Danksagung
Zunächst möchte ich mich bei meinen Gutachtern, Herrn Dr. Wahl und Herrn Dr. Laschewski, für die Unterstützung bei der Erstellung dieser Diplomarbeit bedanken. Herrn Dr. Wahl danke ich für die ständige Gesprächsbereitschaft und Herrn Dr. Laschewski für das Vermitteln der Kontakte nach Irland.
Des Weiteren danke ich den Experten in Irland, die sich die Zeit für die Interviews genommen und mir dadurch sehr weiter geholfen hatten.
Ein großes Dankeschön gebührt meinen Freunden, die mich während der Anfertigung meiner Diplomarbeit und auch während des kompletten Studiums begleitet und unterstützt hatten. Ganz besonders möchte ich mich bei Ulrike Palme, Mandy Rickler und Johannes Saalfeld für ihre konstruktive Kritik und Hilfestellung bedanken.
Zu guter Letzt möchte ich mich auf diesem Wege bei meiner Familie bedanken, deren Hilfe mir das Studium ermöglichte und die immer hinter mir stand.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG 1
1.1 ZIEL DER ARBEIT 1
1.2 AUFBAU DER ARBEIT 2
2 ALLGEMEINES ÜBER DEN ÖKOLOGISCHEN LANDBAU 4
2.1 WAS IST ÖKOLOGISCHER LANDBAU 4
2.1.2 Die wichtigsten Richtungen innerhalb des ökologischen Landbaus 6
2.1.2.2 Der organisch-biologische Landbau 7
2.1.2.3 Organic farming (organischer Landbau) 8
2.2 RICHTLINIEN UND ORGANISATIONEN DES ÖKOLOGISCHEN LANDBAUS 9
2.2.1 International Federation of Organic Agriculture Movements 10
2.2.2 Die Gesetzgebung in der Europäischen Union 11
2.2.3 Verbände des ökologischen Landbaus in Deutschland und Irland 15
2.3 FÖRDERUNG DES ÖKOLOGISCHEN LANDBAUS 16
3 ÖKOLOGISCHER LANDBAU ALS UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND IN DEN
SOZIALWISSENSCHAFTEN 19
3.1 ÖKOLOGISCHER LANDBAU ALS SOZIALE BEWEGUNG 19
3.2 EXKURS: ÖKOLOGISCHER LANDBAU ALS INNOVATION 21
3.3 EXKURS: ÖKOLOGISCHER LANDBAU AUS SICHT DER TRANSAKTIONSKOSTENTHEORIE 21
4 MATERIAL UND METHODEN 23
4.1 DIE GRUNDLAGEN DER FRAGESTELLUNG UND DER BEFRAGUNG 25
4.1.1 Das Interview 27
4.1.2 Das Experteninterview 30
4.2 VORGEHENSWEISE 32
5 ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN EUROPA 34
5.1 GRÜNDE FÜR DIE REGIONALE VERTEILUNG DES ÖKOLOGISCHEN LANDBAUS IN EUROPA 37
5.2 DIE MÄRKTE FÜR ÖKOPRODUKTE 39
5.3 FORSCHUNG IM BEREICH ÖKOLOGISCHER LANDBAU 41
6 ÖKOLOGISCHER LANDBAU IN IRLAND 43
6.1 HISTORISCHE ENTWICKLUNG 43
6.1.2 Selbstversorgung 46
6.1.3 Verkauf Kommerzialisierung 49
6.1.4 Das Auseinanderbrechen der Bewegung 54
I
6.2 DIE GEGENWÄRTIGE SITUATION 55
6.2.1.2 Scheme of Grant Aid for the Development of the Organic Sector 62
6.2.1.3 Weitere Förderprogramme 63
6.2.2 Forschung Ausbildung und Beratung 64
6.2.2.1 Forschung im Bereich Ökologischer Landbau 64
6.2.2.2 Ausbildung und Lehre im Bereich Ökologischer Landbau 64
6.2.2.3 Beratung im Bereich Ökologischer Landbau 65
6.2.3 Die ökologischen Landwirte in Irland 66
6.2.4 Gründe für und gegen die Umstellung auf den ökologischen Landbau 68
6.2.5 Probleme und Hindernisse rund um den ökologischen Landbau 71
7 DISKUSSION UND SCHLUSSFOLGERUNGEN 74
8 ZUSAMMENFASSUNG UND SUMMARY 78
8.1 ZUSAMMENFASSUNG 78
8.2 SUMMARY 79
9 LITERATURVERZEICHNIS 81
9.1 VERWENDETE LITERATUR 81
9.2 WEITERFÜHRENDE LITERATUR 93
ANHANG 104
II
Abbildungsverzeichnis
Abb 1: Das erste irische Symbol Irish Organic Produce zur Kennzeichnung ökologischer Produkte und
das Symbol der englischen Soil Association 51
Abb 2: Die Symbole von IOFGA BDAAI und OT 58
III
Tabellenverzeichnis
Tab 1: Antworten beeinflussende Faktoren 25
Tab 2: Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche in ausgesuchten Ländern Ende 2003 36
IV
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
AbL Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
AGÖL Arbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau
BDAAI Bio-Dynamic Agricultural Association in Ireland
BMVEL Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
bzw. beziehungsweise
ca. circa
CAP Common Agricultural Policy
Co. County
Co-op Co-operation
DAF Department of Agriculture and Food
DAFRD Department of Agriculture, Food and Rural Development
EAGFL Europäischer Ausgleichs- und Garantiefond für die Landwirtschaft
EFTA European Free Trade Area
EG Europäische Gemeinschaft
et al. et alii (und andere)
etc. etcetera
EU Europäische Union
e. V. eingetragener Verein
f. folgende
ff. fortfolgende
FAL Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft
FiBL Forschungsinstitut für Biologischen Landbau
GAK Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
GAP Gemeinsame Agrarpolitik
ggf. gegebenenfalls
ha Hektar
Hrsg. Herausgeber
i. d. R. in der Regel
IFOAM International Federation of Organic Agriculture Movements
IOFGA Irish Organic Farmers’ and Growers’ Association
IOGA Irish Organic Growers’ Association
IOI Irish Organic Inspectorate
LINNET Land invested in Nature, natural eco-tillage
NPD National Development Plan
Nr. Nummer
OECD Organisation for economic Co-operation and Development
ÖLB Ökologischer Landbau
V
1 Einleitung
1.1 Ziel der Arbeit
Die ersten Bewirtschaftungsformen des ökologischen Landbaus entstanden Mitte der 1920er bis Mitte der 1950er Jahre hauptsächlich in Deutschland, der Schweiz und Großbritannien (vgl. KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN, 2002, S. 9). Über viele Jahrzehnte hinweg wurde der ökologische Landbau von sozialen Bewegungen weiterentwickelt und verbreitet (vgl. DABBERT, S., 2001, S. 39). Diese sozialen Bewegungen sahen in ihm ein Gegenmodell zur konventionellen Landwirt- schaft und zur vorherrschenden Agrarpolitik (vgl. ebenda, S. 39). Ökolandbau blieb innerhalb der Landwirtschaft bis Ende der 1980er Jahre jedoch eine Randerscheinung. Diese Situation änderte sich um das Jahr 1990, als der ökologische Landbau in das Interessenfeld der europäischen Agrarpolitik rückte. Die Europäische Union und die einzelnen europäischen Länder begannen zunehmend, ökologische Bewirtschaftungs- maßnahmen zu fördern. Hinzu kam ein gesteigerter Wunsch von Verbrauchern nach ökologischen Produkten. Diese Entwicklungen führten zu einem rapiden Anstieg der ökologisch bewirtschafteten Fläche innerhalb Europas. Mehr und mehr landwirt- schaftliche Betriebe wurden auf den ökologischen Landbau umgestellt oder neu gegründet. Der Prozess innerhalb des ökologischen Landbaus, von einer Verbreitung dessen durch eine soziale Bewegung hin zu einer Förderung und Reglementierung dessen, führte jedoch zu Spannungen innerhalb der sozialen Bewegung.
