II
Gliederung:
A. Einleitung und Zielsetzung der Arbeit. 1
B. Abriss der Entwicklung des deutschen Rundfunks bis 1945 2
C. Neuorganisation des deutschen Rundfunks nach 1945 6
I. Rundfunk in den westlichen Besatzungszonen. 7
1. Gründung der westlichen Rundfunkanstalten. 10
a) Zentrale Rundfunkanstalt in der britischen Zone. 11
b) Vier Rundfunkanstalten in der amerikanischen Zone. 14
c) Rundfunk in der französischen Besatzungszone. 16
II. Rundfunk in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR 18
III. Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland 20
1. Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten in der ARD. 22
2. Teilung des NWDR. 22
3. Erstes Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts 24
4. Mehr Staatseinfluss für den Bayerischen Rundfunk. 29
D Zusammenfassende Schlussbetrachtung 32
Die Organisationsformen der Rundfunkträger: Eine Darstellung Albath, Jürgen
der Organisation des deutschen Rundfunks von seinen Anfängen bis zum Erlass eines Bundesrundfunkgesetzes, Göttingen 1953 (zitiert Albath, Die Organisationsformen der Rundfunkträger, Göttingen 1953 nach Seite).
Außenpolitik in Adenauers Kanzlerdemokratie: Bonns Beitrag Baring, Arnulf
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Four-power control in Germany and Austria 1945 - 1946, Balfour, Michael
London 1956 (zitiert Balfour, Four-power control in Germany and Austria 1945 - 1946, London 1956 nach Seite).
Rundfunkpolitik nach 1945: Erster Teil: 1945 - 1962, München Bausch, Hans
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Rundfunkpolitik nach 1945: Zweiter Teil: 1963 - 1980, Mün- Bausch,Hans
chen 1980 (zitiert Bausch, Rundfunkpolitik nach 1945, 2. Teil, München 1980 nach Seite).
Rundfunksteuer?, in: Rundfunk und Fernsehen: Zeitschrift für Beckmann, Eberhard
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Meine ersten Rundfunkerlebnisse, in: Rundfunk und Fernsehen: Bredow, Hans
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Rundfunkerfahrungen in Deutschland, in: Rundfunk und Greene, Hugh Carleton
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Dein Rundfunk: Das Rundfunkbuch für alle Volksgenossen, München 1934 (zitiert
Hadamovsky,
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Marburg 1957 (zitiert Haensel, Die Entwicklung der deutschen Rundfunkgesetzgebung, Marburg 1957 nach Seite).
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Rundfunkrecht in Europa: Auf dem Weg zu einem Gemeinrecht Holznagel, Bernd
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Funk und Presse 1919 - 1924, in: Rundfunk und Fernsehen: Lerg, Winfried
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VI
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Der Kampf um den Rundfunk in Bayern: Rundfunkpolitik in Maaßen, Ludwig
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Das Bonner Grundgesetz, 1. Auflage, Berlin 1953 (zitiert von von Mangoldt, Hermann
Mangoldt, Das Bonner Grundgesetz, 1.Auflage, Berlin 1953 nach Art. und Anm.).
Der Staatsvertrag über den Südwestfunk und seine Vorgeschich- vonMassenbach, Bechtold
te, Tübingen 1974 (zitiert von Massenbach, Der Staatsvertrag über den Südwestfunk und seine Vorgeschichte, Tübingen 1974 nach Seite).
Rechtsgutachten über die Frage der Vereinbarkeit des Gesetz- Maunz,Theodor
entwurfs über die ‚Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks’ mit dem Grundgesetz, München 1953 (zitiert Maunz, Rechtsgutachten über die Frage der Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs über die ‚Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben auf dem Gebiet des Rundfunks’ mit dem Grundgesetz, München 1953 nach Seite).
