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Inhaltsverzeichnis:
1. EINLEITUNG 2
2. DER BYZANTINISCHE BILDERSTREIT. 3
2.1. Der Ikonoklasmus unter Leon III und Konstantin V 3
2.2. Die Wiederherstellung der Bilder unter Irene. 4
3. DIE REAKTIONEN DER KAROLINGER AUF DIE SYNODE VON
NIC ÄA. 5
3.1. Die Synode von Frankfurt im Jahre 794 10
4. SCHLUßBEMERKUNG 13
5. QUELLE-N UND LITERATURVERZEICHNIS. 15
5.1. Quellen 15
5.2. Literatur 15
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1. Einleitung
Im achten und neunten Jahrhundert erschütterte der sogenannte „Bilderstreit“ das byzantinische Reich. Ikonodulen, die Bilderverehrer, und Ikonoklasten, die Bilderzerschmetterer, rangen fast eineinhalb Jahrhunderte um die Frage ob man Heilige, Jesus oder seine Mutter auf Bildern darstellen und ihnen Verehrung entgegenbringen dürfe. Dies führte zu blutigen Auseinandersetzungen im byzantinischen Reich. 1 Doch der Bilderstreit führte auch über die Grenzen Byzanz hinweg zu Konflikten. Zum einen belastete er die Beziehungen zu Rom, zum anderen spielte er eine bedeutende Rolle im Verhältnis zwischen dem byzantinischen und dem fränkischen Reich. Denn durch die Auseinandersetzungen zwischen den bilderfeindlichen Herrschern von Byzanz und dem Papst wurde dieser förmlich aus dem Reich gedrängt und wandte sich auf der Suche nach neuen Protegisten den fränkischen Herrschern zu. 2
Bedeutend für das Frankenreich wurde die Auseinandersetzung erst nach 787, als, nach mehreren Jahren ikonoklastischer Herrschaft in Byzanz, eine Synode in Nicäa unter der bilderfreundlichen Kaiserin Irene stattfand, welche die Verehrung der Bilder im byzantinistischen Reich wieder einführte. Auf diese Synode reagierten Karl der Große und seine Gelehrten auf verschiedene Weise. Zum einen verfaßten sie die Libri Carolini, eine Abhandlung über ihre Stellung zum Bild und mit einer klaren Positionierung gegen die Bilderverehrung und zum anderen auf einer fränkischen Synode in Frankfurt im Jahre 794. Dort wurde die Bilderverehrung thematisiert und im Kapitular, dem Schlußdokument, sowohl die Synode von Nicäa als auch die wieder eingeführte Bilderverehrung verurteilt. In dieser Arbeit sollen, nach einer kurzen Einführung zu dem byzantinischen Bilderstreit, die Fragen behandelt werden, welche Bedeutung der Bilderstreit eigentlich für die Karolinger hatte und warum er zu einem Thema auf der Synode von Frankfurt wurde, bzw. welche Absichten Karl der Große im puncto Bilderstreit verfolgte.
1 Anderer Ansicht sind unter anderem Peter Brown und Hans Georg Thümmel. Peter Brown geht von gelegentlichen Gewaltakten aus, um die von ikonodulen Autoren „viel Aufhebens gemacht wurde“. Vgl. Peter Brown: Die Entstehung des christlichen Europa, München 1996, S. 278. (im folgenden zitiert als: Die Entstehung). Nach Hans Georg Thümmel war der Bilderstreit weniger bedeutsam als es die Geschichtsschreibung wahr haben möchte. Vgl. Hans Georg Thümmel: Der byzantinische Bilderstreit, in: Theologische Rundschau 61 (1996), S. 356 f (im folgenden zitiert als: Hans Georg Thümmel: Bilderstreit). Da von dem Schrifttum der Ikonoklasten wenig erhalten ist und das Meiste der „Polemik“ der Ikonodulen entstammt, ist eine kritische Perspektive durchaus angebracht. Vgl. auch Hans Georg Thümmel: Bilderlehre und Bilderstreit, Würzburg 1991, S. 40. (im folgenden zitiert als: Bilderlehre)
2 Vgl. Peter Classen: Karl der Große, das Papsttum und Byzanz. Die Begründung des karolingischen Kaisertums,
2 Auflage, Sigmaringen 1988, S. 3 (im folgenden zitiert als: Peter Classen: Karl, Papstum, Byzanz) ; Gert Haendler: Epochen der karolingischen Theologie, Berlin 1958, S. 17ff. 278 (im folgenden zitiert als: Gert Haendler: Epochen)
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Über die Synode in Frankfurt sind nur wenige unmittelbare Zeugnisse erhalten. Zum einen die Königsurkunde vom 22. Februar 794, das Kapitular in Abschriften des 9. und des 10./11. Jahrhunderts, das Lorscher Annalenfragment und einige ergänzende „Aktenstücke“ zum Adoptianismus und zum Bilderstreit. 3 Erhaltene ergänzende Aktenstücke zum Bilderstreit sind auch die Libri Carolini und ein Brief von Papst Hadrian I. Aus diesem Brief läßt sich ein Schreiben Karls rekonstruieren, in welchem er dem Papst die fränkische Position zur Frage der Bilderverehrung zukommen ließ. Beide Dokumente liegen zeitlich vor der Frankfurter Synode 794. Für diese Arbeit dienen als Quellen vor allem die Libri Carolini und das Kapitular der Frankfurter Synode.
2. Der byzantinische Bilderstreit
2.1. Der Ikonoklasmus unter Leon III und Konstantin V
Seit dem 6. Jahrhundert hatte die Ikone in Byzanz einen Stellenwert erlangt, wie sie ihn im Westen nie besaß. Christus und die Heiligen sollten den Menschen näher gebracht werden, aber man sah in ihnen nicht nur eine „psychologische Anregung zur Frömmigkeit“, 4 sondern auch die Gegenwart des Dargestellten. Jedoch hatte es in Byzanz immer auch eine bilderfeindliche Richtung gegeben. Die zentrale Frage zwischen Ikonodulen und Ikonoklasten war, ob die Bilder Gott wohlgefällig waren oder nicht. Die Ikonoklasten gaben zu bedenken, daß Gott in den zehn Geboten ausdrücklich die Verehrung von Bildern verboten habe. Man befürchtete seinen Zorn hervorzurufen. Der Beginn des Bilderstreits lag im Jahre 726, als Kaiser Leon III ein Christusbild vom Portal des Kaiserpalastes entfernen ließ. Unter ihm kam es erstmals zur Beseitigung von Christus- und Heiligenbildern. Dies führte zu Unruhen in verschiedenen Teilen des Reiches und zu blutigen Auseinandersetzungen in Konstantinopel. 5 Da es Leon III. nicht gelang den Patriarchen Germanos von Konstantinopel zu überzeugen, setzte er diesen ab. Auch bei dem Papst erlangte er keine Zustimmung. Nach Thiel scheint es so zu sein, daß Rom sogar versuchte, den Streit anzufachen, um so die politische Stellung des Kaisers zu schwächen und mehr Einfluß auf das von Byzanz beherrschte Süditalien zu
3 Vgl. Hubert Mordek: Zur Kirchenrechtsreform am Beispiel des Frankfurter Kapitulars, in: Fried, Johannes (Hrsg.): 794 - Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 46.
