1. Einleitung
Gerade im immer weiter zusammenwachsenden Europa und insbesondere im Hinblick auf die dortige Sprachenvielfalt stellt der Gebrauch der individuell bevorzugten Sprache ein wichtiges Recht des Menschen dar.
Sprache spiegelt die Identität eines jeden von uns wider. Sie ermöglicht es, andere und uns selbst zu identifizieren, zu kommunizieren und uns auf die Welt um uns herum zu beziehen.
Viele der 720 Millionen Einwohner Europas befinden sich tagtäglich in zwei- oder sogar dreisprachigen Situationen. In Europa werden rund 90 Sprachen gesprochen, davon sind 37 anerkannte Nationalsprachen und 53 Sprachen gehören zu den sogenannten staatenlosen Sprachen, den Regional- oder Minderheitensprachen (vgl. Kelz/ Simek/ Zimmer 2001: 11). Spanien ist in sprachlicher Hinsicht ein heterogener Staat. Neben der National- und Amtssprache Kastilisch existieren vier weitere Sprachen, die gemäß der spanischen Verfassung in ihrem jeweiligen Sprachgebiet als kooffiziell anerkannt sind: das Katalanische, das Baskische, das Galicische und seit 2006 auch das Aranesische. Etwa ein Viertel der Bevölkerung Spaniens spricht eine dieser Sprachen.
Von der Europäischen Union werden diese offiziell als Minderheitensprachen klassifiziert und durch die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen unter besonderen Schutz gestellt. Der Erhalt dieser Sprachen ist von höchster Wichtigkeit, da sie ein wertvolles kulturelles Erbe darstellen.
Das lang unterdrückte Katalanisch hat seit dem Ende des Franco Regimes immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der Anteil der Katalanischsprecher in der Bevölkerung wurde durch die gezielt betriebene Sprachpolitik Kataloniens deutlich erhöht. Trotz seines offiziellen Status als Minderheitensprache belegte das Katalanische laut Informanten der UNESCO im Jahr 1994 den zehnten Platz der meistübersetzten Sprachen der Welt (vgl. Extebarria 2002: 134). Einer aktuellen Umfrage zufolge nimmt es momentan den 88. Platz unter den einhundert meistgesprochenen Sprachen der Welt ein (vgl. Generalitat de Catalunya 2007: „El catalán ocupa el puesto 88 en el ranking de las lenguas más habladas en el mundo“) und die Anzahl der Menschen, die Katalanisch sprechen, steigt weiter an. Außerdem stellt der Sprachpolitik-Bericht der Regierung Kataloniens aus dem Jahr 2001 das Anliegen, dem Katalanischen den Status einer offiziellen Amtssprache der Europäischen Union zukommen zu lassen, in den Mittelpunkt. Die katalanische Regierung vertritt den Standpunkt, dass Katalanisch keine Minderheitensprache sei und sich deutlich von anderen
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Minderheitensprachen wie z.B. dem Okzitanischen, dem Baskischen oder dem Walisischen, unterscheide (vgl. Philologische Fakultät Universität Düsseldorf 2003: „Katalanisch“).
In der vorliegenden schriftlichen Ausarbeitung möchte ich mich mit dieser kontrovers diskutierten Frage, ob es sich beim Katalanischen um eine Minderheitensprache handelt, die unter Schutz gestellt werden muss, auseinandersetzen. Dies soll im Folgenden anhand der zentralen Aspekte der Definition des Begriffs untersucht und das Resultat anschließend in Form einer Gesamtbewertung dargestellt werden.
2. Minderheitensprache - Eine Definition
Bevölkerungsgruppen, die sich durch eine eigene Sprache, Kultur und Geschichte, also durch eine eigene Identität von der Mehrheit der Bevölkerung in der sie leben, unterscheiden, werden als Minderheit angesehen (vgl. Waldmann 1975: 54ff). Haben diese Minderheitengruppen eine eigene Sprache, so bezeichnet man diese als ‚Minderheitensprache’.
„Innerhalb dieser weitgefassten Definition gibt es heute [...] zwei hauptsächliche Typen sprachlicher Minderheiten“ (Stephens 1979: 5). Zum einen Gemeinschaften, deren Sprache nicht die offizielle Sprache eines Staates ist. Hierbei handelt es sich eigentlich um eigenständige Nationen, die keiner ethnisch führenden Gruppe eines Staates angehören, wie beispielsweise die Basken in Spanien. Und zum anderen Gemeinschaften, die zwar, in den Staaten in denen sie leben, Minderheiten darstellen, deren Sprache allerdings in einem anderen Staat die Amtssprache ist. Als Beispiel hierfür wäre das Dänische in Schleswig-Holstein in Norddeutschland zu nennen (vgl. 5f).
Für den Begriff Minderheitensprache werden demnach auch oft andere Termini wie beispielsweise ‚lesser used language’, ‚staatenlose’ oder ‚ethnische’ Sprache verwendet. Ihr Pandon, die Mehrheitssprachen, werden auch als ‚dominante’, ‚National’- oder ‚Staatssprachen’ aufgeführt.
Die Ausbreitung der Schriftkultur, ausgehend von Gutenberg, führte zu grenzenlosem Austausch von Ideen und Waren, für den die sprachliche Vielfalt nur hinderlich war. Aufgrund dessen bildeten die führenden Vertreter der europäischen Staaten ihre jeweilige Standardsprache heraus (vgl. Kelz/ Simek/Zimmer 2001: 15). Durch die Bemühungen der
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Politik, einen homogenen Staat zu schaffen, kam es zur Entstehung und gleichzeitigen Unterdrückung der sogenannten Minderheitensprachen.