Der Nachkriegsrundfunk als Medium der amerikanischen Umer- Mettler,Barbara
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Privater oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk?: Initiativen für Montag, Helga
einen privaten Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1978 (zitiert Montag, Privater oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk?, Berlin 1978 nach Seite).
Medienrecht, 2. Auflage, Berlin 2000 (zitiert Paschke, Medien- Paschke,Marian recht, 2. Auflage, Berlin 2000 nach Rn.)
Die Rechtslage von Rundfunk und Fernsehen nach dem Urteil Peters, Hans
des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.61, in: Kulturpolitik
VII
und Föderalismus, Bonn 1961, Seite 1 - 29 (zitiert Peters, Die Rechtslage von Rundfunk und Fernsehen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.2.61, Bonn 1961 nach Seite).
Der Rundfunk als Instrument der Politik: Zur Geschichte des Pohle, Heinz
deutschen Rundfunks von 1923/ 1938, Hamburg 1955 (zitiert Pohle, Der Rundfunk als Instrument der Politik, Hamburg 1955 nach Seite).
Wollen und Wirklichkeit des deutschen Fernsehens bis 1943, in: Pohle, Heinz
Rundfunk und Fernsehen: 1948 - 1989: Ausgewählte Beiträge der Medien- und Kommunikationswissenschaft aus 40 Jahrgängen der Zeitschrift „Rundfunk und Fernsehen“, Baden-Baden 1990, Seite 85 - 101 (zitiert Pohle, Wollen und Wirklichkeit des deutschen Fernsehens bis 1943, in: Rundfunk und Fernsehen, Baden-Baden 1990 nach Seite).
Fernsehspartenprogramme und Pluralismus, Berlin 1999 (zitiert Poll, Karolin
Poll, Fernsehspartenprogramme und Pluralismus, Berlin 1999 nach Seite).
Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft, Poppe, Eberhard
Berlin 1980 (zitiert Poppe, Grundrechte des Bürgers in der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1980 nach Seite).
Der Wiederaufbau des deutschen Rundfunks unter der Militärre- Reich,Donald
gierung, in: Rundfunk und Fernsehen: 1948 - 1989: Ausgewählte Beiträge der Medien- und Kommunikationswissenschaft aus 40 Jahrgängen der Zeitschrift „Rundfunk und Fernsehen“, Baden-Baden 1990, Seite 102 - 124 (zitiert Reich, Der Wiederaufbau des deutschen Rundfunks unter der Militärregierung, in: Rundfunk und Fernsehen, Baden-Baden 1990 nach Seite).
Der Kampf um die Autonomie des Deutschen Rundfunks, Hei- Reichert,Hans Ulrich
delberg 1955 (zitiert Reichert, Der Kampf um die Autonomie des Deutschen Rundfunks, Heidelberg 1955 nach Seite).
Rundfunkverfassungsrecht, München 1997 (zitiert
Ricker/ Schi-
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Der deutsche Rundfunk - ein „Rundfunk der Alliierten“?: Der Roß, Dieter
Beitrag Hans Bredow zur Rundfunkpolitik in der Gründungsphase des NWDR, in: Rundfunk und Fernsehen: 1948 - 1989: Ausgewählte Beiträge der Medien- und Kommunikationswissenschaft aus 40 Jahrgängen der Zeitschrift „Rundfunk und Fernsehen“, Baden-Baden 1990, Seite 125 - 136 (zitiert Roß, Der deutsche Rundfunk - ein ‚Rundfunk der Alliierten'?, in: Rundfunk und Fernsehen, Baden-Baden 1990 nach Seite).
Politik und Proporz im NWDR: Rundfunkpolitik in Nord- und Schaaf, Dierk Ludwig
Westdeutschland (1945-1955), Hamburg 1971 (zitiert Schaaf,
VIII
Politik und Proporz im NWDR, Hamburg 1971 nach Seite).
