2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Hauptteil
2.1. Judenverfolgung 1933 1938 5
2.2. Die Inszenierung des Pogroms: Von einem Attentat
zur reichsweiten Zerstörung jüdischen Besitzes 9
2.3. Der Ablauf der„Reichskristallnacht“
und anschließende Reaktionen 13
2.4. Die Konferenz vom 12. November 1938
im Reichsluftfahrtministerium 16
2.5. Die Rolle des Joseph Goebbels innerhalb
der Reichspogromnacht 19
2.6 Die „Endlösung“ ab 1942 21
3. Schlußbetrachtung 22
4. Literaturverzeichnis 23
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1. Einleitung
„Wer am Morgen des 10. November 1938 durch Deutschlands Straßen ging, der mußte glauben, daß über Nacht ein Feuersturm durch das Reich gerast war, daß ein Geisterheer, eine Plünderungsarmee sich über alles, was dem Anschein nach jüdisch war, hergemacht hatte.“ 1 Dieses Zitat von Wilfred Mairgünther trifft genau die grauenhaften Vorgänge, die sich in der Nacht vom 9. auf den
10. November im Deutschen Reich abspielten. Angehörige der Nazi-Organisationen hatten „schlagartig“ den größten Judenpogrom der Weltgeschichte durchgeführt. 2
Das NS-Regime zeigte nun sein wahres Gesicht: die bisher verübte Vertreibungspolitik gegen die Juden wandelte sich in eine hemmungslose Vernichtungspolitik, deren Grundlage die „Reichskristallnacht“ bildete. Die Bilanz dieser einen Nacht ist erschütternd: 250 Synagogen waren abgebrannt oder zerstört, desweiteren wurden 7500 jüdische Geschäfte geplündert und demoliert. 3 Im Laufe der Ausschreitungen wurden fast 26000 Juden festgenommen und in Konzentrationslager verschleppt. Die Zahl der Todesopfer durch Mord, als Folge von Mißhandlung, Schrecken und Verzweiflung ging - die Selbstmorde nicht gerechnet - in die Hunderte. 4
Was waren jedoch die Hintergründe einer derartigen Tat? Was gab den Nationalsozialisten Anlaß, derart radikal vorzugehen? Und welche Rolle spielte dabei Reichspropagandaminister Dr. Joseph Goebbels, der auf dem „Kameradschaftsabend“ der „alten Kämpfer“ in München am Abend des
9. November eine „beispiellose antisemitische Brandrede“ hielt? 5 Im folgenden soll die Judenverfolgung bis 1938, die Reichskristallnacht und deren Auswirkungen erörtert werden, wobei besonderes Augenmerk auf Joseph Goebbels und seinem Schuldanteil an den Geschehnissen liegt.
1
Wilfred Mairgünther, Reichskristallnacht, Kiel 1987, S. 10.
2 Manfred Schlenke, Die sogenannte „Reichskristallnacht“ vom 9./10. November 1938: Legende, Wirklichkeit, Mahnung, Mannheim 1989, S. 9.
3 Klaus Hildebrand, Das Dritte Reich, München 1995, S. 44.
4 Wolfgang Benz, Der Holocaust, München 1995, S. 28.
5 Manfred Schlenke, S. 14.
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Die Literaturlage hat sich vor allem seit 1988, als sich die Reichspogromnacht zum 50. Mal jährte, erheblich verbessert. Zu diesem Zeitpunkt wurden aufgrund vermehrter Beschäftigung und Erforschung des Themas neue Ansätze und Aspekte herausgearbeitet, die sich nun auch in der Literatur finden. So zum Beispiel bei Wilfred Mairgünther oder Hermann Graml, die in ihren Darstellungen die Vorgeschichte, die eigentliche Tat und die Hintergründe hervorheben. 6 Auf gleiche Art und Weise verfährt Hans-Jürgen Döscher, der sein Buch „Reichskristallnacht“ zusätzlich mit dem verschiedensten Quellenmaterial ausgestattet hat. 7
Die wichtigsten Ergebnisse dieser Forschungsarbeiten werden nun auf den folgenden Seiten vorgestellt, wobei der beschränkte Umfang der Arbeit eine dem Thema angemessene und ausführliche Betrachtung nicht erlaubt.
6 Hermann Graml, Rechskristallnacht. Antisemitismus und Judenverfolgung im Dritten Reich, München 1988.
7 Hans-Jürgen Döscher, Reichskristallnacht, Frankfurt a. M. u.a. 1988.
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2. Hauptteil
2.1 Judenverfolgung 1933-1938
Vorweg sei gesagt, daß die Ausschaltung und Vernichtung der Juden keineswegs von einem bestimmten Organ oder einer eigens dafür errichteten Behörde durchgeführt wurde, sondern daß es sich dabei vielmehr um ein „Gemeinschaftswerk“ handelte, an dem Staatsdienst, Militär, Unternehmen und Partei beteiligt waren. Alle deutschen Organisationen wurden miteinbezogen, so daß jede Gesellschaftsschicht an der „Umklammerung der Opfer“ 8 beteiligt war.