4 Klaus Schatz: Allgemeine Konzilien. Brennpunkte der Kirchengeschichte, Paderborn, München, Wien, Zürich 1997, S. 88. (im folgenden zitiert als: Klaus Schatz: Brennpunkte)
5 Vgl. Herbert Schade: Die Libri Carolini und ihre Stellung zum Bild, in: Zeitschrift für katholische Theologie 79 (1957), S. 69; Andreas Thiel: Der Bilderstreit in Byzanz, in: Fried, Johannes (Hrsg.): 794 - Karl der Große in Frankfurt am Main - ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S.64 f. (im folgenden zitiert als: Andreas Thiel: Bilderstreit)
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bekommen. 6 Dies führte dazu, daß zwischen dem byzantinischem Kaiser und dem Papst auf dogmatischem Gebiet eine tiefe Uneinigkeit herrschte. Politisch wurde diese dadurch vertieft, daß der Kaiser alle Kircheneinkünfte als Steuern einziehen wollte, was Rom allerdings verweigerte, und daß Byzanz 732 eine gescheiterte Flottenexpedition gegen Italien unternahm. 7 Zwar waren die Folgen in Byzanz selber zunächst noch nicht gravierend, da sich die Gegner bewußt waren, daß sie sich einen theologischen Streit, der alle Kräfte binden und das Reich spalten könnte, nicht leisten konnten, 8 dafür hatte der Bilderstreit schon recht früh zu einem Zerwürfnis mit Rom geführt. Eine Folge war, daß der Papst nicht mehr mit der Hilfe von Byzanz z. B. gegen die Langobarden rechnen konnte und sich daher nach neuen „Bundesgenossen“ umsah. Damit trug der Bilderstreit von Byzanz zu einer Annäherung zwischen dem Frankenreich und Rom bei.
Unter Leons Nachfolger Konstantin V. kam es zu einer Verschärfung der Situation. 9 Auf einer Synode in Hiereia im Jahr 754 wurde die Unzulässigkeit der Bilderverehrung theologisch begründet und danach vehement verfolgt. Jeglicher Bilderdienst wurde verurteilt und die Vernichtung der Kultbilder angeordnet. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kaiser bereits die höchsten kirchlichen Ämter mit Personen seines Vertrauens besetzt und soweit seine und deren Macht reichte, wurden die Beschlüsse umgesetzt. Dabei kam es auch zu härteren Maßnahmen als unter Leon III. Auch wenn es noch Widerstand im Reich gegen die ikonoklastische Politik gab, verschafftem dem Kaiser seine außenpolitischen Erfolge Rückhalt in der Bevölkerung. Denn den Menschen schien sich zu zeigen, daß Siege auch ohne den Rückhalt von Ikonen erlangt werden konnten. 10
2.2. Die Wiederherstellung der Bilder unter Irene
Nach dem Tod von Konstantin V. endete die Verfolgung der Bilderverehrung. Unter Leon IV. kam es zwar nicht zu einem Kurswechsel in der grundsätzlichen Ablehnung der Bilder, allerdings ahndete er die Bilderverehrung nicht. Das mag an dem Einfluß seiner Frau Irene gelegen haben, die aus Athen stammte und aus einer bilderfreundlichen Umgebung kam.
6 Vgl. Andreas Thiel: Bilderstreit, S. 64.
7 Vgl. Helmut Nagel: Karl der Große und die theologischen Herausforderungen seiner Zeit. Zur Wechselwirkung zwischen Theologie und Politik im Zeitalter des großen Frankenherrschers, Frankfurt am Main u. a. 1998, S. 145. (im folgenden zitiert als: Helmut Nagel: Karl der Große)
8 Vgl. Peter Brown: Die Entstehung, S. 278.
9 Ludwig Mödl sieht einen Anlaß in dem Aufstand des Schwagers von Konstantin V. Dieser hatte sich zum Gegenkaiser ausrufen lassen und sich dazu mit den Bilderfreunden verbündet. Nach deren Niederlage, habe sich Konstantin blutig an seinen Gegnern gerächt, so auch an den Bilderfreunden. Vgl. Ludwig Mödl: Die Spiritualität des Schauens. Bilderverehrung und adoratio in der christlichen Frömmigkeitspraxis, Regensburg 1995, S. 7.
10 Vgl. Peter Brown: Die Entstehung, S. 279.
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Nach seinem Tod übernahm sie die Regentschaft für den zehnjährigen Sohn Konstantin VI. Sie strebte ein Ende der Bilderfeindschaft an. 11 Dazu setzte sie 784 Tarasios, einen bilderfreundlichen Patriarchen, in Konstantinopel ein. Sie lud für 786 zu einer Synode nach Konstantinopel ein, jedoch wurde diese durch eine Palastgarde gesprengt, die immer noch den Edikten von Konstantin V. die Treue hielt. Es drohten gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gruppierungen und Irene gab nach. Das zeigt, wie stark noch der bilderfeindliche Widerstand in Byzanz war. Ein Jahr später, nachdem Irene die illoyalen Truppen auf einen Feldzug geschickt hatte, berief sie erneut die Synode ein. Diesmal fand sie in Nicäa statt, nur die feierliche Schlußsitzung hielt man in Konstantinopel ab. Die Synode tagte einen Monat, die Zahl der Teilnehmer schwankte zwischen 252 und 365. Zwar als ökumenische Synode abgehalten, war die Zusammensetzung dennoch eine fast rein byzantinisch-konstantinopolitanische. 12 Aus Rom kamen immerhin zwei päpstliche Gesandte. Die fränkische Kirche hatte Irene nicht eingeladen. Sie verkannte nicht die politische Macht des Frankenreiches, aber sie sah in deren Kirche nur einen Bestandteil des römischen Patriarchats. Dem Papst war dies nur recht, da er eine Einmischung Karls des Großen in die orientalischen Verhältnisse vermeiden wollte. 13
Auf der Synode 787 in Nicäa war beschlossen worden, daß man den Bildern „proskynesis“ (Verehrung) schulde. Die „latreia“ (Anbetung) hingegen sei alleine Gott vorbehalten. Der Ikonoklasmus der vorherigen Jahrzehnte wurde verurteilt und die Synode von Hiereia als ungültig erklärt, da sie ohne Mitwirkung des Papstes stattfand.
