. Theoretische Basis, Anmerkungen und einige Schlussfolgerungen 1
von Sally Falk Moore
2. Verantwortung und Haftung - rechtsethnologische Überlegungen 3
2.1 Talionsprinzip oder direkte Haftung 3
2.2 Selbsthilfe und das Prinzip sich ausweitender Konflikte 5
2.3 Kollektive Verantwortung 6
3. Abschließende Bemerkungen 7
4. Quellen- und Literaturverzeichnis 8
1. Theoretische Basis, Anmerkungen und einige Schlussfolgerungen
von Sally Falk Moore
Ein grundlegendes Kriterium für die Definition einer politischen Einheit ist die potentielle Fähigkeit zur Konfliktlösung innerhalb derselben. Hierbei bezieht Moore sich insbesondere auf Evans-Pritchard.
Daraus resultiert, dass Recht stets in seinem sozio-kulturellem Rahmen betrachtet werden muss. Selbsthilfe, kollektive Verantwortung und Talionsprinzip bzw. direkte Hilfe illustrieren den sozialen und politischen Kontext, in dem rechtliche Verpflichtungen gesehen werden müssen.
Basis für Recht in vorindustriellen Gesellschaften ist das Gruppenprinzip, das zwar nicht das einzige, jedoch das dominierende Prinzip in diesen Gesellschaften ist und alle anderen Formen von sozialen Beziehungen überschattet.
In einigen vorindustriellen Gesellschaften reagiert in bestimmten Fällen die ganze Gemeinschaft gegen eine Gefahr, die groß genug erscheint, die Existenz der Gesellschaftsordnung zu bedrohen. Wird in jenen Fällen auch die ganze Gemeinschaft aktiv, so heißt dies jedoch nicht, dass bereits eine Vorstellung von öffentlichem Recht existiert. Dennoch lässt es sich hierbei von einer Art von Rechtsorganisation sprechen, da die zentrale Wirklichkeit des vorindustriellen Rechts in der Solidarität der Gruppe beschlossen liegt. Das Individuum kann Rechte so gut wie ausschließlich nur als Mitglied einer Gruppe inne haben, der einzelne kann nur in irgendeiner Form von Gruppenbildung Schutz finden.
Wenn Selbsthilfe, Talionsprinzip bzw. direkte Haftung und kollektive Verantwortung als charakteristisch für vorindustrielles Recht verstanden werden, treten nichtsdestotrotz einige Instanzen und Formen ebenso in den Rechtssystemen von komplexeren Gesellschaften auf. Es liegt in der Natur der Sache, dass es entscheidende Differenzen in der sozialen und rechtlichen Bedeutung von rechtlichen Streitigkeiten in verschieden Gesellschaftsformen gibt.
Dennoch besteht ein hoher Grad an Ähnlichkeit bezüglich der Fundamente von Rechtsmechanismen, da im Grunde nur begrenzte Möglichkeiten bestehen, einen Konflikt zu beginnen. Im Falle von vorindustriellen Gesellschaften können Konfliktherde bspw. Streitigkeiten über Weide- oder Wasserrechte, um Zahlungen oder Außenstände oder auch Beleidigungen sein.
„Primitives“ Recht wird von Evolutionisten gemeinhin als 1.Stufe des Rechts interpretiert und impliziert somit eine eindimensionale statisch lineare Entwicklung von vorindustriellem hin zu „modernem“ Recht. Als Motivation hierfür mag dienen, dass „moderne“ Recht in seiner bestehenden Form zu legitimieren. Aus diesem Grund werden Recht und soziale Institutionen von Juristen und Evolutionisten oftmalig mit den vorurteilsvollen Augen der eigenen Zivilisation gesehen, jedoch sollte man keinesfalls versuchen, das vorindustrielle Recht mit den Rechtsbegriffen unserer Kultur erklären zu wollen.
