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Thema 2: Arbeits- und Gesundheitsschutz in prekärer Arbeit rechtliche Rahmen-
bedingungen und Arbeitspraxis
1. Einleitung
1.1. Definition und Arten prekärer Arbeit bzw. Beschäftigungsformen 1
1.2. Entwicklung prekärer Arbeit bzw. Beschäftigungsformen 2
1.3. Geschlechtsspezifische Verteilung prekärer Arbeit. 3-4
1.4. Berufs-/Branchenspezifische Verteilung prekärer Arbeit 4-5
2. Arbeits- und Umgebungsbelastung prekärer Beschäftigungsformen und deren
Auswirkungen auf die gesundheitliche Konstitution
2.1. Physische Arbeits- und Umgebungsbelastungen 5-6
2.2. Psychische Arbeits-, Umgebungsbelastungen und Anforderungen 6-7
2.3. Auswirkungen auf die gesundheitlichen Ressourcen prekär Beschäftigter 8
3. Rechtliche Rahmenbedingungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
3.1. EU-Arbeitsschutzrichtlinien 9
3.2. Arbeitschutzgesetz und duales Arbeitsschutzsystem in der BRD. 9
3.3. Weitere Gesetze zur Umsetzung in diesem Zusammenhang (z.B. Arbeitnehmer-
überlassungsgesetz / AÜG) 10
4. Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Praxis
4.1. Umsetzung in der betrieblichen Praxis bei befristet Beschäftigten 11
4.2. Umsetzung in der betrieblichen Praxis bei Teilzeit- u. geringfügig Beschäftigten 11
4.3. Umsetzung in der betrieblichen Praxis bei Leiharbeitnehmern 11-12
5. Lösungsansätze/-möglichkeiten zu einer besseren Umsetzung des Arbeits- und
Gesundheitsschutzes
5.1. Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) 13
5.2 Kampagnen und Initiativen im Bereich der Leiharbeit / Arbeitnehmerüberlassung 14
5.2.1 Kampagnen der IG-Metall. 14
5.2.2 Initiativen der Arbeitsgeberverbände im Personaldienstleistungsbereich
zur Erhöhung des fachlichen Standards des internen Personals. 14
6. Fazit 15
1. Einleitung
1.1. Definition und Arten prekärer Arbeit bzw. Beschäftigungsformen
Ein erster Ansatz, um sich definitorisch prekärer Arbeit bzw. prekären Beschäftigungsverhältnissen anzunähern, kann rein formal in einer negativen Abgrenzung zum klassischen Normalarbeitsverhältnis (NAV) vorgenommen werden. Die Refe-renzkategorie NAV ist sozialversicherungspflichtig, unbefristet und gewährleistet durch Arbeit in Vollzeit ein existenzsicherndes Einkommen. Im Umkehrschluss ist demnach prekäre Arbeit in aller Regel dann anzunehmen, wenn das Entgelt deutlich unter dem Durchschnittseinkommen liegt und nicht mehr allein den Lebensunterhalt des Arbeitnehmers sichert, eine geringe Arbeitsplatzsicherheit besteht und somit keine zuverlässige Zukunftsplanung mehr für den Einzelnen möglich ist, Arbeitnehmerschutzrechte reduziert sind und reduzierte oder nicht vorhandene Sozialversicherungspflicht gegeben ist 1 .
Ausgehend von dieser Negativ-Definition lassen sich nun Kernformen prekärer Arbeit, wie befristete, Teilzeit- und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse sowie Leiharbeitsverhältnisse, identifizierten. Diese Formen prekärer Arbeit weisen die soeben aufgeführten Kriterien in einem sehr unterschiedlichen Ausmaß auf 2 .
Der gerade gewählte Definitionsansatz ist jedoch nicht ganz so stringent einzuhalten, denn nicht jede vom NAV abweichende Arbeit ist auch prekär bzw. nicht jeder Arbeitnehmer in den soeben genannten Beschäftigungsformen befindet sich in einer prekären Lebenssituation.
Der Prekaritätsgrad eines Beschäftigungsverhältnisses korreliert sehr stark mit der Ausübungsdauer der Tätigkeit. Wird beispielsweise ein nur kurzzeitig ausgeübtes befristetes Beschäftigungsverhältnis entfristet oder dient Leiharbeit als Brücke aus der Arbeitslosigkeit in ein Normalarbeitsverhältnis, bleibt der Prekaritätsgrad marginal. Auch spielt die Freiwilligkeit der Wahl einer bestimmten Beschäftigungsform eine Rolle. Möglich ist, dass Beschäftigte aus familiären Gründen phasenweise eine Teilzeitbeschäftigung ausüben oder zur beruflichen Orientierung eine befristete Tätigkeit ausgeübt wird 3 .
1 vgl. Blanke 2007, S. 6
2 vgl. Keller, Seifert 2006, S. 235
3 vgl. Brehmer, Seifert 2007, S. 4 - 7
1/18
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet.
1.2. Entwicklung prekärer Arbeit bzw. Beschäftigungsformen
Das klassische „Normalarbeitsverhältnis“ als Basis unseres sozialen Sicherungssystems verliert zunehmend an Bedeutung. Diese Entwicklung nimmt seit den späten 80er Jahren stetig zu. In der folgenden Abbildung wird dieser Trend deutlich, auch wenn ab Mitte 2006 ein leichter Anstieg sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zu verzeichnen ist.
