Menschenenrechte in Burma/Myanmar seit der Ne Win-Ära unter besonderer Berücksichtigung ethnischer Minderheiten


Diplomarbeit, 2006

73 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsangabe

I. Einleitung
1. Ziel, Methode und Aufbau der Arbeit
2. Die UN-Menschenrechtsdeklaration

II. Ethnizität in Burma/Myanmar

III . Die Wurzeln des Konflikts
1. Die koloniale Ordnungsstruktur
2. Der Weg zur Unabhängigkeit
3. Das Panglong-Abkommen und die Verfassung von
4. Zusammenfassung

IV. Burma unter Ne Win (1962-1988)
1. Die Hintergründe des Putsches
2. Zentrale Kontrolle in einem sozialistischen Einparteienstaat
3. Die Verfassung von
4. Xenophobie und Isolationismus
5. Die Wirtschaft
6. Die Aufstände von
7. Zusammenfassung

VI. Die Minderheitenproblematik unter Ne Win
1. Vom politischen zum militärischen Konflikt
2. Die Zusammenarbeit von ethnischen Minderheiten und dem
3. Zusammenfassung

VII. Burma/Myanmar unter dem SLORC/SPDC (1988-)
1. Der SLORC (1988-1990)
2. Die Wahlen von 1990 und ihre Folgen
3. Der Nationalkonvent
4. Die Unterdrückung Aung San Suu Kyis und der Oppositionsbewegung
5. Die Absetzung Khin Nyunts
6. Die Wirtschaft
7. Zusammenfassung

VIII. Die Minderheitenproblematik unter dem SLORC/SPDC
1. Die 1990er Jahre: Die Beilegung des Konfliktes?
1.1. Die Waffenstillstandsabkommen und die Spaltung der Rebellen
1.2. Die Chancen einer politischen Lösung im Nationalkonvent
1.3. Das verbleibende Konfliktpotential
2. Die Angst vor den ethnischen Minderheiten, der legalen Opposition und dem westlichen Ausland
3. Die Immigration der chinesischen Minderheit
4. Zusammenfassung

VIII. Ethnische Minderheiten und Menschenrechte

IX. Politische Rechte in Myanmar
1. Die allgemeine Menschenrechtslage
1.1. Politische Partizipation und Repräsentation
1.2. Presse- und Informationsfreiheit
1.3. Rechte vor Gericht und in Gefängnissen
2. “Spezifische” Menschenrechtsverletzungen an den Burmanen
2.1. Die burmanische Opposition
2.2. Der Einsatz von Kindersoldaten
3. “Spezifische” Menschenrechtsverletzungen an ethnischen Minderheiten
3.1. Religionsfreiheit
3.2. Zwangsumsiedlung und Vertreibung
3.3. Zwangsarbeit
3.4. Vergewaltigung
4. Zusammenfassung

X. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Myanmar
1. Die Drogen- und AIDS-Problematik
2. Die Armut und die Zerstörung des Ökosystems
3. Die medizinische Versorgung
4. Das Bildungswesen
4.1. Der Bildungsstand
4.2. Die Hochschulbildung
5. Zusammenfassung

XI. Schlussbemerkung

XIII. Bibliographie

Liste der verwendeten Abkürzungen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

I. Einleitung

1. Ziel, Methode und Aufbau der Arbeit

Myanmar[1] und Menschenrechte - ist das eigentlich nicht ein Paradoxon? Das südostasiatische Land ist seit über 40 Jahren im Griff einer Militärjunta, die nicht nur ein zentrales Machtmonopol über alle wichtigen politischen Institutionen besitzt, sondern jahrzehntelang versuchte, die Bevölkerung komplett von der Außenwelt abzuschotten. International bekannt wurde das Regime mit der blutigen Niederschlagung der Studentenaufstände von 1988 und dem repressiven Vorgehen gegenüber der Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin Daw Aung San Suu Kyi.[2] Zwar ist seit den Unruhen eine allmähliche Demokratisierung zu beobachten, doch bei der Anerkennung von Menschenrechten steht Myanmar - auch angesichts seiner ethnischen Heterogenität - einer besonders großen Herausforderung gegenüber. Nicht nur nahmen ethnische Minoritäten lange Zeit die Spitzenpositionen in der Wirtschaft und der Verwaltung ein. Zeitweise befand sich zudem fast jede autochthone Minderheitsethnie mit einer bewaffneten Armee im Aufstand. Obwohl seit Mitte der 1990er Jahre ein Großteil der Rebellengruppen befriedet ist, stellt sich die Frage, ob damit tatsächlich die Menschenrechtsverletzungen ein Ende gefunden haben. Aus diesem Grund möchte ich mich in meiner Arbeit - unter Berücksichtigung des geschichtlichen und politischen Kontextes - besonders auf die Menschenrechtssituation der ethnischen Minderheiten konzentrieren.

Während meines Aufenthalts in Genf anläßlich der 61. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission 2005 konnte ich mir ein genaues Bild von der aktuellen Menschenrechtslage in Myanmar machen. Nicht nur waren mir sämtliche UN-Dokumente zugänglich, sondern mir war es auch möglich, zahlreichen Pressekonferenzen des UN- Special Rapporteurs für Myanmar, Prof. Dr. Paulo Sergio Pinheiro, sowie diversen Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen (NROs) beiwohnen. Darüber hinaus konnte ich persönliche Interviews mit Vertretern der oppositionellen Shan National League for Democracy (Shan-NLD), einer Splittergruppe der NLD, führen.[3] Die wissenschaftliche Literatur zur aktuellen Lage in Myanmar ist leider nach wie vor sehr dürftig. Eine wertvolle Hilfe für meine Arbeit waren insbesondere die Werke von René Hingst, Martin Smith, Christina Fink, Bertil Lintner, sowie die Homepages verschiedener Menschenrechtsorganisationen. Einen guten Einblick in das geschichtliche und politische Geschehen der Kolonialzeit bieten vor allem John S. Furnivall und John F. Cady. Für die Jahre unter dem Militär stütze ich mich auf Josef Silverstein, David I. Steinberg und Frank N. Trager.