Moores Kritik an dieser Art von Betrachtung ist, dass die zugrunde liegenden Termini und Vorstellungen einer solchen evolutionären Betrachtungsweise allzu klischeehaft erscheinen und hält sie aufgrund dessen für überarbeitungswürdig, wenngleich sie auch dem Konstrukt nicht prinzipiell abgeneigt ist.
1
Dies äußert sich insbesondere in der bis auf wenige Modifikationen zustimmenden Haltung Roscoes Pounds gegenüber, dessen fünf-stufiges Modell der rechtlichen Evolution wiefolgt aussieht:
1.Stufe: „Primitives“ Recht
Das Eigeninteresse der Gruppe wird durch Gruppensolidarität gewahrt und verteidigt. Instrumentarien hierbei sind Selbsthilfe, Talionsprinzip sowie kollektive Verantwortung. 2.Stufe: Königsrecht/ Staatsmacht
Der Staat hebt bis auf wenige Ausnahmen das Instrument der Selbsthilfe auf. Von nun an sorgt das strikte Gesetz i.S. eines starren Regelwerkes für Gewissheit, Sicherheit und Einigkeit bei der Konfliktlösung. 3.Stufe: Naturrecht
Das Naturrecht gründet sich auf Moral, Fairness und gutes Gewissen. Damit werden moralische zu rechtlichen Pflichten. Die vernünftige Auslegung von Gesetzen wird eher als die strikte Anwendung des geschriebenen Gesetzes zur Konfliktbewältigung heran gezogen, und Haftbarkeit kann nur dort ausgemacht werden, wo auch moralische Schuld Besteht. 4.Stufe: Modernes Recht
Symbiose von Königsrecht und Naturrecht. Es soll Gewissheit und Fairness innerhalb der Rechtsprechung vereinigen. 5.etwaige Stufe:
Das Interesse und der Schutz der allgemeinen Öffentlichkeit bekommt Vorrang vor den Interessen und dem Schutz des Individuums.
Des weiteren postuliert Moore, unter Einbeziehung von Pounds potentieller 5.Stufe, dass die Anerkennung des vorindustriellen Rechts nicht auf der Angst vor Sanktionen für Vergehen basiert, sondern auf der Verpflichtung, jede Verletzung oder Beschädigung zu kompensieren, so dass die sozialen Beziehungen weiterhin aufrecht erhalten werden. Ihre Betonung liegt somit auf dem wieder instandsetzen „defekter“ Verhältnisse, womit wir bei der Betrachtung der verschiedenen Instrumentarien zur Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung angelangt wären.
2
Arbeit zitieren:
Marc Hanke, 2001, Verantwortung und Haftung - Rechtsethnologische Überlegungen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Ethnologie / Volkskunde: Verantwortung und Haftung - Rechtsethnologische Überlegungen ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Marc Hanke hat den Text Verantwortung und Haftung - Rechtsethnologische Überlegungen veröffentlicht
Marc Hanke hat einen neuen Text hochgeladen
Festschrift für Erwin Deutsch ...
Hans-Jürgen Ahrens, Christian von Bar, Gerfried Fischer, Andreas Spickhoff, Jochen Taupitz
Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung des GmbH-Ges...
Zugleich ein Beitrag zum ultim...
Dietmar Höffner, Friedrich-Christian Schroeder
Recht und Verantwortung / Droit et responsabilité
Kongress der Schweizerischen V...
Bénédict Winiger, Matthias Mahlmann, Philippe Avramov, Peter Gailhofer
Die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten
Haftungssituation - Ausschlagu...
Norbert Joachim
Die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten
Eine Untersuchung zur zivilrec...
Daniel J. Mirtschink
Die Haftung des Steuerberaters
Richtig handeln und Haftung ve...
Anne-Gret Nickert, Kerstin Pfeiffer
Die Haftung kommunaler Aufsichtsratsmitglieder in Aktiengesellschaften...
Unter besonderer Berücksichtig...
Oliver Schön
0 Kommentare