Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Begriffserläuterungen 3
3. Positionen 5
3.1 Jaschke 5
3.2 Leggewie 7
3.3 Koopmans/Rucht 8
3.4 Bergmann 10
3.5 Wagner 11
3.6 Willems 12
3.7 Butterwegge 13
4. Ist der Rechtsextremismus eine soziale Bewegung ? 14
5. Literaturverzeichnis 17
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1. Einleitung
Die Gewaltwellen mit rechtsextremistischem Hintergrund zu Beginn der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts haben in der Wissenschaft die Frage aufgeworfen, ob der Rechtsextremismus als neue soziale Bewegung aufgefasst werden könne. Hierzu gibt es durchaus gegensätzliche Meinungen, wobei erwähnt werden sollte, dass den verschiedenen Meinungen auch teilweise unterschiedliche Definitionen zu Grunde liegen. Ziel dieser Arbeit soll sein, einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand zur Thematik zu geben um anhand dessen eigene Schlussfolgerungen ziehen zu können.
Zunächst soll eine kurze Definition von sozialer Bewegung den Ausgangspunkt der Autorin erläutern. Ebenfalls wird für eine bessere Verständlichkeit die in dieser Arbeit verwendete Definition von Rechtsextremismus erörtert. Anschließend werden die bedeutendsten Positionen aus der Wissenschaft diskutiert. Diesen werden folgende Grundfragen zugrunde gelegt:
1. Welche Definition von sozialer Bewegung wird verwendet? 2. Wird Rechtsextremismus als eine soziale Bewegung aufgefasst?
Die Argumente der verschiedenen Positionen sollen daraufhin herangezogen werden um die Leitfrage dieser Arbeit, ob Rechtsextremismus eine soziale Bewegung sei, zu beantworten. Die These der Autorin ist, dass Rechtsextremismus bei einer entsprechenden Definition von sozialen Bewegungen, als solche aufgefasst werden kann.
2. Begriffserläuterungen
Für die Klärung der Grundfrage dieser Arbeit ist es dringend erforderlich eine einheitliche Definition des Begriffes soziale Bewegung zugrunde zu legen. Obgleich die Autoren der verschiedenen zu erörternden Positionen nicht alle die in diesem Abschnitt angeführte Definition verwenden, ist es dennoch erforderlich eine Definition festzulegen um abschließend in der Lage zu sein ein Fazit zu ziehen und die Grundfrage zu beantworten. Die Wahl der in diesem Abschnitt gewählten Definition ist begründet durch ihre häufige Verwendung in der Literatur zum spezifischen Thema.
In der Bewegungsforschung gilt die Begriffsbestimmung des Politologen Joachim Raschke von 1985 als ‚klassisch’. Raschke bezeichnet soziale Bewegungen als „einen mobilisierenden
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kollektiven Akteur, der mit einer gewissen Kontinuität auf der Grundlage hoher symbolischer Integration und geringer Rollenspezifikation mittels variabler Organisations- und Aktionsformen das Ziel verfolgt, grundlegenderen sozialen Wandel herbeizuführen, zu verhindern oder rückgängig zu machen.“ (Raschke 1985:77; zit. nach Pfahl-Traughber 2003:45).
Diese Definition lässt sich in einem weiteren Schritt in ihre Einzelteile zerlegen, wobei unter kollektivem Akteur „die Einbindung von Individuen in einen Handlungszusammenhang >verstanden werden kann, Anm. d. Verf.@, der weder die Form einer bürokratischen Organisation noch einer spontanen Massenversammlung annimmt“ (Pfahl-Traughber 2003:45). Die variablen Organisationsformen spielten auf den Zusammenhalt in lockeren Netzwerken an.
Des Weiteren bedarf die Bearbeitung des Themas einer zusätzlichen Begriffsbestimmung. Da der Begriff Rechtsextremismus seit Beginn der neunziger Jahre in verschiedenen Medien zu finden ist, die Verwendung sich jedoch auf keinen einheitlichen Definitionshintergrund stützt, soll auch zu diesem Begriff eine Erläuterung formuliert werden, auf die sich in dieser Arbeit gestützt werden soll.
