Zum philosophischen Entwurf des Ewigen Friedens von Immanuel Kant


Hausarbeit (Hauptseminar), 2007

24 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Einführung zum Ewigen Frieden von Immanuel Kant anhand der Darstellung seiner Präliminarartikel

3. Einführung in die Definitivartikel
3.1 Zum ersten Definitivartikel
3.2 Zum zweiten Definitivartikel
3.3 Zum dritten Definitivartikel

4. Von der Gewährleistung des ewigen Friedens

5. Über die Notwendigkeit des moralischen Politikers auf dem Weg zum ewigen Frieden

6. Betrachtungen zum Schluss

Bibliographie

1. Einleitung

Die folgende Arbeit hat das Traktat Zum ewigen Frieden des Königsberger Philosophen Immanuel Kant (1724-1804) zum Thema. Es soll gezeigt werden, innerhalb welcher Bedingungen sich in Kants Friedensschrift ein ewiger Frieden verwirklichen lässt. Während die sechs Präliminarartikel, wie noch dargelegt werden wird, die Negativkonditionen zur Gewährleistung dieses Friedens enthalten, verkörpern die den Kernteil dieser Arbeit einnehmenden drei Definitivartikel Kants die unabdinglichen Forderungen als Grundlagen einer in Frieden lebenden Weltgesellschaft.

Es sollen die dialektischen Voraussetzungen, von denen Kant sich in seiner Schrift hat leiten und sein Traktat bestimmen lassen, dargestellt und reflektierend erläutert werden, wobei hierbei das betreffende Traktat als einzige Quelle des Autors zur Verwendung kommt, um den quantitativen Rahmen dieser Seminararbeit nicht zu überschreiten. Da sich der Begriff des Friedens, gemessen insbesondere an dem des Krieges als seinem Gegenbegriff, auf das holistische Menschendasein auf Erden bezieht, sind auch bestimmte Qualitäten in Form von Werten im menschlichen Handeln, paradigmatisch anhand der Präliminarartikel, zu erwähnen. Im Zuge dieses Unterfangens soll zudem die Frage geklärt werden, ob es sich bei der Friedensschrift hinsichtlich der ihr inne-wohnenden Schlussfolgerungen und damit einhergehenden Forderungen um ein Werk von ausschließlich utopischem Charakter handelt oder ob sie unter Umständen den Anspruch in sich birgt zur gesellschaftlichen Realität zu werden.

Weiterhin ist auch auf die Garantie bzw. deren Anspruch einzugehen, die ein eventuelles Friedensdasein fortwährend zu unterhalten imstande ist.

Schließlich soll auf die Figur und Beschaffenheit derselben in ihrer Eigenschaft als ideales Staatsoberhaupt eingegangen und die Maximen, die jeder Handlungsart quasi als Fundament vorausgehen, beschrieben werden.

Anhand von Meinungen aus der Kant-Forschung sollen Thesen und Interpretations-möglichkeiten in einen diesbezüglich weiter gefächerten Kontext gestellt werden.

Die Zitate aus Kants Friedensschrift sind im Folgenden zumeist einer Auflage der Erstausgabe von 1795 entnommen, die den Geheimartikel noch nicht beinhaltet. So dieser innerhalb dieser Arbeit Verwendung erfährt, stammen die entsprechenden Belege aus einer weiteren Textausgabe.

2. Einführung zum Ewigen Frieden von Immanuel Kant anhand der Darstellung seiner Präliminarartikel

Dem Entwurf Zum ewigen Frieden, der zur Michaelismesse am 29. September 1795 publiziert wurde[1], liegt die Form eines Friedensvertrages zugrunde, in dem sich Kant mit der höchsten teleologischen Frage und Aufgabe eines jeglichen politischen Strebens auseinander setzt. Im Folgenden sollen die einzelnen Stationen (ggf. unter Erwähnung ausgewählter Hintergründe), angefangen bei den Präliminarartikeln, die er in diesem Unterfangen unterläuft, dargestellt und erläutert werden, um anschließend auf bestimmte Themen seiner Schrift, besonders die drei Definitivartikel, eingehen zu können.

