Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Rechtsgrundlage der Willkürherrschaft der SS: Von der Schutzhaft zum
Schutzhaftlager 4
3. Entstehung und Bedeutung des KZ Sachsenhausen. 5
4. Arbeitsalltag im KZ Sachsenhausen 6
5. Funktionswandel der Zwangsarbeit in den Konzentrationslagern der NS-Zeit am
Beispiel des KZ Sachsenhausen. 7
5.1 Erste Periode: 1933-36: Arbeit als Instrument des Terrors 7
5.2 Zweite Periode: 1936-41: Ausbeutung der KZ-Häftlinge in SS-Unternehmen und
Gro ßunternehmen für die Kriegswirtschaft. 8
5.2.1 Zwangsarbeit in SS-Unternehmen. 8
5.2.2 Zwangsarbeit in Großunternehmen. 10
5.3 Dritte Periode: 1942-44: Vernichtung durch Arbeit in den KZ-Außenlagern 11
5.3.1 1942: Mobilmachung der Arbeitskräfte 11
5.3.2 Entstehung zahlreicher Außenlager 13
5.3.3 Strafkommando und KZ-Außenlager Klinkerwerk (1938-45) 15
6. Funktionen der Zwangsarbeit. 18
7. Fazit. 19
Literaturverzeichnis. 21
1
1. Einleitung
Das Konzentrationslager (KZ) Sachsenhausen war ein Todeslager. Hier wurden Menschen durch Einzel- und Massenerschießungen, Erhängen, Giftgase und medizinische Experimente vernichtet. 1 Die Mittel der Vernichtung in den KZs waren vielfältig, aber keines bestimmte derart den Lageralltag wie die Zwangsarbeit. „In den Konzentrationslagern waren am Ende der nationalsozialistischen Herrschaft mindestens 700 000 Menschen inhaftiert und zur Arbeit gezwungen“ 2 .
Verwendet wird hier der Begriff >Zwangsarbeit<, weil er im Vergleich zum Begriff >Sklavenarbeit< keineswegs so umstritten ist. Denn zweifellos war in dem abgeschlossenen Kosmos >Konzentrationslager< Arbeit nie frei gewählt, sondern immer aufgezwungen. Das KZ Sachsenhausen ist durch seine bedeutende Lage zur Reichshauptstadt und im besonderen durch sein Außenlager Klinkerwerk sehr beispielhaft für die >Vernichtung durch Arbeit< in den Konzentrationslagern der NS-Zeit. In einem Zeitraum von 9 Jahren sind 100 000 von 200 000 Häftlingen in Sachsenhausen umgekommen. Ein Großteil der Häftlinge ist an den Folgen der Arbeit oder der Arbeit selbst zugrunde gegangen. >Vernichtung durch Arbeit< beinhaltet der Titel dieser Arbeit, da der Begriff die Bedingungen der Zwangsarbeit bezeichnet, die auf den massenhaften Tod der Zwangsarbeiter abzielten
3
. „Die hohe Sterberate von Häftlingen während und infolge des Arbeitseinsatzes durch Hunger, Erschöpfung, Misshandlung, Krankheit und Mord sowie die regelmäßigen Selektionen der <
1 Vgl.Sachsenhausenkomitee Westberlin (Hg.): Niemand und nichts vergessen. Ehemalige Häftlinge aus ver-
schiedenen Ländern berichten über das KZ Sachsenhausen. Berlin: VAS 1984, S. 167.
2 Benz, Wolfgang: Die Allgegenwart des Konzentrationslagers. Außenlager im nationalsozialistischen KZ-
System. In: Dachauer Hefte 15: KZ-Außenlager - Geschichte und Erinnerung. Hg. von Wolfgang Benz und
Barbara Distel. Dachau: Dachauer Hefte 1999, S. 15.
3 Vgl. Benz, Wolfgang (Hg.): Lexikon des Holocaust. München: C.H. Beck 2002, S. 241.
4 Ebd.
2
rische ~) führten im KZ Sachsenhausen dazu, dass Zwangsarbeit zu einem Massenvernichtungsmittel wurde?
In diesem Kontext gäbe es noch eine Reihe weiterer interessanter Themen wie z.B. Sabotage oder der Sachsenhausenprozess von 1947. Diese Themen würden aber den Rahmen dieser Ausarbeitung sprengen und die Brutalität der Vernichtung an den Rand der Darstellung drängen. Zudem sind sie nicht zwingend für die strukturell-chronologische Erfassung der >Vernichtung durch Arbeit< im KZ Sachsenhausen.
