Inhalt
A. Einleitung 3
1. Intention der Arbeit 3
2. Die Res gestae divi Augusti 3
3. Die Machtrückgabe im Jahr 27 v.Chr. 4
B. Hauptteil 5
1. Der Augustusname 5
2. Die Lorbeerbäume 7
3. Die corona civica 8
4. Der clupeus aureus 9
5. Die potestas und auctoritas 11
C. Schluss 12
D. Wissenschaftlicher Apparat 14
1. Quellenverzeichnis 14
2. Literaturverzeichnis S 15
A. Einleitung
1. Intention der Arbeit
Das Ziel dieser Arbeit ist es, die dem Augustus 1 im Jahr 27 v.Chr. übergebenen Eh-rung zu klären und erläutern. Hierzu wird im folgenden zuerst die Res Gestae divi Augusti besonders das relevante Kapitel 34, als die Hauptquelle, betrachtet um dann anschließend systematisch die einzelnen Ehrungen zu analysieren. Darüber hinaus sollen dann die Ehrungen im Bezug zu dem Herrschaftsverständnis des Augustus ge-stellt werden, sodass auch das Verhältnis auctoritas und potestas zu klären ist. Die verwendeten Quellen sind zualler erst die Res Gestae, als die „Königin der Inschriften“ nach Theodor Mommsen; als weitere sind vorallem die Augustusvita des Sueton und Cassius Dio, sowie einer Vielzahl weiteren, als Quellen zu erwähnen.
2. Die Res gestae divi Augusti
Nach dem Tod des Augustus 14 n.Chr. wurde sein Testament im Senat verlesen, darunter auch sein, von ihm selbst verfasster, Tatenbericht 2 . Er hatte nachweislich noch im Jahr 14 n.Chr. an seinem Werk geschrieben, in den Grundzügen hingegen muss es jedoch schon um die Jahrtausendwende fertig gestellt worden sein. In seinem Testament ist eine Anweisung enthalten gewesen, seinen verfassten Tatenbericht auf Tafeln an seinem Mausoleum, für jedermann sichtbar, zu befestigen. Der relativ exakte Wort-laut des Tatenberichtes wird heute vorallem durch das Monumentum Ancyranum überliefert, die orginalen Tafeln des Augustus-Mausoleum sind hingegen nicht mehr erhalten 3 .
Die Res gestae lässt sich in vier Teilabschnitten gliedern 4 , wobei hierzu nur die letzt-end beiden, im speziellen Kapitel 34, von gesonderter Wichtigkeit sind.
im Folgendem wird nur noch der Name Augustus verwendet und daher von den exakten, zeit-
genössischen Namen keine Verwendung gemacht, um durch diese Vereinheitlich eine klaren
Inhalt und eine verbesserte Lesefähigkeit zu erreichen. Tacitus und Cassius Dio berichten beide von 4 Dokumente, Tac. An. ,3 und Cass. Dio
56,33,; Sueton erwähnt hingegen nur drei Dokumente, Suet. Aug. 0,4. 3 des weiteren sind das Monumentum Apolloniese, das in seiner griechischen Fassung hilft
vorallem den Mittelteil des Tatenberichtes wieder herzustellen, und das Monumentum
Antiochenum, welches durch seine Fragmente teilweise hilft den ursprünlichen Wortlaut zu
rekonstruieren, zu nennen. 4 dies sind Kapitel 1 - 14 seine Ehrungen, Cap. 15 - 24 seine Aufwendungen, Cap. 25 - 33 seine
Taten und Cap. 34 - 35 seine Anerkennungen; abzusehen ist von den 4 anschließendnen
Kapiteln und der Überschrift, da diese sicher nicht von Augustus geschrieben wurden.
„Quo pro merito meo senatu[s consulto Au]gust[us appe]llatus sum et laureis |
postés aedium meárum v[estiti] publ[ice coronaq]ue civica super | iánuam meam
fixa est [&] [et clu]peus [aureu]s in [c]uria Iúliá posi|tus, quem mihi senatum
pop[ulumq]ue Rom[anu]m dare virtutis cle||ment[iaeque e]t iusitiae et pieta[tis cau]sá testatu[m] est pe[r e]ius clúpei | [inscription]em.& Post id tem[pus
a]uctóritáte [omnibus prestiti, potes]|[t]atis au[tem n]ihilo ampliu[s habu]i quam cét[eri, qui m]ihi quo|que in ma[gis]tra[t]u conlegae f[uerunt].“
Diese wichtige Stelle lässt sich wie folgt übersetzen:
„Für diesen Verdienst wurde mir auf Beschluss des Senates der Name Augustus verliehen; auf staatlichen Beschluss hin wurde die Tür meines Hauses mit Lorbeerbäumen geschmückt und die Bürgerkrone über meiner Tür angebracht, und ein goldener Schild wurde in die Curia Iulia aufgestellt, den mir der Senat und das römische Volk verliehen haben wegen meiner Tapferkeit und Milde, meiner Gerechtigkeit und fromme Pflichterfüllung , wie es durch die Inschrift auf diesem Schild bezeugt ist. Seit dieser Zeit habe ich alle an Machteinfluss überragt, an Amtsgewalt besaß ich nicht mehr als die übrigen, die auch ich im Amt zu Kollegen hatte.“ 8
Diese Textstelle soll nun der Ausgangspunkt für die folgende Darstellung der Eh-rungen des Augustus aus dem Jahr 27 v.Chr. sein.