Zunächst werde ich die Ursachen der Minderheitenproblematik während der Kolonialzeit erläutern, um zu dann zu analysieren, ob und inwiefern die ethnischen Minderheiten unter der Herrschaft General Ne Wins (1962-1988) und später unter dem SLORC/SPDC (seit 1988) eine Bedrohung sowohl für das Regime als auch für die Mehrheitsethnie der Burmanen darstellen. Im Anschluss wird untersucht, ob und inwiefern die ethnischen Minderheiten in verstärktem Ausmaß von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind. Dazu erfolgt - unter besonderer Berücksichtigung der Minderheitsethnien - in Kapitel IX eine explizite Betrachtung der politischen, und in Kapitel X der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Myanmar. Diese Gliederung folgt der Definition von Menschenrechten in der UN-Menschenrechtsdeklaration, die im folgenden kurz veranschaulicht werden soll.[4]

2. Die UN-Menschenrechtsdeklaration

Die ersten beiden Artikel der Deklaration stellen die grundlegenden Rechte jedes Individuums dar:[5]

Article 1

All human beings are born free and equal in dignity and rights. [ … ] .

Article 2

Everyone is entitled to all the rights and Freedoms [...] without distinction of any kind such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status. Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs [...] .[6]

Die staatsbürgerlichen und politischen Rechte sind in Artikel drei bis 21 spezifiziert. Dazu zählen unter anderem:

Artikel 7 Gleichbehandlung vor dem Gesetz

Artikel 9 Schutz vor willkürlicher Verhaftung

Artikel 10 Recht auf Anhörung

Artikel 17 Recht auf Eigentum

Artikel 18 Glaubens- und Religionsfreiheit

Artikel 19 Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

Artikel 21 Recht auf politische Partizipation

Artikel 22 bis 30 hingegen umfassen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und beinhalten insbesondere:

Artikel 23 Recht auf bezahlte Arbeit

Artikel 24 Recht auf Freizeit

Artikel 25 Recht auf Gesundheit

Artikel 26 Recht auf Bildung[7]

II. Ethnizität in Burma/Myanmar

Mit rund 135 linguistischen Gruppen stellt Myanmar - sogar innerhalb der völkerreichen ASEAN-Staaten - eines der Länder mit den meisten ethnischen Minderheiten dar. Als die drei Hauptethnien gelten die Tibeto-Burmanen, die Shan und die Mon-Khmer. Zu den Tibeto-Burmanen zählen nicht nur die Burmanen,[8] die mit 67 Prozent den größten Anteil der Bevölkerung in Myanmar darstellen, sondern auch die mit neun Prozent größte ethnische Minderheit, die Karen, sowie die Arakanesen (4,5 Prozent), die Kachin (1,0 Prozent), und die Chin.[9] Während die Burmanen, und teilweise die Karen, die fruchtbaren Kerngebiete im Zentrum einnehmen, befinden sich die Siedlungsgebiete der ethnischen Minderheiten an den Randgebieten Myanmars. Die Arakanesen siedeln an der Küste und in den Bergen im Südwesten, die Chin in den Bergen im Westen, in denen des Nordens die Kachin und im Osten die Karen. Die Shan, mit sieben Prozent die zweitgrößte ethnische Minderheit in Myanmar, leben im nordöstlichen Grenzgebiet zu China. Die Mon-Khmer, wie die überwiegend an der Südküste sesshaften Mon (2,0 Prozent), sowie die Wa und die Palaung (je 1,0 Prozent) bilden die letzte Hauptethnie in Myanmar. Die chinesische Ethnie, die rund ein Prozent der Bevölkerung ausmacht, verteilt sich ebenso wie die indische Minderheit mit sieben Prozent, auf das gesamte Staatsgebiet.[10]

Einschränkend muss jedoch hinzugefügt werden, dass oben angeführte Prozentsätze auf der letzten verlässlichen Volkszählung von 1931 beruhen. Seitdem wurde kein ernsthafter Versuch mehr unternommen, die tatsächlichen Bevölkerungszahlen zu erfassen. Insbesondere die Zahlen der Chinesen und der Inder, die bereits während des zweiten Weltkriegs und nach der Machtübernahme des Militärs zu Hunderttausenden das Land verlassen, dürften daher weitaus niedriger liegen (Schätzungen zufolge bei 0,7 beziehungsweise 1,4 Prozent).[11] Auch der Anteil der Karen dürfte sich gegenwärtig nur auf rund sechs bis sieben Prozent belaufen. Verkompliziert wird die Problematik weiter durch die Tatsache, dass die Zuordnung zu einer ethnischen Gruppe anhand linguistischer Merkmale nicht eindeutig möglich ist. So bestehen allein die Karen aus mindestens elf Untergruppen, die Chin sogar aus 44. Zudem überschneiden sich ihre Siedlungsgebiete häufig. So leben beispielsweise viele Kachin im nordöstlichen Shan-Staat, während umgekehrt sich viele Shan-Untergruppen im Kachin-Staat niedergelassen haben. Tatsächlich verfügen die Shan in ihrem Staat, in dem auch zahlreiche kleinere Stämme wie die Lahu, die Lisu, die Wa und die Palaung sesshaft sind, nur über eine knappe Mehrheit von etwas mehr als 50 Prozent.[12]

