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Abkürzungsverzeichnis 2
1. Einleitung 3
2. Der Prozess der Europäischen Integration insbesondere seit
dem Gipfel von Amsterdam 3
3. Ausgewählte Vorschläge und Zukunftsvorstellungen zur
Weiterentwicklung der Europäischen Union 6
3.1 Der Dehaene Bericht 6
3.2 Joschka Fischer 7
3.3 Tony Blair 9
3.4 Lionel Jospin 10
3.5 Die Erklärung von Laeken zur Zukunft der EU 11
3.6 Guy Verhofstadt 12
4. Der Konvent zur Zukunft der Europäischen Union 13
4.1 Aufgabe Funktion und Arbeitsweise des Konvents 13
4.2 Erste Ergebnisse der Konventsberatungen 14
5. Staatenbund oder Bundesstaat Die Zukunft der EU aus der
Sicht der Wissenschaft 16
6. Fazit 21
7. Literatur 24
1
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EEA Einheitliche Europäische Akte
EG Europäische Gemeinschaften
EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl
EMRK Europäische Menschenrechtskonvention
EP Europaparlament
EU Europäische Union
EuGH Europäischer Gerichtshof
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWS Europäisches Währungssystem
EWWU Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
GASP Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
WEU Westeuropäische Union
2
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Zum 1. Mai 2004 werden aller Voraussicht nach 10 neue Mitglieder in die Europäische Union (EU) aufgenommen, so dass diese dann über nunmehr 25 Mitglieder verfügt. Weitere Staaten sollen in den nächsten Jahren folgen. Aus diesem Grunde herrscht weitgehende Einigkeit, dass, um die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union und ihrer Organe auch weiterhin gewährleisten zu können, dringende und mehr oder weniger weitreichende Reformen hin- sichtlich des Aufbaus und der Arbeitsweise der Europäischen Organe notwendig sind. In die- sem Zusammenhang wird auch verstärkt über die endgültige Zielsetzung, die "Finalität" des Europäischen Integrationsprozesses diskutiert. Dabei geht es - stark vereinfacht ausgerückt - um die Fragestellung, ob am Ende der Europäischen Integration ein Staatenbund oder ein Bundesstaat stehen soll bzw. kann, d.h. um die zukünftige Rolle der Nationalstaaten und so- mit auch um die Frage der Kompetenzverteilung und -abgrenzung zwischen den einzelnen Akteuren und Ebenen in einem vereinten Europa.
In der hier vorliegenden Hausarbeit möchte ich mich mit der Zukunft der EU und den ver- schiedenen hierzu vorhandenen Modellen beschäftigen. In Kapitel drei werde ich daher zu- nächst anhand von ausgewählten Reden von Europäischen Spitzenpolitikern sowie dem "De- haene-Bericht" und der Erklärung des Europäischen Rates auf dem Gipfel von Laeken ver- schiedene Ordnungsvorstellungen einer erweiterten Europäischen Union und eines integrier- ten Europas skizzieren, bevor ich in Kapitel 5 die Dinge aus der Sicht einiger Wissenschaftli- cher kritisch reflektieren möchte. Um jedoch den Prozess der Europäischen Integration besser verstehen zu können, werde ich zunächst in Kapitel 2 kurz die bisherige Entwicklung der Eu- ropäischen Integration aufzeigen und dabei die wichtigsten Stationen aufführen, um dann nä- her auf die aktuellen Maßnahmen und -prozesse, die seit dem Gipfel von Amsterdam im Jahre 1998 ergriffen wurden bzw. stattgefunden haben, einzugehen. Mit dem zur Zeit in der End- phase seiner Beratungen sich befindenden "Europäischen Konvent zur Zukunft der EU" be- faßt sich Kapitel 4.
Auf eine genaue Erklärung der bestehenden Europäischen Organe und ihrer Arbeitsweise und Aufgaben möchte ich, sofern nicht für das Verständnis unabdingbar notwendig, verzichten, da dies den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Ebenso werde ich hier nicht auf die mögli- chen Auswirkungen der aktuellen Krisen und Probleme in den internationalen, v.a. den trans- atlantischen, Beziehungen eingehen.
