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Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1 Definitionen: 4
1.1 Definition der Ehe 4
1.2 Definition der Familie 4
2 Rechtliche Grundlagen 5
3 Historische Entwicklung der Familie 5
3.1 Die vorindustrielle Familie. 5
3.2 Die industrielle Familie 5
3.3 Die bürgerliche Familie. 6
3.4 Die moderne Kernfamilie. 6
4 Struktur und Wandel der Familie 7
4.1 Funktionsverlust der Kernfamilie. 7
4.2 Familie als Primär- und Intimgruppe 8
4.3 Pluralisierung der Ehe- und familienformen 8
5 Theoretischer Erklärungsansatz für den sozialen Wandel von Ehe, Familie und
Partnerschaft. 9
6 Zusammenfassung / Schlusswort. 11
7 Quellenverzeichnis der fortlaufenden Zitate 13
8 Literaturverzeichnis 14
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Einleitung
Mit dieser Hausarbeit möchte ich der Frage, wie und warum sich die Ehe und die Familie im Laufe der Jahre immer wieder gewandelt hat, nachgehen.
Um deutlich zu machen, wie sich die Familie entwickelt hat, beginne ich zunächst mit der Beschreibung der verschiedenen „Familienleitbilder“der jeweiligen „Epochen“. Beginnend mit der „vorindustriellen“ Familie bis hin zur sog. modernen Kernfamilie werde ich versuchen, die jeweils typischen Merkmale einer Familie zu bezeichnen. Das Hauptaugenmerk meiner Arbeit soll darin liegen, dass versucht werden soll, einen Erklärungsansatz für den sozialen Wandel von Ehe, Familie und Partnerschaft zu formulieren. Das Stichwort „Individualisierung“, das man gerade zu diesem Thema oft hört, soll untersucht und beleuchtet werden. Inwiefern ist die spätestens seit Mitte der 60er Jahre, d.h. mit Beginn der Bildungsexpansion verstärkt gelebte Individualisierung des Einzelnen verantwortlich für den Wandel von Ehe und Familie?
Ich hoffe, am Ende meiner Arbeit wird diese Frage, zumindest annähernd beantwortet sein.
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1 Definitionen:
1.1 Definition der Ehe
Im Lexikon der Sozialpädagogik und Sozialarbeit von Professor Doktor Franz Stimmer ist folgende Definition zu finden:
„Institution der gegenseitig verpflichtenden Bindung einer Frau und eines Mannes (Monogamie) oder eines Mannes und mehrerer Frauen (Polygamie) oder einer Frau und mehrerer Männer (Polyandrie)“ (1)
Bernhard Schäfer gibt eine speziellere Definition zum Begriff der Ehe: „Ehe ist im allgemeinen und juristischen Verständnis eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, die über die Form des Zusammenlebens hinaus nach traditionaler und universaler Auffassung zwei grundlegende Funktionen hat: den Geschlechtsverkehr zu legalisieren und an seine möglichen Folgen, die Geburt von Kindern, Verpflichtungen zu knüpfen.“ (2)
1.2 Definition der Familie
Im Lexikon der Sozialpädagogik und der Sozialarbeit von Prof. Dr. Franz Stimmer ist folgende Definition zu finden:
„Trotz aller historischen Variabilität familialer Lebensfornen ist die Familie ein - in modernen Gesellschaften sehr dynamisches, konfliktreiches und differenziertes aber dennoch relativ widerstandsfähiges - soziales Gebilde, das bezogen auf die biologische Ausstattung des Menschen und auf seine begrenzten sozialen Kompetenzen doch eine gelungene Anpassungsleistung an die menschliche Umwelt darzustellen scheint.“ (3) Eine andere, prägnantere Definition von Familie gibt Bernhard Schäfer: „Unter Familie im engeren Sinne und soziologischen Verständnis ist jene Lebensgemeinschaft und Sozialgruppe zu verstehen, in der Erwachsene der Erziehung (Sozialisation) von Kindern und Jugendlichen widmen.“ (4)
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2 Rechtliche Grundlagen
Nach Artikel 6 des Grundgesetzes stehen Ehe und Familie in der Bundesrepublik unter dem „besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“. In Artikel 13 des Grundgesetzes wird die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht also die rechtliche Verpflichtung, die Familie zu fördern. Gleichzeitig wird die staatlich geschützte Autonomie der Familie und damit der spezifisch private Charakter der Familie hervorgehoben.
3 Historische Entwicklung der Familie
3.1 Die vorindustrielle Familie
Im Mittelalter gab es in unserem Kulturkreis vorwiegend die Familienform des „ganzen Hauses“. Das „ganze Haus“ war Produktionsstätte fast aller Gebrauchs- und Handelsgüter, sowie der Nahrungs- und Lebensmittel aller Mitglieder des ganzen Hauses. Mitglieder waren, abgesehen von der eigentlichen Familie, Knechte und Mägde (bei Bauern), Dienstboten (beim Adel), Gesellen und Lehrlinge (bei Handwerkern), die mehr oder weniger freiwillig als Haushaltsfamilie unter einem Dach zusammenlebten. Gleichzeitig diente dieser Ort der Regeneration der Arbeitskraft, obwohl es keine Trennung im heutigen Sinne zwischen öffentlichen Leben und Intimsphäre gab. Diese Familienstruktur wurde begünstigt durch die räumliche und soziale Einheit von Wohn- und Arbeitsstätte. Im Dienstleistungsbereich kam es hingegen schon vor der industriellen Gesellschaft zu einer Trennung von Wohnung und Arbeitsstätte. Daraus entstand die sogenannte „bürgerliche Familie“, die noch heute als Leitbild dient. Die Trennung von Arbeit und Wohnen war es auch, die eine Verschärfung der Ungleichheit zwischen Mann und Frau bewirkte. Der Mann übernahm die Rolle des Ernährers und Haushaltsvorstandes. Die Frau war für die Erziehung der Kinder und die Haushaltsführung zuständig.
3.2 Die industrielle Familie
In der Zeit der Aufklärung und Industrialisierung löste sich durch das Angebot der industriellen Arbeit die Produktionsgemeinschaft des „ganzen Hauses“ auf. Somit kam es zur räumlichen Trennung von Arbeitsplatz und Wohnbereich. Männer, Frauen und Kinder von proletarischen - und Tagelöhnerfamilien arbeiteten gleichermaßen in den Fabriken, wobei Frauen und Kinder geringer entlohnt wurden. Die Mitarbeit der Frauen war aufgrund des geringen Lohnes des Mannes überlebensnotwendig und stand ausser Frage. Im Gegensatz zur industriellen Familie, die in der Regel verarmt war, reichte das Einkommen des Mannes in
Arbeit zitieren:
Dipl.Sozialpädagogin/-arbeiterin Buse Karin, 2000, Der soziale Wandel von Ehe und Familie, München, GRIN Verlag GmbH
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