Ziel dieser Arbeit ist es, diesen Prozess beispielhaft anhand der Entwicklung des ökologischen Landbaus in Irland darzustellen. Darüber hinaus soll diese Entwicklung in den europäischen Kontext eingeordnet und mit den Situationen in anderen Ländern verglichen werden. Die vorliegende Diplomarbeit stellt ein Desiderat der Wissenschaft dar, weil vergleichende Arbeiten, die sowohl die historische Entwicklung des ökolo- gischen Landbaus in Irland als auch dessen gegenwärtige Situation schildern, bislang fehlen.
1
1.2 Aufbau der Arbeit
Zur Einführung in die Thematik des ökologischen Landbaus werden in Kapitel 2 „Allgemeines über den ökologischen Landbau“ der ökologische Landbau definiert, die Begriffe ökologischer, biologischer und organischer Landbau gegeneinander abgegrenzt und die bedeutendsten Richtungen innerhalb des ökologischen Landbaus näher erläutert. Weiterhin werden die wichtigsten Richtlinien und Organisationen des ökologischen Landbaus näher dargestellt. Dazu zählen die International Federation of Organic Agriculture Movements, die Gesetzgebung innerhalb der Europäischen Union und die Verbände des ökologischen Landbaus in Deutschland und Irland. Am Ende dieses Kapitels wird die Ausgestaltung der Fördermaßnahmen innerhalb der Europäischen Union aufgezeigt. Eine Wertung und Interpretation der dargestellten Sachverhalte erfolgt in den jeweiligen Textabschnitten.
In Kapitel 3 wird der ökologische Landbau als Untersuchungsgegenstand in den Sozialwissenschaften dargestellt. Besonderes Augenmerk wird hierbei auf den ökologischen Landbau im Kontext sozialer Bewegungen gelegt. Die Möglichkeiten, ökologischen Landbau als Innovation und aus Sicht der Transaktionskostentheorie zu betrachten, werden darüber hinaus als Exkurse vorgestellt. Im Rahmen dieser Arbeit wurden diese Punkte jedoch nicht näher behandelt, da sie vermutlich den Rahmen der Diplomarbeit gesprengt hätten.
In Kapitel 4 „Material und Methoden“ werden zunächst die wichtigsten Literaturquellen genannt, die im Rahmen des Literaturstudiums ausgewertet wurden. Ein Teil der Ergebnisse wurde mittels sieben Experteninterviews gewonnen, so dass die Grundlagen der Fragestellung und der Befragung, das Interview und das Experteninterview näher erklärt werden. Darüber hinaus wird die Vorgehensweise hinsichtlich der durch- geführten Experteninterviews explizit erläutert.
Im fünften Kapitel werden die Entwicklungen des ökologischen Landbaus in Europa zusammengefasst, um die Situation in Irland besser einordnen zu können. Es werden Gründe für die regionale Verteilung des ökologischen Landbaus in Europa genannt, die Entwicklungen der Märkte für Ökoprodukte aufgezeigt und ein kurzer Einblick in die Forschung im Bereich Ökologischer Landbau gegeben.
2
Das sechste Kapitel behandelt ausführlich die Entwicklung des ökologischen Landbaus in Irland. Anhand eines historischen Überblickes in Kapitel 6.1 wird die Bedeutung von sozialen Bewegungen für die Ausbreitung dieser Wirtschaftsweise in Irland explizit erläutert. Weiterhin wird in Kapitel 6.2 die gegenwärtige Situation des ökologischen Landbaus in Irland detailliert aufgezeigt. Die staatlichen Förderprogramme der irischen Regierung werden erklärt und Forschungs-, Ausbildungs- und Beratungsmöglichkeiten dargestellt. Darüber hinaus wird veranschaulicht, wer die Menschen sind, die ökologischen Landbau betreiben, welche Gründe für und welche gegen eine Umstellung auf den ökologischen Landbau sprechen und welchen Problemen und Hindernissen sich der ökologische Landbau gegenüber sieht. In das Kapitel 6 fließen sowohl Ergebnisse aus der Literaturauswertung als auch die Resultate der Experteninterviews ein. Des Weiteren werden die Ergebnisse mit denen aus anderen Ländern verglichen, um die Situation des ökologischen Landbaus in Irland in den europäischen Kontext einordnen zu können. Eine Interpretation und Wertung der Ergebnisse erfolgt in den jeweiligen Textabschnitten.
In Kapitel 7 werden die wichtigsten Ergebnisse diskutiert, Möglichkeiten für weitere Forschungen aufgezeigt und Schlussfolgerungen aus den gewonnen Erkenntnissen gezogen.
Die Diplomarbeit wird mit der Zusammenfassung und mit einer englischen Summary in Kapitel 8 abgeschlossen.