Der erste Abschnitt des Traktats gliedert sich in sechs Präliminarartikel, die ihrerseits zum Zwecke eines dauerhaften Friedens grundlegende Forderungen beinhalten, so zuerst, dass keinem Friedensschluss lediglich die Absicht eines erneuten Krieges zugrunde liegen dürfe[2], da es sich in diesem Fall nur um einen Waffenstillstand handeln würde. Gleich hierin wird der Wille Kants zu einem Ende alles Krieges erkennbar, besonders wenn er gleich darauf vom Ende aller Hostilitäten [3] spricht. An dieser Stelle verwendet Kant das Wort ewig, das laut V. Gerhardt “die Absicht der Akteure charakterisiert und ein Wollen ohne jeden Vorbehalt meint.“[4]

Weiterhin stehe der Staat als ideelles Gut nicht im privaten Besitz, wie das etwa in einer Monarchie der Fall sein könnte, weswegen “kein für sich bestehender Staat (klein oder groß, das gilt hier gleichviel) von einem anderen Staate durch Erbung, Tausch, Kauf oder Schenkung, erworben werden können soll.”[5] Der Staat wird einem moralischen Individuum gleichgesetzt, so dass über ihn nicht bestimmt, so dass er nicht beansprucht werden kann. Gemäß der Forderung Kants darf der Staat somit nicht als eine Sache betrachtet werden. Alle Ansprüche von Staaten untereinander wären im Hinblick auf den ewigen Frieden hinfällig, es gäbe keine Gründe mehr zu einem Krieg.[6]

Im dritten Artikel wendet sich Kant gegen die scheinbare Notwendigkeit stehender Heere[7], da diese ständig eine Bedrohung für andere Staaten darstellten. Allein die Tatsache nämlich, dass eine Heeresstreitmacht ständig zum Einsatz bereit ist, zeugt nicht von der unbedingten Bereitschaft einen dauerhaften Frieden in Aussicht stellen zu wollen, vielmehr, jeweils in den Augen anderer Staaten, von einer quantitativen Zurschaustellung des vorrätigen Kriegsmaterials. Um sich die Prägnanz dieses dritten Artikels in angemessener Weise bewusst zu machen, sei zu bedenken, dass es sich hierbei um “die indirekte, aber zentrale Attacke auf den absolutistischen Fürstenstaat, der ohne ein stehendes Heer nicht überlebensfähig gewesen wäre“[8], handele.

Im Anschluss spricht sich Kant gegen eine Staatsverschuldung aus, die ein enormes Potenzial zum Krieg in sich trage und manche Staaten in den Ruin zu treiben imstande sei. Denn die Absicht einen Krieg zu beginnen, etwa gegen den Staat, bei dem man sich in nicht geringem Umfang verschuldet hat, mag sich mit zunehmender Verschuldung verfestigen. Daraus folge, dass, wenn man dem Krieg entgegenwirken möchte, man Anleihen zu militärischen Zwecken gesetzlich verbieten müsse.[9]

Jedem Staat möge im Weiteren das Interventionsrecht abgesprochen werden, um Vorsorge dahingehend zu treffen, dass nicht gewalttätige Übergriffe bestimmter Staaten anderen gegenüber zu erwarten seien. “Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines anderen Staats gewaltthätig einmischen.”[10] Ansonsten wäre die Autonomie der betroffenen Staaten in hohem Maße in Zweifel gezogen, was, holistisch betrachtet, das Ende jeder staatlichen Autonomie wäre. Hiermit greift Kant den Begriff der Volkssouveränität auf. Auch wenn man an dieser Stelle Kritik üben könnte, da etwa gewaltthätig andere Arten der Einmischung nicht automatisch ausschließt, so muss dennoch eingeräumt werden, dass durch den geforderten Gewaltverzicht im Inneren wie auch im Äußeren eines Staates der (konstruktive) Konflikt nicht eliminiert sein soll. Selbstkritisch habe die Regierung Verletzungen wie Unstimmigkeiten ohne den Einsatz von Gewalt beizukommen.[11]