Rundfunk-Konzentrationsbekämpfung zur Sicherung des Plura- Schellenberg,Martin
lismus im Rechtsvergleich: Rundfunkstaatsvertrag 1997 und Landesmediengesetze im Vergleich mit den Kontrollsystemen in Frankreich, Italien und Großbritannien, Baden-Baden 1997 (zitiert Schellenberg, Rundfunk-Konzentrationsbekämpfung zur Sicherung des Pluralismus im Rechtsvergleich, Baden-Baden 1997 nach Seite).
Regionalität und Föderalismus im Rundfunk: Die geschichtliche Schütte, Wolfgang
Entwicklung in Deutschland 1923 - 1945, Frankfurt am Main 1971 (zitiert Schütte, Regionalität und Föderalismus im Rundfunk, Frankfurt am Main 1971 nach Seite).
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik: Dokumen- Sorgenicht,Klaus
te, Kommentar, Berlin 1969 (zitiert Sorgenicht, Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1969 nach Art. und Seite).
Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945
- 1949: Band 1: September 1945 - Dezember 1946, München 1976 (zitiert Vogel/ Weisz, Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945 - 1949 I, München 1976 nach Seite).
Die Freiheit des Rundfunks: zugleich ein Beitrag zur Dogmatik Wieland, Joachim
des Art. 12 Absatz 1 GG, Berlin 1984 (zitiert Wieland, Die Freiheit des Rundfunks, Berlin 1984 nach Seite).
Verfassungsrechtliche Probleme des öffentlich-rechtlichen Wilhelmi, Martin
Rundfunks in den neuen Bundesländern: Lokale Grundversorgung - Staatsfreiheit - Finanzierung, Berlin 1995 (zitiert Wilhelmi, Verfassungsrechtliche Probleme des öffentlichrechtlichen Rundfunks in den neuen Bundesländern, Berlin 1995 nach Seite).
Die Aufsicht über den Rundfunk, Frankfurt am Main 1963 (zi- Wilkens,Heinz
tiert Wilkens, Die Aufsicht über den Rundfunk, Frankfurt am Main 1963 nach Seite).
Der Fernsehstreit vor dem Bundesverfassungsgericht: Eine Do- Zehner,Günter
kumentation des Prozessmaterials: Band 1, Karlsruhe 1965 (zitiert Zehner, Der Fernsehstreit I, Karlsruhe 1965 nach Seite).
Deutscher Rundfunk in Vergangenheit und Gegenwart: Seine öf- Ziegler,Eberhard
fentlich-rechtlichen Grundlagen und seine Organisation, Heidelberg 1950 (zitiert Ziegler, Deutscher Rundfunk in Vergangenheit und Gegenwart, Heidelberg 1950 nach Seite).
1
A. Einleitung und Zielsetzung der Arbeit
‚Der Rundfunk gehört niemand!’ Diese in der unmittelbaren Nachkriegszeit geprägten Worte 1 umschreiben in treffender Weise die Grundkonzeption des Rundfunks in den westalliierten Besatzungszonen. Nach der Niederlage des Dritten Reiches hatte die ‚Stunde Null’ des deutschen Rundfunks begonnen, da die meisten Sender schwer beschädigt oder gar zerstört waren und der Rundfunk in den Dienst der nationalsozialistischen Propaganda gestellt worden war. Als Reaktion auf diese Umstände konzipierte die Westalliierten die Rundfunkordnung neu. Die vorliegende Seminararbeit soll die Entwicklungslinien nachzeichnen, die zur Errichtung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten durch die westalliierten Besatzungsmächte unter dem Primat der Staatsfreiheit geführt haben, hierbei aber zugleich auch im Kontrast die Entwicklung in der sowjetischen Zone kurz anschneiden. Hierzu sollen allerdings zunächst die wichtigen rundfunkrechtlichen Ereignisse bis 1945 durchaus vertieft dargelegt werden, die letztlich auch die Indienstnahme durch die Nationalsozialisten erleichterten und ohne die damit auch die Ausgestaltung eines staatsfreien oder zumindest staatsfernen Rundfunks durch die Westalliierten nicht erklärt werden kann. Nach Aufbauphase des Rundfunks infolge der Katastrophe des Zweiten Weltkriegs soll zugleich der Blick auf die Modifikationen der westalliierten Rundfunkordnung durch die deutschen Gesetzgeber gerichtet werden. Hierbei soll beispielhaft die Entwicklung im NWDR, der schon bald nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland aus politischen Gründen zerschlagen wurde, betrachtet werden. Anschließend soll die Betrachtung mit zwei Meilensteinen der deutschen Nachkriegsrundfunkrechtsgeschichte enden: Zuerst soll hier das bahnbrechende Erste Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Staatsfreiheit des Rundfunks aus dem Grundgesetz ableitete sowie danach das Plebiszit zum Bayerischen Rundfunk, bei dem, einzigartig in der bisherigen Rundfunkrechtsgeschichte, ein Landesvolk den Versuch der verstärkten Einflussnahme auf den Rundfunk durch die Landesregierung verhinderte, untersucht werden.