3
2 Allgemeines über den ökologischen Landbau
2.1 Was ist ökologischer Landbau?
Der ökologische Landbau stellt eine Anbaualternative zur konventionellen Landwirtschaft dar und ist „eine ganzheitliche, moderne Form der Landbewirtschaftung“ (WILLER, H. et al. 2002, S. 11). Nachhaltigkeit, Kreislaufwirtschaft und ganzheitliches Systemdenken stehen im Mittelpunkt dieser Bewirtschaftungsform (vgl. HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 27). Ein grundlegendes Prinzip ist der Schutz der Natur und des Bodens (vgl. YUSSEFI, M., WILLER, H., 2002, S. 10). Ein vielfältiges „System von sich gegenseitig ergänzenden und bedingenden umweltverträglichen Maßnahmen unter Mithilfe der regulierenden Wirkung des Ökosystems“ (HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 27) gewährleistet die Nachhaltigkeit und Gesundheit des „Betriebsorganismus“ (ebenda, S. 27). Innerhalb des Betriebes sollte ein möglichst geschlossener Kreislauf entstehen (vgl. WILLER, H., 1992, S. 5; vgl. OESTERDIEKHOFF, G. W., 2002, S. 35). Der Zukauf von Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermitteln sollte weitgehend eingeschränkt werden (vgl. WILLER, H., 1992, S. 5; vgl. OESTERDIEKHOFF, G. W., 2002, S. 35). Auf den Einsatz von leichtlöslichen chemisch-synthetischen Betriebsmitteln, wie Pharma- zeutika, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, wird verzichtet (vgl. HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 27; vgl. YUSSEFI, M., WILLER, H., 2002, S. 10; vgl. OESTERDIEKHOFF, G. W., 2002, S. 35). Stattdessen werden zum Erhalt der Bodenfruchtbarkeit und der Pflanzengesundheit Maßnahmen „wie vielseitige Fruchtfolge, verlustmindernde [sic!] Wirtschaftsdüngerbehandlung, mechanische Unkrautregulierung“ (HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 27; vgl. OESTERDIEKHOFF, G. W., 2002, S. 35) eingesetzt. Tiere werden „artgerecht in Bodenhaltung und Freilauf“ (OESTERDIEKHOFF, G. W., 2002, S. 36) gehalten. Gentechnik ist im ökologischen Landbau verboten (vgl. THE DEPARTMENT OF
AGRICULTURE AND FOOD [DAF], 2002, S. 13). In der Vermarktung der
hofeigenen Produkte sind die Direkt- und Regionalvermarktung diejenigen Marketingkonzepte, welche dem Nachhaltigkeitskonzept am ehesten entsprechen (vgl. OESTERDIEKHOFF, G. W., 2002, S. 40).
4
2.1.1 Abgrenzung der Begriffe ökologischer, biologischer und
organischer Landbau
Der Begriff „Ökologischer Landbau“ ist seit fast 30 Jahren „auf internationaler Ebene durch die IFOAM-Basisrichtlinien [International Federation of Organic Agriculture Movements] zur ökologischen Landbauwirtschaft definiert“ (YUSSEFI, M., WILLER, H., 2002, S. 10; siehe Kapitel 2.2.1). In Deutschland werden größtenteils die Begriffe „ökologische Landwirtschaft“, „ökologischer Landbau“ oder „Ökolandbau“ verwendet (vgl. KOEPF, H. H. et al., 1996, S. 51; vgl. YUSSEFI, M., WILLER, H., 2002, S. 11). Auch in anderen Ländern, wie z. B. in Schweden, Dänemark und Norwegen, wird „diese Wirtschaftsweise in den jeweiligen Nationalsprachen […] „ökologisch“ genannt“ (YUSSEFI, M., WILLER, H., 2002, S. 11). Im englischsprachigen Raum hat sich die Bezeichnung „organic farming“ („organischer Landbau“) durchgesetzt (vgl. ebenda, S. 11) [s. Kapitel 2.1.2.3]. In anderen Ländern, z. B. Schweiz, Österreich, Italien, Frankreich und z. T. auch in Deutschland, wird der Begriff „biologisch“ verwendet (vgl. ebenda, S. 11). Verwechslungen mit dem biologisch-dynamischen Landbau sind hierbei möglich, zumal der Begriff „biologisch“ jahrelang nur im Zusammenhang mit der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise genannt wurde (vgl. KOEPF, H. H. et al., 1996, S. 51) [s. Kapitel 2.1.2.1]. Darüber hinaus kann auch die deutsche Übersetzung „organischer Landbau“ des englischen „organic farming“ zu Verwechslungen mit der organisch-biologischen Wirtschaftsweise führen (vgl. ebenda, S. 51) [s. Kapitel 2.1.2.2].
5
2.1.2 Die wichtigsten Richtungen innerhalb des ökologischen
Landbaus
Innerhalb des ökologischen Landbaus sind vor allem zwei Hauptrichtungen festzustellen, die und die
biologisch-dynamische organisch-biologische Wirtschaftsweise (vgl. NEUERBURG, W., PADEL, S., 1992, S. 5; vgl. HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 30; vgl. WILLER, H. et al., 2002, S. 13). In Großbritannien hat sich die Wirtschaftsweise des organic farming herausgebildet (vgl. WILLER, H., 1992, S. 6). Die verschiedenen Richtungen innerhalb des ökologischen Landbaus „haben viele Maßnahmen und Grundanliegen gemeinsam“ (KOEPF, H. H. et al., 1996, S. 52). Als wichtigste Gemeinsamkeit ist das ökologische Denken zu nennen (vgl. ebenda, S. 52).
2.1.2.1 Die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise
Die biologisch-dynamische Wirtschaftsweise entstand in den 1920er Jahren und gründete sich auf die anthroposophische Lehre 1 Dr. Rudolf Steiners (1861 – 1925) (vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 320; HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 30; vgl. KOEPF, H. H. et al., 1996, S. 17; vgl. WILLER, H. et al., 2002, S. 13). Vor allem seine acht Vorträge zum Thema „Geisteswissenschaftliche Grundlagen zum Gedeihen der Landwirtschaft“, die er Pfingsten 1924 auf dem Gut Koberwitz bei Breslau hielt, sorgten für eine Ausbreitung der Anthroposophie und der biologisch-dynamischen Landwirtschaft (vgl. SATTLER, F., VON WISTINGHAUSEN, E., 1989, S. 11; vgl. HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 30; KOEPF, H. H., VON PLATO, B., 2001, S.36ff.; vgl. WILLER, H. et al., 2002, S. 13; vgl. MOORE, O., 2003, S. 4). Innerhalb der Anthroposophie wird der landwirtschaftliche Betrieb als „Organismus“ (HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 30; vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 320; vgl. WILLER, H. et al., 2002, S. 13), „als organisches, vielseitiges Ganzes“ (HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 30) aufgefasst. Das Ziel der biologisch- dynamischen Landwirtschaft besteht in der Schaffung und Erhaltung eines 1 In der Lehre der Anthroposophie werden Lebenszusammenhänge in einem breiterem Zusammenhang betrachtet als in anderen Wissenschaftszweigen (vgl. HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 30). Ein Charakteristikum der anthroposophischen Lehre ist das ganzheitliche Weltbild, das Spirituelles und die Konstellation von Gestirnen umfasst (vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 320; vgl. HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 30; vgl. WILLER, H. et al., 2002, S. 13; vgl. MOORE, O., 2003, S. 22). Neben der Landwirtschaft umfasst die Anthroposophie z. B. auch die Medizin (Homöopathie), Pharmazie, Pädagogik (Waldorfschulen) und Kunst (vgl. HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 30).