III. Die Wurzeln des Konflikts

1. Die koloniale Ordnungsstruktur

In drei britisch-burmesischen Kriegen von 1824 bis 1826, 1852 bis 1853 und im Jahre 1885 erobern die Briten schrittweise das burmesische Reich und führen im Jahre 1937 eine administrative Zweiteilung ein: Während in den Gebieten der Ebene, Burma Proper, eine nach indischem Vorbild konzipierte Verwaltung eingeführt wird, bleiben die traditionellen Herrschaftssysteme in den Bergregionen der ethnischen Minderheiten, den Frontier Areas weitgehend bestehen.[13] Letztere werden nach westlicher Vorstellung in willkürliche politische Zonen eingeteilt, und auf der Basis der Nationalität - nicht aber der ethnischen Zugehörigkeit - verwaltet.[14] Diese Zweiteilung des Landes erspart den Briten die kosten- und arbeitsintensive volle Verwaltung der Bergregionen, die wirtschaftlich ohnehin kaum interessant sind. Damit werden diese allerdings sowohl von jeglicher politischer als auch wirtschaftlicher Entwicklung abgeschnitten, während in der Ebene die

Ausdehnung des Reisanbaus und der Aufbau der Infrastruktur vorangetrieben wird.[15]

Relativ bevorzugt werden die ethnischen Minderheiten jedoch beim Militär: Aus Angst vor der burmanischen Mehrheitsethnie besteht der Großteil der Armee aus Indern, Karen, Chin und Kachin. Die in der Ebene siedelnden Karen erhalten durch ordenseigene Schulen und Krankenhäuser weißer Missionare zudem Zugang zu einem exzellenten Bildungs- und Gesundheitssystem. Konvertiert zum Christentum, einer westlichen Religion, die die strenggläubigen buddhistischen Burmanen als Bedrohung ihrer Kultur empfinden, entwickeln sich die Karen zur favorisierten autochthonen Ethnie der Briten.[16] Da die Kolonie bis 1937 als Provinz Indiens verwaltet wird, wird zudem die Immigration der Inder, später auch der Chinesen, von den Briten gezielt gefördert. Erstere eignen sich hervorragend als billige Arbeitskräfte, die durch die Ausdehnung des Reisanbaus dringend benötigt werden, aber auch für die unteren Posten in der Administration. Zum anderen bietet sich so den Briten ein Ventil für den steigenden Bevölkerungsdruck Indiens.[17] Rasch übernimmt die indische, zusammen mit der chinesischen Minderheit und den Karen, die politischen und wirtschaftlichen Schlüsselpositionen in dem Kolonialstaat.[18] So entsteht eine von Furnivall beschriebene Plural Society, in der sich die verschiedenen Ethnien nur treffen, um Handel zu treiben, aber keinerlei weiteren politischen oder sozialen Bindungen pflegen:

“ [...] in a Plural Society there is a [...] cleavage along racial lines. [...] . The various peoples meet only in the market as competitors or opponents, as buyers or sellers.“[19]

2. Der Weg zur Unabhängigkeit

Die Probleme der Plural Society zeigen sich spätestens auf dem Weg zur Unabhängigkeit, im Kampf gegen die Kolonialherrschaft. 1941 lassen sich 30 Studenten, darunter Aung San, auf Hainan zu Offizieren ausbilden, um schließlich Ende 1941 zurück in Burma die Burma Independence Army (BIA) zu gründen. Als schließlich im Januar 1942 die Japaner in Burma einmarschieren, kämpfen sie zusammen mit der - überwiegend aus Burmanen bestehenden - BIA gegen die Briten.[20] Die ethnischen Minderheiten hingegen, insbesondere die Karen, aber auch die Chin und die Kachin, unterstützen die Briten bei dem Aufbau einer Militärbasis und eines Verbindungsweges zur nationalchinesischen Kuomintang (KMT).[21] Da die Karen im Tiefland unter den Briten neue Aufstiegschancen erhalten hatten, haben sie kein Interesse an einem Engagement gegen die Kolonialherrschaft. Für die Minderheiten in den Bergen hingegen war die Kolonialmacht kaum oder nur in positiver Weise zu spüren:

“ [...] some Karens and other upland minorities considered the period of British rule as a golden age, because lowland armies no longer came through on war campaigns against neighboring realms.“[22]

Der Eindruck, dass die ethnischen Minderheiten auf der Seite der westlichen Kolonialmacht stehen, verstärkt sich, als die Karen nach dem Ende des Krieges für einen eigenen Staat und einen Verbleib desselben im Commonwealth votieren.[23] Die auf Erhalt der Autonomie bedachten Burmanen sprechen sich hingegen nicht nur gegen einen unabhängigen Karen-Staat, sondern auch gegen eine Mitgliedschaft der Union im Commonwealth aus.[24]

3. Das Panglong-Abkommen und die Verfassung von 1947

Nach der Befreiung aus der Herrschaft der Japaner wird am 12. Februar 1947 das Panglong-Abkommen unterzeichnet, in dem Aung San - getreu seinem auf nationalistischen, kommunistischen und parlamentarischen Ideen basierendem Motto „Einigkeit in der Vielfalt“ - eine Beteiligung der Minderheiten an der Union von Burma vorsieht. Doch obwohl das Abkommen als Meilenstein zur Integration der ethnischen Minderheiten gefeiert wird, wird es nur von den Kachin, den Chin und den Shan unterzeichnet.[25] Aber in der Verfassung, die am 24. September 1947 verabschiedet wird, werden auch diesen Ethnien nur vereinzelte Zugeständnisse gemacht. So ist sie - nach Smith - ein Desaster:

“The result was a constitution as lopsided and riddled with inconsistencies as any treaty drawn up in the era of British rule. In short, it was a disaster.“[26]