3. Die Reaktionen der Karolinger auf die Synode von Nicäa
Die Kontoverse um den Umgang mit den Heiligenbildern traf Karl und seine Gelehrten nach der Synode von Nicäa nicht unvorbereitet. Zwar hatten sie sich vorher nicht vertiefend mit diesem Thema beschäftigt, aber schon früher waren die Franken mit der Frage um die Bilderverehrung konfrontiert worden. Im Jahre 767 waren in der Pfalz Gentilly römische und byzantinische Gesandte mit Karls Vater Pippin zusammengetroffen. Unter anderem hatte man dort die Bilderfrage erörtert. Zwei Jahre später nahmen fränkische Gesandte an einer Ostersynode teil, deren Schwerpunkt in der Absage an die ikonoklastische Politik von
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Hauck sieht darin vor allem ein politisches Interesse, da Irenes Stellung als Frau nicht sonderlich gefestigt war und sie sich damit sowohl der bilderfreundlichen Opposition wie auch Rom annähern wollete. Vgl. Albert Hauck: Kirchengeschichte Deutschlands 2. Teil, 5. Auflage, Leipzig 1935, S. 324. (im folgenden zitiert als: Albert Hauck: Kirchengeschichte)
12 Vgl. Klaus Schatz: Brennpunkt, S. 90.
13 Vgl. Albert Hauck: Kirchengeschichte, S. 325.
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Konstantin V. und einer Bekräftigung der Bilderverehrung lag. Äußerlich hielten sich die fränkischen Geistlichen und Karl der Große bis zur zweiten Synode von Nicäa also an den bilderfreundlichen Standpunkt der römischen Kirche. 14
Die Akten der Synode von Nicäa wurden von Rom ins Lateinische übersetzt und hat sie Karl zukommenlassen. Bei dieser Übersetzung wurde allerdings nicht genau unterschieden zwischen der „proskynesis“ und der „latreia“. Beide Begriffe wurden mit adoratio übersetzt, welcher zwar für beide nicht falsch ist, allerdings eher die Anbetung als die Verehrung wiedergibt. Dies führte zu Unklarheiten in der Übersetzung des nicäanischen Beschlusses und damit wurde Karl ein sinngemäß nicht richtiger Text zugesandt. 15 Die Übersetzung der Akten von Nicäa erreichten den Hof Karls vermutlich im Jahre 790. Die erste schriftliche Reaktion darauf war ein königliches Schreiben an Hadrian I. Diese als „capitulare adversus synodum“ bezeichnete Schrift ist nicht erhalten, kann aber aus dem Antwortschreiben Hadrians I. nahezu vollständig erschlossen werden. Es zeigt sich, daß sie der päpstlichen Einflußnahme bewußt offengehalten wurde. 16 Dieses Schreiben Karls an den Papst erreichte Rom vermutlich im Jahre 792. Das würde zu dem oben genannten Antwortschreiben Hadrians passen, welches Karl 793 beziehungsweise spätestens 794 beim Frankfurter Konzil erreichte. 17
3.1. Die Libri Carolini
Ausführlich setzten sich die Karolinger mit der Frage der Bilderverehrung in den Libri Carolini auseinander. Dieses 120 Kapitel in vier Bänden umfassende Werk entstand 790,
14 Vgl. Helmut Nagel, Karl der Große, S. 169.
15 Laut Hans Georg Thümmel ist die fehlerhafte Übersetzung nicht von der Bedeutung, wie sie oft angeführt wird, da die Franken sehr genau gewußt hätten, worum es auf der Synode in Nicäa ging. Vgl. Hans Georg Thümmel: Die fränkische Reaktion auf das 2. Nicaenum 787 in den „Libri Carolini“, in: Bendt, Rainer: Das Frankfurter Konzil von 794. Kristallisationspunkt karolingischer Kultur Bd. 2 Kultur und Theologie, Mainz 1997, S. 987. (im folgenden zitiert als: Hans Georg Thümmel: Die fränkische Reaktion) Albert Hauck dagegen stellt die These in den Raum, daß die Übersetzung von einem bilderfeindlichen Gegner Irenes angefertigt wurde. Die Übersetzung sei so schlecht, daß nicht davon ausgegangen werden könne, daß sie im Auftrag des Papstes oder des Hofes von Konstantinopel angefertigt wurde. Die Verschärfung der nicäanischen Beschlüsse verrate die Hand eines Gegners. Vgl. Albert Hauck: Kirchengeschichte S. 328.Allerdings vertritt keiner der anderen Autoren diese Auffassung.
Hartmann hält dagegen, daß aus dem Pariser Synodalschreiben von 825 hervorgehe, daß Karl und seine Gelehrten wußten, daß die Übersetzung in Rom angefertigt wurde. Vgl. Wilfried Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nicäa 787, in Annuarium Historiae Conciliorum 20 (1988), S. 311 f. (im folgenden zitiert als: Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa)
16 Vgl. Helmut Nagel, Karl der Große, S. 170 f.
17 Wilfried Hartmann bezieht sich bei diesem möglichen chronologischen Ablauf auf Ann Freeman. Vgl. . Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa, S. 311 f.