6
standortgemäßen, sinnvoll geschlossenen, arbeits- und marktgerechten Betriebsorganismus (vgl. SATTLER, F., VON WISTINGHAUSEN, E., 1989, S. 11; vgl. KOEPF, H. H. et al., 1996, S. 18). Darüber hinaus werden die Pflege und Ausgestaltung des Hofes als sinnvolle und erfüllende Aufgabe der Menschengemeinschaft, die dort lebt und arbeitet, angesehen (vgl. SATTLER, F., VON WISTINGHAUSEN, E., 1989, S. 13). Charakteristisch in der biologisch-dynamischen Landwirtschaft ist die Anwendung spezifisch wirkender natürlicher Präparate 2 , die nach Möglichkeit vom Landwirt selbst hergestellt werden sollten (vgl. SATTLER, F., VON WISTINGHAUSEN, E., 1989, S. 13; vgl. HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 30; vgl. WILLER, H. et al., 2002, S. 13). Weltweit übernehmen die Demeter – Anbauverbände der jeweiligen Länder die Kontrolle und Zertifizierung von biologisch- dynamischen Betrieben und Produkten (vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 321; vgl. KOEPF, H. H., VON PLATO, B., 2001, S. 339).
2.1.2.2 Der organisch-biologische Landbau
Der organisch-biologische Landbau 3 wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von dem Schweizer Agrarpolitiker Dr. Hans Müller (1891 – 1988) und dessen Frau Maria (1894 – 1969) gegründet (vgl. NEUERBURG, W., PADEL, S., 1992, S. 5 und S. 10f.; vgl., VOGTMANN, H., 1992, S. 321; vgl. HERRMANN, G, PLAKOLM, G., 1993, S. 31; vgl. WILLER, H. et al. 2002, S. 14). Das Ehepaar setzte sich bereits in den 1920er Jahren „für den Fortbestand einer bäuerlichen Landwirtschaft ein“ (WILLER, H., 2002, S. 14). Ein wichtiges Anliegen für Maria Müller war es, den Typus eines biologischen Hausgartens zu entwickeln (vgl. ebenda, S. 14). Der Arzt und Mikrobiologe Dr. Hans Peter Rusch (1905 - 1977) lieferte mit seinem Buch „Bodenfruchtbarkeit“, „in dem er sich mit der Bodenmikrobiologie und ihrer entscheidenden Rolle für die Bodenfruchtbarkeit auseinandersetzte“ (VOGTMANN, H., 1992, S. 321), die wissenschaftliche Grundlage für den organisch-biologischen Landbau (vgl.
2 Die wichtigsten Präparate sind die Kompost- und die Feldspritzpräparate (vgl. HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 30f.). Die Kompostpräparate, die aus verschiedenen Pflanzen bestehen, werden, meistens in tierischen Hüllen, während einer bestimmten Jahreszeit im Ackerboden vergraben. Sie werden Kompost und Mist zugefügt, um deren Verrottung zu beschleunigen (vgl. ebenda, S. 30). Die Feldspritzpräparate bestehen entweder aus Kuhmist oder Quarz. In Kuhhörner gefüllt, werden sie ebenfalls über bestimmte Jahreszeiten im Ackerboden vergraben. Sie werden entweder direkt auf den Ackerboden oder auf die Pflanzen gegeben und sollen so das Bodenleben und das Wurzelwachstum anregen bzw. die Qualität der Ernteprodukte steigern (vgl. ebenda, S. 31).
3 Die Interessen der organisch-biologischen Betriebe in Deutschland werden vom Bioland-Verband vertreten (vgl. NEUERBURG, W., PADEL, S., 1992, S. 10f.).
7
NEUERBURG, W., PADEL, S., 1992, S. 5 und S. 11; vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 321; vgl. HERRMANN, G, PLAKOLM, G., 1993, S. 32; vgl. WILLER, H. et al., 2002, S. 14). Dr. Müller setzte die von Dr. Rusch gefundenen bakteriologischen Forschungsergebnisse und die von seiner Frau im eigenen Hausgarten geprüften wissenschaftlichen Neuerungen in die bäuerliche Praxis um (vgl. NEUERBURG, W., PADEL, S., 1992, S. 11; vgl. LÜNZER, I., 2002, S. 160). Als wichtigstes Kennzeichen des organisch-biologischen Landbaus ist die Flächenkompostierung anzusehen (vgl. HERRMANN, G, PLAKOLM, G., 1993, S. 32). Der Wirtschaftsdünger wird größtenteils nicht kompostiert, „sondern hauptsächlich als „Frischmistschleier“ möglichst oft und dünn ausgebracht“ (ebenda; vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 321). NEUERBURG, W. und PADEL, S. (1992, S. 11) fassen die Hauptziele des organisch- biologischen Landbaus wie folgt zusammen:
1. Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit aus den eigenen Kräften des Betriebes
2. Schonung von natürlichen Ressourcen
3. Ausnutzung natürlicher Regelmechanismen im Ökosystem
4. weitgehend geschlossene Betriebskreisläufe
5. artgemäße und Flächen gebundene Tierhaltung
6. Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln
2.1.2.3 Organic farming (organischer Landbau)
Organic farming (organischer Landbau) ist die in Großbritannien dominierende Richtung des ökologischen Landbaus (vgl. WILLER, H., 1992, S. 6). Entwickelt wurde die Wirtschaftweise des organischen Landbaus von Lady Eve Balfour (1899 – 1990) und Sir Albert Howard (1873 – 1947) (vgl. ebenda, S. 6; vgl. LÜNZER, I., 2002, S. 166 und 180). Lady Eve Balfour veröffentlichte bereits 1943 ihr Buch „The living Soil“ („Der lebende Boden“), in dem „sie sich mit dem Zusammenhang zwischen der Gesundheit von Boden, Pflanze und Mensch“ (LÜNZER, I., 2002, S. 166) beschäftigte. Der diplomierte Landwirt Sir Albert Howard entwickelte ein spezielles Kompostverfahren und publizierte 1947 das Buch „My Agricultural Testament“ („Mein landwirtschaftliches Testament“) (vgl. WILLER, H., 1992, S. 6; vgl. LÜNZER, I., 2002, S. 180). Beide gründeten 1946 die Soil Association (vgl. PADEL, S., MICHELSEN, J., 2001, S. 398; vgl. SOIL ASSOCIATION, History, 2005) [s. Kapitel
8
6.1.1]. Von besonderer Bedeutung im organischen Landbau ist die Kompostierung (vgl. WILLER, H., 1992, S. 6). Im organischen Landbau werden alle anfallenden pflanz- lichen und tierischen Abfälle kompostiert und mittels spezieller Maßnahmen 4 aufbereitet, um den Mikroorganismen des Bodens optimale Bedingungen zu garantieren. Des Weiteren ist das Wechselgrünland für diese Wirtschaftsweise von großer Bedeutung. Innerhalb der Fruchtfolge werden mehrjährige Kleegraswiesen (so genannte „leys“) mit abwechslungsreicher Flora eingesetzt (vgl. ebenda, S. 6).
