Inhaltsangabe
I. Einleitung. 6
1. Ziel, Methode und Aufbau der Arbeit 6
2. Die UN-Menschenrechtsdeklaration 7
II. Ethnizität in Burma/Myanmar. 9
III. Die Wurzeln des Konflikts 10
1. Die koloniale Ordnungsstruktur. 10
2. Der Weg zur Unabhängigkeit 12
3. Das Panglong-Abkommen und die Verfassung von 1947. 13
4. Zusammenfassung 14
IV. Burma unter Ne Win (1962-1988) 15
1. Die Hintergründe des Putsches 15
2. Zentrale Kontrolle in einem sozialistischen Einparteienstaat 16
3. Die Verfassung von 1974. 18
4. Xenophobie und Isolationismus 19
5. Die Wirtschaft. 20
6. Die Aufstände von 1988. 21
7. Zusammenfassung 22
VI. Die Minderheitenproblematik unter Ne Win 23
1. Vom politischen zum militärischen Konflikt 23
2. Die Zusammenarbeit von ethnischen Minderheiten und dem 25
3. Zusammenfassung 27
VII. Burma/Myanmar unter dem SLORC/SPDC (1988-) 28
1. Der SLORC (1988-1990) 28
2. Die Wahlen von 1990 und ihre Folgen. 29
3. Der Nationalkonvent 30
4. Die Unterdrückung Aung San Suu Kyis und der Oppositionsbewegung.32
5. Die Absetzung Khin Nyunts 33
6. Die Wirtschaft. 34
7. Zusammenfassung 36
VIII. Die Minderheitenproblematik unter dem SLORC/SPDC. 37
1. Die 1990er Jahre: Die Beilegung des Konfliktes? 37
1.1. Die Waffenstillstandsabkommen und die Spaltung der Rebellen. 37
1.2. Die Chancen einer politischen Lösung im Nationalkonvent 38
2
1.3. Das verbleibende Konfliktpotential. 39
2. Die Angst vor den ethnischen Minderheiten, der legalen Opposition und
dem westlichen Ausland 40
3. Die Immigration der chinesischen Minderheit 42
4. Zusammenfassung 43
VIII. Ethnische Minderheiten und Menschenrechte 45
IX. Politische Rechte in Myanmar. 46
1. Die allgemeine Menschenrechtslage 46
1.1. Politische Partizipation und Repräsentation. 46
1.2. Presse- und Informationsfreiheit 47
1.3. Rechte vor Gericht und in Gefängnissen 48
2. “Spezifische Menschenrechtsverletzungen an den Burmanen 49
2.1. Die burmanische Opposition 49
2.2. Der Einsatz von Kindersoldaten. 50
3. “Spezifische Menschenrechtsverletzungen an ethnischen Minderheiten
51
3.1. Religionsfreiheit 51
3.2. Zwangsumsiedlung und Vertreibung. 53
3.3. Zwangsarbeit 56
3.4. Vergewaltigung 57
4. Zusammenfassung 58
X. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Myanmar. 59
1. Die Drogen- und AIDS-Problematik 59
2. Die Armut und die Zerstörung des Ökosystems. 61
3. Die medizinische Versorgung 62
4. Das Bildungswesen 63
4.1. Der Bildungsstand. 63
4.2. Die Hochschulbildung 65
5. Zusammenfassung 66
XI. Schlussbemerkung 67
XIII. Bibliographie. 69
3
Liste der verwendeten Abkürzungen
AI
AFPFL ASEAN BIA BIP BSPP BWS CIA CPB CRPP DAB DKBA DVB HRW IDP ILO FIDH KIA KIO KKY KMT KNPP KNU KP LDC MIS MRTV MTA NCGUB NDF NEC NIB NLD NRO NULF NUP PDP RFA SAC SCME SLORC SPDC SSA SSP-South SURA SWAN UN UNAIDS
I. Einleitung
1. Ziel, Methode und Aufbau der Arbeit
Myanmar 1 und Menschenrechte - ist das eigentlich nicht ein Paradoxon? Das südostasiatische Land ist seit über 40 Jahren im Griff einer Militärjunta, die nicht nur ein zentrales Machtmonopol über alle wichtigen politischen Institutionen besitzt, sondern jahrzehntelang versuchte, die Bevölkerung komplett von der Außenwelt abzuschotten. International bekannt wurde das Regime mit der blutigen Niederschlagung der Studentenaufstände von 1988 und dem repressiven Vorgehen gegenüber der Oppositionsführerin und Friedensnobelpreisträgerin Daw Aung San Suu Kyi. 2 Zwar ist seit den Unruhen eine allmähliche Demokratisierung zu