Inhaltsverzeichnis
1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union als
Grundlage des nationalen Stabilitätspaktes in Deutschland. 3
2. Deutschland im Spiegel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der
Europ äischen Union 4
3. Der nationale Stabilitätspakt in Deutschland 5
3.1. Die gegenwärtige Haushaltspolitik in Deutschland. 5
3.2. Ansätze zur Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung im
Kontext des deutschen Stabilitätsprogramms 6
4. Schlussbetrachtung. 11
Bibliography. 12
2
1. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union als Grundlage des nationalen Stabilitätspaktes in Deutschland
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt der Europäischen Union wurde auf dem EU-Gipfel in Amsterdam durch den Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs aller EU-Staaten am 16. und 17. Juni 1997 beschlossen. 1 Da durch die europäische Währungsunion eine Zunahme der Verschuldungsanreize für die teilnehmenden Staaten vermutet wurde, 2 lagen die Motive der Einführung eines Stabilitäts- und Wachstumspaktes in der Sicherung der stabilen öffentlichen Finanzen in der Europäischen Währungsunion, welcher die öffentlichen Schuldner disziplinieren und somit die Geldwertstabilität des Euro innerhalb der Europäischen Währungsunion absichern sollte. 3 So wurden die fiskalpolitischen Konvergenzkriterien für den Eintritt in die Europäische Währungsunion als oberste Grenze innerhalb des EG-Vertrages (Artikel 104 EGV) sowie innerhalb des Protokolls über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit etabliert: Das Verhältnis des Defizits zum Bruttoinlandsprodukt darf einen Wert in Höhe von drei Prozent und das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstandes zum Bruttoinlandsprodukt darf einen Wert in Höhe von sechzig Prozent nicht überschreiten. 4 Aus diesem Grunde müssen alle Staaten, welche die Euro-Währung führen, im jährlichen Rhythmus Stabilitätsprogramme aufstellen, in welchen die mittelfristige Budgetpolitik erörtert und auf die Budgetkonsolidierung ausgerichtet werden soll. 5 Durch diese multilaterale Überwachung soll ein übermäßiges Defizit möglichst verhindert sowie die Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitik gefördert werden. 6 Insofern ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union seine Defizitgrenze überschreitet, wird das Verfahren bei übermäßigem Defizit auf der Ebene der Europäischen Union eingeleitet. In diesem Fall fordert der Europäische Rat das entsprechende EU-Mitgliedsland auf, das Defizit umgehend Maßnahmen zur Beendigung des bestehenden Defizits zu
1 Vgl. Europäisches Informationszentrum Niedersachsen (2008), S. 1.
2 Die Verknüpfung von Geldwertstabilität und Verschuldung ergibt sich aus der Gefahr negativer
Einflüsse oberflächlicher Finanzpolitik auf die supranationale Geldpolitik der Europäischen
Zentralbank. Vgl. hierzu im Einzelnen Sutter (1997), S. 2.
3 Vgl. Sutter (1997), S. 2.
4 Vgl. Singer (2004), S. 1.
5 Vgl. Sutter (1997), S. 3.
6 Vgl. Singer (2004), S. 1 f.
3
ergreifen. Der Europäische Rat kontrolliert die Umsetzung zur Beseitigung des Defizits im jeweiligen Staat und ändert den Beschluss, sobald das Defizit beseitigt wurde. 7 Ergreift das betreffende Land keine Maßnahmen, so kann der Europäische Rat verschiedene Sanktionen verhängen. 8
2. Deutschland im Spiegel des Stabilitäts- und Wachstumspaktes der Europäischen Union
Auch die Bundesrepublik Deutschland ist an den Stabilitäts- und Wachstumspakt gebunden. Aufgrund der Tatsache, dass Deutschland den Stabilitätspakt seit dem Jahre 2002 kontinuierlich verletzt, wurde im Januar 2003 durch die Europäische Union gegen Deutschland ein Defizitverfahren eröffnet, welches im Dezember 2004 zunächst stillgelegt wurde. Im Jahre 2005 musste dann immer noch ein Defizit in Höhe von 3,3 Prozent verzeichnet werden. Zu diesem Zeitpunkt erklärte die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Union, dass die den Referenzwert für das Folgejahr wahrscheinlich auch nicht einhalten könne. 9 Im Februar 2006 befürwortete dann die Europäische Kommission ein verschärftes Defizitverfahren gegen Deutschland, wobei im Gegenzug auch eine verlängerte Frist bis zum Jahre 2007 zur Senkung des Defizits eingeräumt wurde. Die Bundesregierung bestätigte die Verschärfung der eingeleiteten Bedingungen und kündigte entsprechende Sparmaßnahmen an. 10 Am 05. Juli 2006 übergab die Bundesregierung der Europäischen Kommission in Brüssel einen
Maßnahmenbericht zur Senkung des Defizits auf 2,5 Prozent bis zum Jahre 2007. Die Europäische Kommission evaluierte diesen Bericht positiv. 11 Im vierten Quartal des Jahres 2006 betrug das Verhältnis des Defizits zum Bruttoinlandsprodukt insgesamt immer noch 3,7 Prozent und somit 0,7 Prozentpunkte zuviel. 12 Aufgrund der positiven Tendenzen wurde das Verfahren gegen Deutschland im Oktober 2006 durch die EU-Finanzminister endgültig
7 Hierbei handelt es sich um das so genannte EDP (= Excessive Deficit Procedure). Vgl.
Europäische Kommission (2008), Online im Internet: http://ec.europa.eu/economy_
finance/sg_pact_fiscal_policy/fiscal_policy554_de.htm, 06.05.2008, 22.21 Uhr.
8 Vgl. Singer (2004), S. 1.
9 Vgl. Bundesverband der Deutschen Industrie (2005), S. 1.
10 Vgl. o. V. (2006a), S. 1, Online im Internet: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,403767,
00.html, 06.05.2008, 22.29 Uhr.
11 Vgl. Bundesverband der Deutschen Industrie (2005), S. 1.
12 Vgl. Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2008), S. 1.
4
Arbeit zitieren:
Dr. Kadir Yilmaz, Mathias Kunze, 2008, Defizitbegrenzende Haushaltsregeln und nationaler Stabilitätspakt in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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