2.2 Richtlinien und Organisationen des ökologischen
Landbaus
Die Richtlinien des ökologischen Landbaus sind seit 1991 durch die EG-Verordnung 2092/91 (vgl. SCHMIDT, H., HACCIUS, M., 1994, S. 22; vgl.
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, ERNÄHRUNG UND
LANDWIRTSCHAFT [BMVEL], o. J.; vgl. DABBERT, S., 2001, S. 40) als Rahmen-
gesetze festgelegt. Weltweit gelten die Basisrichtlinien der International Federation of Organic Agriculture Movements (IFOAM), an welche die EG-Verordnung 2092/91 anknüpft, als gesetzliche Grundlage des ökologischen Landbaus (vgl. BMVEL, o. J.). Die Länderverbände müssen sich an die Basisrichtlinien der IFOAM halten und sofern sie auch Mitglieder der EU sind, auch an die Rahmengesetze der EU (vgl. ebenda). Die einzelnen Verbände können jedoch strengere Richtlinien erlassen (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 47). In den meisten Fällen entwickelten die Ökoverbände ihre Richtlinien lange bevor die IFOAM und die EU ihre Gesetze erließen (vgl. LAMPKIN, N. et al., 2001, S. 393). Die Standards der jeweiligen Anbauverbände spiegeln auf der einen Seite regionale Unterschiede „in den Produktionsbedingungen und sogar in den Verbrauchererwartungen“ (DABBERT, S. et al., 2002, S. 47) wider. Auf der anderen Seite können strengere Richtlinien von den Vertretern der Anbauverbände „als eine Art ideologischer Grenzzaun“ (ebenda, S. 47) aufgefasst werden, „um die „einzig wahren Ökos“ von den „Mitläufern“ zu trennen“ (ebenda, S. 47).
4 Um optimale pH-Wert – Bereiche für die Mikroorganismen zu garantieren, werden als Säurebinder
kohlensaurer Kalk, pulverisierter Kalkstein, Holzasche, Erde und Blutmehl dem Kompost zugefügt (vgl.
WILLER, H., 1992, S. 6).
9
2.2.1 International Federation of Organic Agriculture Movements
Der internationale Dachverband der ökologischen Landbauorganisationen ist die International Federation of Organic Agriculture Movements (IFOAM; die Internationale Vereinigung Ökologischer Landbaubewegungen) (vgl. YUSSEFI, M., WILLER, H. et al., 2002, S. 15). Diese Organisation wurde bereits 1972 in Versailles gegründet (vgl. VOGTMANN, H. et al., 1986, S. 9; vgl. GEIER, B., 1998, S. 373; vgl. KOEPF, H. H., VON PLATO, B., 2001, S. 326 5 ; vgl. WILLER, H. et al., 2002, S. 15). Die Hauptaufgabe der IFOAM liegt in der „Koordination des weltweiten Netzwerks der ökologischen Landbaubewegung“ (GEIER, B., 1998, S. 371; vgl. IFOAM, 2000, S. 5). 1989 erließ die Organisation die so genannten Basisrichtlinien, die internationale Gültigkeit besitzen und bislang in 19 Sprachen übersetzt wurden (vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 327; vgl. IFOAM, 2000, S. 5). Mittlerweile sind der IFOAM rund 740 Organisationen aus über 100 Ländern angeschlossen (vgl. BMVEL, o. J.). Jene Dachorganisation vertritt die Interessen von Einzelpersonen, von Anbauverbänden und auch von Gruppen und Verbänden aus den Bereichen Forschung, Entwicklung und Lehre (vgl. VOGTMANN, H. et al., 1986, S. 9). Die IFOAM stellt eine demokratische Föderation dar und ist basisdemokratisch orientiert (vgl. IFOAM, 2000, S. 5). Im Fokus der Arbeit der IFOAM stehen (GEIER, B., 1998, S. 371; vgl. IFOAM, 2000, S. 5):