beobachten, doch bei der Anerkennung von Menschenrechten steht Myanmar - auch angesichts seiner ethnischen Heterogenität - einer besonders großen Herausforderung gegenüber. Nicht nur nahmen ethnische Minoritäten lange Zeit die Spitzenpositionen in der Wirtschaft und der Verwaltung ein. Zeitweise befand sich zudem fast jede autochthone Minderheitsethnie mit einer bewaffneten Armee im Aufstand. Obwohl seit Mitte der 1990er Jahre ein Großteil der Rebellengruppen befriedet ist, stellt sich die Frage, ob damit tatsächlich die Menschenrechtsverletzungen ein Ende gefunden haben. Aus diesem Grund möchte ich mich in meiner Arbeit - unter Berücksichtigung des geschichtlichen und politischen Kontextes - besonders auf die Menschenrechtssituation der ethnischen Minderheiten konzentrieren.
Während meines Aufenthalts in Genf anläßlich der 61. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission 2005 konnte ich mir ein genaues Bild von der aktuellen Menschenrechtslage in Myanmar machen. Nicht nur waren mir sämtliche UN-Dokumente zugänglich, sondern mir war es auch möglich, zahlreichen Pressekonferenzen des UN-Special Rapporteurs für Myanmar, Prof. Dr. Paulo Sergio Pinheiro, sowie diversen Menschenrechts- und Nichtregierungsorganisationen (NROs) beiwohnen. Darüber hinaus konnte ich
1 Die Verwendung des Namen Myanmar, den das Regime offiziell im Jahre 1989 für Burma eingeführt hat, erfolgt - ohne politische Absicht - um sich auf die Periode ab 1988 zu beziehen, die Verwendung des Namen Burma für vorherige Zeitabschnitte.
2 United Nations Economic and Social Council (2002): Question of the Violation of Human Rights and Fundamental Freedom in Any Part of the World (E/CN.4/2002/45), United Nations, Geneva: S. 16f.
6
persönliche Interviews mit Vertretern der oppositionellen Shan National League for Democracy (Shan-NLD), einer Splittergruppe der NLD, führen. 3 Die wissenschaftliche Literatur zur aktuellen Lage in Myanmar ist leider nach wie vor sehr dürftig. Eine wertvolle Hilfe für meine Arbeit waren insbesondere die Werke von René Hingst, Martin Smith, Christina Fink, Bertil Lintner, sowie die Homepages verschiedener Menschenrechtsorganisationen. Einen guten Einblick in das geschichtliche und politische Geschehen der Kolonialzeit bieten vor allem John S. Furnivall und John F. Cady. Für die Jahre unter dem Militär stütze ich mich auf Josef Silverstein, David I. Steinberg und Frank N. Trager.
Zunächst werde ich die Ursachen der Minderheitenproblematik während der Kolonialzeit erläutern, um zu dann zu analysieren, ob und inwiefern die ethnischen Minderheiten unter der Herrschaft General Ne Wins (1962-1988) und später unter dem SLORC/SPDC (seit 1988) eine Bedrohung sowohl für das Regime als auch für die Mehrheitsethnie der Burmanen darstellen. Im Anschluss wird untersucht, ob und inwiefern die ethnischen Minderheiten in verstärktem Ausmaß von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind. Dazu erfolgt - unter besonderer Berücksichtigung der Minderheitsethnien - in Kapitel IX eine explizite Betrachtung der politischen, und in Kapitel X der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in Myanmar. Diese Gliederung folgt der Definition von Menschenrechten in der UN-Menschenrechtsdeklaration, die im folgenden kurz veranschaulicht werden soll. 4
2. Die UN-Menschenrechtsdeklaration
Die ersten beiden Artikel der Deklaration stellen die grundlegenden Rechte jedes Individuums dar: 5