Den Shan und den Karenni wird - zumindest formell[27] - ein Sezessionsrecht, also ein Recht, nach einer zehnjährigen Frist erneut über den Verbleib in der Union abstimmen zu können, zugestanden, nicht aber den Kachin. Die Chin werden in einer Sonderdivision verwaltet, während die Mon und die Arakanesen[28] ganz ohne eigenen Staat verbleiben. Über einen Karen-Staat soll schließlich erst nach der Unabhängigkeit entschieden werden. Für sie existiert zunächst weder eine Definition ihrer Ethnie noch ihres Gebietes.[29] Darüber hinaus bleiben zwar die traditionellen Sawbwa - beziehungsweise Duwa- Herrschaftsstrukturen in den Shan- und Karenni-Staaten bestehen, nicht aber in den Gebieten der Kayan, einer Untergruppe der Karen im Shan-Staat. Im Abgeordnetenhaus, aber auch in dem als Vertretung der ethnischen

Minderheiten konzipierten Nationalitätenhaus, dominieren zudem die ethnischen Burmanen.[30]

4. Zusammenfassung

In der Kolonialzeit werden die Wurzeln der späteren Konflikte zwischen den Burmanen und den ethnischen Minderheiten gelegt. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass sich ihre Beziehungen auf ein Minimum beschränken.[31] Durch die administrative Zweiteilung des Landes sind die Minderheiten in den Bergen von den politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen fast komplett abgeschottet. Die Burmanen hingegen fühlen sich durch die massenweise Zuwanderung von Indern und Chinesen nicht nur in ihrer kulturellen Identität bedroht. Zusammen mit den Karen werden diese Ethnien zudem - gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil - relativ bevorzugt, und nehmen die Spitzenpositionen in Verwaltung und Wirtschaft ein. Folglich entsteht bei den Burmanen ein Gefühl der Benachteiligung und der politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit. Dieses Misstrauen gegenüber den ethnischen Minderheiten wird noch verstärkt, als die Karen, die Kachin und die Chin nach dem Einmarsch der Japaner mit der verachteten christlichen Kolonialmacht zusammenarbeiten.

Eine weitere Ursache für die späteren zwischenethnischen Probleme ist in der Verfassung von 1947 zu finden. Nicht nur werden die Forderungen nach einem eigenen Staat der favorisierten autochthonen Ethnie der Briten, den Karen, nicht berücksichtigt. Auch den übrigen Minderheiten werden scheinbar willkürlich Zugeständnisse gemacht, die von einem - zumindest formellen - Sezessionrecht für die Shan und die Kachin bis hin zur vollkommenen Vernachlässigung der Mon und Arakanesen reichen.

IV. Burma unter Ne Win (1962-1988)

1. Die Hintergründe des Putsches

Bereits kurz nach der Unabhängigkeit nehmen die Karen zusammen mit der Communist Party of Burma (CPB)[32] den bewaffneten Widerstand gegen die Regierung des ersten Premierministers, U Nu, auf, und besetzen in den Jahren 1948/1949 kurzzeitig große Teile des Landes - verschont bleibt lediglich die Hauptstadt Rangun.[33] Der Regierung gelingt es zwar - auch dank der Chin und der Kachin in der Armee - die Rebellen bis Mitte der 1950er Jahre weitgehend aus der Ebene zu vertreiben. Doch bereits im Jahre 1959 brechen erneute Rebellionen, zunächst im Shan-, und zwei Jahre später im Kachin-Staat aus. Die Shan sind nicht nur frustriert über die Abschaffung ihrer traditionellen Herrschaftsrechte, sondern - ebenso wie die Kachin - über die Vernachlässigung durch die zunehmend zentralisierte Regierung in Rangun.[34] Unter den christlichen Minderheiten - wie den Kachin, den Chin und den Karen - schürt zudem die Erhebung des Buddhismus zur Staatsreligion im Jahre 1960 die Angst vor einer burmanischen Hegemonialstellung und der eigenen Marginalisierung.[35] Zeitgleich wachsen auch die Spannungen unter den Arakanesen und den Mon an, die auf von U Nu versprochene Teilstaaten warten.[36]

Im Gegensatz zu den bewaffneten Aufständischen versuchen allerdings einige Vertreter ethnischer Minderheiten auch, den Konflikt politisch zu lösen. So wird Anfang 1960 unter dem angesehenen Shan-Führer und ersten Präsidenten Burmas, Sao Shwe Thaike, das Federal Movement gegründet, das nicht - wie vom Militär behauptet - auf eine Abspaltung von der Union abzielt, sondern eine Ausweitung der bewaffneten Auseinandersetzungen verhindern will. Es fordert eine Föderation mit einem burmanischen Teilstaat, der die selben Rechte erhalten soll wie die Staaten der Minderheiten.[37] U Nu lädt die Vertreter der Minderheiten daraufhin Mitte Februar 1962 zu einem Federal Seminar nach Rangun. Doch bevor die Gespräche enden, besetzt das burmesische Militär, das Tatmadaw, am zweiten März die Haupstadt und lässt die Teilnehmer des Seminars, U Nu und dessen Regierung verhaften.[38] Obwohl das Militär behauptet, die Föderalismusdebatte sei der Auslöser für den Putsch gewesen, liefert das Zusammentreten des Federal Seminar dem Militär lediglich eine günstige Gelegenheit, um die bereits beschlossene Machtübernahme zu begründen:[39]

“Army Observers [...] , while looking for some opportunity to reassert control, found an excuse in [...] the Shan State Conference in Rangoon [...] .“[40]

Dass tatsächlich noch ein weiterer Grund vorhanden ist, zeigt die Erklärung des Regimes einen Monat später, dass es nun die Aufgabe des Militärs sei, das Land in eine sozialistische Gesellschaft zu transformieren.[41]

