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Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung S.3
2. Die Theorien S.3
S.3
2.1 Die Handlungstheorie Max Webers
S.6
2.2 Die Handlungstheorie Schütz’
3.Theorievergleich S.9
S.9
3.1 Der Subjektive Sinn bei Weber und Schütz
S.11
3.2 Die Emergenzkonstellation bei Schütz
und Weber
4. Fazit S.14
5. Quellenverzeichnis 15
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1. Einleitung
„Soziologie […] soll heißen: eine Wissenschaft,
welches soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen
Wirkungen ursächlich erklären will.“ (Weber 1980: S.1)
Mit dieser Beschreibung prägte Weber die Definition einer ganzen Wissenschaft, in der zahlreiche Theorien und Konzepte unterschiedlichster Art nebeneinander existieren. Manche divergieren, andere kongruieren miteinander.
Diese Arbeit soll den Versuch darstellen, die Theorien von Alfred Schütz und Max Weber miteinander zu vergleichen. Dabei beginne ich, indem ich zunächst die Handlungstheorien Webers und Schütz’ einander gegenüberstelle. Im anschließenden Hauptteil werde ich beide Werke, hinsichtlich ihrer Behandlung des subjektiven Sinns untersuchen. Danach widme ich mich der Emergenzkonstellation beider Theorien und werde sich anhand dieser vergleichen. Im Fazit reflektiere ich noch einmal die erarbeiteten Ergebnisse.
2. Die Theorien
Ich beginne meine Ausführungen, indem ich zunächst die jeweiligen Handlungstheorien von Max Weber und Alfred Schütz vergleichend vorstelle.
2.1 Die Handlungstheorie Max Webers
Max Weber bemühte sich in seinen Untersuchungen die Soziologie als Wirklichkeitswissenschaft zu entwickeln und ist daher dem Bereich der verstehenden Soziologie zuzuordnen (vgl. Endreß 2006: S.21). Von diesem Standpunkt ausgehend, entwickelte er ein methodisches und begrifflich-theoretisches Instrumentarium welches es ermöglicht, empirische Soziologie zu betreiben. Weber verstand die Soziologie als eine „Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem
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Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will“ (Weber 1980: S.1). Mit Verstehen bezeichnet er die deutende Erfassung des subjektiven Sinns. Dieser subjektive Sinn, der einen Akteur zu seinen Handlungen motiviert ist jedoch mannigfaltig und komplex, sodass er aus der Beobachterperspektive nicht einfach so erkannt werden kann. Um den subjektiven Sinn zu erklären und somit Handeln von bloßem Verhalten abzugrenzen, unterscheidet Weber zwischen zwei Arten des Verstehens: Zum einen dem aktuellen Verstehen, dass der Erfassung einer Handlung dient (z.B. dass jemand gerade Fahrrad fährt) und dem motivationsmäßigen bzw. erklärenden Verstehen (warum jemand gerade Fahrrad fährt) (vgl. Weber 1980: S.4). Vollständiges motivationsmäßiges Verstehen einer Handlung ist nicht möglich, da man aus der Beobachterperspektive heraus niemals in der Lage ist, die Motive, die ein Akteur seiner Handlung zu Grunde legt, aufzudecken. Nach Weber ist dies aber auch nicht notwendig, da seiner Meinung nach das Erkenntnisinteresse des wissenschaftlichen Beobachters bestimmt, ab wann der subjektive Sinn als erfasst gilt (vgl Schneider 2002: S.27).
Als Handeln definiert Weber menschliches Verhalten, welches sowohl aus Tun, Unterlassen oder Dulden bestehen kann, das vom Handelnden mit einem subjektiven Sinn verbunden wurde (vgl. Weber 1980: S.1). Grundsätzliche geht Weber davon aus, dass jedem Handeln durch den Akteur ein bestimmter Sinn zugeschrieben wird, der vom wissenschaftlichen Beobachter erfasst werden kann. Um die Bestimmungsgründe des Handelns erfassen zu können formulierte Weber vier Idealtypen des Handelns, die sich in abnehmendem Maße an Rationalität orientieren. Im Folgenden unterscheidet Weber zwischen zweckrationalem, wertrationalem, affektuellem und traditionalem Handeln (vgl. Weber 1980: S.13).