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ausgewiesen als ein Werk Karls des Großen, tatsächlich verfaßt von Theodulf von Orleans, mit großer Sicherheit unterstützt von Alkuin. 18
In dieser Abhandlung wird auf verschiedenen Ebenen thematisiert, warum eine Bilderverehrung falsch sei. Als von Menschen hergestellte Objekte unterliegen die Bilder menschlichen Irrtümern. Wegen ihrer Mehrdeutigkeit können Mißverständnisse entstehen und es bedarf zur Erläuterung der Unterstützung der Schrift. Bei einem Frauenbildnis zum Beispiel ist nicht klar, ob Maria oder Venus dargestellt sei. 19 Den Bildern fehle jegliche biblische Begründung. Schließlich hätten Moses, Josua, David und die Propheten nicht gemalt, sondern geschrieben. 20 Außerdem sei den Bildern nichts Heiliges anbei, wie den Reliquien oder dem Kreuz. Gerade gegen die Gleichstellung des Kreuzes verwahrt man sich ausdrücklich in den Libri Carolini:
„Wie weit das Geheimnis des Kreuzes unseres Herrn sich von den Bildern unterscheidet, welche jene mit ihm zu vergleichen suchen: Durch dieses Feldzeichen nämlich, nicht durch Bilder, ist der alte Feind besiegt worden. Durch diese Waffen, nicht durch das Auftragen von
Farben, ist der Teufel geschlagen worden.“ 21
Den meisten Raum der Argumentation nimmt die Hervorhebung der Schrift ein. Sie umfaßt das längste Kapitel der Libri Carolini. Die Heilige Schrift als Offenbarung Gottes, aber auch die Schrift allgemein wird als bedeutungsvoll hervorgehoben. Sie allein sei das Instrument der himmlischen Lehre, die ewige Prüfung: „ Est plane divina Scriptura verax, est fixa, est casta, est caelestis magisterii instrumentum et aeterna praedicatio purissimo nitens eloquio ...“ 22 Daß die Schrift dem Bild gegenüber eine so wichtige Rolle einnimmt, ist auch damit erklärbar, daß die Karolinger eine weitgehend bilderarme Tradition hatten. Die Verehrung von Bildern war für sie schwer nachvollziehbar. Die Wort- und Schrifttradition hatte für sie einen überragenden Stellenwert. Dies ist auch bezeugt durch Handschriften wie der Tegernseer Benediktregel. 23 Für Karl und seine Gelehrten hatten die Bilder immer im Dienst der Schrift zu stehen. Das bedeutet, daß sie nicht bilderfeindlich eingestellt waren. Für sie
18 In der älteren Literatur wird eine Beteiligung Alkuins ausgeschlossen, so z. B. bei Wilfried Hartmann, der als Begründung anführt, daß sich Alkuin zu der Zeit in England aufhielt und die Bilderfrage ansonsten in seinen Texten nicht vorkomme. Vgl. Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa S. 320. Dagegen hält Helmut Nagel, daß Karl die Synodalakten von Nicäa an Alkuin nachgeschickt hätte und dieser gemeinsam mit den geistlichen und weltlichen Großen Northumbriens schriftlich Stellung bezogen hätte. Vgl. Helmut Nagel: Karl der Große, S. 183 - 184. Diese Auffassung wird heute weitgehend in der Forschung vertreten.
19 Vgl. Gert Haendler: Die lateinische Kirche im Zeitalter der Karolinger, Berlin 1985, S. 92. (im folgenden zitiert als: Gert Haendler: Kirche im Zeitalter)
20 Vgl. Gert Haendler: Epochen, S. 81.
21 Libri Carolini II, 28. Übersetzt von Gert Haendler, vgl. Kirche im Zeitalter, S. 93.
22 Libri Carolini II, 30, aus Helmut Nagel: Karl der Große, S. 193.
23 Vgl. Liseelotte E. Saurma-Jeltsch: Zur karolingischen Haltung gegenüber dem Bilderstreit, in: Fried, Johannes (Hrsg.): 794 - Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 72. (im folgenden zitiert als: Liselotte E. Saurma-Jeltsch: Karolingische Haltung)
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waren Bilder als Schmuck zulässig und eine Zerstörung, wie im byzantinischen Ikonoklasmus, lehnten sie ab. 24
Die Libri Carolini thematisieren nicht nur den Umgang mit den Bildern, sondern sie üben auch Kritik am byzantinischen Kaisertum und an Irene persönlich. Sie bezeichnen die Synode von Nicäa als „töricht“ und „anmaßend. 25 Sie mißbilligen, daß man auf der Synode von Nicäa die eigenen Vorfahren als Ketzer verurteilt hatte. Das war ein Tatbestand, der den sippengebundenen Franken verwerflich erschien. 26 Ebenso befremdlich war für sie die Rolle, die man in Byzanz einer Frau, nämlich Irene, zugestand. Die Libri Carolini äußerten sich über die Kaiserin in schmähenden Vergleichen. 27
Gerade die Kritik an Byzanz und an Irene macht deutlich, daß es in den Libri Carolini nicht nur um eine theologische Auseinandersetzung geht. Der Vorwurf der Anmaßung zielt darauf ab, daß es die kirchliche Sitte fordere, daß die anderen Kirchen um ihr Urteil gefragt würden, ehe ein Beschluß gefaßt werde. Gerade Karl, als weltliches Oberhaupt einer der mächtigsten christlichen Kirchen, fühlte sich durch den Ausschluß von der nicäanischen Synode übergangen. 28 So ist es sicher kein Zufall, daß von Konstantin VI. nur als König die Rede ist. Damit umging Karl der Große es, Konstantin eine höhere Würde anzuerkennen, als er selber innehatte.
Die Vorwürfe gegen Byzanz gehen so weit, daß die Libri Carolini ihnen unterstellen, das Anathema über die Bilderfeinde sei gegen die fränkische, die abendländische Kirche gerichtet. Es ist die Rede von den Orientalen, die wie Feinde über sie hineinbrächen. 29 Dabei handele man nicht nur im Namen der fränkischen Kirche, sondern direkt für die abendländische Christenheit. Denn die englische Kirche beispielsweise war ebensowenig zur Synode von Nicäa eingeladen worden. 30
24 Libri Carolini I, 50: „Daß es gegen die Unterweisung des glücklichen Gregors ist, Bilder zu verehren oder zu zerschlagen, und weil das Alte und Neue Testament und beinah alle hervorragenden Lehrer der Kirche mit dem glückseligen Gregor übereinstimmen, die Bilder nicht zu verehren, und daß wir nicht irgend etwas vor dem allmächtigen Gott verehren sollen, bekräftigt der heilige Papst Gregor an vielen Stellen.“, aus : Helmut Nagel, Karl der Große, S. 174.
25 Libri Carolini, Praefatio,2, aus: Gert Haendler: Kirche im Zeitalter, S. 90.
26 Vgl. Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa, S.313 und Helmut Nagel, Karl der Große, S. 190.
27 Vgl. Helmut Nagel: Karl der Große, S. 175, S. 190.
28 Libri Carolini III, 11: „Man wäre nämlich verpflichtet gewesen, an die Kirchen der ringsherumliegenden Provinzen eine Gesandtschaft zu entsenden, um zu erforschen, ob die Bilder verehrt werden sollten oder nicht.“ Aus: Helmut Nagel: Karl der Große, S. 189.
29 Vgl. Albert Hauck: Kirchengeschichte, S. 330. Allerdings hielten sie die Feinde nicht für gefährlich. Es wird gespottet über ihre dürftigen Gründe, es wird gehöhnt: „Mit diesen Waffen versuchten sie uns zu schlagen, die wir zufrieden sind, Gott allein zu verehren und anzubeten; mit diesen Pfeilen versuchen sie uns zu durchbohren; mit diesen Lanzen wagten sie, uns zu bekriegen, mit diesen Schwertern wähnten sie, unsere Freiheit überwinden zu können.“ Vgl. Albert Hauck: Kirchengeschichte, S. 330.
