Der Titel impliziert ein Definitionsproblem. Eine befriedigende Antwort auf die Frage, was ein Konzert (oder genauer: das Konzertwesen) sei, haben aber selbst anerkannte Musikwissenschaftler wie Hans-Werner Heister oder Walter Salmen geben können. Die allgemeine Lehrmeinung geht sehr weit auseinander, und der Streit geht dabei um vielerlei Dinge. Etwa, ob die Trennung von Musikern und Publikum charakteristisch sei, das Zahlen eines Eintrittsgeldes, oder alleinige Hinwendung zur Musik, die alles andere nebenbei, davor und danach verbietet. All diese Fragen lassen sich, wenn überhaupt, nicht beantworten, ohne einen genaueren und tiefschürfenden Blick auf die geschichtliche Entwicklung des Konzertwesens geworfen zu haben.
Die vorliegende Konzeption versucht, sich systematisch vorzuarbeiten. Im ersten Teilabschnitt wird das Wort „Konzert“ auf seine Bedeutung untersucht. Ein knapper Überblick über die Anfänge der Musik als öffentliche Darbietungsform soll dann einen ersten Eindruck über die historische Bedeutsamkeit des Konzertes vermitteln. Anschließend werden einzelne europäische Länder genauer betrachtet. Der nächste und längste Abschnitt behandelt die Stationen, die das Konzertwesen in Deutschland zurücklegen musste. Einer abschließenden Beleuchtung verschiedener Gründe aller vorher genannten Geschehnisse schließt sich die obligatorische Zusammenfassung an.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
(1) Klärung des Wortes „Konzert“
(2) Vorformen und Anfänge des Konzerts
(3) Die Entwicklung eines öffentlichen Konzertwesens Europa
(4) Die Entwicklung eines öffentlichen Konzertwesens am Beispiel Deutschlands
(5) Ursachen des als Entwicklungsprozess betrachteten Konzerts
(6) Zusammenfassung
Einleitung
Der Titel impliziert ein Definitionsproblem. Eine befriedigende Antwort auf die Frage, was ein Konzert (oder genauer: das Konzertwesen) sei, haben aber selbst anerkannte Musikwissenschaftler wie Hans-Werner Heister[1] oder Walter Salmen geben können. Die allgemeine Lehrmeinung geht sehr weit auseinander, und der Streit geht dabei um vielerlei Dinge. Etwa, ob die Trennung von Musikern und Publikum charakteristisch sei, das Zahlen eines Eintrittsgeldes, oder alleinige Hinwendung zur Musik, die alles andere nebenbei, davor und danach verbietet. All diese Fragen lassen sich, wenn überhaupt, nicht beantworten, ohne einen genaueren und tiefschürfenden Blick auf die geschichtliche Entwicklung des Konzertwesens geworfen zu haben.
Die vorliegende Konzeption versucht, sich systematisch vorzuarbeiten. Im ersten Teilabschnitt wird das Wort „Konzert“ auf seine Bedeutung untersucht. Ein knapper Überblick über die Anfänge der Musik als öffentliche Darbietungsform soll dann einen ersten Eindruck über die historische Bedeutsamkeit des Konzertes vermitteln. Anschließend werden einzelne europäische Länder genauer betrachtet. Der nächste und längste Abschnitt behandelt die Stationen, die das Konzertwesen in Deutschland zurücklegen musste. Einer abschließenden Beleuchtung verschiedener Gründe aller vorher genannten Geschehnisse schließt sich die obligatorische Zusammenfassung an.
(1) Klärung des Wortes „Konzert“
Die deutsche Sprache kennt für das Wort „Konzert“ zweierlei Wortbedeutungen. Zum einen wird damit eine Werkgattung, zum anderen eine Veranstaltung bezeichnet. Dieses Problem haben die Engländer (die Franzosen im Übrigen auch) nicht, sie entscheiden, indem sie unterscheiden, ob sie in ein „concerto“ oder ein „concert“ gehen.[2]
(2) Vorformen und Anfänge des Konzerts
Musik gilt allgemein als ein Grundbedürfnis des Menschen, und so ist es auch nicht verwunderlich, wenn sich Musik in so ziemlich allen Kulturenkreisen auf der gesamten Fläche des Erdballes finden lässt, sei es zur Ausschmückung religiöser Zeremonien oder gesellschaftlicher Feste.
Literarische wie architektonische Zeugnisse beweisen, dass schon in den antiken Städten Griechenlands und des Römischen Reiches Gebäude allein für Vorführzwecke errichtet wurden.[3] Zur Zeit des Perikles (ca. 445 v. Chr.) beispielsweise waren es überdachte Theater, die, abgeleitet vom griechischen Wort Ode für Gesang, Odeion (lateinisch Odeum) genannt wurden. Ziel und Zweck war es, den Bürgern und Reisenden Unterhaltung durch ausgebildete Musiker zu ermöglichen.
Im Mittelalter dagegen war jegliche Musik funktional geprägt. Am Hofe diente sie vorwiegend der Repräsentation. Es wurde beim Essen aufgespielt, man bestritt feierliche Festtage mit Musik und blies bei Kundgebungen. Selbst die geselligen und großzügig ausgerichteten Bälle wurden nicht in erster Linie veranstaltet, um sich den Vergnügungen des Tanzes hinzugeben, geschweige denn, der Musik zu lauschen.
