I
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis V
1. Teil: Einleitung 1
2. Teil: Lückenfüllung und Inhaltskontrolle bei neuen
Vertragstypen 2
A. Neue Vertragstypen 2
I. Begrifflichkeiten 2
II. Gemeinsamkeiten 2
III. Probleme 3
IV. Typologie 4
1. Bedeutung 4
2. Typengemischte und typenfremde
Verträge 4
3. Kritik 5
V. Rechtsnatur- und Rechtsfolgenbestimmung 5
1. Bedeutung 5
2. Verträge sui generis 6
3. Typengemischte Verträge 6
a.) Theorienstreit um die Behandlung
gemischter Verträge 6
b.) Absorptionstheorie 7
c.) Kombinationstheorie 7
d) Theorie der analogen Rechtsanwendung 7
I. Bedeutung 8
II. Ergänzende Vertragsauslegung 8 1.) Grundkonzeption 8
2.) Verhältnis von ergänzender Vertragsauslegung und dispositivem Recht 9 3.) Methodik 10
III. Die Lehre vom Fehlen der Geschäftsgrundlage 15
I. Bedeutung 16
II. § 307 BGB - Die Generalklausel 16 1. Bedeutung und Funktion des § 307 Abs. 1 und 2 BGB 16 2. Die Rolle von Leitbildern im Rahmen der Inhaltskontrolle 17 3. Grenzen der Leitbildtheorie 17 4. Die „gesetzliche Regelung“ als
5. Fehlentwicklungen im Rahmen der Typentheorie 20 6. Die konkrete Vertragsordnung als
7. Auswirkungen unwirksamer Klauseln 23
IV
3. Teil: Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis VII
1
1. Teil: Einleitung
In den letzten Jahrzehnten entwickelten sich immer mehr verkehrstypische Verträge, die nicht oder kaum mehr in die bestehende Vertragsstruktur passten und deshalb von der Lehre als neue Vertragstypen anerkannt wurden 1 . Neue Vertragstypen sind die in der heutigen Rechtswirklichkeit häufig vorgefundenen neuartigen Formen von Verträgen, geprägt durch eine oft wiederkehrende Interessenkonstellation und Regelungsprogrammatik der Parteien von früher unbekannter Eigenart 2 . Man kann schätzen, dass (mit Ausnahme der Handgeschäfte des täglichen Lebens 3 ) weit mehr als die Hälfte des wirtschaftlichen Transfers durch Verträge abgebildet wird, die im BGB nicht oder nur unzureichend enthalten sind. Es lässt sich feststellen, dass neue Vertragstypen, wie z. B. Leasing, Factoring-und Franchiseverträge 4 in unserer heutigen Wirtschaftsordnung eine herausragende Bedeutung erlangt haben 5 . Ihre rechtliche Ein-ordnung und dogmatisch-konstruktive Erfassung hat sich in der deutschen Rechtsordnung jedoch als überaus schwierig erwiesen 6 . Es fehlt an normativ begründeten Deutungs-, Ergänzungs- und Kontrollmaßstäben 7 . Auswirkungen ergeben sich insoweit u. a. auf die Ausfüllung von Regelungslücken von Parteivereinbarungen. An die Stelle fehlender gesetzlicher Regelungen treten in der Praxis auf breiter Front Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dem gilt es bei der Inhaltskontrolle neuer Vertragstypen entsprechend Rechnung zu tragen 8 .
1 Dasser, Vertragstypenrecht im Wandel, S. 86.
2 Martinek, Moderne Vertragstypen, Band 1 S. 9.
3 Bartsch, CR 01/2000, S. 4.
4 Die wahrscheinlich „berühmtesten“ Beispiele.
5 Kramer, Neue Vertragsformen der Wirtschaft, S. 23f.; Martinek, Moderne
Vertragstypen, Vorwort zum Band 1.