30 Vgl. Albert Hauck: Kirchengeschichte, S. 336 und Helmut Nagel: Karl der Große, S. 186.
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Doch unabhängig von politischen Absichten sind die Libri Carolini ein sehr umfangreiches und theologisch, laut Jeck auch philosophisch 31 , ausgearbeitetes Werk. 32 Laut Hartmann wollte man gerade durch die Genauigkeit und fundierte theologische Argumentation den Akten von Nicäa methodische Mängel und dogmatische Fehler nachweisen. So wollte man dem Papst vor Augen führen, welche hohe Gelehrsamkeit ausgeschlossen geblieben war, als man auf die Teilnahme der Franken in Nicäa verzichtet hatte. 33 Thümmel und Hauck gehen davon aus, daß man zunächst hoffte, daß der Papst den Libri Carolini zustimmen würde. 34 Hauck sieht die Libri Carolini überdies dazu bestimmt, auf die öffentliche Meinung einzuwirken, da an mehreren Stellen an das Urteil des Lesers appelliert wird. 35 Jedoch sieht er darin auch einen Beweis dafür, daß Karl Hadrian als abhängiges Werkzeug betrachtete und sich gegen Hadrians eigenmächtiges Vorgehen rächte, indem er von ihm die offene Mißbilligung der Synodenbeschlüsse von Nicäa verlangte. 36 Fried bewertet den Umstand sogar als eine Herausforderung an Rom, da die Libri Carolini durch Polemik und Nichtanerkennung des Konzils von Nicaea dem Papst die Stirn bot. 37 Schon die capitulare adversus synodum, die argumentativ den Libri Carolini entsprechen, hatten den Papst in eine prekäre Lage gebracht. Hadrian mußte befürchten, die ihm bisher entgegengebrachte Unterstützung von Karl zu verlieren. So versuchte er in dem Antwortschreiben seiner bilderfreundlichen Position treu zu bleiben, ohne seinen wichtigsten Bündnispartner Karl zu verprellen. 38 Daher ist Hadrians Antwortschreiben mehr ein Dokument diplomatischen Geschicks als ein fundiertes theologisches Traktat. 39 Immerhin bietet er am Schluß des Schreibens an, Konstantin VI. als Räuber des Kirchenguts zu bannen. Das verdeutlicht, wie sich das Machtverhältnis zu der Zeit zwischen Rom und dem Frankenreich darstellte. 40
31 Vgl. Udo Reinhold Jeck: Die frühmittelalterliche Rezeption der Zeittheorie Augustins in den „Libri Carolini“ und die Temporalität des Kultbildes, in: Bendt, Rainer: Das Frankfurter Konzil von 794. Kristallisationspunkt karolingischer Kultur Bd. 2 Kultur und Theologie, Mainz 1997, S. 862. (im folgenden zitiert als: Udo Reinhold Jeck: frühmittelalterliche Rezeption)
32 Thümmel sieht in den Libri Carolini ein wichtiges Werk, unabhängig von politischen Intentionen, da es die Franken zwang sich ihrer eigenen Position, die keine Bilderverehrung kannte, bewußt zu werden und diese zu begründen. Vgl. Hans Georg Thümmel: Die fränkische Reaktion, S. 967.
33 Vgl. Wilfried Hartmann: Die Synoden der Karolingerzeit im Frankenreich und Italien, Paderborn a. a. 1989, S. 109. (im folgenden zitiert als: Wilfried Hartmann: Synoden der Karolingerzeit)
34 Vgl. Albert Hauck: Kirchengeschichte, S. 336 und Hans Georg Thümmel: Die fränkische Reaktion, S. 966
35 Vgl. Albert Hauck: ebenda
36 Vgl. Albert Hauck: ebenda, S. 336 f.
37 Vgl. Johannes Fried: Interventio Hadriani, in: ders. (Hrsg.): 794 - Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 74.
38 Dabei geht er seltsamerweise überhaupt nicht auf die falsche Übersetzung der Synodalakten von Nicäa ein, obwohl dieses Mißverständnis aus Karls Schreiben für ihn erkennbar seien mußte. Vgl. Gert Haendler: Kirche im Zeitalter, S. 91.
39 Vgl. Helmut Nagel: Karl der Große, S. 177 f.
40 Haendler gibt jedoch zu bedenken, daß auch Karl Rücksicht auf den Papst genommen habe, da die Libri Carolini zwar sehr deutlich formuliert seien, aber die Form der Verurteilung der Synode von Nicäa kurz und vereinfachend gestaltet sei, so daß Rom dem eher zustimmen konnte. Vgl. Gert Haendler: Epochen,S. 72
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3.2. Die Synode von Frankfurt im Jahre 794
Frankfurt, vor 794 eine eher kleine Ansiedlung, wird in seiner Funktion als Sitz der Synode zum ersten mal als Aufenthaltsort des Königs erwähnt. Karl hielt sich schon länger dort auf, als am 1. Juni das Frankfurter Konzil begann. Dieses Datum ist nur in den Annales Mosellani überliefert, andere Zeugnisse nennen den Beginn des Sommers. 41 Zu der Versammlung, auf der Karl den Vorsitz führte, kamen ungefähr 300 geistliche und weltliche Teilnehmer. Eine Teilnehmerliste ist nicht erhalten, aber die Reichsannalen, welche die Synode als magna synodus bezeichnen, benennen einige Anwesende. Diese kamen aus allen Provinzen des Frankenreiches, aus Britannien, Spanien und Rom. Zum Beispiel kamen zwei Legaten des Papstes, Theophylast und Stephanus, Paulinus von Aquileia, Erzbischof Petrus von Mailand, Alkuin und vermutlich auch Theodulf von Orleans. 42 Umstritten ist die Frage, ob die Synode von Frankfurt eine Gegenveranstaltung zu der Synode in Nicäa sein sollte und die Franken den Anspruch auf eine ökumenische Synode erhoben. Fried beispielsweise vertritt die Ansicht, daß die Synode als eine ökumenische geplant war. Er begründet dies damit, daß sie von dem Bischof Richbod von Trier, dem Verfasser der Lorscher Annalen, so bezeichnet wurde. 43 Hartmann äußert sich in dem Punkt nicht eindeutig, räumt der Synode aber auf jeden Fall eine Sonderstellung ein, da ansonsten keine Bischöfe aus anderen Reichen an einer fränkischen Synode teilgenommen hätten. 44 Eine Sonderstellung räumen auch andere Autoren wie Classen 45 und Barion 46 der Synode ein, jedoch hätten die Karolinger in ihr kein Universalkonzil gesehen. Barion belegt seine Position mit den Libri Carolini IV, 13, wonach die bisherigen sechs ökumenischen Konzilien eine abgeschlossene Größe bilden, da die Zahl Sechs eine Vollkommenheit zum Ausdruck bringe. 47 Dieser Anspruch verdeutlicht auch, daß die Karolinger die Synode von Nicäa, die sich als siebte ökumenische bezeichnete, nicht anerkannt haben. Dementsprechend bezeichneten sie diese in ihren Reichsannalen als eine „Pseudosynode“. 48 Die Karolinger
