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Inhaltsverzeichnis:
1. EINLEITUNG. 4
2. VERSTÄNDNIS VON SOZIALPLANUNG 5
3. BEHINDERUNGEN 6
3.1 Begriffsbestimmung 6
3.2 Statistik. 7
4. BEEINTRÄCHTIGUNGEN AUFGRUND VON BEHINDERUNGEN 8
4.1 Geh- und Stehbehinderte. 9
4.2 Greifbehinderte 9
4.3 Kleinwüchsige 10
4.4 Blinde und Sehbehinderte 10
4.5 Gehörlose und Hörbehinderte. 10
4.6 Geistig Behinderte 10
4.7 Psychisch Behinderte 10
5. GESETZESGRUNDLAGEN. 11
5. PLANUNGSGRUNDSÄTZE. 12
7. BARRIEREFREIES BAUEN 13
7.1 Behindertenhilfeeinrichtungen 13
7.1.1 Standortwahl. 13
7.1.2 Gestaltungsprinzipien. 14
7.2 Barrierefreie Wohnraumgestaltung 15
7.2.1 Bedarf 15
7.2.2 Standortwahl. 16
7.2.3 Gestaltungsprinzipien. 16
7.2.4 Kostenaspekte. 17
7.3 Barrierefreie Stadtgestaltung 19
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7.4 Barrierefreie Verkehrsplanung 20
8. ZUR SITUATION IN DER STADT LEIPZIG 20
9. FAZIT 22
LITERATURVERZEICHNIS 24
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1. Einleitung
Gesellschaft ebenso soziale und kulturelle Angebote, diese können allerdings nur wahrgenommen werden, wenn durch bauliche Voraussetzungen der äußere Rahmen dazu gegeben ist.
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2. Verständnis von Sozialplanung
„Eines Tages streiten sich zwei Müllwerker mit zwei Sozialplanern der öffentlichen Verwaltung über die Zweckmäßigkeit unterschiedlicher Müllbehältnisse... . Im Fortgang der Auseinandersetzung rufen die Müllwerker schließlich verärgert aus: ’Wenn es Euch Soziologen nicht gäbe, würde das niemand in der Verwaltung merken. Aber wenn wir auch nur zwei Tage in den Streik gehen, wird die Stadt zum Müllplatz!’. ’Ja’, entgegnen darauf die beiden Soziologen, ’das ist wahr. Aber wenn es uns nicht gäbe, wüßtet ihr in zwei Jahren nicht mehr, wo Ihr den Müll hinbringen könnt.’.“ (Bittscheidt-Peters, 1994, S. 28-29) An dieser kleinen Geschichte ist das Hauptverständnis der Sozialplanung erkennbar, nämlich in zahlreichen Bereichen der öffentlichen Dienstleistungen, insbesondere der Sozialen Arbeit, vorzudenken und durch Planung Arbeitsprozesse effektiv zu gestalten. Zugleich wird deutlich, welch schweren Stand Sozialplanung bei Fachfremden u. U. haben kann. Auf dem Gebiet der Bau- oder Verkehrsplanung sei evidenter, mit welch konkreten Zahlen warum gearbeitet werden muss, in Anbetracht komplexer Wirkungs-zusammenhänge übergreifender sozialer Strukturen würden sich allerdings oft Zweifel an der Durchführbarkeit und Zweckmäßigkeit von Sozialplanung einstellen (vgl. Kramer, 1994, S. 17-18).
In der Praxis ist Sozialplanung aufgrund knapper Kassen und stetig wachsender Problemlagen jedoch bedeutsamer denn je. Feldmann (vgl. 1994, S. 80-81) betrachtet Sozialplanung als das Mittel, um diejenigen in der Gesellschaft, die sich zeitweise oder auf Dauer nicht selbst helfen können, effektiv zu unterstützen.
Sie beschreibt Sozialplanung als Handlungsprozess, der auf die sozialen Bedürfnisse aller Bürger gerichtet ist, auf die Bedürfnisse bestimmter Zielgruppen und auf ein bedarfsgerechtes Angebot an sozialen Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen.
Der Verein für Sozialplanung (2007) definiert das Aufgabengebiet wie folgt:
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3.1 Begriffsbestimmung
In großen Teilen der Gesellschaft findet heute noch das medizinische Paradigma bezüglich Krankheiten seine Anwendung bei der Bestimmung von Behinderungen. Dementsprechend
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sei Behinderung ein Defekt, der in der Person lokalisiert werden könne und den es zu beheben gelte (vgl. Wolf, 1996, S. 27).
Im Gegensatz dazu stehen offizielle Definitionen wie die des Deutschen Bildungsrates: „Hiernach gelten alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen als behindert, die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten so weit beeinträchtigt sind, daß ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft wesentlich erschwert ist. Behinderungen können ihren Ausgang nehmen von Beeinträchtigungen des Sehens, des Hörens, der Emotionalität, des äußeren Erscheinungsbildes sowie von bestimmten chronischen Krankheiten.“ (zit. n. Loeschke; Pourat, 1996, S. 11-12)
Eine ähnliche Sichtweise wird in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX deutlich: „Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“
Deutlich wird hierbei, dass eine Behinderung nicht nur auf den Merkmalen des Betroffenen beruht, sondern auch durch eine Ausgrenzung durch die Gesellschaft charakterisiert ist. Um diese so gering wie möglich zu halten, gilt es, Bedingungen zu schaffen, die u. a. durch die Beseitigung von baulichen Barrieren eine möglichst beeinträchtigungsfreie Teilhabe aller am Leben in der Gesellschaft erlauben.
3.2 Statistik
Verlässliche Zahlen über die Häufigkeit von Behinderungen und deren unterschiedliche Formen zu erhalten, gestaltet sich zumeist ziemlich schwierig. Da es außerhalb des Bundesseuchengesetzes für schwere, übertragbare Krankheiten wie Hepatitis oder Meningitis keine Meldepflicht für körperliche oder psychische Behinderungen gibt, ist man auf Zahlen der Leistungsträger wie Krankenkassen oder Rentenversicherungen angewiesen. Des Weiteren können wissenschaftliche Untersuchungen hilfreich sein, wobei dabei meist nur bestimmte Behinderungsformen in bestimmten Regionen berücksichtigt werden. Ein anderes Problem liegt in der Art der objektiven Zuschreibung. Eine Kategorisierung unter dem Begriff „Gehbehinderung“ kann für den Einzelnen eine höchst unterschiedliche Ausprägung der Beeinträchtigung bedeuten, von der problemlosen Bewältigung des Alltags bis zur vollständigen Immobilität. Daher ist es für eine fundierte Planung im Bereich der Behindertenhilfe vonnöten, neben den offiziellen Statistiken auch subjektive Einschätzungen der Probleme zu berück-sichtigen, die aus Aktenanalysen der Beratungsstellen, aus Gesprächen mit den Behindertenverbänden und aus direkten Befragungen von Betroffenen und deren Familienmitgliedern gewonnen werden sollen (vgl. Garms-Homolová, 2003, S. 35).
Arbeit zitieren:
Andrea Englisch, 2008, Barrierefreie Stadtplanung, München, GRIN Verlag GmbH
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