3 Die NLD ist die größte Oppositionspartei in Myanmar, die bei den Wahlen 1990 die Mehrheit der Stimmen gewann.
4 Die UN-Menschenrechtsdeklaration im Wortlaut ist in Kapitel XII. nachzulesen.
5 United Nations (2004): Universal Declaration of Human Rights, Department of Public Information, New York: S. 5.
7
Article 1
“All human beings are born free and equal in dignity and rights. […] .” Article 2
“Everyone is entitled to all the rights and Freedoms [...] without distinction of any kind such as race, colour, sex, language, religion, political or other opinion, national or social origin, property, birth or other status. Furthermore, no distinction shall be made on the basis of the political, jurisdictional or international status of the country or territory to which a person belongs [...] .” 6
Die staatsbürgerlichen und politischen Rechte sind in Artikel drei bis 21 spezifiziert. Dazu zählen unter anderem:
Artikel 7 Gleichbehandlung vor dem Gesetz Artikel 9 Schutz vor willkürlicher Verhaftung Artikel 10 Recht auf Anhörung Artikel 17 Recht auf Eigentum Artikel 18 Glaubens- und Religionsfreiheit Artikel 19 Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Artikel 21 Recht auf politische Partizipation
Artikel 22 bis 30 hingegen umfassen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte und beinhalten insbesondere:
Artikel 23 Recht auf bezahlte Arbeit Artikel 24 Recht auf Freizeit Artikel 25 Recht auf Gesundheit Recht auf Bildung 7 Artikel 26
6 United Nations (2004): Universal Declaration of Human Rights: S. 7.
7 United Nations (1998): Human Rights Today. UN Briefing Papers. Department of Public Information, New York: S. 6f.
8
II. Ethnizität in Burma/Myanmar
Mit rund 135 linguistischen Gruppen stellt Myanmar - sogar innerhalb der völkerreichen ASEAN-Staaten - eines der Länder mit den meisten ethnischen Minderheiten dar. Als die drei Hauptethnien gelten die Tibeto-Burmanen, die Shan und die Mon-Khmer. Zu den Tibeto-Burmanen zählen nicht nur die Burmanen, 8 die mit 67 Prozent den größten Anteil der Bevölkerung in Myanmar darstellen, sondern auch die mit neun Prozent größte ethnische Minderheit, die Karen, sowie die Arakanesen (4,5 Prozent), die Kachin (1,0 Prozent), und die Chin. 9 Während die Burmanen, und teilweise die Karen, die fruchtbaren Kerngebiete im Zentrum einnehmen, befinden sich die Siedlungsgebiete der ethnischen Minderheiten an den Randgebieten Myanmars. Die Arakanesen siedeln an der Küste und in den Bergen im Südwesten, die Chin in den Bergen im Westen, in denen des Nordens die Kachin und im Osten die Karen. Die Shan, mit sieben Prozent die zweitgrößte ethnische Minderheit in Myanmar, leben im nordöstlichen Grenzgebiet zu China. Die Mon-Khmer, wie die überwiegend an der Südküste sesshaften Mon (2,0 Prozent), sowie die Wa und die Palaung (je 1,0 Prozent) bilden die letzte Hauptethnie in Myanmar. Die chinesische Ethnie, die rund ein Prozent der Bevölkerung ausmacht, verteilt sich ebenso wie die indische Minderheit mit sieben Prozent, auf das gesamte Staatsgebiet. 10 Einschränkend muss jedoch hinzugefügt werden, dass oben angeführte Prozentsätze auf der letzten verlässlichen Volkszählung von 1931 beruhen. Seitdem wurde kein ernsthafter Versuch mehr unternommen, die tatsächlichen Bevölkerungszahlen zu erfassen. Insbesondere die Zahlen der Chinesen und der Inder, die bereits während des zweiten Weltkriegs und nach der Machtübernahme des Militärs zu Hunderttausenden das Land verlassen, dürften daher weitaus niedriger liegen (Schätzungen zufolge bei
8
Der Begriff “Burmanen“ bezieht sich in dieser Arbeit - wie in großen Teilen der wissenschaftlichen Literatur - auf die Ethnie, die Begriffe “Burmesen/Myanmesen“ hingegen auf die Staatszugehörigkeit.