41 Vgl. Wilfried Hartmann: Synoden der Karolingerzeit, S. 105.
42 Vgl. Carl Joseph von Hefele: Conciliengeschichte, 3. Band, 2. Auflage, Freiburg 1877, S. 635 und Wilfried Hartmann: Synoden der Karolingerzeit, S. 106.
43 Vgl. Johannes Fried: Karl der Große in Frankfurt am Main - ein König bei der Arbeit, in: ders. (Hrsg.): 794 -Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 25.
44 Vgl. Wilfried Hartmann: Synoden der Karolingerzeit, S. 106.
45 Classen sieht in der Abhaltung der Synode einen übernationalen Anspruch, mit dem das Frankenreich sich der byzantinischen Synode entgegenstellen wollte, trotzdem sei es kein Gegenkonzil gewesen. Vgl. Peter Classen: Karl, Papsttum, Byzanz, S.39.
46 Vgl. Hans Barion: Der kirchenrechtliche Charakter des Konzils von Frankfurt 794, in: Zeitschrift für Rechtsgeschichte 50 (1930), S. 139.
47 Vgl. ebenda, S. 150 f. Auf diese Argumentation beziehen sich später zahlreiche andere Autoren.
48 „Eine Pseudosynode der Griechen wegen der Anbetung der Bilder wurde von den Priestern verworfen.“ (Reichsannalen zum Jahre 794), in: Gert Haendler: Kirche im Zeitalter, S. 92.
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hatten sicherlich die Absicht, mit ihrer Synode in Frankfurt dem byzantinischen Reich die Stirn zu zeigen, trotzdem wagten sie es nicht, die Gesamtkirche zu vertreten. Akten oder ähnliches sind von der Frankfurter Synode nicht erhalten. Es ist also wenig bekannt über den Ablauf und die Diskussionsprozesse. Als einziges offizielles Dokument ist die Schlußakte der Synode, ein Kapitular aus 56 Kapiteln, erhalten. Nur das zweite dieser Kapitel beschäftigt sich mit dem Bilderstreit. Sein Inhalt lautet: „Geklagt wurde in dieser Versammlung auch über die jüngste Synode der Griechen, die sie über die Anbetung der Bilder in Konstantinopel abhielten, und in der schriftlich festgehalten wurde, daß mit dem Anathem zu bestrafen sei, wer den Bildern der Heiligen nicht gleich der göttlichen Dreifaltigkeit diene und sie anbete. Unsere vorgenannten allerheiligsten Väter
verwarfen Anbetung und Dienst völlig und verurteilten sie einmütig.“ 49 Daß der Bilderstreit trotz der Kürze des Textes von Bedeutung für die Karolinger war, ist daraus zu folgern, daß er an zweiter Stelle der zahlreichen Kapitel auftaucht. 50 Daß die fälschliche Übersetzung der nicäanischen Synodalakten keine Erklärung für die Empörung der Karolinger war, zeigt sich daran, daß in dem Kapitular durchaus unterschieden wird zwischen der Anbetung der Bilder und dem Dienst an den Bildern. Beides wird vehement abgelehnt. Die byzantinische Bilderlehre war falsch wiedergegeben worden, nichtsdestotrotz wurde die Bilderverehrung in jeglicher Form ausgeschlossen. Interessanterweise findet sich noch ein Fehler. Als Ort der Synode von 787 ist nicht Nicäa, sondern Konstantinopel angegeben. Dies mag daran liegen, daß man sich auf den Ort der feierlichen Schlußsitzung, an dem auch das Edikt unterzeichnet wurde, bezieht. Wahrscheinlicher sind aber durchaus dogmatische Gründe. Möglich wäre es, daß man den Ort Nicäa mit der Vorstellung vom hochverehrten ersten ökumenischen Konzil verband, während Konstantinopel der Sitz der verhaßten Kaiserin Irene war. 51
Es stellt sich die Frage, warum das Kapitular derart formuliert wurde. Hartmann äußert dazu, daß man anscheinend keine differenzierte Stellungnahme zu den Bildern - wie in den Libri Carolini - abgeben konnte und wollte. Die Verurteilung des Beschlusses von Nicäa wurde gefällt trotz des Wissens um die andere Einschätzung des Papstes. Man wollte den Byzantinern einen absurden Beschluß unterschieben und diesen in extremer Form verdammen. Das sollte es den päpstlichen Legaten erleichtern, dem Beschluß zuzustimmen, schließlich war ein Bruch mit dem Papst nicht beabsichtigt. Auch wenn seine Meinung
49 Das Frankfurter Kapitular, Kapitel II, in: Johannes Fried (Hrsg.): 794 - Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 19.
