Seite 2 von 12
263, 266 StGB) hat eine Selbstanzeige nach § 371 AO hat keine (rechtlichen) Auswirkung.
1.1 Beispiel: Gefälschte Steuer - und Handelsbilanz Unternehmer Unterbauer (U) hat eine gefälschte Steuerbilanz und eine gefälschte Handelsbilanz erstellt. Die Steuerbilanz legte er dem Finanzamt vor, dadurch ersparte er die Zahlung der gesetzlichen Steuern. Die Handelsbilanz legt er seiner Bank vor, die ihm wegen seiner vorgetäuschten „schwarzen Zahlen“ einen erheblichen Kredit gewährt. Nachdem das Unternehmen des U finanziell mit Hilfe des „Steuerkredits“ und des Bankkredits wieder auf die Beine gekommen war, zeigte er sich beim Finanzamt und seiner Bank selbst an. Die erschwindelten Beträge zahlte er an das Finanzamt und an seine Bank zurück. Die Rechtsfolge: Keine Bestrafung wegen des Steuerdelikts (§ 371 AO). Hingegen: Wegen des Betruges zum Nachteil der Bank musste U der Bestrafung „zugeführt“ werden.
Ein gleichartiger Fall war einer der Gründe, weshalb das Amtsgericht Saarbrücken die Selbstanzeigemöglichkeit des § 371 Abs. 1 und 3 AO für verfassungswidrig hielt (AG Saarbrücken NStZ 1983, 176). Aber: Sowohl das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof teilten die Bedenken des Amtsrichters. 2 Voraussetzungen des § 371 Abs. 1 und 3 AO Der Täter muss
die unrichtigen oder unvollständigen Angaben berichtigen oder ergänzen oder im Falle des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO die unterlassenen Angaben nachholen (§ 371 Abs. 1 AO) und
die zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern innerhalb einer ihm vom Finanzamt gesetzten Frist nachzahlen (§ 371 Abs. 3 AO); häufig sind dies 3 Monate.
Vermag der Selbstanzeiger die verkürzten Beträge nur teilweise nachentrichten, so tritt keine Strafbefreiung ein. Die Strafe kann jedoch - ggf. sogar erheblich - gemin- dert werden.
Seite 3 von 12
Hat der Täter nicht aus Eigennutz gehandelt, sondern das illegal geschöpfte Geld in seinem Unternehmen investiert, die Löhne seiner Arbeitnehmer damit gezahlt, dann zeigt sich in der Praxis eine erste Ungerechtigkeit der Vorschrift: Hat der Selbstanzeiger kein Geld (mehr), die verkürzten Steuern - weder in der gesetzten Frist, noch später - zu zahlen, dann muss er bestraft werden. Hat er hingegen das ertrogene Geld, zum Beispiel in Liechtenstein oder Luxemburg angelegt, statt es betrieblich zu investieren, dann kann er in der Regel auch problemlos die verkürzten Steuer binnen der ihm gesetzten Frist zahlen. Dann darf er von Gesetzeswegen nicht bestraft werden, obschon er mit größerer krimineller Energie und aus purem wirtschaftlichen Egoismus gehandelt hat. 3 Wer kann und muss eine wirksame SAZ erstatten? Selbstanzeige kann erstatten der Täter, d.h. regelmäßig der Steuerpflichtige - auch als mittelbarer oder Nebentäter, der Mittäter, der Anstifter,
der Gehilfe, also ggf. auch der Bankangestellte.
Die Selbstanzeige hat gegenüber der Finanzbehörde (§ 6 Abs. 2 AO) zu erfolgen. Nach neuerer Auffassung in der Literatur kann die SAZ bei jeder Finanzbehörde erstattet werden (vgl. Klein, AO-Kommentar, Rz 5 zu § 371 AO). Die SAZ kann auch Außenprüfern und Fahndungsbeamten gegenüber angezeigt werden. Das Problem bei dieser Art der Anzeige jedoch, ob nicht schon der Ausschlussgrund der Entde- ckung durch Prüfer oder Fahnder vorliegt (siehe unten).
