Einleitung
Um das wohlfahrtsstaatliche Modell der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) zu verstehen, empfiehlt es sich nicht nur, wie bei anderen Ländern auch, einen Blick auf die geschichtliche Entwicklung zu werfen, sondern auch die Philosophie, die aus der Geschichte heraus entstanden ist genau zu verstehen.
Die USA ist ein Einwanderungsland, welches in der ersten Zeit seiner Besiedlung primär Gruppen von Einwanderern anzog, die in ihrer Heimat Minderheiten waren und verfolgt oder unterdrückt wurden. Diese ersten Einwanderer prägten mit der Freiheit so zu leben, wie sie es gewählt hatten, den Freiheitsgedanken der heutigen USA. Das Land, mit seinen nach Westen hin offenen Grenzen bot unbegrenzte Möglichkeiten und jedem die Möglichkeit sich frei zu entfalten (vgl. Kaufmann 2003, 82). Vor diesem Hintergrund entwickelte sich auch die politische Ordnung. Es gilt das Prinzip der Selbstverwaltung mit einer Ordnung von unten nach oben. Da die USA keine Geschichte des Absolutismus oder der traditionalen Herrschaft haben, entwickelten sich dezentralisierte und fragmentierte Machtstrukturen, welche im Verlauf der Arbeit auch im Wohlfahrtssystem dargestellt werden (vgl. Kaufmann 2003, 82).
Die Folge der Freiheit sich eigenverantwortlich selbst verwirklichen zu können, ist eine starke Individualisierung der Bevölkerung. Aus dieser Individualisierung heraus lässt sich auch die wesentlich geringere Absicherung durch den Staat erklären. Soziale Ungleichheiten werden daher als natürliches Ergebnis menschlichen Zusammenlebens akzeptiert (vgl. Kaufmann 2003, 89). Da keine sozial starren Strukturen wie im Europa des 19. Jahrhunderts gegeben waren, war die soziale Ungleichheit auch vergleichsweise geringer. Sozialdarwinismus wurde zur Staatsphilosophie. Man ging davon aus, dass sich die Tüchtigen durchsetzen (vgl. Kaufmann 2003, 90). Nixon brachte die Position der USA zum Wohlfahrtsystem auf den Punkt, als er sagte: „The welfare ethics breeds weak people.“ (Zit. nach Kaufmann 2003, 91). Mit dieser Einstellung lässt sich die ganze Entstehung und Struktur des amerikanischen Wohlfahrtsystems verstehen.
Ein weiterer Unterschied der USA zu vielen europäischen Staaten besteht in den uneinheitlichen Verhältnissen in den einzelnen Bundesstaaten. Jeder Staat hat eine eigene Verfassung; die Autonomien verschiedener Gemeindeebenen sind ebenfalls unterschiedlich. Demnach sind die Sozialleistungen auch von Staat zu Staat verschieden und
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Pauschalaussagen können nur in wenigen Bereichen gemacht werden (vgl. Kaufmann 2003, 84). Im Vergleich zur Bundesrepublik gibt es zwischen den US-Bundesstaaten keinen Länderfinanzausgleich, was zu einer wesentlich größeren Konkurrenz führt. Die Kompetenzen des Bundes sind nicht in der Verfassung festgeschrieben, sondern kommen dem Bund durch die höchstrichterliche Rechtsprechung zu. Dieses Phänomen des „common law“, welches auch in Großbritannien angewandt wird, unterscheidet sich ebenfalls vom bundesdeutschen Rechtssystem. Entscheidungen werden durch Präzedentien vom „Supreme Court“ getroffen. Sowohl das Rechtsystem, als auch die Heterogenität der Einzelstaaten ist durch das Misstrauen gegenüber einem zu starken Staat zu erklären (vgl. Kaufmann 2003, 85).
Dieser anderen Art der Auffassung von staatlichen Kompetenzen entspricht auch die unterschiedliche Verwaltungskultur der USA. Bis ins späte 19. Jahrhundert wurde die Verwaltung ehrenamtlich von Wohlhabenden Schichten geführt. Bis heute hat sich in den
USA kein einheitliches Verwaltungssystem durchgesetzt, jedoch haben sich einige sehr
spezialisierte und vom Staat unabhängige Spezialverwaltungen etabliert (vgl. Kaufmann 2003, 86). Dies ist in soweit vorbildlich, da sich inzwischen für einige Verwaltungsbereiche aus machtpolitischen Gründen ein parteipolitisches Patronagesystem entwickelt hat. Die Unabhängigkeit der Verwaltungen ist auf bundesstaatlicher Ebene wesentlicher höher als auf gliedstaatlicher und kommunaler Ebene, wo der Einfluss von verschiedenen Interessengruppen sehr hoch ist. Dieses Phänomen setzt sich auch im Kongress fort, in welchem nur ein geringer Teil der Entscheidungen getroffen wird. Der Hauptanteil der Entscheidungen fällt in den Ausschüssen, die wiederum von Interessengruppen beeinflusst werden (vgl. Kaufmann 2003, 87). Problematisch ist hierbei vor allem, dass der Einfluss der Interessengruppen nicht mit der Stärke der Gruppe, die sie vertritt korreliert, sondern primär von ihrem Organisationsgrad und ihren Finanzmitteln abhängt.