Gleiches galt für die Kirchenmusik. Auch hier galt es nicht, der Musik Tribut zu zollen, wenn die Messe begangen wurde oder die Gemeinde zusammen sang, sondern Gott zu lobpreisen bzw. das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Kommune zu stärken.
Insgesamt lässt sich also festhalten, das diese Musik an Rituale und Zeremonien gebunden und deren strengen Regeln unterworfen war. Musik besaß nur eine geringe ästhetische Funktion.
(3) Die Entwicklung eines öffentlichen Konzertwesens in Europa
Die Herausbildung eines öffentlichen Konzertwesens bis zur uns heute bekannten Form, als zu vergütende Freizeitaktivität, bei der das Hören von Musik im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit eines freien und gleichen Publikums steht, muss als langwieriger und dezentral verlaufender Entwicklungsprozess gesehen werden, der im gesamten uneinheitlich Europa verlief. Lassen sich erste Tendenzen bereits im ausgehenden 17. Jahrhundert erkennen, tritt das Konzertwesen als wesentliches Strukturmerkmal des Prozesses der Verbürgerlichung der Musik erst ab etwa der Mitte des 18. Jahrhunderts in Erscheinung.[4] Es erscheint lohnenswert, sich die Entstehung des öffentlichen Raumes direkt am Beispiel der einzelnen Länder anzuschauen und damit zu verdeutlichen.
Die ersten öffentlichen Konzerte fanden nachweislich in London statt.[5] Verständlich, profitierte doch die zu den größten Metropolen zählende englische Hauptstadt von ihrer wirtschaftlichen wie politischen Freiheit, im Übrigen ganz im Gegensatz zu der ihr zur damaligen Zeit einzig vergleichbaren, streng reglementierten und absolutistisch regierten Stadt Paris.
Der Geigenspieler John Banister organisierte 1672, fünf Jahre nachdem er aus seinen Diensten als Hofdirigent der Kapelle Karls II. zusammen mit seinen 24 zugehörigen Geigern entlassen worden war, einzelne Musikaufführungen.[6] Diese unterschieden sich anfangs jedoch nur unwesentlich von den zur damaligen Zeit üblichen Konzerten in den verschiedenen „taverns“ (Schänken) der Stadt, bei denen man zum Trinken Musik für jedermann spielte. Bis zu seinem Tod im Jahr 1679 konnte Banister diese Form musikalischer Veranstaltungen, welche zu Beginn in seinem Haus stattfanden, in verschiedenen Lokalitäten fortsetzten und seinen Lebensunterhalt damit bestreiten.
Der erste öffentliche Konzertsaal wurde 1676 errichtet[7], aber auch einfache „Musick-rooms“ waren nun vielerorts zu finden. Das waren kleinere und größere Räumlichkeiten, „in deren Mitte ein Musiziertisch stand, hingegen platzierte man die Podien in auch für Tanzveranstaltungen genutzten Sälen an der Wand entlang, so etwa 1690 in der Londoner Charles Street.“[8]
Ungefähr ein Jahr nach Banisters Tod schloss sich eine kleine Gruppe Berufsmusiker zusammen, mit der erklärten Absicht, es Banister gleich zu tun; „die masters of musick hätten festgestellt, dass damit Geld zu verdienen sei.“[9] Um die Veranstaltungen vollends selbst in die Hand zu nehmen, errichteten sie einen eigenen Konzertsaal. Man spielte „publick musick“ (Musik für die Allgemeinheit), welche ob ihres besonderen Charakters vom Publikum, welches aus allen Schichten der Gesellschaft bestand, anerkannt und hoch gelobt wurde.
Ein weiterer erfolgreicher englischer Konzertveranstalter dieser Zeit war Thomas Britton, ein einfacher Kohlenhändler. Er organisierte das „noble concert of music“, das in seinem Geschäftshaus in Clerkenwell stattfand[10] und welches er allein selbst finanzierte.
Diese drei Beispiele frühen, englischen Musikunternehmertums, die nicht zu den einzigen, jedoch zu den erfolgreichsten und damit zu den besten Dokumentierten gehören, zeichnen sich durch ein interessantes Merkmal aus, nämlich einem enormen Werbeaufwand in Zeitungen, Gazetten und auf Aushängen aller Art[11]. Dabei verwendete man alle möglichen Tricks der wenigen zur Verfügung stehenden typographischen Mittel: Mit unterschiedlichen Schriftarten und -größen, sowie Reihungen von Sonderzeichen (Kreuz, Doppelkreuz, Malteserkreuz) suchte man die Aufmerksamkeit des anonymen Publikums und wetteiferte um deren Gunst. Der große Werbeaufwand der Engländer scheint tatsächlich eine Besonderheit des englischen Musikmarktes zu seinen, „denn Anzeigen für ein Konzert scheint es in Paris erst ab 1725 oder in Wien nicht vor 1780 gegeben zu haben.“[12]
[...]
[1] interessant hierzu dürfte vor allem der MGG Artikel unter dem Stichwort „Konzertwesen“, in welchem er sich auch zu den Definitionen von Salmen äußert, diese kritisiert, ihnen zustimmt oder sie überarbeitet
[2] vgl. hierzu Küster, S. 8
[3] für die gesamte hier dargestellte Vorgeschichte des Konzertes vgl. Salmen S. 11f
[4] Braunbehrens S. 148
[5] Wörner S. 187
[6] Blanning S. 157
[7] Wörner S. 187
[8] Salmen S. 71
[9] Blanning S. 157
[10] Salmen S. 71
[11] Blanning S. 158
[12] Blanning S. 158
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