1 vgl. Hesse, Rundfunkrecht, 3. Auflage, München 2003, Kap.1, Rn. 31.
2
B. Abriss der Entwicklung des deutschen Rundfunks bis 1945
Unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg begann der Aufbau des Rundfunks in Deutsch-land durch das Reichspostministerium, an das das Reich die ihm aufgrund des Telegraphengesetzes vom 4. August 1892 2 zustehende Funkhoheit delegiert hatte. 3 Kurz zuvor war die bis dahin aus militärischen Gründen verbotene zivile Rundfunknutzung frei ge-worden 4 und zudem die Technik der Sende- und Empfangsgeräte so weiterentwickelt worden, dass ein an die Allgemeinheit gerichteter Funk erst möglich geworden war. 5 In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wollte sich die Reichspost mit Hilfe des Rundfunks neue Einnahmequellen erschließen, 6 musste aber aufgrund ihrer eigenen Finanzschwäche von Anfang an kapitalstarke private Unternehmen vornehmlich aus der Rundfunkempfängerindustrie beteiligen. 7 Die Reichspost setzte hierbei vor allem aufgrund von technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf eine Dezentralisierung, 8 sodass das Reich auf Vorschlag Hans Bredows 9 in zunächst neun und später zehn Sendebezirke aufgeteilt wurde, wobei in jedem dieser Bezirke eine private regionale Rundfunkgesellschaft gegründet wurde. 10 Am 29. Oktober 1923 veranstaltete schließlich die ‚Deutsche Stunde, Gesellschaft für drahtlose Belehrung und Unterhaltung mbH’ in Berlin erstmals
2
§ 1 dieses Gesetzes bestimmte: „Das
Recht, Telegraphenanlagen für die Vermittlung von Nachrichten zu errichtenm steht ausschließlich dem Reiche zu.“
[RGBl. 1892, S. 467]. Die sog. Funkgesetznovelle vom 7. März 1908 beseitigte schließlich jeglichen Zweifel der Erfassung von funktechnischen Anlagen, in dem in § 3 Absatz 2 nun bestimmt wurde: „Elektrische
Telegraphenalnagen, welche ohne metallische Leitungen Nachrichten vermitteln, dürfen nur mit Genehmigung des Reiches errichtet oder betrieben werden.“
[RGBl. I 1908, S. 79]. In § 2 Absatz 2 wiederum hießt es weiter: „Die
Verleihung erfolgt durch den Reichskanzler oder die von ihm hierzu ermächtigte Behörde.“
[RGBl. 1892, S. 467]. Aufgrund dieser Norm bestimmte der Reichskanzler am 5. Mai 1892 sowie am 30. April 1902 auch folgendes: „Für
den Umfang des Reichspostgebietes bleibt die Verleihung des Rechts zur Errichtung und zum Betriebe von Telgraphenanlagen an Privatunternehmen und Gemeinden sowie die Festsetzung der Bedingung für derartige Verleihungen dem Reichs-Postamt vorbehalten, soweit …“
[zitiert nach
Pohle,
Rundfunk als Instrument der Politik, Hamburg 1955, S. 31].