50 Vgl. Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa, S. 309 f.
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übergangen wurde, sollte auf ihn Rücksicht genommen werden. Hartmann gibt zu Bedenken, daß es zusätzlich möglich sei, daß die Linie der Libri Carolini nicht vom gesamten fränkischen Klerus getragen wurde. Er interpretiert den Beschluß von Frankfurt als Teil eines „Propagandakrieges“ Karls des Großen gegen Byzanz. 52
Wie mit den Libri Carolini verfahren wurde, stellt einen weiteren ungeklärten Punkt dar. Da die Verhandlungen in Frankfurt über die Bilderfrage völlig unbekannt sind, ist auch nicht bekannt, ob die Libri Carolini bei der Synode als offizielles Schriftstück vorlagen und diskutiert wurden, oder ob es bewußt vermieden wurde, sie zum Ausgangspunkt eines Beschlusses zu machen. 53 Laut Hartmann kann nichts davon mit Sicherheit behauptet werden, aber er geht davon aus, daß sie im Frankenreich nicht als wichtiges theologisches Grundsatzdokument galten. Er erklärt dies mit einer Auseinandersetzung der Karolinger um die Bilderfrage im Jahre 825. In den dortigen Gutachten werden die Libri Carolini weder erwähnt, noch werden irgendwelche Zitate aus ihnen eingebracht. 54 Daß die Libri Carolini nicht publiziert wurden, wird allgemein angenommen. 55 Laut Thümmel und Nagel konnte Karl daran kein Interesse haben, um den Papst nicht unnötig zu provozieren und Rücksicht auf ihn zu nehmen. 56 Schließlich kannte Karl Hadrians Position zur Frage der Bilderverehrung. Hartmann äußert, daß dies an dem Brief Hadrians an Karl gelegen haben kann, er hält es aber auch für möglich, daß die Libri Carolini keine Mehrheit unter den versammelten Bischöfen gefunden hätten. 57
Von Reaktionen, zum Beispiel von Hadrian I., oder direkten Folgen auf die Synode von Frankfurt ist nichts bekannt. Auch ist nichts übermittelt über Aufnahmen einzelner Kapitel des Kapitulars in spätere Gesetze. Es kann davon ausgegangen werden, daß das Kapitular verbreitet wurde. Beispielsweise wird es in einer Vorrede einer bayrischen Provinzialsynode des Jahres Achthundert erwähnt. Dort heißt es, daß versucht wurde, sich das Kapitular zu beschaffen und vorzulesen. Jedoch wird es nur in geringem Umfang verbreitet worden sein. 58 Laut Nagel habe der Bilderstreit aber zumindest in der künstlerischen Produktion im Reiche
51 Vgl. Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa, S. 308.
52 Vgl. Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa, S. 322 -324.
53 Vgl. Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa, S. 316.
54 Vgl. Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa, S. 317 -319.
55 Vgl. Helmut Nagel: Karl der Große, S. 198, Hans Georg Thümmel: Die fränkische Reaktion, S.966; Wilfried Hartmann: Das Konzil von Frankfurt 794 - Nachwirkungen und Nachleben, in: Bendt, Rainer: Das Frankfurter Konzil von 794. Kristallisationspunkt karolingischer Kultur Bd. 1 Politik und Kirche, Mainz 1997, S. 341 (im folgenden zitiert als: Wilfried Hartmann: Nachwirkungen).
56 Vgl. Hans Georg Thümmel: ebenda, Helmut Nagel: ebenda S. 198 / 199.
57 Vgl. Wilfried Hartmann: Nachwirkungen, S. 341 f.
58 Vgl. Wilfried Hartmann: Nachwirkungen, S. 332 f.
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Karls des Großen deutliche Spuren hinterlassen. 59 Ansonsten findet für ihn der Bilderstreit mit dem Beschluß der Frankfurter Synode im Frankenreich ein Ende. 60 Das trifft jedoch nicht ganz zu. Genau wie im byzantinischen Reich, wo der Bilderstreit erst 843 ein endgültiges bilderfreundliches Ende fand, sollte der Bilderstreit die Karolinger noch in der ersten Hälfte des neunten Jahrhunderts beschäftigen. 61 Allerdings nahmen die Auseinandersetzungen nicht mehr die Schärfe an, die sie Ende des achten Jahrhunderts hatten.
4. Schlußbemerkung
Die Franken standen den byzantinischen Auseinandersetzungen um die Bilderverehrung zunächst verständnislos gegenüber. Da sie keine besondere Bildtradition hatten, war ihnen die Verehrung der Bilder fremd. Genauso fremd war ihnen aber auch die Bilderfeinschaft und die damit zusammenhängende Politik der byzantinischen Ikonoklasten. Dementsprechend kann man den Beschluß des Frankfurter Konzils als einen Mittelweg betrachten, der etwas Abstruses verurteilte, was in der Form gar nicht existiert hatte. 62 Der Bilderstreit wäre im Frankenreich und auf der Synode von Frankfurt sicherlich kein derartig bedeutendes Thema gewesen, wenn nicht die politische Dimension dazugekommen wäre. Durch die Expansion des Karolingerreiches kam es zu einer wachsenden Rivalität mit Byzanz. Der byzantinische Kaiser, beziehungsweise natürlich gerade auch die Kaiserin Irene, war ein Rivale für Karl den Großen. Wie wichtig Karl Ebenbürtigkeit war, kommt in den Libri Carolini zum Ausdruck, wenn der Kaiser von Byzanz als König tituliert wird (siehe Seite 8). Politische Intentionen durchzogen die Auseinandersetzungen um die Bilderverehrung auf allen Seiten des Konfliktes. So hatte der Bilderstreit in Byzanz selber auch immer eine politische Seite und wurde nicht nur von theologischen Aspekten bestimmt. Auch in Rom spielten bei den Differenzen zu Byzanz und in der theologischen Auseinandersetzung über den Bilderstreit mit den Karolingern andere Sachverhalte eine Rolle. 63 Wobei bei aller Rücksichtnahme Karls gegenüber Hadrian klar zu erkennen ist, daß das Frankenreich gegenüber Rom in der mächtigeren Stellung war. Schließlich war der Papst von der, vor allem
59 Vgl. Helmut Nagel: Karl der Große, S. 200 f.
60 Vgl. Helmut Nagel: Karl der Große, S. 199.
61 Zum Beispiel auf einer Bischofsversammlung 825 unter Ludwig dem Frommen. Vgl. Wilfried Hartmann: Nachwirkungen, S. 343.
62 Zum Beispiel bei Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa, S. 314. Jeck sieht darin ein taktisches Element, daß ein extremerer Ikonoklasmus Karls Ansehen im Westen erheblich geschadet hätte. Vgl. Vgl. Udo Reinhold Jeck: frühmittelalterliche Rezeption, S. 862
63 Beispielsweise als Hadrian I. 785 in seinem Brief an Irene die Wiedereinführung der Bilderverehrung außerordentlich begrüßt, aber im gleichen Atemzug die Oberhoheit über die süditalienischen Gebiet zurück verlang. Vgl. Gert Haendler: Epochen, S. 24 f.