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Bereits vor dem zweiten Weltkrieg gab es Vorschläge für eine wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit der Staaten in Europa bis hin zu der Idee der Schaffung einer Europäischen Föderation, welche vor allem auf dem Wunsch nach dauerhaften Frieden in Europa basierte. Einer der prominentesten Vertreter dieser Paneuropa-Idee war der Österreicher Richard Cou- denhove-Kalergi. Direkt nach Ende des zweiten Weltkrieges wurden solche Ideen wieder auf- gegriffen, es kam zu zahlreichen "europäischen" Kongressen und Versammlungen auf denen
verschiedene Modelle und Vorschläge diskutiert und propagiert wurden. 1 Anfang der 1950er Jahre entwickelte der damalige Französische Außenminister Robert Schuman zusammen mit seinem Landsmann Jean Monnet den sogenannten "Schuman-Plan".
1 Zur Entwicklung des Europäischen Integrationsgedankens zwischen den beiden Weltkriegen und unmittelbar
nach dem Zweiten Weltkrieg siehe u.a. Hrbek, S. 178-180
3
Dieser sah vor, die wichtigsten Schlüsselindustrien unter eine gemeinsame Europäische Kon- trolle zu stellen und führte schließlich zu Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der sogenannten Montanunion. Hauptmotivation für die verstärkte Euro- päische Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem, aber partiell auch politischem und militäri- schem Gebiet war zunächst die Einbindung der Bundesrepublik Deutschland in ein gesamteu- ropäisches System um so den Frieden dauerhaft zu sichern und Deutschland die Möglichkeit einer erneuten Aggression gegen seine Nachbarn zu nehmen.
Diesem Ziel diente auch die geplante Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemein- schaft (EVG) Mitte der 1950er Jahre. Trotz des Scheiterns derselben wurden seither dennoch zahlreiche weitere Schritte zur verstärkten europäischen Zusammenarbeit unternommen. Nachfolgend die wichtigsten Stationen der letzten Jahrzehnte bis zum Gipfel von Amsterdam im Jahre 1997:
1957: Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) mit Unterzeichnung der "Römischen Verträge" durch die sechs Gründungsmitglieder Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
1966: Luxemburger Kompromiß, der den Mitgliedsstaaten in Fragen von nationalem Interes- se ein Vetorecht einräumt.
1972: Aufnahme von Dänemark, Großbritannien und Irland in die EWG. 1972: Einführung des Europäischen Währungsverbundes, der 1979 durch das Europäische Währungssystem (EWS) abgelöst wurde.
1976: Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG), in welche die EWG integriert wurde.
1979: Erste Direktwahlen zum Europäischen Parlament.
1981/ Erweiterung der EG um Griechenland (1981) sowie Portugal und Spanien (1986) auf 1986: nunmehr 12 Mitglieder.
1985: Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) durch den Europäischen
Rat 2 , welche u.a. die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarktes, d.h. Schaffung ei- ner Zone freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehrs, die sukzessive Aus- weitung der Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments, die Einführung des qualifizierten Mehrheitsentscheids und die Ausweitung der Kompetenzen auf neue
Bereiche beinhaltete. 3 1991: Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht auf dem Gipfel des Europäischen Rates im niederländischen Maastricht, der u.a. die Schaffung einer Europäischen Wirt- schafts- und Währungsunion (EWWU) mit einer gemeinsamen Währung (welche 1999 eingeführt wurde) und die Gründung einer Europäischen Union vorsah. Hierin wurden auch erste Schritte zur Schaffung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheits- politik (GASP) und zur verstärkten Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inne- res verabredet.
01. Januar 1995: Gründung der Europäischen Union (EU) und Aufnahme von drei neuen
Mitgliedern: Finnland, Österreich und Schweden.
Die Einheitliche Europäische Akte und der Vertrag von Maastricht stellen zweifelsohne bis Mitte der 1990er Jahre die größten Reformen der Römischen Verträge dar und waren Meilen- steine der Vertiefung der Europäischen Integration. Durch diese und andere Maßnahmen und Verträge erfolgte eine kontinuierliche Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen und die
2 Der Europäische Rat, in den 1960er Jahren geschaffen, ist das endgültige und rechtsverbindliche Beschlüsse
fassende Organ der EG bzw. EU, dem die jeweiligen Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedstaaten
und der Präsident der Europäischen Kommission angehören und der sich in der Regel zweimal jährlich trifft. Der
Vorsitz wechselt dabei im halbjährlichen Turnus zwischen den Mitgliedsstaaten.
