Abkürzungsverzeichnis
BRD Bundesrepublik Deutschland bspw. beispielsweise bzw. beziehungsweise ca. circa d.h. das heißt D r . D o k t o r Et al. et alii Hrsg. Herausgeber ICD-10 International Classification of Diseases, 10th r e v i s i o n i.V.m. in Verbindung mit Jg. Jahrgang N r . N u m m e r
§ Paragraph (-en) peM psychisch erkranke (-r) Mensch (-en) pgM psychisch gesunde (-r) Mensch (-en) P r o f . P r o f e s s o r % P r o z e n t PsychKG Gesetze der Länder über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten S . S e i t e schM schizophrene (-n) Mensch (-en) StGB Strafgesetzbuch u.a. unter anderem USA United States of America usw. und so weiter u.v.m. und vieles mehr Tab. Tabelle WHO World Health Organization z . B . z u m B e i s p i e l
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1 Einleitung
Bereits in den Lehrbüchern der forensischen Psychiatrie bei Cramer (1908) und Bumke (1928) spiegelt sich die Überzeugung wieder, dass „Geistesgestörte“ in hohem Maße gewalttätig sind. Es bildete sich die allgemeingültige Meinung heraus, dass „Geisteskranke“ von einem unverständlichen Leiden der Vernunft beraubt und daher unberechenbar sowie allgemeingefährlich sind. 1 Insbesondere die Erkrankungen aus der Gruppe der Schizophrenien, welche mit einer „Gefühlsabstumpfung“ einhergehen, neigen laut Böker und Häfner (1973) zu schweren Formen der Kriminalität, wie z.B. Vergehen gegen Leib und Leben. 2
Sind diese Beschreibungen psychisch erkranker Menschen (peM) zutreffend? Sind sie gefährlich für Andere oder entspricht es einer unzulässigen Stigmatisierung 3 peM in der Gesellschaft im Rahmen eines Vorurteils? Diese Fragen werden im Folgenden durch epidemiologische Untersuchungen und deren Ergebnisse näher betrachtet und hinterfragt. Zunächst wird auf das Thema näher eingegangen, indem die Worte „psychisch“, „Krankheit“, „Störung“, „peM“, „gefährlich“, „Gewalt“ und „Aggression“ definiert werden. Mit diesen begrifflichen Definitionen ist ein Einstieg in das Thema gegeben. Anschließend folgt das Kapitel der Epidemiologie. Ausgewählte Untersuchungsergebnisse vermitteln einen Überblick über die tatsächlichen Gewalttendenzen peM. Des Weiteren steht das erhöhte Gewaltrisiko im Fokus der Betrachtung. Dahingehend werden einige Risikofaktoren genannt, die dazu führen können. Das fünfte Kapitel befasst sich mit der Erkrankung der Schizophrenie und der (sozialen) Stigmatisierung in der Gesellschaft. Aufgrund der vielen epidemiologischen Fakten, welche sich wie ein Leitfaden durch die Ausarbeitung ziehen, ist es schwierig für die Leser, den Überblick behalten zu können. Daher schließt sich im nächsten Kapitel die Schlussbetrachtung an, welche die wichtigsten Erkenntnisse der Hausarbeit zusammenfasst. Abschließend folgen mögliche Strategien, mit welchen die Formen der Diskriminierung peM begegnet werden kann.
1 Vgl. Cramer (1908), S. 196-205 i.V.m. Bumke (1928), S. 11-32
2 Vgl. Nedopil (2003), S. 18
3 Laut vgl. Häcker/Stapf (2004), S. 912 i.V.m. Scheerer (2002), S. 943f. stammt der Begriff aus dem Griechischen und bedeutet "Wunde", aber auch "Kennzeichen" oder
"Brandmal". Der amerikanische Soziologe Erving Goffmann hat 1963 in seinem Buch "Stigma - Über Techniken der Bewältigung beschädigter Identität" den Begriff
allgemein auf die Herabminderung von Personen und deren Ausgrenzung z.B. aufgrund einer Behinderung angewandt.