Bei der Suche nach den Antworten auf meine Fragen, bot sich mir eine unzureichende Forschungslage dar. Die Forschungsliteratur ist teils veraltet und unbrauchbar. Augenzeugenberichte liefern zwar viele Informationen, sind aber mit Vorsicht im Hinblick auf Subjektivität und eine nicht eindeutig nachweisbare Quellenlage zu genießen. Zur >Vernichtung durch Arbeit im KZ Sachsenhausen< gibt es noch keine Einzeldarstellung. Das hängt im Allgemeinen damit zusammen, dass die Außenlager - deren Bedeutung für die Zwangsarbeit zentral istnoch unzureichend erforscht sind.
Daher habe ich mich dazu entschlossen, das Thema strukturell und chronologisch zu erfassen und mir ein Außenlager exemplarisch auszuwählen, das am aussagekräftigsten im Hinblick auf das gewählte Thema ist, um am Ende allgemeine Aussagen über die Vernichtungsintentionen der Zwangsarbeit in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern zu unterschiedlichen Zeitpunkten zu treffen.
Im Wesentlichen werde ich mich auf die aktuellen und gut recherchierten Forschungsergebnisse von Wolfgang Benz (Zentrum für Antisemitismusforschung Berlin), Manuela Hrdlicka (Monographie zum KZ Sachsenhausen), Karin Orth, Wolfgang Sofsky und Wolfgang Wippermann stützen.
Um die Möglichkeit einer straffreien Vernichtung in den Konzentrationslagern zu verstehen, beginnt diese Arbeit mit den rechtlichen Voraussetzungen des Gewaltsystems in den Konzentrationslagern. Darauf folgt die Fokussierung auf das KZ Sachsenhausen, an dem der Funktionswandel der Zwangsarbeit chronologisch dargestellt wird, um schließlich die Funktionen der Zwangsarbeit in den KZs der NS-Zeit zu erfassen. Die chronologische Gliederung erfolgt hierbei nach der Periodisierung von Pingel 5 . Er teilt die Lagergründungen nach der Funktion der Häftlinge unter SS-Herrschaft in drei Perioden ein: die erste Periode von 1933 bis 1936, die zweite Periode von 1936 bis 1941 und die dritte Periode von 1942 bis 1944. Die erste Periode bezieht sich auf die Zeit vor der Entstehung des KZ Sachsenhausen und wird aus dem Grund in die Analyse eingeschlossen, weil Zwangsarbeit seit Beginn der NS-Zeit
5 Vgl. Pingel, Falk: Gründung neuer Lager. In: ders.: Häftlinge unter SS-Herrschaft: Widerstand, Selbstbehaup-
tung und Vernichtung im Konzentrationslager. Hamburg: Hoffmann und Campe 1978, S. 61.
3
existierte und die Perioden aufeinander aufbauen und Bezug zueinander nehmen. Die Analyse schließt mit einer Zusammenfassung, die die Ergebnisse der Arbeit nicht wiederholt, sondern auf ihren Wert hin interpretiert und einen Ausblick auf weitere Forschungsanstrengungen gibt.
2. Rechtsgrundlage der Willkürherrschaft der SS: Von der
>Schutzhaft< zum >Schutzhaftlager<
Die sogenannte Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 bildete die rechtliche Grundlage der Willkürherrschaft der SS in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Als Verordnung des Reichspräsidenten >Zum Schutz von Volk und Staat< wurde sie einen Tag nach dem Reichstagsbrand auf Grundlage des Artikels 48 6 der Weimarer Verfassung erlassen 7 . Die neue Verordnung schuf den „zivilen Ausnahmezustand“ 8 , indem die >Schutzhaft< eingeführt wurde. Damit wurden die nationalsozialistischen Konzentrationslager zum wichtigsten Instrument des Staatsterrors 9 , denn in der Regel wurden die in >Schutzhaft< genommenen Oppositionellen wie Kommunisten, linke Intellektuelle und andere dem Regime missliebige Personen, in ein KZ eingewiesen 10 . Wurden die Häftlinge noch vor dem Erlass, gemäß der >Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des deutschen Volkes< (4. Februar 1933), für höchstens drei Monate inhaftiert und hatten ein Beschwerderecht 11 , so befanden sie sich mit der Reichstagsbrandverordnung in zeitlich unbegrenzter Haft, die der richterlichen und rechtsstaatlichen Kontrolle entzogen war 12 . Bereits am 31. Juli 1933 befanden sich mindestens 26 789 dem Regime missliebige Personen in Schutzhaft 13 , die teilweise willkürlich von der SA (Sturmabteilung) und SS (Schutzstaffel) verhaftet wurden.