Abbildung 1: Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten im Zeitablauf 1999 - 2007 (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistisches Bundesamt 2007 / Hans-Böckler-Stiftung 2007)
Auf der anderen Seite gewinnen prekäre bzw. atypische Beschäftigungsformen stetig an Bedeutung 4 .
Mehr als ein Drittel aller Beschäftigten in Deutschland arbeiten entweder befristet, mit einem Teilzeitarbeitsvertrag, geringfügig oder als Leiharbeitnehmer 5 . Differenziert betrachtet sind Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung, die letztlich eine Variante der Teilzeitarbeit ist, mit Abstand die quantitativ wichtigsten Formen prekärer Arbeit, die auch kontinuierlich zugenommen haben.
4 vgl. Pröll, Gude 2003, S. 89; Keller, Seifert 2006, S. 235 - 236
5 vgl. Brehmer, Seifert 2007, S. 2 2/18
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet.
Wobei der Anteil der geringfügig Beschäftigten stärker gestiegen ist, als der Anteil der Teilzeit-Beschäftigten.
Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind zwar moderat gestiegen, weisen aber eine nicht so hohe Dynamik, wie Leiharbeitsverhältnisse auf. Der Anteil der Leiharbeitnehmer an allen Beschäftigten ist im internationalen Vergleich jedoch nach wie vor auf einem geringen Niveau 6 .
Tabelle 1: Teilzeitarbeit, befristete Beschäftigung, Leiharbeit (Quelle: Statistisches Bundesamt 2005; BA 2004; Rudolph 2004)
6 vgl. Keller, Seifert 2006, S. 235; Fuchs 2006, S. 11 3/18
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet.
Betrachtet man die Ursachen für das Zurückdrängen des NAV und die Zunahme prekärer Beschäftigungsformen, so präsentieren sich recht vielfältige Triebfedern: Zum Einen sah sich der Gesetzgeber aufgrund hoher Arbeitslosenzahlen und sinkender sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gefordert, eine gegensteuernde Arbeitsmarktpolitik zu ergreifen. Durch Inkrafttreten zahlreicher Gesetze bzw. Novellierungen 7 sollte die Flexibilität am Arbeitsmarkt erhöht und diesem Trend entgegen gewirkt werden 8 . Zum Anderen spielen Globalisierungsprozesse und die Internationalisierung der Märkte eine wichtige Rolle, die einen hohen Konkurrenzdruck auf Wirtschaft und Unternehmen erzeugen. Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit durch flexiblere Kostenstrukturen - u. a. im Bezug auf Lohnkosten - ist vielfach entscheidend 9 .
1.3. Geschlechtsspezifische Verteilung prekärer Arbeit
Eine geschlechterspezifische Betrachtung prekärer Arbeit zeigt im Falle der Teilzeitarbeit eine deutlich "weibliche Domäne". Im Rahmen einer Erhebung für den Gender-Datenreport zur Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2004 wurde ermittelt, dass Frauen zu 43 Prozent in Beschäftigungsverhältnissen von 31 Stunden die Woche und weniger arbeiten. Bei den Männern waren dies nur 7 Prozent. Im Umkehrschluss arbeiten in Vollzeitarbeitsverhältnissen überwiegend Männer. Auch unter den geringfügig Beschäftigten sind drei Viertel (76 %) weiblichen Geschlechts. Für Frauen stellt Teilzeit und auch geringfügige Beschäftigung oft eine Art des Zuverdienstes zum männlichen Haushaltseinkommen dar.
Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ist bei Männern wie Frauen vor allem am Anfang ihrer Berufslaufbahn anzutreffen, wobei Frauen häufiger befristet beschäftigt sind 10 .
Der überwiegende Anteil der Beschäftigten in Leiharbeitsverhältnissen ist männlich. So waren zum Beispiel im Jahr 2006 rund 440.000 Männer und nur 150.000 Frauen in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt 11 .
Insgesamt zeigt sich - bis auf befristete Beschäftigungsverhältnisse - eine deutlich geschlechtsspezifische Spaltung auf dem Erwerbsarbeitsmarkt.
1.4. Berufs-/Branchenspezifische Verteilung prekärer Arbeit
Leiharbeitnehmer werden eher für die so genannten „bad jobs“ herangezogen (z.B. Abbruch- und Reinigungsarbeiten) 12 . Weiterhin ist das Qualifikationsniveau der Leiharbeitnehmer im Vergleich sehr niedrig. Der Anteil der un- und angelernten Arbeitern
7 Beschäftigungsförderungsgesetzes (1985), des Arbeitszeitgesetzes (1994), des Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetzes (1996), des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (2001), des Job-AQTIV-Gesetzes (2002) sowie des Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt / Hartz-Reform (2003)
8 vgl. Rudolph 2006, S. 35
9 vgl. Fuchs 2006, S. 4; Kraemer, Speidel 2004, S. 4; Keller, Seifert 2006, S. 2
10 vgl. Genderreport, S. 121 - 12
11 vgl. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2008, S. 43
12 vgl. Pröll 2004, S. 42 4/18
Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Lesbarkeit wird im Text die männliche Form verwendet.
Arbeit zitieren:
Dipl. Kauffrau Anja Stockrahm, 2008, Arbeits- und Gesundheitsschutz in prekärer Arbeit, München, GRIN Verlag GmbH
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