Seite 4 von 12
4 Kein Form der SAZ nötig
Eine Form der SAZ ist nicht vorgeschrieben. Aus Gründen der Beweissicherheit sollte die Selbstanzeige aber schriftlich erfolgen. Die Selbstanzeige muss nicht als SAZ bezeichnet werden. Die Einreichung einer richtigen und vollständigen Jahres-Steuererklärung stellt gegenüber den unrichtigen Voranmeldungen (bei der USt) oder einem unrichtigen Herabsetzungsantrag (bei der ESt) auch ohne besonderen Hinweis, dass es sich um eine Selbstanzeige handeln soll, eine Selbstanzeige dar. Trotzdem: Der Selbstanzeiger sollte, um jeden Zweifel auszuschalten, seine Berichtigung als Selbstanzeige deklarieren. 5 Inhalt der SAZ
Inhaltlich muss die Selbstanzeige für das Finanzamt geeignet sein, unrichtige oder unvollständige Angaben zu berichtigen oder zu ergänzen oder die unterlassenen Angaben
nachzuholen. Sie muss so detailliert sein, dass die Finanzbehörde ohne Weiteres in der Lage ist, ohne langwierige Nachforschungen den Sachverhalt festzustellen und die Steuer richtig festzusetzen (vgl. BGH NJW 1974, 2293). Kann der Selbstanzeiger die inhaltlich vollständige Selbstanzeige nicht sofort erstellen, weil noch die entsprechenden Unterlagen gesichtet und ausgewertet werden müssen oder andere plausible Gründe vorliegen, ist es möglich, die Selbstanzeige mit einem überzeugend begründeten Schätzungsvorschlag (vgl. BGH NJW 1974, 2293) zu verbinden. Es kann aber auch eine Teilselbstanzeige (sog. „gestufte Selbstanzeige”) erstattet werden. Diese führt jedoch nur zu einer teilweisen Strafbefreiung, und zwar soweit die Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung der bisher unrichtigen oder unvollständigen An- gaben reicht.
Arbeit zitieren:
Karl Brenner, 2008, Die Selbstanzeige für den Steuerhinterzieher – Chance und Hürden, den staatlichen Rechtsanspruch zu erwerben, nicht ins Gefängnis zu müssen und seine gesellschaftliche Reputation zu behalten, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerrecht
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 31 Seiten
Die Auswirkungen des EU-Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung a...
Seminararbeit, 37 Seiten
Praxissemesterbericht (Steuerberater)
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Praktikumsbericht / -arbeit, 20 Seiten
Steuerhinterziehung - Eine Betrachtung des gesellschaftlichen Problems...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Bachelorarbeit, 42 Seiten
Polizeirecht - Versammlungsrecht
Hamburger Kessel
Jura - Öffentliches Recht / VerwaltungsR
Seminararbeit, 33 Seiten
Steuerhinterziehung und Durchsuchung beim Steuerberater
Seminararbeit, 17 Seiten
Das Phillips-Modell: Konjunkturpolitische Ansätze zur Stabilisierung d...
Hausarbeit (Hauptseminar), 17 Seiten
Gründung einer Organschaft - Voraussetzungen und Auswirkungen
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 27 Seiten
Subventionen zur Förderung der sektoralen Strukturpolitik - Pro und co...
Hausarbeit, 15 Seiten
"Therapie statt Strafe" bei Drogendelinquenz
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Seminararbeit, 28 Seiten
Erstellung eines Unternehmensgründungskonzeptes am Beispiel einer Bäck...
BWL - Unternehmensgründung, Start-ups, Businesspläne
Studienarbeit, 57 Seiten
Die Versammlung i. S. des Art. 8 Abs. 1 GG
Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte
Seminararbeit, 30 Seiten
Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit, 16 Seiten
Unternehmensbewertung nach traditionellen Verfahren
BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation
Seminararbeit, 20 Seiten
Vermögen, Vermögensbetreuungspflichten und Vermögensschaden bei Betrug...
Magisterarbeit, 71 Seiten
Zur Theorie der Steuerüberwälzung - allgemeine Prinzipien
Hausarbeit, 19 Seiten
Karl Brenner's Text Die Selbstanzeige für den Steuerhinterzieher – Chance und Hürden, den staatlichen Rechtsanspruch zu erwerben, nicht ins Gefängnis zu müssen und seine gesellschaftliche Reputation zu behalten ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Karl Brenner hat den Text Die Selbstanzeige für den Steuerhinterzieher – Chance und Hürden, den staatlichen Rechtsanspruch zu erwerben, nicht ins Gefängnis zu müssen und seine gesellschaftliche Reputation zu behalten veröffentlicht
Karl Brenner hat einen neuen Text hochgeladen
Figures of Ill Repute: Representing Prostitution in Nineteenth Century...
Charles Bernheimer
A Shop of One's Own: Independence and Reputation Among Traders in Alep...
Annika Rabbo, Annika Rabo
Reputation and Representation in Fifteenth-Century Europe
D. Biggs, S. D. Michalove, A. C. Reeves
The Electronic Grapevine: Rumor, Reputation, and Reporting in the New ...
Borden, Diane L. Borden, Kerric Harvey
Last Chance High: How Girls and Boys Drop in and Out of Alternative Sc...
Deirdre M. Kelly, Deidre M. Kelly, Jeannie Oakes
Taking a Chance on God: Exploring God's Presence in Our Lives
Bobbie McKay, Lewis A. Musil, Dr Bobbie McKay
0 Kommentare