3. Die Machtrückgabe im Jahr 27 v.Chr.
Augustus selbst schreibt in seinem Tatenbericht, dass er in seinem „sechsten und siebten Konsulat [..] den Staat aus [s]einer Machtbefugnis dem Ermessen des rö- 5 Res gestae, Volkmann, S. 59f. der Vollständigkeit halber wurde auch das Leidener Klammer-
system übernommen. 6 pietas kann sowohl „Frömmigkeit gegenüber den Göttern“ als auch „Pflichttreue gegenüber
dem Vaterland“ heißen, aus diesem Grunde schließe ich mich Schumacher, Epigraphik, S. 184
an und wähle auch die Zusammensetzung beider deutschen Begriff, um so dem lateinischen
möglichst nahe zu bleiben.
es wird die Übersetzung „auch ich“ bevorzugt, sodass sich quoque auf mihi und nicht in 7
magistratu bezieht, da Augustus nur das Konsulat als reguläres republikanisches Amt inne hatte. 8 Übersetzung des Autors auf der Grundlage der Edition von Volkmann.
mischen Senats und des Volkes überantwortet“ 9 hat. Nach seiner auslaufender Tri-umviratgewalt zum 1.1.32 v.Chr. und dem Sieg bei Actium hatte Augustus seit 31 v.Chr. durchgehend das Konsulat inne. Er war nach der Ausschaltung seines letzten Konkurrenten Antonius nun zum alleinigen Herrscher im römischen Reich aufgestiegen. In seinem sechsten Konsulat dann überlies er seinem Mitkonsul Agrippa die ihm zustehende Anzahl an Rutenbündel und stellte so symbolisch die alte republikanische Kollegialität und somit auch überhaupt das Amtwesen der Republik wieder her 10 . Im folgenden Jahr 27 v.Chr. legte er dann während einer Senatssitzung am 13. Januar alle seine Ämter nieder und vollzog somit die res publica restituta 11 , für die er 43 v.Chr. mit Marcus Antonius und Lepidus ein Triumvirat gegründet hatte. Drei Tage danach wurde ihm in einer weiteren Senatssitzung ein Teil seiner Amtsgewalten, vorallem das imperium proconsulare, wieder verliehen. Darüber hinaus wurden ihm auch die hier zu besprechenden Ehrungen angetragen, sodass in den ersten Konturen, die heute sogenannte Principatsordnung, entstand.
B. Hauptteil
1. Der Augustusname
Augustus selbst schreibt „für diesen Verdienst wurde mir auf Beschluss des Senates der Name Augustus verliehen“ 12 , was nach den fasti Praenestini 13 an dem 16.03.27 v.Chr. geschehen sein soll; daher drei Tage nach seiner Niederlegung der Machtbefugnisse im Senat. Nach Sueton soll Munatius Plancus, ein Anhänger des Augustus, im Senat den Vorschlag eingebracht haben, den Ehrenname Augustus verleihen zu lassen 14 . Man kann davon ausgehen, dass Augustus mit diesem Beschluss nicht über-rascht wurde, sondern es sich um einen wohlüberlegten Akt handelte. Das Wort augustus stammt aus der römischen Sakralsphäre, die früheste Erwähnung ist bei Ennius zu finden 15 . Er beschreibt darin die Erscheinung von zwölf Geiern, die
9 Res gestae, 34,1. 10 Cass. Dio 53,1,1.
Ibid. 53,4, 3-4 sowie 8, 5; Ov. Fast. 1,589; fasti Praenestini, CIL I 2 S.231ff. 11 12 Res gestae, 34,2 und hierzu auch Suet. Aug. 7,4.
fasti Praenestini, CIL I 2 S.231ff sowie die feriale Cumanum, CIL I 2 S.229; Ov. Fast. 1,590. 13 14 Suet. Aug. 7,2 und Vell. Pat. 2,91,1. 15 En. Ann. 18,3,2.
Arbeit zitieren:
Yves V. Grossmann, 2008, Die Ehrungen des Kaiser Augustus, München, GRIN Verlag GmbH
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