9 Frasch, T. (1999): “Burma (Myanmar)“, in: Dahm B./R. Ptak (Hg): Südostasienhandbuch. Geschichte, Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur, C. H. Beck, München: S. 205-218, sowie Smith, M. (1994): Ethnic groups in Burma. Development, Democracy and Human Rights, Antislavery International, London: S. 35f.
10 Hingst, R. (2003): Burma im Wandel. Hindernisse und Chancen einer Demokratisierung in Burma/Myanmar, Logos Verlag, Berlin: S. 45.
9
0,7 beziehungsweise 1,4 Prozent). 11 Auch der Anteil der Karen dürfte sich gegenwärtig nur auf rund sechs bis sieben Prozent belaufen. Verkompliziert wird die Problematik weiter durch die Tatsache, dass die Zuordnung zu einer ethnischen Gruppe anhand linguistischer Merkmale nicht eindeutig möglich ist. So bestehen allein die Karen aus mindestens elf Untergruppen, die Chin sogar aus 44. Zudem überschneiden sich ihre Siedlungsgebiete häufig. So leben beispielsweise viele Kachin im nordöstlichen Shan-Staat, während umgekehrt sich viele Shan-Untergruppen im Kachin-Staat niedergelassen haben. Tatsächlich verfügen die Shan in ihrem Staat, in dem auch zahlreiche kleinere Stämme wie die Lahu, die Lisu, die Wa und die Palaung sesshaft sind, nur über eine knappe Mehrheit von etwas mehr als 50 Prozent. 12
III. Die Wurzeln des Konflikts
1. Die koloniale Ordnungsstruktur
In drei britisch-burmesischen Kriegen von 1824 bis 1826, 1852 bis 1853 und im Jahre 1885 erobern die Briten schrittweise das burmesische Reich und führen im Jahre 1937 eine administrative Zweiteilung ein: Während in den Gebieten der Ebene, Burma Proper, eine nach indischem Vorbild konzipierte Verwaltung eingeführt wird, bleiben die traditionellen Herrschaftssysteme in den Bergregionen der ethnischen Minderheiten, den Frontier Areas weitgehend bestehen. 13 Letztere werden nach westlicher Vorstellung in willkürliche politische Zonen eingeteilt, und auf der Basis der Nationalitätnicht aber der ethnischen Zugehörigkeit - verwaltet. 14 Diese Zweiteilung des Landes erspart den Briten die kosten- und arbeitsintensive volle Verwaltung der Bergregionen, die wirtschaftlich ohnehin kaum interessant sind. Damit werden diese allerdings sowohl von jeglicher politischer als auch wirtschaftlicher Entwicklung abgeschnitten, während in der Ebene die
11 Smith (1994): Ethnic groups in Burma: S. 64.
12 Greenwood, N. (1997): Guide to Burma, Bradt Publications, London: S. 36ff.
13 Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 51f.
14 Smith (1994): Ethnic groups in Burma: S. 22f.
10
Ausdehnung des Reisanbaus und der Aufbau der Infrastruktur vorangetrieben wird. 15
Relativ bevorzugt werden die ethnischen Minderheiten jedoch beim Militär: Aus Angst vor der burmanischen Mehrheitsethnie besteht der Großteil der Armee aus Indern, Karen, Chin und Kachin. Die in der Ebene siedelnden Karen erhalten durch ordenseigene Schulen und Krankenhäuser weißer Missionare zudem Zugang zu einem exzellenten Bildungs- und Gesundheitssystem. Konvertiert zum Christentum, einer westlichen Religion, die die strenggläubigen buddhistischen Burmanen als Bedrohung ihrer Kultur empfinden, entwickeln sich die Karen zur favorisierten autochthonen Ethnie der Briten. 16 Da die Kolonie bis 1937 als Provinz Indiens verwaltet wird, wird zudem die Immigration der Inder, später auch der Chinesen, von den Briten gezielt gefördert. Erstere eignen sich hervorragend als billige Arbeitskräfte, die durch die Ausdehnung des Reisanbaus dringend benötigt werden, aber auch für die unteren Posten in der Administration. Zum anderen bietet sich so den Briten ein Ventil für den steigenden Bevölkerungsdruck Indiens. 17 Rasch übernimmt die indische, zusammen mit der chinesischen Minderheit und den Karen, die politischen und wirtschaftlichen Schlüsselpositionen in dem Kolonialstaat. 18 So entsteht eine von Furnivall beschriebene Plural Society, in der sich die verschiedenen Ethnien nur treffen, um Handel zu treiben, aber keinerlei weiteren politischen oder sozialen Bindungen pflegen: “ [...] in a Plural Society there is a [...] cleavage along racial lines. [...] . The various peoples meet only in the market as competitors or opponents, as buyers or sellers.“ 19
15 Zu diesem Zweck werden die ethnischen Karen aus ihren Gebieten im fruchtbaren Irrawaddy-Delta vertrieben. Vgl. Steinberg, D. I. (2001): Burma. The State of Myanmar, Georgetown University Press, Washington D. C.: S. 183.