Hierzu wird Thomas Pfeiffers (2002) Einwand aufgegriffen, der kritisiert, dass die Begriffe Rechtsextremismus, Rechtsradikalismus, (Neo-)Faschismus, Neonazismus und
Rechtspopulismus häufig synonym verwendet und nur unzureichend differenziert würden. Pfeiffer verweist auf die von den Verfassungsschutzbehörden verwendete Bedeutung von Extremismus. Er stünde für „Bestrebungen, die gegen den Kern des Grundgesetzes - die Freiheitlich Demokratische Grundordnung - gerichtet und demnach verfassungsfeindlich sind.“ (Pfeiffer 2002:21). In der Politikwissenschaft hingegen stünde der Begriff Rechtsextremismus für eine Vielzahl von gesellschaftlichen Phänomenen, die jedoch grundsätzlich rechtsgerichtet, undemokratisch und unmenschlich seien. Pfeiffer schlussfolgert, dass allen Formen des Rechtsextremismus folgende ideologische Aspekte gemein seien:
x Ein Nationalismus, der zugleich eine Ablehnung anderer fremder Kulturen impliziere. x Die Ablehnung gleicher Rechte für alle Menschen durch die Annahme einer rassischen Hierarchie.
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Pfeiffer räumt jedoch ein, dass diese Punkte nicht alle rechtsextremen Positionen abdeckten (vgl. Pfeiffer 2002:21ff.). Dementsprechend können diese als kleinster gemeinsamer Nenner betrachtet werden.
Im Verlauf der Arbeit sollen die in diesem Abschnitt behandelten Begriffserläuterungen sowohl sozialen Bewegungen als auch Rechtsextremismus zugrunde gelegt werden.
3. Positionen
In diesem Kapitel sollen einige Einzelpositionen dargestellt werden. Aufgrund der mangelnden Positionen, die den Rechtsextremismus nicht für eine soziale Bewegung halten, werden auch in dieser Arbeit deutlich weniger Positionen dieser Grundannahme widersprechen.
Das Kapitel beginnt mit den Befürwortern der These Rechtsextremismus sei ein soziale Bewegung. Die letzten beiden Positionen werden dieser These widersprechen. Es soll noch einmal explizit darauf hingewiesen werden, dass der Hauptaugenmerk neben der Darstellung der einzelnen Positionen darauf liegen wird, was für eine Definition von sozialer Bewegung vorausgesetzt wird, bzw. wie der/die Autor/in begründet, aus welchem Grund es sich um eine/keine soziale Bewegung handelt.
3.1 Jaschke
Hans-Gerd Jaschke ist einer der Initiatoren der vorliegenden Debatte und interpretiert das rechtsextreme Protestverhalten als „eine sich zur sozialen Bewegung formierende, modernisierungskritische Reaktion auf zwei fundamentale Veränderungen der Gesellschaftauf Ethnisierungsprozesse und auf Individualisierungsschübe“ (Jaschke 1993:105; zit. nach Schroeder 2003:114). Jaschke räumt jedoch ein, dass es der Individualisierungsthese an Präzision mangele, da sie nicht vermöge vielfältige Verhaltensweisen zu erfassen und zu interpretieren. Die Attraktivität des Rechtsextremismus lasse sich durch seine prinzipiengeleitete, homogene Weltsicht erklären. Zudem ermögliche das plakatierte Schwarz-Weiß Denken in Debatten keinerlei rationalen Diskurs. Der Rechtsextremismus greife darüber hinaus die Angst bzw. Ablehnung gegenüber Modernisierungsprozessen auf und biete stattdessen antimodernistische und traditionalistische Antworten. Zu einer Bewegung habe sich der Rechtsextremismus allerdings erst nach der Wende entwickelt. Ihre Kennzeichen seien „das populistische Aufgreifen von Alltagsinteressen, die
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Arbeit zitieren:
Sahar Farman, 2007, Rechtsextremismus als Soziale Bewegung?, München, GRIN Verlag GmbH
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