6 Martinek, Moderne Vertragstypen, Band 3 S. 364.
7 Stoffels, Gesetzlich nicht geregelte Schuldverträge, S. 7f.
8 Stoffels, Gesetzlich nicht geregelte Schuldverträge, S. 415.
2
2. Teil: Lückenfüllung und Inhaltskontrolle bei neuen Vertragstypen
A. Neue Vertragstypen I. Begrifflichkeiten
Die Sammelbezeichnungen „neue Vertragstypen“ und „moderne Vertragstypen“ werden in der rechtswissenschaftlichen Literatur häufig synonym verwendet 9 . Auch finden Umschreibungen wie „neue Vertragsformen der Wirtschaft“ 10 oder „neue Vertragstypen des Rechtsverkehrs“ regelmäßigen Gebrauch 11 . Begrifflichkeiten wie diese werden benutzt, um verkehrstypische Verträge zu beschreiben, welche sich durch ihre Neuartigkeit und die hohe Bedeutung im Wirtschaftsleben charakterisieren 12 . Ziel ist eine schlag-wortartige Zusammenfassung der Konstrukte der modernen Vertragspaxis 13 . Zu betonen ist, dass es sich um nicht mehr als eine Sammelbezeichnung für eine Gruppe heterogener, neuartiger und wirtschaftlich bedeutender Vertragsformen vornehmlich USamerikanischer Herkunft handelt 14 . Sie bilden eine Sondergruppe innerhalb der verkehrstypischen, aber nicht als normative Vertragstypen kodifizierten Verträge 15 .
II. Gemeinsamkeiten
Der Entstehung einer neuen Forschungsrichtung 16 zum trotz, bedarf es einiger Mühe, rechtlich relevante Gemeinsamkeiten der neuen
9 So der Titel des dreibändigen Werks von Martinek.
10 So der Titel des von Ernst A. Kramer herausgegebenen Sammelbandes.
11 Larenz, Schuldrecht, Band 2/1, § 38, S. 3.
12 Martinek, Moderne Vertragstypen, Band 1 S. 4f.
13 Stoffels, Gesetzlich nicht geregelte Schuldverträge, S. 16.
14 Stoffels, Gesetzlich nicht geregelte Schuldverträge, S. 17.
15 In der Literatur u. a. verwendet werden Begrifflichkeiten wie „gesetzlich nicht
geregelte Schuldverträge“, „Innominatverträge“, Martinek, Moderne Ver-
tragstypen, Band 1 S. 4f.
16 Martinek, Moderne Vertragstypen, Band 1 S. 11.
3
Vertragstypen herauszuarbeiten 17 . Einerseits weisen die vorgenannten Verträge einen deutlichen Bezug zum heutigen Wirtschaftsleben auf, andererseits eine typische Prägung aufgrund des angloamerikanischen Hintergrunds, welcher sich zwanglos aus der geringeren Typenbindung und damit größeren Kreativität des common law erklärt 18 . Eine Strukturierung nach Häufigkeitstypen 19 , bspw. Verträge über immaterielle Güter oder Dauerschuldverhältnisse ist möglich, macht jedoch wenig Sinn 20 . Gemeinsam ist allen Parteivereinbarungen, dass sie weder im BGB noch in einem Sondergesetz (z. B. HGB) eine vertragstypprägende Regelung erfahren haben 21 . Ihre Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen werden überhaupt nicht oder nicht in ihrer spezifischen Zusammensetzung vom Gesetz geordnet.
III. Probleme
Die rechtliche Bewältigung neuer Vertragstypen erweist sich aus mehreren Gründen als problematisch. Ausgangspunkt ist der weitgehende Ausfall des Gesetzesrechts, genauer der Mangel an spezifischen Schuldrechtsnormen 22 . Kennzeichnend ist das Fehlen normativ begründeter Deutungs-, Ergänzungs- und Kontrollmaßstäben. Neben erschwerter Justitiabilität hemmen zusätzlich die Besonderheiten langfristiger Beziehungsverträge und mehrgliedriger Vertragssysteme, sowie die Schwierigkeiten der Integration angloamerikanisch beeinflusster Vertragsformen die Praktikabilität 23 . Hinzu kommt eine umfassende Diskussion über die typologische Einordnung und rechtsmethodische Bewältigung neuer Vertragsty-
17 Dasser, Vertragstypenrechtim Wandel, S. 86.
18 Dasser, Vertragstypenrecht im Wandel, S. 86f.; Martinek, Moderne Vertrags-
typen, Band 1 S. 7f..
19 Formen von Parteivereinbarungen, die im Wirtschaftsleben vorkommen und
sich wegen der Vergleichbarkeit der in ihnen versprochenen Hauptleistun-gen unter einen Oberbegriff generalisieren lassen.
20 Bartsch, CR 01/2000, S. 4.
21 Stoffels, Gesetzlich nicht geregelte Schuldverträge, S. 12.
22 Kramer, Neue Vertragsformen der Wirtschaft, S. 30f.
23 Stoffels, Gesetzlich nicht geregelte Schuldverträge, S. 7f.
Arbeit zitieren:
Diplom-Finanzwirt (FH) Sebastian Stiller, 2008, Lückenfüllung und Inhaltskontrolle bei neuen Vertragstypen, München, GRIN Verlag GmbH
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