Im letzten und auch längsten seiner Präliminarartikel bringt Kant die Kriegssituation an sich zur Sprache, die eine solche nicht sein dürfe, dass es durch etwaige ehrlose Handlungen[12] im Friedensfalle wiederum dem vorigen Kontrahenten unmöglich gemacht werde, Vertrauen dem anderen gegenüber aufzubauen. Dies ist ein Faktor, den Kant extrem formuliert:” Denn irgendein Vertrauen auf die Denkungsart des Feindes muß mitten im Kriege noch übrig bleiben, weil sonst auch kein Frieden abgeschlossen werden könnte und die Feindseligkeit in einen Ausrottungskrieg (bellum internecinum) ausschlagen würde (…).”[13] Obwohl im Krieg selbst jegliches Recht bereits verloren ist, so ist im sechsten Artikel von einer gewissen Art von Recht die Rede, wenn der Gegenstand hierbei auf eine rein politische Ebene verlagert wird. Wenn also, um es sich zu verdeutlichen, bereits eine Kriegssituation unter mehreren Partizipienten eingetreten ist, so soll immerhin noch Vertrauen in einem den Krieg beschließenden Frieden möglich sein.

Die äußeren Umstände, die Kant vielleicht zu seiner Friedensschrift veranlasst haben, sieht H. Saner vor dem Hintergrund des Baseler Friedens am 5. April 1795, als Preußen aus der antirevolutionären Koalition [14] mit Österreich und England ausschied und somit die Verbündeten des 1. Koalitionskrieges verließ. Damit einhergehend trat Preußen seine linksrheinischen Besitzungen an Frankreich ab und willigte auch in die Abtretung der ganzen linken des Rheins an Frankreich ein. An gleicher Stelle wird jedoch angemerkt, dass, auch wenn aufgrund der äußeren Form eines Vertrags auf eine Erwiderung Kants auf sein unmittelbares Zeitgeschehen geschlossen werden könne, der Inhalt nicht lediglich die Antwort auf ein bestimmtes geschichtliches Ereignis sei. Kant schaffe vielmehr mit den seinen Friedensvertrag einführenden Präliminarartikeln, die auf die negativen, kontraproduktiven Bedingungen eines währenden Friedens eingehen und in ihrer Gesamtheit das eine Konzept in Aussicht stellen, demgemäß der Frieden sich immerfort erhalten könne, quasi eine Ausgangsbasis für die folgende Argumentation. Deshalb manifestiere sich in Kants Friedensvertrag der Universalitätsanspruch in den Konditionen zur Gewährleistung eines ewigen Friedens, was Saner so ausführt: “Er [sc. Kants Friedensvertrag] will nicht bloß einen bestimmten Krieg in einen Frieden auf Zeit überführen, sondern den Krieg in den Frieden. Er ist der ursprüngliche Vertrag, der jeden partikularen Rechtszweck bestimmter Situationen überschreitet (…).”[15] In diesem Sinne könnte der Baseler Frieden wohl Kant zum Anlass seines Entwurfs gereicht haben, woraufhin er allerdings durch seine Ausführungen ein transzendentes, nämlich holistisches Friedensbild entworfen hat. Der entstandene Entwurf ist also als vollkommen pragmatisch anzusehen, bemüht er sich doch das erworbene geschichtliche Wissen des Menschengeschlechts in Bezug auf das künftige kosmopolitische Verhalten desselben auf den Punkt zu bringen. Die vordersten Artikel in diesem Entwurf bekunden also den Willen das politische Denken und Walten in direkte Verbindung zur Vernunft zu setzen und darzulegen, dass sich auch das Gebiet der Politik dem Moment der Vernunft unterzuordnen habe, um eine auf Ethik basierende Grundlage zu gewährleisten. Im Gegensatz zu den nachfolgenden Definitivartikeln, die ihrerseits den Anspruch auf Vollständigkeit in Forderung und Umsetzbarkeit in sich tragen, seien die Präliminarartikel eben der historischen Erfahrung entnommen, so dass ihnen das empirische Moment als Summe der den Menschen (bzw. Staaten)zur Verfügung stehenden Erfahrungen innewohnt. Insofern könne man die ersten sechs Verbots- bzw. Erlaubnisregeln als Konditionen eines Vorfriedens in Betrachtung ziehen.[16]