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militärischen, Unterstützung Karls abhängig. In dem Konflikt um die Synode von Nicäa zwischen Byzanz und dem Frankenreich hat der Papst durchaus versucht, sich als dritte Kraft zwischen den anderen beiden zu etablieren. 64 Daß Hadrian in einem Antwortschreiben auf die capitulare adversus synodum Karl angeboten hatte, den byzantinischen Kaiser exkommunizieren, verdeutlicht Hadrians Hinwendung zu den Karolingern (siehe Seite 9). Für das Frankenreich und Karl den Großen gab es sicherlich mehrere Gründe, gegen die Synode von Nicäa zu protestieren. Inhaltliche Differenzen gehören auch dazu. 65 Jedoch werden die politischen Motive für Karl überwogen haben. Vom Papst fühlte man sich hintergangen, da er nichts unternommen hatte, um Karl den Großen in die Synode von Nicäa mit einzubeziehen. 66 Die Beziehungen zu Byzanz waren in den Jahren zuvor nicht besonders gut gewesen und es war auch zu militärischen Konfrontationen gekommen. So wurde der Gebrauch der Ikone zu einem wesentlichen Bestandteil der Religionspolitik in einem ideologischen Feldzuges Karls des Großen gegen Byzanz. 67 Eine Stellungnahme dazu wurde auch um so unvermeidlicher, je enger die Verbindungen zwischen dem fränkischen Reich und Rom wurden. 68 Hartmann sieht die ablehnende Haltung des Frankenreiches gegenüber den Bildern auch in einem Kampf gegen heidnische Relikte, der zu der Zeit noch stark im Vordergrund stand. 69
Wesentliches Element ist sicherlich die Rivalität mit dem byzantinischen Reich gewesen. Das zeigt sich auch deutlich an den verbalen persönlichen Attacken in den karolingischen Schriftstücken. Das Byzanz die große fränkische Kirche nicht zu einer Synode mit einem ökumenischen Anspruch eingeladen hatte, muß ein wesentliches Ärgernis gewesen sein.
64 Vgl. Gert Haendler: Kirche im Zeitalter, S. 72.
65 Einige Autoren gehen davon aus, daß es Karl primär um eine inhaltliche Kritik ging und politische Motive eher sekundär waren. Vgl. Gert Haendler: Kirche im Zeitalter, S. 89.
66 Vgl. Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa, S. 322.
67 Vgl. Udo Reinhold Jeck: frühmittelalterliche Rezeption, S. 861 ff.
68 Vgl. Albert Hauck: Kirchengeschichte Deutschlands 2. Teil 5. Auflage, Leipzig 1935, S. 322.
69 Wilfried Hartmann: Frankfurt und Nicäa, S. 314.
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5. Quellen- und Literaturverzeichnis
5.1. Quellen
Das Frankfurter Kapitular (Übersetzung) in : Johannes Fried (Hrsg.), 794 - Karl der große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 19 - 23.
5.2. Literatur
• Barion, Hans: Der kirchenrechtliche Charakter des Konzils von Frankfurt 794 in Zeitschrift für Reichsgeschichte 50 (1930), S. 139 - 170.
• Brown, Peter: Die Entstehung des christlichen Europa, München 1996.
• Classen, Peter: Karl der Große, das Papsttum und Byzanz. Die Begründung des karolingischen Kaisertums, 2. Auflage, Sigmaringen 1988.
• Fried, Johannes: Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, in: ders. (Hrsg.): 794 - Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 25 - 34.
• Fried, Johannes: Interventio Hadriani, in: ders. (Hrsg.): 794 - Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 74.
• Haendler, Gert: Die lateinische Kirche im Zeitalter der Karolinger, Berlin 1985.
• Haendler, Gert: Epochen der karolingischen Theologie, Berlin 1958.
• Hartmann, Wilfried: Das Konzil von Frankfurt 794. Nachwirkungen und Nachleben, in: Bendt, Rainer: Das Frankfurter Konzil von 794. Kristallisationspunkt karolingischer Kultur Bd. 1 Politik und Kirche, Mainz 1997, S. 331 - 355.
• Hartmann, Wilfried: Das Konzil von Frankfurt 794 und Nicäa 787, in: Annuarium Historiae Conciliorum 20 (1988), S. 307 - 324.
• Hartmann, Wilfried: Die Synoden der Karolingerzeit im Frankenreich und in Italien, Paderborn/ München/ Wien/ Zürich 1989.
• Hauck, Albert: Kirchengeschichte Deutschlands 2. Teil 5. Auflage, Leipzig 1935.
• Jeck, Udo Reinhold: Die frühmittelalterliche Rezeption der Zeittheorie Augustins in den „Libri Carolini“ und die Temporalität des Kultbildes, in: Bendt, Rainer: Das Frankfurter Konzil von 794. Kristallisationspunkt karolingischer Kultur Bd. 2 Kultur und Theologie, Mainz 1997, S. 861 - 884.
• Ludwig Mödl: Die Spiritualität des Schauens. Bilderverehrung und adoratio in der christlichen Frömmigkeitspraxis, Regensburg 1995.
• Mordek, Hubert: Zur Kirchenrechtsreform am Beispiel des Frankfurter Kapitulars, in: Fried, Johannes (Hrsg.): 794 - Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 134 - 135.
• Nagel, Helmut: Karl der Große und die theologischen Herausforderungen seiner Zeit. Zur Wechselwirkung zwischen Theologie und Politik im Zeitalter des großen Frankenherrschers, Frankfurt am Main u. a. 1998.
• Saurma-Jeltsch, Liselotte E.: Zur karolingischen Haltung gegenüber dem Bilderstreit, in: Fried, Johannes (Hrsg.): 794 - Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 69 - 72.
• Schade, Herbert: Die Libri Carolini und ihre Stellung zum Bild, in: Zeitschrift für katholische Theologie 79 (1957), S. 69 - 78.
• Schatz, Klaus: Allgemeine Konzilien. Brennpunkte der Kirchengeschichte, Paderborn, München, Wien, Zürich 1997.
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• Thiel, Andreas: Der Bilderstreit in Byzanz, in: Fried, Johannes (Hrsg.): 794 - Karl der Große in Frankfurt am Main. Ein König bei der Arbeit, Sigmaringen 1994, S. 64 - 65.
• Thümmel, Hans Georg: Bilderlehre und Bilderstreit, Würzburg 1991.
• Thümmel, Hans Georg: Der byzantinische Bilderstreit, in: Theologische Rundschau 61 (1996), S. 354 - 371.
• Thümmel, Hans Georg: Die fränkische Reaktion auf das 2. Nicaenum 787 in den „Libri Carolini“, in: Bendt, Rainer: Das Frankfurter Konzil von 794. Kristallisationspunkt karolingischer Kultur Bd. 2 Kultur und Theologie, Mainz 1997, S. 964 - 980.
• von Hefele, Carl Joseph: Conciliengeschichte, 3. Band, 2. Auflage, Freiburg 1877.
(Wallach, Luitpold: Diplomatic Studies in Latin and Greek Documents from Carolingian Age, Ithaca, London 1977.)
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Sara Lohoff, 2004, Der Bilderstreit auf der Synode in Frankfurt 794 n. Chr., München, GRIN Verlag GmbH
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