2. Zentrale Kontrolle in einem sozialistischen Einparteienstaat

Nach dem Vorbild sozialistischer Staaten versucht Ne Win in den folgenden Jahren, einen streng zentralisierten Einparteienstaat aufzubauen.[42] Die Regierung, das Parlament, sowie der High und der Supreme Court werden aufgelöst, und die Verfassung außer Kraft gesetzt. Die Regierungsgeschäfte werden von einem Revolutionsrat, bestehend aus 17 ehemaligen Militäroffizieren, übernommen, der Ne Win volle legislative, exekutive und judikative Gewalt verleiht.[43] In diesem Zuge wird kurz nach dem Putsch die sozialistische Ideologie, bestehend aus dem Burmese Way to Socialism (BWS) und dem etwas theoretischeren The System of Correlation between Men and his Environment (SCME) veröffentlicht.[44] In diesen beiden, auf humanistischen, marxistischen und buddhistischen Prinzipien beruhenden Dokumenten wird die nationale Sicherheit als oberstes Staatsziel definiert:

“ [...] there is a clear perception of the need for order to be created and to be maintained by the state.“[45]

Zu diesem Zweck wird 1963 die Burmese Socialist Program Party (BSPP) gegründet, die, nachdem mit dem Law to Protect National Solidarity jegliche Opposition verboten wird, die einzige legale Partei darstellt.[46] Als Kaderpartei gegründet, bleibt ihre Mitgliedschaft zunächst ausschließlich dem Revolutionsrat - und damit dem Militär - vorbehalten.[47] Als sie sich im Jahre 1971 zu einer Massenpartei wandelt, können sich zwar theoretisch auch Bürgerliche engagieren. Tatsächlich bleiben alle leitenden Positionen dem Militär vorbehalten, und noch 1981 besteht die BSPP zu 78 Prozent aus Offizieren.[48] Zudem sichert sich das Militär seinen Einfluss in der BSPP zusätzlich ab, indem die Parteistrukturen parallel zu den Kommandostrukturen des Tatmadaw aufbaut werden, so dass bei jeder parteiinternen Entscheidung ein Offizier das letzte Wort hat.[49] Ebenso wird die Verwaltung mit den Security and Administrative Councils (SACs) von Rangun aus streng zentralisiert und hierarchisch organisiert. Sie werden ausschließlich mit leitenden oder pensionierten Offizieren besetzt, so dass Ne Win das Geschehen bis auf Dorfebene kontrollieren kann.[50] Zusätzlich wird unter dem Military Intelligence Service (MIS), insbesondere in Form der gefürchteten Geheimpolizei Lon Htein, ein dichtes Sicherheitsnetz geschaffen, das jeden Aspekt des täglichen Lebens überwacht.[51]

3. Die Verfassung von 1974

Mit einer neuen, volksdemokratischen Verfassung, die im Jahre 1974 verabschiedet wird, versucht das Regime zwar, sich einen demokratischen Anstrich zu verleihen. So wird der Revolutionsrat abgeschaffen, und die Staatsgewalt auf eine gewählte Exekutive (bestehend aus einem Staats- und einem Ministerrat), eine Legislative (die Volksversammlung) und eine Judikative (bestehende aus einem Volksanwalts- und Volksrichterrat) aufgeteilt. Tatsächlich betont das Militär mit der neuen Verfassung gleichzeitig seinen Wunsch nach zentraler Kontrolle und Uniformität. Die Vorrangstellung der BSPP wird bereits in der Präambel verankert, und der Staat so verfassungsmäßig als Ein-Parteien-Staat festgelegt.[52] An dessen unumstrittener Spitze steht, als Vorsitzender des Staats- und des Ministerrates, nach wie vor Ne Win. Auch die Posten in der Legislative und der Judikative werden überwiegend mit loyalen Offizieren besetzt.[53] Darüber hinaus sind die gewährten staatsbürgerlichen Rechte zwar unabhängig von Ethnie, Geschlecht oder Religion, aber sie sind nicht absolut. Sie ergeben sich vielmehr aus den sozialistischen Staatszielen und können folglich - falls sie der nationalen Solidarität oder der Sozialordnung zuwiderlaufen - jederzeit von der Regierung eingeschränkt werden.[54]

Diese unitaristische Linie wird verstärkt durch die in der Verfassung vorgesehene Neugliederung des Staatsgebietes. Das ehemalige Kerngebiet der Burmanen (Burma Proper) wird in sieben Divisionen aufgeteilt. Des weiteren erhalten die sieben großen Minderheiten (Chin, Kachin, Rakhine/Arakan, Karen, Kayah, Mon und Shan) zwar einen eigenen Staat, der jedoch kein Recht auf Sezession oder Autonomie vorsieht.[55] So werden die Minderheiten zwar als eigene Ethnien anerkannt, können diese aber nicht auf politischer Ebene vertreten:[56]

“ [...] though the seven largest minorities were now apparently recognised by

states of their own [...] the unitary structure of both the BSPP and government put an end to all discussions of [...] independent political representation.“[57]

4. Xenophobie und Isolationismus

Diese Abschaffung der Sezessionsrechte ist auch ein Ausdruck der Xenophobie Ne Wins, die nicht mehr nur auf tätsachliche Bedrohung durch ethnische Minderheiten zurückzuführen ist. Stattdessen setzt er sie gezielt ein, um seine Macht in der Bevölkerung abzusichern, wie insbesondere im Jahre 1967 deutlich wird. Als aufgrund des Missmanagement des Regimes eine Reisknappheit ausbricht, und zugleich zahlreiche Chinesen mit maoistischen Armbinden in der Öffentlichkeit auftauchen, zerstört und plündert der burmanische Mob zahlreiche chinesische Geschäfte. Anstatt jedoch gegen die Burmanen einzugreifen, fördert das Tatmadaw die Ausschreitungen durch harsche Propaganda.[58] So nutzt das Regime die Ängste der Bevölkerung, um gezielt von seinem wirtschaftlichen Missmanagement abzulenken:

“ [...] this was an early example of how General Ne Win was able to deflect the people`s anger away from the regime and channel it into communal riots.“[59]