16 Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 52f, sowie Steinberg (2001): Burma. The State of Myanmar: S. 283.
17 Bless, R. (1990): Divide et Impera? Britische Minderheitenpolitik in Burma 1917-1948, Steiner-Verlag, Stuttgart: S. 54.
18 Fink, Ch. (2001): Living Silence. Burma under Military Rule, Zed Books Ltd., London: S. 18.
19 Furnivall, J. S. (1948): Colonial Policy and Practice. A Comparative Study of Burma and Netherlands India, Cambridge University Press, Cambridge: S. 311.
11
2. Der Weg zur Unabhängigkeit
Die Probleme der Plural Society zeigen sich spätestens auf dem Weg zur Unabhängigkeit, im Kampf gegen die Kolonialherrschaft. 1941 lassen sich 30 Studenten, darunter Aung San, auf Hainan zu Offizieren ausbilden, um schließlich Ende 1941 zurück in Burma die Burma Independence Army (BIA) zu gründen. Als schließlich im Januar 1942 die Japaner in Burma einmarschieren, kämpfen sie zusammen mit der - überwiegend aus Burmanen bestehenden - BIA gegen die Briten. 20 Die ethnischen Minderheiten hingegen, insbesondere die Karen, aber auch die Chin und die Kachin, unterstützen die Briten bei dem Aufbau einer Militärbasis und eines Verbindungsweges zur nationalchinesischen Kuomintang (KMT). 21 Da die Karen im Tiefland unter den Briten neue Aufstiegschancen erhalten hatten, haben sie kein Interesse an einem Engagement gegen die Kolonialherrschaft. Für die Minderheiten in den Bergen hingegen war die Kolonialmacht kaum oder nur in positiver Weise zu spüren:
“ [...] some Karens and other upland minorities considered the period of British rule as a golden age, because lowland armies no longer came through on war campaigns against neighboring realms.“ 22
Der Eindruck, dass die ethnischen Minderheiten auf der Seite der westlichen Kolonialmacht stehen, verstärkt sich, als die Karen nach dem Ende des Krieges für einen eigenen Staat und einen Verbleib desselben im Commonwealth votieren. 23 Die auf Erhalt der Autonomie bedachten Burmanen sprechen sich hingegen nicht nur gegen einen unabhängigen Karen-Staat, sondern auch gegen eine Mitgliedschaft der Union im Commonwealth aus. 24
20 Cady, J. F. (1958): A History of Modern Burma, Cornell University Press, New York: S. 436f.
21 Trager, F. N. (1966): Burma. From Kingdom to Republic, Praeger, New York: S. 76ff.
22 Fink (2001): Living Silence: S. 18.
23 Cady (1958): History: S. 552. Die Karen hofften dabei auf tatkräftige Unterstützung der Briten, die jedoch nur um einen schnellen Abzug aus Burma bemüht waren und sämtliche Forderungen der Karen übergingen. Vgl. Bless (1990): Divide et Impera: S. 312, sowie Tarling, N. (1998): Britain, Southeast Asia and the Onset of the Cold War 1945-1950, Cambridge University Press, New York: S. 194-200.