1. „Austausch von Wissen und Erfahrung unter den Mitgliedsorganisationen
2. Öffentlichkeitsarbeit
3. Vertretung der ökologischen Landbaubewegung in internationalen Institutionen
4. Formulierung und ständige Überwachung der internationalen IFOAM-
Basisrichtlinien
5. Gewährleistung einer internationalen Garantie für biologische Zertifizierung
durch das IFOAM-Akkreditierungsprogramm“
5 KOEPF, H. H. und VON PLATO, B. (2001, S. 326) geben jedoch die Schweiz als Gründungsort an.
10
2.2.2 Die Gesetzgebung in der Europäischen Union
Als Resultat auf die Umweltbewegung in den 1980er Jahren erlebten die Märkte für Ökoprodukte einen spürbaren Aufschwung (vgl. DABBERT, S., 2001, S. 39f.). Da Ökoprodukte in einigen europäischen Ländern zu einem höheren Preis als konventionelle Güter verkauft wurden [und auch immer noch werden], kamen auch „Pseudo-Bioprodukte“ (DABBERT, S., 2001, S. 40) in den Handel, was auf eine unklare gesetzliche Regelung der Begriffe „öko“ und „bio“ zurückzuführen war (vgl. ebenda, S. 40). „Echte“ Ökoprodukte waren von „Pseudo-Bioprodukten“ (ebenda, S. 40) schlecht zu unterscheiden. Nun war ein politisches Eingreifen gefordert, da „Märkte nur funktionieren [können], wenn ein gewisses Mindestmaß an Transparenz und Produktidentität sichergestellt ist“ (ebenda, S. 40; vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 74). Darüber hinaus gewann die Umweltbewegung in den 1980er Jahren beachtlichen politischen Einfluss (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 10). In der Bevölkerung wuchs das Interesse an Umweltfragen und somit auch die Unterstützung für den ökologischen Landbau (vgl. ebenda, S. 10). Daher wurde 1991 eine EG-Verordnung [2092/91 vom 24.06.1991] erlassen, welche die Erzeugung, Verarbeitung, Etikettierung und Kontrolle von Ökoprodukten für alle Mitgliedsstaaten verbindlich regelt (vgl. NEUERBURG, W., PADEL, S., 1992, S. 50f; vgl. SCHMIDT, H., HACCIUS, M., 1994, S. 22; vgl. ANONYMUS, 2003, S. 132; vgl. OESTERDIEKHOFF, G. W., 2002, S. 36). Allerdings wird durch diese Verordnung nur der ökologische Pflanzenbau definiert, was einen extremen Gegensatz zum Ideal des ökologischen Betriebes als ganzheitliche Einheit darstellt (vgl. HERRMANN, G., PLAKOLM, G., 1993, S. 27; vgl. LAMPKIN, N., 1998, S. 18; vgl. DABBERT, S., 2001, S. 40). Diese Begriffsbestimmung des ökologischen Pflanzenbaus besitzt in fast allen EU – Ländern Gütigkeit 6 (vgl. LAMPKIN, N., 1998, S. 18).
Die formale Anerkennung des ökologischen Landbaus durch die Politik stellte „einen dramatischen Wendepunkt in der Entwicklung des ökologischen Landbaus in Europa“ (DABBERT, S. et al., 2002, S. 10) dar. Der ökologische Landbau befand sich jahrelang in strenger Opposition „zum agrarpolitischen Establishment“ (ebenda, S. 10f.). Nun
6 Ausnahmen bilden hier Schweden, einige Regionen in Italien und einige Bundesländer in Deutschland
(vgl. LAMPKIN, N., 1998, S. 18). „In Schweden versucht man, zwischen zertifizierter ökologischer
Produktion für den Markt und ökologischer Bewirtschaftung aufgrund der EG-Verordnung 2078/92 klar
zu trennen“ (ebenda, S. 18).
11
entwickelte er sich in kurzer Zeit „zu einem etablierten Instrument der Agrarpolitik“ (ebenda, S. 10). Ökologischer Landbau wird heutzutage von Institutionen gesetzlich definiert, die ihn jahrzehntelang ablehnten. Die Ablehnung des ökologischen Landbaus ging oftmals mit Ahnungslosigkeit der Politiker einher. Von Seiten der Verbände und Interessengruppen erhielten die Gestalter der Agrarpolitik jedoch keine einheitliche und klare Beratung hinsichtlich des ökologischen Landbaus. Die Vertreter dieser Verbände und Interessengruppen der jeweiligen Länder hatten sogar selbst „keine einheitliche Vorstellung von den praktischen Details des ökologischen Landbaus“ (ebenda, S. 11). Die Vielzahl an Anbauverbänden und Kontrollorganen innerhalb der ökologischen Landbaubewegung stellt noch immer einen beachtlichen Nachteil derer dar. Im Gegensatz dazu ist die EU zentralistisch organisiert. Somit liegt die gesetzliche „Macht, den ökologischen Landbau zu definieren, […] in der Hand einer einzigen Organisation“ (ebenda, S. 12). Bislang mangelt es der Ökolandbaubewegung noch an einer durchset- zungsfähigen politischen Lobby (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 31). Hauptberuf- liche Lobbyisten fehlen in den wichtigsten europäischen Hauptstädten und in Brüssel, so dass Kontakte zu Politikern bislang kaum vorhanden sind (vgl. ebenda, S. 31). Diese Kontakte sind jedoch besonders wichtig, zumal die Politik und die Ökolandbaubewegung Interesse an einer maximalen Ausdehnung des ökologischen Landbaus, wenn auch aus unterschiedlichen Beweggründen, haben (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 12; vgl. HAGEDORN, K. et al., 2004, S. 11). Für die Politik ist von Bedeutung, dass von „einer Ausweitung der [ökologischen] Produktion […] zumindest zeitweise der Handel und das verarbeitende Gewerbe“ (HAGEDORN, K. et al., 2004, S. 11) profitieren würden. Daher wurden die Zutrittsbarrieren zum ökologischen Landbau mittels der getroffenen politischen Entscheidungen gesenkt. Zu diesen politischen Zielsetzungen gehören u. a. die Senkung der Mindeststandards und die Subventionierung der Ökobetriebe. Darüber hinaus müssen ökologische Landwirte nicht zwingend einem Anbauverband angehören (vgl. ebenda, S. 11).
Im Zuge der EG-Verordnung 2092/91 wurden in einigen Ländern weitere Auflagen, z. B. hinsichtlich des Umweltschutzes, erlassen 7 (vgl. LAMPKIN, N., 1998, S. 19).
7 So sind in Finnland, in Irland und in der Region Emilia-Romagna in Italien gewisse Umweltauflagen
verpflichtend, wie z. B. Einschränkungen beim Einsatz von Düngemitteln und anderen chemisch-
synthetischen Betriebsmitteln. Diese Auflagen werden aber durch zusätzliche Zuschüsse honoriert (vgl.
LAMPKIN, N., 1998, S. 19).