Doch dieser Rassismus beschränkt sich nicht nur auf ethnische Minderheiten, sondern betrifft auch das seit der Kolonialzeit ebenso als Gefahr empfundene, kapitalistische Ausland. Folglich werden sämtliche ausländische Journalisten, Schriftsteller und Künstler des Landes verwiesen. Mit Ausnahme weniger Privilegierter wird den Bürgern die Ausreise verboten, und jeglicher Kontakt zu Ausländern untersagt. Als auch die Aufenthaltserlaubnis der wenigen Touristen, die ins Land gelassen werden, auf 24 Stunden, später eine Woche, beschränkt wird, ist das Land komplett von der Außenwelt abgeschottet.[60]

5. Die Wirtschaft

Auch in wirtschaftlicher Hinsicht wird das Land zunächst von außen abgeschottet und streng zentralisiert. Ab 1963 werden fast sämtliche Industriezweige und Betriebe verstaatlicht, umfangreiche Handels- und Produktionsauflagen erlassen und die Gründung privater Unternehmen verboten.[61] Finanzen, Handel, Export und die Güterproduktion werden monopolisiert und in einem riesigen Komplex von 23 Staatskooperationen zentral vom Militär verwaltet.[62] Ausländische Hilfsorganisationen hingegen, wie die Fullbright, die Ford, und die Asia Foundation werden des Landes verwiesen, und sämtliche westliche Hilfszahlungen zunächst abgelehnt.[63] Erst im Jahre 1971, nachdem die Wirtschaft von 1963 bis 1968 um 1,2 Prozent jährlich geschrumpft ist, bewirbt man sich, und erhält schließlich finanzielle Unterstützung einer ganzen Reihe von Geberländern. Daraufhin wächst zwar die Wirtschaft bis 1972 jährlich im Schnitt um 2,7 Prozent, und von 1972 bis 1978 sogar um 6,7 Prozent.[64] Doch die durch die Hilfsgelder verursachten Auslandsschulden, sowie eine massive Reisüberproduktion führen ab Mitte der 1980er Jahre zu einer ernsten Krise.[65] Lediglich die Verleihung des LDC - Status im Jahre 1987, in dessem Zuge dem Land ein Großteil seiner Auslandsschulden erlassen wird, rettet den Staat vorerst vor dem Bankrott. Dennoch führt Ne Wins Missmanagement, vor allem die Aufhebung der Preisbindung für den Reis noch im selben Jahr zu einer galoppierenden Inflation, einem Anstieg der Arbeitslosigkeit und einem riesigen Schwarzmarkt - kurz, zu einem wirtschaftlichen Chaos.[66] Der stark abergläubische Ne Win hofft, die Krise durch eine neue Währung in den Griff bekommen zu können, und lässt einen Großteil des Geldes entschädigungslos entwerten. Dieser Eingriff erweist sich nicht nur als fataler Fehler für die wirtschaftliche Entwicklung, sondern verstärkt auch die generelle Unzufriedenheit in der Bevölkerung, die einen Großteil ihrer Ersparnisse verliert.

6. Die Aufstände von 1988

Diese Unzufriedenheit entlädt sich bereits im September 1987 in ersten Demonstrationen, die vom Militär rasch niedergeschlagen werden können.[67] Doch wenige Monte später, im März 1988 kommt es erneut zu Unruhen. Die gespielte Musik in einer Teestube ist Auslöser eines Streits zwischen Studenten und dem Sohn eines BSPP-Funktionärs. Als letzterer verhaftet - wohl aufgrund des Einflusses seines Vaters - jedoch bereits am nächsten Tag wieder freigelassen wird, erfasst eine Welle des Protestes die Hauptstadt. Trotz des erneuten brutalen Eingreifens des Militärs dehnen sich die Unruhen ab Juni auch auf andere Städte aus. Ne Win, der sich zu einer Reaktion gezwungen sieht, verspricht daraufhin die Einführung einer Mehrparteiendemokratie und einer offenen Marktwirtschaft. Als ihm jedoch die BSPP auf einem außerordentlichen Parteikongress im Juli die Gefolgschaft verweigert, erklärt er seinen Rücktritt vom Parteivorsitz.[68] Sein Nachfolger, Sein Lwin, lässt zwar das Kriegsrecht verhängen, doch dies hält Studenten und Mönche nicht davon ab, am achten August 1988[69] Massendemonstrationen zu organisieren, die rasch auf das ganze Land übergreifen. In den folgenden sechs Wochen steigern sich die Forderungen der Demonstranten - trotz des wiederholten, äußerst blutigen Eingreifens des Militärs - von einem Ende der Militärherrschaft, über ein Mehrparteiensystem, sofortigen, freien Wahlen bis hin zu der Bildung einer Übergangsregierung.[70] Insbesondere Aung San Suu Kyi, die Tochter Aung Sans, die mit ihren Reden die Bevölkerung begeistert, entwickelt sich zur führenden Figur der Demokratiebewegung.[71] Doch das Tatmadaw, an deren Loyalität die alte Führung zur Wiederherstellung der Ordnung eindringlich appelliert, steht trotz - oder gerade aufgrund der zunehmend chaotischeren Situation - nach wie vor hinter dem Regime.[72] So gelingt es dem Militär am 18. September 1988 - nachdem bereits mehrere Tausend Demonstranten ihr Leben verloren haben - mit dem Versprechen ein Mehrparteiensystem einzuführen und freie Wahlen abzuhalten, erneut die Macht zu übernehmen.