Wie die Formulierung „Idealtypen“ schon vermuten lässt, handelt es sich um modellhafte Beschreibungen reellen Handelns, zwischen denen die Übergänge fließend sind.
Bezieht sich ein Akteur mit seinem Handeln auf die Handlung eines anderen Akteurs entsteht soziales Handeln. Dabei ist es irrelevant ob es sich bei den anderen um eine Einzelperson oder eine Gruppe handelt und ob diese Person beziehungsweise Gruppe jemandem persönlich bekannt oder unbekannt ist. So handelt man sowohl sozial, wenn man sich mit einem Kunstwerk beschäftigt dessen Erschaffer man nie gesehen hat, als auch beim gemeinsamen Fußballspiel mit Freunden. Gleichzeitig muss jedoch nicht jedes Handeln in Gegenwart anderer Menschen sozialem Handeln entsprechen. Öffnen
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beispielsweise mehrere Personen bei einsetzendem Regen ihren Regenschirm so stellt dies noch kein soziales Handeln dar. Öffnen jedoch einige Personen die grade ein Gebäude verlassen ihren Regenschirm, da sie durch die Fenster des Hauses draußen bereits andere Personen mit geöffneten Regenschirmen sehen, entspricht dies sozialem Handeln nach Weber. Entscheidend dabei ist, dass sich der Sinn einer Handlung auf die Handlung eines anderen Akteurs bezieht (vgl. Schneider 2005: S.58). Soziales Handeln entspricht bei Weber dem Beobachtungsfeld der Soziologie, den es mit Hilfe der von ihm entwickelten methodischen Instrumente zu untersuchen gilt. Verfestigt sich Soziales Handeln zu einem wechselseitig aufeinander bezogenen Handlungsablauf, entsteht eine soziale Beziehung. An einer sozialen Beziehung sind mindestens zwei oder aber auch mehrere Akteure beteiligt. Auch wenn sich in einer sozialen Beziehung das Handeln der Akteure aufeinander bezieht, können die Intentionen der Beteiligten jedoch unterschiedlich sein (vgl. Schneider 2005: S.59). Weber unterscheidet zwischen verschiedenen Typen sozialer Beziehungen: Mit Kampf bezeichnet Weber eine konfliktäre und symmetrische Beziehungsform. Dies umschreibt soziale Beziehungen die vom physischen Kampf bis zum einfachen Konkurrieren zweier Unternehmen am Markt reichen. Entscheidend ist hier das gegeneinander gerichtete Handeln der Akteure mit der Absicht den jeweils eigenen Willen durchzusetzen.
Die Vergemeinschaftung bzw. Vergesellschaftung meint eine konsensuell symmetrische Beziehungsform. Der Unterschied zwischen beiden liegt in der subjektiv gefühlten Zusammengehörigkeit der Beteiligten auf der einen und dem rational motivierten Interessenausgleich auf der anderen Seite(vgl. Schneider 2005: S. 60). Macht beschreibt eine konfliktär asymmetrische Beziehungskonstellation, bei dem ein Akteur einem Anderen seine Macht aufzwingen kann. Eine konsensuell asymmetrische Beziehungsform betitelt Weber mit Herrschaft. Diese entspricht einer Vergesellschaftung bzw. Vergemeinschaftung, jedoch kann ein Akteur anderen Anweisungen erteilen und davon ausgehen, dass diese auch erfüllt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Befehlsgewalt als legitim anerkannt wird. Indem er die Bestimmungsgründe des Handelns untersuchte, ging Weber den Ursachen von individuellem Handeln nach. Dies sagt jedoch noch nichts darüber aus, wie es von einer einmalig ausgeführten Handlung zu immer wiederkehrenden Handlungsmustern kommen kann, die von eine großen Anzahl von Akteuren immer wieder ausgeführt werden. Weber verwendet dabei zwei Oberbegriffe, Brauch und Sitte.
Arbeit zitieren:
Moritz Taske, 2008, Max Weber und Alfred Schütz - Ein soziologischer Theorienvergleich, München, GRIN Verlag GmbH
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