Ab dem 30. Januar 1933, dem Datum Hitlers Machtantritt, wurden durch eine Vielzahl von Aktionen und Verordnungen die Lebensbedingungen der jüdischen Bevölkerung in Deutschland allmählich eingeschränkt und verschlechtert. Dabei bemühten sich die Initiatoren, Presseberichte über Gewalttaten gegen Juden zu unterdrücken, um Aus- und Inland das Bild einer friedlichen Revolution vorzutäuschen. Antijüdische Ausschreitungen sollten nicht als Werk nationalsozialistischer Organisationen, sondern als Ausdruck „spontanen Volkszorns“ erscheinen. 9
Hitler hatte schon lange vor seiner Machtübernahme deutlich gemacht, wie er sich den Umgang mit den Juden vorstellte. So schrieb er in seiner polemischen Autobiographie von 1924 : „Das war Pestilenz, geistige Pestilenz, schlimmer als der schwarze Tod von einst [...]“. 10
Diese Einstellung wurde ab 1933 auch in die Tat umgesetzt. Vom 1. Bis zum 3.April fanden erstmals „Boykott-Tage“ statt, die sich gegen jüdische Geschäfte, Ärzte und Rechtsanwälte richteten. Dabei kann von einem friedlichen Boykott, wie es die nationalsozialistische Presse zu glauben machen suchte, nicht die Rede sein, vielmehr standen seither Nötigung, Körperverletzung und Diebstahl auf der Tagesordnung. 11
8 Raul Hilberg, Täter, Opfer, Zuschauer. Die Vernichtung der Juden 1933-1945, Frankfurt a. M. 1992, S. 33.
9 Zitiert nach Hermann Graml, S. 109.
10 Zitiert nach Raul Hilberg, S. 20.
11 Hans-Jürgen Döscher, S. 17.
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Ebenfalls im April wurde das erste antisemitische Maßnahmengesetz verabschiedet. Allein der Wortlaut des „Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ zeigt einmal mehr die rhetorisch geschickte Vorgehensweise der Nazis, da keinesfalls eine Wiederherstellung, sondern im Gegenteil die Ausschaltung politischer Gegner, vor allem der Juden, bezweckt wurde. 12 Dieser „Arierparagraph“ bestimmte, Beamte „nicht arischer Abstammung“ von ihrem Dienst zu entfernen. Am 15. September 1935 wurden die auf dem Parteitag in Nürnberg entworfenen „Nürnberger Gesetze“ erlassen, die Grundlage für die folgenden Judendiskriminierungen bildeten. Diese Gesetze sind dreigeteilt, und zwar zum einen in das „Reichsbürgergesetz“, welches Juden zu Bürgern zweiter Klasse degradierte. Ab jetzt waren sie keine Reichsbürger mehr, sondern nur noch „Staatsangehörige“, was bedeutete, daß man sie des Besitzes der vollen politischen Rechte enthob. Zum anderen wurde das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ erlassen, welches Mischehen und außerehelichen „Verkehr“ zwischen Juden und Nichtjuden verbot. Diese Gesetze, die den „entscheidenden Schritt“ zur Lösung der Judenfrage bildeten, sollten durch „blutsmäßige“ Reinigung die spätere Herausnahme der Juden aus dem deutschen Volk ermöglichen.
Darüberhinaus war auch das allgemein weniger bekannte Reichsflaggengesetz Teil der „Nürnberger Gesetze“, welches die Hakenkreuzfahne zur Reichsflagge erhob. Den Juden wurde damit das hissen dieser Flagge untersagt. Warum aber wurden gerade zu diesem Zeitpunkt derartige Gesetze erlassen? Im Ausland waren aufgrund der zunehmenden Judenfeindlichkeit in Deutschland Boykottabsichten lautgeworden, die man natürlich zu verhindern suchte. Durch diese Gesetze konnte man nun den Eindruck vermitteln, als ob durch gesetzliche Trennung von „Ariern“ und „Nichtariern“ den gewalttätigen Verfolgungen ein Ende gemacht würde. Den Antisemiten in den eigenen Kreisen dagegen konnte man eine zeitweilige Befriedigung verschaffen, womit Hitler seine Chance „Zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen„ erkannt hatte. 13
Nach dem Erlaß der „Nürnberger Gesetze“ wurde ein typisches Merkmal nationalsozialistischer Verfolgungspraxis sichtbar: antijüdische Maßnahmen,
12 Wolfgang Benz, S. 23.
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Arbeit zitieren:
M.A. Mia Gerhardt, 1998, Die Reichspogromnacht, München, GRIN Verlag GmbH
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