24 Steinberg (2001): Burma. The State of Myanmar: S. 25.
12
3. Das Panglong-Abkommen und die Verfassung von 1947
Nach der Befreiung aus der Herrschaft der Japaner wird am 12. Februar 1947 das Panglong-Abkommen unterzeichnet, in dem Aung San - getreu seinem auf nationalistischen, kommunistischen und parlamentarischen Ideen basierendem Motto „Einigkeit in der Vielfalt“ - eine Beteiligung der Minderheiten an der Union von Burma vorsieht. Doch obwohl das Abkommen als Meilenstein zur Integration der ethnischen Minderheiten gefeiert wird, wird es nur von den Kachin, den Chin und den Shan unterzeichnet. 25 Aber in der Verfassung, die am 24. September 1947 verabschiedet wird, werden auch diesen Ethnien nur vereinzelte Zugeständnisse gemacht. So ist sie - nach Smith - ein Desaster:
“The result was a constitution as lopsided and riddled with inconsistencies as any treaty drawn up in the era of British rule. In short, it was a disaster.“ 26 Den Shan und den Karenni wird - zumindest formell 27 - ein Sezessionsrecht, also ein Recht, nach einer zehnjährigen Frist erneut über den Verbleib in der Union abstimmen zu können, zugestanden, nicht aber den Kachin. Die Chin werden in einer Sonderdivision verwaltet, während die Mon und die Arakanesen 28 ganz ohne eigenen Staat verbleiben. Über einen Karen-Staat soll schließlich erst nach der Unabhängigkeit entschieden werden. Für sie existiert zunächst weder eine Definition ihrer Ethnie noch ihres Gebietes. 29 Darüber hinaus bleiben zwar die traditionellen Sawbwa- beziehungsweise Duwa-Herrschaftsstrukturen in den Shan- und Karenni-Staaten bestehen, nicht aber in den Gebieten der Kayan, einer Untergruppe der Karen im Shan-Staat. Im Abgeordnetenhaus, aber auch in dem als Vertretung der ethnischen
25 Ebd.: S. 79.
26 Smith, M. (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity, Zed Books Ltd, London/New Jersey: S. 79.
27 Lintner, B. (1990): Outrage. Burmas Struggle for Democracy, White Lotus, London/Bangkok: S. 25.
28 Und dies obwohl sich die Auseinandersetzungen im Arakan-Staat bereits im November 1947, vor der Ausrufung der Unabhängigkeit, in blutige Konflikte verwandelt hatten. Vgl. Smith (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity: S. 75f, sowie S. 80f.
29 Für die Karen stehen zwei Optionen zur Diskussion: Entweder ein eigener Staat, bestehend aus dem Salween-Distrikt, dem Karenni-Staat und den angrenzenden, von mehrheitlich von Karen bewohnten Gebieten, oder aber die Einrichtung einer Sonderregion (Kawthoolei), bestehend aus dem Salween-Distrikt sowie den angrenzenden Karen-Mehrheitsgebieten. Nur ersterer hätte zwar die selben Rechte wie der Shan-Staat, jedoch kein Sezessionsrecht. Vgl. Smith (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity: S. 80ff.
13
Minderheiten konzipierten Nationalitätenhaus, dominieren zudem die ethnischen Burmanen. 30
4. Zusammenfassung
In der Kolonialzeit werden die Wurzeln der späteren Konflikte zwischen den Burmanen und den ethnischen Minderheiten gelegt. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass sich ihre Beziehungen auf ein Minimum beschränken. 31 Durch die administrative Zweiteilung des Landes sind die Minderheiten in den Bergen von den politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen fast komplett abgeschottet. Die Burmanen hingegen fühlen sich durch die massenweise Zuwanderung von Indern und Chinesen nicht nur in ihrer kulturellen Identität bedroht. Zusammen mit den Karen werden diese Ethnien zudem - gemessen an ihrem Bevölkerungsanteil - relativ bevorzugt, und nehmen die Spitzenpositionen in Verwaltung und Wirtschaft ein. Folglich entsteht bei den Burmanen ein Gefühl der Benachteiligung und der politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeit. Dieses Misstrauen gegenüber den ethnischen Minderheiten wird noch verstärkt, als die Karen, die Kachin und die Chin nach dem Einmarsch der Japaner mit der verachteten christlichen Kolonialmacht zusammenarbeiten.
