Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Energiewirtschaft - vom Versorger zum 2
Energiedienstleister
2.1 Liberalisierte Energiemärkte 2
2.2 Das Energiewirtschaftsgesetz von 2005 5
2.3 Energieversorgungsunternehmen im Wandel 7
2.3.1 Gesetzlich bedingte Änderungen - Unbundling 7
2.3.2 Wettbewerbs bedingte Änderungen 9
3. Controlling 15
3.1 Controlling in Unternehmen 15
3.2 Controlling im Energieversorgungsunternehmen 17
vor der Liberalisierung
3.3 Herausforderungen durch neue Bedingungen 20
3.3.1 Controlling unter Unbundling-Bedingungen 20
3.3.2 Controllingaufgaben in einem regionalen 23
Gasversorger
3.4 Absehbare Änderungen/Entwicklungen 27
4. Zusammenfassung 30
Literaturverzeichnis 31
Anhang
I. Abbildungsverzeichnis 33
II. Abkürzungsverzeichnis 34
1. Einleitung
Gegenstand dieser Arbeit sind die geänderten Anforderungen an das Controlling im liberalisierten Energiemarkt. Dabei werde ich mich hauptsächlich auf den deutschen Markt konzentrieren. Meine Tätigkeit in einem regionalen Erdgasversorger fließt als bewusste Abgrenzung zu den Branchenriesen ein.
Die Energiewirtschaft befindet sich derzeit wieder in einer Übergangsphase. Die ausgeprägten monopolistischen Strukturen sind beseitigt. Ein funktionierender Wettbewerb besteht, dessen Außenwahrnehmung verzerrt ist. Energiehunger der Schwellenländer, Verknappung von Ressourcen, steigende Abhängigkeiten der europäischen Märkte, Klimawandel, Verbraucherschutz sind Fragestellungen, auf die Politik und Wirtschaft Antworten sucht - Marktwirtschaft oder staatliche Regulierung.
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2. Energiewirtschaft
- vom Versorger zum Energiedienstleister
2.1 Liberalisierte Energiemärkte
Die nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland entstandene Struktur der Energiewirtschaft basierte weitestgehend auf dem EnWG des Jahres 1935. Verbundunternehmen, Regionalversorger, lokale Versorger (Stadtwerke) waren durch ein System ausschließlicher Konzessionsverträge, Demarkationsverträge, Preisbindungs- und Lieferverträge verbunden. Dies führte zu einer lokalen Monopolbildung vor allem in der Elektrizitätswirtschaft. Die Erdgasversorgung dagegen hatte sich von Anfang an auch dem Wettbewerb anderer Energieträger auf dem Wärmemarkt zu stellen. Kohle, Heizöl, Nachtstrom, Fernwärme waren und sind die Hauptkonkurrenten. Die Forderung nach einem „Binnenmarkt für Energie“ wurde bereits 1986 in europäischen Gremien laut und gipfelte in einer Grundkonzeption der Europäischen Kommission im Jahr 1988. Bereits mit der ersten Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahre 1998 wurden die bis dahin gesetzlich anerkannten Monopole der EVU aufgehoben. Die Aufhebung horizontaler und vertikaler Demarkationsvereinbarungen, der gesetzliche Anspruch auf Nutzung vorhandener Strom- und Erdgasnetze durch Dritte ermöglichte den Wettbewerb zur Versorgung der Kunden. Als Ergebnis sanken die Strompreise zwischen 1998 und 2000 deutlich. Nutznießer war vor allem die Industrie.
Preistreibend stellten sich in Folge die neuen steuerlichen Belastungen auf Energie heraus (Ökosteuer, EEG-Umlage, KWK-Umlage, Mehrwertsteuererhöhung von 16% auf 19%).
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Stromsteuern im europäischen Vergleich
Abb. 1: Stromsteuern im europäischen Vergleich
Den veränderten Wettbewerbsbedingungen begegneten die EVU mit einer Fusionswelle. Überregionale Stromversorger schlossen sich zusammen; RWE und VEW, aus Veba (Preußen Elektra) und Viag wurde E.ON. Auch deren Tochterunternehmen fusionierten: enviaM (Regionalversorger aus Cottbus, Chemnitz, Leipzig, Halle), edis (Potsdam, Rostock, Schwerin, Neubrandenburg), TEAG im Thüringer Raum, der Zusammenschluss der regionalen Erdgasversorger Halle und Leipzig zur MITGAS. Je größer der Wettbewerb in Europa wurde, umso größer wurden und werden die Ener-gieversorger. Global Player entstanden und entstehen weiter. E.ON kaufte z.B. den größten europäischen Erdgasversorger RuhrErdgas und wollte die spanische Endessa kaufen, der schwedische Konzern Vattenfall übernahm die größten ostdeutschen Braunkohleförderer
LAUBAG und Kraftwerksbetreiber VEAG, sowie die Berliner BEWAG und die Hamburger Elektrizitätswerke.
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Die Öffnung der Energiemärkte hat den nationalen Bereich längst verlassen. Die europäisch verordnete Liberalisierung der Märkte ist nur der Versuch der Politik, die bereits weltweit wirkenden Mechanismen zum kanalisieren. Die Abhängigkeit Europas von Energierohstoffimporten (Erdöl, Erdgas, Uran) ist bereits preistreibender für den Endverbraucher, als die bis in die 80-er Jahre herrschende lokale Monopolstruktur in der europäischen Energiewirtschaft.
Abb. 2: Entwicklung der Rohölpreise 1960 bis 2007(www.tecson.de/poelhist.htm)
Die Aufgaben der Energiewirtschaft sind klar definiert: eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Erdgas zu gewährleisten 1 . Diese Grundziele ziehen sich auch durch alle bisherigen gesetzlichen Regelungen. Allerdings können die in den Zielen liegenden Widersprüche auch mit der neuen Gesetzes- und Verord-
1 EnWG2005,§ 1, BGBl. I S. 1970
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nungsrunde nicht aufgehoben werden. So ist z.B. eine preisgünstige Ver-sorgung aus 100%-iger regenerativer Energie derzeit nicht möglich.
2.2 Das Energiewirtschaftsgesetz von 2005
Das Energiewirtschaftsgesetz 2005, richtiger: das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten. In seinem Schlepptau kamen noch diverse wichtige Gesetze und Ver-ordnungen hinzu. Beispielhaft seien genannt:
- die Novellierung des GWG
- für den Strombereich StromGVV; StromNEV, NAV
- für den Erdgasbereich GasGVV, GasNEV, NDAV
- die Anreizregulierungsverordnung, ARegV.
Das Energiewirtschaftsgesetz hat einschneidende Bedeutung für die Energiemärkte. Schon im §1 wird auf die Regulierung der Netze und den Wettbewerb des Handels abgestellt. Damit wird den Forderungen auf Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts entsprochen.
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Arbeit zitieren:
Jörg Schulze, 2008, Controlling–Anforderungen in der Energiewirtschaft unter Unbundling-Bedingungen, München, GRIN Verlag GmbH
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