Inhaltsverzeichnis I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis. II
Abbildungsverzeichnis. III
1 Einführung. 1
2 Ertragsteuerarten. 2
2.1 Einkommensteuer. 2
2.2 Körperschaftsteuer. 2
2.3 Gewerbesteuer. 2
3 Wesentliche Änderungen bei Einzel- und Personenunternehmen. 3
3.1 Einführung einer Thesaurierungsbegünstigung. 3
3.1.1 Ablauf. 5
3.1.2 Nachversteuerung. 7
3.2 Fazit der Thesaurierungsbegünstigung. 8
4 Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Unternehmenssteuerreform. 10
4.1 Mantelkauf. 10
4.1.1 Überblick § 8c KStG n.F. 11
4.1.2 Schädlicher Beteiligungserwerb, § 8c Satz 1 KStG n.F. 11
4.1.3 Schädlicher Beteiligungserwerb, § 8c Satz 2 KStG n.F. 12
4.2 Fazit Mantelkauf. 13
5 Zusammenfassung. 15
Literaturverzeichnis. 16
Quellenverzeichnis 17
Abkürzungsverzeichnis II Abkürzungsverzeichnis A Abb. = Abbildung B BB = Betriebsberater D DB = Der Betrieb (Wochenschrift) E EStG = Einkommensteuergesetz G GewStG = Gewerbessteuergesetz K KStG = Körperschaftsteuergesetz M MoRaKG = Referentenentwurf des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen N NWB = Neue Wirtschafts - Briefe n.F. = neue Fassung S Stbg = Die Steuerberatung (Zeitschrift) W WKBG = Wagniskapitalbeteiligungsgestz
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Schaubild zur Bildung der Thesaurierungsbegünstigung.
Abb. 2: Schaubild zur Antragsberechtigung von Einzel- und Mitunternehmern.
Abb 3: Schaubild zur Nachversteuerung
1 Einführung 1
1 Einführung
Die große Koalition, bestehend aus CDU/CSU und SPD, hat in ihrem Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 die Einführung international wettbewerbsfähiger Steuersätze und eine grundlegende Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts zum 01.01.2008 angekündigt. 1 Der Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform 2008 ist der Bundesregierung am 05.02.2007 vorgelegt worden. Am 14.03.2007 ist der Entwurf der Unternehmensteuerreform 2008 vom Bundeskabinett beschlossen worden. 2 Nachdem der Entwurf am 25.05.2007 offiziell vom Bundestag verabschiedet wurde, stimmte bereits am 06.07.2007 der Bundesrat dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 zu.
Den Kern des Unternehmenssteuerreformgesetzes bildet die Senkung der Unternehmensteuerbelastung von 38,65% auf ca. 30%, welcher durch eine Tarifsenkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 15%, sowie die Senkung der Steuermeßzahl bei der Gewerbesteuer auf einheitlich 3,5% erzielt wird. Im Gegenzug sind zahlreiche Maßnahmen zur Gegenfinanzierung der Unternehmenssteuerreform 2008 geschaffen worden, wie zum Beipiel die Abschaffung des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer, der Verlustausgleich beim Mantelkauf sowie die Einführung einer Zinsschranke, welche für Unternehmen die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen in Abhängigkeit zum Gewinn beschränken soll. 3 Weiterhin sieht der Gesetzentwurf die Einführung einer einheitlichen Abgeltungsteuer für private Kapitalerträge vor. Die Unternehmenssteuerreform 2008 ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten und die Abgeltungsteuer wird ihr zum 01.01.2009 folgen.
In den folgenden Kapiteln der Seminararbeit möchte ich explizit auf die Auswirkungen und die Folgen der Änderungen in der Unternehmensteuerreform 2008 in Bezug auf die Thesaurierungsbegünstigungen bei Einzel- und Personenunternehmen und den Verlustausgleich bzw. Verlustabzug beim Mantelkauf durch Kapitalgesellschaften eingehen.
____________________
1 Vgl. Blumenberg, J./Benz, S.: Die Unternehmensteuerreform 2008, Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt,
2007, S. V
2 Vgl. Hörster, R./Merker, C.: Der Regierungsentwurf des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008, in:
NWB, Nr. 13, (2007), S. 1021
3 Vgl. Hermann, J.: Die Folgen der Unternehmensteuerreform 2008 für Kapitalgesellschaften, Licht und
Schatten der Reform - Erforderliche Maßnahmen, in: NWB Nr. 7, (2008), S. 507
2 Ertragsteuerarten 2
2 Ertragsteuerarten 2.1 Die Einkommensteuer
Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine der wichtigsten Einnahmequellen der öffentliche Haushalte. 1
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Die Einkommensteuer wird auf Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit ect. gemäß § 2 EStG erhoben. 2 2.2 Die Körperschaftsteuer
Der Körperschaftsteuer unterliegt das Einkommen von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Der beschränkten Körperschaftsteuer unterliegen Körperschaften,
Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, mit ihren inländischen Einkünften. Bei der Körperschaftsteuer handelt es sich um eine rechtsformabhängige Abgabe, die der Besteuerung von Kapitalgesellschaften dient. Gemäß § 7 KstG bemisst sich die Körperschaftsteuer nach dem zu versteuernden Einkommen. Dieses beträgt gemäß § 23 Abs. 1 KStG 15%. 3 2.3 Die Gewerbesteuer
Gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 GewStG ist jeder stehende Gewerbebetrieb, der im Inland betrieben wird gewerbesteuerpflichtig. 4
Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen. Sie wird nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform 2008 kein höheres, aber ein stabileres und besser planbares Aufkommen als in der Vergangenheit gewährleisten. 5 ____________________
1 Vgl. Bornhofen, M.: Steuerlehre 2 Rechtslage 2007: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer, Bewertungsgesetz und Erbschaftsteuer, 28., überarbeitete Auflage, Wiesbaden:
Gabler, 2008, S. 2
2 Einkommensteuergesetz (EStG) idF vom 19.10.2002
3 Körperschaftsteuergesetz (KStG) idF vom 20.12.2007
4 Gewerbessteuergesetz (GewStG) idF vom 15.10.2002
5 Vgl. Blumenberg, Jens/Benz, Sebastian: Die Unternehmensteuerreform 2008, Köln: Verlag Dr. Otto
Schmidt, 2007, S. VIII
Arbeit zitieren:
Sebastian Schönherr, 2008, Kritische Bewertung der Unternehmensteuerreform 2008 im Hinblick auf die Änderung im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht, München, GRIN Verlag GmbH
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