3 Eine kurze Zusammenfassung der Inhalte der EEA findet man u.a. bei Bundeszentrale ..., S. 143
4
"vertragsrechtliche Verankerung effizienterer und demokratischerer institutioneller Verfah-
rens- und Entscheidungsregeln." 4 Der nächste Schritt zu einer Reform der Europäischen Uni- on stellte der Gipfel von Amsterdam im Jahre 1997 dar. Der hier unterzeichnete Vertag über- führte große Teile der ehemals dritten Säule (Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und
Inneres) in die erste Säule "Gemeinschaftskompetenzen" 5 und sah u.a. die Ausweitung des Mehrheitsprinzips bei Abstimmungen im Europäischen Rat auf weitere Politikfelder und der Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments vor. Dennoch bedarf es nach wie vor bei vielen Entscheidungen im Europäischen Rat, insbesondere bei den wichtigen und zentralen
Politikbereichen, der Einstimmigkeit. 6 Da der Gipfel von Amsterdam es nicht geschafft hatte, sich auf grundlegende institutionelle Veränderungen festzulegen, welche für eine Erweiterung der Union aber unabdingbar sind, mußte eine neue Regierungskonferenz zu diesem Thema einberufen werden.
Auch diese Konferenz, welche im Dezember 2000 in Nizza stattfand, brachte aufgrund einer fehlenden gemeinsamen deutsch-französischen Position insgesamt eher dürftige Ergebnisse.
Sie sehen wie folgt aus 7 :
- Bis zum Jahr 2004 soll eine exakte Abgrenzung der Kompetenzen von EU und Mitglied- staaten sowie der Regionen erfolgen, die Verträge vereinfacht werden.
- Die Stimmverteilung im Rat wurde geändert und neu festgelegt.
- Die Schwelle für den qualifizierten Mehrheitsentscheid wurde auf 73,5% erhöht, er muß nun in rund 40 weiteren nachgeordneten Themenfeldern angewendet werden.
- Ab dem Jahr 2005 gilt das Prinzip "ein Land ein Kommissar", so dass die EU- Kommission deutlich anwachsen dürfte.
- Neuregelung der Sitzverteilung im Europäischen Parlament (EP), dass nicht mehr als 700 Sitze haben darf.
- Abschaffung des Vetorechts, dennoch müssen mindestens 8 Staaten einer Maßnahme zu- stimmen, um diese wirksam werden zu lassen.
Erst während der Belgischen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2001 wurden zahlrei- che Fortschritte erzielt und die "Erklärung von Laeken" zur Zukunft der EU (siehe Kapitel 3.5) verabschiedet. Hierin wurde "ein äußerst breit angelegtes und ehrgeiziges Reformwerk
angestoßen, welches fast sämtliche Politiken und Strukturen der Union einschließt." 8 Zudem beinhaltete sie ein sehr breites Mandat für den zur Zeit tagenden Konvent zur Zukunft der Europäischen Union, auf den in Kapitel 4 näher eingegangen werden soll.
Bereits im Oktober 1999 setzte der Europäische Rat einen "Grundrechte Konvent" ein. Dieser bestand aus 62 Mitgliedern, entsendet von den nationalen Parlamente, dem EP, der Kommis- sion und den Regierungen der Mitgliedsstaaten, und tagte unter dem Vorsitz des Alt- Bundespräsidenten und ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Roman Her- zog. Der Konvent legte im September 2000 einen Entwurf einer "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" vor. Sie umfaßt 54 Artikel, enthält auch soziale und wirtschaftliche Grundrechte und könnte nach der Ansicht von Wissenschaftlern und Experten später einmal Bestandteil einer europäischen Verfassung werden. Auch wenn dieses für die Europäische Integration so wichtige Dokument noch keine Rechtsverbindlichkeit erlangt hat, so kann sie
doch als Meilenstein auf dem Weg zu einer künftigen EU-Verfassung gesehen werden. 9
4 Müller-Brandeck-Bocquet, S. 53
5 Nach dem Vertrag von Maastricht basiert die EU auf drei Säulen: 1. Die Europäische Gemeinschaft mit den
vorhandenen Gemeinschaftskompetenzen, 2. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und 3. Die
Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik.