3 Gellner, Ordnungspolitik im Fernsehwesen, Frankfurt am Main 1990, S. 28; Herrmann, UFITA 1984, S. 1 (1); Lerg, Funk und Presse 1919 - 1924, in: Rundfunk und Fernsehen, Baden-Baden 1990, S. 30 (30 f.); Pohle, Der Rundfunk als Instrument der Politik, Hamburg 1955, S. 29.
4 Das Reichspostministerium hatte dies mit Verfügung Nr. 117 vom 24. Oktober 1923 bewirkt. vgl. Herrmann/ Lausen, Rundfunk, München 2004, § 4, Rn. 5f.
5 vgl. Dussel, Deutsche Rundfunkgeschichte, Konstanz 1999, S. 26 f.
6 Hesse, Rundfunkrecht, 3. Auflage, München 2003, Kap. 1, Rn. 2f.
7 Herrmann, Fernsehen und Hörfunk in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, Tübingen 1973, S. 133; Hesse, Rundfunkrecht, 3. Auflage, München 2003, Kap. 1, Rn. 4., Lerg, Rundfunkpolitik in der Weimarer Republik, München 1980, S. 62; Pohle, Der Rundfunk als Instrument der Politik, Hamburg 1955, S. 33 f.
8 vgl. Dussel, Deutsche Rundfunkgeschichte, Konstanz 1999, S. 29 f.; Lerg, Rundfunkpolitik in der Weimarer Republik, München 1980, S. 148 f.; Schütte, Regionalität und Föderalismus im Rundfunk, Frankfurt am Main 1971, S. 9.
9 Hans Bredow gilt gemeinhin als der ‚Vater des deutschen Rundfunks’ [vgl. Reich, Der Wiederaufbau des deutschen Rundfunks unter der Militärregierung, in: Rundfunk und Fernsehen, Baden-Baden 1990, S. 102 (102)].
10 Albath, Die Organisationsformen der Rundfunkträger, Göttingen 1953, S. 38; Bredow, Meine ersten Rundfunkerlebnisse, in: Rundfunk und Fernsehen, Baden-Baden 1990, S. 17 (22); Fechner, Medienrecht, 5. Auflage, Tübingen 2005, Rn. 566 f; Lerg, Rundfunkpolitik in der Weimarer Republik, München 1980, S. 149 f.; Wieland, Die Freiheit des Rundfunks, Berlin 1984, S. 110.
3
eine Hörfunksendung, die den passenden Namen ‚An Alle’ trug. 11,12 Der Rundfunkempfang war allerdings nur mit solchen Geräten gestattet, die von der Reichstelegraphenverwaltung geprüft und für die nach Erteilung einer Genehmigung Rundfunkgebühren an die Reichspost, die als Konzessionsabgabe für die Inbetriebnahme eines Rundfunkempfangsgerätes verstanden wurden, gezahlt worden waren. 13 Diese Rundfunkgebühren 14 wiederum wurden von Briefträgern der Reichspost eingezogen. 15 Nachdem die Zuhörerzahlen schneller als erwartet gestiegen waren und der große Einfluss des Rundfunks auf die öffentliche Meinungsbildung erkannt worden war, entstand schnell der Wunsch der Reichsregierung, die Programmgestaltung aktiv zu beeinflussen 16 und in den Dienst der republikanischen Idee zu stellen. 17 Am 15. Mai 1925 wurde schließlich der zentrale Dachverband 18 der Rundfunkgesellschaften, die schon ab Februar 1926 maßgeblich unter dem Einfluss der Reichpost stehende ‚Reichsrundfunkgesellschaft mbH’, gegründet. 19 Die rechtlichen Beziehungen zu den privaten Rundfunkgesellschaften wurden in der Folge durch Richtlinien geregelt, 20 wodurch jene unter anderem verpflichtet wurden, das Nachrichtenmaterial der ‚Drahtloser Dienst AG’, einer Gesellschaft des Reichsinnenministeriums, zu beziehen. 21 Zur politischen Kontrolle des Rundfunkprogramms wurden zudem zwei Überwachungsausschüsse gegründet. 22 Bereits 1930 waren 4 Mio. Rundfunkteilnehmer registriert worden, 23 nachdem es Ende 1923
11
Herrmann/ Lausen,
Rundfunk, München 2004, § 4, Rn. 6.