3
2 Definitionen
Das Thema dieser Ausarbeitung beinhaltet Begriffe, die im Folgenden erklärt werden sollen. Zunächst ist das Wort „psychisch“ zu erklären. Es fasst alle mehr oder weniger „bewussten“ Prozesse des Erlebens, wie bspw. Wahrnehmen, Fühlen sowie Denken, wie auch die Prozesse der „unbewussten“ Verarbeitung von Erlebten zusammen. Im
Umgangssprachlichen wird auch von „seelisch“ gesprochen. 4
Des Weiteren wird „Krankheit“ im Allgemeinen als die Beeinträchtigung des physischen und psychischen Gleichgewichts und somit die Störung der „normalen“ Funktionen der Organe und Organsysteme bezeichnet. 5
In den psychiatrischen Klassifikationssystemen wird vorwiegend der Begriff der „Störung“ verwendet, um den vor allem ätiologisch vorbelasteten Begriff Krankheit zu vermeiden. 6 Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat in der 10. Revision der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen 7 (ICD-10) diagnostische Kriterien erstellt. Demnach soll die Verwendung des Begriffs Störung einen erkennbaren Komplex von Symptomen oder Verhaltensauffälligkeiten anzeigen, der sowohl auf der individuellen als auch auf der Gruppen- oder der sozialen Ebene mit Belastung sowie mit Beeinträchtigung von Funktionen verbunden ist. Aufgrund dessen soll er sich nicht allein auf der sozialen Ebene darstellen. Hierbei ist zu beachten, dass neben psychopathologischen Symptomen oder Verhaltensstörungen auch daraus für das Individuum resultierende Belastungen bzw. Beeinträchtigungen vorliegen müssen. 8
PeM weichen von psychisch gesunden Menschen (pgM) ab, indem sie vorrangig durch Veränderungen des subjektiven Erlebens und durch Verhaltensauffälligkeiten reagieren. 9 Das Adjektiv „gefährlich“ leitet sich von dem Begriff „Gefahr“ ab, dass von dem mittelhochdeutschen Wort „gevare“ stammt und Hinterhalt heißt. Im Strafrecht unter § 323c StGB ist die „gemeine Gefahr“ eine Situation, in der erheblicher Schaden an Leib, Leben oder an bedeutenden Sachwerten für unbestimmt viele Personen droht. 10 Demnach kann die Gefahr gleichermaßen von Naturgewalten oder menschlichem Verhalten ausgehen. Hierbei
4 Vgl. Häcker/Stapf (2004), S. 742
5 Vgl. Häcker/Stapf (2004), S. 516
6 Vgl. Häcker/Stapf (2004), S. 743
7 Laut vgl. Schöpf (2003), S. 4 i.V.m. Tölle/Windgassen (2006), S. 46 verwendet der ICD-10 den Terminus der Störung bei psychiatrischen Diagnosen . Das Klassifizieren
dient zum Ermitteln eines Krankheitsbildes. Dazu wird die individuell ermittelte Diagnose einer Klassifikationskategorie zugeordnet, die dem Krankheitsbild eines Patienten
am meisten entspricht. Dabei wird geprüft, ob eine hinreichende Kriterienanzahl dieser Kategorie auf das Krankheitsbild zutrifft.
8 Vgl. Schöpf (2003), S. 4f.
9 Vgl. Schröder-Rosenstock (2002), S. 741
10 Vgl. http://lexikon.meyers.de, (05.04.08) i.V.m. Kindhäuser (2002), S. 1201
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ist zu fragen, in welcher Form und in welchem Ausmaß peM einen solchen Schaden verursachen können.
Eine gefährliche Form stellt die Gewaltausübung dar. Im Strafrecht unter § 240 StGB ist Gewalt nach heutiger Rechtsprechung als physisch und/oder psychisch wirkender Zwang zu definieren, die nach ihrer Intensität und Wirkungsweise dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder -betätigung eines anderen zu beeinträchtigen. Damit stellt Gewalt oft ein Tatbestandsmerkmal einer Straftat dar. Die Gewalteinwirkung durch Zwang kann den Willen des Opfers ausschalten, indem der Täter z.B. sein Opfer niederschlägt oder einen tatsächlichen/vermuteten Widerstand durch bspw. narkotische Mittel beseitigt. Sie kann auch eine mittelbare Beeinflussung sein, die dem Opfer einen Entscheidungsspielraum lässt und mittelbar zu dem vom Täter gewollten Verhalten führt, z.B. durch Nötigung oder Erpressung. In einem weiteren Sinn meint Gewalt die (legitime) Ausübung von Herrschaft, z. B. in Form staatlicher oder elterlicher Gewalt. 11 Demnach hat das Anwenden von Gewalt allzu oft einen kriminellen Charakter.
In der Psychologie wird die Gewalt als eine Angriffshaltung gegenüber Menschen, Tieren, Gegenständen oder Einrichtungen betrachtet, die das Ziel verfolgt, sie zu beherrschen, zu schädigen oder zu vernichten. Es ist auch möglich, dass sie sich gegen die eigene Person in Form von Selbsthass, -schädigung, -mord usw. richtet. Das kann geschehen, wenn sie durch äußere Widerstände gehemmt bzw. aufgrund der Forderung der Gesellschaft und zum Zwecke der sozialen Anpassung verdrängt wird. Allerdings wird hierbei der Begriff der „Aggression“ verwendet, der von dem lateinischen Wort „aggredi“ abgeleitet wird und „Angreifen“ heißt. Sie tritt als Reaktion auf eine wirklich oder scheinbar drohende Minderung der eigenen Macht in Erscheinung. 12
3 Epidemiologie
3.1 Epidemiologische Untersuchung nach Böker und Häfner (1973)
Die erste große epidemiologische Untersuchung im deutschsprachigen Raum ist das Werk „Gewalttaten Geistesgestörter˝ von Böker und Häfner aus dem Jahr 1973. 13 Sie verglichen gewalttätige peM, die ein Tötungsdelikt oder eine Körperverletzung begangen hatten, mit einer Stichprobe nichtgewalttätiger peM und mit Gewalttätern aus der Allgemeinbevölkerung. Dabei kamen sie u.a. zu dem Ergebnis, dass peM insgesamt nicht häufiger, aber auch nicht
11 Vgl. http://lexikon.meyers.de, (05.04.08) i.V.m. Kindhäuser (2002), S. 764
12 Vgl. http://lexikon.meyers.de, (05.04.08) i.V.m. Bergius/Caspar (2004), S. 16
13 Vgl. Haller (2005), S. 145
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Arbeit zitieren:
Jana Nummer, 2008, Wie gefährlich sind psychisch erkrankte Menschen für Andere?, München, GRIN Verlag GmbH
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