6 Vgl. u.a. Müller-Brandeck-Bocquet, S. 55
7 Zu den Ergebnissen des Gipfels von Nizza siehe u.a. Müller-Brandeck-Bocquet, S. 67-69
8 Europa Büro ..., S. 9
9 Zum Inhalt der "Grundrechte Charta" und ihrer Bedeutung siehe u.a. Müller-Brandeck-Bocquet, S. 64-66
5
Was die geplante Erweiterung der EU nach Osten betrifft, so sind mittlerweile die Beitritts- verhandlungen mit insgesamt 10 Bewerbern - Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, der Slowakei, Slowenien, der Tschechischen Republik, Ungarn und Zypern - abgeschlossen. Die- se 10 Staaten werden vorbehaltlich der Ratifizierung der Beitrittsverträge durch diese selbst am 01. Mai 2004 der EU beitreten und wenig später an den nächsten Direktwahlen zum Euro- päischen Parlament teilnehmen. Die EU würde damit die Zahl von 25 Mitgliedern erreichen; es dürften zukünftig aber noch mehr werden. So sollen voraussichtlich 2007 Bulgarien und Rumänien der EU beitreten, mit der Türkei unter bestimmten Voraussetzungen ab Ende 2004 Verhandlungen über einen Beitritt geführt werden.
Bis zur Erweiterung der EU sind aber noch einige Aufgaben und Probleme zu bewältigen, so z.B. die in Nizza beschlossenen exakte Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den verschie- denen "föderalen" Ebenen (EU-Kommission, Nationalstaaten, subnationale Ebene (z.B. die deutschen Bundesländer)). Eine solche Abgrenzung wurde v.a. von den Deutschen Bundes- ländern immer wieder vehement gefordert. Sie soll dazu beitragen, die Transparenz und Ak- zeptanz von Europa zu erhöhen und eine schleichende Ausweitung der Kompetenzen durch die Kommission selbst zu verhindern.
Trotz der bereits großen und vielfältigen Integrationsmaßnahmen ist es vermutlich noch ein weiter und unter Umständen schwieriger Weg bis zur Vollendung der Integration Europas, für deren finale Ausgestaltung nachfolgend verschiedene Ideen vorgestellt werden.
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3.1 Der "Dehaene-Bericht"
Der Präsident der Europäischen Kommission Romano Prodi berief Anfang September 1999 eine Expertenkommission, bestehend aus dem belgischen Ex-Premier Jean Luc Dehaene, dem Alt-Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker und dem ehemaligen britischen Handelsmi- nister Lord David Simon of Highbury, ein, die den Auftrag erhielt institutionelle Probleme der geplanten EU-Erweiterung aufzuzeigen und Argumente für die Notwendigkeit der Verab- schiedung einer breit angelegten Reform der EU-Organe zu liefern. Das Mandat erstreckte sich jedoch nicht auf die Erarbeitung konkreter Ausgestaltungsvorschläge. Die drei Experten legten Mitte Oktober 1999 ihren Bericht "Die institutionellen Auswirkungen der Erweiterung"
vor. Hierin gaben sie folgende Empfehlungen für eine zukünftige EU-Reform: 10
1. Die vier bislang existierenden Verträge (EU-, EG-, Euratom-, EGKS-Vertrag) sollten zu
einem Text zusammengefasst werden, der dann wiederum der erste Teil eines zweiteilig aufgebauten Unionsvertrages wäre. Hierdurch könnte die Zahl der notwendigen Vertrags- änderungen verringert und die Akzeptanz von Europa seitens der Bürger deutlich erhöht werden. Dieser erste Teil sollte nach Ansicht der Experten nur die Ziele und Grundsätze, die Bürgerrechte und den institutionellen Rahmen der EU enthalten. Er dürfte auch wei- terhin nur einstimmig geändert und müßte anschließend von den Mitgliedsstaaten ratifi- ziert werden.
2. Der zweite Teil des neuen Unionsvertrages solle alle anderen Vorschriften der derzeitigen
Verträge, wie z.B. die einzelnen Gemeinschaftspolitiken und die Kompetenzabgrenzun- gen, enthalten. Dieser Vertragsteil solle zukünftig eigenständig vom Europäischen Rat und dem EP und ohne Ratifizierung geändert werden können. Die EU würde damit gewis- sermaßen eine bislang nicht vorhandene "Kompetenz-Kompetenz" bekommen.
10 Der "Dehaene-Bericht" ist u.a. vollständig abgedruckt bei Loth, Wilfried, S. 227-240. Zu den Ergebnissen
siehe auch Müller-Brandeck-Bocquet, S. 57-58
6
Arbeit zitieren:
Dipl. Geogr. Christian Momberger, 2003, Quo Vadis EU?, München, GRIN Verlag GmbH
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