12 Allerdings darf hier nicht außer Acht gelassen werden, dass ursprünglich kein Rundfunk geplant war, der über private Rundfunkgeräte empfangen werden sollte. Vielmehr war an einen öffentlichen Empfang in Kinos oder Theatern gedacht, ein sog. ‚Saalfunk’ in Planung. Letztlich führten dann aber schnell die enormen technischen Schwierigkeiten, wie etwa die mangelhafte Qualität der Saallautspecher zur Abkehr von diesem System [vgl. Dussel, Deutsche Rundfungeschichte, Konstanz 1999, S. 29].
13 Dussel, Deutsche Rundfunkgeschichte, Konstanz 1999, S. 41; Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik, Frankfurt a. M. 1973, S. 41.
14 Die Höhe der Rundfunkgebühr blieb interessanterweise beinahe 50 Jahre lang, mit Audsnahme der kurzen Zeit der Hyperinflation, bis zur ersten Rundfunkgebührenerhöhung am 1. Januar 1970 bei 50 Pfennigen [Dussel, Deutsche Rundfunkgeschichte, Konstanz 1999, S. 42].
15 vgl. Bausch, Rundfunkpolitik nach 1945, 1. Teil, München 1980, S. 25.
16 Herrmann/ Lausen, Rundfunk, München 2004, § 4, Rn. 9; Pohle, Rundfunk als Instrument der Politik, Hamburg 1955, S. 60 f.
17 Bullinger, Freiheit von Presse, Rundfunk, Film in: Handbuch des Staatsrechts, Heidelberg 1989, Rn. 88; Hesse, Rundfunkrecht, 3. Auflage, München 2003, Kap. 1, Rn. 9.
18 Alle deutschen Rundfunkgesellschaften mit Ausnahme der bayerischen schlossen sich in diesem Dachverband zunächst mehr oder weniger freiwillig zusammen, um eine Reihe wirtschaftlicher, orga-nisatorischer und rechtlicher Dienste zentral erledigen zu lassen [BVerfGE 12, 205 (209)].
19 BVerfGE 12, 205 (209); Herrmann/ Lausen, Rundfunk, München 2004, § 4, Rn. 9; Lerg, Rundfunkpolitik in der Weimarer Republik, München 1980, S. 199.
20 Fessmann, Rundfunk und Rundfunkrecht in der Weimarer Republik, Frankfurt am Main 1973, S. 73.
21 Herrmann/ Lausen, Rundfunk, München 2004, § 4, Rn. 9; Lerg, Rundfunkpolitik in der Weimarer Republik, München 1980, S. 264 f.
22 BVerfGE 12, 205 (208); Hesse, Rundfunkrecht, 3. Auflage, München 2003, Kap. 1, Rn. 12; Lerg, Rundfunkpolitik in der Weimarer Republik, München 1980, S. 373 f.
23 Hesse, Rundfunkrecht, 3. Auflage, München 2003, Kap. 1, Rn. 15.
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Referendar jur. Alexander Krey, 2006, Die (Re-)Konstruktion eines demokratischen Rundfunks in Deutschland nach 1945 und die Verteidigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gegen staatliche Begehrlichkeiten, München, GRIN Verlag GmbH
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