7. Zusammenfassung

Mit der Machtübernahme General Ne Wins 1962 beginnt die Schaffung eines sozialistischen, in jeder Hinsicht zentral gelenkten Einheitsstaates, der geprägt ist durch zentrale Kontrolle. Ne Win, der über vollkommene exekutive, legislative und judikative Gewalt verfügt, erklärt mit dem BWS und dem SCME die nationale Sicherheit als oberstes Staatsziel. Zur Kontrolle der Gesellschaft wird die Einheitspartei die BSPP, die sich zunächst ausschließlich, und später überwiegend aus Militärs rekrutiert, geschaffen. Sie wird ebenso wie die Verwaltung streng hierarchisch organisiert, so dass das Militär das gesamte Geschehen bis auf Dorfebene kontrollieren kann. Die Verfassung von 1974 bestätigt letztendlich den Wunsch nach zentraler Kontrolle und Uniformität. Die Vorangstellung der BSPP wird bereits in der Präambel verankert, und der Sozialismus als oberstes Staatsziel festgelegt. Zudem werden sämtliche absoluten Rechte und das Recht der Minderheitsstaaten auf Sezession abgeschaffen. Letzteres ist auch ein Ausdruck der zunehmenden Xenophobie Ne Wins, die er gezielt einsetzt, um die Ängste der Bevölkerung zu schüren, und von dem eigenen Missmanagement abzulenken. Um zudem jeglichen ausländischen Einfluss auszuschalten, wird das Land komplett von der Außenwelt abgeschottet. Auch in wirtschaftlicher Hinsicht wird das Land zentralisiert und isoliert. Doch selbst die ausländische Hilfszahlungen, die ab 1971 wieder zugelassen werden, können keinen dauerhaften Aufschwung bescheren. Stattdessen führen die Auslandsschulden, gepaart mit dem Missmanagement des Regimes Ende der 1980er Jahre zu einem ökonomischen Chaos, das - verstärkt durch die Unmut über das Einparteiensystem, im Jahre 1988 in Massendemonstrationen resultiert. Immer klarer kristallisieren sich in dem “Kurzen Sommer der Demokratie“ die Forderungen nach einem Mehrparteiensystem, und freien Wahlen heraus. Obwohl es dem Militär gelingt, die Aufstände brutal niederzuschlagen, scheint das Militär zunächst Zugeständnisse an die Bevölkerung machen zu müssen.

[...]


[1] Die Verwendung des Namen Myanmar, den das Regime offiziell im Jahre 1989 für Burma eingeführt hat, erfolgt - ohne politische Absicht - um sich auf die Periode ab 1988 zu beziehen, die Verwendung des Namen Burma für vorherige Zeitabschnitte.

[2] United Nations Economic and Social Council (2002): Question of the Violation of Human Rights and Fundamental Freedom in Any Part of the World (E/CN.4/2002/45), United Nations, Geneva: S. 16f.

[3] Die NLD ist die größte Oppositionspartei in Myanmar, die bei den Wahlen 1990 die Mehrheit der Stimmen gewann.

[4] Die UN-Menschenrechtsdeklaration im Wortlaut ist in Kapitel XII. nachzulesen.

[5] United Nations (2004): Universal Declaration of Human Rights, Department of Public Information, New York: S. 5.

[6] United Nations (2004): Universal Declaration of Human Rights: S. 7.

[7] United Nations (1998): Human Rights Today. UN Briefing Papers. Department of Public Information, New York: S. 6f.

[8] Der Begriff “Burmanen“ bezieht sich in dieser Arbeit - wie in großen Teilen der wissenschaftlichen Literatur - auf die Ethnie, die Begriffe “Burmesen/Myanmesen“ hingegen auf die Staatszugehörigkeit.

[9] Frasch, T. (1999): “Burma (Myanmar)“, in: Dahm B./R. Ptak (Hg): Südostasienhandbuch. Geschichte, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur, C. H. Beck, München: S. 205-218, sowie Smith, M. (1994): Ethnic groups in Burma. Development, Democracy and Human Rights, Antislavery International, London: S. 35f.

[10] Hingst, R. (2003): Burma im Wandel. Hindernisse und Chancen einer Demokratisierung in Burma/Myanmar, Logos Verlag, Berlin: S. 45 .

[11] Smith (1994): Ethnic groups in Burma: S. 64.

[12] Greenwood, N. (1997): Guide to Burma, Bradt Publications, London: S. 36ff.

[13] Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 51f.

[14] Smith (1994): Ethnic groups in Burma: S. 22f.

[15] Zu diesem Zweck werden die ethnischen Karen aus ihren Gebieten im fruchtbaren Irrawaddy-Delta vertrieben. Vgl. Steinberg, D. I. (2001): Burma . The State of Myanmar, Georgetown University Press, Washington D. C.: S. 183.

[16] Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 52f, sowie Steinberg (2001): Burma. The State of Myanmar: S. 283.

[17] Bless, R. (1990): Divide et Impera? Britische Minderheitenpolitik in Burma 1917-1948, Steiner-Verlag, Stuttgart: S. 54.

[18] Fink, Ch. (2001): Living Silence. Burma under Military Rule, Zed Books Ltd., London: S. 18.

[19] Furnivall, J. S. (1948): Colonial Policy and Practice. A Comparative Study of Burma and Netherlands India, Cambridge University Press, Cambridge: S. 311.

[20] Cady, J. F. (1958): A History of Modern Burma, Cornell University Press, New York: S. 436f.

[21] Trager, F. N. (1966): Burma . From Kingdom to Republic, Praeger, New York: S. 76ff.

[22] Fink (2001): Living Silence: S. 18.

[23] Cady (1958): History: S. 552. Die Karen hofften dabei auf tatkräftige Unterstützung der Briten, die jedoch nur um einen schnellen Abzug aus Burma bemüht waren und sämtliche Forderungen der Karen übergingen. Vgl. Bless (1990): Divide et Impera: S. 312, sowie Tarling, N. (1998): Britain , Southeast Asia and the Onset of the Cold War 1945-1950, Cambridge University Press, New York: S. 194-200 .

[24] Steinberg (2001): Burma . The State of Myanmar: S. 25.

[25] Ebd.: S. 79.

[26] Smith, M. (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity, Zed Books Ltd, London/New Jersey: S. 79.

[27] Lintner, B. (1990): Outrage. Burmas Struggle for Democracy, White Lotus, London/Bangkok: S. 25.