Arbeitsrecht und Gewerkschaften
Das US-amerikanische Wirtschaftssystem ist privatkapitalistisch ausgelegt und gewährt den Aktionären daher eine bessere Kontrolle der Geschäftsleitung. Des Weiteren wird im amerikanischen System stärker als in anderen Ländern auf die Kontrollfunktionen der Konkurrenz gesetzt und alle Schranken und Hemmnisse dementsprechend klein gehalten (vgl. Kaufmann 2003, 91). Durch den relativ losen Kündigungsschutz in den USA ist es sehr leicht
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für einen Arbeitgeber Beschäftige in einer Rezession zu entlassen, jedoch gehört es auch zur Wirtschaftskultur dieselben Arbeitskräfte bei einer verbesserten Auftragslage wieder einzustellen (Informationen für Politische Bildung 2004, 53).
Überraschenderweise gab es in den USA des 19. Jahrhunderts, im Vergleich zum Europa in derselben Zeit, keine politischen oder rechtlichen Hindernisse für Gewerkschaften. Das Problem lag in einem anderen Bereich. Die Arbeiter bekämpften Zusammenschlüsse von Bereichen, die Rechtsprechung jedoch handelte entsprechend den amerikanischen Wirtschaftsprinzipien und gab in den meisten Fällen den Arbeitgebern recht. Des Weiteren hatten die USA mit der Problematik der ehemaligen Sklaven und anderer Minderheiten umzugehen, die als gleichwertig in den Arbeitsmarkt aufgenommen und behandelt werden mussten. Diese beiden Faktoren haben im Wesentlichen dazu beigetragen, dass die Klassenfrage nie in einem europäischen Maße thematisiert wurde. Dennoch entstanden in den
USA einige Gewerkschaften, zumeist als Assoziationen von Facharbeitern (vgl. Kaufmann
2003, 92). Man muss jedoch berücksichtigen, dass es keinerlei Klassenschranken gab und der Aufstieg am Arbeitsplatz vor allem mit den persönlichen Fähigkeiten der Arbeiter zu tun hatte. Dazu kam, dass es keine starken sozialistischen Parteien gab, die eine Arbeiterbewegung hätten ins Leben rufen oder unterstützen können. 1886 schlossen sich einige Gruppen zur „American Federation of Labor“ (AFL) zusammen. Ihre Hauptziele waren höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen. Jedoch wurde der Einfluss der AFL häufig bewusst durch die Schaffung von Betriebsgewerkschaften geschmälert (vgl. Kaufmann 2003, 93). Um als Gewerkschaftsfunktionär einen Betriebsratsplatz erhalten zu dürfen, muss die Gewerkschaft im Betrieb zunächst Anerkennungswahlen gewinnen, was die Situation weiter erschwert (Informationen für Politische Bildung 2004, 53). Vor 1935 war der Einfluss der Gewerkschaften sehr klein, da sie staatlich nicht geschützt waren. Dies änderte sich durch den „National Labor Relations Act“ (Wagener Act) von 1935, welcher zur Grundlage für das USamerikanische Arbeitsrecht wurde. Beide Tarifparteien wurden durch diesen Akt bestimmten Regeln unterworfen und den Arbeitnehmern wurde ein Streikrecht zugesprochen. Abgesehen davon wurden erstmals kartellartige Absprachen erlaubt, da die Konkurrenz unkontrollierbar geworden war (vgl. Kaufmann 2003, 94).
Da die AFL nach Berufssparten geordnet war und das Arbeitsrecht neue Bedingungen geschaffen hatte, welche die alte Ordnung unzweckmäßig machten, spaltete sich eine Gruppe vom AFL ab und nannte sich „Congress of Industrial Organizations“ (CIO). Der CIO wurde in der Folgezeit zur führenden Gewerkschaft und handelte einheitliche Tarifverträge für einzelne Branchen aus (vgl. Kaufmann 2003, 94).
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Sahar Farman, 2006, Das wohlfahrtsstaatliche Modell der Vereinigten Staaten von Amerika, Munich, GRIN Publishing GmbH
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