12
Zusätzlich wurde 1992 die EG-Verordnung 2078/92 8 , das Agrarumweltprogramm der
EU, verabschiedet, das seit seiner Umsetzung 1994 die wichtigste Förderungsquelle für den ökologischen Landbau darstellt 9 (vgl. LAMPKIN, N., 1998, S. 16; vgl. LAMPKIN,
N. et al., 2001, S. 391). Die Verordnung 2078/92 besagt, dass Landwirte, die zur ökologischen Wirtschaftsweise konvertieren oder sie weiterführen, finanzielle Unterstützung erhalten, da sie durch die ökologische Bewirtschaftung einen Beitrag zum Umweltschutz leisten 10 (vgl. LAMPKIN, N., 1998, S. 16). Darüber hinaus können
durch diese Verordnung Ausbildungsprogramme und Demonstrationsprojekte finanziert werden (vgl. ebenda, S. 16). Diese Möglichkeit der Förderung von Ausbildungs- und Anschauungsprojekten wird in rund der Hälfte der EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt 11 (vgl. ebenda, S. 21). Des Weiteren wurde 1992 die so genannte McSharry - Reform 12 der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) beschlossen 13 (vgl. DABBERT, S. et al., 2002,
S. 42). Im Rahmen der McSharry – Reform wurden die Preis- und Marktstützungen für wichtige landwirtschaftliche Produktgruppen gesenkt (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 81; vgl. DAF, 2002, S. 14). Tendenziell soll eine Orientierung am Markt erfolgen (vgl. DAF, 2002, S. 14). Gleichzeitig führte man Direktzahlungen ein, die an die bewirtschaftete Fläche oder die Anzahl der Tiere gebunden sind (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 81; vgl. DAF, 2002, S. 14). Mittels dieser sollen negative Auswirkungen auf das Einkommen der Landwirte verhindert werden (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 81; vgl. DAF, 2002, S. 14). Für den ökologischen Landbau waren vor allem die
8 Die EG-Verordnung 2078/92 beinhaltet Maßnahmen zum Schutz oder Förderung seltener Haustierrassen, zur Verringerung des Nitrateintrages und zum Aufbau von Biotopschutprogrammen (vgl. LAMPKIN, N., 1998, S. 20) 9 In den Förderprogrammen bestehen jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten und teilweise auch innerhalb dieser (vgl. LAMPKIN et al., 2001, S. 391).
10 Irland setzte 1994 die EG-Verordnung 2078/92 im Rahmen des Rural Environment Protection Schemes (REPS) um [s. Kapitel 6.2.1.1].
11 In einigen Ländern, wie z. B. Portugal, Finnland und Österreich, ist es vorgeschrieben, dass Landwirte, die ökologisch wirtschaften möchten, an einem Ausbildungsprogramm für ökologischen Landbau teilnehmen (vgl. LAMPKIN, N., 1998, S. 21). In Irland reicht es hingegen aus, wenn „die Landwirte nur einen allgemeinen Kurs zum Thema Umweltschutz besuchen“ (ebenda, S. 21).
12 Der Name ist auf den damaligen irischen Agrarkommissar McSharry zurückzuführen (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 42).
13 Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union wurde in den 1950er Jahren konzipiert (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 80). Im Fokus der GAP standen zu dieser Zeit die Erhöhung der Produktivität und ein gesichertes Einkommen für Landwirte (vgl. ebenda, S. 80). Staatliche Eingriffe führten schnell zu Erfolgen: „Preis- und Abnahmegarantien führten zur Erhöhung der Produktion, die Versorgungssicherheit war über alle Massen [sic!] gewährleistet und die Preisschwankungen hielten sich in Grenzen“ (ebenda, S. 81). Die Landwirte passten sich in den folgenden Jahren und Jahrzehnten diesen Bedingungen an. Folglich wurde mehr produziert, als von den Märkten aufgenommen werden konnte. Hinzu kam noch der kontinuierlich voranschreitende technische Fortschritt in der Landwirtschaft, der ebenfalls zur Überschussproduktion beitrug. Schließlich waren die Überschüsse in den 1980er Jahren so groß, dass eine tief greifende Reform eingeleitet werden musste (vgl. ebenda, S. 81).
13
„flankierende Maßnahmen“ (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 42) der McSharry – Reform von Bedeutung. Durch diese wurde ein „Rahmen für regionale Programme der Mitgliedsstaaten zur Förderung einer umweltfreundlichen Landwirtschaft“ (ebenda, S. 42) gesetzt. Die Hauptziele der McSharry – Reform sind (ebenda, S. 42):
1. „den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln pro Hektar deutlich zu
verringern,
2. die Zahl der Tiere pro Hektar Futterfläche zu verkleinern,
3. Nutzflächen langfristig stillzulegen,
4. den ökologischen Landbau direkt zu unterstützen.“
Zusammen mit der EG-Verordnung 2078/92 soll sie „zur Erhaltung der Landwirtschaft und der Umwelt [beitragen] sowie den Bauern ein angemessenes Einkommen [ermöglichen]“ (LAMPKIN, N., 1998, S. 16). Die ökologische Tierhaltung wird erst seit dem 19.07.1999 durch die EG-Verordnung 1804/99 geregelt, die „seit dem 24. August 2000 unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten“ gilt (BMVEL, o. J.; vgl. DABBERT, S., 2000, S. 612; vgl. OESTERDIEKHOFF, G. W., 2002, S. 36). Im Zuge dieser EG-Verordnung wurde „ein einheitlicher Standard für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowohl pflanzlicher als auch tierischer Herkunft“ (BMVEL, o. J.) innerhalb der Europäischen Union geschaffen (vgl. DABBERT, S., 2000, S. 612). Die bislang letzte durchgreifende Reform der EU-Agrarpolitik stellt die Agenda 2000 14 dar (vgl. DABBERT, S. et al., 2002, S. 80). Infolge dieser wurden für wichtige landwirt- schaftliche Produkte die Preise nochmals stark gesenkt und die Direktzahlungen angehoben. Eines der Ziele der Agenda 2000 ist es, „Umwelt- und Strukturziele stärker in der gemeinsamen Agrarpolitik zu berücksichtigen“ (ebenda, S. 81).
14 Die Notwendigkeit der Agenda 2000 ergab sich aus der „bevorstehenden Osterweiterung der
Europäischen Union sowie internationale Forderung nach einer liberalen EU-Agrarpolitik im Rahmen der
WTO“ (DABBERT, S. et al., 2002, S. 81).