6 Anm.: Nach Artikel 48 der Weimarer Verfassung hatte der Reichspräsident das Recht zur Außerkraftsetzung
demokratischer Grundrechte und zu sonstigen Maßnahmen gegen Störungen der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung. Vgl. Benz, Wolfgang; Graml, Hermann; Weiß, Hermann (Hg.): Enzyklopädie des Nationalsozialis-
mus. 4. Aufl., München: dtv 2001, S. 687.
7 Vgl. ebd., S. 697.
8 Königseder, Angelika: Die Inschutzhaftnahme. In: dies.: Recht und nationalsozialistische Herrschaft: Berliner
Anwälte 1933-1945. Ein Forschungsprojekt des Berliner Anwaltvereins e. V.. Hg. vom Berliner Anwaltsverein.
Bonn: Deutscher Anwaltverlag 2001, S. 51.
9 Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 549f..
10 Vgl. Königseder: Die Inschutzhaftnahme, S. 51.
11 Ebd.
12 Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 717.
13 Vgl. Königseder: Die Inschutzhaftnahme, S. 51.
4
Das >Schutzhaftlager< stellte nach der am 1. Oktober 1933 erlassenen Modelllagerordnung von Dachau, Theodor Eicke 14 zufolge, die III. Abteilung eines aus fünf Abteilungen bestehenden KZ’ s und den eigentlichen Häftlingsbereich dar 15 .
Die >Schutzhaft< mit dem >Schutzhaftlager< als Ort des Verbrechens an der Menschlichkeit, ermöglichten zusammen den willkürlichen Umgang mit den KZ-Häftlingen, der über Schikanen schließlich zur ungestraften massenhaften Vernichtung rechtsloser Gefangener führte. Drei Jahre nach dem Erlass der Reichstagsbrandverordnung wurde das KZ Sachsenhausen eine der Modelllager mit sogenanntem >Schutzhaftlager< 16 .
3. Entstehung und Bedeutung des KZ Sachsenhausen
Das KZ Sachsenhausen entstand im Sommer 1936 als erstes neues Lager in der zweiten Periode (1936-41) der Lagergründungen. An die Stelle der „`wilden KZ`“ 17 , z.B. Oranienburg, trat mit der zweiten Periode ein neuer Lagertypus: das nationalsozialistische Konzentrationslager 18 . Nach Dachauer Muster entstanden ab 1936 die Stammlager Sachsenhausen (1936), Buchenwald (1937), Mauthausen (1938), Flossenbürg (1938) und Ravensbrück (1939) 19 . Das KZ Sachsenhausen war das erste Lager dieses neuen Typs, der sich durch ein eigenes architektonisches Konzept auszeichnete. In der ersten Periode wurden meistens bereits vorhandene Gebäude benutzt, um ein Lager entstehen zu lassen. Der neue Typ sollte hingegen nach eigenem Konzept von Häftlingen aus anderen Lagern - wie z.B. Sachsenhausen von Häftlingen aus dem Emslandlager - aufgebaut werden. 20
Das neue Gestaltungsprinzip forcierte eine Gewaltordnung, die später durch die Macht und Gewalt der SS den Häftlingen im Gebäude stetig präsent war. So wurde das KZ Sachsenhausen nach einem architektonischen >Idealplan< mit Dreiecksgrundriss und Symmetrieachse konstruiert 21 . Schutzhaftlager, Kommandantur, Lagerwerkstätten, die Kasernen der SS-Wachverbände und die Wohnsiedlung der Mitglieder des Kommandanturstabes wurden räum-
14 Anm.:Theodor Eicke war seit Sommer 1933 Kommandant des KZ Dachau und seit 1934 Inspekteur der Kon-
zentrationslager und der SS-Totenkopfverbände. Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 832.
15 Ebd., S. 717.
16 Anm.: Am Eingangstor für die SS in der heutigen KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen ist noch der Schriftzug
>Schutzhaftlager< zu sehen.
17 Benz: Die Allgegenwart des Konzentrationslagers, S. 4.
18 Vgl. Orth, Karin: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager. Eine politische Organisations-
geschichte. Hamburg: Hamburger Edition 1999, S. 35f..
19 Vgl. Kühn, Rainer: Konzentrationslager Sachsenhausen. Hg. von der Landeszentrale für politische Bildungs-
arbeit Berlin. Berlin 1989 [o. Verl.], S. 4.
20 Vgl. Orth: Das System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, S. 36.
21 Vgl. Benz: Enzyklopädie des Nationalsozialismus, S. 709.
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Arbeit zitieren:
Cathleen Henschke, 2004, Zwangsarbeit – Ein Mittel zur 'Vernichtung' der Häftlinge in den Konzentrationslagern der NS–Zeit, München, GRIN Verlag GmbH
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