[28] Und dies obwohl sich die Auseinandersetzungen im Arakan-Staat bereits im November 1947, vor der Ausrufung der Unabhängigkeit, in blutige Konflikte verwandelt hatten. Vgl. Smith (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity: S. 75f, sowie S. 80f.

[29] Für die Karen stehen zwei Optionen zur Diskussion: Entweder ein eigener Staat, bestehend aus dem Salween-Distrikt, dem Karenni-Staat und den angrenzenden, von mehrheitlich von Karen bewohnten Gebieten, oder aber die Einrichtung einer Sonderregion (Kawthoolei), bestehend aus dem Salween-Distrikt sowie den angrenzenden Karen-Mehrheitsgebieten. Nur ersterer hätte zwar die selben Rechte wie der Shan-Staat, jedoch kein Sezessionsrecht. Vgl. Smith (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity: S. 80ff.

[30] In dem Erhalt der feudalen Herrschaftsstrukturen leiteten die Shan ihren Anspruch auf einen eigenen Staat ab. Vgl. Smith (1994): Ethnic groups in Burma: S. 24.

[31] Furnivall bezieht sich überwiegend auf das Verhältnis von Europäern und Asiaten. Vgl. Furnivall (1948): Colonial Policy and Practice: S. 305-312.

[32] Die CPB ist zu diesem Zeitpunkt bereits in zwei Lager, die Red Flag - und die weitaus größere Partei der White Flag- Kommunisten gespalten. Letzere ist daher in dieser Arbeit mit dem Begriff CPB gemeint. Die Red Flag- Kommunisten werden explizit als solche bezeichnet.

[33] Die Karen fordern einen unabhängigen Staat einschließlich der Tenasserim- und Irrawaddy-Gebiete. Lediglich die Hauptstadt Rangun blieb von ihren Forderungen ausgeschlossen. Vgl. Cady (1958): History: S. 592.

[34] Lintner (1990): Outrage: S. 36f, sowie Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 77.

[35] Frasch (1999): “Burma (Myanmar)“, in: Dahm, B./R. Ptak (Hg): Südostasienhandbuch: S. 205-218.

[36] Smith (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity: S. 194.

[37] Ebd.: S. 195f, sowie Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 78.

[38] Taylor, R. H. (1987): The State of Burma, C. Hurst & Co, London: S. 291.

[39] Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 151.

[40] Cady, J. F. (1976): The United States and Burma, Harvard University Press, Cambridge/London: S. 236.

[41] Smith (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity: S. 196.

[42] Mya, M. (1991): The Burma Road to Poverty, Paragon House Publishers, New York: S. 97f.

[43] Damit besitzt Ne Win so viel Macht wie zuletzt ein burmesischer König. Vgl. Taylor (1987): The State of Burma: S. 294.

[44] Silverstein, J. (1977): Burma . Military Rule and the Politics of Stagnation, Cornell University Press, Ithaca/London: S. 81-85.

[45] Taylor (1987): The State of Burma: S. 364.

[46] Ebd.: S. 297.

[47] Silverstein (1977): Military Rule: S. 100-104.

[48] Taylor (1987): The State of Burma: S. 317-320.

[49] Steinberg (1982): Burma. A Socialist Nation of Southeast Asia: S. 73-81.

[50] Taylor (1987): The State of Burma: S. 313ff.

[51] Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 90.

[52] Steinberg (1982): Burma . A Socialist Nation of Southeast Asia: S. 88ff.

[53] Silverstein (1977): Military Rule: S. 120.

[54] Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 90.

[55] Esche A. (1996): „Nation, Nation-State and Ethnicity“, in: Engelbert, Th./A. Schneider: Ethnic Minorities and Nationalism in Southeast Asia, Peter Lang, Berlin: S. 85-91.

[56] Das Parlament und damit das Nationalitätenhaus sind bereits seit 1962 abgeschaffen.

[57] Smith (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity: S. 200.

[58] Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 159.

[59] Fink (2001): Living Silence: S. 35.

[60] Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 160.

[61] Steinberg (1982): Burma. A Socialist Nation of Southeast Asia: S. 77ff.

[62] Mya (1991): The Burma Road to Poverty: S. 120ff.

[63] Steinberg (2001): Burma . The State of Myanmar: S. 107.

[64] Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 164.

[65] Taylor (1987): The State of Burma: S. 345-353.

[66] Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 165ff.

[67] Mya (1991): The Burma Road to Poverty: S. 233f.

[68] Smith (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity: S. 9.

[69] Dieses Datum wird von den Studenten bewusst gewählt, da die Zahl acht gilt als Unglückszahl Ne Wins gilt.

[70] Steinberg, D. I. (1990): The future of Burma. Crisis and choice in Myanmar, University Press of America, Maryland: S. 1-32.

[71] Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 188f.

[72] Ebd.: S. 193.

Ende der Leseprobe aus 73 Seiten

Details

Titel
Menschenenrechte in Burma/Myanmar seit der Ne Win-Ära unter besonderer Berücksichtigung ethnischer Minderheiten
Hochschule
Universität Passau
Note
1,7
Autor
Jahr
2006
Seiten
73
Katalognummer
V114346
ISBN (eBook)
9783640145270
ISBN (Buch)
9783640146345
Dateigröße
773 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Menschenenrechte, Burma/Myanmar, Win-Ära, Minderheiten, Human Rights, Menschenrechtsverletzung, Diktatur, Südostasien, Birma, Burma, Myanmar, ethnische Minderheiten, Demokratisierung, Repression, Zwangsarbeit, Kindersoldaten, Drogen, Goldenes Dreieck, Aung San Suu Kyi, NLD, National League for Democracy, Ethnizität
Arbeit zitieren
Diplomkulturwirtin Bettina Blenk (Autor:in), 2006, Menschenenrechte in Burma/Myanmar seit der Ne Win-Ära unter besonderer Berücksichtigung ethnischer Minderheiten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/114346

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