Dass Kant in seiner Aufstellung der Präliminarien Dinge von gerechtfertigter Selbstverständlichkeit festgelegt hat, bekräftigt Gerhardt in folgender Weise: ”Kant war mit seiner Einsicht in die Natur des politischen Handelns seiner Zeit um mehr als ein Jahrhundert voraus. Es bedurfte erst eines so genannten Weltkriegs, um die ersten Interpreten die weltpolitische Aktualität eines allgemeinen, institutionell gesicherten Rechtsfriedens erkennen zu lassen.” Später sei schließlich die Welt angesichts einer atomaren Vernichtungsgefahr vom Gedanken des notwendigen Friedens auf Erden in hohem Maße überzeugt worden.[17]

Dieses Faktum zeigt äußerst deutlich die Kehrseite der heutigen Epistemologie hinsichtlich des Fortschritts in der Wissenschaft auf. Diesen Punkt führt Zahn so aus: “Der Tendenz nach scheint die immer rascher voranschreitende Vermehrung unseres Wissens und Könnens eher von der Besorgnis über die Verstrickungen begleitet zu sein, in die der Mensch durch eben diesen Fortschritt gerät.“[18]

Zwar könnten Einwände gegen eine auf logischer Deduktion gegründeten Rechtfertigung der Schrift insofern erhoben werden, als sie eine Art von ethisch-moralischem Verständnis aus sich selbst heraus voraussetzt, doch, so Gerhardt, immerhin sei es der Gegenstand des Politischen die Wechselwirkungen der Einzelnen in Relation zueinander zu stellen, wodurch sich auch das Recht auf konsequentes vernünftiges Verhalten ergebe.[19]

[...]


[1] Otfried Höffe: Einleitung: Der Friede- ein vernachlässigtes Ideal. In ders.: Immanuel Kant. Zum ewigen Frieden. Berlin 1995, 5-30, hier 5.

[2] Immanuel Kant: Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf. Königsberg, bey Friedrich Nicolovius. 1795, in: Fred Domke (Hg.): Immanuel Kant. Zum ewigen Frieden. Ein philosophischer Entwurf aus dem Jahre 1795. 2. Aufl., Berlin 1987, 5. Bei den folgenden Zitaten wird die Orthographie der Originalausgabe beibehalten mit Ausnahme der Angleichung von y zu i.

[3] Ebd.

[4] Gerhardt, 1995, 42.

[5] Kant, Zum ewigen Frieden, 6.

[6] Hans Saner: Die negativen Bedingungen des Friedens. In: Otfried Höffe (Hg.): Immanuel Kant. Zum ewigen Frieden. Berlin 1995, 43-68, hier 51.

[7] Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören (Kant, Zum ewigen Frieden, 8).

[8] Saner, 1995, 62.

[9] Gerhardt, 1995, 59.

[10] Kant, Zum ewigen Frieden, 11.

[11] Gerhardt, 1995, 62f.

[12] Kant nennt hierbei exemplarisch Meuchelmörder, Giftmischer, die Brechung der Kapitulation, die Anstiftung zum Verrat (Kant, Zum ewigen Frieden, 12).

[13] Ebd., 12f.

[14] Saner, 1995, 43ff.

[15] Ebd.

[16] Wolfgang Kersting: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein“. In: Otfried Höffe (Hg.): Immanuel Kant. Zum ewigen Frieden. Berlin 1995, 87-108, hier 87.

[17] Gerhardt, 1995, 7.

[18] Manfred Zahn: Kants Theorie des Friedens und die Schwerpunkte der jüngeren Diskussion über sie. In: Deutsche Zeitschrift für Philosophie 38, 1990, 508-520, hier 508.

[19] Gerhardt, 1995, 9.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Zum philosophischen Entwurf des Ewigen Friedens von Immanuel Kant
Hochschule
Freie Universität Berlin  (Institut für Soziologie)
Veranstaltung
Utopie, Spiel, Kultur
Note
1,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
24
Katalognummer
V113500
ISBN (eBook)
9783640142620
ISBN (Buch)
9783640145621
Dateigröße
517 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Entwurf, Ewigen, Friedens, Immanuel, Kant, Utopie, Spiel, Kultur
Arbeit zitieren
M.A. Markus Malik (Autor:in), 2007, Zum philosophischen Entwurf des Ewigen Friedens von Immanuel Kant, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/113500

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