In den letzten Jahren gewann die Definition der Europäischen Union in der Charta der Regional- und Minderheitensprachen immer mehr Akzeptanz. Sie definiert Minderheitensprachen wie folgt:
Languages that are traditionally used within a given territorty of a State by nationals
of that State who form a group numerically smaller than the rest of the State`s
population; and different from the official language(s) of the State (Council of
Europe 1992: „European Charter for Regional or Minoritylanguages”). Demzufolge bedeutet dies für die entsprechende Sprache, dass sie durch ihren politischen und rechtlichen Status als Minderheitensprache gilt und ethnische sowie linguistische Gründe außer Acht gelassen werden. Betrachtet man den Begriff ‚Minderheitensprache’ unter soziolinguistischen Gesichtspunkten, so wird schnell ersichtlich, dass es keine verbindliche Definition zu geben scheint. Jedoch existieren einige zentrale Kriterien, die einer Vielzahl von Definitionsversuchen gemein sind. Hierbei handelt es sich um territoriale, quantitative, rechtlich-politische und sprachliche Faktoren. Diese sollen nun in Form von Sprachgebiet, Sprecheranzahl, Amtssprache, Kodifizierung und literarischer Tradition auf das Katalanische übertragen werden. Des Weiteren soll erörtert werden, ob es sich beim Katalanischen um eine vom Aussterben bedrohte Sprache handelt, die von der Europäischen Union geschützt und gefordert werden sollte.
3. Übertragung der Kriterien einer Minderheitensprache auf das Katalanische
3.1 Territoriale Kriterien - Sprachgebiet
Der Bereich, in dem das Katalanische gesprochen wird, umfasst in etwa eine Fläche von 68.000 km 2 (vgl. Extebarria 2002: 101) und erstreckt sich bis über die Grenzen Spaniens hinaus. „Die heutige Verbreitung des Katalanischen ist das Ergebnis der Eroberungs- und Besiedlungspolitik im Laufe der Reconquista, die von Altkatalonien ausgegangen war“ (Bochmann 1989: 164).
Katalanisch wird also nicht nur in Spanien in Katalonien, auf den Balearen, in den östlichen Randgebieten Aragons und in der autonomen Region Valencia, sondern auch in Andorra, im Süden Frankreichs, im Großteil des Département Pyrénées Orientales sowie
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in der Stadt Alghero auf Sizilien gesprochen. 1 Das Sprachgebiet des Katalanischen wird auch unter dem Begriff Països Catalans, ‚katalanische Länder’ zusammengefasst (vgl. Stegmann 1992: 49).
Die Fläche des katalanischen Sprachgebietes ist somit größer als beispielsweise die des gesamten Staates Dänemark und auch die Verbreitung der katalanischen Sprache unterscheidet sich von der vieler anderer Minderheitensprachen, deren Sprachgebiet tendenziell nur auf einen einzelnen Staat begrenzt ist.
3.2 Quantitative Kriterien - Sprecheranzahl
Der Begriff der Minderheitensprache ist recht problematisch, da bereits das Wort eine numerische Minderheit impliziert. Dass dies bisweilen nicht der Fall ist, zeigt das Katalanische, das trotz 7,2 Millionen Sprechern (vgl. Extebarria 2002: 103) als eine solche gilt. Die Sprecher verteilen sich wie folgt auf den katalanischsprachigen Raum: Andorra 49.519, Katalonien 4.506.512, Balearen 473.322, Region Valencia 1.969.703, Franja de Poniente (Aragón) 45.000, Nordkatalonien (Frankreich) 125.622, Alghero 17.625 (vgl. 101).
Dem gegenüber gibt es Sprachen, deren Sprecherzahl deutlich geringer ist, die aber sowohl den Status einer Nationalsprache innehaben, als auch zu den 23 Amts- und Arbeitssprachen der Europäischen Union zählen. Dazu gehören auch das Slowakische mit 5,4 Millionen Sprechern, das Dänische mit 5,2 Millionen Sprechern oder das Finnische mit 5,1 Millionen Sprechern. Lediglich sechs der Minderheitensprachen in Europa haben mehr als eine Million Sprecher. Von diesen weist das Katalanische, gefolgt vom Galicischen mit einer deutlich geringeren Sprecheranzahl, die bei etwa 2,5 Millionen liegt, die meisten Sprecher auf. Die meisten anderen Minderheitensprachen hingegen werden nur von einigen hundert Menschen gesprochen (vgl. Govern de les Illes Balears 2008: „Katalanisch und die sogenannten ‚Minderheitensprachen’ der Europäischen Union“). Weiterhin ist bemerkenswert, dass das Katalanische weltweit gelehrt wird. Die Regierung Kataloniens förderte im Jahr 1990 Katalanischkurse in 27 Ländern, in Deutschland an 25 Universitäten. Inzwischen kann man in insgesamt 110 Ländern die katalanische Sprache erlernen (vgl. Pradilla 2001: 65).
1 Eine Karte des Verbreitungsgebiets der katalanischen Sprache findet sich im Anhang
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Arbeit zitieren:
Jochen Haag, 2008, Das Katalanische - eine Minderheitensprache?, München, GRIN Verlag GmbH
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