Eine weitere Ursache für die späteren zwischenethnischen Probleme ist in der Verfassung von 1947 zu finden. Nicht nur werden die Forderungen nach einem eigenen Staat der favorisierten autochthonen Ethnie der Briten, den Karen, nicht berücksichtigt. Auch den übrigen Minderheiten werden scheinbar willkürlich Zugeständnisse gemacht, die von einem - zumindest formellen -Sezessionrecht für die Shan und die Kachin bis hin zur vollkommenen Vernachlässigung der Mon und Arakanesen reichen.
30 In dem Erhalt der feudalen Herrschaftsstrukturen leiteten die Shan ihren Anspruch auf einen eigenen Staat ab. Vgl. Smith (1994): Ethnic groups in Burma: S. 24.
31 Furnivall bezieht sich überwiegend auf das Verhältnis von Europäern und Asiaten. Vgl. Furnivall (1948): Colonial Policy and Practice: S. 305-312.
14
IV. Burma unter Ne Win (1962-1988)
1. Die Hintergründe des Putsches
Bereits kurz nach der Unabhängigkeit nehmen die Karen zusammen mit der Communist Party of Burma (CPB) 32 den bewaffneten Widerstand gegen die Regierung des ersten Premierministers, U Nu, auf, und besetzen in den Jahren 1948/1949 kurzzeitig große Teile des Landes - verschont bleibt lediglich die Hauptstadt Rangun. 33 Der Regierung gelingt es zwar - auch dank der Chin und der Kachin in der Armee - die Rebellen bis Mitte der 1950er Jahre weitgehend aus der Ebene zu vertreiben. Doch bereits im Jahre 1959 brechen erneute Rebellionen, zunächst im Shan-, und zwei Jahre später im Kachin-Staat aus. Die Shan sind nicht nur frustriert über die Abschaffung ihrer traditionellen Herrschaftsrechte, sondern - ebenso wie die Kachin - über die Vernachlässigung durch die zunehmend zentralisierte Regierung in Rangun. 34 Unter den christlichen Minderheiten - wie den Kachin, den Chin und den Karen - schürt zudem die Erhebung des Buddhismus zur Staatsreligion im Jahre 1960 die Angst vor einer burmanischen Hegemonialstellung und der eigenen Marginalisierung. 35 Zeitgleich wachsen auch die Spannungen unter den Arakanesen und den Mon an, die auf von U Nu versprochene Teilstaaten warten. 36
Im Gegensatz zu den bewaffneten Aufständischen versuchen allerdings einige Vertreter ethnischer Minderheiten auch, den Konflikt politisch zu lösen. So wird Anfang 1960 unter dem angesehenen Shan-Führer und ersten Präsidenten Burmas, Sao Shwe Thaike, das Federal Movement gegründet, das nicht - wie vom Militär behauptet - auf eine Abspaltung von der Union abzielt, sondern eine Ausweitung der bewaffneten Auseinandersetzungen verhindern will. Es fordert eine Föderation mit einem burmanischen Teilstaat,
32 Die CPB ist zu diesem Zeitpunkt bereits in zwei Lager, die Red Flag - und die weitaus größere Partei der White Flag-Kommunisten gespalten. Letzere ist daher in dieser Arbeit mit dem Begriff CPB gemeint. Die Red Flag-Kommunisten werden explizit als solche bezeichnet.
33 Die Karen fordern einen unabhängigen Staat einschließlich der Tenasserim- und Irrawaddy-Gebiete. Lediglich die Hauptstadt Rangun blieb von ihren Forderungen ausgeschlossen. Vgl. Cady (1958): History: S. 592.
34 Lintner (1990): Outrage: S. 36f, sowie Hingst (2003): Burma im Wandel: S. 77.
35 Frasch (1999): “Burma (Myanmar)“, in: Dahm, B./R. Ptak (Hg): Südostasienhandbuch: S. 205-218.
36 Smith (1991): Insurgency and the Policy of Ethnicity: S. 194.
15
Arbeit zitieren:
Diplomkulturwirtin Bettina Blenk, 2006, Menschenenrechte in Burma/Myanmar seit der Ne Win-Ära unter besonderer Berücksichtigung ethnischer Minderheiten, München, GRIN Verlag GmbH
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