14
2.2.3 Verbände des ökologischen Landbaus in Deutschland und
Irland
1988 schlossen sich in Deutschland sieben Anbauverbände 15 und die Stiftung Ökologie und Landbau (SÖL) 16 zur Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (AGÖL) zusammen (vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 324; vgl. WILLER, H. et al., 2002, S. 16). Die AGÖL als Dachorganisation des ökologischen Landbaus in Deutschland erlässt Mindestrichtlinien, an welche sich die Mitgliedsverbände halten müssen (vgl. DATEN-
UND INFORMATIONSMANAGEMENT FÜR INDUSTRIE, HANDEL UND
HANDWERK, o. J.). Die einzelnen Verbände können jedoch strengere Richtlinien erlassen (vgl. ebenda). Aufgrund der BSE – Krise traten zum 31.03.2001 Demeter und Bioland aus der AGÖL aus (vgl. LANDESINSTITUT FÜR SCHULE UND WEITERBILDUNG, o. J.). Ende Mai 2002 verließ der Anbauverband GÄA ebenfalls die AGÖL, die somit innerhalb eines Jahres ihre drei wichtigsten Mitglieder verlor. Außerdem trat Naturland aus der AGÖL aus. Im Juni 2002 organisierte sich die Ökobranche neu und gründete den Bund der ökologischen Lebensmittelwirtschaft (BÖLW). Dessen Ziele sind die bessere Informierung der Bevölkerung sowie eine Steigerung des Absatzes von ökologischen Produkten. Dem BÖLW traten die vorher bei der AGÖL ausgetretenen Verbände Bioland, Demeter, Naturland und GÄA bei (vgl. ebenda).
In Irland gibt es drei Anbauverbände: Irish Organic Farmers’ and Growers’ Association (IOFGA), Organic Trust (OT) und die Bio-Dynamic Agricultural Association in Ireland (BDAAI) (siehe Kapitel 6.2). Von diesen drei Anbauverbänden sind IOFGA und OT Mitglieder von IFOAM (vgl. IFOAM, Länderindex, Irland, 2005).
15 Demeter, Bioland, Biokreis, Naturland, ANOG (Arbeitsgemeinschaft für naturnahen Obst-, Gemüse- und Feldfrucht-Anbau e. V.), BÖW (Bundesverband Ökologischer Weinbau; Warenzeichen „ECOVIN“) und Ökosiegel / Ökoland (vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 322) 16 Die Stiftung Ökologie und Landbau (SÖL) wurde 1962 gegründet (vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 324; vgl. WILLER, H.. et al., 2002, S. 15). Sie ist jedoch kein Erzeugerverband (vgl. VOGTMANN, H., 1992, S. 324). Zu ihren Zielen gehören die Förderung ökologischer Projekte, der Austausch von Informationen und die Verbreitung der gewonnenen Erkenntnisse. „Hierzu zählen insbesondere die Zeitschrift „Ökologie und Landbau“, die Schriftenreihe „SÖL-Sonderausgaben“ zur Theorie und Praxis des ökologischen Landbaus, der „Beraterrundbrief“ sowie die Buchreiche „Alternative Konzepte“ (ebenda, S. 324).
15
2.3 Förderung des ökologischen Landbaus
Die europäischen Länder führten 1993 Verordnungen zur Förderung des ökologischen Landbaus ein, wobei in den meisten Ländern landesweit einheitliche Verordnungen gelten (vgl. LAMPKIN, N., 1998, S. 17). Die Höhe der Zahlungen schwankt sehr stark zwischen den einzelnen europäischen Ländern und z. T. auch innerhalb der Länder, wie z. B. in Frankreich, Italien, Deutschland und Großbritannien, da der ökologische Landbau von den verschiedenen politischen Ebenen bezuschusst wird (vgl. ebenda, S. 17). Übergeordnet steht die Förderung durch die Europäische Union, an zweiter Stelle die Förderung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten 17 (vgl. ebenda; vgl. ANONYMUS,
2003, S. 132). Die Förderung durch die Europäische Union findet „im Rahmen der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums statt“ (ANONYMUS, 2003, S. 132), an die gewisse Auflagen gebunden sind. Für diese Programme zur Entwicklung des ländlichen Raumes (z. B. EAGFL 18 , LEADER+ 19 ) sind „insgesamt zehn Prozent
des EU-Agrarbudgets vorgesehen“ (ebenda, S. 132). Des Weiteren wird der ökologische Landbau durch die bereits erwähnte EG-Verordnung 2092/91 unterstützt. In den meisten Ländern werden sowohl umstellende wie auch bestehende Betriebe gefördert 20 . Die Zuschüsse der einzelnen Förderprogramme sind zusätzlich an die
17 So sind z. B. in Deutschland die „Fördermaßnahmen für den ökologischen Landbau […] innerhalb des Gesetzes über die „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) geregelt“ (ANONYMUS, 2003, S. 132). Die Förderprämien des ökologischen Landbaus sind in den einzelnen Bundesländern daher so unterschiedlich hoch, weil „die Bundesländer gewisse Gestaltungsspielräume [haben], um länderspezifische Aspekte berücksichtigen zu können“ (ebenda, S. 132). Die EU ist mit 50 bis 75 Prozent an den Fördermaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes beteiligt. Innerhalb des Rahmenplanes der GAK können die Länder auch Mittel des Bundes in Anspruch nehmen. (vgl. ebenda, S. 132) 18 Der Europäische Ausgleichs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) umfasst zwei Abteilungen: die Abteilung Ausrichtung und die Abteilung Garantie. Das Programm ist für den Zeitraum 2000 – 2006 vorgesehen. „Im Rahmen der europäischen Politik zur Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes unterstützt der EAGFL die Anpassung der Agrarstrukturen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION, Regionalpolitik – Inforegio, Der Europäische Ausgleichs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), 2005).
19 LEADER steht für Liaison entre actions de développement de l’économie rurale (vgl. HAGEDORN, K. et al., 2004, S. ix). „Leader+, eine von vier aus den EU-Strukturfonds finanzierten Initiativen, soll den Akteuren im ländlichen Raum dabei helfen, Überlegungen über das langfristige Potenzial ihres Gebiets anzustellen. Es fördert die Durchführung integrierter, qualitativ hochstehender [sic!] und origineller Strategien für eine nachhaltige Entwicklung und legt den Schwerpunkt auf Partnerschaften und Netzwerke für den Austausch von Erfahrungen. Insgesamt stehen für den Zeitraum 2000-2006 Mittel in Höhe von 5 046,5 Mio. EUR bereit, von denen 2 105 Mio. EUR vom EAGFL-Ausrichtung finanziert werden. Der restliche Teil besteht aus Beiträgen des öffentlichen Sektors und der Privatwirtschaft“ (EUROPÄISCHE KOMMISSION, LEADER +, 2005).
20 „Ausnahmen bilden hierbei Griechenland, Frankreich, Grossbritannien [sic!] und einige deutsche Bundesländer (Bremen und Schleswig-Holstein)“ (ANONYMUS, 2003, S. 132). Bereits existierende Betriebe werden in diesen Ländern und Bundesländern nicht bezuschusst. Nach LAMPKIN, N. (1998, S. 17f.) ist „deren Einbeziehung jedoch […] notwendig“, da sie u. a. zum Umweltschutz und zur
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